DE29705088U1 - Bohrvorrichtung - Google Patents
BohrvorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Bohrvorrichtung für Türen, Klappen oder Deckel
o. dgl. nach der Gattung des Hauptanspruches. Eine derartige Bohrvorrichtung ist bekannt.
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Solche Bohrvorrichtungen werden gebraucht, um handelsübliche Scharniere montieren
zu können, die einen topfförmigen Zentralkörper und zwei an diesen anschließende
Befestigungsarme haben, die durchbohrt sind und die zur Aufnahme von je einer,
das Scharnier an der Tür o. dgl. festlegenden Befestigungsschraube dienen.
Nun besteht aber bei handelsüblichen Scharnieren das Problem der unterschiedlichen
Gestaltung, was bewirkt, daß ausgehend von einer Türkante die Lage der den topfförmigen Zentralkörper aufnehmenden Hauptbohrung veränderlich eingerichtet
werden muß. Dies geschieht durch eine mit Stellexzentern arbeitende Anschlagverstellung,
mit der bekannte Bohrvorrichtungen ausgerüstet sind.
Damit ist aber ein weiteres Problem noch nicht gelöst, das darin besteht, daß bei handelsüblichen
Scharnieren auch die Befestigungsarme in Bezug auf den topfförmigen Zentralkörper unterschiedlich angeordnet sein können. Die Einschraublöcher für die
Scharnier-Befestigungsschrauben müssen deshalb bei unterschiedlichen Scharnierformen
extra gebohrt werden. Das ist zeitraubend, umständlich und teuer.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diesen Nachteil zu vermeiden und eine
Bohrvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die neben der Verstellung
der Lage der den topfförmigen Zentralkörper aufnehmenden Hauptbohrung auch eine Berücksichtigung der unterschiedlichen Scharnierformen zuläßt, so daß sowohl die
Hauptbohrung als auch die Einschraublöcher für die Scharnier-Befestigungsschrauben
in einem einzigen Arbeitsgang hergestellt werden könne. Dabei sollen Zeitaufwand
und Kosten verringert werden, und es soll der Arbeitsablauf vereinfacht sein.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch die kennzeichnenden Merkmale
des Hauptanspruches. Vorteilhafte Weiterbildungen des Gegenstandes des Anspruches
1 ergeben sich aus den Merkmalen der Unteransprüche sowie aus der Beschreibung und der Zeichnung.
Zeichnung
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und in der
nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Vorderansicht der Bohrvorrichtung,
Fig. 2 eine Ansicht der Bohrvorrichtung von oben,
Fig. 3 eine Ansicht der Bohrvorrichtung von unten,
Fig. 4 eine Vorderansicht eines Werkzeugführung-Trägers im Schnitt,
Fig. 5 eine Ansicht des Trägers von oben,
Fig. 5 eine Ansicht des Trägers von oben,
Fig. 6 eine Anschlagstange für die Bohrvorrichtung,
Fig. 7 eine Bohrhilfe und
Fig. 8 eine Variante der Bohrhilfe nach Fig. 7 in Seiten- und Rückenansicht.
Eine Bohrvorrichtung 1 hat eine Grundplatte 2 und eine Aufsetzplatte 3, die mit der
Grundplatte 2 über vier Schrauben 4 verbunden ist (vgl. Fig. 3).
Die Grundplatte 2 ist mit zwei, einen relativ großen Abstand voneinander aufweisenden
Bohrungen 5 versehen, die zur Aufnahme von zwei hebelbetätigbaren Stellexzentern
6 bestimmt sind. Zur Kontrolle der jeweiligen Einstellung der Stellexzenter 6 ist
jede Bohrung 5 mit einem Kontrollfenster 7 komplettiert. Zwischen den beiden Stellexzentern 6 ist an der Grundplatte 2 ein zylindrischer Aufsatz 8 mit einer Aufnahmebohrung
9 vorgesehen, die zur Aufnahme einer nicht dargestellten Aufspannvorrichtung der Bohrvorrichtung 1 bestimmt ist.
Auf ihrer der Aufhahmebohrung 9 gegenüberliegenden Längsseite ist die Grundplatte
2 mit einer Justierkerbe 10 versehen, mit der die korrekte Ausrichtung der Bohrvorrichtung
1 auf dem zu bearbeitenden Werkstück kontrolliert werden kann.
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Die an der Grundplatte 2 befestigte Aufsetzplatte 3 trägt in ihrer Mitte eine zentrale
Werkzeug-Führungsbuchse 11 für ein nicht näher dargestelltes, fräserartiges Bohrwerkzeug.
