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DE29903575U1 - Druckgasbetätigte Miniatur-Luftdruckwaffe zur Gefahrenabwehr - Google Patents

Druckgasbetätigte Miniatur-Luftdruckwaffe zur Gefahrenabwehr

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Publication number
DE29903575U1
DE29903575U1 DE29903575U DE29903575U DE29903575U1 DE 29903575 U1 DE29903575 U1 DE 29903575U1 DE 29903575 U DE29903575 U DE 29903575U DE 29903575 U DE29903575 U DE 29903575U DE 29903575 U1 DE29903575 U1 DE 29903575U1
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DE
Germany
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compressed gas
air gun
miniature air
gun according
barrel
Prior art date
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Application number
DE29903575U
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English (en)
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Bischoff Chemical Corp
Original Assignee
Bischoff Chemical Corp
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Publication date
Application filed by Bischoff Chemical Corp filed Critical Bischoff Chemical Corp
Priority to DE29903575U priority Critical patent/DE29903575U1/de
Publication of DE29903575U1 publication Critical patent/DE29903575U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F41WEAPONS
    • F41HARMOUR; ARMOURED TURRETS; ARMOURED OR ARMED VEHICLES; MEANS OF ATTACK OR DEFENCE, e.g. CAMOUFLAGE, IN GENERAL
    • F41H11/00Defence installations; Defence devices
    • F41H11/06Guntraps
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F41WEAPONS
    • F41BWEAPONS FOR PROJECTING MISSILES WITHOUT USE OF EXPLOSIVE OR COMBUSTIBLE PROPELLANT CHARGE; WEAPONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F41B11/00Compressed-gas guns, e.g. air guns; Steam guns
    • F41B11/50Magazines for compressed-gas guns; Arrangements for feeding or loading projectiles from magazines
    • F41B11/51Magazines for compressed-gas guns; Arrangements for feeding or loading projectiles from magazines the magazine being an integral, internal part of the gun housing
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F41WEAPONS
    • F41CSMALLARMS, e.g. PISTOLS, RIFLES; ACCESSORIES THEREFOR
    • F41C9/00Other smallarms, e.g. hidden smallarms or smallarms specially adapted for underwater use
    • F41C9/02Concealed pistols, e.g. in pencils

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  • Burglar Alarm Systems (AREA)
  • Train Traffic Observation, Control, And Security (AREA)
  • Input Circuits Of Receivers And Coupling Of Receivers And Audio Equipment (AREA)
  • Respiratory Apparatuses And Protective Means (AREA)

Description

Druckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe zur Gefahrenabwehr
Die Erfindung betrifft eine druckgasbetätigte Miniatur-Luftdruckwaffe zur Gefahrenabwehr bzw. Selbstverteidigung in einer getarnten Form.
Derartige Waffen verwenden Munition oder Geschosse unterschiedlichster, aber nicht tödlicher Art, um Räuber, Diebe oder Gewalttäter an ihrem Vorhaben zu hindern, sie kampfunfähig zu machen, zu markieren und/oder in die Flucht zu schlagen.
Das Recht auf Selbstverteidigung ist im allgemeinen auf solche Fälle beschränkt, in denen eine Gewaltanwendung unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zum Schutz gegen eine bevorstehende Bedrohung einer Person oder bei Eigentumsdelikten erforderlich scheint. Die angreifende Person soll lediglich von ihrem Vorhaben abgehalten und/oder markiert werden, ohne dabei ernsthaft verletzt oder getötet zu werden.
Die allgemein bekannten Reizgas- Spraydosen oder Schutzgas-Pistolen scheiden als geeignete Abwehrwaffen aus, da sie nur in einem unmittelbaren Nahbereich wirksam und im Freien kaum zu verwenden sind.
