DE29703947U1 - Vorrichtung zur perkutanen Gelenkverschraubung - Google Patents
Vorrichtung zur perkutanen GelenkverschraubungInfo
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Description
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur perkutanen Gelenkverschraubung,
insbesondere Blockierung und/oder Fusion von Wirbelgelenken.
Versteifungsoperationen mit Blockierung der Gelenke im Bereich der Wirbelsäule, insbesondere Lendenwirbel, ist ein standardisiertes
Verfahren zur Behebung von Instabilitäten oder schmerzverursachenden Bewegungen im Bereich dieser Gelenke. Eine der
klinisch seit Jahren erprobten Techniken für eine monosegmentale Fusion ist von Prof. Magerl entwickelt worden. Es handelt
sich um eine direkte Gelenkverschraubung, wie sie aus den Fig. 1 bis 3 erkennbar ist. Zu diesem Zweck werden zwei Knochenschrauben
10 und 11 über Kreuz durch die Gelenkverbindung zwischen zwei benachbarten Wirbelkörpern entsprechend den Fig.
1 bis 3 hindurchgeschraubt, und zwar ausgehend vom processus spinosus 13 eines oberen Wirbelknochens durch den anschließenden
Wirbelbogen und processus articularis inferior 14 und dessen Gelenkfläche 17 hindurch, und in der Folge durch die Gelenkfläche
16 des zugeordneten processus articularis superior 12 und durch diesen selbst sowie durch den sich anschließenden
processus costalis 15 eines unteren Wirbelkörpers hindurch. In den Fig. 1 bis 3 sind die oben erwähnten Teile der miteinander
zu verbindenden Wirbelkörper wie folgt gekennzeichnet:
processus spinosus 13
processus articularis inferior 14
processus costalis 15.
Die am processus articularis inferior ausgebildete Gelenkfläche ist mit der Bezugsziffer 17 gekennzeichnet, während die am processus
articularis superior 12 ausgebildete Gelenkfläche mit der Bezugsziffer 16 versehen ist. Mit der Bezugsziffer 18 sind
die Wirbelkörper gekennzeichnet, die miteinander fusioniert bzw. versteift werden. In Fig. 3 sind noch die zwischen zwei
übereinander angeordneten Wirbelkörper wirksamen Bandscheiben 19 dargestellt. Desweiteren ist in Fig. 1 dargestellt, wie der
Bohrer angesetzt wird zur Ausbildung eines Bohrlochs, in das dann die zweite Knochenschraube 11 eingesetzt wird. Der Bohrer
ist in Fig. 1 mit der Bezugsziffer 20 gekennzeichnet.
Im vorliegenden Fall geht es um die Bereitstellung eines Zielgerätes
für den Bohrer 2 0 und die dann zu setzenden Knochenschrauben 10, 11. Dabei hat sich gezeigt, daS die entsprechenden
Bohrungen bzw. Schrauben etwa parallel zur Verbindungslinie zwischen den Spitzen von processus articularis superior und
processus costalis liegen. Diese Erkenntnis hat sich der Erfinder im vorliegenden Fall zur Ausbildung eines
entsprechenden Zielgerätes nutzbar gemacht.
Der vorliegenden Erfindung liegt also die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur perkutanen Gelenkverschraubung, insbesondere
Fusion von Wirbelgelenken zu schaffen, die besonders einfach in der Handhabung und dennoch extrem funktionssicher sowie
präzise in bezug auf die Ausbildung der erforderlichen Knochenbohrung und Ersetzen der erforderlichen Knochenschrauben ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung gemäß Anspruch 1 ge-0 löst. Dementsprechend umfaßt die erfindungsgemäße Vorrichtung
einen ersten Kirschnerdraht, dessen Spitze perkutan auf den processus articularis eines Wirbelkörpers (corpus vertebrae)
setzbar ist, einen zweiten Kirschnerdraht, dessen Spitze perkutan auf den processus costalis des Wirbelkörpers setzbar ist
und eine relativ, insbesondere parallel zu der Verbindungslinie zwischen den Spitzen der beiden Kirschnerdrähte verstellbare
Hülse zur Führung eines Knochenbohrers und Positionierung einer Knochenschraube.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfaßt also nur wenige relativ
zueinander verstellbare Teile, die vorzugsweise an einem gemeinsamen Halteelement, insbesondere in Form einer Halteplatte,
verschieblich und/oder verschwenkbar gehalten sind. Sowohl den Kirschnerdrähten als auch der Bohr- und Positionierhülse sind
Klemmeinrichtungen zugeordnet, um die genannten Teile relativ zueinander und relativ zum Halteelement fixieren zu können.
