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DE29711483U1 - Gehäuse für Kühltruhe und Gehäusesystem - Google Patents

Gehäuse für Kühltruhe und Gehäusesystem

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Publication number
DE29711483U1
DE29711483U1 DE29711483U DE29711483U DE29711483U1 DE 29711483 U1 DE29711483 U1 DE 29711483U1 DE 29711483 U DE29711483 U DE 29711483U DE 29711483 U DE29711483 U DE 29711483U DE 29711483 U1 DE29711483 U1 DE 29711483U1
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DE
Germany
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wall panel
base unit
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frame
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Expired - Lifetime
Application number
DE29711483U
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English (en)
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Unilever NV
Original Assignee
Unilever NV
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Publication date
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Priority to EP98910646A priority patent/EP0966640B1/de
Priority to PCT/EP1998/000769 priority patent/WO1998037370A1/en
Priority to AU64961/98A priority patent/AU6496198A/en
Priority to ES98910646T priority patent/ES2178177T3/es
Priority to US09/367,707 priority patent/US6234594B1/en
Priority to DE69805770T priority patent/DE69805770T2/de
Priority to CA002281502A priority patent/CA2281502C/en
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F25REFRIGERATION OR COOLING; COMBINED HEATING AND REFRIGERATION SYSTEMS; HEAT PUMP SYSTEMS; MANUFACTURE OR STORAGE OF ICE; LIQUEFACTION SOLIDIFICATION OF GASES
    • F25DREFRIGERATORS; COLD ROOMS; ICE-BOXES; COOLING OR FREEZING APPARATUS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F25D23/00General constructional features
    • F25D23/06Walls
    • F25D23/062Walls defining a cabinet
    • F25D23/063Walls defining a cabinet formed by an assembly of panels

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Thermal Sciences (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)
  • Devices That Are Associated With Refrigeration Equipment (AREA)

Description

Unilever N.V., Niederlande
GM 600/433V-97Ch-Zl
Gehäuse für Kühltruhe und Gehäusesystem
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gehäuse für eine Kühltruhe, die z.B. zum Aufbewahren von Speiseeis oder anderer tiefgefrorener Lebensmittel, z.B. in Restaurants, Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, verwendet wird, und ein zugehöriges Gehäusesystem.
Der Trend bei Kühltruhen geht zu Einheiten mit immer geringerem Gewicht, was die Handhabung der Kühltruhe erleichtert, wenn sie transportiert oder am Verkaufsort bewegt werden muß. Es sind deshalb Kühltruhen und ähnliche Kühleinrichtungen entwickelt worden, die im wesentlichen aus Kunststoffteilen bestehen, bei denen sowohl innere tragende Teile als auch äußere Teile, wie z.B. sichtbare Rahmenteile und Seitenverkleidungen, aus Kunststoffen bzw. Plastik gefertigt sind. Neben dem geringeren Gewicht haben diese Kunststoff-Kühltruhen im Vergleich zu metallischen Kühltruhen auch eine größere Elastizität, wodurch in vielen Fällen eine Beschädigung der Kunststoff-Kühltruhe durch z.B. Stoßbelastung verhindert werden kann. Es hat sich jedoch herausgestellt, daß diese Kunstoff-Kühltruhen in vielen Fällen einen relativ schlechten Wirkungsgrad bzw. eine unregelmäßige Wärmeverteilung im Inneren der Kühltruhe aufweisen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Gehäuse bzw. ein Gehäusesystem für eine Kühltruhe anzugeben, das die günstigen Eigenschaften bezüglich der Widerstandsfähigkeit gegenüber mechanischen Belastungen von Kunststoff-Kühltruhen unter Einhaltung eines günstigen Wirkungsgrads bzw. einer verbesserten Wärmeverteilung bereitstellt.
Diese Aufgabe wird durch das Gehäuse für eine Kühltruhe nach Anspruch 1 bzw. durch das modulare Gehäusesystem nach Anspruch 14 gelöst.
Demnach umfaßt das erfmdungsgemäße Gehäuse für eine Kühlvorrichtung, insbesondere eine Kühltruhe, zum Aufbewahren gefrorener Lebensmittel, eine Bodeneinheit mit rechtwinkligem Umriß, einen aus Kunststoff bestehenden rechtwinkligen, umlaufenden Oberrahmen, der der Bodeneinheit gegenüberliegt, eine Zugangsöffnung umschließt und eine bewegbare Deckeleinrichtung trägt, die die Zugangsöffnung des Oberrahmens verschließt oder freigibt, zwei seitlich am Gehäuse vorgesehene, einander gegenüberliegende
Seitenteileinrichtungen mit im wesentlichen gleichem Umriß, die sich von der Bodeneinheit
* zum Oberrahmen des Gehäuses erstrecken und jeweils eine Öffnung bzw. eine Ausnehmung aufweisen, metallische Seitentafeln, von denen jeweils eine an einer Seite des Gehäuses angeordnet ist und deren Oberflächen durch die Öffnungen in den Seitenteileinrichtungen sichtbar sind, eine aus Metall bestehende Rückwandtafel an einer Rückseite des Gehäuses, die sich zwischen den Seitenteileinrichtungen und vom Oberrahmen zu der Bodeneinheit erstreckt, und eine aus Metall bestehende Vorderwandtafel an einer Vorderseite des Gehäuses, die der Rückwandtafel gegenüberliegt und sich zwischen den Seitenteileinrichtungen und vom Oberrahmen zu der Bodeneinheit erstreckt, wobei die Seitenteileinrichtungen, die Bodeneinheit, der Oberrahmen mit Deckeleinrichtung, die Vorderwandtafel und die Rückwandtafel ein Volumen des Gehäuses begrenzen.
