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DE29716201U1 - Anschlußeinrichtung - Google Patents

Anschlußeinrichtung

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Publication number
DE29716201U1
DE29716201U1 DE29716201U DE29716201U DE29716201U1 DE 29716201 U1 DE29716201 U1 DE 29716201U1 DE 29716201 U DE29716201 U DE 29716201U DE 29716201 U DE29716201 U DE 29716201U DE 29716201 U1 DE29716201 U1 DE 29716201U1
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DE
Germany
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connection device
connection
carrier component
electrical
contact
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29716201U
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English (en)
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Eaton Electric ApS
Original Assignee
ELEK GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by ELEK GmbH filed Critical ELEK GmbH
Priority to DE29716201U priority Critical patent/DE29716201U1/de
Publication of DE29716201U1 publication Critical patent/DE29716201U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B1/00Frameworks, boards, panels, desks, casings; Details of substations or switching arrangements
    • H02B1/20Bus-bar or other wiring layouts, e.g. in cubicles, in switchyards
    • H02B1/21Bus-bar arrangements for rack-mounted devices with withdrawable units

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Monitoring And Testing Of Exchanges (AREA)
  • Manufacturing Of Electric Cables (AREA)
  • Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)

Description

PALGEN, SCHUMACHER & KLUIN
DÜSSELDORF ESSEN PATENTANWÄLTE
UNSERZEiCHEN: 97 778 K/at Düsseldorf.den 9. September 1997
AKTEN-NR. 22
ELEK GMBH
Am Alten Bach 18
D - 41470 Neuss
Anschlußexnrichtung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anschlußexnrichtung der dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entsprechenden Art und umfaßt auch einen mit dieser Anschlußexnrichtung ausgerüsteten Schaltschrank.
5
Elektrische Schaltschränke dienen bei Schaltanlagen dazu, Schaltgeräte und Schaltelemente, wie beispielsweise Schütze, Sicherungselemente oder dergleichen oder auch Anzeigeinstrumente, die beispielsweise den Betriebszustand nachgeschalteter Verbraucher charakterisieren, aufzunehmen und übersichtlich und gut zugänglich anzuordnen.
Derartige Schaltschränke, die meist auf der Seite, von der die Schaltgeräte zugänglich sind, mit Hilfe eines oder mehrerer Türflügel verschließbar sind, weisen in der Regel zumindest die folgenden Funktionsräume auf:
D-40239 DÜSSELDORF MULVANYSTRASSE 2 TELEFON 49 / 211 / 96 145 - 0 TELEFAX 49 / 211 / 96 145 - 20 D-45133 ESSEN FRÜHLINGSTRASSE 43 A !TELEFON 49 / 201 / 84 230 - 0 TELEFAX 49 /201/84 230 - 20
einen ersten, der sich an die Türöffnung anschließt und Mittel - meist diesen Funktionsraum umgebende Rahmenprofile - umfaßt, die der Festlegung der Schaltgeräte dienen;
einen zweiten, sich zur Rückseite des Schaltschranks hin anschließenden, welcher stromführende Bauteile, meist Stromzufuhr- und mit diesen kontaktierte Stromverteilschienen aufnimmt, mit welchen die Schaltgeräte kontaktiert werden müssen.
Die Kontaktierung der Schaltgeräte mit den zugeordneten Stromverteilschienen erfolgt auf unterschiedliche Weisen. Bei einer Reihe von Schaltgeräten sind an deren Rückseite Klemmkontakte vorgesehen, deren Position und Abstände zueinander ein direktes Aufschieben des jeweiligen Schaltgeräts unter gleichzeitiger Kontaktierung der Klemmanschlüsse mit den Stromverteilschienen erlaubt.
Häufig stimmt jedoch die Position der Klemmkontakte und/- oder der Abstand derselben zueinander mit dem Phasenabstand genannten Abstand zweier benachbarter Stromverteilschienen zueinander nicht überein oder die Abmessungen des Schaltgeräts und/oder schlichtweg die Art der Anschlüsse läßt eine direkte Kontaktierung mit den Stromverteilschienen nicht zu. In diesen Fällen wird die Kontaktierung über separate Anschlußstücke bewerkstelligt.
