DE29712535U1 - Probenzuführungsvorrichtung - Google Patents
ProbenzuführungsvorrichtungInfo
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GRÜNECKER, KINKELDEY, STOCKMAIR·^ 'SCHWÄNHÄUSSIER'
ANWALTS5OZIETÄT
ANWALTSSOZIETÄT MAXIMILIANSTRASSE 58 D-80538 MÜNCHEN GERMANY
RECHTSANWÄLTE
DR. HERMANN SCHWANHÄUSSER
DR. HELMUT E)CHMANN
GERHARD BARTH
DR. ULRICH BLUMENRÖDER, LL M.
CHRISTA NIKLAS-FALTER
DR. HELMUT E)CHMANN
GERHARD BARTH
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HANS HILGERS
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ANNELIE EHNOLD
THOMAS SCHUSTER
DR. WALTER IANGHOFF
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MARTIN AUFENANGER
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Probenzuführungsvorrichtung
zur automatischen Zuführung einer Vielzahl von auf einem Träger vorgesehenen Proben, insbesondere für ein Laserabtastbildgebungsgerät
mit einem Magazin zur Halterung der Vielzahl von Trägern, einer Entnahmevorrichtung zur Entnahme
jeweils eines Trägers aus dem Magazin und zur Verbringung des entnommenen Trägers zu einer Meßposition, und einer Verschiebevorrichtung,
mit der das Magazin relativ zur Entnahmevorrichtung zur aufeinanderfolgenden Entnahme der Träger aus dem
Magazin verschiebbar ist. Weiter betrifft die Erfindung eine Probenuntersuchungsvorrichtung, die eine derartige Probenzuführungsvorrichtung
beinhaltet.
Nach dem Stand der Technik sind Probenzuführungsvorrichtungen der eingangs genannten Art bekannt. Bei einer derartigen bekannten
Vorrichtung ist das Magazin in Form eines ringförmig geschlossenen Magazinkarussells ausgebildet. Bei der Untersuchung
einer großen Anzahl von Proben, die jeweils auf einem eigenen Probenträger, wie z.B. einem Mikroskopglasträger,
vorgesehen sind, ist ein entsprechend großes Magazinkarussell erforderlich, wodurch sowohl bei horizontaler als auch vertikaler
Anordnung des Magazinkarussells relativ viel Raum eingenommen wird. Da eine derartige Probenzuführungsvorrichtung
in einem Probenuntersuchungsgerät, z.B. in Form eines Laserabtastbildgebungsgeräts,
verwendet wird, das auf einem Untersuchungstisch angeordnet ist, stellt dies aufgrund des in einer
Labor- oder Untersuchungsumgebung üblicherweise herrschenden Platzmangels einen erheblichen Nachteil dar.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein neuartiges
und verbessertes Probenzuführungsgerät zu schaffen, das eine platzsparende Anordnung ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch ein Probenzuführungsgerät
der eingangs genannten Art, das sich dadurch auszeichnet, daß das Magazin linear ausgebildet ist zur nebeneinanderliegenden,
gestapelten Aufnahme plattenförmiger Träger in senkrecht stehender Anordnung bezüglich der linearen
Erstreckung des Magazins.
Durch die lineare Ausbildung des Magazins kann einerseits ein schmaler Freiraum auf dem Labortisch zur Anordnung des Magazins
auch bei einer enorm hohen Anzahl von zu untersuchenden Proben genutzt werden, andererseits ist es möglich, in einer
bevorzugten Ausführung das Magazin vertikal anzuordnen, also in einer Richtung, in der zumeist ausreichend Platz in der
Laborumgebung vorhanden ist. Die Anordnung besitzt den weiteren Vorteil, daß insbesondere noch fließfähige Proben auf die
Träger, die sich nun in horizontaler Lage im Magazin befinden, aufgebracht werden können.
In einer erfindungsgemäßen Weiterbildung ist das Magazin aus
einer Vielzahl von einzelnen Halterungselementen zusammengesetzt, die jeweils zur Halterung eines einzelnen Probenträgers
ausgebildet sind, wodurch die Magazingröße an die Anzahl der in einer Serie zu untersuchenden Proben anpaßbar ist und
der Platzbedarf in Abhängigkeit von dem Untersuchungsgegenstand optimiert werden kann.
