DE29913883U1 - Eintritt für in einen Abzug-Kanal eintretende Abluft - Google Patents
Eintritt für in einen Abzug-Kanal eintretende AbluftInfo
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- B01—PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
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- B01D46/00—Filters or filtering processes specially modified for separating dispersed particles from gases or vapours
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Description
14300 - Me/Mr
Gebrauchsmusteranmeldung
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GWE Gesellschaft für Wasseraufbereitung und Energierückgewinnung
mbH, Wiechmann Allee 3, 27798 Hude
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Eintritt für in einen Abzug-Kanal eintretende Abluft
Die Erfindung bezieht sich auf einen Eintritt für in einen Abzug-Kanal
eines Abzugs eintretende Abluft.
eines Abzugs eintretende Abluft.
Abzuziehende Abluft ist oftmals mit Stäuben, Dämpfen, Nebeln oder dergleichen Fremdstoffen belastet. Diese können, wenn sie in die Abzug-Kanäle einer Entlüftungsanlage gelangen, verschmutzende Niederschläge bilden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Abluftleitungen bzw. Abzug-Kanäle eines Abzugs vor Verschmutzungen durch in der Abluft mitgeführte Partikel, Aerosole, Rauche, Dämpfe und dergleichen, die zu Ablagerungen führen, zu schützen.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch einen Eintritt gelöst, der als in oder vor den Abzug-Kanal setzbarer Einsatz ausgebildet ist, der ein Gehäuse umfaßt, das eintrittseitig bzw. anströmseitig Öffnungen hat und abzugkanalseitig bzw. abström-
seitig wenigstens einen Anschlußstutzen zur Verbindung mit mindestens einem Abzugkanal aufweist, wobei in die durch das Gehäuse führenden Strömungswege wenigstens ein durchströmtes Filterelement gesetzt ist.
Dieses Filterelement ist als Demister ausgebildet, der sowohl in der Lage ist, Feststoffpartikel herauszufiltern als auch durch Aglomeration Feuchtigkeit zu sammeln, so daß die Abluft weitgehend unbelastet in den Abzug-Kanal weitergeführt wird. Dies ist insbesondere durch die Anordnung des filternden Demisters direkt im Bereich des Eintritts der Abluft in den Abzug-Kanal ermöglicht. Ablagerungen und Verschmutzungen der Abzug-Kanäle bzw. der Abzug-Leitungen werden vermieden.
Ein Gehäuse mit einem oder mehreren als Demister arbeitenden Filterelementen kann gleichzeitig mehreren Eintritten zugeordnet sein, wobei auch abströmseitig mehrere Anschlußstutzen für den gleichzeitigen Anschluß an mehrere Abzug-Kanäle vorhanden sein können.
Durch einfache Luftmengensteuerung kann die Funktion des als Demister wirkenden Filterelements überwacht werden. Stellt die Luftmengensteuerung fest, daß bei laufendem Abzug vorgegebene Sollwerte unterschritten werden, wird ein dann notwendiger Wechsel eines oder mehrerer Filterelemente signalisiert. Eine mit wenig Aufwand durchführbare Auswechslung des Filterele-
ments sowie eine Reinigung sowohl des Filterelements als auch des gesamten Eintritts ist erfindungsgemäß dadurch ermöglicht, daß das Gehäuse aus zwei Halbschalen zusammengesetzt ist, von denen eine erste Halbschale ansaugseitig vor einem Durchbruch in einer Wanddecke oder dergleichen einen Arbeitsbereich im abgrenzenden Plattenteil sitzt und eine zweite Halbschale den Durchbruch an der dem Absaugraum gegenüberliegenden Seite überdeckt bzw. verschließt, sowie den Anschlußstutzen aufweist .
Die Halbschalen können einfache Formteile aus Kunststoff oder Blech sein, die sich kostengünstig herstellen lassen. Die erste Halbschale weist wenigstens eine in ihr Inneres führende Einströmöffnung auf. Wird der Abzug in Betrieb gesetzt, läuft ein Gebläse des Abzugs an und es entsteht in den Abzug-Kanälen bzw. Abluftleitungen ein Unterdruck. Dadurch wird durch die Einströmöffnungen der ersten Halbschale aus dem Arbeitsbereich im Absaugraum Luft angesaugt, die in das Gehäuse eintritt, das als Demister wirkende Filterelement durchströmt und danach das Gehäuse über den Anschlußstutzen der zweiten Halbschale verläßt. . . .
Eine vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, daß die erste Halbschale ansaugseitig so vor den Durchbruch im Plattenteil gesetzt ist, daß sich der Halbschalenrand in einem vorbestimmten Abstand vor der ansaugseitigen Oberfläche des Plattenteils be-
findet und Einströmöffnungen durch den dabei vorhandenen Schlitz gebildet sind. Der Schlitz befindet sich zwischen der ansaugseitigen Oberfläche des Plattenteils und dem Halbschalenrand, so daß eine großflächige Einströmöffnung ausgebildet ist, durch die ausreichend große Volumenströme geführt werden können, ohne daß besonders lästige Strömungsgeräusche entstehen.