Von der Firma ICORE International GmbH, Bad Homburg, ist ein Steckverbindersystem "sotax" bekannt, welches ein Isoliergehäuse umfaßt, welches einerseits vier hinsichtlich ihrer Anordnung an einen Standardphasenabstand angepaßte Klemmkontakte umfaßt, die elektrisch mit andererseits aus dem Isoliergehäuse herausführenden Anschlußkabeln verbunden sind. Die Anschlußkabel dienen der Herstellung der elektrischen Verbindung mit dem der jeweiligen Stromverteilschiene zugeordneten Anschluß des Schaltgeräts.
Zwar sind die freien Enden der Anschlußkabel an die individuelle Ausgestaltung der Anschlüsse des jeweiligen Schaltgeräts anpaßbar und Anpassungsschwierigkeiten an unterschiedliche Anschlußabstände und Positionen bestehen in der Regel nicht, nachteilig ist jedoch der relativ hohe Aufwand, der benötigt wird, um die elektrischen Verbindungen herzustellen. Weiterhin kann es durch den erheblichen Platzbedarf der Anschlußkabel zu Einbauschwierigkeiten kommen.
~~
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anschlußeinrichtung zu schaffen, bei welcher diese Nachteile verbessert sind.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 wiedergegebene Erfindung gelöst.
Die erfindungsgemäße Anschlußeinrichtung umfaßt einen Trägerbauteil aus elektrisch isolierendem Material, weleher wahlweise mit einem oder mehreren Kontaktmitteln zur elektrischen Kontaktierung der gewünschten Stromschienen an den hierzu erforderlichen Stellen ausgestattet werden kann. Hierdurch ist es einerseits möglich, die Anschlußeinrichtung bei Stromschienenanordnungen verschiedenen Phasenabstands einzusetzen, andererseits ist es im Bedarf sf alle auch möglich, das Trägerbauteil nur mit einzelnen Kontaktmitteln zu versehen, um so nur einzelne Stromschienen zu kontaktieren. Ferner sind wahlweise ein oder mehrere Anschlußmittel zur elektrischen Kontaktierung elektrischer Anschlüsse des Schaltgeräts an dem Trägerbauteil entweder an durch die Kontaktmittel vorbestimmten Positionen oder seitlich versetzt zu diesen anbringbar. Hierdurch können die Anschlußmittel optimal den durch das jeweilige Schaltgerät vorgegebenen Erfordernissen angepaßt werden. Ferner ist das Trägerbauteil mit elektrischen Verbindungsmitteln ausrüstbar, mit denen die Kontaktmittel
mit den Anschlußmitteln zur Kontaktierung der zugeordneten elektrischen Anschlüsse des Schaltgeräts elektrisch verbindbar sind. Durch die Verwendung unterschiedlicher Verbindungsmittel kann die Zuordnung von Kontakt- und An-Schlußmitteln variiert werden. Sind die Positionen der Anschlußraittel auf die Positionen der wiederum an die Lage und den Phasenabstand der Stromschienen angepaßten Kontaktmittel abgestimmt, so ist die Anschlußeinrichtung insbesondere zum Anschluß von Schaltgeräten geeignet, deren Anschlüsse in einer sich quer zur Längserstreckung der Stromverteilschienen verlaufenden Reihe angeordnet sind. Solche Schaltgeräte werden häufig mit vertikal einbaubaren oder kurz "vertikalen" Schaltgeräten bezeichnet. Dadurch, daß es erfindungsgemäß ebenfalls möglich ist, die Anschlußmittel seitlich versetzt zu den Kontaktmitteln anzubringen, ist es ebenfalls möglich, die Anschlußeinrichtung an Schaltgeräte anzupassen, bei denen die Anschlüsse in einer in Längsrichtung der Stromschienen parallelen, aber seitlich versetzten Reihe angeordnet sind, mit anderen Worten bei solchen Schaltgeräten, die gegenüber den erstgenannten um 90° verschwenkt eingebaut werden. Diese Schaltgeräte werden dementsprechend auch horizontal einbaubare oder kurz "horizontale" Schaltgeräte genannt.
Besonders vorteilhaft ist eine Ausführungsform der Anschlußeinrichtung gemäß Anspruch 2, bei der das Trägerbauteil sich über sämtliche Stromschienen der jeweiligen Stromschienenanordnung erstreckt. Durch diese Ausgestaltung weist die Anschlußeinrichtung eine maximale Variabilität auf, da durch entsprechende Anordnung von Kontakt- und Anschlußmitteln sowie Auswahl der benötigten elektrischen Verbindungsmittel jede gewünschte Zuordnung vom Anschluß des Schaltgerätes zur Stromschiene der Strom-Schienenanordnung herstellbar ist.
