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DE29719915U1 - Gerät zur Kontrolle und Überwachung der täglich aufgenommenen Kalorienmenge - Google Patents

Gerät zur Kontrolle und Überwachung der täglich aufgenommenen Kalorienmenge

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DE29719915U1
DE29719915U1 DE29719915U DE29719915U DE29719915U1 DE 29719915 U1 DE29719915 U1 DE 29719915U1 DE 29719915 U DE29719915 U DE 29719915U DE 29719915 U DE29719915 U DE 29719915U DE 29719915 U1 DE29719915 U1 DE 29719915U1
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calorie
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    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
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    • G06F15/02Digital computers in general; Data processing equipment in general manually operated with input through keyboard and computation using a built-in program, e.g. pocket calculators
    • G06F15/025Digital computers in general; Data processing equipment in general manually operated with input through keyboard and computation using a built-in program, e.g. pocket calculators adapted to a specific application
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01GWEIGHING
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    • G01G19/413Weighing apparatus or methods adapted for special purposes not provided for in the preceding groups with provisions for indicating, recording, or computing price or other quantities dependent on the weight using electromechanical or electronic computing means
    • G01G19/414Weighing apparatus or methods adapted for special purposes not provided for in the preceding groups with provisions for indicating, recording, or computing price or other quantities dependent on the weight using electromechanical or electronic computing means using electronic computing means only
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Description

Gerät zur Kontrolle und Überwachung der täglich aufgenommenen Kalorienmenge
Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Gerät zur Kontrolle und Überwachung der täglich aufgenommen Kalorienmenge. Grundsätzlich wird der Brennwert eines Nahrungsmittels in Joule angegeben, jedoch hat sich bis heute im alltäglichen Gebrauch der Begriff der Kalorie gehalten. Es ist daher im folgenden überwiegend von Kalorien die Rede. Es soll mit dem Gerät möglich sein, die Kalorienmenge sowohl von Speisen als auch Getränken zu erfassen. Im folgenden ist überwiegend von einem. Nahrungsmittel die Rede, unter welchem Begriff Speisen und Getränke zu verstehen sind.
Für eine gesunde Ernährung ist es häufig erforderlich, daß die täglich zugenommen Kalorienmenge erfaßt wird. Dies ist insbesondere bei Personen mit Gewichtsproblemen erforderlich, die darauf achten müssen, einen bestimmten maximalen Kalorienwert nicht zu überschreiten. Üblicherweise werden dazu Kalorientabellen in Form eines Handbuches verwendet, in der die unterschiedlichsten Nahrungsmittel und deren spezifische Kalorienmenge aufgelistet sind. Der Anwender muß das betreffende Nahrungsmittel aufsuchen und über die Menge der zugenommen Nahrung die tatsächliche Kalorienmenge berechnen. Hierzu wird in der Regel ein Taschenrechner benötigt.
Es ist offensichtlich, daß diese Methode mit Nachteilen versehen ist. Zum einen müssen sowohl Tabelle als auch Taschenrechner verfügbar sein. Zum anderen ist der Gebrauch mit der Tabelle sehr mühsam und auffällig, was von einigen Personen als unangenehm empfunden wird. Ferner besteht ein
Nachteil darin, daß in der Regel lediglich die Kalorienmenge der aktuellen Speise ausgerechnet werden kann. Die gesamte tägliche Menge kann nur durch entsprechende handschriftliche Notizen ermittelt werden.
Es ist daher wünschenswert, ein Gerät zu schaffen, mit dem die täglich zugenommene Kalorienmenge erfaßt werden kann. Ein solches Gerät ist aus der DE 38 19 248 Al bekannt. Mit diesem Gerät kann die tägliche Kalorienmenge kummultativ erfaßt werden. Es ist hierbei erforderlich, die Kalorienmenge und das Nahrungsgewicht einzugeben. Die eingegebenen Werte werden addiert und angezeigt. Grundsätzlich ist es möglich, den addierten Wert mit einer Zielvorgabe zu vergleichen. Das Gerät gibt bei Überschreiten der Zielvorgabe Leistungsbeispiele an, mit denen die Kalorienübermengen abgearbeitet werden können. Der Nachteil dieses Gerätes besteht darin, daß die Verwendung einer Kalorientabelle erforderlich ist, um die tatsächliche Kalorienmenge eines Nahrungsmittels bestimmen zu können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gerät der eingangs geschilderten Art zu schaffen, mit dem es ohne weitere Hilfsmittel möglich ist, die täglich aufgenommene Kalorienmenge zu erfassen.
Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch ein Gerät gelöst, das mit einem Festwertspeicher, in dem zumindest eine Vielzahl von Nahrungsmitteln und deren spezifische Kalorienmenge gespeichert sind, mit einer Eingabeeinheit, über die zumindest die Menge und die Art eines Nahrungsmittels und ein maximaler Kalorienwert eingegeben werden können, und mit einer Rechenzentraleinheit, die aus der Eingabe der Art des Nahrungsmittels dessen spezifische Kalorienmenge aus dem Festwertspeicher ausliest und aus der
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Menge des Nahrungsmittels die absolute Kalorienmenge errechnet und in einen Momentanwertspeicher ablegt bzw. zu dem dort gespeicherten Wert addiert, sowie mit einer als Display ausgebildeten Anzeigeeinheit versehen ist, die zumindest die absolute Kalorienmenge des soeben eingegebenen Nahrungsmittels und/oder des in dem Momentanwertspeicher addierten Wertes und/oder die Differenz zum maximalen Kalorienwert anzeigt. Die Verwendung eines Festwertspeichers, auf dem die spezifischen Kalorienmengen oder ein entsprechender Wert gespeichert sind, hat den Vorteil, daß auf ein Handbuch vollkommen verzichtet werden kann. Die betreffende Person braucht nur noch das eine Gerät zu bedienen, was sehr unauffällig erfolgen kann. Die einzelnen Kalorienwerte werden gespeichert, aufsummiert und bei Bedarf angezeigt, die betreffende Person ist somit stets über seine bislang aufgenommene Kalorienmenge informiert.
Es kann vorgesehen werden, daß ein Rücksetzungsschaltkreis vorgesehen ist, durch die der Momentanwertspeicher auf Null gesetzt werden kann. Zweckmäßig kann es aber auch sein, wenn der Rücksetzungsschaltkreis mit einem Zeitgeberschaltkreis zusammenwirkt, um den Momentanwertspeicher nach Ablauf einer vorbestimmten Zeit, vorzugsweise nach 24 Stunden, auf Null zurückzusetzen. Dies hat den Vorteil, daß das Zurücksetzen nicht vergessen werden kann. Die Anzeige von irreführenden Werten, die noch vom Vortage stammen, wird somit vermieden.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß der Festwertspeicher als auswechselbarer Datenchip ausgebildet ist. Dies hat den Vorteil, daß das Gerät an unterschiedlichste Speisen und Nahrungsmittel von verschiedenen Kulturkreisen angepaßt werden kann. Ferner können die verfügbaren Daten schnell erweitert werden,
indem in einfacher Weise ein Datenchip mit erweitertem Datensatz eingesetzt wird.
In welcher Form die Eingabe z.B. des maximalen Kalorienwertes erfolgt, ist grundsätzlich beliebig. Es kann vorgesehen werden, daß sich die Eingabe des maximalen täglichen Kalorienwert aus wenigstens zwei, vorzugsweise aus drei Teilwerten ergibt, von denen einer dem täglichen Kalorien-Grundumsatz, einer dem täglichen Kalorien-Arbeitsumsatz und einer dem ■ täglichen Kalorien-Freizeitumsatz entspricht. Die Eingabe kann in vorteilhafter Weise menuegesteuert sein. So ergibt sich der tägliche Kalorien-Grundumsatz für
Frauen: 20 bis 34 Jahre = Körpergewicht &khgr; 21,6
35 bis 50 Jahre = Körpergewicht &khgr; 19,2
Männer: 20 bis 34 Jahre = Körpergewicht &khgr; 24
35 bis 50 Jahre = Körpergewicht &khgr; 21,6.
Der Arbeitsumsatz und der Freizeitumsatz ergibt sich aus der Betätigung der betreffenden Person. Es kann hierbei vorgesehen werden, daß in dem Festwertspeicher bestimmte Kalorienumsätze für bestimmte Tätigkeiten gespeichert sind, die nach Eingabe der betreffenden Tätigkeit abgerufen und zu dem Gesamtumsatz addiert werden können.
