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DE29911405U1 - Verpackungsbehälter für Getränkeflaschen - Google Patents

Verpackungsbehälter für Getränkeflaschen

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DE29911405U1
DE29911405U1 DE29911405U DE29911405U DE29911405U1 DE 29911405 U1 DE29911405 U1 DE 29911405U1 DE 29911405 U DE29911405 U DE 29911405U DE 29911405 U DE29911405 U DE 29911405U DE 29911405 U1 DE29911405 U1 DE 29911405U1
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cardboard
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

Verpackungsbehälter für Getränkeflaschen
Die Erfindung bezieht sich auf einen Verpackungsbehälter für eine Mehrzahl Getränkeflaschen, insbesondere Bierflaschen.
Für die Verpackung von auf Flaschen gefüllter Getränke, wie Bier oder Wein, sind Kisten aus Plastikmaterial oder Holz allgemein in Einsatz. Für den Einwegversand dieser Waren sind auch Kartonverpackungen, in aller Regel aus Wellpappe und mit einem Wabengefache versehen, bekannt. Diesen Verpackungen ist gemeinsam, daß sie entweder vollständig offen sind, d.h. ihren gesamten Verpackungsinhalt zur Entnahme darbieten, wie dieses bei Bierkisten der Fall ist, oder aber vollständig geschlossen sind, wie es von Weinkartons allgemein bekannt ist. Eine weitere Gemeinsamkeit dieser Verpackungen ist, daß sie aufgrund ihrer äußeren Aufmachung keinen über den Versorgungs- oder Konsumgedanken hinausgehenden Kaufanreiz vermitteln.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Verpackungsbehälter für eine Mehrzahl Getränkeflaschen anzugeben, der ein neuartiges und ansprechendes Aussehen hat und die Einzelentnahme von Flaschen ermöglicht, ohne daß dazu die gesamte Verpackung geöffnet werden muß.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung gibt einen Verpackungsbehälter an, der ein für die betreffende Ware ungewöhnliches Aussehen hat. Er hat zwei dreieckige, einander deckungsgleiche Hauptflächen, die in gegenseitigem Abstand parallel zueinander angeordnet und an ihren Rändern durch rechteckige Seitenflächen miteinander verbunden sind,
&ngr;&ogr;&eegr; denen eine eine Standfläche bildet. Für die Präsentation dieses Verpackungsbehälters ist es somit möglich, den Verpackungsbehälter auf eine seiner Seiten aufzurichten, so daß er dem Betrachter eine seiner dreieckigen Hauptflächen stehend darbietet. Die Hauptflächen können daher geschmackvoll gestaltet sein, um einen Kaufanreiz zu schaffen.
Im Innern hat der Verpackungsbehälter einen starren Einsatz von entsprechend angepaßtem, dreieckigem Grundriß, der eine der Anzahl der von der Verpackung aufzunehmenden Flaschen entsprechende Anzahl von Abteilen zur Aufnahme jeweils einer Flasche aufweist.
Die eine Hauptfläche weist eine der Anzahl der Abteile entsprechende Zahl von aufbrechbaren Klappen auf, die mit den Abteilen fluchten und es ermöglichen, nach dem Aufbrechen die hinter der Klappe vorhandene Flasche aus dem Verpackungsbehälter zu entnehmen.
Die Erfindung ermöglicht es somit, den Verpackungsbehälter nach Art eines Adventskalenders zu gestalten, der es ermöglicht, die Flaschen einzeln nacheinander in beliebiger Reihenfolge aus dem Verpackungsbehälter zu entnehmen. Die Aufmachung als ein solcher Kalender schafft einen zusätzlichen Kaufanreiz.
Die Hülle des Verpackungsbehälters, die von den dreieckigen Hauptflächen und den rechteckigen Seitenflächen gebildet wird, besteht vorzugsweise aus Karton, insbesondere Wellpappe, während der starre Einsatz ein Wabengefache aus ineinandergesteckten Kartonstreifen ist oder vorzugsweise aus Kunststoff besteht, beispielsweise einer Platte, in der die Aufnahmeabteile als Vertiefungen vorzugsweise durch Tiefziehen ausgebildet sind.
