DE29903448U1 - Vorrichtung zum Beschichten der Flanken von Abstandhalterrahmen für Isolierglasscheiben - Google Patents
Vorrichtung zum Beschichten der Flanken von Abstandhalterrahmen für IsolierglasscheibenInfo
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Classifications
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Description
J · · &igr;
pOfta Patentanwälte
Dipl.Phys. Ulrich Twelmeier Dr. techn. Waldemar Leitner
Dr. phil. not. Rudolf Bauer-1990 Dipl. Ing. Helmut Hubbuch -1991
European Patent Attorneys
LE01 E025DEU/Be99s003/TW/Be/25.02.1999
Lenhardt Maschinenbau GmbH, Industriestraße 2-4, D-75242
Neuhausen-Hamberg
Vorrichtung zum Beschichten der Flanken von Abstandhalterrahmen für
Isolierglasscheiben
Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung mit den im Oberbegriff des Anspruchs
1 angegebenen Merkmalen. Eine solche Vorrichtung ist in der DE 297 564 U1 offenbart.
Die Vorrichtung, die in der DE 297 19 564 U1 bereits als Stand der Technik beschrieben
ist, hat bezogen auf die vorgegebene Förderrichtung der Förderbahn vor den Düsen Führungsrollen, welche mit ihrer Lauffläche (Mantelfläche) den
beiden Flanken des auf der Förderbahn liegenden unteren Schenkels des jeweiligen
Abstandhalterrahmens anliegen und ihn auf diese Weise genau in den Spalt zwischen den beiden einander gegenüberliegenden Düsen führen, welche dazu
dienen, eine Klebe- oder Dichtmasse auf die Schenkel des Abstandhalterrahmens aufzutragen. Damit zwischen dem Abstandhalterrahmen und der Förderbahn
kein Schlupf auftritt, welcher zu einer ungleichmäßigen Beschichtung
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-2-
führen würde, hat die bekannte Vorrichtung darüberhinaus mehrere Anpreßrollen,
welche bezüglich der Förderrichtung vor und nach den Düsen auf die Oberseite des auf der Förderbahn liegenden Schenkels des Abstandhalterrahmens geschwenkt
werden können, um ihn von oben gegen die Förderbahn zu pressen. Diese Anpreßrollen bewirken jedoch keinerlei seitliche Führung des Abstandhalterrahmens.
Sie müssen nicht nur aus der Laufebene des Abstandhalterrahmens herausgeschwenkt werden, bevor sich die von der Förderbahn nach oben ragenden
Schenkel des Abstandhalterrahmens während des Beschichtungsvorganges an den Anpreßrollen vorbeibewegen, sondern zeitweise auch dann, wenn mit
Sprossen versehene Abstandhalterrahmen beschichtet werden und sich eine Sprosse der jeweiligen Anpreßrolle nähert. Bei Abstandhalterrahmen mit geringem
Sprossenabstand kann das dazu führen, daß der nötige Kraftschluß zwischen dem Abstandhalterrahmen und der Förderbahn nicht mehr gewährleistet
ist.
Um diesem Nachteil abzuhelfen, offenbart die DE 297 19 564 U1 eine weitere
Vorrichtung zum Beschichten der Flanken von Abstandhalterrahmen für Isolterglasscheiben
mit einer Klebe- oder Dichtmasse, mit einer Förderbahn, mit beidseits der Förderbahn vorgesehenen Düsen zum Auftragen der Klebe- oder Dichtmasse
auf die Flanken des Abstandhalterrahmens, mit einer oberhalb der Förderbahn vorgesehenen Abstützung für die von der Förderbahn nach oben ragenden
Teile des Abstandhalterrahmens und mit Anpreßrollen, welche den auf der Förderbahn
liegenden Schenkel des Abstandhalterrahmens von oben gegen diese pressen und die zu diesem Zweck in Anlage an den auf der Förderbahn liegenden
Schenkel und von diesem wieder weg verschwenkbar sind, bei welchem die Anpreßrollen anders als beim zuerst genannten Stand der Technik der Oberseite
des auf der Förderbahn liegenden Schenkels des Abstandhalterrahmens lediglich noch an dessen seitlichen Rändern anliegen. Dieser Vorschlag macht sich
die Tatsache zu nutze, daß die Sprossen im allgemeinen etwas schmaler sind als die Abstandhalterrahmen, so daß eine Anpreßrolle, die nicht mehr weit, sondern
nur noch knapp in den Abstandhalterrahmen hineinragt, indem sie lediglich noch
-3-
den seitlichen Rändern der Oberseite des unten liegenden Schenkels anliegt, an
den schmaleren Sprossen vorbeilaufen kann, ohne vorher abzuheben.
