DE29723607U1 - Adhäsiv als Haftvermittler zwischen elastischen und starren Materialien - Google Patents
Adhäsiv als Haftvermittler zwischen elastischen und starren MaterialienInfo
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Description
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41 716-22
VOCO GmbH
Anton-Flettner-Straße 1-3
D-27472 Cuxhaven
Adhäsiv als Haftvermittler zwischen elastischen
und starren Materialien
Die Erfindung bezieht sich auf ein Adhäsiv als Haftvermittler zwischen elastischen
und starren Materialien.
Ein wichtiges werkstoffkundliches Problem besteht in der Verbindung zwischen
chemisch unterschiedlichen Massen, wie z.B. elastischem Material und starren Oberflächen wie Glas, Metall oder Kunststoff. In der Zahnmedizin stellt sich dieses
Problem beispielsweise wenn Metall oder Kunststoff mit Silikon verklebt werden soll. Diese Problematik tritt vornehmlich bei der Haftung von Abformmaterialien
auf metallenen bzw. methacrylathaltigen (individuellen, d.h. speziell für den Patienten
angefertigten) Abformlöffeln oder bei der Haftung von Unterfütterungsmaterialien
auf Prothesenkunststoffen zur permanenten Unterfutterung herausnehmbaren Zahnersatzes auf.
Die Abformung dient in der zahnärztlichen Prothetik zur Herstellung eines Negativs
der Zahnhartsubstanz sowie des umgebenden Gewebes. Das aus diesem Negativ durch Ausgießen mit Gips oder geeigneten Kunststoffen angefertigte sogenannte
Meistermodell bildet die Grundlage für die prothetische Versorgung des Patienten.
Da die Paßgenauigkeit der zahntechnischen Arbeit maßgeblich von der Präzision des
Modells und somit der Abformung abhängt, muß die Abdrucknahme exakt und zuverlässig
erfolgen. Um dies zu gewährleisten, muß der Abformwerkstoff vor dem Entfernen der Abformung aus dem Mund und während der Modellherstellung eine
feste Verbindung zum Abformmasseträger aufweisen. Mechanische Beanspruchungen, die durch das Abziehen über unter sich gehende Stellen oder durch Haftung an
Zähnen sowie Weichteilen bedingt sind, wirken sich nicht nur auf das Material selbst, sondern auch auf die Haftung des Materials am Abformlöffel aus. Behält die
Abformmasse nicht ihren Platz im Löffel oder kehrt sie nicht vollkommen in ihre Ausgangslage zurück, so wird die gesamte Abformung verzerrt. Die zahntechnische
Arbeit wird dadurch ungenau und muß gegebenenfalls wiederholt werden.
Um die Haftung zu erhöhen, kommen perforierte oder mit Retentionskanten versehene
Abformlöffel zum Einsatz. Hier zeigen neueste Untersuchungen, daß die Fehlerrate
bei Abdrucknahmen mit perforierten Abformlöffeln höher ist als beim Einsatz unperforierter Abformlöffel, da ein vollständiges Rückstellen der elastischen
Materialien für eine exakte Abformung unabdingbar ist. Dieses Rückstellen kann aber durch das Durchziehen der Abformmasse durch die Perforationslöcher negativ
beeinträchtigt werden. Zudem wirken Löffelperforationen klinisch unkalkulierbar und können zu verfälschten Modellen führen. Untersuchungen von A. H. L. Tjan et
al. [J. Prosth. Dent. 58, 175 (1987)] zeigen eindeutig, daß Perforationen den unveränderten
Sitz der Abformmassen über einen längeren Zeitraum nicht gewährleisten. Aus diesem Grund ist die Verwendung perforierter Abformlöffel umstritten.
Die Zuverlässigkeit der Haftung und die Haftkräfte von Abformmaterial auf mit
Retentionskanten versehenen Abformlöffeln wird gegenüber den perforierten Abformlöffeln
zwar als höher beurteilt, dennoch ist auch deren Verwendung unzulänglich.