Aus der DE OS 22 44 225 ist eine druckgasbetriebene Waffe bekannt, die dem Abschießen eines Geschosses durch eine Druckgasladung dient. Innerhalb einer Patronenhülse ist eine Druckluftpatrone, die als Treibladung dient, und ein Geschoß angeordnet, welches eine Reizgasladung, einen Farbbehälter oder ein Gummigeschoß tragen kann. Zum Abschießen dient ein Rohr mit einem durch eine Feder gespannten Kolben, der auf die in den Lauf eingelegte Patrone trifft, wobei die innerhalb der Patronenhülse angeordnete Druckluftpatrone gegen einen Dorn gedrückt wird und somit eine Druckgasmenge freigegeben und das Geschoß abgefeuert wird.
Eine Waffe, die gemäß der DE OS 22 44 225 relativ große Abmessungen besitzt, ist nicht unauffällig einsetzbar. Die
Patronen, die aus Geschoß und Treibladung bestehen, sind aufwendig in der Herstellung und nach dem Abfeuern einer Patrone muß für den nächsten Schuß eine neue Patrone in den Lauf eingelegt werden.
Weiterhin ist eine Patentbeschreibung, DE OS 195 08 966 Al, bekannt, die für das Abfeuern einer Reizgas-, Geruchs- oder Farbmarkierungspatrone eine kleine getarnte Waffe, z. B. in Form eines Brillenetuis, verwendet.
Der Nachteil dieser Erfindung besteht darin, daß auch diese Waffe Patronen mit einer Treibladung verwendet, die aber wesentlich kleiner (9 mm Durchmesser) sein sollen. Durch einen besonderen platzsparenden Abzugsmechanismus wird ein Schlagbolzen mittels einer Feder gegen die Zündkapsel der Patrone geschleudert. Nachteilig ist weiterhin, daß auch in dieser Erfindung nach jedem Schuß eine neue Patrone eingelegt werden muß.
Schließlich wird in der Patentschrift DE 285 217 eine Luftdruckwaffe beschrieben, in der für den Abschuß eines Geschosses bzw. einer Kugel, die aus einem Magazin bereitgestellt ist, aus einem Treibmitteltank mit Druckluft oder Druckgas das Geschoß aus dem Lauf geschleudert wird. Beim Zurückziehen des Abzuges und eines damit in Verbindung stehenden Verschlußstückes wird das Treibmittel aus dem Treibmitteltank durch ein Einlaßventil in dem Verschlußstück in eine Zwischenkammer gefördert, von wo aus es nach Freigabe des Verschlußstückes durch einen Sperrhebel und dem Vorschleudern des Verschlußstückes hinter das im Lauf bereitgestellte Geschoß gelangt.
Der Nachteil dieser Waffe besteht darin, daß sie als Abwehrwaffe sehr auffällig gestaltet ist, viele Einzelteile sowie ein kompliziertes Ventilsystem besitzt. Das Geschoß muß bereits vor dem Abschuß in eine Abschußposition bewegt werden und nach Bereitstellung des Geschosses muß dieses auch sofort abgefeuert werden. Nachdem sich das Geschoß im Lauf befindet, ist ein Unterbrechen des Schießvorganges nicht mehr möglich.
Aus der DE Al 43 OO 164 ist ein Geschoß bekannt, daß eine Abwehrladung aus Reiz- oder Betäubungsgas in einer zerplatzbaren Hülle besitzt. Für das Verschießen dieser Geschosse werden handelsübliche Gas- oder Schreckschußpistolen genannt.
Diese Munition ist nicht geeignet, aus einem Magazin gefördert zu werden und der Einsatz einer konventionellen Waffe bringt keinen Überraschungseffekt.
Alle Waffen, bei denen konventionell der Abzug mit dem Zeigefinger betätigt wird, können nicht unauffällig in der Hand gehalten werden. Selbst in getarnter Form wird einem professionellen Angreifer vermittelt, daß es sich hier um eine Waffe handeln muß.
Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, eine druckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe zur Gefahrenabwehr in einer getarnten Form zu schaffen, die klein ist, unauffällig in der Handfläche gehalten werden kann, stets schußbereit ist, eine ausreichend große Reichweite besitzt und Geschosse ohne Treibladung benutzt, die einen Angreifer an seinem Vorhaben hindern, kampfunfähig machen, markieren und/oder in die Flucht schlagen.