Es kann vorgesehen werden, daß das Gerät für die Eingabe dieser Werte als einfacher Rechner ausgebildet ist. Nach der Berechnung erfolgt die Speicherung des Wertes in einem dafür vorgesehenen Maximalwertspeicher. Dieser ist vorzugsweise als Permanentspeicher ausgebildet, so daß der maximale Kalorienwert nicht täglich neu eingegeben zu werden braucht.
Gemäß einer weitergehenden Ausführungsform der Erfindung umfaßt das Anzeigemittel eine Signaleinrichtung, die bei Erreichen, bei Annäherung oder Überschreiten des maximalen Kalorienwertes durch den Wert im Momentanwertspeicher aktiviert wird. Dies hat den Vorteil, daß der Benutzer automatisch darauf hingewiesen wird, wenn er den täglichen Bedarf überschreitet oder in Kürze überschreiten wird. Es kann hierbei vorgesehen werden, daß das Signal dann aktiviert wird, wenn eine vorgebbare Differenz zum Maximalwert unterschritten wird, die täglich eingehalten werden soll, um eine Gewichtsreduzierung zu bewirken.
Es kann eine Zwischenspeichereinheit vorgesehen werden, in der zumindest der zuletzt ermittelte oder eingegeben Kalorienwert gespeichert ist, so daß dieser wieder gelöscht werden kann und nicht zu der aufgenommen Kalorienmenge addiert wird. Dies hat den Vorteil, daß zunächst die Eingabe in das Gerät vor der Aufnahme der Nahrung erfolgt kann. Anhand des Ergebnisses kann dann auf das Einnehmen verzichtet und die maximale Kalorienmenge eingehalten werden.
Gemäß einer zweckmäßigen Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Rechenzentraleinheit, die Eingabeeinheit und der Festwertspeicher als Kalorienrechner derart bedienbar ist, daß die errechneten Werte nicht in den Momentanwertspeicher abgelegt werden. Der Benutzer kann somit seinen individuelle Mahlzeit und deren gesamte Kalorienmenge in etwa im voraus bestimmen, ohne tatsächlich die Werte speichern zu müssen. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn der Benutzer ein Nahrungsmittel in einer Menge sucht, das eine bestimmte Kalorienmenge nicht überschreitet.
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Gemäß einer weitergehenden Ausführungsform der Erfindung ist die Rechenzentraleinheit so programmiert, daß aus der Differenz des maximalen Kalorienwertes und des im Momentanwertspeicher abgelegten Wertes oder aus einem eingegebenen Kalorienwertes diejenigen Nahrungsmittel aus dem Festwertspeicher ausgelesen und diej engen Mengen berechnet und angezeigt werden, die ohne Überschreiten des maximalen Kalorienwertes noch zu sich genommen werden können. Weiterhin kann vorgesehen werden, daß die Rechenzentraleinheit so programmiert ist und/oder die Daten der Nahrungsmittel so in dem Festwertspeicher gespeichert sind, daß eine Zugriff der Rechenzentraleinheit auf die Daten nach wenigstens einem weiteren Kriterien, insbesondere nach der Art der Mahlzeit, erfolgt. Dies hat den Vorteil, daß die betreffende Person sich eine Speise unter Berücksichtigung einer bestimmter einzuhaltenden Kalorienmenge zusammenstellen kann. Dies kann insbesondere für das Abendbrot zweckmäßig sein, da zu dieser Zeit in der Regel nur noch eine geringe Kalorienmenge als Differenz zum maximalen Kalorienwert verfügbar ist.
Grundsätzlich ist die Ausbildung des Gehäuses des Gerätes beliebig. Es kann vorgesehen werden, daß das Gerät in Form einer Armbanduhr ausgebildet ist. Auch kann es zweckmäßig sein, wenn das Gerät in Form eines Taschenrechners, insbesondere eines Checkkartenrechners, ausgebildet ist. Grundsätzlich ist es vorteilhaft, wenn das Gerät robust und beispielsweise wasserdicht ausgebildet ist, um es im täglichen Bedarf einsetzen zu können.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der schematischen Zeichnung näher erläutert, deren einzige Figur ein Blockschaltbild des Gerätes zeigt.