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Ziel fur die Metall/Silikon- oder Kunststoff/Silikon-Verbundverfahren in der Zahnmedizin
ist es, eine dem Metall/Keramik-Verbund vergleichbare chemische Anbindung
dieser Werkstoffe zu erreichen, da nur so eine kraftschlüssige Verbindung der Werkstoffe entsteht. Dies wird zum Teil durch eine geeignete Oberfiächenkonditionierung
in unterschiedlichen Verfahren realisiert. Diese Verfahren lassen sich je nach Art der aufgebrachten Verbundschicht in anorganische Verfahren, wie die SiIikatisierungsmethoden
Silicoater®, Silicoater®-MD, Rocatec® und in organische Verbundverfahren, wie Spektra Link, Zeta HLC-Bond oder Kevloc®, einteilen
[Dental-Labor XLIV Yl, 2045 (1996)]. Bei allen diesen Verfahren, beispielsweise in
den Druckschriften US 4 364 731, DE 3 403 894 oder DE 3 802 043 beschrieben, ist
es Stand der Technik, daß eine mechanische Oberflächenvorbehandlung durchgeführt
wird oder eine zusätzliche Verbundschicht aufgebracht wird. Dies ist mit einem erheblichen apparativen als auch zeitlichen Aufwand verbunden. Eine Vorbehandlung
eines metallenen Abformlöffels nach den oben angeführten Verfahren kann zudem zu einem extrem starken Verbund zwischen Abformmasse und Abformmassenträger
führen. Dieser kann so stark sein, daß die Abdruckmasse nicht mehr vom Metall entfernt werden kann, so daß der Abformlöffel nicht mehr verwendet
werden kann.
Nach dem Stand der Technik wird zur sicheren Haftvermittlung die Verwendung
von Adhäsiven empfohlen, die einen zuverlässigen Verbund zwischen Abformmasse und Metall gewährleisten, die aber nach Beendigung der zahntechnischen Arbeit
leicht mit einem handelsüblichen Lösemittel zu entfernen sind. Die zum heutigen Zeitpunkt auf dem Markt befindlichen Haftlacke verbessern die Haftung zwar nicht
grundsätzlich, sind den Perforationen aber überlegen. Nach neuesten Untersuchungen
[Swiss Dent H-S, 55 (1996)] ist für das Gelingen einer verzerrungsfreien Abformung
mit hoher Genauigkeit die Verwendung eines Adhäsivs sogar obligatorisch. Die Haftkräfte am Abformlöffel sind allerdings produktabhängig recht unterschiedlich.
Bei allen Abformungen wird darauf hingewiesen, stets die Herstellerkombina-
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tion Abformwerkstoff- Adhäsiv zu verwenden, um eine gute Haftung zu erreichen.
Eine willkürliche oder von den veränderlichen Anforderungen abhängige Materialkombination
erzielt nicht den gewünschten Erfolg.
Ein weiterer Nachteil handelsüblicher Haftlacke ist deren sogenannter Kaugummi-Effekt
[TZB ü, 426 (1996)]. Dieser Effekt täuscht mehr den unverrückbaren Sitz
der Abformmasse durch das Adhäsiv vor, als ihn tatsächlich zu gewährleisten.
Aus klinischer Sicht sind für eine zuverlässige Haftvermittlung zwischen Metallabformlöffel
und Abformmasse nach neuesten Untersuchungen von Welker, D. et al. [TZB ü, 426 (1996)] Haftkräfte, gemessen als Scherfestigkeit, von mindestens 40
N/cm2 erforderlich. Eine Obergrenze der Haftvermittlung wird lediglich durch die
Entfembarkeit des Abformmaterials vom Konfektionslöffel nach Beendigung der
Arbeit definiert.
In der DE-PS 42 28 530 wird die Haftung zwischen Metall-, Keramik-, Glas-, PoIymer-Kunststoff-Verbunden
beschrieben, die aus der Verwendung eines 1-Komponentenhaftvermittlers,
der keine zusätzlichen Haftvermittlerlösungen benötigt, resultieren. Nachteilig wirkt sich hierbei jedoch aus, daß zur Erzielung der gewünschten
Haftung die Verbundschicht einer Wärmebehandlung unterzogen werden muß.
Neben der beispielhaft dargestellten zu verbessernden temporären Haftvermittlung
zwischen Abformmaterialien und Metallen oder individuellen Abformlöffeln ist auch die permanente Haftung von Silikonmaterialien auf Prothesenkunststoffen ein
weiteres wichtiges zahnmedizinisches Problem.