An einem Schaft 12 des Bohrwerkzeuges ist eine Muffe 13 befestigt, die einerseits einer Rückfuhrfeder 14 als Anlage dient, andererseits aber auch einen Arbeitshub
des Bohrwerkzeuges nach unten begrenzt, indem sie bei zusammengedrückter Rückführfeder 14 an der Aufsetzplatte 3 anschlägt. Die Muffe 13 ist auf dem
Schaft 12 verstellbar, um den Arbeitshub des Bohrwerkzeuges zu verändern. An ihrer
Oberfläche hat die Muffe 13 eine Mehrkant-Ausnehmung 15 zum Eingriff eines entsprechenden
Mehrkant-Pins, der antriebsmäßig mit einer Bohrspindel einer Bohrmaschine verbunden ist. Mehrkant-Pin und Bohrspindel sind aber in der Zeichnung nicht
dargestellt, weil sie nicht erfindungswesentlich sind.
Zu beiden Seiten der zentralen Werkzeug-Führungsbuchse 11 sind an der Aufsetzplatte
3 zwei Träger 16 vorzugsweise aus Kunststoff befestigt. Einer der beiden Träger 16 ist in den Fig. 4 und 5 dargestellt. In einem Zentralstück 17 nimmt jeder Träger 16
eine Werkzeugführung 18 für ein nicht dargestelltes Bohrwerkzeug auf. Seitlich hat
jeder Träger 16 zwei Arme 19, die je eine Verstelleinrichtung 20 und je eine Feststellschraube
21 für den Träger 16 aufnehmen.
Über den Träger 16 ist die Werkzeugführung 18 auf der Aufsetzplatte 3 verstellbar
und fixierbar und zwar beispielsweise entlang der beiden Schenkel 22 eines rechten
Winkels &agr;. Eine solche Verstellbarkeit ist dadurch erreicht, daß in Richtung des
Schenkeis 22 des Winkels &agr; und zu beiden Seiten jedes Schenkels 22 auf der Aufsetzplatte
3 je eine Fixiereinrichtung 23 bzw. 24 vorgesehen ist. Jede Fixiereinrichtung 23 bzw. 24 hat eine Reihe 25 von Bohrungen 26, die entweder selbst Stifte 27 mit
Preßsitz aufnehmen oder die zur gleitbaren und deshalb umsteckbaren Aufnahme von
Stiften 27 ausgelegt sind. Als Gegenstücke dienen die Arme 19 jedes Trägers 16, die
entweder die Stifte 27 in Bohrungen 28 mit Preßsitz aufnehmen oder die lediglich zur
gleitbaren Aufnahme von Stiften 27 ausgelegt sind. Im letzteren Fall können statt
Bohrungen 28 auch Führungsschlitze 29 an den Armen 19 Anwendung finden, so wie
es in der Figur 5 dargestellt ist.
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Auf diese Weise sind die beiden Träger 16 auf der Aufsetzplatte 3 in Stufen entlang
der Schenkel 22 des Winkels &agr; verstellbar. Nach dem ausgewählten Verstellen wird
jeder Träger 16 mit den zwei Feststellschrauben 21 auf der Aufsetzplatte 3 fixiert.
Statt eines Winkels &agr; von 90° kann auch ein anderer Winkel z.B. von 45° vorgesehen
sein. Für gänzlich unübliche Scharnierformen kann es auch nötig werden, die ganze
Aufsetzplatte 3 auszutauschen.
Nachdem dann die vom Träger 16 getragene Werkzeugführung 18 in ihre gewünschte
Lage gebracht worden ist, kann je ein nicht näher dargestelltes Bohrwerkzeug in die
Werkzeugführung 18 eingesetzt werden. Die beiden Bohrwerkzeuge haben Schäfte 30
u. 31, an denen je eine Muffe 32 bzw. 33 befestigt ist, die einerseits je einer Rückführfeder
34 bzw. 35 als Anlage dient, andererseits aber auch einen Arbeitshub des Bohrwerkzeuges
nach unten begrenzt, indem sie bei zusammengedrückter Rückföhrfeder 34 bzw. 35 an der Aufsetzplatte 3 anschlägt. Die Muffen 32 u. 33 sind auf den
Schäften 30 u. 31 verstellbar, um den Arbeitshub ihrer Bohrwerkzeuge zu verändern.