Mit besonderem Vorteil weist jedes Filterelement die Form eines etwa im Zentrum der ersten Halbschale auf seiner ersten Stirnfläche stehenden Hohlzylinders auf, der sich durch den Durchbruch im Klappenteil bis in die zweite Halbschale hinein erstreckt und mit seiner zweiten Stirnfläche beim montierten Gehäuse im Umgebungsbereich der Einmündung des Abschlußstutzens an der entsprechenden Innenseite der zweiten Halbschale anliegt.
Da die abzuführende Abluft in das Gehäuse von dessen Randbereich aus eintritt, wird die besonders große Filterfläche des Hohl Zylinders voll genutzt, da dieser von außen durchströmt wird und die gereinigte Abluft dann im Inneren des Hohlzylinders zum Anschlußstutzen abströmt. Um das in Form eines Hohlzylinders vorliegende Filterelement auszuwechseln, bedarf es lediglich eines einfachen Lösens der ersten Halbschale. Der HohlZylinder kann aus der gelösten ersten Halbschale leicht herausgenommen werden, da keinerlei Verbindungen zwischen FiI-
terelement und Halbschale vorhanden sind, die gelöst werden müßten. Nach Reinigung der Halbschale kann ein neues, ebenfalls als Hohlzylinder vorliegendes Filterelement in das Zentrum der Halbschale gesetzt werden, und nach Anbringen der Halbschale steht das hohlzylindrische Filterelement wieder bis in die zweite Halbschale vor, sobald der Zusammenbau der Halbschalen zu dem Gehäuse des Eintritts beendet ist.
Da, wie bereits beschrieben, das als Demister wirkende Filterelement sich im Laufe der Betriebszeit des Abzugs mit Flüssigkeit sättigen kann, ist nach einer Weiterbildung der Erfindung eine Möglichkeit geschaffen worden, aus dem Filterelement abtropfende Flüssigkeit auffangen zu können. Begünstigt wird ein Abtropfen der Flüssigkeit aus dem Filterelement durch seine Ausbildung als stehender Hohlzylinder. Durch Schwerkraftwirkung sickern Flüssigkeiten innerhalb des Filterelements bzw. der Wandungen des Hohlzylinders zur ersten Stirnfläche des HohlZylinders, auf welcher der Hohlzylinder in der ersten Halbschale steht. Dort kann ein Überschuß von Flüssigkeiten aus dem Filterelement abtropfen, wozu die erste Halbschale des Gehäuses erfindungsgemäß wenigstens einen gegenüber der Standebene des Filterelements vertieft abgesetzten Wandbereich aufweist. In diesem vertieft abgesetzten Wandbereich kann sich abtropfende Flüssigkeit sammeln. Unterschiedliche Ausgestaltungen der vertieften Bereiche sind möglich. In aus Kunststoff
oder Blech bestehende Halbschalen lassen sich solche Vertiefungen problemlos einformen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, aus dem sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1
eine Seitenansicht eines Eintritts im Schnitt,
Fig. 2
den Eintritt gemäß Fig. 1 im Schnitt, jedoch um 90° gegenüber Fig. 1 gedreht und
Fig. 3
eine perspektivische Ansicht der ersten Halbschale des Gehäuses des Eintritts mit darin stehendem Filterelement in Form eines Hohlzylinders.
Fig. 1 zeigt einen Eintritt für in den Abzug-Kanal eines Abzugs eintretende Abluft. Der Eintritt umfaßt ein Gehäuse 1, das abströmseitig einen Anschlußstutzen 2 aufweist, der einer Verbindung mit einem Abzug-Kanal eines hier nicht weiter gestellten Abzugs eines Absaugraumes dient.
• ·
In die durch das Gehäuse 1 führenden Strömungswege ist wenigstens ein durchströmtes Filterelement 3 gesetzt. Das Filterelement 3 ist ein Demister.
Das Gehäuse 1 ist aus zwei Halbschalen 4 und 5 zusammengesetzt. Die erste Halbschale 5 ist ansaugseitig vor einen Durchbruch 6 in einer Wand, Decke oder dergleichen einen Arbeitsbereich im Absaugraum abgrenzenden Plattenteil 7 gesetzt. Eine zweite Halbschale 4 verschließt bzw. überdeckt den Durchbruch 6, an der dem Absaugraum gegenüberliegenden Seite und weist den Anschlußstutzen 2 auf.
Die erste Halbschale 5 ist ansaugseitig so vor den Durchbruch 6 im Plattenteil 7 gesetzt, daß sich der Halbschalenrand 8 in einem vorbestimmten Abstand vor der ansaugseitigen Oberfläche 9 des Plattenteils 7 befindet. Dies wird erreicht durch zwischengesetzte Abstandshalter 10, wobei die Halbschalen untereinander bzw. mit dem Plattenteil 7 durch Randschrauben verbunden werden, die auch die Abstandshalter 10 halten. Die Randschrauben sind hier lediglich durch strichpunktierte Linien angedeutet .