In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Untersuchungen und Vorschläge gemacht
worden, Kunststoffe haftfest mit Silikonmaterialien zu verbinden. Vor allem im Dentalbereich ist eine solche Haftvermittlung maßgeblich für das Gelingen der per-
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manenten Unterfütterung von Prothesen, die vornehmlich aus PoIymethyl(meth)acrylat
(PMMA) bestehen, verantwortlich. Eine permanente Unterfütterung kann erforderlich werden, wenn eine Prothese einer veränderten Kiefersituation,
z.B. durch Rückbildung des Kieferkamms, anzupassen ist. In bezug auf die Anforderungen eines dauerhaft weichbleibenden Unterfütterungsmaterials sind Silikone,
aufgrund ihrer vorteilhaften Eigenschaften, wie dauerhafter Elastizität und Feuchtigkeitsbeständigkeit, besonders gut geeignet [Quintessenz Zahntech. 23, 5,
675-680, (1997)]. Da sie als primär weiche Werkstoffe nicht über zugesetzte Weichmacher oder monomere (Meth)acrylate verfugen, lassen sie sich zusätzlich als
Prothesenschutzschicht für die Versorgung von Patienten einsetzen, bei denen eine
Unverträglichkeit des Prothesenkunststoffes bekannt ist. Darüber hinaus lassen sich
Silikone auch zur Unterstützung des Heilprozesses in der Implantologie verwenden.
Als äußerst unbefriedigend erweist sich zur Zeit jedoch deren Haftung am Prothesenkunststoff.
Nach dem Stand der Technik werden für diese Zwecke meist Adhäsive verwendet,
deren Nachteil darin besteht, daß das Unterfutterungsmaterial frühestens nach einer
Ablüfrungszeit von ca. einer Stunde aufgetragen werden kann. Alternativ kann das
Aufbringen des Haftvermittlers durch sogenanntes Einbrennen bei erhöhter Temperatur
durchgeführt werden, wie es in der Patentanmeldung EP 0 349 897 beschrieben wird. Beide Vorgehensweisen sind mit hohem Zeitaufwand und Unannehmlichkeiten
für den Patienten verbunden. Vorteilhaft wäre daher die Verwendung eines Haftvermittlers, der das sofortige Aufbringen des Unterfütterungsmaterials auf die
aufgetragene Haftvermittlerschicht ermöglicht.
Neuere Entwicklungen, wie sie im Patent DE 44 14 837 beschrieben sind, tragen
diesen Forderungen nur zum Teil Rechnung. Bei dem Haftsystem, das im Patent DE 44 14 837 beansprucht wird, handelt es sich um einen 2-komponentigen, mit Silan
versetzten Reaktionsklebstoff, der nach Auftragen auf die vorbehandelte Prothesen-
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oberfläche direkt mit einem additionsvemetzenden Silikon (&Agr;-Silikon) umgesetzt
werden kann. Bei diesem Verfahren lassen sich jedoch Dosier-, Misch-, Verarbeitungs-
und Anwendungsfehler nicht ausschließen. Darüber hinaus muß durch eine unvollständige Umsetzung der Reaktionsteilnehmer mit dem Vorhandensein von
toxikologisch bedenklichen Restmonomeren, wie beispielsweise Isocyanaten, gerechnet
werden. Für den Anwender wirkt sich zudem bei Verwendung eines 2-komponentigen Haftvermittlers der Zeitaufwand negativ aus.
In den Druckschriften DE 38 04 154, DE 44 14 982, EP 685 547 und EP 384 401
werden Silikon-, PMMA- oder Polyvinylacetat-Haftklebezusammensetzungen mit hoher Klebrigkeit beschrieben, die sich jedoch durch Aushärtungsmechanismen,
Wärmebehandlungen und lange Einwirkzeiten der Klebstoffzusammensetzung nachteilig auf eine schnelle und somit patienten- sowie anwenderfreundliche Haftvermittlung
auswirken. Bei den in diesen Druckschriften beschriebenen Haftvermittlern werden die reaktiven, zu einer Bindung zwischen Silikon und Kunststoff
führenden chemischen funktionellen Gruppen erst während des Einwirkvorganges, z.B. durch Hydrolyse, gebildet.