Besonders vorteilhaft ist es, das Trägerbauteil im wesentlichen wannenförmig, d.h im Querschnitt U-förmig mit Bodenteil und Seitenteilen und mit geschlossenen, stirnseitigen Enden auszubilden. Die mit den Stromschienen elektrisch zu verbindenden Kontaktmittel sind dann vorzugsweise auf der offenen Seite des Trägerbauteils angeordnet, die zu den Anschlüssen des Schaltgeräts führenden Anschlußmittel auf der geschlossenen Seite und die AnschlußmJLttel zur Kontaktierung sind dann vorzugsweise in der "Warme" untergebracht. Bei einem derart ausgestalteten Anschlußstück sind - mit Ausnahme der zum Schaltgerät führenden Anschlußmittel - die stromführenden Teile zum der Aufnahme des Schaltgeräts dienenden Funktionsraum des Schaltschranks elektrisch isoliert, was die Gefahr des zufälligen Berührens durch Bedienpersonal und das Auftreten von anderen, beispielsweise durch ungewollte Berührung durch andere, elektrisch nicht isolierte Bauteile hervorgerufene Störungen erheblich reduziert.
Besonders geeignet ist das erfindungsgemäße Anschlußstück für horizontale, eine Mehrzahl von Anschlüssen aufweisende Schaltgeräte dann, wenn es gemäß Anspruch 4 eine der Anzahl der zu der jeweiligen Stromschienenanordnung gehörenden Stromschienen entspricht. Dieses Anschlußstück ist im eingebauten Zustand pro "Wanne" mit einem Kontaktmittel an einer durch die Lage der jeweils zu kontaktierenden Stromschiene bestimmten Position bestückt und mit einem hinsichtlich seiner Länge an die Position des Kontaktmittels angepaßten Verbindungsmittel mit dem jeweiligen der in einer seitlich zur Stromschienenanordnung versetzten Reihe von Anschlußmitteln verbunden.
Ohne großen Aufwand an die verschiedenen gewünschten Kontaktmittelpositionen anpaßbar ist das Trägerbauteil dann, wenn es gemäß Anspruch 5 in seinem Bodenbereich Durchbrüche aufweist, deren Abstände zueinander den Phasenabstän-
den der Stromschienen entsprechen. Im Falle der Kontaktierung eines "vertikalen" Schaltgeräts kann dann die Verbindung zwischen den Kontakt- und den Anschlußmitteln über einfache Brücken, die beispielsweise durch gleichzeitig der Befestigung der Kontakt- und Anschlußmittel dienenden elektrischleitenden Schrauben gebildet werden, erfolgen.
Dementsprechend ist es im Hinblick auf ein "horizontales" Schaltgerät von Vorteil, im Bodenteil des Trägerbauteils in dem seitlich überragenden Bereich einen weiteren Durchbruch vorzusehen, durch den dann die Kontaktierung und/- oder Befestigung des Anschlußmittels mit dem in der "Wanne" befindlichen Verbindungsmittel erfolgen kann.
Ein vollständiger Schutz gegen ungewollte Berührungen der spannungsführenden Teile der Anschlußeinrichtung durch Bedienpersonal oder andere Bauteile ist trotz der Durchbrüche gewährleistet, wenn diese mit dünnwandigen, ausbrechbaren Wandungen verschlossen sind. Entsprechend den jeweiligen Anforderungen werden dann bei der Montage der Anschlußeinrichtung nur diejenigen Wandungen durchbrochen, durch die elektrische Verbindungsmittel geführt werden müssen.
Die elektrischen Verbindungsmittel weisen vorzugsweise die Merkmale der Ansprüche 8 und 9 auf. Ein elektrisches Verbindungsmittel umfaßt demnach eine einen Durchbruch durchsetzende und eine in das Innere der "Wanne" des Trägerbauteils eingelegte elektrische Brücke, wobei letztgenannte nicht erforderlich ist, wenn Kontakt- und Anschlußmittel einander direkt gegenüberliegend anzuordnen sind.
