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DE29912689U1 - Körper mit einer konvex ausgebildeten Mantelfläche - Google Patents

Körper mit einer konvex ausgebildeten Mantelfläche

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DE29912689U1
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Description

Die Erfindung betrifft einen Körper, dessen konvex ausgebildete Mantelfläche keine oder nur eine sehr geringe Adhäsion vermittelnden Kunststoff, wie Polyethylen oder Polypropylen, enthält.
Der Körper kann dabei vollständig aus einem solchen Kunststoff bestehen, oder eine äußere von mehreren Schichten aufweisen, die aus solchem wenig Haftung vermittelnden Kunststoff wie Polyethylen oder Polypropylen besteht.
Es ist bekannt, erdverlegte Metallrohre zum Transport von flüssigen oder gasförmigen Medien mit einer relativ dünnen Ummantelung aus Kunststoff, bevorzugt aus Polypropylen oder Polyethylen, zu versehen, um beispielsweise eine Korrosion des metallischen Rohrmaterials zu verhindern.
Derartige Schichten aus Polypropylen oder Polyethylen sichern einerseits einen ausgezeichneten Korrosionschutz, da die Erdfeuchte mit dem metallischen Rohrmaterial nicht in Kontakt gelangen kann. Sie weisen aber andererseits in nachteiliger Weise nur eine relativ geringe mechanische Festigkeit auf. Zum Schutz vor einem unerwünschten mechanischen Abrieb der Polypropylen oder Polyethylen-Ummantelung ist es bekannt, das Rohr zusätzlich mit einer Faserzementhülle zu
versehen. Die mechanische Schutzwirkung des Faserzementes ist jedoch relativ gering, da der Faserzement selbst nur eine geringe Eigenfestigkeit aufweist und darüberhinaus wegen des geringen Adhäsionsvermögens von Polypropylen bzw. Polyethylen auch schlecht auf der Kunststoffschicht haftet.
Aus diesem Grunde kommt es häufig bei den im wesentlichen grabenlosen Rohrverlegeverfahren, beispielsweise beim Horizontaldrilling, während des Rohrvortriebs unter Verwendung eines sogenannten Dükers, zu mechanischen Beschädigungen der dünnen und relativ weichen Polypropylen- oder Polyethylenschicht, so daß der Korrosionschutz für das metallische Rohrmaterial lokal aufgehoben oder zumindest in unvertretbar hohem Maße eingeschränkt wird.
Ausgehend von den Mängeln des Standes der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Körper der eingangs genannten Art möglichst zuverlässig vor mechanischer Beschädigung zu schützen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Körper der eingangs genannten Art gelöst, welcher eine zusätzliche Beschichtung aus einer unter Schrumpfung aushärtbaren Faser verstärktem Kunststoff trägt.
Die Erfindung schließt die Erkenntnis ein, daß zur Erhöhung des Haftvermögens einer Beschichtung auf einer, im wesentlichen keine Adhäsion vermittelnden Unterlage die Kraftwirkung ausnutzbar ist, welche bei einem Schrumpfungsvorgang des Beschichtungsmaterials erzeugt wird.
Überraschenderweise wurde gefunden, daß der gewünschte Anpreßdruck bei Beschichtung von konvex ausgebildeten Oberflächen besonders einfach erzeugbar ist, wenn zur Beschichtung ein Kunststoff eingesetzt wird, welcher unter Wärmeentwicklung aushärtet und dabei schrumpft. Insbesondere im Falle eines Kunststoffs, bei dem das Schrumpfen duch die Zufuhr von Wärme zu beschleunigen ist, ist es vorteilhaft, wenn diese Wärmemenge in einer mit einer exothermen Reaktion verbundenen Arbeitsstufe erzeugt wird, welche bei der Verarbeitung des verwendeten Kunststoffs an sich durchlaufen werden muß.
Der Schrumpfungsvorgang ist bei Verwendung von aushärtbaren, als Zweikomponenten-System vorliegenden Kunststoffen als Beschichtungsmaterial ein komplexer Prozeß, welcher von vielen Faktoren beeinflußt werden kann.