An ihrer Oberseite hat jede Muffe 32 bzw. 33, geradeso wie die Muffe 13, eine Mehrkant-Ausnehmung
36 bzw. 37 zum Eingriffeines entsprechenden Mehrkant-Pins, der
antriebsmäßig mit einer Bohrspindel einer Bohrmaschine verbunden ist. Diese letzteren
Gegebenheiten sind ebenfalls nicht dargestellt.
Zum freien Durchgriff und zur Verstellmöglichkeit der beiden Werkzeugführungen 18
und des jeweiligen Bohrwerkzeuges sind in der Aufsetzplatte 3 zwei Langlöcher 40
vorgesehen (vgl. Fig. 2). Die Achsen der beiden Langlöcher 40 verlaufen genau auf
den beiden Schenkeln 22 des Winkels &agr;. Seitlich neben den beiden Langlöchern 40 ist
jeweils ein Paar von schmaleren Langlöchern 41 vorgesehen, in welche jeweils ein
Paar der Feststellschrauben 21 für die beiden Träger 16 eingreift.
Desweiteren sind in der gleichen Ansicht von unten auch die jeweiligen Reihen 25 von
Bohrungen 26 und Stifte 27 der beiden Verstelleinrichtungen 20 zu erkennen, wobei
die Reihen 25 parallel zu den Schenkeln 22 des Winkels &agr; verlaufen. Wenn die Bohrungen
26 für die Stifte 27 bei sehr ähnlichen Scharnieren sehr nahe beieinanderliegen müssen, besteht auch die Möglichkeit, aus der Reihe 25 auszubrechen und einzelne
Bohrungen 26 außerhalb der Reihe 25 anzuordnen. Dann müssen allerdings beim Umrüsten
der Bohrvorrichtung auf solche anderen Scharniere auch die Träger 16 durch andere Träger ersetzt werden, bei denen die Bohrungen 26 und/oder Stifte 27 einen
entsprechend anderen Abstand voneinander haben.
In der Figur 2 sind noch zwei Stellhebel 38 und zwei Markierungen 39 zu erkennen,
die an der Grundplatte 2 angebracht sind und die zu den Stellexzentern 6 gehören.
Vor dem Herstellen der Hauptbohrung für den Zentralkörper des Scharnieres und den
beiden Einschraublöchern für die Scharnier-Befestigungsschrauben muß die Bohrvorrichtung
1 zunächst auf den jeweiligen Scharniertyp und auf den jeweiligen Abstand des Scharniers von einer Tür- oder dgl. -Kante eingerichtet werden.
Dazu werden als erstes die Stellexzenter 6 in den Bohrungen 5 verstellt. Dabei gleiten
die Stellhebei 38 der Stellexzenter 6 über die Markierungen 39. Jeder einzelnen Markierung
39 ist eine Zahl zugeordnet, die einer jeweiligen Abstandsänderung der Hauptbohrung und der beiden Einschraublöcher für das Scharnier von der Tür- o.dgl.
-Kante in Millimeter entspricht. Im übrigen sind die beiden Stellexzenter 6 aber stufenlos
verstellbar. Die richtige Lage der beiden Stellexzenter 6 ist in den Kontrollfenstern
7 nachprüfbar.
Anschließend werden die beiden Träger 16 mittels der Verstelleinrichtung 20 und der
Fixiereinrichtungen 23 u. 24 durch Umstecken auf den Stiften 27 und/oder auf den
Führungsschlitzen 29 so eingerichtet und mittels der Feststellschrauben 21 so fixiert,
daß der jeweiligen Bauart des Scharnieres Rechnung getragen ist.
Schließlich wird die Grundplatte 2 samt Aufsetzplatte 3 mittels der an der Grundplatte
2 angebrachten Justierkerbe 10 ausgerichtet, und dann wird die gesamte Bohrvorrichtung
1 über die nicht dargestellte, in der Aufhahmebohrung 9 angeordnete Aufspannvorrichtung
am zu bearbeitenden Werkstück festgespannt.