Als eine erste der Ausführungsform schlägt die DE 297 19 564 U1 vor, daß die
Anpreßrollen gestufte Rollen sind, deren Teil mit kleinerem Durchmesser im Bereich
des Außenrandes der Oberseite des Abstandhalterrahmenschenkels und
deren senkrecht zur Drehachse ausgerichtete Kreisringfläche an den Flanken der Hohlprofilleiste anliegen. Das hat den Vorteil, daß die Anpreßrollen, obwohl sie
der Oberseite des Rahmenschenkels nur am Rand aufliegen, von diesem nicht abgleiten, weil sie mit der gegen die Flanke gerichteten Kreisringfläche an diese
anschlagen. Nachteilig dabei ist jedoch, daß man vorher genau wissen muß, wie breit der Abstandhalterrahmen ist, weil man die Anpreßrollen sonst nicht exakt
auf den unteren Schenkel des Abstandhalterrahmens aufsetzen kann. Außerdem reibt die Kreisringfläche der Anpreßrollen am Abstandhalterrahmen, was einigen
Verschleiß bewirkt.
Für eine zweite Ausführungsform offenbart die DE 297 19 564 U1 Anpreßrollen
mit waagerechter Drehachse und konischer Lauffläche, welche von oben her auf den Rand der Oberseite des unten liegenden Rahmenschenkels geschwenkt
werden. Auch in diesem Fall muß man die Breite der Abstandhalterrahmen-Profile
vorher kennen, um die Rollen so zu positionieren, daß sie einerseits hinreichend
weit in den Rahmen eingreifen, um den oberen Rand des Rahmenschenkels zuverlässig zu erreichen, daß sie andererseits aber nicht soweit in den Rahmen
hineinragen, daß sie mit Sprossen kollidieren. Bei scharfkantigen Rahmenprofilen
kann zu einem Verschleiß der Lauffläche der Anpreßrollen mit Bildung von Laufrillen kommen, die einen unruhigen Lauf des Abstandhalterrahmens
nach sich ziehen.
Bei beiden Ausführungsbeispielen ist sicherzustellen, daß auch die dicksten
Sprossen und etwas außermittig positionierte Sprossen die Anpreßrollen noch passieren können, ohne mit diesen zu kollidieren.
-A-
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Vorrichtung
der eingangs genannten Art den schlupffreien Transport der Abstandhalterrahmen,
auch von mit Sprossen versehenen Abstandhalterrahmen, beim Beschichten mit einfacheren Mitteln zu gewährleisten.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung mit den im Anspruch 1 angegebenen
Merkmalen. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Erfindungsgemäß werden Führungsrollen, welche mit ihrer Lauffläche (Mantelfläche),
mindestens mit deren Rand, den Flanken des unten liegenden Schenkels des Abstandhalterrahmens anliegen, so ausgebildet und/oder angeordnet, daß
sie mit ihrer Lauffläche während des Förder- und Beschichtungsvorganges eine
gegen die Förderbahn gerichtete Kraft auf die Flanken dieses Schenkels des Abstandhalterrahmens
ausüben. Das kann dadurch geschehen, daß die Führungsrollen, nachdem sie den unteren Schenkel des Abstandhalters zwischen sich eingeklemmt
haben, mit einer gegen die Förderbahn gerichteten Kraft beaufschlagt werden, welche die Haftreibung der Führungsrollen an den Flanken nicht übersteigen
darf. Auf diese Weise können die nur auf die Flanken des Abstandhalterrahmens einwirkenden Führungsrollen auch für den Kraftschluß zwischen dem
Abstandhalterrahmen und der Förderbahn sorgen, durch welchen Schlupf zwisehen
der Förderbahn und dem Abstandhalterrahmen vermieden werden kann.