Durch die Verwendung eines Kunststoffrahmens bzw. Kunststoff-Oberrahmens weist das erfmdungsgemäße Gehäuse für eine Kühltruhe die günstigen Eigenschaften bezüglich der Widerstandsfähigkeit gegen Stoßbelastung und Beschädigung der bekannten Kunststoff-Kühltruhen bei relativ geringem Gewicht auf. Darüber hinaus hat das erfindungsgemäße Gehäuse jedoch im Vergleich zu den bekannten Kunststoff-Kühltruhen einen besseren Wirkungsgrad oder bessere Wärmebilanz, was auf die relativ großflächigen, metallischen Seiten oder Verkleidungen, wie z.B. die Seitentafeln und/oder die Rüchkwandtafel und/oder die Vorderwandtafel, zurückgeführt wird, die z.B. zu einer günstigeren inneren Wärmeübertragung bzw. -verteilung in der Kühltruhe beitragen.
Das erfindungsgemäße modulare Gehäusesystem weist Gehäuse auf, die jeweils umfassen:
eine Bodeneinheit mit rechtwinkligem Umriß, einen aus Kunststoff bestehenden, rechtwinkligen, umlaufenden Oberrahmen, der der Bodeneinheit gegenüberliegt, eine Zugangsöffnung umschließt und eine bewegbare Deckeleinrichtung trägt, die die Zugangsöffnung des Oberrahmens verschließt oder freigibt, zwei seitlich am Gehäuse vorgesehene, einander gegenüberliegende Seitenteileinrichtungen, die sich von der Bodeneinheit zum Oberrahmen des Gehäuses erstrecken, eine aus Metall bestehende Rückwandtafel an einer Rückseite des Gehäuses, die sich zwischen den Seitenteileinrichtungen und vom Oberrahmen zu der Bodeneinheit erstreckt, und eine metallische Vorderwandtafel an einer Vorderseite des Gehäuses, die der Rückwandtafel gegenüberliegt und sich, zwischen den Seitenteilemrichtungen und vom Oberrahmen zu der Bodeneinheit
• ·*
erstreckt, wobei die Seitenteileinrichtungen, die Bodeneinheit, der Oberrahmen mit * Deckeinrichtung, die Vorderwandtafel und die Rückwandtafel ein Volumen des Gehäuses
begrenzen. Dabei haben die Seitenteileinrichtungen für alle Volumina der Gehäuse zumindest eines Gehäusetyps die gleiche Form und die gleichen Abmessungen.
5
Da die Seitenteileinrichtungen und z.B. auch die Seitentafeln modulare und standardisierte Komponenten sind, die zumindest für die Gehäuse eines Gehäusetyps bzw. Volumentyps für alle Volumina zumindest form- und abmessungsgleich bzw. identisch sind, ist es nur noch erforderlich, die anderen Komponenten wie z.B. die Vorderwandtafel, die Deckeleinrichtung, die Rückwandtafel, den Oberrahmen und die Bodeneinheit usw. des erfindungsgemäßen modularen Gehäusesystems in ihren Längenabmessungen an das jeweilige Volumen des Gehäuses anzupassen, um Gehäuse mit unterschiedlichem Volumen zusammenzustellen. Damit lassen sich die Gehäuse ohne großen Aufwand an die jeweiligen Spezifikationen wie Volumengröße, Darstellungen usw. anpassen.
Vorteilhafte Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung sind den Unteransprüchen 2 bis 13 und 15 bis 23 zu entnehmen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen hervor. Es zeigen:
Figur 1 ein Rahmengestell einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gemäß einem ersten Gehäusetyp in Frontalansicht;
5 Figur 2 das Rahmengestell der Figur 1 in Seitenansicht;
Figur 3 eine selbsterläuternde Bemaßungstabelle für die Ausfuhrungsform der Figuren 1 und 2 bezüglich verschiedener Volumina;
Figur 4 ein fertig montiertes Gehäuse der vorliegenden Erfindung mit dem Rahmengestell der Figuren 1 und 2;
Figur 5 ein Rahmengestell einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung gemäß einem zweiten Gehäusetyp in Frontalansicht;
Figur 6 das Rahmengestell der Figur 5 in Seitenansicht;
Figur 7 eine selbsterläuternde Bemaßungstabelle für die zweite Ausführungsform der s Figuren 5 und 6 bezüglich verschiedener Volumina;
Figur 8 ein fertig montiertes Gehäuse der vorliegenden Erfindung mit dem Rahmengestell der Figuren 5 und 6;
Figur 9 eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung (ohne Seitentafeln und Vorderwandtafel);
Figur 10 eine schematische Zusammenstellung der Seitenteileinrichtungen zur Erläuterung der gegenseitigen Anordnung der Seitenteileinrichtungen bei der ersten Ausführungsform gemäß den Figuren 1 und 2;
Figur 11 eine schematische Zusammenstellungsansicht der modularen Komponenten der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gemäß den Figuren 1 bis 3; und
Figur 12 eine schematische Zusammenstellungsansicht der modularen Komponenten der zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gemäß den Figuren 5 und 6.