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Dies trifft insbesondere auf ungesättigte Polyesterharze zu, deren durch eine Polykondensation bestimmter Aushärtungsprozeß mit einem Schrumpfen verbunden ist. Die Geschwindigkeit des Aushärtens hängt von dem Mischungs-verhältnis von Kunststoff, Härter und verwendetem Inhibitor ab, wobei das Aushärten ein exothermer Vorgang ist, der Wärme erzeugt, welche das weitere Aushärten beschleunigt und mit dem Schrumpfen der Kunststoffmasse einhergeht. Das Freiwerden von H2O und Styrol beim Aushärten des Kunststoffs können auch zum Schrumpfen beitragen.
Entsprechend der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der auf seiner Mantelfläche mit einem Überzug aus Polyethylen oder Polypropylen versehene Körper eine Beschichtung aus einem faserverstärktem, ungesättigten Polyesterharz auf. Das Einbringen der Verstärkungsfasern erfolgt durch Laminieren beim Auftragen des aushärtenden Harzanteils der Beschichtung.
Beim Auftragen eines derartigen, aus einem Zweikomponenten-System bestehenden Beschichtungsmaterials wird in günstiger Weise die exotherme Reaktion des Harzes während der relativ kurzen Aushärtezeit genutzt. Während des Aushärtens entsteht außerdem eine ausreichende Schrumpfspannung, so daß sich die Beschichtung an die bereits ummantelte Körperoberfläche anpreßt und das weichere Material des aus Polyethylen oder Polypropylen bestehenden Überzuges einspannt. Insgesamt ergibt sich, daß faserverstärktes Polyesterharz eine überraschend geeignete Kombination von Eigenschaften aufweist, die sich positiv auf die Verarbeitbarkeit, die Haltbarkeit und die Haftung auswirken.
Nach einer günstigen Weiterbildung der Erfindung ist der Körper als Rohr ausgebildet.
In einer vorteilhaften Variante der Erfindung ist der Körper als Rohr mit kreisförmigen Querschnitt ausgebildet.
Zur Verstärkung des zum Beschichten des bereits einen Überzug aus Polyethylen oder Polypropylen tragenden Rohrmantels verwendeten ungesättigten Polyesters sind Glasfasern vorgesehen, welche in Form einer Wirrfasermatte und/oder Glasgewebe durch Laminieren in das Polyesterharz eingearbeitet werden. Der mit dem Aushärten des Harzes verbundene Schrumpfungsprozeß erzeugt an der Außenwandung des Rohres eine so große Flächenpressung, daß die Haftung der zusätzlichen Beschichtung auf der Polyethern- bzw. Polypropylenschicht auch bei starker
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• ·
mechanischer Belastung in radialer und/oder axialer Richtung nicht aufgehoben wird.
Anstelle von Glasfasern können je nach Einsatzzweck auch andere Fasern wie Kohlefasern, Aramidfasern oder Polymerfasern eingesetzt werden.
Ein derart beschichtetes Rohr ist dadurch besonders für eine grabenlose Verlegung in Form von Horizontaldrilling geeignet.
Das Herstellen der Beschichtung aus glasfaserverstärktem, ungesättigtem Polyester geschieht -je nach Problemstellung - auf einfache Weise im Handwickelverfahren, mit Wickelmaschinen oder im sogenannten Spritzroving, bei welchem die Applikation der Materialien mit speziellen Polyester-Faserspritzmaschinen durchgeführt wird.
Andere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet bzw. werden nachstehend zusammen mit der Beschreibung der bevorzugten Ausführung der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt.
Es zeigen:
- Figur 1 eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung in Form eines Teil-
längsschnitten,
- Figur 2 die Darstellung der Ansicht eines Schnittes längs der Linie A...A
gemäß Figur 1
sowie
- Figur 3 eine andere vorteilhafte Ausführungsform der Efindung als Teillängsschnitt.
Der in Figur 1 ausschnittsweise gezeigte Leitungsstrang 1 eines Großrohres weist einen Nenndurchmesser von 500 mm auf und ist aus mehreren spiralgeschweißten, durch Verschweißen miteinander verbundenen Einzelrohren 2, 3 zusammengesetzt.