Vorzugsweise sind die Kontaktmittel gemäß Anspruch 10 als Klemmkontakte ausgebildet, da durch diese Ausgestaltung die Anschlußeinrichtung - ähnlich zu den eingangs genann-
ten direkt kontaktierbaren Schaltgeräte - auf die Stromschienenanordnung aufschiebbar ist.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Rahmengestells eines Schaltschranks mit einer —· drei Stromschienen umfassenden Stromschie-
~~ nenanordnung - teilweise umgeben von Berührungsschutzprofilen - mit einer erfindungsgemäßen Anschlußeinrichtung;
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung einer An-Schlußeinrichtung in einer Ansicht gemäß
Fig. 1 von hinten;
Fig. 3 a bis c verschiedene Ansichten des Trägerbauteils,
Fig. 3 b einen Schnitt durch die Mittellängsachse
des Trägerbauteils;
Fig. 4 eine auseinandergezogene Darstellung sämtlicher Bauteile eines für ein "horizontales" Schaltgerät vorgesehenes Segment einer
Anschlußeinrichtung inklusive Montageplatte;
Fig. 5 a und b verschiedene Ansichten eines für die Montage eines "vertikalen" Schaltgeräts vorgese
henen Segments einer Anschlußeinrichtung inklusive Montageplatte;
Fig. 6 ein aus einem einzelnen Segment bestehendes Anschlußstück mit montiertem, "vertikalem"
Schaltgerät sowie
Fig. 7 ein aus drei Segmenten bestehendes Anschlußstück mit montiertem, "horizontalen" Schaltgerät.
Wenn im folgenden von "vorn", "horizontal" oder "vertikal" die Rede ist, so beziehen sich diese Angaben auf einen vor einem in Betriebsstellung befindlichen Schaltschrank stehenden Betrachter.
Das in Fig. 1 mit 100 bezeichnete Rahmengestell eines Schaltschranks umfaßt eine Mehrzahl von an vertikalen Rahmenprofilen 1 des Rahmengestells 100 angeordneten Tragblöcken 2 aus Kunststoff, an denen Paare von zueinander beabstandeten, jeweils eine Phase führenden horizontalen Stromzuführschienen 3 befestigt sind. An den Stromzuführschienen 3 sind mit Hilfe von hier nicht näher zu erläuternden Befestigungselementen 5 vertikal verlaufende Stromverteilschienen 6 angebracht, die mit jeweils einer Phase der Stromzuführschienen 3 elektrisch kontaktiert sind. Die Stromverteilschienen 6 sind mit Ausnahme des Bereichs, in dem die Befestigung der Stromverteilschienen 6 an den Stromzuführschienen 3 erfolgt, jeweils von einem kanalartigen Berührungsschutzprofil 7 umgeben, welches an seiner Frontseite eine Folge von Öffnungen 8 aufweist, die zwar den Durchgriff eines üblicherweise als die Stromverteilschiene 6 spangenartig umgebender Klemmkontakt ausgebildetes Kontaktmittel erlauben, ein zufälliges Berühren der Stromverteilschiene mit einem Finger jedoch verhindern. Der obere, in dem dargestellten Ausführungsbeispiel nicht von den Berührungsschutzprofilen 7 umgebene Bereich der Stromverteilschienen 6 ist im montierten Zustand des Schaltschranks vollständig abgedeckt. Bei einer anderen, in der Zeichnung nicht dargestellten Ausführungsform des Schaltschranks erstrecken sich die Berührungsschutzprofile 7 über die geamte Länge der Stromverteilschiene 6.
Das Rahmengestell 100 des Schaltschranks ist durch bezüglich der durch die Seitenflächen des Schaltschranks definierten Ebenen vertieft angeordnete vertikale Streben 9 und horizontale Unterteilungsprofile 10 in einen vorderen und einen hinteren Funktionsraum 11,12 unterteilt. In dem hinteren Funktionsraum 12 sind üblicherweise sämtliche stromführenden Teile, im vorderen Funktionsraum 11 in der Zeichnung nicht dargestellte Schaltgeräte, die entweder an ihxer Rückseite Klemmkontakte aufweisen, welche von vorn auf—die Stromverteilschienen aufschiebbar sind, oder mit Hilfe von separaten Anschlußeinrichtungen 20 mit den Stromverteilschienen 6 kontaktiert werden.