Als Förderbahn ist ein endloses, angetriebenes Förderband üblich, welches über
eine im wesentlichen waagerechte Stützfläche hinweggezogen wird, welche das Förderband von unten her unterstützt und führt. Denkbar ist auch die Ausbildung
der Förderbahn in Form einer waagerechten Zeile von synchron angetriebenen Rollen mit im wesentlichen waagerechter Drehachse.
Besonders vorteilhaft und deswegen bevorzugt ist die Verwendung von Führungsrollen,
deren Drehachsen gegen die Förderrichtung der Förderbahn geneigt sind. Infolge dieser Neigung erzeugen die Führungsrollen, während und indem
sie auf den Flanken des unten liegenden Schenkels des Abstandhalterrahmens abrollen, eine gegen die Förderbahn gerichtete Kraft, welche um so größer ist, je
stärker die Führungsrollen mit ihrer Drehachse aus der bekannten, zur Förderrichtung
senkrechten Orientierung heraus gegen die Förderrichtung geneigt sind. Da mit zunehmender Neigung aber auch eine zunehmende Reibung zwischen
den Führungsrollen und den Flanken des Abstandhalterrahmens auftritt, wird eine lediglich kleine Neigung bevorzugt. Demgemäß wird bevorzugt, daß der Winkel
zwischen der Drehachse der Führungsrollen und der Förderrichtung mindestens 80° und nicht mehr als 89° beträgt. Vorzugsweise beträgt der Winkel zwischen
der Drehachse der Führungsrollen und der Förderrichtung mindestens 85°, noch besser 86° bis 88°.
Die vorliegende Erfindung bevorzugt zylindrische Führungsrollen. Deren Drehachse
ist am besten ausschließlich in Förderrichtung der Förderbahn geneigt, weil die Mantelfläche dann nicht nur mit ihrem Rand die Flanken berührt, sondern
längs von Mantellinien, wodurch sich eine größere Haftreibung zwischen den Führungsrollen und den Flanken des Abstandhalters und dadurch eine günstigere
Kraftübertragung auf die Flanken erzielen läßt.
Es ist ferner möglich, die Führungsrollen konisch auszubilden. Am besten schließen
ihre Achsen dann, damit ihre Mantelfläche auf den Flanken des Abstandhalterrahmens
mit möglichst großer Haftreibung abrollen kann, eine dem halben öffnungswinkel
des Konus gleichen Winkel mit den Flanken ein. Die Wirkung beruht auch in diesem Fall i.w. auf der Neigung der Drehachse gegen die Förderrichtung,
wobei auch die Konizität einen Beitrag zu der gegen die Förderbahn gerichteten Kraft auf die Flanken liefern kann.
Die Erfindung hat wesentliche Vorteile:
♦ Grundsätzlich kann auf Anpreßrollen verzichtet werden. Lediglich
vorzugsweise, aber keineswegs zwingend, ist nach einer Ausgestaltung der Erfindung in Bezug auf die Förderrichtung vor den Düsen zusätzlich noch eine
Anpreßrolle vorgesehen. Diese muß aber nicht lediglich (wie es die DE 297 564 U1 lehrt) auf den seitlichen Rand der Oberseite des unteren Schenkels
des Abstandhalterrahmens geschwenkt werden, sondern kann diesem - wie schon früher bekannt - mittig aufliegen. Sie soll in der Anfangsphase der
Förderbewegung des Abstandhalterrahmens den Kraftschluß zwischen dem Abstandhalterrahmen und der Förderbahn verstärken, bis die nur seitlich an
den Flanken angreifenden Führungsrollen ihre größte Wirksamkeit entfaltet haben. Die Führungsrollen können diese Aufgabe, den Kraftschluß von Beginn
an zu verstärken, auch selbst übernehmen, wenn sie so eingesetzt werden, daß sie den unteren Rahmenschenkel zwischen sich einspannen und etwas
nach unten gegen die Förderbahn ziehen. Eine so ausgebildete Vorrichtung benötigt nicht eine einzige von oben auf die Oberseite des unteren
Rahmenschenkels drückende Anpreßrolle.