Die Halterungselemente des Magazins weisen in einer vorteilhaften Ausführungsform elastische Halteelemente zur positionsstabilen
Halterung der Träger auf.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Probenzuführungsvorrichtung
ist eine Arretierungsvorrichtung zur lösbaren Arretierung des Magazins vorgesehen, was insbesondere
bei vertikaler Anordnung des Magazins von Bedeutung ist. Durch diese Arretierungsvorrichtung kann bei Beendigung der
Messung oder bei unerwarteten Bedingungen, wie z.B. einem Stromausfall, eine Verschiebung des Magazins gegenüber der
Entnahmevorrichtung verhindert werden. Insbesondere umfaßt die Arretierungsvorrichtung ein über eine elektromagnetische
Anzugsvorrichtung entgegen einer Vorspannungskraft im Entarretierungszustand
gehaltenes Eingriffselement, das beim Lösen der elektromagnetischen Anzugskraft in eine mit dem Magazin
in Verbindung stehende Gegeneingriffsvorrichtung eingreifen kann. Somit wird z.B. bei Stromausfall automatisch durch das
Nachlassen der elektromagnetischen Anzugskraft und den Vortrieb durch die Vorspannungskraft das Eingriffselement in die
Gegeneingriffsvorrichtung eingeführt, wodurch das Magazin in seiner Position gegenüber der Entnahmevorrichtung fixiert
wird.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung ist das Magazin lösbar in einem Schlitten gehaltert. Der Schlittten
kann insbesondere an einer sich in Längsrichtung des Magazins erstreckenden linearen Führung gehaltert und zwangsgeführt
sein. Weiter ist es vorteilhaft, daß zur automatisierten Verschiebung des Magazins gegenüber der Entnahmevorrichtung der
Schlitten über eine Getriebestufe mit einem Motor in Verbindung steht. Durch die Getriebeübersetzung wird ein erhöhtes
Haltemoment geschaffen, so daß auch bei vertikaler Anordnung des Magazins eine positionsgenaue stabile Lage des Magazins
beibehalten werden kann, während der Träger aus dem Magazin entnommen ist und die Probe an der Meßposition untersucht
wird.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind an der Meßposition elastische Trägerhalterungselemente
vorgesehen, die die Träger sowohl parallel als auch senkrecht zur Verschiebungsrichtung der Träger an der Meßposition
vorspannen.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen gehen aus den Unteransprüchen
hervor.
Die vorliegende Erfindung ist in besonders nutzbringener Weise auch für eine Probenuntersuchungsvorrichtung verwendbar.
Eine derartige Probenuntersuchungsvorrichtung kann insbesondere eine Probenabbildungsvorrichtung zur Erzeugung eines
Bilds der in der Meßposition angeordneten Probe enthalten. Weiter kann in einer derartigen Probenuntersuchungsvorrichtung
eine Bilderfassungsvorrichtung und eine Bildanalysatorvorrichtung vorgesehen sein.
Insbesondere in Kombination mit der Probenuntersuchungsvorrichtung,
die neben einer Bilderzeugungsvorrichtung auch eine Bilderfassungsvorrichtung und eine Bildanalysatorvorrichtung
umfaßt, die ihrerseits bereits einen sehr hohen Platzbedarf, beispielsweie auf einem Labortisch, aufweisen, wird durch die
vorliegende Erfindung ein inbesondere in den beengten Laborverhältnissen wichtiger Vorteil der Platzersparnis geschaffen.
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand eines beispielshaften
Ausführungsbeispiels näher erläutert und beschrieben.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Probenzuführungsvorrichtung;
Fig. 2 eine zweite perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen
Probenzuführungsvorrichtung aus der gleichen Höhe, jedoch einer um 18 0° entgegengesetzten Richtung
im Vergleich zu Fig. 1;
Fig. 3 eine Seitenaufrißansicht der erfindungsgemäßen Probenzuführungsvorrichtung
von der Magazinseite aus;
Fig. 4 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Probenzuführungsvorrichtung
;
Fig. 5 eine Seitenaufrißansicht der erfindungsgemäßen Probenzuführungsvorrichtung
auf die rechte Seite bezüglich der Ansicht in der Fig. 4;
Fig. 6 eine Seitenaufrißansicht der erfindungsgemäßen Probenzuführungsvorrichtung
aus einer zu der Ansicht der Fig. 5 entgegengesetzten Richtung;
Fig. 7 eine vergrößerte Schnittansicht entlang der in Fig. gezeigten Schnittlinie VII-VII;
Fig. 8 eine vergrößerte Schnittansicht entlang der in Fig. gezeigten Schnittlinie VIII-VIII;
Fig. 9 eine vergrößerte Schnittansicht entlang der in Fig. gezeigten Schnittlinie IX-IX;
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht des aus der erfindungsgemäßen
Probenzuführungsvorrichtung entnommenen Magazins;
Fig. 11 eine Draufsicht auf das in Fig. 10 gezeigte Magazin;
Fig. 12 eine vergrößerte Schnittansicht entlang der in Fig. 11 gezeigten Schnittlinie XII-XII; und
Fig. 13 eine vergrößerte Schnittansicht entlang der in Fig. 11 gezeigten Schnittlinie XIII-XIII.