Die Schweißnaht ist mit 4 bezeichnet. Die Wandung 5 einzelnen Rohre 2, 3 besteht
aus Stahl und trägt als Ummantelung eine Korrosionschutzschicht 6, 7 aus Polyethylen (PE). Diese Ummantelung wird an den Enden 2.1 und 3.1 der Einzelrohre 2, 3 vor deren Zusammenschweißen entfernt und nach dem Schweißvorgang durch eine Schrumpfmanschette oder ein Reparaturband 8 aus Polyethylen ersetzt, um die Unterbrechung der Korrosionsschichten 6, 7 zu überbrücken.
In den Schnittansichten gemäß Figur 1 und 2 ist gezeigt, daß die Dicke der Ummantelung 6, 7 des Stahlrohres 2 den gleichen Wert aufweist wie die Dicke der Beschichtung 9 aus glasfaserverstärktem, ungesättigtem Polyester.
Die gleichmäßige Beschichtung 9 aus einem glasfaserverstärkten, ungesättigten Polyester des PE-ummantelten Rohrleitungsstranges 1 kann auf einfache Weise durch Laminieren im Handwickel-Verfahren erfolgen.
Dazu wird zuerst eine Schweißnahtbeschichtung auf einer von Verunreinigungen jeglicher Art, wie Fett, Öl, Schweißrückstände oder Staub, freien Rohroberfläche vorgenommen. Gegebenenfalls ist die Rohroberfläche im Schweißnahtbereich zu sandstrahlen oder zu bürsten.
Der gereinigte Flächenbereich wird gleichmäßig auf 65 0C erhitzt und zur Vorbehandlung des Aufbringens einer Schrumpfmanschette 8 mit einem Zweikomponenten-Primer vom Typ Canusa &Egr;-Primer mittels einer Rolle oder eines Schwammes bei gleichmäßiger Verteilung bestrichen. Nach gleichmäßigem Erwärmen des Schweißstellenbereichs auf 900C wird eine Schrumpfmanschette 8 vom Typ WLO Canusa Wrap in Verarbeitungsposition gebracht, unter Beachtung eines ausreichend großen Überlappungsbereichs ausgerichtet. Der Erwärmungsvorgang wird durch zwei Brenner von der Mitte der Schrumpf manschette beginnend nach außen fortgesetzt. Nach dem Schrumpfen erfolgt ein Anrollen der Manschette, um unerwünschte Lufteinschlüsse zu verhindern. Überlappende Bereiche werden nach Erkalten auf Stoß zurückgeschliffen, um Überhöhungen in Bezug auf die PoIyethylenbeschichtung 6, 7 der Rohrleitung 1 zu beseitigen. Anstelle einer Schrumpfmanschette vom Typ WLO Canusa Wrap kann auch das HTLP-System der Firma Raychem verwendet werden. Eine Alternative sind die von der Firma Densow angebotenen Densow-Binden, die im Schweißnahtbereich um die Rohroberfläche zu wickeln sind.
Das nachfolgende Laminieren der an den Schweißstellen 4 bearbeiteten Rohrleitungsstranges 1 wird mehrlagig mit Glasfasermatten bzw. -gewebe und vorbe-
schleunigten, ungesättigtem Polyesterharz durchgeführt. Je nach Witterungsbedingungen ist dem Harz ein Härter und auch ein Inhibitor beizumischen.
Als Polyesterharz-System können Polyesterharze der Typen 1110 bis 1140, Ortophtal- und Isophtalsäureharze, sowie Iso-NPG-Harze vom Typ 1140 oder Venylesterharze vom Typ 1310 verwendet werden. Die letztgenannten beiden Harztypen eignen sich besonders in denjenigen Fällen, in denen das Laminat besonders chemikalienresistent ausgeführt werden soll. Verwendet wurde beispielsweise ein Polyesterharz-System bestehend aus Azur Super nach DIN 14 945 mit einem MEKP-Härter 50%ig bei einem Mischungsverhältnis von Harz und Häerter von 100 zu 2. Die Topfzeit beträgt je nach Einstellung 20 bis 40 Minuten bei einer Umgebungstemperartur von 200C und ca. 40 bis 55 Minuten bei einer Umgebungstemperatur von 150C. Das Verarbeiten des Polyesterharz-Systems wird bevorzugt in einem Temperaturbereich von 10 bis 30 0C vorgenommen, wobei die Aushärtungszeit bei 150C durchschnittlich 1,0 Stunden beträgt.