♦ Da die Führungsrollen nur auf die Flanken des Abstandhalterrahmens
einwirken, muß man nicht von vornherein wissen, wie breit der jeweilige Abstandhalterrahmen ist. Vielmehr genügt es, die Rollen zuzustellen, bis sie
an den Flanken anschlagen. Vorzugsweise werden sie federnd an die Flanken angelegt, insbesondere mittels pneumatischen Kolben-Zylinder-Einheiten.
♦ Solange der hintere, nach oben ragende Rahmenschenkel unbeschichtet ist,
können die Führungsrollen einfach über das hintere Ende des Abstandhalterrahmens hinwegrollen, ohne abzuheben. Das ist bei drei von vier
Schenkeln eines rechteckigen Abstandhalterrahmens möglich.
♦ Da die Führungsrollen überhaupt nicht auf die Oberseite des unteren
Schenkels des Abstandhalterrahmens einwirken, können mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch Abstandhalterrahmen mit solchen
Sprossen bearbeitet werden, welche ebenso breit oder fast ebenso breit sind wie der Abstandhalterrahmen selbst.
-7-
♦ Die Führungsrollen berühren die Flanken nicht lediglich an einem Punkt,
sondern längs einer ihrer Mantellinien, wodurch sich eine verschleißmindernde Druckverteilung ergibt. Der an den Führungsrollen auftretende Verschleiß ist
deshalb verhältnismäßig gering.
Während bei bekannten Vorrichtungen Führungsrollen, die ausschließlich gegen
die Flanken der Abstandhalterrahmen drücken, bezüglich der Förderrichtung nur vor den Düsen angeordnet sind, sind sie erfindungsgemäß vorzugsweise sowohl
vor als auch nach den Düsen angeordnet. Während vor den Düsen die gesamte Höhe der Flanke zum Anlegen der Führungsrolle zur Verfügung steht, ist das
nach den Düsen nicht mehr der Fall; dort sind deshalb die Führungsrollen zweckmäßigerweise
in etwas größerem Abstand über der Förderbahn angeordnet als vor den Düsen, nämlich höher als die Düsenöffnungen, so daß eine Berührung
zwischen den Führungsrollen und der Klebe- oder Dichtmasse vermieden werden kann. Es hat sich gezeigt, daß der nach den Düsen noch verbleibende schmalere
Bereich der Flanken oberhalb der Beschichtung mit der Kleb- oder Dichtmasse jedenfalls ausreicht, um ein schlupffreies Fördern zu erzielen, wenn die Achse
der Führungsrollen, wie beansprucht, gegen die Förderrichtung geneigt ist. Um die wirksame Lage der Führungsrollen optimieren zu können, ist ihre Höhenlage
bezüglich der Förderbahn vorzugsweise einstellbar.
Für den Fall, daß die Führungsrollen doch einmal mit der Klebe- oder Dichtmasse
in Berührung kommen sollten, ist ihre Lauffläche vorzugsweise mit einem Stoff ausgerüstet, welcher das Anhaften des Kleb- oder Dichtstoffes erschwert.
Besonders bewährt hat es sich, die Lauffläche mit einer keramischen Beschichtung
zu versehen, deren Poren mit dem das Anhaften des Kleb- oder Dichtstoffes erschwerenden Stoff gefüllt sind. Als Füllstoff eignet sich z.B. ein Silikon oder Polytetrafluorethylen,
wobei ein Silikon bevorzugt ist. In Kombination mit der keramischen
Matrix der Laufflächenbeschichtung erhält man auf diese Weise zugleich eine gute Verschleißfestigkeit der Lauffläche.