In Fig. 2 ist ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anschlußeinrichtung 20 im einzelnen dargestellt. Diese umfaßt bei der dargestellten Ausführungsform vier Segmente 21',21'',21''',21'''', welche im wesentlichen gleich aufgebaut sind. Je nach Anzahl der zu kontaktierenden Stromverteilschienen 6 und/oder der Anschlüsse des zu kontaktierenden Schaltgeräts kann das Anschlußstück auch eine von vier verschiedene Anzahl von Segmenten umfassen.
Jedes Segment 21' bis 21'''' umfaßt einen aus einem elektrisch isolierenden Material hergestellten Trägerbauteil 22, welcher im einzelnen in verschiedenen Ansichten in Fig. 3 dargestellt ist. Er ist im wesentlichen wannenförmig, d.h. im Querschnitt U-förmig und mit geschlossenen, stirnseitigen Enden ausgebildet. In den von den Seitenteilen 2 3 und dem Bodenteil 24 begrenzten Innenraum 25 sind elektrische Verbindungsmittel 26 einsetzbar, welche sich bei dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel über die gesamte Länge des Innenraumes 2 5 erstrecken. Je nach durch die zu kontaktierenden Schaltgeräte und/oder Stromverteilschienen im Einzelfall vorgegebenen Verhältnisse können jedoch auch kürzere elektrische Verbindungsmittel Verwendung finden.
Die elektrischen Verbindungsmittel 26 tragen auf ihrer der offenen Seite des Trägerbauteils 20 zugewandten Seite 27 Kontaktmittel 28, die in dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel als Klemmkontakte ausgebildet sind, welehe sich von einer Schmalseite her auf eine Stromverteilschiene 6 aufschieben lassen und im aufgeschobenen Zustand diese spangenartig umgreifen. In dem in Fig. 2 unten dargestellten Endbereich trägt das elektrische Verbindungmittel 26 einen Stiftkontakt 29, welcher den Trägerbauteil 20 auf der dem Kontaktmittel 28 gegenüberliegenden, im wesentlichen geschlossenen Seite in einem Fortsatz 30 durchstößt und ein Anschlußmittel 31 zur Kontaktierung mit einem Anschluß eines Schaltgerätes bildet.
Die an den einzelnen Segmenten 21' bis 21'''' vorgesehenen Kontaktmittel 2 8 sind um den Phasenabstand der Stromverteilschienen 6 versetzt angeordnet, so daß im aufgeschobenen Zustand der Anschlußeinrichtung 20 jedes Kontaktmittel 28 und somit jedes Anschlußmittel 31 mit einer anderen Stromverteilschiene 6 kontaktiert ist.
Wie insbesondere aus den Fig. 3a bis c ersichtlich ist, umfaßt das Trägerbauteil 22 neben der in dem Fortsatz 30 vorgesehenen Öffnung 33 eine Reihe von weiteren Durchbrüchen 34, welche einen dem Phasenabstand der Stromverteilschienen 6 entsprechenden Mittenabstand M zueinander aufweisen. Die Öffnung 33 und die Durchbrüche 34 sind vor dem Einsatz des Trägerbauteils 22 dünnwandig verschlossen, so daß stets nur diejenigen Öffnungen 33 und/oder Durchbrüche 34 der Anschlußeinrichtung durch Ausbrechen der dünnen Wandung 2 gegeben werden, die entsprechend dem jeweiligen Einsatzzweck zur Durchführung von Bauteilen durch das Bodenteil 24 erforderlich sind.
Der Anbringung der Anschlußeinrichtung 20 in dem Schaltschrank dient eine in den Fign. 4 bis 7 dargestellte Mon-
tageplatte 32. Diese weist - wie in Fig. 4 dargestellt eine Reihe von Längsschlitzen 35 auf, deren Anzahl derjenigen der maximal zu montierenden Segmente 21 der Anschlußeinrichtung 20 entspricht und die - bezogen auf den montierten Zustand der Montageplatte 32 - parallel zu den Stromverteilschienen 6 ausgerichtet sind. Die Längsschlitze 35 dienen dem Durchgriff eines am gemäß Fig. 2 oberen stirnseitigen Ende der Anschlußeinrichtung 20 dargestellten· abgewinkelten Fortsatzes 36, der derart ausgestaltet und dimensioniert ist, daß er in einen Längsschlitz 35 einschiebbar ist, wenn sich die Anschlußeinrichtung 20 etwa im rechten Winkel zu der Montageplatte 32 befindet, eine von dem Fortsatz 36 gebildete Anlagefläche 37 jedoch die der Anschlußeinrichtung abgewandte Seite der Montageplatte 32 hintergreift, wenn die Anschlußeinrichtung 20 parallel zur Montageplatte 32 ausgerichtet ist.