In den Figuren 1 und 2 ist ein Rahmengestell 1 für ein Gehäuse gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gezeigt. Das gezeigte Rahmengestell 1 kann z.B. aus Kunststoff bestehen und umfaßt vier an den Seitenkanten eines fiktiven Quaders angeordnete Vertikalholme 11, 12, 13 und 14, die die gleiche Länge aufweisen, senkrecht zu einer Bodeneinheit 15 des Rahmengestells 1 stehen und an der Bodeneinheit 15, z.B.
durch Verschraubung, befestigt sind. Die Bodeneinheit 15 kann aus Metall, z.B. Aluminium, oder aus Kunststoff bestehen und kann z.B. aus einer durchgehenden, einstückigen und rechteckigen Bodenplatte oder aus einem einstückigen Bodenrahmen mit rechteckigem Umriß und an dem Bodenrahmen angeordneter Bodenplatte bestehen. Der Bodenrahmen kann alternativ dazu auch aus entsprechenden Längs- und Querholmen als 5 aneinander befestigten Einzelelementen zusammengesetzt sein und aus Kunststoff bestehen.
An einer Unterseite 15.1 der Bodeneinheit 15 des Rahmengestells 1 sind vier Rollen 16 befestigt, die dem Rahmengestell 1 und damit dem gesamten Gehäuse bzw. der Tiefkühltruhe die erforderliche Beweglichkeit oder Fahrbarkeit verleihen. Die Rollen 16 sind an der Bodeneinheit 15 derart befestigt, daß sie bei fertig montiertem Gehäuse für den Betrachter aus stehender Position nicht mehr sichtbar bzw. versteckt sind. Sie sind also gegenüber dem rechteckigen Außenumriß der Bodeneinheit 15 weit genug zurückgesetzt.
Der Bodeneinheit 15 gegenüberliegend sind die Vertikalhohne 11, 12, 13 und 14 endständig
* an einem umlaufenden Oberrahmen 17 befestigt, der im wesentlichen einen rechteckigen
Außenumriß und ebenfalls einen rechteckigen Innenumriß aufweist. Der Oberrahmen 17 kann als einstückiger Rahmen aus Kunststoff ausgelegt sein oder aus einzelnen Längs- und Querholmen bzw. Stegen zusammengesetzt sein und eine aufsetzbare Verkleidung aufweisen. In den Eckenbereichen ist der rechteckige Oberrahmen 17 abgerundet. Auch die nach oben vom Gehäuse wegweisenden Längs- und Querkanten des Oberrahmens 17 sind abgerundet. Am Oberrahmen 17 ist die Anzeige eines digitalen Thermometers 18 (vgl. Figur 4) zur Anzeige der Innentemperatur der Kühltruhe angebracht.
Innenseitig ist der Oberrahmen 17 mit zwei übereinander ausgebildeten Führungen 17.4 (vgl. Figur 9) versehen, die z.B. als versenkte Nuten ausgebildet sein können. Die Führungen 17.4 führen in sie eingesetzte Deckel 30 und 31, die verschoben werden können, um das Innere des Gehäuses bzw. der Kühltruhe zur Entnahme oder Einlagerung des gefrorenen Gutes über eine Zugangsöffnung 17.3 des Oberrahmens 17 zugänglich zu machen oder zu verschließen. Die Deckel 30 und 31 der Deckeleinrichtung 33 ohne Schmutzfalle können aus rechteckigen, gleich großen transparenten Glasscheiben oder Kunststoffscheiben oder aus einem opaken bzw. undurchsichtigen Material bestehen. Die ansonsten freiliegende Kante des oberen Deckels 31 ist von einem Isolationssteg 32 umgeben, der sich mit dem 0 Deckel 31 mitbewegt und auf dem darunter liegenden Deckel 30 aufsitzt. Auch im geschlossenen Zustand der Kühltruhe dichtet der Isolationssteg 32 aus Kunststoff den Schlitz zwischen den beiden Deckeln 30 und 31 ab.
Im Inneren des Rahmengestells 1 ist ein Fach oder Raum 19 abgetrennt, der zur 5 Unterbringung der üblichen Kühleinrichtungen und Kühlaggregate (nicht gezeigt) dient. Die übliche Innenausstattung des Gehäuses ist nicht gezeigt.