Figur 1 zeigt einen zentralen Ausschnitt aus einer Vorderansicht einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung, wobei die in der Ansicht vor der Förderbahn befindlichen Teile der besseren Übersicht halber weggelassen
wurden,
Figur 2 zeigt bei der Vorrichtung aus Figur 1 die Draufsicht auf die Förderbahn,
auf die Düsen und auf die Führungsrollen,
Figur 3 zeigt einen Vertikalschnitt durch die Vorrichtung gemäß Schnittlinie
HI-III in Figur 2,
Figur 4 zeigt einen Vertikalschnitt durch die Vorrichtung gemäß Schnittlinie
IV-IV in Figur 2, und
Figur 5 zeigt in vergrößertem Maßstab einen Ausschnitt aus Figur 4.
Gleiche oder einander entsprechende Teile sind in den beiden Ausführungsbeispielen
mit übereinstimmenden Bezugszahlen bezeichnet.
Die in den Figuren 1 bis 5 dargestellte Ausführungsform zeigt eine Förderbahn 1
mit waagerechter Förderrichtung 2. Die Förderbahn 1 ist als endloses Förderband ausgebildet, welches um zwei Rollen 3 herumgeführt ist, von denen eine
angetrieben ist. Das Obertrum des Förderbandes 1 ist durch eine waagerechte Leiste oder einen waagerechten Balken unterstützt, der aus Gründen der Übersichtlichkeit
nicht dargestellt ist.
Es sind zwei Düsen 4 vorgesehen, welche mit gegeneinander gerichteten Düsenöffnungen
5 einander gegenüberliegend zu beiden Seiten der Förderbahn 1 angeordnet sind. Die Düsen 4 dienen dazu, eine Klebe- oder Dichtmasse, insbesondere
ein Polyisobutylen, auf die beiden Flanken 6 eines Abstandhalterrahmens 7 für Isolierglasscheiben aufzutragen, und zwar im Durchlauf auf den jeweils auf
der Förderbahn 1 liegenden unteren Schenkel 8 des Abstandhalterrahmens. Ist
ein Schenkel beschichtet worden, wird der Abstandhalterrahmen um 90° gedreht
und darauffolgend der nächste, dann unten liegende Schenkel beschichtet, und so weiter, bis alle Schenkel des Abstandhalterrahmens beschichtet sind. Die Abstandhalterrahmen
werden seitlich abgestützt, im gezeichneten Beispiel durch eine Stützwand 9, welche eine Beschichtung trägt, an der die Klebe- bzw. Dichtmasse
nicht oder nur schlecht haftet und welche sich rückseitig oberhalb der Förderbahn
1 parallel zu dieser erstreckt, und zwar mit einem gegen die Senkrechte gemessenen Neigungswinkel von z.B. 6°, so daß die Abstandhalterrahmen an
der Stützwand 9 anliegen können, ohne umzufallen.
Bezogen auf die Förderrichtung 2 vor den Düsen 4 sind erste Führungsrollen 10
und 10a vorgesehen. Bezogen auf die Förderrichtung 2 nach den Düsen 4 sind
zweite Führungsrollen 11 und 11a vorgesehen. Die Führungsrollen 10,10a, 11
und 11a sind, wie Figur 2 zeigt, zu beiden Seiten der Förderbahn 1 angeordnet.
In Figur 1 sind nur die von vorne aus betrachtet hinter der Förderbahn 1 angeordnete
Führungsrollen 10 und 11 dargestellt.
Die hinter der Förderbahn 1 angeordneten Führungsrollen 10 und 11 befinden
sich unter der Stützwand 9 und sind paarweise freilaufend an einem Träger 12 bzw. 13 gelagert, welcher durch jeweils einen pneumatischen Kurzhubzylinder
14, 14a vorschiebbar und zurückziehbar ist. Relativ zur Kolbenstange 15 des
Kurzhubzylinders 14,14a kann die Lage der hinteren Führungsrollen 10 und 11
mittels einer Stellschraube 16 fein eingestellt werden. Damit lassen sich die unter
der Stützwand 9 angeordneten Führungsrollen 10 und 11 in ihrer vorgeschobenen
Stellung exakt auf die Lage des Spaltes zwischen den beiden Düsen 4 einstellen, so daß der Abstandhalterrahmen 7 durch die Führungsrollen 10, 10a, 11,
11a optimal in den Spalt zwischen den Düsen 4 geleitet wird.