In der Druckschrift US 3 785 054 wird ein Prothesenunterfütterungsmaterial beansprucht,
in das die haftvermittelnden Substanzen unter hoher Temperatur (mindestens 60 0C) bereits mit eingearbeitet sind.
In der Druckschrift EP 632 060 wird ein auf einem (Meth)acrylat basierendes Adhäsiv
beschrieben, das vornehmlich durch eine platinkatalysierte Hydrosilierung hergestellt
werden kann. Die in der Druckschrift beschriebenen Verbindungen und Herstellungsverfahren
führen zu den bekanntermaßen unpolaren Silizium-Kohlenstoff-Bindungen im Adhäsiv. Diese Bindungen sollten die Haftvermittlung gegenüber
Wasserangriffen und Hydrolysespaltung stabiler machen [Silicones - Chemistry and
Technology. Vulkan-Verlag Essen (1991)].
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Handelsübliehe Adhäsive für Unterfütterungssilikone sind aufgrund ihres chemischen
Aufbaus ausschließlich für eine Anwendung auf Prothesen aus PMMA geeignet. Da allergische Reaktionen gegen diese Kunststoffe bzw. einzelne Bestandteile
daraus zunehmen, wird intensiv an der Herstellung von Prothesenkunststoffen gearbeitet,
die aufgrund ihres chemischen Aufbaus nicht zu allergischen Reaktionen führen. Es handelt sich hierbei um Kunststoffe, z.B. aus einem Methacrylat/Vinylacetat/Vinylchlorid-Copolymer,
aus Polyacetalen, Polyamiden, Polycarbonaten, Polyestern sowie compositähnlichen Urethandiacrylaten [Quintessenz Zahntechn.
23, 5, 707-720, (1997)]. Die Zugänglichkeit eines Haftvermittlers für die Unterfütterung
all dieser Kunststoffe mit Silikonen ist wünschenswert.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, ein Adhäsiv zur Verfugung zu stellen, daß die
Haftung zwischen elastischen und starren Materialien verbessert, das insbesondere
zuverlässige Verbünde zwischen elastischen Materialien, z.B. additionsvernetzenden
Silikonen, und jeweils unterschiedlichen starren Materialien ermöglicht,
universell, bezogen auf die Haftkraft, die Haftzeit und die verwendeten Materialien,
dem jeweiligen Haftproblem Rechnung tragen kann,
hohe Haftkräfte ermöglicht, die nur von der Zerreißfestigkeit der Materialien begrenzt werden,
hohe Haftkräfte ermöglicht, die nur von der Zerreißfestigkeit der Materialien begrenzt werden,
einen Haftverbund ermöglicht, der bei Bedarf durch Anwendung eines Lösungsmittels
einfach aufzuheben ist,
das einfach und schnell zu applizieren ist.
das einfach und schnell zu applizieren ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das Adhäsiv gemäß Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Adhäsivs sind in den Ansprüche 2 bis 8 angege-
ben. Ein von solchen Adhäsiven gebildetes Adhäsivsystem ist Gegenstand des Anspruch
9. Die Ansprüche 10 bis 16 betreffen Verwendungen des Adhäsivs.
Ein Vorteil des erfindungsgemäßen Adhäsivs liegt in der sich schnell und zuverlässig
ausbildenden chemischen Bindung zwischen den zu verbindenden Materialien. In dem erfindungsgemäßen Adhäsiv sind die zur Haftvermittlung benötigten reaktiven,
zu einer haftfesten und kraftschlüssigen Bindung führenden chemischen Gruppen im Adhäsiv bereits enthalten, so daß die Einwirkzeit lediglich durch die Verdunstungsgeschwindigkeit
des Lösemittels begrenzt wird. Die chemische Bindung führt zu hohen Haftwerten, die je nach Einsatzgebiet einzig durch die Zerreißfestigkeit der
elastischen Materialien begrenzt werden. Bei dem Adhäsiv ergeben sich ohne einen
aufwendigen Katalysator (vgl. EP 632 060) Silizium-Sauerstoff-Bindungen, die überraschenderweise ausreichend beständig für eine kraftschlüssige Haftvermittlung
sind. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die starre Oberfläche des zu verklebenden
Materials nicht notwendigerweise vorbehandelt werden muß. Der Haftvermittler wird einfach auf die starre, unbehandelte Oberfläche aufgetragen. Nach dem Ablüften
kann unmittelbar das Silikon aufgetragen werden. Eine zeit- und apparativaufwendige
Wärmebehandlung entfällt ebenfalls. Es kommt somit bei Verwendung des erfindungsgemäßen Haftmittels zu einer anwendungsfreundlichen Zeitersparnis. Der
Haftvermittler ist als 1-Komponentenmaterial anzuwenden. Gegenüber Mehrflaschenpräparaten
beinhaltet das Einflaschenpräparat den Vorteil einer anwendungsfreundlichen Applikation und der Vermeidung von Mischungsfehlern.