Die jeweils gewünschte Bohrtiefe wird mit Hilfe der auf den Schäften 12, 30, 31 verstellbaren
Muffen 13, 32, 33 eingestellt. Nun ist die Bohrvorrichtung 1 einsatzbereit, und es können sowohl die Hauptbohrung für den Zentralkörper des Scharnieres als
auch die beiden Einschraublöcher für die Scharnier-Befestigungsschrauben in einem
einzigen Arbeitsgang schnell und sauber gebohrt werden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird zum Lokalisieren der Hauptbohrung für
den Zentralkörper des Scharnieres mit den beiden dazugehörenden Einschraublöchern
für die Scharnier-Befestigungsschrauben auf dem Türblatt - wie die Figur 6 zeigt - eine
Anschlagstange 42 verwendet, die an der hier lediglich vereinfacht dargestellten
Grundplatte 2 beispielsweise mittels Schrauben 43 befestigbar ist und die - ausgehend
von der an der Grundplatte 2 angebrachten Justierkerbe 10 - nach beiden Seiten entsprechend
Türober- und -unterkante einen gleichen Abstand von beispielsweise 100 mm (Maß x) jedes Scharnieres von der einen oder der anderen Türkante festlegt und
zwar mittels zweier Anschläge 44 und 45. Diese Anschläge 44 und 45 sind auf der Anschlagstange 42 verstellbar, zum Beispiel umsteckbar, angeordnet, um das Maß &khgr;
zu verändern, beispielsweise in 125 mm oder dergleichen.
Damit auch die Anordnung der Befestigungslöcher für die Verschraubung des Scharnier-Armes
am Korpus ohne weiteres feststellbar ist, wird gemäß einer Weiterbildung der Erfindung eine Bohrhilfe verwendet, wie sie in den Figuren 7 und 8 dargestellt ist.
Eine solche Bohrhilfe 46 hat zum Beispiel ein Winkelstück 47, dessen einer Schenkel
48 einen Zapfen mit einem Gewinde 49 und dessen anderer Schenkel 50 einen Bohrbuchsenhalter
51 trägt. Auf dem Gewindezapfen 49 ist ein Anschlag 53 verschraubbar
und mittels einer Kontermutter 54 fixierbar. Außerdem hat der den Gewindezapfen 49
aufweisende Schenkel 48 eine Planfläche 55 als Ausgangsfläche für das Maß x.
Eine Innenkante 56 des Schenkels 50 dient als Basis für ein Tiefenmaß zum Beispiel
37 mm für den Abstand einer ersten Bohrung für die Befestigungslöcher im Korpus,
und eine zweite Bohrung hat von der ersten einen Abstand von beispielsweise 32 mm.
Zur Herstellung dieser beiden Bohrungen trägt der Schenkel 50 den Bohrbuchsenhalter
51. Da aber sowohl das Tiefenmaß von 37 mm als auch das Abstandsmaß von 32 mm auch in einer anderen Größe gewählt werden können, ist der Bohrbuchsenhalter
51 am Schenkel 50 auswechselbar befestigt, zum Beispiel in einer Schwalbenschwanz-Aurhahme,
und kann dann durch einen Bohrbuchsenhalter mit anderen Abstandsmaßen ausgetauscht werden.
Die Arbeitsweise der Bohrhilfe 46 ist derart, daß mit ihr das Maß x, also beispielsweise
100 mm festgelegt ist. Zum Bohren der Scharnierarm-Befestigungslöcher im Korpus muß nun berücksichtigt werden, daß der Korpus über die Tür oben und unten um
ein geringes Maß überstehen muß, zum Beispiel 2 mm. Um die Bohrhilfe 46 entsprechend
einzustellen, wird nun der Anschlag 53 um zwei Umdrehungen, das sind
2xlmm = 2mm verstellt, so daß das Maß &khgr; um 2 mm auf 102 mm vergrößert ist. Dann wird der Anschlag 53 mit der Kontermutter 54 fixiert. Nun können die Befestigungslöcher
in den Korpus eingebracht werden.
Es gibt aber auch Türen, insbesondere von Schlafzimmer-Schranken, die eine beachtliche
Höhe beziehungsweise Länge von zum Beispiel über 2 Meter haben. Solche Turen sind dann mit mehr als zwei, beispielsweise mit vier Scharnieren ausgerüstet. Zum
Anbringen der Innen-Scharniere ist das Einhalten eines gewählten Abstands von der
Ober- beziehungsweise Unterkante der Tür nicht notwendig. Deshalb wird gemäß der
Erfindung nach dem Bohren der Hauptbohrung und der beiden Befestigungsbohrungen für den Zentralkörper des Scharnieres mit der Bohrvorrichtung 1 eine Bohrhilfe
57 verwendet, wie sie in der Figur 8 in Seitenansicht und Rückenansicht dargestellt
ist. Diese Bohrhilfe 57 hat einen Zylinderansatz 58, der in die Hauptbohrung eingesetzt
wird, mit der die Tür mittels der Bohrvorrichtung 1 versehen wurde. Die Bohr-
hilfe 57 hat einen rechteckigen, flachen Körper, der auf seiner einen Seite den Zylinderansatz
58 mit zwei Richtstiften 59 und auf seiner anderen Seite die zwei Bohrbuchsen 52 trägt, wie sie auch die Bohrhilfe 46 hat. Auch diese beiden Bohrbuchsen 52
haben einen Abstand von beispielsweise 32 mm voneinander und sind zur Herstellung
der Befestigungsbohrungen für den Arm des Scharnieres im Korpus bestimmt. Es liegt
auf der Hand, daß auch bei dieser Bohrhilfe 57 die beiden Bohrbuchsen 52 auswechselbar
angeordnet sein können. Mit einer solchen Bohrhilfe 57 ist dann die Montage der Innen-Scharniere wesentlich erleichtert.