Bezogen auf die Förderrichtung 2 vor den Düsen 4 liegt den beiden hinteren Führungsrollen
10 eine vordere Führungsrolle 10a mittig gegenüber, welche an einem
Träger 17 freilaufend gelagert ist. Bezogen auf die Förderrichtung 2 nach
-10-
den Düsen 4 liegen den beiden hinteren Führungsrollen 11 zwei gleiche Führungsrollen
11a gegenüber, welche an einem Träger 18 freilaufend gelagert sind.
Die Träger 17 und 18 sind jeweils durch einen pneumatischen Zylinder 19, 19a
vor- und zurückschiebbar. Der Hub der pneumatischen Zylinder 19, 19a ist größer
als der Hub der Kurzhubzylinder 14 und 14a.
Die Führungsrollen 10, 10a, 11 und 11a sind untereinander gleich ausgebildet.
Sie haben eine zylindrische Lauf- oder Mantelfläche 20 und eine Drehachse 21,
welche um 2° gegenüber der Senkrechten auf der Förderbahn 1 gegen dessen
Förderrichtung 2 geneigt ist. Anders ausgedrückt: Der Winkel zwischen der Förderrichtung
2 und den Drehachsen 21 beträgt 88°.
Während die vor den Düsen 4 angeordneten Führungsrollen 10, 10a einen so
geringen Abstand vom Förderband 1 haben, daß sie den Flanken 6 des unteren Schenkels 8 des Abstandhalterrahmens auf dessen ganzer Höhe anliegen (siehe
Figur 3), sind die nach den Düsen 4 angeordneten Führungsrollen 11,11a mit etwas
größerem Abstand vom Förderband 1 über diesem angeordnet, so daß sie die Flanken 6 nur oberhalb des von den Düsen 4 aufgetragenen Stranges 22 aus
Kleb- oder Dichtmasse berühren, wie in den Figuren 4 und 5 dargestellt.
Vor den Düsen 4 ist noch eine Niederhalterolle 23 vorgesehen; sie ist freilaufend
an einem Träger 24 angebracht, welcher um eine zur Förderrichtung 2 parallele Achse 25 verschwenkbar ist. Zum Verschwenken dient ein weiterer pneumatischer
Zylinder 26. Mit seiner Hilfe kann die Niederhalterolle 23 aus einer unwirksamen
Stellung (in Figur 3 mit gestricheltem Halter und im Schnitt dargestellt) in eine wirksame Stellung verschwenkt werden, in welcher sie gegen die Oberseite
des unteren Schenkels 8 des Abstandhalterrahmens drückt. Zur Anpassung an unterschiedlich hohe Abstandhalterrahmenprofile kann die Niederhalterolle 23
samt dem sie verstellenden pneumatischen Zylinder 26 mittels einer Stellschraube
27 verstellt werden. Eine entsprechende Möglichkeit zur Verstellung der
-11 -
Höhenlage der Führungsrollen 10, 10a, 11, 11a ist durch Verstellschrauben 29
gegeben.
Die Vorrichtung arbeitet folgendermaßen:
Der Abstandhalterrahmen 7 , welcher durch eine Sprosse 28 unterteilt ist, wird
auf der Förderbahn 1 stehend und gegen die Stützwand 9 gelehnt in Förderrichtung
2 herangefördert. Die hinteren, unter der Stützwand 9 angeordneten Führungsrollen
10, 11 befinden sich in ihrer vorgeschobenen Stellung, in welcher sie
mit ihrer Mantelfläche 20 ein wenig über die Stützwand 9 vorstehen. Sobald sich der Abstandhalterrahmen 7 mit seiner vorderen, unteren Ecke zwischen den vor
den Düsen 4 angeordneten Führungsrollen 10, 10a befindet, wird der pneumatische
Zylinder 19 betätigt und drückt die vor den Düsen 4 angeordnete vordere
Führungsrolle 10a gegen die Flanke 6 des unteren Schenkels 8 des Abstandhalterrahmens,
so daß dieser zwischen den Führungsrollen 10, 10a eingespannt und von ihnen in den Spalt zwischen den Düsen 4 geführt wird.