Weiterhin umfaßt die Montageplatte 32_eine langlochförmige Öffnung 38, welche dem Durchtritt der Fortsätze 30 der Trägerbauteile 22 dienen. Die Arretierung der Anschlußeinrichtung 20 in ihrem angeklappten Zustand an der Montageplatte 32 dient eine durch eine entsprechende Lochung 39 in der Anschlußplatte 32 greifende Schraube 40, welche von der der Anschlußeinrichtung 20 abgewandten Seite der Montageplatte in eine Bohrung 41 in den Trägerbauteil 22 einschraubbar ist. Hierzu kann die Bohrung 41 entweder mit einem Gewinde versehen sein, oder es findet eine selbstschneidende Schraube Verwendung. Zur Festlegung des Kontaktmittels 28 und des Stiftkontakts 29 umfaßt das elektrische Verbindungsmittel 26 eine Reihe von Bohrungen 42. Die Befestigung des elektrischen Verbindungsmittels 26 in dem Trägerbauteil 22 erfolgt mittels Schrauben 43, welche in entsprechende, im Bodenteil 24 vorgesehene Bohrungen (s. Fig. 3) eindrehbar sind. Wiederum können die Bohrungen mit einem Gewinde versehen oder aber die Schrauben selbstschneidend ausgebildet sein.
In einer Bestückung, wie sie in Fig. 4 dargestellt ist, dient die Anschlußeinrichtung 2 0 der elektrischen Kontaktierung eines sogenannten horizontalen Schaltgeräts 45 wie es in Fig. 7 dargestellt ist. Bei einem horizontalen Schaltgerät sind die Anschlüsse 46 in einer parallel zu den Stromschienen 6 verlaufenden Reihe angeordnet. Die Kontaktierung der einzelnen Anschlüsse 46 erfolgt über die Stiftkontakte 29, welche - wie bereits von Fig. 2 erläutert - durch die unterschiedlichen Anordnungen der Kontaktmittel 28 über die elektrischen Verbindungsmittel 26 mit der jeweils zugeordneten Stromverteilschiene 6 verbunden sind. Bei der in Fig. 7 dargestellten Anordnung sind die Anschlußeinrichtung 20, die Montageplatte 32 und das Schaltgerät 45 zu einem Einschub zusammengefaßt, weleher seitlich mit zwei Handhaben 47 ausgerüstet ist.
Bei einer in den Fign. 5a und b in einer Ansicht von schräg vorne bzw. von schräg hinten dargestellten Bestükkung der erfindungsgemäßen Anschlußeinrichtung 20 ist diese zur elektrischen Verbindung eines sogenannten vertikalen Schaltgeräts, dessen Anschlüsse in einer quer zu den Stromverteilschienen verlaufenden Reihe angeordnet sind, konzipiert. Ein derartiges Schaltgerät ist in Fig. 6 dargestellt. Bei dieser Bestückung ist in dem Innenraum 2 7 kein sich über die gesamte Länge erstreckendes elektrisches Verbindungsmittel vorgesehen. Vielmehr umfaßt der Innenraum eine der Anzahl der Schaltgerätanschlüsse entsprechende Anzahl von Kontaktmitteln 28, welche in einem an den Phasenabstand der Stromverteilschienen angepaßten Abstand angeordnet sind. Die selbstverständlich voneinander isolierten Kontaktmittel 28 sind durch die Durchbrüche 34 in dem Trägerbauteil 22 und entsprechend angeordnete Bohrungen 48 in der Montageplatte 32 nach außen geführt. Um zu vermeiden, daß die Montageplatte mit einem oder mehreren der hindurchragenden Stiftkontakte 49 in
Berührung kommt, sind diese im Bereich des Durchtritts von einem isolierenden Mantel 50 umgeben.