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Die beiden Seitenflächen, die an die als Standfläche bestimmte Seitenflächen angrenzen, weisen vorteilhafterweise an ihren der Standfläche abgewandten Enden jeweils einen Durchbruch oder eine ausbrechbare Klappe einer Größe auf, die ausreichend ist, daß man die Finger einer Hand darin einführen kann, um den Verpackungsbehälter zu tragen. Zur besseren Lastverteilung kann der starre Einsatz im Bereich der in vorerwähnter Weise gebildeten GriffÖffnungen mit einem Griff versehen sein, so daß man beim Greifen der Hülle in ihr auch den genannten Griff erfassen kann, so daß beim Tragen der Verpackung deren Gewicht nicht nur von der Hülle, sondern auch von dem Einsatz aufgenommen wird.
Wenn die Hülle aus Karton besteht, bilden die Hauptflächen und Seitenflächen vorzugsweise Teile eines einteiligen oder maximal zweiteiligen Zuschnitts, die im verschlossenen Zustand der Hülle durch an dem Zuschnitt ausgebildete, in Schlitze des Zuschnitts eingeführte Stecklaschen verrastend miteinander verbunden sind. Nach dem Gebrauch der Hülle läßt sich diese dann leicht flach legen, und der starre Einsatz kann anderen Verwendungszwecken zugeführt werden, er kann beispielsweise Zielbehälter eines Wurfgeschicklichkeitsspiels werden, oder er kann, wenn er aus der beschriebenen Kunststoffplatte mit Vertiefungen besteht, als Pflanzgefäß zur Aufzucht von Jungpflanzen verwendet werden.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf ein in den Zeichnungen dargestelltes Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigt:
Fig. &Ggr; eine perspektivische Darstellung der Hülle des Verpackungsbehälters in liegendem Zustand,
Fig. 2 den an die Hülle angepaßten starren Einsatz, und
-A-
Fig. 3 in verkleinertem Maßstab den flachliegenden Zuschnitt zur Erstellung der Hülle von Fig. 1.
Wie man aus den Fig. 1 und 3 erkennt, besteht die in Fig. 1 dargestellte Hülle für den Verpackungsbehälter aus einem aufgerichteten Zuschnitt, der zwei dreieckige Hauptflächen 1 und 2 und
drei rechteckige Seitenflächen 3, 4 und 5 aufweist, die an Faltlinien (in Fig. 3 gestrichelt eingezeichnet) miteinander vereinigt
und durch Steckfahnen 6 (in Fig. 1 nicht erkennbar) verrastend
zu einem Hohlkörper miteinander verbunden sind. Die beiden Hauptflächen sind durch die eine Seitenfläche 5, die als Standfläche
gedacht ist, miteinander verbunden.
Die beiden anderen Seitenflächen 3 und 4 sind jeweils wenigstens doppellagig ausgebildet, und zwar ist an den einander gleichlangen Seiten jeder der Hauptflächen jeweils eine Faltklappe 3a und 4a bzw. 3c und 4c ausgebildet, so daß im aufgerichteten und verschlossenen Zustand die Faltklappen 3a und 3c und die Faltklappen
4a und 4c aneinander liegen. Im dargestellten Beispiel sind
die Seitenflächen 3 und 4 sogar weitgehend vierlagig, denn an
den Faltklappen 3a und 4a sind diese jeweils aufdoppelnde äußere Faltklappen 3b bzw. 4 b ausgebildet und an den Faltklappen 3c
und 4c sind diese aufdoppelnde äußere Faltklappen 3d bzw. 4d
ausgebildet, jeweils an Faltlinien, die in Fig. 3 gestrichelt
eingezeichnet sind.
Für das Aufrichten werden die äußeren Faltklappen 3b, 4b, 3d, 4d nach innen umgeschlagen, so daß dann vier Kartonschichten aneinander liegen.
Die eine Hauptfläche 1 ist im dargestellten Beispiel mit 24 Fenstern 7 versehen, die einen im wesentlichen runden Umriß aufweisen und jeweils an einer Schwächungslinie 8a, die den Kreis
• ·
nicht vollständig schließt, aus dem Kartonmaterial unvollständig herausgebrochen werden können. Das "Scharnier" 8b, das die Klappe am Karton hält, ist in Fig. 1 jeweils gestrichelt eingezeichnet .
Zum leichteren Aufbrechen kann die Schwächungslinie jeweils eine Ausbauchung 9 haben, wie bei 23 der gezeigten Klappen dargestellt, oder aber es kann neben der Klappe 7 auch ein kleiner Durchbruch 10 vorhanden sein, siehe Fig. 1 oben, durch den man den Finger unter die Klappe 7 in den Verpackungsbehälter einführen kann, um die Klappe 7 aufzubrechen.
Man erkennt in Fig. 1 weiterhin an den beiden Seitenflächen 3 und 4 in dem Bereich, in dem diese aneinander angrenzen, jeweils einen Durchbruch 11 an dem man den Verpackungsbehälter ergreifen kann.