Für die praktische Handhabung ist es vorteilhaft, wenn die Kirschnerdrähte bzw. deren Spitzen relativ zu einer vorbestimmten
Bezugslinie, insbesondere Bezugskante des Halteelements einstellbar sind. Zur erleichterten Handhabung weisen die
Kirschnerdrähte jeweils in Längsabstand voneinander angeordnete Markierungen auf, die die Lage der Drahtspitzen relativ zur Be-.15
zugslinie bzw. Bezugskante des Halteelements erkennen lassen. In gleicher Weise weist auch ein die Bohr- und Positionierhülse
tragender Haltestab korrelierende Markierungen auf. Damit kann die Bohr- und Positionierhülse in vom Hersteller vorgegebener
Weise gegenüber den Spitzen der Kirschnerdrähte positioniert werden, und zwar vorzugsweise in der von den Kirschnerdrähten
aufgespannten Ebene.
Weitere bevorzugte konstruktive Details sind in den Unteransprüchen
beschrieben, wobei die Ansprüche 12 ff ein besonders komfortables Zielgerät betreffen, bei dem die Bohrhülse nicht
nur in der von den Kirschnerdrähten aufgespannten Ebene, sondern auch außerhalb derselben in Position gebracht werden kann,
sofern dies für erforderlich gehalten wird.
0 Nachstehend werden zwei Ausführungsformen einer erfindungsgemäß
ausgebildeten Vorrichtung anhand der anliegenden Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigen:
Fig. 1 ein zur Versteifung bestimmtes Wirbelsäulensegment in Vorderansicht;
Fig. 2 das Wirbelsäulensegment gemäß Fig. 1 in Draufsicht;
Fig. 3 das Wirbelsäulensegment gemäß Fig. 1 in Seiten-■ ansicht;
Fig. 4 eine Vorrichtung zur perkutanen Wirbelgelenkverschraubung in Unteransicht;
Fig. 5 die Vorrichtung gemäß Fig. 4 in Draufsicht;
Fig. 6 eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung in perspektivischer Schrägan
sicht von oben;
Fig. 7 die Vorrichtung gemäß Fig. 6 in einer etwas geänderten Perspektivansicht; und
15
Fig. 8 die Vorrichtung gemäß Fig. 6 in perspektivischer Unteransicht.
Die Vorrichtung gemäß den Fig. 4 und 5 umfaßt ein Halteelement in Form einer Halteplatte 21 für zwei Kirschnerdrähte 22, 23
und einen Haltestab 24, an dessen freiem Ende eine Bohr- und Positionierhülse 25 langsverschieblich gelagert ist. Der Haltestab
24 ist an der Halteplatte 21 ebenfalls langsverschieblich gelagert, und zwar innerhalb einer Lagerhülse 26, der ein nicht
näher dargestellter Klemmechanismus für den Haltestab 24 zugeordnet
ist. Die Lagerhülse 26 ist so an der Halteplatte 21 angeordnet, daß der Haltestab 24 in der von den beiden Kirschnerdrähten
22, 23 aufgespannten Ebene liegt.
Die Halteplatte 21 umfaßt eine rechteckförmige Grundplatte mit
einem Fortsatz 27, an dessen freiem Ende die Lagerhülse 26 für den Haltestab 24 angeordnet ist. Der Fortsatz 27 erstreckt sich
in Verlängerung einer Längskante des rechteckförmigen Grundkörpers
der Halteplatte 21. An der Unterseite der Halteplatte 21, wie sie in Fig. 4 dargestellt ist, sind innerhalb ;einer Vertiefung
28 die beiden Kirschnerdrähte 22, 23 positionierbar. Sie werden innerhalb der Vertiefung 28 in vorbestimmter Position
zueinander durch eine gemeinsame Klemmplatte 29 gehalten. An der der Bohr- und Positionierhülse 25 zugewandten Seite weist
die Vertiefung 28 zwei Öffnungen 30, 31 für den Durchtritt der Kirschnerdrähte 22, 23 auf. Die diesen Öffnungen 30, 31 zugewandte
Kante der Halteplatte 21 dient als Bezugskante für die Positionierung der beiden Kirschnerdrähte 22, 23 relativ zueinander
und relativ zur Halteplatte 21. Zur. Positionierung der Kirschnerdrähte 22, 23 relativ zur Bezugskante 32 weisen die
Kirschnerdrähte 22, 23 jeweils im Längsabstand voneinander angeordnete Markierungen 33, 34 auf. Weitere Markierungen sind in
Fig. 4 nicht sichtbar, da durch die Klemmplatte 29. verdeckt.