Das in der Zeichnung dargestellte Gerät weist einen Festwertspeicher 11 auf, in dem die Daten von beliebigen Nahrungsmitteln, insbesondere die spezifische Kalorienmenge und die Bezeichnung oder diesen entsprechenden Daten, gespeichert sind. Weiterhin ist eine Eingabeeinheit 12 vorgesehen, um das Gerät zu bedienen. Die Eingabeeinheit kann beispielsweise ein lOer-Tastatur aufweisen, wie sie in üblichen Taschenrechnern Anwendung findet. Auch können mehrere Funktionstasten vorgesehen werden, um spezielle Funktionen des Gerätes in einfacher Weise aufzurufen. Die lOer-Tastatur kann beispielsweise auch in üblicher Weise eine Buchstabenzuordnung aufweisen, um alphabetische Eingaben zu tätigen.
Die Eingabeeinheit steht in Verbindung mit einer Rechenzentraleinheit 13, die ihrerseits mit dem Festwertspeicher 11, einem Momentanwertspeicher 14 und einer Anzeigeeinheit 15 verbunden ist. Die Rechenzentraleinheit kann als programmierter Mikroprozessor ausgebildet sein, der die im folgenden beschriebenen Funktionen erlaubt.
Über die Eingabeeinheit 11 ist es möglich, bestimmte Mengen eines Nahrungsmittels, sowie dessen Bezeichnung einzugeben. Die entsprechenden Eingaben können in der Anzeigeeinheit 15 dargestellt werden. Die Rechenzentraleinheit 13 greift nach einem entsprechenden Befehl auf die Daten in dem Festwertspeicher zu, und ermittelt somit die absolute Kalorienmenge des eingegebenen Nahrungsmittels.
Weiterhin kann durch einen entsprechenden Befehl bewirkt werden, daß dieser Wert in einen Momentanwertspeicher 14 eingelesen wird und zu dem dort gegebenenfalls bereits vorhandenen Wert addiert wird. In dem Momentanwertspeicher
ist demnach die bis zur Eingabe zugenommene absolute Kalorienmenge gespeichert. .
Über die Eingabeeinheit 11 kann zudem ein maximaler Kalorienwert eingegeben werden, der in der Regel dem einzuhaltenden Kalorienumsatz entspricht. Dieser Kalorienwert wird in einen Maximalwertspeicher 16 eingelesen, der in Verbindung mit der Rechenzentraleinheit steht. Im einzelnen kann die Programmierung der Rechenzentraleinheit 13 so getroffen sein, daß der maximale Kalorienwert unmittelbar eingegeben wird. Es kann aber auch vorgesehen werden, daß sich der maximale Kalorienwert aus Teilwerten zusammensetzt, die mit Hilfe der Rechenzentraleinheit und mit entsprechenden Eingaben und gegebenenfalls mit Daten aus dem Festwertspeicher errechnet werden.
Es kann vorgesehen werden, daß die Rechenzentraleinheit die Eingabe von drei Teilwerten anfordert, von denen einer dem Grundumsatz, einer dem Arbeitsumsatz und der dritte dem Freizeitumsatz entspricht. Hierbei können entsprechende Grundwerte in dem Festwertspeicher 12 gespeichert sein, so daß bei entsprechender Eingabe der durchschnittliche Umsatz bei der entsprechenden Tätigkeit erscheint.
Zweckmäßiger Weise ist die Eingabe durch die Eingabeeinheit 12 menuegesteuert. Dadurch können Bedienungsfehler vermieden werden. Auch sind Korrekturen leicht möglich. Insgesamt kann somit eine übersichtliche und schnelle Bedienung des Gerätes erfolgen.
In dem Maximalwertspeicher ist nach vollendeter Eingabe nunmehr die maximale Tageskalorienmenge gespeichert. Die Rechenzentraleinheit vergleicht beispielsweise nach jeder Eingabe einer Nahrungsmenge den maximalen Kalorienwert mit
dem im Momentanwertspeicher gespeicherten Kalorienwert. In der Anzeige wird dann dargestellt, ob die bislang aufgenommene Kalorienmenge noch unterhalb des maximalen Wertes liegt.