Auf die satt mit Harz bestrichene Oberfläche des Rohrstranges 1 wird die erste Faserlage (Wirrfasermatte 450g/m ) über den ganzen Umfang aufgelegt, wobei die Ende ca. 50 mm überlappen. Mit einer Rolle wird erneut Harz auf die erste Faserlage mit leichtem Druck aufgetragen. Der Druck sichert, daß beim Vernetzen gleichzeitig ein Entlüftungseffekt eintritt. Die zweite Faserlage (Glasgewebe 58OgAn^) sowie die dritte und vierte Faserlage (Wirrfasermatte 450g/m2) werden mit einer Stoßüberlappung von 25 bis 40 mm aufgewickelt, wobei die Verarbeitung aller Lagen naß in naß erfolgt.
Je nach Anwendungfall ist für die zweite und/oder dritte Lage auch ein Komplex mit einem Gewicht von 1030g/m aus Glasgewebe (580g/m ) und Wirrfasermatte (450g/m ) einsetzbar, wobei die Überlappung 100 bis 150 mm auf der Nachlaufseite beträgt.
Die derart auf den Polyethylenüberzug 6, 7 des Rohrleitungsstranges 1 aufgebrachten Lagen werden insgesamt mit entsprechendem Entlüftungsrollen entlüftet, wobei gleichzeitig eventuelle Überstände und kleinere Überhöhungen auf einfache Weise verrollt werden können. Mit im Laminierbehälter vorhandenen Harzresten kann nach Abschluß des Laminierens eine Oberflächenversiegelung vorgenommen werden.
Das in Form eines Zweikomponenten-Systems verwendete Polyesterharz gibt durch
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die exotherme Reaktion des Harzes während der relativ kurzen Aushärtezeit die zur Einleitung eines Schrumpfvorganges notwendige Wärmemenge ab. Die mit dem Schrumpfen des Beschichtungsmaterials - bei einem konvex ausgebildeten Körper zwangsläufig - verbundene Flächenpressung sichert eine feste Haftung des Beschichtungsmaterials auf der mit Polyethylen ummantelten Rohroberfläche.
Nach abschließender Kontrolle der laminierten Oberfläche ist der Rohrleitungsstrang verlegebereit. Das Haftvermögen der äußeren Beschichtung, welches ohne chemische Verbindung zwischen den aufeinanderliegenden Werkstoffe auf der Mantelfläche haftet, widersteht auch größeren mechanischen Belastungen der Beschichtung durch axial oder radial gerichtete Kräfte.
Je nach Problemstellung bzw. unter Berücksichtung der Örtlichkeiten ist die Beschichtung des Rohrleitungsstranges 1 mit Wickelmaschinen oder im sogenannten Spritzroving herstellbar, bei welchem die Applikation der einzelnen Materialien mit speziellen Polyester-Faserspritzmaschinen durchgeführt wird.
Figur 3 2eigt einen Rohrleitungsstrang 10 in Schnittansicht an einer zwei Rohrleitungsabschnitte 11 und 12 miteinander verbindenden Schweißnaht 13.
Die Rohrleitungsabschnitte 11,12 bestehen aus Stahl und weisen als Korrosionsschutz einen Überzug 14, 15 aus Polyethylen auf, für dessen mechanischen Schutz eine Schicht aus Faserbeton 16,17 vorgesehen ist. Für das Verschweißen ist an den Enden der Rohrleitungsabschnitte 11,12 sowohl die Korrosionsschutzschicht als auch der Faserbeton entfernt oder werksseitig gar nicht erst aufgebracht worden.
Zum Schutz der Schweißnaht 13 ist eine den Rohrleitungsstrang 10 umgreifende Schrumpf manschette 18 aus Polyethylen vorgesehen, welche den Freiraum zwischen den beiden Korrosionsschutzschichten 14, 15 in axialer Richtung radial bündig überbrückt. Auf dieser relativ weichen Korrosionschutzschicht 18 ist eine mechanisch belastbare Schicht 19 angeordnet, welche aus einem glasfaserverstärkten, ungesättigten Polyester besteht. Sie überdeckt die freiliegenden Abschnitte der Korrosionsschichten 14, 15 und die Manschette 18.