Die Aufgabe wird mit den erfindungsgemäßen Merkmalen des 1. Schutzanspruchs gelöst. Vorteilhafte Weiterentwicklungen und Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die druckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe besitzt eine Form, aus der ihr eigentlicher Zweck für einen Angreifer nicht zu erkennen ist. Auch die Handhabe, d. h. das Abfeuern eines Schusses ist bei der erfindungsgemäßen Waffe unüblich.
Der äußere Aufbau und die Größe der Waffe hat zum Beispiel die Form einer Zigarettenschachtel, eines Feuerzeugs oder eines Etuis.
Der Lauf befindet sich verdeckt innerhalb des als Waffe dienenden und getarnten Gegenstandes und hat nur eine kleine öffnung nach außen. Der Abzug wird oberhalb des Gegenstandes mittels eines kleinen Auslöseknopfes durch den Daumen betätigt. Dadurch sieht es für einen Angreifer aus, als spiele der sich zu Verteidigende z. B. lässig oder auch nervös ängstlich mit seiner Zigarettenschachtel.
In dem Gehäuse der Schußwaffe befinden sich außerdem ein Druckgas- oder Treibmitteltank und ein Steckmagazin für mehrere Geschosse. Der Druckgastank und das hintere Ende des Laufes ist durch eine Druckgasleitung verbunden, innerhalb der oder auch direkt am Tank ein Entnahmeventil angeordnet ist. Zweckmäßigerweise wird ein Ventil verwendet, das nach Abgabe einer bestimmten Gasmenge automatisch wieder schließt.
Die für einen Schuß abgegebene Druckgasmenge soll dabei so groß sein, daß eine Zielgenauigkeit von mindestens 8 m erreicht wird.
Die im Tank befindliche Druckgasmenge ist für mehrere Schüsse ausreichend. Ist der Tank leer, kann er ausgetauscht oder nachgefüllt werden.
Bei einem Austauschtank ist das Entnahmeventil zweckmäßigerweise mit einem Sicherheitsventil verbunden, welches direkt am Tank angeordnet ist und bei einer Entnahme des Tanks aus dem Gehäuse der Waffe diesen sicher schließt. Durch das Sicherheitsventil kann der Tank nachgefüllt werden und/oder ein Nachfülltank wird in das Gehäuse der Waffe eingesetzt.
Ist der Tank fest eingebaut, ist ein nach außen weisendes Nachfüllventil vorgesehen.
Für die Gewährleistung einer sicheren Einsatzbereitschaft wird der Tank zweckmäßigerweise mit einer Fül!mengenanzeige versehen.
Durch ein Verschieben des Auslöseknopfes wird ein Geschoß aus einem Magazin in den Lauf gefördert und anschließend durch Drücken oder ein weiteres Verschieben des gleichen
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Auslöseknopfes mittels dem Entnahmeventil eine Druckgasmenge aus dem Druckgasbehälter freigegeben und dadurch das Geschoß aus dem Lauf getrieben.
Der Auslöseknopf ist vorteilhaft, damit er mit dem Daumen bedient werden kann, oberhalb des die Waffe simulierenden Gegenstandes über dem Lauf angeordnet.
Indem der Auslöseknopf parallel zum Lauf verschiebbar ist, betätigt er über ein Gestänge einen unter dem Lauf angeordneten Schieber, der eine öffnung im Lauf zur übergabe eines Geschosses aus dem Magazin in einer ersten Position öffnet und in einer zweiten Position schließt.
Zweckmäßigerweise wird der Auslöseknopf zusätzlich, damit er nicht zu weit aus dem Gehäuse vorsteht, in einer vertieften Führungsnut bewegt. Dadurch ist eine saubere Führung gegeben und die vordere und hintere Stellung besitzt einen Anschlag.