Wie die Figur 4 zeigt, umfaßt das erfindungsgemäße Gehäuse weiterhin eine relativ großflächige, an der Vorderseite des Gehäuses angeordnete Vorderwandtafel 20, die z.B. aus einem Stahlblech bzw. Metallblech, z.B. einer Aliimirüumplatte, bestehen kann. Die Vorderwandtafel 20 kann mit einem Firmenlogo, mit einer Darstellung der angebotenen Eissorten oder einer ähnlichen Darstellung versehen sein. Die Vorderwandtafel 20 kann z.B. an dafür ausgelegten Halterungen (nicht gezeigt) wie z.B. Einschnappeinrichtungen an
den Vertikalholmen 11 und 13 und/oder am Oberrahmen 17 und der Bodeneinheit 15 * befestigt oder verschraubt sein, wobei die Vorderwandtafel 20 vorzugsweise im Bereich
ihrer Ecken an den entsprechend am Rahmengestell 1 angeordneten Halterungen bzw. Befestigungsflächen befestigbar ist. Die Vorderwandtafel 20 nimmt im wesentlichen die gesamte Vorderseite des Gehäuses ein.
Der Vorderwandtafel 20 gegenüberliegend ist an der Rückseite des Gehäuses, also im Bereich zwischen den Vertikalholmen 12 und 14 (nicht gezeigt), eine Rückwandtafel 21 (vgl. Figur 11) angeordnet, die identisch zur Vorderwandtafel 20 ausgelegt sein kann, aber in der Regel nicht mit Darstellungen versehen ist, da sie meist an der Wand eines Raumes angeordnet ist, wenn die Kühltruhe am Einsatzort aufgestellt ist. Die Rückwandtafel 21 kann wie die Vorderwandtafel 20 an entsprechenden Halterungen oder Befestigungsflächen am Rahmengestell 1 befestigt sein.
Seitlich am Gehäuse, also zwischen den Vertikalholmen 11 und 12 und auch zwischen den Vertikalholmen 13 und 14, ist jeweils eine Seitentafel 22 bzw. 23 angeordnet. Die Seitentafeln 22 und 23 haben identische Abmessungen, nehmen jedoch nur den oberen Abschnitt an den Seiten des Gehäuses ein. Sie sind aus Metall, z. B. Stahlblech, Aluminium usw., gefertigt, und sind an entsprechend ausgelegten Halterungen bzw. Befestigungsflächen, die an den Vertikalholmen 11, 12 bzw. 13, 14 und/oder am Oberrahmen 17 vorgesehen sind, z.B. durch Verschrauben oder wie die Vorderwandtafel 20, befestigt. Die Seitentafeln 22 und 23 können außenseitig mit den zuvor erwähnten Darstellungen versehen sein.
Seitlich am Gehäuse sind vorzugsweise aus Kunststoff bestehende Seitenteileinrichtungen angebracht, die als form- und abmessungsgleiche Seitenteile 24 und 25 (vgl. auch Figur 10) und im wesentlichen jeweils einstückig ausgelegt sind. Jedes dieser Seitenteile 24 und 25 hat einen im wesentlichen rechteckigen Umriß, wie aus der Figur 10 deutlich hervorgeht. Das Seitenteil 24 hat im oberen Bereich eine Öffnung 26, die die Seitentafel 22 freigibt und sichtbar macht. Der Umriß der Öffnung 26 ist jedoch, insbesondere im Eckbereich, kleiner als der Außenumriß der Seitentafel 22, um z.B. schon aus Toleranzgründen unvermeidliche Schlitze zwischen dem Rahmengestell 1 und der Seitentafel 22 sicher abzudecken, wenn das Seitenteil 24 an dem Rahmengestell 1 befestigt ist. Das Seitenteil 24 (wie auch das Seitenteil 25) erstreckt sich von dem Seitenbereich des Gehäuses mit Eckstücken 27, 28 auf die
Vorderseite des Gehäuses und deckt somit insbesondere auch die angrenzenden Eckbereiche
* der Vorderwandtafel 20 ab, wenn das Seitenteil 24 auf das Rahmengestell 1 aufgesetzt ist.
Die Höhenkanten der Seitenteile 24 und 25 sind abgerundet und stellen die sichtbaren Vertikalkanten des Gehäuses dar. Zur Bodeneinheit 15 hin hat das Seitenteil 24 (und auch das Seitenteil 25) mehrere sich pararallel zueinander erstreckende Entlüftungsschlitze 29, die zum Abführen der bei der Kühlung entstehenden Abwärme dienen. Die Lüftungsschlitze 29 können auch in einem Deckel ausgebildet sein, der in das Seitenteil 24 einsetzbar ist oder z.B. klappbar an diesem angelenkt sein kann. An den Seitenteilen 24 und 25 ist jeweils ein Handgriff 24.12 ausgebildet. Zur Befestigung der Seitenteile 24 und 25 an dem Rahmengestell 1 kann z.B. ein einrastendes und selbsthaltens Feder-Gegenfeder-System (nicht gezeigt) verwendet werden. Bei diesem Befestigungssystem schnappt eine Feder oder Raste in eine elastische Gegenfeder oder Klammer ein, die die eingerastete Feder festhält. Mehrere Rasten können z.B. an dem Seitenteil 24 (und auch am Seitenteil 25) vorgesehen sein, die dann, wenn das Seitenteil 24 am Rahmengestell 1 befestigt wird, in entsprechende Gegenfedern an den Vertikalhohnen 11 und 12 einschnappen bzw. einrasten.