Nachfolgend wird eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Probenzuführungsvorrichtung ausführlich unter Bezug auf die Figuren 1-9 beschrieben.
Die Vorrichtung weist ein beispielsweise als Gußteil ausgebildetes
Gehäuse 1 auf, das als Basis für den gesamten Aufbau
dient. Das Gehäuse ist mit mehreren Rippen und Stegen versteift und besitzt eine Öffnung 3 3 über einer Meßposition 34,
durch die Abtastlicht, beispielsweise ein gescannter Laserstrahl, von einer (nicht gezeigten) Probenmeßvorrichtung
durchführbar ist.
An dem Gehäuse 1 ist ein Magazin 7 zur Halterung einer Vielzahl von Probenträgern 2 angebracht. Das Magazin 7 ist an einem
Schlitten 6 angebracht und von vier Federn 8 in der korrekten Position an dem Schlitten 6 gehaltert. Der Schlitten
ist wiederum mit einem Wagen 4 verbunden, an dem vier Rollen 5 angebracht sind, über die der Wagen an einer z.B. prismenförmigen
Schiene 3, die in vertikaler Richtung an dem Gehäuseteil 1 befestigt ist, verschiebbar und zwangsgeführt ist.
Der Schlitten 6 ist über eine Getriebestufe 10 mit einem Motor 9 verbunden, mit dem der Schlitten 6 und somit das Magazin
7 in vertikaler Richtung bezüglich des Gehäuses 1 entlang der Schiene 3 verschiebbar ist. Der Motor 9 kann über eine
Steuervorrichtung, beispielsweise einen Computer, angesteuert werden zur automatisierten Verschiebung des Magazins 7 für
die Entnahme der Probenträger 2.
An der Getriebestufe 10 ist ein Lochkreis 15 vorhanden, dem ein Stift 14 gegenüberliegt, der entgegen einer Vorspannungskraft
durch die Anzugskraft eines Elektromagneten in einer nicht einrastenden Position gehalten wird. Bei Stromausfall
oder bei Deaktivierung des Elektromagneten rastet der Stift 14 in einem Loch des Lochkreises 15 ein und arretiert damit
die vertikale Position des Schlittens 6.
Durch die Getriebestufe 10 ist außerdem ein hohes Haltedrehmoment des Motors 9 gewährleistet, so daß auch ohne Arretierung
des Schlittens durch den Stift 14 in dem Lochkreis 15 eine stabile und zuverlässige Positionierung des Schlittens
und somit des Magazins an einer Entnahmeposition für die Probenträger sichergestellt ist, während eine Probe aus dem Magazin
entnommen ist und an der Meßposition untersucht wird.
Zur genauen Positionierung der Probenträger ist eine Lichtschranke
11 vorgesehen, die an dem Magazin 7 vorgesehene Fähnchen 12 detektiert. Da zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Fähnchen 12 an dem Magazin ein Spalt vorhanden ist, registriert die Lichtschranke einen Lichtimpuls beim Übergang von
einem Fähnchen zum nächsten, wodurch die Positionierung des nachfolgenden Probenträgers an der Entnahmeposition signalisiert
wird.
Bei der vertikalen Bewegung des Magazins 7 entlang der prismenförmigen
Schiene 3 werden die Probenträger zwischen zwei Mitnehmerarmen 31 und 32 eines Mitnehmers 22 verschoben. Bei
dem Mitnehmer 22 handelt es sich um eine mit einer Spindel 21 in Eingriff stehende Spindelmutter, die über einen Kugelknopf
24 und eine federnden Kulissenstein 23 in einer Kulissenführung 17 gegen Verdrehung gesichert ist und bei Drehung der
Spindel verschiebbar ist (vgl. insbesondere Figuren 7 und 8). Die Spindel 21 ist über eine Getriebestufe 20 mit einem Motor
19 verbunden.
An der Entnahmeposition ist der die gerade zu untersuchende Probe tragende Träger 2 unter Belassung eines Spiels zwischen
den beiden Mitnehmerarmen 31 und 32 des Mitnehmers 22 positioniert. Bei Betrieb der Spindel wird der Probenträger entlang
der Kulissenführung 17 verschoben. Die Endpositionen des Mitnehmers sowohl an der Entnahmestelle, an der die Träger
aus dem Magazin durch die Mitnehmer 31 und 32 herausgeschoben werden bzw. in das Magazin eingefügt werden, wie auch an der
Meßposition 34 wird durch Mikroschalter 25 detektiert {vgl. Fig. 6).