Befindet sich der Auslöseknopf in der zweiten Position, in der der Lauf geschlossen ist, ist dieser mit einem Kraftübertragungselement zur Freigabe des Entnahmeventils verbunden und durch Drücken oder weiteres Verschieben des Auslöseknopfes wird durch öffnen des Ventils Druckgas in den Lauf hinter das Geschoß befördert und dieses aus dem Lauf geschossen.
Die für die druckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe verwendeten Geschosse sind Spezialgeschosse, die eine Ladung aus Reizgas, Cayennepfeffer und/oder Farbe enthalten.
Bevorzugt wird ein Multifunktionsgeschoß mit einer Füllung aus drei bzw. vier wichtigen Bestandteilen.
Der Hauptbestandteil ist eine Reagenzfarbe mit Komponenten, die sich frühestens nach fünf Tagen abwaschen lassen. Der Angreifer ist dadurch markiert.
Ein zweiter wichtiger Bestandteil ist Tränengas, und als dritter Bestandteil könnte ein Mittel dienen, wie z. B. Natron- Konzentrat, welches Nies- und Hustenanfälle hervorruft.
Ein weiterer Bestandteil ist eine Beimischung aus Cayennepfeffer. Dieser macht nicht nur Menschen, sondern auch Tiere aller Art, insbesondere angreifende Hunde, binnen einer Sekunde kampfunfähig. Auch bei drogen- oder alkoholisierten Personen ist Cayennepfeffer hoch wirksam.
Zum Probeschießen oder um Treffsicherheit zu erlangen, können die Geschosse mit Kalkpuder oder ähnlichen Stoffen gefüllt werden. Mit Kalkpuder gefüllte Geschosse belasten nicht die Umwelt.
Der Aufbau der Geschosse muß so gestaltet sein, daß die in ihnen enthaltenen Wirkstoffe voll zur Geltung kommen. Sie müssen deshalb mit einer Hülle umgeben sein, die beim Aufprall, und erst dann, sofort zerplatzt. Eine Hülle aus Papier, Gummi oder Kunststoff optimaler Stärke und Zerreißfestigkeit bietet sich an.
Damit das Geschoß nicht schon beim Einlegen in den Lauf oder beim Abschuß zerplatzt, sind die Geschosse mindestens in ihrem hinteren Drittel verstärkt ausgeführt.
Die Waffe sollte einerseits nicht den Anschein einer üblichen scharfen Waffe (Pistole) erwecken, was durch den beschriebene Aufbau und ihre Gestaltung erreicht wird. Andererseits ist es jedoch zweckmäßig, der Abwehrwaffe eine auffällige Signalfunktion zu verleihen, damit bei einer durchgesetzten Popularität der Waffe ein Angreifer weiß, was ihn erwartet und er bei einem auffälligen Tragen oder Zeigen der Waffe von vornherein abgeschreckt wird.
Beispielsweise könnte zu diesem Zweck das Gehäuse grell neonfarbig oder fluoreszierend gestaltet sein.
Weiterhin ist es zweckmäßig an dem Verteidigungsgerät eine Schlaufe oder Kette anzubringen, die am Handgelenk befestigt werden kann.
An Hand von Zeichnungen werden vorteilhafte Ausführungen der erfindungsgemäßen Lösung näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 Einen Längsschnitt durch die druckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe,
Fig. 2 Eine Ausführung der Luftdruckwaffe mit einem Gehäuse in Form einer Zigarettenschachtel,
Fig. 3 eine vorteilhafte Ausführung eines Geschosses zum Einsatz in der erfindungsgemäßen Luftdruckwaffe.
In Fig. 1 ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Lösung näher beschrieben und in einem Längsschnitt dargestellt.
Die zur Abwehr dienende Schußwaffe 1, die praktisch und einfach in einer Hand zu halten ist, besitzt ein Gehäuse 2 mit einer als Waffe nicht identifizierbaren Form.
Um vorn und hinten der Schußwaffe 1 nicht zu verwechseln, besitzt das hintere Ende eine Rundung 3, die in den Handteller gedrückt wird, und an der vorderen, unteren Kante befindet sich eine Ausnehmung 4, in die der Zeigefinger für einen festen Halt der Waffe 1 eingelegt wird.