Durch Variation der Bestandteile des erfindungsgemäßen Adhäsivs gemäß den Ansprüchen
1 bis 8 ist, wie in einem Baukastensystem (Adhäsivsystem), eine Anpassung des Adhäsivs an jede individuelle Anforderung bezüglich der Haft vermittlung
möglich. D.h. zum einen, man erreicht eine zuverlässige und kraftschlüssige Haftung
zwischen Silikonen und den gewünschten Materialien wie Metall, Kunststoff, Glas etc., zum anderen ist eine Variation der Dauerhaftigkeit der Haftung von per-
-9-
manent bis temporär einstellbar. Durch gezieltes Mischen der beanspruchten Adhäsivkomponenten
wird eine individuell einstellbare Haftung zwischen elastischen und starren Materialien erreicht.
Der Einsatz des erfindungsgemäßen Adhäsivs ist nicht generell auf dem Dentalbereich
beschränkt, sondern ist immer dann einzusetzen, wenn eine harte Substanz mit elastischem Material permanent oder temporär verbunden werden soll. Beispielsweise
kann der Haftvermittler auch bei der Herstellung von Metall-Gummidichtungen in der Apparate- und Anlagentechnik eingesetzt werden.
Die Erfindung soll anhand nachstehender Ausfuhrungsbeispiele näher erläutert werden,
ohne sie einzuschränken.
Adhäsiv 1: Aus Methyl-Methacrylat (MMA) und Hydroxymethyl-Methacrylat
(HEMA) im Verhältnis 2:1 wird durch peroxidisch induzierte Polymerisation ein funktionalisiertes Copolymer erhalten. Hiervon werden 8 Gew.-Teile in 90 Gew.-Teilen
2-Butanon gelöst. Nach optionaler Zugabe eines Tensids werden 2 Gew.-Teile eines Silikonvernetzers mit mindestens 2 SiH-Gruppen (z.B. Hanse Vernetzer
200, Hanse Chemie, Geesthacht) zugesetzt. Nach 20 h Rühren ist die Umsetzung der
Komponenten abgeschlossen.
Adhäsiv 2: 8 Gew.-Teile eines handelsüblichen Polyurethans (z.B. der Bayer AG,
Leverkusen) werden in 90 Gew.-Teilen 2-Butanon gelöst. Nach optionaler Zugabe
eines Tensids werden 2 Gew.-Teile des Silikonvernetzers (z.B. Hanse Vernetzer 200, Hanse Chemie, Geesthacht) aus Adhäsiv 1 zugesetzt. Nach 20 h Rühren ist die
Umsetzung der Komponenten abgeschlossen.
-10-
Adhäsiv 3: 50 Gew.-Teile Adhäsiv 1 werden mit 50 Gew.-Teilen Adhäsiv 2 homogen
vermischt.
Adhäsiv 4: 10 Gew.-Teile Adhäsiv 1 werden mit 90 Gew.-Teilen Adhäsiv 2 homogen
vermischt.
Haftversuche:
1) Starre Materialien
Es werden 1 cm breite Stäbe folgender Materialien verwendet:
kalthärtendes Prothesenreparatur-Material (Paladur®, Firma Kulzer) =
PMMA
lichthärtendes Löffelmaterial (Individo® Lux, Firma VOCO GmbH) = IL
V4A-Stahl = S
Polyamid = PA
Urethandiacrylat (Microbase®, Firma Dentsply/DeTrey) = MB
2) Silikone
Es kommen zum Einsatz:
additionsvernetzendes Abformsilikon (Contrast®, Firma VOCO GmbH) = C
additionsvernetzendes Unterfütterungssilikon (Ufi Gel®C, Firma VOCO GmbH) = U
Die Materialien werden nach Herstellerangaben verarbeitet.