An der Meßposition 34 sind drei Federn 18 vorgesehen, die den Probenträger 2 sowohl gegen die an der Kulissenführung 17
ausgebildete seitliche Probenführungswand als auch gegen den Probenführungsboden drücken, so daß der Probenträger 2 an der
Meßposition exakt positionierbar ist.
Auf den Probenträgern 2 kann eine Markierung, z.B. in Form eines Barcodes aufgebracht sein, die von einem Lesegerät 2 6
gelesen wird.
Nachfolgend wird in bezug auf die Figuren 10-13 der Aufbau des Magazins 7 genauer beschrieben.
Das Magazin 7 ist aus einer Vielzahl von Trägerhalterungen 4 zusammengesetzt. An jeder Trägerhalterung 40 ist eine gekrümmte
Blattfeder 41 angebracht, mit der die Probenträger, z.B. aus der Mikroskopie bekannte Objektträger in Form kleiner
rechteckiger Glasplatten, gegen einen Boden 47 der Trägerhalterung gedrückt werden. In dem Boden 47 der Trägerhalterung
ist eine Nut 46 vorhanden, die ein Ausschieben des Probenträgers 2 aus der Trägerhalterung 40 mittels des Mitnehmerarms
31 an der Entnahmeposition der Probenzuführungsvorrichtung
ermöglicht.
Die Trägerhalterungen 40 weisen an ihren unteren Enden jeweils zwei Zapfen 43 auf, die spielfrei unter Preßpassung in
entsprechende Ausnehmungen auf der oberen Seite einer gegenüberliegenden Trägerhalterung 40 eingreifen. Der gesamte Stapel
aus Trägerhalterungen 40 ist mittels einer Verbindungsstange
44, z.B. einer Nietstange, und jeweils an der Oberbzw. Unterseite des obersten bzw. untersten Trägerhalterung
über Verbindungselemente, z.B. Niete 45, zusammengehalten.
Weiter weist jede Trägerhalterung 40 das Fähnchen 12 auf, mit dem die Position der Trägerhalterung und eine Weiterverschiebung
des Magazins bezüglich der Entnahmeposition der Probenzuführungsvorrichtung mittels der Lichtschranke 11 detektierbar
sind.
Durch die in den Figuren 10 bis 13 gezeigte Bauweise des Magazins ist es möglich, die Magazingröße jeweils an die erforderliche
Anzahl von zu untersuchenden Proben anzupassen. Da-
mit wird durch Einsparung nicht benötigter Kapazitäten in der Magazingröße ein platzsparender Aufbau ermöglicht. Weiter gewährleisten
die Probenhalterungen aufgrund der Federeinspannung der Probenträger eine sichere Positionierung sowohl bei
horizontaler als auch bei vertikaler Anordnung der plattenförmigen
Probenträger 2.
Die in bezug auf die oben genannte Ausführungsform beschriebene
Erfindung weist den Vorteil auf, daß eine sichere Zuführung der Proben, die auf in einem Magazin gestapelten Probenträgern
vorhanden sind, zu einer Meßposition auf relativ einfache mechanische Weise durchführbar ist, was gegenüber dem
Stand der Technik einen erheblichen Kostenvorteil schafft. Durch die vorteilhafte Ausgestaltung des Magazins wird der
Platzbedarf der Anordnung weitestgehend eingeschränkt.
Die erfindungsgemäße Probenzuführungsvorrichtung eignet sich insbesondere für ein Probenuntersuchungssystem mit einer Abbildungsvorrichtung
zur Erzeugung eines Bilds der an der Meßposition vorhandenen Probe, einer Bilderfassungsvorrichtung
und einer Bildanalysevorrichtung. Damit ist es möglich, vollautomatisch ohne den Eingriff durch eine Bedienungsperson eine
Vielzahl von Proben zu untersuchen. Solche Systeme bedienen sich z.B. eines abtastenden Laserstrahls. Damit kann relativ
schnell eine große Probenfläche abgetastet werden, bei dennoch guter räumlicher Auflösung.