Bei dieser Anordnung ist durch den dabei vorhandenen Schlitz eine Einströmöffnung gebildet, durch die vom Absaugraum aus in Richtung der Pfeile abzuführende Abluft in das Gehäuse 1 ein-
treten kann, das Filterelement 3 passiert und dann über den Anschlußstutzen 2 abgeführt wird.
Jedes Filterelement 3 weist hier die Form eines etwa im Zentrum der ersten Halbschale auf seiner ersten Stirnfläche stehenden Hohlzylinders auf, der sich durch den Durchbruch 6 im Plattenteil 7 bis in die zweite Halbschale 4 hinein erstreckt und mit seiner zweiten Stirnfläche bei montiertem Gehäuse 1 im Umgebungsbereich der Einmündung des Anschlußstutzens 2 an der entsprechenden Innenseite der zweiten Halbschale hier anliegt. Selbstverständlich sind andere Formen für Filterelemente möglich.
Die erste Halbschale 5 des Gehäuses 1 weist gegenüber der Standebene des Filterelements 3 vertieft abgesetzte Wandbereiche bzw. Bodenbereiche auf, die hier mit 12 bezeichnet sind und die als Sumpf zum Sammeln von aus dem Filterelement austretender Flüssigkeit dienen.
Fig. 3 zeigt eine um 90° gegenüber Fig. 1 gedrehte Ansicht des Eintritts, wiederum im Schnitt. Gleiche Bauteile sind mit gleichen Bezugszahlen wie in Fig. 1 bezeichnet.
Fig. 2 verdeutlicht, daß das Gehäuse 1 und auch das Filterelement 3 längliche Grundformen aufweisen. Beispielsweise kann
das Gehäuse 1 rechteckförmig oder ovalförmig sein und kann das Filterelement ebenfalls als ovaler Hohlzylinder vorliegen.
Fig. 3 verdeutlicht diese Formgebung des Eintritts, wobei in Fig. 3 eine ansaugseitige erste Halbschale 5 in einer perspektivischen Ansicht zu sehen ist, in der das als ovalförmiger Hohlzylinder vorliegende Filterelement 3 steht.
Claims (7)
1. Eintritt für in den Abzug-Kanal eines Abzugs eintretende Abluft, dadurch gekennzeichnet, daß er als in oder vor den Abzug-Kanal setzbarer Einsatz ausgebildet ist, der ein Gehäuse (1) umfaßt, das ansaugseitig bzw. anströmseitig Öffnungen hat und abzugkanalseitig bzw. abströmseitig wenigstens einen Anschlußstutzen (2) zur Verbindung mit mindestens einem Abzug-Kanal aufweist, wobei in die durch das Gehäuse (1) führenden Strömungswege wenigstens ein durchströmtes Filterelement (3) gesetzt ist.
2. Eintritt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Filterelement (3) ein Demister ist.
3. Eintritt nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) aus zwei Halbschalen (4, 5) zusammengesetzt ist, von denen eine erste Halbschale (5) ansaugseitig vor einen Durchbruch (6) in einer Wand, Decke oder dergleichen einen Arbeitsbereich in einem Absaugraum abgrenzenden Plattenteil (7) sitzt und eine zweite Halbschale (4) den Durchbruch (6) an der dem Absaugraum gegenüberliegenden Seite überdeckt bzw. verschließt sowie den Anschlußstutzen (2) aufweist.
4. Eintritt nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Halbschale (5) in ihr Inneres führende Einströmöffnungen aufweist.
5. Eintritt nach einem der Ansprüche 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Halbschale (5) ansaugseitig so vor den Durchbruch (6) im Plattenteil (7) gesetzt ist, daß sich der Halbschalenrand (8) in einem vorbestimmten Abstand vor der ansaugseitigen Oberfläche (9) des Plattenteils (7) befindet und Einströmöffnungen durch den dabei vorhandenen Schlitz gebildet sind.
6. Eintritt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Filterelement (3) die Form eines etwa im Zentrum der ersten Halbschale (5) auf seiner ersten Stirnfläche stehenden Hohlzylinders aufweist, der sich durch den Durchbruch (6) im Plattenteil (7) bis in die zweite Halbschale (4) hinein erstreckt und mit seiner zweiten Stirnfläche bei montiertem Gehäuse (1) im Umgebungsbereich der Einmündung des Anschlußstutzens (2) an der entsprechenden Innenseite der zweiten Halbschale (4) anliegt.
7. Eintritt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Halbschale (5) des Gehäuses (1) wenigstens einen gegenüber der Standebene des Filterelements (3) vertieft abgesetzten Wandbereich (12) aufweist.
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Citations (5)
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| DE8903889U1 (de) | 1988-08-17 | 1989-07-13 | Konrad Müller KMD-Technik, 6369 Nidderau | Abzugsvorrichtung zum Absaugen von Dämpfen an Arbeitsplätzen |
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-
1999
- 1999-08-09 DE DE29913883U patent/DE29913883U1/de not_active Expired - Lifetime
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Effective date: 20030301 |