3) Vorbereitung der Prüfkörper
Die Klebefläche (1 cm &khgr; 1 cm) wird durch eine Markierung im Abstand von 1 cm
vom Rand aus festgelegt. Die Kunststoffe werden folgendermaßen vorbereitet: Oberflächenanrauhung durch Sandstrahlen mit Edelkorund, Säubern der Oberfläche
mit Isopropanol. Die Stahlstäbe werden lediglich mit Isopropanol abgewischt. Anschließend
wird das Adhäsiv in dünner Schicht aufgetragen. Nach 1 Minute kann
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Silikon auf die zu verklebende Fläche aufgebracht werden. Nun wird der mit Silikon
beschichtete Prüfkörper in Linie so auf einen zweiten mit Adhäsiv versehenen Stab
gepreßt, daß eine überlappende Verklebung mit einer Silikonschichtdicke von ca. 0,1 mm resultierte. Das Silikon wird anschließend nach Herstellerangaben ausgehärtet.
Überschüssiges Material wird mit einem Skalpell entfernt.
4) Durchführung und Auswertung
Als Prüfgerät dient eine Universalprüfmaschine der Firma Zwick, versehen mit
Zugspannklammern. Die Prüfkörper werden vorsichtig eingespannt und mit einer Geschwindigkeit von 5 mm/Min, auseinandergezogen. Aus jeweils fünf Prüfkörpern
wird der Mittelwert für die Scherfestigkeit ermittelt.
5) Ergebnisse
| Beispiel-Nr. | Prüfkörper aus | Silikon | Adhäsiv | Scherfestigkeit |
| 1 | PMMA | U | 1 | 120 N/Cm' |
| 2 | PMMA | U | 2 | 82 N/cm' |
| 3 | PMMA | U | 3 | 81 N/cm' |
| 4 | PMMA | U | 4 | 157 N/cm' |
| 5 | IL | C | 1 | 24 N/cm' |
| 6 | IL | C | 2 | 10 N/cm' |
| 7 | IL | C | 8 N/cm' | |
| 8 | IL | C | 4 | 7 N/cm' |
| 9 | S | C | 1 | 25 N/cm' |
| 10 | S | C | 2 | 81 N/cm' |
| 11 | S | C | 3 | 58 N/cm' |
| 12 | S | C | 4 | 78 N/cm' |
| 13 | PA | C | 2 | 135 N/cm' |
| 14* | MB | U | 1 | 125 N/cm' |
| 15* | MB | U | 4 | 285 N/cm' |
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*Zugversuch nach 24h Wasserlagerung bei 37 0C
Zur besseren Ansicht und Veranschaulichung ist das Ergebnis dieser Haftuntersuchungen
graphisch dargestellt (s. Grafik 1).
Anhand der in den Beispielen dargestellten Mischungsreihe kann beispielsweise die
Lösung eines Haftproblems einfach abgelesen werden. Wird beispielsweise eine Haftvermittlung zwischen Metall (Stahl) und &Agr;-Silikon für eine zeitlich begrenzte
Haftung mit Haftwerten zwischen 40 bis 60 N/cm2 gesucht, so genügt ein Blick auf
das Haftprofil (s. Grafik 1) um die Auswahl eines geeigneten Adhäsivs zu treffen
(hier: Adhäsiv 3).
Die Beispiele zeigen sehr deutlich, daß die Haftkräfte des erfindungsgemäßen Haftvermittlers
nach dem Baukastenprinzip für die verschiedensten Materialien individuell einstellbar sind und darüber hinaus einen kraftschlüssigen und zuverlässigen
Haftverbund sicherstellen.
Claims (17)
1. Adhäsiv, dadurch gekennzeichnet, daß es aus einem in einem Lösungsmittel
gelösten Reaktionsprodukt einer oder mehrerer Polymerverbindungen mit einem Organosilikonöl besteht.
2. Adhäsiv nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Polymerverbindungen
über funktionelle, reaktive Gruppen verfügen, die mit Si-R Bindungen eine
chemische Bindung eingehen können und das Organosilikonöl mindestens zwei Si-R Bindungen pro Molekül besitzt.