Der Oberrahmen 17, die Seitenteile 24 und 25 und die Bodeneinheit 15 sind derart konstruktiv ausgelegt, daß ihre von außen sichtbaren Oberflächen bei zusammengebautem Gehäuse miteinander fluchten.
Als Kunststoffe für die verwendeten Kunststoffteile, wie Oberrahmen, Seitenteileinrichtungen, Rahmengestell usw., können z.B. Polyamide, Polyacetalharze, Polycarbonate, Polyphenelenether, Polyolefine, Styrol-Butadien-Copolymerisate usw. verwendet werden.
Figur 11 zeigt schematisch, wie Gehäuse der vorliegenden Erfindung gemäß der Ausführungsform der Figuren 1 bis 3 mit unterschiedlichen Volumina (z.B. drei verschiedene Volumina in Figur 11) aus standardisierten und modularen Komponenten aufgebaut werden können. Grundlegend für den modularen Aufbau ist, daß die Seitenteile 24 und 25 und auch die Seitentafeln 22 und 23 für alle Volumina des Gehäusetyps zumindest form- und abmessungsgleich sind. Oberrahmen 17, Bodeneinheit 15, Vorderwandtafel 20, Rückwandtafel 21 und die Deckeleinrichtung 33 mit den Deckeln 30 und 31 sind von ihren Längenabmessungen her an die unterschiedlichen Volumina des Gehäuses angepaßt. Für
ein beispielhaftes erfmdungsgemäßes modulares Gehäusesystem mit vier unterschiedlichen
s Volumina betragen die Abmessungen des Außenumrisses der für alle Volumina festgelegten Seitenteile 24 und 25 etwa 810 mm &khgr; 650 mm (ohne Höhe der Rollen 16). Die Längenabmessungen der Komponenten Oberrahmen 17, Bodeneinheit 15 (Bodenplatte), Vorderwandtafel 20, Rückwandtafel 21 und Deckeleinrichtung 33 betragen etwa 530 mm bis 680 mm für ein erstes Volumen, etwa 900 mm bis 1050 mm für ein zweites Volumen, etwa 1100 mm bis 1250 mm für ein drittes Volumen und etwa 1350 bis 1500 mm für ein viertes Volumen. Hierzu wird auch auf die selbsterläuternde Abmessungstabelle der Figur 3 verwiesen.
In den Figuren 5 und 6 ist ein Rahmengestell 1.1 gemäß einer zweiten erfmdungsgemäßen Ausführungsform gezeigt, bei der für gleiche bzw. ähnliche Teile wie bei der obenstehenden ersten Ausführungsform dieselben Materialien verwendet werden. Das gezeigte Rahmengestell 1.1 umfaßt wie das Rahmengestell 1 der ersten Ausführungsform vier an den Seitenkanten eines fiktiven Quaders angeordnete Vertikalholme 11.1, 12.1, 13.1 und 14.1, die senkrecht zu einer Bodeneinheit 15.11 des Rahmengestells 1.1 angeordnet sind und an der Bodeneinheit 15.11 z.B. durch Verschraubung befestigt sind. Die Bodeneinheit 15.11 ist wie beim Rahmengestell 1 der ersten Ausführungsform aufgebaut. Die rückseitigen Vertikalhohne 12.1 und 14.1 habe die gleiche Länge, sind jedoch länger als die vorderseitigen Vertikalhohne 11.1 und 13.1, die wiederum gleich lang sind.
An der Unterseite der Bodeneinheit 15.11 des Rahmengestells 1.1 sind wie bei der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung vier Rollen 16.1 befestigt.
5 Der Bodeneinheit 15.11 gegenüberliegend sind die Vertikalholme 11.1, 12.1, 13.1 und 14.1 endständig an einem umlaufenden Oberrahmen 17.1 befestigt, der jedoch, im Unterschied zur ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, mit dem Rahmengestell 1.1 hier, wie aus der Figur 6 deutlich hervorgeht, in einer Ebene verläuft, die gegenüber der Ebene der Bodeneinheit 15.11 schräg bzw. geneigt verläuft und diesbezüglich konstruktiv 0 unterschiedlich zum Oberrahmen 17 des Rahmengestells 1 ausgelegt ist. Innenseitig ist der Oberrahmen 17.1 wiederum mit zwei übereinander ausgebildeten Führungen 17.4 versehen, die z.B. als versenkte Nuten ausgebildet sein können, in die entsprechende Deckel 30.1 und
31.1, die gekrümmt sein können (vgl. Figur 8 und Figur 12), einer Deckeleinrichtung 33.1 ; einsetzbar sind.
Wie Figur 8 zeigt, umfaßt das Gehäuse der zweiten Ausfuhrungsform, ähnlich wie das Gehäuse der ersten Ausführungsform, eine metallische großflächige, an der Vorderseite des Gehäuses angeordnete Vorderwandtafel 20.1, die wiederum z.B. an dafür ausgelegten Halterungen (nicht gezeigt) an den Vertikalholmen 11.1 und 13.1 und/oder am Oberrahmen 17.1 und der Bodeneinheit 15.11 befestigt, beispielsweise verschraubt, sein kann, wobei die Vorderwandtafel 20.1 vorzugsweise im Bereich ihrer Ecken an den entsprechend am Rahmengestell 1.1 angeordneten Halterungen bzw. Befestigungsflächen befestigbar ist. Der Vorderwandtafel 20.1 gegenüberliegend ist an der Rückseite des Gehäuses, also im Bereich zwischen den Vertikalholmen 12.1 und 14.1, eine metallische Rückwandtafel 21.1 angeordnet, die jedoch bei der zweiten Ausführungsform eine größere Höhenabmessung als die Vorderwandtafel 20.1 hat.