1 Bohrvorrichtung
2 Grundplatte
3 Aufsetzplatte
4 Schrauben
5 Bohrung
6 Stellexzenter
7 Kontrollfenster
8 Aufsatz
9 Aufhahmebohrung
10 Justierkerbe
11 Werkzeug-Führungsbuchse
12 Schaft
13 Muffe
14 Rückfuhrfeder
15 Mehrkant-Ausnehmung
16 Träger
17 Zentralstück
18 Werkzeugführung
19 Arme
20 Verstelleinrichtung
21 Festellschraube
22 Schenkel
23 Fixiereinrichtung
24 Fixiereinrichtung
25 Reihe
26 Bohrungen
27 Stifte
28 Bohrungen
29 Führungsschlitze
30 Schaft
31 Schaft
32 Muffe
33 Muffe
34 Rückfuhrfeder
35 Rückfuhrfeder
36 Mehrkant-Ausnehmung
37 Mehrkant- Ausnehmung
38 Steühebel
39 Markierungen
40 Langlöcher
41 Langlöcher
42 Anschlagstange
43 Schrauben
44 Anschlag
45 Anschlag
46 Bohrhilfe
47 Winkelstück
48 Schenkel
49 Gewinde
50 Schenkel
51 Bohrbuchsenhalter
52 Bohrbuchsen
53 Anschlag
54 Kontermutter
55 Planfläche
56 Innenkante
57 Bohrhilfe
58 Zylinderansatz
59 Richtstifte
Claims (1)
- Ansprüche1. Bohrvorrichtung für Türen, Klappen oder Deckel o. dgl., an denen Scharniere angebracht werden, die mit einem Zentralstück und mit zwei zur Aufnahme von Scharnier-Befestigungsmittel bestimmten, durchbohrten Befestigungslappen versehen sind, wobei die Bohrvorrichtung zur Einbringung einer Zentralbohrung für das Zentralstück des Scharniers eine zentrale Werkzeug-Führungsbuchse aufweist, die in eine Aufsetzplatte eingelassen ist, dadurch gekennzeichnet, daß zur Herstellung von zwei, die Befestigungsmittel für das Scharnier aufnehmenden Einschraublöchern zu beiden Seiten der zentralen Werkzeug-Führungsbuchse (11) je eine Werkzeugführung (18) eingerichtet ist und daß die beiden Werkzeugführungen (18) auf der Aufsetzplatte (3) verstellbar und fixierbar sind.2. Bohrvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Werkzeugführungen (18) in Stufen verstellbar und fixierbar sind.3. Bohrvorrichtung nach Anspruch 1 o. 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Werkzeugführungen (18) auf der Aufsetzplatte (3) entlang der beiden Schenkel (22) eines Winkels &agr; verstellbar und rlxierbar sind.4. Bohrvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel &agr; ein rechter Winkel von 90° ist.5. Bohrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Werkzeugführungen (18) je einen Träger (16) haben, der in einem Zentralstück (17) die Werkzeugführung aufnimmt und der mit zwei seitlichen Armen (19) versehen ist, die je eine Verstelleinrichtung (20) und je eine Feststellschraube (21) für den Träger (16) aufnehmen.6. Bohrvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in der Aufsetzplatte (3) in Richtung der beiden Schenkel (22) des Winkels (&agr;) je eine Reihe (25) von Bohrungen (26) vorgesehen ist, die beide zum verstellenden Einsetzen der Verstelleinrichtung (20) bestimmt sind.7. Bohrvorrichtung nach Anspruch 5 o. 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Träger (16) aus Kunststoff bestehen.8. Bohrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß ein in der zentralen Werkzeug-Führungsbuchse (11) gelagertes Bohrwerkzeug und die beiden in den Werkzeugführungen (18) geführten Bohrer an ihren Schatten (12, 30, 31) mit Muffen (13, 32, 33) versehen sind, die der Kraft je einer Rückführfeder (14, 34, 35) unterliegen.9. Bohrvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Muffen (13, 32, 33) auf den Schäften (12, 30, 31) zur Tiefenbegrenzung des Bohrwerkzeuges und der Bohrer verstellbar und feststellbar angeordnet sind.10.Bohrvorrichtung nach Anspruch 8 &ogr;. 