3. Adhäsiv nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß R ein H, ein Halogen,
ein Vinyl-, ein substituierter Amin- bzw. Amidrest oder ein OR' ist, wobei R'
ein H, ein substituierter Alkyl-, Aryl-, Acyl-, Amino-, Imino- oder Isopropenylrest
ist.
4. Adhäsiv nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Polymerverbindung
ein (Meth)acrylat, ein Polyurethan, ein Polyvinylacetat und/oder ein
Polyvinylalkohol ist.
5. Adhäsiv nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Polymerverbindung
ein Copolymer eines (Meth)acrylates, eines Polyurethans, eines Polyvinylacetates
und/oder eines Polyvinylalkohols ist.
- 14-
6. Adhäsiv nach Anspruch 4 und/oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Polymerverbindung
aus einer Mischung von zwei oder mehreren der genannten Verbindungen besteht.
7. Adhäsiv nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
Lösungsmittel zu halogenierten Kohlenwasserstoffen, Alkoholen, Ketonen, Estern oder aromatische Verbindungen oder einer Mischung daraus gehört.
8. Adhäsiv nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß es zusätzlich
Additive, Stabilisatoren, Katalysatoren und/oder Füllstoffe enthält.
9. Adhäsivsystem, dadurch gekennzeichnet, daß es verschiedene Haftvermittlungseigenschaften
aufweisende Adhäsive gemäß den Ansprüchen 1 bis 8 umfaßt.
10. Materialverbund mit einem Adhäsiv gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß es ein Haftvermittler zwischen starren und elastischen Materialien ist, wobei das starre Material vorzugsweise Glas, Kunststoff
oder Metall ist.
11. Material verbund nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine unbehandelte
oder gegebenenfalls vorbehandelte Oberfläche aus starrem Material mit dem Adhäsiv bestrichen ist und nach Ablüften des Lösungsmittels das zum Verbund
zu bringende elastische Material aufgetragen ist.
12. Materialverbund nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische
Material unmittelbar nach Ablüften des Lösungsmittels aufgetragen ist.
-15-
13. Materialverbund nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die verbundenen Materialien ein Metall und ein &Agr;-Silikon sind.
14. Materialverbund nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß das Adhäsiv im Dentalbereich Haftvermittler fiir die temporäre Haftung von
Abformmaterialien auf metallenen Abformlöffeln ist.
15. Materialverbund nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die verbundenen Materialien ein PMMA-enthaltendes Material und ein bei Raumtemperatur aushärtendes (RTV) Silikon sind.
16. Materialverbund nach einem der Ansprüche 10, 11, 12 oder 15, dadurch gekennzeichnet,
daß mittels des Adhäsivs im Dentalbereich eine Prothese mit einem Silikonmaterial permanent unterfüttert ist.
17. Material verbund nach einem der Ansprüche 10, 11, 12 oder 15, dadurch gekennzeichnet,
daß das Adhäsiv im Dentalbereich Haftvermittler für die temporäre Haftung von Abformmaterialien auf individuellen Abformlöffeln ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29723607U DE29723607U1 (de) | 1996-09-03 | 1997-09-03 | Adhäsiv als Haftvermittler zwischen elastischen und starren Materialien |
Applications Claiming Priority (4)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19635696A DE19635696A1 (de) | 1996-09-03 | 1996-09-03 | Adhäsiv und Verwendung des Adhäsivs als Haftvermittler |
| DE19712341A DE19712341A1 (de) | 1997-03-25 | 1997-03-25 | Adhäsiv als permanenter oder temporärer Haftvermittler zwischen elastischen und starren Materialien |
| EP97115268A EP0826359B1 (de) | 1996-09-03 | 1997-09-03 | Adhäsiv als Haftvermittler zwischen elastischen und starren Materialien |
| DE29723607U DE29723607U1 (de) | 1996-09-03 | 1997-09-03 | Adhäsiv als Haftvermittler zwischen elastischen und starren Materialien |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29723607U1 true DE29723607U1 (de) | 1999-01-28 |
Family
ID=27216601
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29723607U Expired - Lifetime DE29723607U1 (de) | 1996-09-03 | 1997-09-03 | Adhäsiv als Haftvermittler zwischen elastischen und starren Materialien |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29723607U1 (de) |
-
1997
- 1997-09-03 DE DE29723607U patent/DE29723607U1/de not_active Expired - Lifetime
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