Seitlich am Gehäuse, also zwischen den Vertikalholmen 11.1 und 12.1 und auch zwischen den Vertikalholmen 13.1 und 14.1, ist wiederum jeweils eine metallische Seitentafel (nicht gezeigt) angeordnet. Die Seitentafeln 22.1 und 23.1 haben identische Abmessungen, befinden sich jedoch nur im Bereich des oberen Abschnittes an den Seiten des Gehäuses. Sie können aus Stahlblech sein und sind an entsprechend ausgelegten Halterungen bzw. Befestigungsflächen, die an den Vertikalholmen 11.1, 12.1 bzw. 13.1, 14.1 und/oder am Oberrahmen 17.1 vorgesehen sind, z.B. durch Verschrauben oder wie bei der ersten Ausführungsform, befestigt.
Seitlich am Gehäuse sind weiterhin vom Außenumriß her identische Seitenteile 24.1 und 25.1 angeordnet, die im wesentlichen jeweils einstückig ausgelegt sind. Die Seitenteile 24.1 und 25.1 sind von ihrem Außenumriß her an den von der Rückseite zur Vorderseite hin schräg abfallenden Oberrahmen 17.1 angepaßt, haben also eine im wesentlichen schiefwinklig verlaufende Oberkante. Die Seitenteile 24.1 und 25.1 können wie bei der ersten 0 Ausführungsform an dem Rahmengestell 1.1 angebracht werden.
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Figur 12 zeigt schematisch, wie Gehäuse der vorliegenden Erfindung gemäß dem Gehäusetyp der zweiten Ausfuhrungsform der Figuren 5 bis 8 mit unterschiedlichen Volumina (z.B. drei verschiedene Volumina in Figur 12) aus standardisierten und modularen Komponenten aufgebaut werden können. Grundlegend für den modularen Aufbau ist, daß die Seitenteile 24.1 und 25.1 für alle Volumina zumindest einen identischen Außenumriß haben. Oberrahmen 17.1, Bodeneinheit 15.11, Vorderwandtafel 20.1, Rückwandtafel 21.1 und die Deckeleinrichtung 33.1 sind von ihren Längenabmessungen her an die unterschiedlichen Volumina der Gehäuse angepaßt. Für ein beispielhaftes erfindungsgemäßes modulares Gehäusesystem gemäß der zweiten Ausführungsform mit vier unterschiedlichen Volumina wird auf die selbsterläuternde Abmessungstabelle der Figur 7 verwiesen.
In Figur 9 ist eine dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gehäuses für eine Tiefkühltruhe gezeigt, das eine Bodeneinheit 15.2 aufweist, die aus einer durchgehenden, einstückigen und im wesentlichen rechteckigen Bodenplatte besteht. An der Unterseite der Bodenplatte der Bodeneinheit 15.2 sind vier Rollen (nicht gezeigt) befestigt. Der Bodeneinheit 15.2 gegenüberliegend ist ein Oberrahmen 17.2 vorgesehen, der im wesentlichen einen rechteckigen Außenumriß und ebenfalls einen rechteckigen Innenumriß aufweist. Der Oberrahmen 17.2 ist als einstückiger Rahmen aus Kunststoff ausgelegt. In den Eckbereichen 0 ist der rechteckige Oberrahmen 17.2 abgerundet. Auch die nach oben vom Gehäuse wegweisenden Längs- und Querkanten des Oberrahmens 17.2 sind abgerundet. Am Oberrahmen 17.2 ist, wie bei der ersten Ausführungsform der Erfindung, die Anzeige eines digitalen Thermometers 18 integriert. Innenseitig ist der Oberrahmen 17.2 mit zwei übereinander ausgebildeten Führungen 17.4 versehen, die wie bei der ersten Ausführungs-5 form zur Führung von eingesetzten Deckeln 30.2 und 31.2 dienen.