Gemäß Fig. 3 ist an jeder der Faltklappen 3b, 3c, 3d, 4b, 4c, 4d der Durchbruch 11 durch Ausschneiden des Kartonmaterials ausgebildet, während an den Faltklappen 3a und 4a der Durchbruch durch Eindrücken einer Klappe 12 ausgebildet wird, die an einem Scharnier 13 hängt. Die Klappen 12 überbrücken nach dem Eindrücken die aneinander liegenden Kartonschichten, was für das Tragen mit der Hand angenehmer ist, als wenn die Klappen 12 fehlen würden.
Fig. 3 zeigt ferner, daß an den Faltklappen 3a, 4b, 4c, 3d im Bereich der Durchbrüche 11 Faltlaschen angebracht sein können, die ihrerseits mit Griffdurchbrüchen versehen sind und eine weitere Materialverstärkung im Bereich des Griffendes der Verpackung bewirken. Im der Standfläche 5 benachbarten Bereich können, wie in Fig. 3 gezeigt, an den Faltklappen 3c und 4c, die im verschlossenen Zustand der Hülle von den Faltklappen 3a und 4a
bedeckt sind, Faltlaschen 3e und 4e ausgebildet sein, die für einen sicheren Verschluß der Hülle im Bereich der Standfläche sorgen.
Fig. 2 zeigt in perspektivischer Darstellung den in der Hülle nach Fig. 1 angeordneten starren Einsatz 14 mit einer Vielzahl von Vertiefungen 15, die an den Durchmesser der aufzunehmenden Flaschen angepaßt sind. An der einen Spitze der dreieckigen Grundfläche des starren Einsatzes 14 kann parallel zu den Vertiefungen 15 eine weitere Vertiefung 16 ausgebildet sein, in die ein Griffzapfen 17 eingesteckt ist. Im Gebrauch liegen Vertiefung 16 und Griffzapfen 17 im Bereich der Durchbrüche 11, so daß beim Tragen des Verpackungsbehälters die Finger der Hand nicht nur die Hülle, sondern auch den Einsatz bzw. dessen Griff ergreifen. Auf diese Vertiefung mit Griffzapfen kann verzichtet werden, wenn die Hülle im Griffbereich so viele Materiallagen aufweist, wie am Beispiel der Fig. 3 gezeigt ist.
Aus Gründen der Statik ist es günstig, wenn die beiden Seitenfläche 3 und 4 gleiche Abmessungen haben, d.h. die Hauptflächen 1 und 2 gleichschenkelige, vorzugsweise annähernd rechtwinkelige Dreiecke sind, wie im gezeigten Beispiel. Das Aufnehmen und Absetzen des Verpackungsbehälters bereitet dann keine Schwierigkeiten.
Zum Befüllen des Verpackungsbehälters wird der Zuschnitt nach Fig. 3 flach ausgelegt. Ein mit Flaschen befüllter Einsatz 14 wird auf das die Hauptfläche 2 bildende Kartonfeld aufgesetzt, die äußeren Faltklappen 3b, 4b, 3d, 4d werden auf die angrenzenden Faltklappen 3a, 4a, 3c bzw. 4c umgeschlagen, die Faltklappen 3c und 4d werden hochgefaltet und der übrige, an dem die Standfläche bildenden Seitenfeld 5 beginnende Zuschnitt hoch und umgefaltet, um die Verpackung zu schließen, und am Ende werden
die Stecklaschen 6 zur Sicherung des Schließzustandes in die ihnen gegenüberliegenden Schlitze 18 eingesteckt. Es ist günstig, wenn aus Sicherheitsgründen zusätzlich ein Klebestreifen angebracht wird, der ein unbeabsichtigtes Öffnung der Verpackung verhindert.
Es ist auch möglich, zunächst die an den Hauptflächen 1 und 2 angebrachten Faltklappen in der vorerwähnten Weise vollständig um- und hochzufalten und erst anschließend den Einsatz 14 (mit oder ohne Flaschen) auf die Hauptfläche 2 aufzusetzen, bevor die Hülle über dem gefüllten Einsatz 14 geschlossen-wird.
In den Zeichnungen ist der Verpackungsbehälter undekoriert dargestellt. Es versteht sich, daß für den Verkaufserfolg, den die Erfindung schaffen soll, wenigstens' die mit den Klappen versehene, die Vorderseite bildende Hauptfläche des Verpackungsbehälters mit einer ansprechenden Dekoration versehen sein sollte. So kann diese Dekoration beispielsweise nach Art eines Adventskalenders gestaltet sein, oder aber als ein "Count-Down"-Kalender, der auf ein bestimmtes, in naher Zukunft liegendes Ereignis hinweist .
Die Erfindung ist hier unter Bezugnahme auf Karton und Plastik als Materialien für die Einzelteile der Verpackung erläutert worden. Es versteht sich, daß davon abweichende Materialien ebenfalls einsetzbar sind, sofern sie den ihnen zugedachten Zweck erfüllen.