Die Klemmplatte 2 9 wird durch eine Klemmschraube 35 gehalten, die sich durch ein sich parallel zur Bezugskante 32 erstreckendes
Langloch 3 6 in der Halteplatte 21 hindurcherstreckt. Auf der in Fig. 4 gegenüberliegenden Oberseite der Halteplatte ist
die Klemmschraube 35 mit einem Handgriff 3 7 verbunden, mit dem die Klemmschraube 35 in ein entsprechendes Gewinde der Klemmplatte
2 9 hineinschraubbar ist unter entsprechender Klemmung der Kirschnerdrähte 22, 23 durch die Klemmplatte 29. Die Klemmschraube
3 5 erstreckt sich vorzugsweise zwischen den beiden Kirschnerdrähten 22, 23 hindurch. Dementsprechend liegt zu je-0
der Seite der Klemmschraube 3 5 ein Kirschnerdraht. Damit ist auch eine einwandfreie Klemmung beider Kirschnerdrähte durch
die gemeinsame Klemmplatte 29 gewährleistet. Die Klemmplatte 2 ist desweiteren innerhalb der Vertiefung 28 an der Unterseite
der Halteplatte 21 in Richtung parallel zum Langloch 3 6 geführt.
Den beiden Längsseiten der Klemmplatte 29 sind entsprechende Führungskanten der Vertiefung 28 zugeordnet. Diese sind
in Fig. 4 mit den Bezugszeichen 3 8 und 3 9 versehen.
Die an der Bezugskante 32 ausgebildeten Öffnungen 30, 31 für 0 die Kirschnerdrähte 22, 23 sind etwas größer bemessen als der
Durchmesser der Kirschnerdrähte 22, 23, so daß diese innerhalb der Öffnungen 30, 31 nicht nur verschwenkt sondern auch seitlich,
d. h. parallel zur Bezugskante 32 verschoben werden können. Zusätzlich lassen sich die Kirschnerdrähte natürlich
auch in ihrer Längsrichtung relativ zur Bezugskante 32 der Halteplatte 21 verschieben. Vorzugsweise beträgt die Breite der
Öffnungen 30, 31 in Richtung parallel zur Bezugskante 32 etwa das Dreifache des Durchmessers der zugeordneten Kirschnerdrähte
22, 23. Die freien Enden der Kirschnerdrähte 22, 23 weisen je-
weils eine scharfe Spitze 40, 41 auf, mit denen die Kirschnerdrähte
an den gewünschten Knochen bzw. Knochenfortsätzen fixierbar sind.
Wie bereits oben erwähnt, ist der Haltestab 24 für die Bohr- und Positionierhülse 2 5 längsverschieblich innerhalb der Lagerhülse
26 gelagert, so daß die Bohr- und Positionierhülse 25 mehr oder weniger weit von der Bezugskante 32 der Halteplatte
21 einstellbar ist. Desweiteren ist die Bohr- und Positionierhülse
25 in ihrer Längsrichtung verschieblich gelagert, und zwar innerhalb einer am freien Ende des Haltestabs 24 angeordneten
Lagerhülse 42. Dieser Lagerhülse 42 ist eine Klemmschraube 43 zugeordnet, mit der die gewünschte Position der
Bohr- und Positionierhülse 25 innerhalb der Lagerhülse 42 fixierbar ist.
In Fig. 5 ist mit der Bezugsziffer 44 eine der Lagerhülse 26 zugeordnete Klemmeinrichtung für den Haltestab 24 sichtbar.
Die beschriebene Vorrichtung kommt wie folgt zum Einsatz:
1. Überprüfung der Operationsindikation
2. Abklärung der Operabilität des Patienten (Bauchlage)
3. Einwandfreie Dokumentation der Anatomie (Standardröntgen CT, evtl. MRI)
4. Operationsvorbereitung und Durchführung der Operation.
Zur Durchführung der Operation wird ein erster Kirschnerdraht bzw. Primärdraht 23 mit seiner dornartigen Spitze 41 frei perkutan
auf den processus articularis superior gesetzt. Die Spitze des Kirschnerdrahtes 23 stellt die erste Zielposition
dar. Der Eintrittswinkel des Kirschnerdrahtes wird im allgemeinen bei 45° zur Median-Ebene liegen. Die Lage des
5 Kirschnerdrahtes wird an der Halteplatte 21 fixiert, wobei zu beachten ist, daß die Bezugskante 32 möglichst nahe beim
Patienten liegt. Ebenfalls sollte der erste Kirschnerdraht so eingestellt werden, daß eine der vorzugsweise drei
Markierungen, hier die Markierung 33, auf der Bezugskante 32 liegt. Eine röntgenologische Kontrolle ist hierbei
empfehlenswert.