Die elektrische Verbindung eines in Fig. 6 mit 51 bezeichneten vertikalen Schaltgeräts erfolgt dadurch, daß die einzelnen Stiftkontakte über elektrische Brücken 52 mit dem jeweiligen Anschluß des Schaltgeräts 51 verbunden werden. Wie den Fign. 5 und 6 entnehmbar ist, wird im Faile der Kontaktierung eines vertikalen Schaltgeräts die Anschlußexnrichtung 20 lediglich ein Segment 21 umfassen.

Claims (11)

Schutzansprüche
1. Anschlußeinrichtung zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen den in bestimmten Phasenabständen zueinander angeordneten Stromschienen einer Stromschienenanordnung eines elektrischen Schaltschranks und den zugeordneten elektrischen Anschlüssen eines in den Schaltschrank einsetzbaren elektrischen Schaltgeräts,
mit einem Trägerbauteil aus elektrisch isolierendem Material,
mit mindestens einem an dem Trägerbauteil (20) vorgesehenen Kontaktmittel (28) zur Kontaktierung einer Stromverteilschiene (6) und
mit mindestens einem an dem Trägerbauteil (20) vorgesehenen Anschlußmittel zur elektrischen Kontaktierung zugeordneter elektrischer Anschlüsse des Schaltgeräts (45, 51),
dadurch gekennzeichnet,
daß wahlweise ein oder mehrere Kontaktmittel (28) an dem Trägerbauteil (20) anbringbar sind,
D-40239 DÜSSELDORF MULVANYSTRASSE 2 TELEFON 49 / 211 / 96 145 - 0 TELEFAX 49 / 211 / 96 145 - 20
D-45133 ESSEN FRÜHLINGSTRASSE 43 A TELEFON 49 / 201 / 84 230 - 0 TELEFAX 49 /201/84 230 - 20
daß die Anschlußmittel (Stiftkontakte 29,49) an durch die Kontaktmittel (28) vorbestimmten Positionen oder seitlich versetzt zu diesen anbringbar sind und
daß das Trägerbauteil wahlweise mit elektrischen Verbindungsmitteln (26) ausrüstbar ist, mit denen bei seitlich versetzter Anordnung von Kontaktmittel und zugeordnetem Anschlußmittel diese elektrisch verbindbar sind.
2. —Anschlußeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerbauteil (20) sich über sämtliche Stromverteilschienen (6) der Stromschienenanordnung erstreckt.
3. Anschlußeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerbauteil (20) im wesentlichen wannenförmig, d.h. im wesentlichen im Querschnitt U-förmig mit Bodenteil (24) und Seitenteilen (23) und mit geschlossenen, stirnseitigen Enden ausgebildet ist.
4. Anschlußeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußeinrichtung eine Anzahl von zueinander parallel angeordneten Trägerbauteilen (Segmente 21) umfaßt, die der Anzahl der zu einer Stromschienenanordnung gehörenden Stromverteilschienen entspricht.
5. Anschlußeinrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das oder die Trägerbauteile in den Bodenteilen (27) Durchbrüche (34) aufweisen, deren Mittenabstände (M) den Phasenabständen der Stromverteilschienen entsprechen.
6. Anschlußeinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerbauteil (20)
derart dimensioniert ist, daß es im montierten Zustand die Stromschienenanordnung seitlich überragt und daß das Trägerbauteil (20) in dem seitlich überragenden Bereich mindestens eine Öffnung (33) in dem Bodenteil (24) aufweist.
7. Anschlußexnrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbrüche (34) und die Öffnung (33) nach der Herstellung des Trägerbauteils mit dünnwandigen, ausbrechbaren Wandungen verschlossen sind.
8. Anschlußexnrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrischen Verbindungsmittel (26) mindestens eine einen Durchbruch durchsetzende elektrische Brücke (Stiftkontakte 29,
49) umfassen.
9. Anschlußexnrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrischen Verbindungsmittel (26) eine in das Innere der "Wanne" eingelegte elektrische Brücke umfassen.
10. Anschlußexnrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktmittel (28)
als Klemmkontakte ausgebildet sind, die von einer Schmalseite auf eine Stromverteilschiene (6) aufschiebbar sind und diese im aufgeschobenen Zustand spangenartig umgreift.
30
11. Schaltschrank, der mit einer Anschlußexnrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10 ausgestattet ist.
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