Claims (12)

1. Verpackungsbehälter für eine Mehrzahl Getränkeflaschen, insbesondere Bierflaschen, bestehend aus einer starren Hülle mit zwei dreieckigen, einander deckungsgleichen Hauptflächen (1, 2) und drei die Hauptflächen (1, 2) an ihren Rändern miteinander verbindenden rechteckigen Seitenflächen (3, 4, 5), von denen eine (5) eine Standfläche bildet, und einen in der Hülle angeordneten starren Einsatz (14) von dreieckigem Grundriß, der eine der Anzahl von der Hülle aufzunehmender Flaschen entsprechende Anzahl von Abteilen (15) zur Aufnahme der Flaschen in einer allen Seitenflächen (3, 4, 5) parallelen Ausrichtung aufweist, wobei in einer der Hauptflächen (1, 2) in Kongruenz mit den von dem Einsatz (14) gebildeten Abteilen (15) jeweils öffenbare Fenster (7) ausgebildet sind.
2. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle an den der Standfläche (5) abgewandten Enden der beiden anderen Seitenflächen (3, 4) jeweils einen Durchbruch (11) aufweist, wobei die Durchbrüche (11) miteinander fluchten und gemeinsam einen Handgriff bilden.
3. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1 aus Karton, daß die Hülle an den der Standfläche (5) abgewandten Enden der beiden anderen Seitenflächen (3, 4) jeweils ein von einer aufbrechbaren Schwächungslinie abgegrenztes Feld (12) aufweisen, das durch Aufbrechen der Schwächungslinie in den Innenraum der Hülle einschwenkbar ist und einen Durchbruch (11) als Grifföffnung freigibt.
4. Verpackungsbehälter nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (14) im Bereich seiner der Standfläche gegenüberliegenden Ecke mit einem Griff (16, 17) versehen ist, der zwischen den Durchbrüchen (10) in den Seitenflächen (3, 4) der Hülle und dem der Standfläche (5) gegenüberliegenden Scheitel der Hülle liegt.
5. Verpackungsbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (14) aus Plastikmaterial besteht.
6. Verpackungsbehälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (14) eine etwa mittig zwischen den Hauptflächen (1, 2) angeordnete Platte ist, in der die Abteile (15) als Vertiefungen ausgebildet sind.
7. Verpackungsbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle aus einem Faltkarton, insbesondere aus Wellpappe, besteht.
8. Verpackungsbehälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das die Standfläche bildende Feld (5) die beiden die Hauptflächen bildenden Dreieckfelder (1, 2) an Faltlinien miteinander verbindet.
9. Verpackungsbehälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die an die Standfläche (5) angrenzenden Seitenfelder (3, 4) jeweils aus mehreren Materiallagen (3a-3d, 4a-4d) bestehen, die durch Faltung aneinander gelegt sind.
10. Verpackungsbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei Ausbildung der Hülle aus Karton die Fenster (7) von Klappen verschlossen sind, die jeweils durch eine aufbrechbare Schwächungslinie (8a) vom übrigen Kartonmaterial abgegrenzt sind.
11. Verpackungsbehälter nach Anspruch 7 oder einem davon abhängigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Faltkarton aus einem einteiligen Zuschnitt besteht.
12. Verpackungsbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptflächen (1, 2) jeweils gleichschenkelige Dreiecke mit einem eingeschlossenen Winkel von jeweils etwa 90° sind, der der Standfläche (5) gegenüberliegt.
DE29911405U 1999-06-30 1999-06-30 Verpackungsbehälter für Getränkeflaschen Expired - Lifetime DE29911405U1 (de)

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DE (1) DE29911405U1 (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2815946A1 (fr) * 2000-11-02 2002-05-03 Smurfit Socar Sa Conditionnement en un materiau semi-rigide, destine a etre equipe d'un intercalaire et a recevoir au moins un lit de bouteilles
IT201700113358A1 (it) * 2017-10-09 2019-04-09 Tecnoform S R L Contenitore.

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FR2815946A1 (fr) * 2000-11-02 2002-05-03 Smurfit Socar Sa Conditionnement en un materiau semi-rigide, destine a etre equipe d'un intercalaire et a recevoir au moins un lit de bouteilles
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