Anschließend wird ein zweiter Kirschnerdraht bzw. Sekundärdraht 22 mit seiner dornartigen Spitze frei perkutan durch die zugeordnete
Öffnung 33 an der Bezugskante 32 der Halteplatte 21 geführt und auf den processus costalis gesetzt. Die Spitze des
zweiten Kirschnerdrahtes 22 stellt die zweite Zielposition dar. Der Eintrittswinkel des Kirschnerdrahtes 22 soll in den Toleranzen
der Vorrichtung möglichst parallel zum Primärdraht liegen. Die Fixierung des zweiten Kirschnerdrahtes 22 erfolgt so,
daß auch dort die gleiche Markierung wie beim ersten Kirschnerdraht, nämlich hier Markierung 33 auf der Bezugskante 32 liegt.
Die Winkellage des zweiten Kirschnerdrahtes 22 relativ zum ersten Kirschnerdraht 23 wird vorzugsweise so gewählt, daß die
Spitzen 40, 41 beider Kirschnerdrähte auf einer Linie liegen, die sich etwa parallel zur Bezugskante 32 der Halteplatte 21
erstreckt. Dann wird an der Unterseite der Halteplatte 21 der sogenannte Kirschnerdrahtwinkel abgelesen. Zu diesem Zweck befindet
sich an der Unterseite der Halteplatte 21 eine Winkelskala, ausgehend von der dem Haltestab nächstgelegenen Öffnung
0 31 in der Bezugskante 32 bzw. ausgehend von der dem Primärdraht zugeordneten Öffnung 31 in der Bezugskante 32. Aus dieser Winkelangabe
und der eingestellten Kirschnerdrahtposition bzw. Markierung - hier Markierung 33 - wird die sogenannte Zielarmposition
eingestellt, d. h. die Position der Bohr- und Positionierhülse 25. Zu diesem Zweck weist der Haltestab 27 eine mit
den Markierungen 33, 34 usw. der Kirschnerdrähte korrelierende Markierung auf in Zuordnung zu der Lagerhülse 26. In der Praxis
erfolgt die Positionierung der Bohr- und Positionierhülse 25 so, daß ihre Längsachse einen Abstand von etwa 3 bis 7 mm, ins-0
besondere etwa 4 bis 6 mm von der Verbindungslinie zwischen den Spitzen der beiden Kirschnerdrähte 22, 23 aufweist, wobei die
Längsachse der Bohr- und Positionierhülse 25 sich etwa parallel zur Verbindungslinie zwischen den Spitzen 40, 41 der beiden
Kirschnerdrähte 22, 23 erstreckt. Diese Position wird auch als sogenannte Nullposition bezeichnet. Danach wird die Bohr- und
Positionierhülse 25 mit einem Füllkörper durch das Gewebe des Menschen bis auf den Knochen, nämlich Wirbelkörper geschoben.
Dann wird die erwähnte Hülse 25 fixiert, und zwar durch die
Klemmschraube 43. Mit einem Bildwandler kann die angepeilte Position
kontrolliert und wenn nötig korrigiert werden.
Anschließend wird der Füllkörper aus der Bohr- und Positionierhülse
25 entfernt. Dann kann eine sogenannte Kernlochbohrung durch den processus spinosus vorgenommen werden. In diese Bohrung
wird eine Korticalisschraube mit einem Durchmesser von etwa 4,5 mm eingedreht, so weit, wie in den Fig. l bis 3 dargestellt.
Postoperativ wird die Atmung und der Kreislauf während 12 Stunden überwacht. Am ersten postoperativen Tag kann der Patient
bereits wieder Nahrung aufnehmen. Nach 4 8 Stunden ist es möglich, die sogenannte Drainage zu entfernen. Nach etwa 7 bis 10
Tagen Krankenhausaufenthalt kann der Patient das Krankenhaus verlassen. Durch Röntgenkontrolle wird die gewünschte segmentale
Versteifung der Wirbelsäule überprüft. Der Patient ist auf jeden Fall nach einem Tag schon wieder mobil.