Seitlich am Gehäuse der dritten Ausführungsfonn sind weiterhin zumindest form- und abmessungsgleiche bzw. identische Seitenteile 24.2 und 25.2 einander gegenüberliegend zwischen dem Oberrahmen 17.2 und der Bodeneinheit 15.2 angeordnet, die im wesentlichen jeweils einstückig ausgelegt sind. Jedes dieser Seitenteile 24.2 und 25.2 hat einen im wesentlichen rechteckigen Umriß. Das Seitenteil 24.2 hat im oberen Bereich eine Öffnung 26.2, durch die hindurch eine Seitentafel (nicht gezeigt in Figur 9) sichtbar ist. Der Umriß der Öffnung 26,2 ist jedoch insbesondere im Eckbereich kleiner als der Außenumriß der
Seitentafel. Das Seitenteil 24.2 (wie auch das Seitenteil 25.2) erstreckt sich von dem Seitenbereich des Gehäuses aus um die Vertikalkanten herum mit Eckstücken 27.2, 28.2 auf die Vorderseite des Gehäuses und deckt somit insbesondere auch die angrenzenden Eckbereiche einer Vorderwandtafel (nicht gezeigt) ab, die wie bei der ersten Ausführungsform der Erfindung aufgebaut ist. Zur Bodeneinheit 15.2 hin hat das Seitenteil 24.2 (und auch das Seitenteil 25.2) mehrere sich pararallel zueinander erstreckende Entlüftungsschlitze 29.2. Die Entlüftungsschlitze 29.2 können auch in einem Deckel ausgebildet sein, der in das Seitenteil 24.2 einsetzbar ist oder z.B. klappbar an diesem angelenkt sein kann. An den Seitenteilen 24.2 und 25.2 ist jeweils ein Handgriff 24.12 ausgebildet.
Die Seitenteile 24.2 und 25,2 sind mit Befestigiragsmitteln (nicht gezeigt), z.B. mittels einer entsprechenden Verschraubung, an dem Oberrahmen 17.2 und der Bodeneinheit 15.2 befestigt. In der dritten Ausführungsform vereinigen die Seitenteile 24.2 und 25.2 die Stütz- und Trägerfunktion der Vertikalhohne 11, 12, 13 und 14 und die Funktion der Seitenteile 24 und 25 der ersten Ausführungsfonn der vorliegenden Erfindung in sich und sind dementsprechend stabil ausgelegt. Der Oberrahmen 17.2, die Seitenteile 24.2 und 25.2 und die Bodeneinheit 15.2 sind derart konstruktiv ausgelegt, daß ihre von außen sichtbaren Oberflächen bei zusammengebautem Gehäuse miteinander fluchten. Die Vorderwandtafel und auch die Rückwandtafel können z.B. an dafür ausgelegten Halterungen (nicht gezeigt) bzw. Befestigungsflächen an den Seitenteilen 24.2 und 25.2 und/oder am Oberrahmen 17.2 und der Bodeneinheit 15.2 befestigt, beispielsweise verschraubt, werden, wobei die Vorderwandtafel vorzugsweise im Bereich der Eckstücke 27.2 und 28.2 der Seitenteile 24.2 und 25.2 an diesen Eckstücken befestigt ist.
Im fertig montierten Zustand hat das Gehäuse der dritten Ausführungsform das gleiche Aussehen wie das Gehäuse in Figur 4. Die obenstehenden Ausführungen bezüglich der Figur 11 und der Abmessungstabelle der Figur 3 im Zusammenhang mit der ersten Ausführungsfonn sind auch auf die Modularität und die Abmessungen der Gehäuse der 0 dritten Ausführungsfonn der Erfindung anwendbar.

Claims (23)

Unilever N.V., Niederlande *,,· · * Ii &ogr;&idigr; i · *·· ·' GM 600/433V-97Ch-Zl * ^ ' ·· C - Schutzansprüche
1. Gehäuse für eine Kühlvorrichtung, insbesondere eine Kühltruhe, zum Aufbewahren gefrorener Lebensmittel, wobei das Gehäuse folgendes aufweist:
eine Bodeneinheit (15;15.11;15.2) mit rechtwinkligem Umriß,
einen aus Kunststoff bestehenden, rechtwinkligen, umlaufenden Oberrahmen (17;17.1;17.2), der der Bodeneinheit gegenüberliegt, eine Zugangsöffnung (17.3) umschließt und eine bewegbare Deckeleinrichtung (33;33.1;33.2) trägt, die die Zugangsöffnung des Oberrahmens verschließt oder freigibt,
zwei seitlich am Gehäuse vorgesehene, einander gegenüberliegende Seitenteüeinrichtungen mit im wesentlichen gleichem Umriß, die sich von der Bodeneinheit zum Oberrahmen des Gehäuses erstrecken und jeweils eine Öffnung (26;26.2) aufweisen,
aus Metall bestehende Seitentafeln (22,23;22.1,23.1), von denen jeweils eine an einer Seite des Gehäuses angeordnet ist und deren Oberflächen durch die Öffnungen in den Seitenteüeinrichtungen sichtbar sind,
eine aus Metaü bestehende Rückwandtafel (21;21.1) an einer Rückseite des Gehäuses, die sich zwischen den Seitenteüeinrichtungen und vom Oberrahmen zu der Bodeneinheit erstreckt, und
eine aus Metall bestehende Vorderwandtafel (20;20.1) an einer Vorderseite des Gehäuses, die der Rückwandtafel gegenüberliegt und sich zwischen den Seitenteileinrichtungen und vom Oberrahmen zu der Bodeneinheit erstreckt, wobei die Seitenteileinrichtungen, die Bodeneinheit, der Oberrahmen mit Deckeleinrichtung, die Vorderwandtafel und die Rückwandtafel ein Volumen des Gehäuses begrenzen.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Seitenteileinrichtungen zumindest mit einem Abschnitt in den Bereich der Vorderseite des Gehäuses erstrecken.
3. Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Seitenteileinrichtungen mit Eckstücken (27,28;27.2,28.2) als Abschnitte auf die Vorderseite des Gehäuses im Bereich der Ecken der Vorderwandtafel (20;20.1) erstrecken.
4. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse ein Rahmengestell (1;1.1) aufweist, an dem die Seitenteileinrichtungen, die Vorderwandtafel, die Rückwandtafel und die Seitentafeln befestigt sind.
5. Gehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Rahmengestell (1;1.1) vier Vertikalhoime (11,12,13,14!11.1,12.1,13.1,14.I) aufweist, die sich zwischen der Bodeneinheit (15; 15.11) und dem Oberrahmen (17; 17.1) senkrecht zu einer Ebene der Bodeneiheit erstrecken.
6. Gehäuse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertikalholme gleich lang sind.
7. Gehäuse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertikalholme (12.1,14.1) an der Rückseite des Gehäuses länger sind als die Vertikalhohne (11.1,13.1) an der Vorderseite des Gehäuses.
8. Gehäuse nach mindestens einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Rahmengestell (1;1.1) aus Kunststoff besteht.
9. Gehäuse nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß unterseitig an der Bodeneinheit (15;15.11;15.2) Rollen (16; 16.1) befestigt sind.
10. Gehäuse nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Seitenteileinrichtungen als einstückiges Seitenteil (24,25;24.1,25.1;24.2,25.2) 5 ausgelegt ist.
11. Gehäuse nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenteileinrichtungen Lüftungsschlitze (29) aufweisen.
12. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Seitenteileinrichtungen einen Handgriff (24.12) aufweist.
13. Gehäuse nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwandtafel und/oder die Seitentafeln an den Seitenteileinrichtungen gehaltert oder befestigt sind.
14. Modulares Gehäusesystem für Gehäuse unterschiedlicher Volumina, wobei jedes Gehäuse für eine Kühlvorrichtung, insbesondere eine Kühltruhe, zum Aufbewahren von gefrorenen Lebensmitteln vorgesehen ist und aufweist:
eine Bodeneinheit (15;15.11;15.2) mit rechtwinkligem Umriß,
einen aus Kunststoff bestehenden, rechtwinkligen, umlaufenden Oberrahmen (17;17.1;17.2), der der Bodeneinheit gegenüberliegt, eine Zugangsöffnung (17.3) umschließt und eine bewegbare Deckeleinrichtung (33;33.1;33.2) trägt, die die Zugangsöffnung des Oberrahmens verschließt oder freigibt,
zwei seitlich am Gehäuse vorgesehene, einander gegenüberliegende Seitenteileinrichtungen, die sich von der Bodeneinheit zu dem Oberrahmen des Gehäuses erstrecken,
eine aus Metall bestehende Rückwandtafel (21;21.1) an einer Rückseite des Gehäuses, die sich zwischen den Seitenteileinrichtungen und vom Oberrahmen zu der Bodeneinheit erstreckt, und
eine aus Metall bestehende Vorderwandtafel (20;20.1) an einer Vorderseite des Gehäuses, die der Rückwandtafel gegenüberliegt und sich zwischen den Seitenteileinrichtungen und vom Oberrahmen zu der Bodeneinheit erstreckt, wobei die Seitenteileinrichtungen, die Bodeneinheit, der Oberrahmen mit Deckeleinrichtung, die Vorderwandtafel und die Rückwandtafel ein Volumen des Gehäuses begrenzen und wobei die Seitenteileinrichtungen für alle Volumina der Gehäuse zumindest eines Gehäusetyps die gleiche Form und die
gleichen Abmessungen haben.
25
15. Modulares Gehäusesystem nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuse einen Aufbau gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13 haben.
16. Modulares Gehäusesystem nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwandtafeln (20;20.1) entsprechend den unterschiedlichen Volumina unterschiedliche Längenabmessungen haben.
.J
17. Modulares Gehäusesystem nach mindestens einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwandtafeln (21;21.1) entsprechend den unterschiedlichen Volumina der Gehäuse unterschiedliche Längenabmessungen haben.
18. Modulares Gehäusesystem nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwandtafel (20) und die Rückwandtafel (21) eines Gehäuses die gleiche Form und die gleichen Abmessungen haben.
19. Modulares Gehäusesystem nach mindestens einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenteileinrichtungen (24;25;24.1,25.1) und Seitentafeln (22,23;22.1,23.1) für alle Gehäuse zumindest eines Gehäusetyps die gleiche Form und die gleichen Abmessungen haben.
20. Modulares Gehäusesystem nach mindestens einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckeleinrichtungen (33;33.1;33.2) entsprechend den unterschiedlichen Volumina der Gehäuse unterschiedliche Längenabmessungen haben.
21. Modulares Gehäusesystem nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckeleinrichtung (33) zwei gleich große, scheibenförmige, rechteckige Deckel (30,31) aufweist, die entsprechend den unterschiedlichen Volumina der Gehäuse unterschiedliche Längenabmessungen haben und entweder transparent oder undurchsichtig sind.
22. Modulares Gehäusesystem nach mindestens einem der Ansprüche 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Volumina begrenzt ist.
23. Modulares Gehäusesystem nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Volumina gleich vier ist.
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