Es kann vorgesehen werden, daß berechnete Kalorienmenge einer Speise zunächst nicht in den Momentanwertspeicher abgelegt bzw. zu dem Wert addiert wird. Vielmehr kann dieser neu berechnete Wert in einem Zwischenspeicher 17 gespeichert werden, der ebenfalls mit der Rechenzentraleinheit 13 verbunden ist. Ein Vergleich des maximalen Wertes könnte dann mit der Summe der Werte aus dem Momentanwertspeicher und dem Zwischenspeicher erfolgen. Dadurch wird erreicht, daß der Benutzer zunächst eine bestimmte Nahrung und deren Kalorienmenge errechnen kann, ohne diese unmittelbar dem Momantanwertspeicher zuzuführen. Der Benutzer kann demnach ausprobieren, welche Speise für ihn günstig ist. Selbstverständlich können auch mehrere Werte in den Zwischenspeicher addiert werden, um z. B. den Kaloriengehalt einer gesamten Mahlzeit zunächst kalkulieren zu können.
Der Momentanwertspeicher beinhaltet in der Regel die aufgenommene Kalorienmenge eines Tages. Es wird daher erforderlich sein, den Momentanwertspeicher zurückzusetzen. Hierzu kann ein entsprechender Rücksetzungsschaltkreis oder ein entsprechender Rücksetzungsbefehl durch die Rechenzentraleinheit vorgesehen werden. Zweckmäßig kann es auch sein, wenn der Momentanwertspeicher mit einem Zeitgeberschaltkreis 18 zusammenwirkt, durch den der Wert im Momentanwertspeicher 14 automatisch nach Ablauf von 24 Stunden auf Null zurückgesetzt wird. Dieser Zeitgeberschaltkreis kann über die Rechenzentraleinheit mit dem Momentanwertspeicher verbunden sein.
Die Anzeigeeinheit 15 weist vorzugsweise eine LCD-Anzeige 19 auf. Ferner können zusätzliche Signaleinrichtungen vorgesehen werden, die optische und/oder akustische Signale erzeugen, sofern der Wert im Momentanwertspeicher den maximalen Wert erreicht, überschreitet oder sich diesem annähert.
Es kann vorgesehen werden, daß die Rechenzentraleinheit so programmierbar ist, daß in dem Maximalwertspeicher ein vorgebbarer Wert abgelegt wird, der kleiner als der errechnete Tagesumsatz ist. Hiermit kann eine Gewichtsabnahme wirksam erfolgen, da das Gerät automatisch das Einhalten der vorgegebenen Mindermenge überwacht. Es kann beispielsweise vorgesehen werden, daß täglich ca. 200 Kilokalorien weniger zu sich genommen werden. Selbstverständlich gilt entsprechendes auch umgekehrt, wenn dafür Sorge getragen werden soll, daß eine Mindestmenge über dem errechneten täglichen Umsatz tatsächlich aufgenommen wird.
Es kann auch vorgesehen werden, daß die Rechenzentraleinheit, ausgehend von einer vorgegbaren Kalorienmenge oder von der verbleibenden Differenz zum Maximalwert, aus dem Festwertspeicher 11 bestimmte Nahrungsmittel nach Art und Menge auflistet. Auch kann vorgesehen werden, daß bestimmte Mahlzeiten vorgeschlagen werden. So kann vorgesehen werden, daß die verbleibende Kalorienmenge an Abend so ausgewertet wird, daß eine Mahlzeit mit Mengen- und Artangaben aus dem Datenspeicher ausgelesen werden. Hierzu können die Daten bezüglich der Nahrungsmittel noch wenigstens eine weitere Angabe bezüglich der üblichen Verwendung als Mittagessen, Abendessen oder dergleichen enthalten. Auch können die üblichen Darreichungsgrößen gespeichert angegeben werden, so daß der Benutzer keine abstrakten Gewichtsangaben
sondern allgemein gebräuchliche Angaben, wie eine Scheibe Brot, ein Glas Milch, ein Apfel und dergleichen, erhält.
In der Zeichnung sind nur die wesentlichen Baugruppen des elektronischen Gerätes dargestellte Die weiterhin erforderlichen Baugruppen, wie elektrische Stromversorgung oder dergleichen, sind der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt. Die elektrische Stromversorgung kann beispielsweise als wiederaufladbarer Akkumulator oder als Batterie, beispielsweise Knopfbatterie sein. Grundsätzlich ist es wegen des geringen Energiebedarfs möglich auch eine Solarzelle als Stromversorgung vorzusehen.