Im oberen Teil der getarnten Waffe 1 befindet sich eine Bohrung für den Lauf 5.
Außerdem befindet sich in dem Gehäuse 2 der Waffe 1 ein Druckgasbehälter oder Drucklufttank 6 und ein einschiebbares Magazin 7 mit den Geschossen 8.
Oberhalb des Laufes 5 und gleichzeitig oberhalb des Gehäuses 2 der getarnten Waffe 1 ist verschiebbar in einer Vertiefung 10 ein Auslöseknopf 9 angeordnet. Dieser Auslöseknopf 9 ist starr über ein Gestänge 11 mit einem Schieber 12 unterhalb des Laufes 5 verbunden, der eine Öffnung zum Einschieben einer Patrone 8 aus dem Magazin 7 in den Lauf 5 freigibt.
Zwischen dem Druckgasbehälter bzw. -tank 6 und dem hinteren Ende des Laufes 5 ist eine Druckgasleitung 13 angeordnet.
über diese Druckgasleitung 13 gelangt beim öffnen eines Entnahmeventi1es 14 Druckluft hinter das Geschoß 8.
Das Ventil 14 ist so ausgelegt, daß es sich nach Abgabe einer bestimmten Gasmenge automatisch wieder schließt.
Das Entnahmeventil 14 wird über ein Gestänge, Bowden- oder Seilzug 15 durch den Auslöseknopf 9 betätigt, wenn sich dieser in seiner hinteren Stellung, in der der Lauf 5 durch den Schieber 12 verschlossen ist, befindet.
In dem Magazin 7 ist eine Feder 16 angeordnet, die die Geschösse 8 nacheinander in den Lauf 5 befördert.
Der Druckluftbehälter 6 ist vorteilhafterweise mit einer Fül!mengenanzeige 17 ausgerüstet, damit die Einsatzbereitschaft der Waffe 1 jederzeit zu erkennen ist.
Ein Beispiel einer perfekten Tarnung der erfindungsgemäßen Waffe 1 nach Fig. 1 ist in Fig. 2 zu sehen.
Die äußere Form und auch die farbige Gestaltung des Gehäuses 2 der Waffe 1 entspricht einer Zigarettenschachtel.
Als eine zusätzliche Tarnung kann vor dem Gebrauch der Waffe 1 in die Bohrung des Laufes 5 eine Zigarette 18 gesteckt werden.
Diese Zigarette 18 wird vor dem Gebrauch der Waffe 1 entnommen oder automatisch mit dem Geschoß 8 aus dem Lauf 5 herausgeschleudert.
In Fig. 3 ist in einem Längsschnitt ein vorteilhafter Aufbau des Geschosses 8 für den Einsatz in der erfindungsgemäßen Luftdruckwaffe 1 dargestellt.
Das Geschoß 8 besteht aus einem rotationssymmetrischen Körper mit einer zerplatzbaren Hülle 19, die eine Ladung 20 mit den Abwehrstoffen umgibt.
Mindestens das hintere Drittel des Geschosses 8 besitzt eine becherförmige Verstärkung 21, damit die Hülle 19 nicht schon beim Einlegen des Geschosses 8 in den Lauf 5 oder
beim Abschuß zerplatzt. An seinem nach vorn weisenden Teil besitzt die Verstärkung 21 eine nach außen abgerundete Auflaufkante 22, damit der Schieber 12 (in Fig. 1 dargestellt) beim Verschließen des Laufes 5 gefahrlos ein Geschoß 8 von den aus dem Magazin 7 nachrückenden Geschossen 8 abtrennt.