Sobald die vordere, untere Ecke des Abstandhalterrahmens 7 die Niederhalterolle
23 passiert hat, wird diese herabgeschwenkt und drückt den unteren Schenkel 8 gegen das Förderband 1. Sobald sich die vordere, untere Ecke des Abstandhalterrahmens
7 zwischen den Düsenöffnungen 5 befindet, wird damit begonnen, aus diesen die Klebe- bzw. Dichtmasse auf die beiden Flanken 6 des Schenkels
8 aufzutragen. Sobald sich die vordere, untere Ecke des Abstandhalterrahmens 7
zwischen den nach den Düsen 4 angeordneten Führungsrollen 11,11a befindet,
wird der pneumatische Zylinder 19a betätigt, woraufhin dieser die mit ihm verbundenen
Führungsrollen 11a gegen die Flanke 6 des Abstandhalterrahmens drückt,
so daß dieser oberhalb des Stranges 22 aus der Kleb- bzw. Dichtmasse zwisehen
den Führungsrollen 11 und 11a eingespannt wird.
Die Führungsrollen 10, 10a, 11 und 11a behalten die geschilderte Stellung bei,
bis der Abstandhalterrahmen 7 mit seiner hinteren, unteren Ecke zwischen den
Düsenöffnungen 5 anlangt. Dann werden die auf der Vorderseite des Förderbandes
1 liegenden Führungsrollen 10a und 11a durch die beiden pneumatischen
Zylinder 19 und 19a zurückgezogen, der Abstandhalterrahmen 7 um 90° entgegen
der Förderrichtung 2 verschwenkt und dann wird auf die beschriebene Weise der nunmehr unten liegende Rahmenschenkel beschichtet. Beim Beschichten
des vierten (letzten) Rahmenschenkels werden auch die hinteren Führungsrollen 10 zurückgezogen, sobald die hintere, untere Ecke des Abstandhalterrahmens
sie erreicht, so daß die Führungsrollen 10 nicht über den auf dem hinteren, nach
oben ragenden Schenkel bereits vorhandenen Strang 22 aus der Klebe- bzw. Dichtmasse hinwegrollen.
Die Niederhalterolle 23 wird jedes Mal dann kurzzeitig aus dem Abstandhalterrahmen
7 herausgeschwenkt, wenn sich ihr eine Sprosse 15 nähert. Die Niederhalterolle
23 kann bei dichter Folge von Sprossen 15 aber auch in ihrer oberen,
unwirksamen Stellung bleiben, da die Führungsrollen 10, 10a, 11 und 11a infolge
der Schrägstellung ihrer Drehachse 21 bereits eine gegen das Förderband 1 gerichtete
Kraft auf die Flanken 6 übertragen und dadurch Schlupf zwischen dem Abstandhalterrahmen 7 und dem Förderband 1 vermeiden. Die Niederhalterolle
23 wird natürlich auch dann in ihre unwirksame Stellung geschwenkt, wenn sich ihr der hintere, nach oben ragende Schenkel des Abstandhalterrahmens nähert.