Die Beschichtung 19 übergreift nicht nur die für die Herstellung der Schweißnaht 13 frei von einer Beschichtung zu haltenden Enden der Rohrleitungsabschnitte 11 und 12, sondern weist auch einen Bereich 21 auf, welcher sich entgegengesetzt
zur Einzugsrichtung 20 des Rohrleitungsstranges 10 bei grabenloser Verlegung erstreckt. Dadurch kann die Faserzementbeschichtung 16 in vorteilhafter Weise bei einer Verlegung des Rohrleitungsstranges 10 mechanisch geschützt werden.
Werkstoffuntersuchungen der nach dem vorstehend beschriebenen Verfahren hergestellten Beschichtungen aus einem glasfaserverstärkten, ungesättigten Polyester auf einem PE-ummantelten Rohrleitungsstrang 1 bzw. Rohrleitungsabschnitt 10 haben gezeigt, daß für derartige Beschichtungen
- eine Dichte von 1,23 g/cm ,
- eine gute bis sehr gute chemische Beständigkeit,
- eine Volumenschrumpfung bei Erhärten von 7 bis 8%,
- eine Härte (Brocol-Härte) von 43 ± 2,
- eine Reißfestigkeit von 105 N/mm ,
- eine Reißdehnung von 1,8%,
- eine Biegespannung bis zum Bruch von 250 N/mm
und
- ein &Egr;-Modul von 10100 N/mm2
bei gleichzeitig sehr hoher Abriebfestigkeit erreichbar sind.
Die Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht auf die vorstehend angegebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten möglich, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich anders gearteten Ausführungen Gebrauch macht.

Claims (13)

1. Körper (1, 10) mit einer im wesentlichen konvex ausgebildeten Mantelfläche (6, 7, 8, 14, 15, 18), welche kein oder nur ein geringes durch Adhäsion bedingtes Haftvermögen aufweisenden Kunststoff, wie Polyethylen oder Polypropylen, enthält, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Mantelfläche eine zusätzliche Beschichtung (9, 19) aus einem unter Schrumpfung aushärtbaren, faserverstärkten Kunststoff vorgesehen ist.
2. Körper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzliche Beschichtung (9, 19) faserverstärkten, ungesättigten Polyester enthält.
3. Körper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoff der zusätzlichen Beschichtung (9, 19) durch Glasfasern verstärkt ist.
4. Körper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch daß der Körper langgestreckt ist.
5. Körper nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch eine Ausbildung als Rohr (1, 10).
6. Körper nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (1, 10) aus einem ersten Werkstoff, bevorzugt aus Stahl, besteht, der einen Überzug (6, 7, 8, 14, 15, 18) aus Polyethylen oder Polypropylen aufweist.
7. Körper nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (1, 10) einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt aufweist.
8. Körper nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß für die Beschichtung (9, 19) Glasfasern in Form von laminierbaren Wirrfasermatten und/oder Glasfasergewebe vorgesehen sind.
9. Körper nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung mehrere Lagen von Glasfasermatten und/oder Glasfasergewebe umfaßt.
10. Körper nach Anspruch 8 oder 9, daß die Beschichtung eine Wirrfasersermatte enthaltende Lage umfaßt, die außen von einer Glasfasergewebe enthaltenden Lage umgeben ist.
11. Körper nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasfasergewebe enthaltende Lage außen von einer Wirrfasermatte enthaltenden Lage umgeben ist.
12. Körper nach einem der Ansprüche 8-11, dadurch gekennzeichnet, daß die Wirrfasermatten bevorzugt ein Gewicht von 300-500 g/m2 und das Glasgewebe bevorzugt ein Gewicht von 500-1000 g/m2 aufweisen.
13. Körper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzliche Beschichtung (9, 19) und der diese Beschichtung tragenden Überzug (6, 7, 8, 14, 15, 18) im wesentlichen die gleiche Schichtdicke aufweisen.
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