Claims (19)

Schutzansprüche
1. Druckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe (1) zur Gefahrenabwehr mit einem Gehäuse (2) in getarnter Form, z. B. Feuerzeug oder Etui mit einem verdeckten Lauf (5) und einer Abzugseinrichtung, mit der eine Patrone oder ein Geschoß (8) aus einem Magazin (7) in den Lauf (5) gefördert, über ein Ventil (14) eine Druckgasmenge aus einem Druckgasbehälter (6) freigegeben und dadurch das Geschoß (8) aus dem Lauf (5) getrieben wird, dadurch gekennzeichnet, daß
- die Abzugseinrichtung ein mit dem Daumen zu betätigender Auslöseknopf (9) ist und über dem Lauf (5) angeordnet ist,
- der Auslöseknopf (9) parallel zum Lauf (5) verschiebbar und mit einem Schieber (12) unterhalb des Laufs (5) verbunden ist, der eine öffnung zur Übergabe eines Geschosses (8) aus dem Magazin (7) in einer ersten Position öffnet und in einer zweiten Position schließt,
- der Auslöseknopf (9) in der zweiten Position, in der der Lauf (5) geschlossen ist, mit einem Kraftübertragungselement (15) zur Freigabe des Ventils (14) verbunden ist.
2. D'ruckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckgasbehälter (6) und der Lauf (5) durch eine Druckgasleitung (13) verbunden ist.
3. Druckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einmündung der Druckgasleitung (13) in den Lauf (5) hinter dem eingelegten Geschoß (8) angeordnet ist.
Druckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Entnahmeventil (14) mit einer Verstelleinrichtung ausgerüstet ist, mit der bei Betätigung durch den Auslöseknopf (9) die aus dem Druckgasbehälter (6) abgegebene Gasmenge einstellbar ist.
5. Druckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kraftübertragungselement (15) ein Gestänge oder ein Seilzug ist.
6. Druckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckgasbehälter (6) auswechselbar ist.
Druckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckgasbehälter (6) nachfüllbar ist.
8. Druckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe nach Anspruch 1, 2, 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckgasbehälter (6) mit einer Füllstandsanzeige (17) ausgerüstet ist.
9. Druckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Führung des Auslöseknopfes eine Nut (10) in dem Gehäuse (2) der Waffe (1) angeordnet ist.
10. Druckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die in die Luftdruckwaffe (1) eingesetzten Geschosse (8) Spezialgeschosse sind, die eine Ladung (20) aus Pulver oder Pulvermischung, Gas oder Gasmischung und/oder einer Flüssigkeit enthalten.
11. Druckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe nach Anspruch 1 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die in die Luftdruckwaffe (1) eingesetzten Geschosse eine Ladung (20) aus Reizgas, Cayennepfeffer und/oder Farbe enthalten.
12. Druckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe nach Anspruch 1 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Geschosse (8) für Übungszwecke eine Ladung (20) aus Kalkpuder enthalten.
13. Druckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe nach Anspruch 1, und 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladung (20) in den Geschossen (8) mit einer Hülle (19) umgeben ist, deren Material bei Aufprall auf ein Hindernis zerplatzt und so die Ladung (20) freigibt.
14. Druckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (19) des Ge-Schosses (8) aus Papier, weichen Gummi oder Kunststoff besteht.
15. Druckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe nach Anspruch 1 und 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Geschösse (8) mindestens in ihrem hinteren Drittel mit einer druckfesten, becherförmigen Verstärkung (21) umgeben sind.
16. Druckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die druckfeste Verstärkung (21) sich mit ihrem vorderen Ende an die Hülle (19) des Geschosses (8) anschmiegt und mit einer nach außen weisenden Auflaufkante (22) umgeben ist.
17. Druckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) an seinem vorderen, in Schußrichtung weisenden Ende eine Ausnehmung (4) für den Zeigefinger und an seinem hinteren Ende eine Rundung (3) für den Handteller besitzt.
18. Druckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Lauf (5) im unbenutzten Zustand der Waffe (1) durch eine Tarnung (18) getarnt ist.
19. Druckgasbetätigte Miniatur- Luftdruckwaffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Gehäuse (2) der Waffe (1) eine Schlaufe oder Kette angeordnet ist.
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