-17-Bezugszahlenliste:
1. Förderbahn
2. Förderrichtung
3. Rollen
4. Düsen
4. Düsen
5. Düsenöfihungen
6. Flanken von 7
7. Abstandhalterrahmen
8. unterer Schenkel von 9. Stützwand 10., 10a "erste" Führungsrollen (a=vordere)
11., 11a "zweite" Führungsrollen (a=vordere)
12. Träger von 10
13. Träger von 11
14., 14a pneumatische Kurzhubzylinder
15. Kolbenstange
16. Stellschraube
17. Träger von 10a
18. Träger von 11a
19., 19a pneumatische Zylinder
20. Mantelfläche
21. Drehachse
22. Strang
23. Niederhalterolle 24. Träger von 23
25. Achse von 24
26. pneumatischer Zylinder für
27. Stellschraube
28. Sprosse
29. Verstellschrauben
Claims (1)
- -13-Ansprüche:1. Vorrichtung zum Beschichten der Flanken (6) von Abstandhalterrahmen (7) für Isolierglasscheiben mit einer Klebe- oder Dichtmasse mit einer Förderbahn (1), welche eine Förderrichtung (2) hat, mit beidseits der Förderbahn (1) vorgesehenen, einander zugewandten Düsen (4) zum Auftragen der Klebe- oder Dichtmasse auf die Flanken (6) des jeweils auf der Förderbahn (1) liegenden Schenkels (8) des Abstandhalterrahmens (7),mit einer oberhalb der Förderbahn (1) vorgesehenen Abstützung (9) für die von der Förderbahn (1) nach oben ragenden Teile des Abstandhalterrahmens (7)und mit oberhalb der Förderbahn (1) angeordneten Führungsrollen (10,10a, 11, 11a), welche den auf der Förderbahn (1) liegenden Schenkel (8) des Abstandhalterrahmens (7) führen, indem sie mit ihrer Mantelfläche (20), mindestens mit deren Rand, den beiden Flanken (6) dieses Schenkels (8) anliegen,dadurch gekennzeichnet, daß wenigsten eine Teilmenge der Führungsrollen (10, 10a, 11, 11a) in der Weise ausgebildet und/oder angeordnet ist, daß sie mit ihrer auf den Flanken (6) abrollenden Mantelfläche (20) beim Fördervorgang zusätzlich eine gegen die Förderbahn (1) gerichtete Kraft auf die Flanken (6) ausüben.2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachse (21) der Führungsrollen (10, 10a,11, 11a) gegen die Förderrichtung (2) der Förderbahn (1) geneigt ist.-14-3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel zwischen der Drehachse (21) der Führungsrollen (10, 1Oa1 11, 11a) und der Förderrichtung (2) mindestens 80° beträgt.4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel zwisehen der Drehachse (21) der Führungsrollen (10, 10a, 11, 11a) und der Förderrichtung (2) mindestens 85° beträgt.5. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel zwischen der Drehachse (21) der Führungsrollen (10, 10a, 11,11a) und der Förderrichtung (2) 86° bis 88° beträgt.6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Winkel zwischen der Drehachse (21) der Führungsrollen (10,10a,
11, 11a) und der Förderrichtung (2) nicht mehr als 89° beträgt.7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Drehachse (21) der Führungsrollen (10,10a, 11,11a) ausschließlich gegen die Förderrichtung (2) der Förderbahn (1) geneigt ist.8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsrollen (10,10a, 11,11a) bezüglich der Förderrichtung (2) sowohl vor als auch nach den Düsen (4) angeordnet sind.9. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn-zeichnet, daß die Führungsrollen (10, 10a, 11,11 a) den Flanken (6) federnd anliegen.-15-
·Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsrollen (10, 10a, 11, 11a) durch pneumatische Antriebe (14,14a, 19,19a) gegen die Flanken (6) des Abstandhalterrahmens (7) vorschiebbar und zurückziehbar sind.11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsrollen (10,10a, 11, 11a) eine zylindrische Mantelfläche (20) haben.12. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelfläche (20) der Führungsrollen (10,10a, 11,11a) mit einer keramischen Beschichtung versehen ist.13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die keramische Beschichtung mit einem das Anhaften der Kleb- oder Dichtmasse erschwerenden Stoff gefüllt ist.14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die kerami-sehe Beschichtung mit einem Silikon oder mit Polytetrafluorethylen gefüllt ist.15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelfläche (20) der Führungsrollen (10, 10a, 11,11a) mit einem das Anhaften der Kleb- oder Dichtmasse erschwerenden Stoff beschichtet ist.16. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die bezüglich der Förderrichtung (2) nach den Düsen (4) angeordneten Führungsrollen (11,11a) in einem größeren Abstand über derFörderbahn (1) angeordnet sind als die vor den Düsen (4) angeordneten Führungsrollen (10, 10a).17. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhenlage der Führungsrollen (10, 10a, 11, 11a) bezüglich der Förderbahn (1) verstellbar ist.18. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bezüglich der Förderrichtung (2) vor den Düsen (4) eine Niederhalterolle (23) vorgesehen ist, welche gegen die Oberseite des unteren Schenkels (8) des Abstandhalterrahmens (7) schwenkbar ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19990729 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20020402 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20050124 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20070209 |
|
| R071 | Expiry of right |