Claims (17)
1. Probenzuführungsvorrichtung zur automatischen Zuführung einer Vielzahl von auf einem Träger (2) vorgesehenen Proben,
insbesondere für ein Laserabtastbildgebungsgerät mit
einem Magazin (7) zur Halterung der Vielzahl von Trägern,
einer Entnahmevorrichtung zur Entnahme jeweils eines Trägers (16) aus dem Magazin (7) und zur Verbringung des
entnommenen Trägers zu einer Meßposition (34), und
einer Verschiebevorrichtung, mit der das Magazin (7) relativ zur Entnahmevorrichtung zur aufeinanderfolgenden
Entnahme der Träger aus dem Magazin verschiebbar ist,
dadurch gekennzeichnet/
daß das Magazin (7) linear ausgebildet ist zur gestapelten Aufnahme plattenförmiger Träger (16) in senkrecht
stehender Anordnung bezüglich der linearen Erstreckung des Magazins.
2. Probenzuführungsvorrichtung gemäß Anspruch l, dadurch gekennzeichnet/
daß das Magazin lösbar an einem Schlitten (6) gehaltert ist.
3. Probenzuführungsvorrichtung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schlitten (6) an einer sich in Längsrichtung des Magazins (7) erstreckenden linearen
Führung (3) gehaltert und zwangsgeführt ist.
4. Probenzuführungsvorrichtung gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet/
daß der Schlitten über eine Getriebestufe (10) mit einem Motor (9) in Verbindung steht.
5. Probenzuführungsvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Arretierungsvorrichtung
(13, 14, 15) zur lösbaren Arretierung des Magazins (7) vorgesehen ist.
6. Probenzuführungsvorrichtung gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet/
daß die Arretierungsvorrichtung ein über eine elektromagnetische Anzugsvorrichtung (15) entgegen
einer Vorspannungskraft im Entarretierungszustand gehaltenes Eingriffselement (14) umfaßt, das beim Lösen der
elektromagnetischen Anzugskraft in eine mit dem Magazin in Verbindung stehende Gegeneingriffsvorrichtung (13)
eingreifen kann.
7. Probenzuführungsvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Magazin
aus einer Vielzahl von Halterungselementen (40) für die Träger (2) zusammengesetzt ist.
8. Probenzuführungsvorrichtung gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Halterungselemente (40) spielfreie Steckverbindungen (43) aufweisen.
9. Probenzuführungsvorrichtung gemäß Anspruch 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halterungselemente elastische Einspannelemente (41) aufweisen zur positionsgenauen
und -stabilen Halterung der Träger (2) .
10. Probenzuführungsvorrichtung gemäß Anspruch 7, 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, daß an jedem Halterungselement eine Marke vorgesehen ist, und daß eine Detektionsvorrichtung
(11) an der Entnahmevorrichtung zu Erfassung der Positionierung eines Halterungselements an der Entnahmeposition
vorgesehen ist.
11. Probenzuführungsvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Probenent-
nahmevorrichtung einen zwischen der Entnahmeposition und
der Meßposition verschiebbaren Mitnehmer (22) mit ersten und zweiten Mitnehmerarmen (31, 32), zwischen denen bei
Anordnung des Mitnehmers an der Entnahmeposition bei Verschiebung des Magazins (7) die Träger (12) positionierbar
sind, umfaßt.
12. Probenzuführungsvorrichtung gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (22) eine in eine Spindel
(21) eingreifende Spindelmutter umfaßt, die entlang einer sich parallel zu der Spindel erstreckenden Führung
(17) verschiebbar ist.
13. Probenzuführungsvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Meßposition (4) elastische Trägervorspannelemente (18) vorgesehen
sind, die die Träger sowohl parallel als auch senkrecht zur Verschiebungsrichtung der Träger durch die Entnahmevorrichtung
in der Meßposition vorspannen.
14. Probenzuführungsvorrichtung gemäß einem er vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Magazin in vertikaler Richtung angeordnet ist.
15. Probenuntersuchungsvorrichtung mit einer Probenzuführungsvorrichtung
gemäß einem der Ansprüche 1-14.
16. Probenuntersuchungsvorrichtung gemäß Anspruch 15, mit einer Probenabbildungsvorrichtung zur Erzeugung eines Bilds
der in der Meßposition angeordneten Probe.
17. Probenuntersuchungsvorrichtung gemäß Anspruch 16, weiter mit einer Bilderfassungsvorrichtung und einer Bildanalysatorvorrichtung.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29712535U DE29712535U1 (de) | 1997-07-16 | 1997-07-16 | Probenzuführungsvorrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29712535U DE29712535U1 (de) | 1997-07-16 | 1997-07-16 | Probenzuführungsvorrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29712535U1 true DE29712535U1 (de) | 1997-09-18 |
Family
ID=8043172
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29712535U Expired - Lifetime DE29712535U1 (de) | 1997-07-16 | 1997-07-16 | Probenzuführungsvorrichtung |
Country Status (1)
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