9, dadurch gekennzeichnet, daß das zentral gelagerte Bohrwerkzeug und die beiden seitlich von diesem angeordneten Bohrer an ihren Muffen (13, 32, 33) zur Krafteinleitung mit je einer Mehrkant-Ausnehmung (15, 36, 37) versehen sind, in welche über Bohrspindeln antreibbare Mehrkant-Pins eingreifen können.11.Bohrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufsetzplatte (3) an einer Grundplatte (2) befestigt ist, die mit zwei, einen relativ großen Abstand voneinander aufweisenden Bohrungen (5) zur Aufnahme von zwei Stellexzentern (6) versehen sind und daß die beiden Bohrungen (5) zur Kontrolle der jeweiligen Einstellung der Stellexzenter (6) mit Kontrollfenstern (7) versehen sind.^.Bohrvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den beiden Stellexzentern (6) an der Grundplatte (2) eine Aufhahmebohrung (9) für eine Aufspanneinrichtung der Bohrvorrichtung (1) vorgesehen ist.13.Bohrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß an der Grundplatte (2) eine Justierkerbe (10) zur Ausrichtung auf dem Werkstück angebracht ist.^Bohrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch gekennzeichnet, daß an der Grundplatte (2) eine Anschlagstange (42) anbringbar ist, mit der ausgehend von der mittigen Justierkerbe (10) nach beiden Seiten ein Mittelabstand (Maß x)der einzubringenden Bohrungen von jeweils einer der beiden Endkanten der Tür, Klappe oder des Deckels mittels verstellbarer Anschläge (44 u. 45) festlegbar ist. 15.Bohrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1-14, dadurch gekennzeichnet, daß mit der Bohrvorrichtung (1) eine Bohrhilfe (46) verwendet ist, die mit Bohrbuchsen (52) zur Herstellung der zwei Befestigungslöcher der Scharnierarme im Korpus ausgerüstet ist und die einen Anschlag (53) entsprechend dem Mittenabstand von den beiden Endkanten der Tür, der Klappe oder des Deckels hat, und daß der Anschlag (53) stufenlos in dem Bereich verstellbar ist, der durch den Überstand des Korpus vorgegeben ist.
^.Bohrvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die stufenlose Verstellung mit Hilfe eines Gewindes (49) durchführbar ist.^.Bohrvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrhilfe (46) winkelförmig ausgebildet ist und an ihrem einen Schenkel (48) einen das Gewinde (49) tragenden Zapfen aufweist, auf dem der Anschlag (53) schraubverstellbar und fixierbar ist.^.Bohrvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewinde(49) des Zapfens eine Steigung von 1 mm pro Umdrehung hat.
^.Bohrvorrichtung nach einem der Ansprüche 15-18, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Bohrbuchsen (52) in einem auswechselbaren Bohrbuchsenhalter (51) vorgesehen sind, der bezüglich der Lage, der Größe und/oder des Abstandes der beiden Bohrbuchsen (52) austauschbar ist.20.Bohrvorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Bohrbuchsenhalter (51) in dem anderen (50) der beiden Schenkel (48 u. 50) auswechselbar angeordnet ist.21.Bohrvorrichtung insbesondere nach einem der Ansprüche 1-14 und 19, dadurch gekennzeichnet, daß eine Bohrhilfe (57) verwendet ist, die an ihrer einen Seite einen Zylinderansätz (58) mit zwei Richtstiften (59) hat und die an ihrer anderen Seite zwei Bohrbuchsen (52) zur Herstellung zweier Befestigungsbohrungen für den Scharnierarm im Korpus trägt.
Priority Applications (7)
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Applications Claiming Priority (1)
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| DE29705088U DE29705088U1 (de) | 1997-03-20 | 1997-03-20 | Bohrvorrichtung |
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1997
- 1997-03-20 DE DE29705088U patent/DE29705088U1/de not_active Expired - Lifetime
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