Es ist offensichtlich, daß mit dem Gerät eine einfache und effektive Überwachung der täglich aufgenommenen Kalorienmenge erfolgen kann. Das Gerät kann sehr klein und unauffällig ausgebildet sein, so daß dessen Handhabung kaum bemerkt wird.

Claims (13)

Gerät zur Kontrolle und Überwachung der täglich aufgenommenen Kalorienmenge Ansprüche
1. Gerät zur Kontrolle und Überwachung der täglich aufgenommen Kalorienmenge mit einem Festwertspeicher (11), in dem zumindest eine Vielzahl von Nahrungsmittel und deren spezifische Kalorienmenge gespeichert sind, mit einer Eingabeeinheit (12), über die zumindest die Menge und die Art eines Nahrungsmittels und ein maximaler Kalorienwert eingegeben werden kann, und mit einer Rechenzentraleinheit (13), die aus der Eingabe der Art des Nahrungsmittels dessen spezifische Kalorienmenge aus dem Festwertspeicher ausliest und aus der Menge des Nahrungsmittels die absolute Kalorienmenge errechnet und in einen Momentanwertspeicher
(14) ablegt bzw. zu dem dort gespeicherten Wert addiert, sowie mit einer als Display ausgebildeten Anzeigeeinheit
(15) , die zumindest die absolute Kalorienmenge des soeben eingegebenen Nahrungsmittels und/oder des in dem Momentanwertspeicher addierten Wertes und/oder die Differenz zum maximalen Kalorienwert anzeigt.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Rücksetzungsschaltkreis vorgesehen ist, durch die der Momentanwertspeicher auf Null gesetzt werden kann.
3. Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Rücksetzungsschaltkreis mit einem Zeitgeberschaltkreis (18) zusammenwirkt, um den Momentanwertspeicher (14) nach Ablauf einer vorbestimmten Zeit, vorzugsweise nach 24 Stunden, auf Null zurückzusetzen.
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4. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Festwertspeicher (11) als auswechselbarer Datenchip ausgebildet ist.
5. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein Maximalwertspeicher (16) vorgesehen ist, der als Permanentspeicher ausgebildet und in dem der maximale Kalorienwert gespeichert ist.
6. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rechenzentraleinheit (13) so programmiert ist, daß die Eingabe des maximalen täglichen Kalorienwert sich aus wenigstens zwei, vorzugsweise aus drei Teilwerten ergibt, von denen einer dem täglichen Kalorien-Grundumsatz, einer dem täglichen Kalorien-Arbeitsumsatz und einer dem täglichen Kalorien-Freizeitumsatz entspricht.
7. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingabe menuegesteuert ist.
8. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Anzeigemittel eine Signaleinrichtung umfaßt, die bei Erreichen, bei Annäherung oder Überschreiten des maximalen Kalorienwertes durch den Wert im Momentanwertspeicher (14) aktiviert wird.
9. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Rechenzentraleinheit (13), die Eingabeeinheit (12) und der Festwertspeicher (11) als Kalorienrechner derart bedienbar ist, daß die errechneten Werte nicht in den Momentanwertspeicher abgelegt werden.
10. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Rechenzentraleinheit (13) so
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programmiert ist, daß aus der Differenz des maximalen Kalorienwertes und des im Momentanwertspeicher abgelegten Wertes oder aus einem eingegebenen Kalorienwertes diejenigen Nahrungsmittel aus dem Festwertspeicher ausgelesen und diejengen Mengen berechnet und angezeigt werden, die ohne Überschreiten des maximalen Kalorienwertes noch zu sich genommen werden können.
11. Gerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Rechenzentraleinheit so programmiert ist und/oder die Daten der Nahrungsmittel so in dem Festwertspeicher gespeichert sind, daß eine Zugriff der Rechenzentraleinheit auf die Daten nach wenigstens einem weiteren Kriterien, insbesondere nach der Art der Mahlzeit, erfolgt.
12. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät in Form einer Uhr ausgebildet ist.
13. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät in Form eines Taschenrechners, insbesondere eines Checkkartenrechners, ausgebildet ist.
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