Die obige Beschreibung der Handhabung der Vorrichtung gemäß den Fig. 4 und 5 läßt erkennen, daß man sich die Erkenntnis zu
nutze macht, daß die Verschraubung von zwei Wirbelkörpern vorzugsweise in einer Richtung erfolgt, die etwa parallel zur Verbindungslinie
zwischen den Spitzen des articularis superior und processus costalis liegt, und zwar in einem Abstand von etwa 3
bis 7 mm von dieser Verbindungslinie. Dabei wird die Bohrung so angesetzt, daß sie sich durch den processus spinosus des jeweils
übergeordneten Wirbelkörpers hindurcherstreckt.
0 In den Fig. 6 bis 8 ist eine abgewandelte Ausführungsform einer
Vorrichtung zur perkutanen Gelenkverschraubung, insbesondere Blockierung oder Fusion von Wirbelgelenken, dargestellt.
Gleiche Teile sind mit denselben Bezugsziffern wie in den Fig. 4 und 5 gekennzeichnet. Der Hauptunterschied zwischen der
Vorrichtung gemäß den Fig. 6 bis 8 und derjenigen nach den Fig. 4 und 5 liegt darin, daß dem ersten Kirschnerdraht bzw.
Primärdraht 23 eine starre Längsführung 47 mit zwei Klemmschrauben 45, 46 zugeordnet ist. Der zweite Kirschnerdraht
bzw. Sekundärdraht 22 ist durch ein Schwenklager 48
-S-
hindurchgeführt, dem ebenfalls eine Klemmschraube 4 9 zugeordnet ist.
Der Haltestab 24 für die Bohr- und Positionierhülse 25 ist innerhalb des Lagers 2 6 nicht nur langsverschieblich, sondern
auch nach allen Seiten hin verschwenkbar, wobei der Schwenkkegel einen Öffnungswinkel von etwa bis zu 70° aufweisen kann.
Außerdem ist der Haltestab 24 um seine Längsachse hin- und herverdrehbar. Die erwähnte Schwenklagerung ist eine sphärische
Lagerung mit einer Spalt-Kugel 50. Der Radialspalt in der Spaltkugel 50 ist mit der Bezugsziffer 51 gekennzeichnet. Dieser
Spalt-Kugel 50 ist eine entsprechende sphärische Lagerfläche innerhalb der Hülse 26 zugeordnet.
Mit der Bezugsziffer 52 ist in den Fig. 6 bis 8 der Knochenbohrer angedeutet, mit dem die oben erwähnte Kernlochbohrung durch
den processus spinosus 13 durchgeführt wird. Die Fig. 6 bis 8 lassen auch das Ansetzen der beiden Kirschnerdrähte 23, 22 an
dem processus articularis superior 12 und processus costalis gut erkennen.
Die dornartigen Spitzen 40, 41 der beiden Kirschnerdrähte weisen vorzugsweise Feingewinde auf, so daß sie in den processus
articularis superior eingeschraubt werden können. Das dem Sekundärdraht 22 zugeordnete Schwenklager ist noch innerhalb
eines in der Halteplatte 21 ausgebildeten Langlochs 53 langsverschieblich gelagert, und zwar etwa parallel zu einer in
Fig. 8 angedeuteten Bezugslinie 54.
Die Vorrichtung nach den Fig. 6 bis 8 weist hinsichtlich der Positionierung der Bohr- und Positionierhülse mehr Freiheitsgrade
auf. Gleiches gilt für die beiden Kirschnerdrähte relativ zur Halteplatte 21. Die anhand der Fig. 4 und 5 beschriebene
Operationstechnik ändert sich dadurch jedoch nicht. Die Vorrichtung gemäß den Fig. 6 bis 8 ist lediglich flexibler handhabbar.
Andererseits ist die etwas einfacher Ausführung nach den Fig. 4 und 5 hinsichtlich der Handhabung einfacher und aus
diesem Grunde gegebenenfalls funktionssicherer.
lieh reduzierten Störungen beim Einsatz eines Bildwandlers bei.
Für die Spalt-Kugel 50 wird vorzugsweise PEEK verwendet. All
die vorgenannten Materialien sind dampfsterilisierbar und werden in der Medizintechnik eingesetzt.
die vorgenannten Materialien sind dampfsterilisierbar und werden in der Medizintechnik eingesetzt.
Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln
oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Bezugs&zgr;eichenliste
10 Knochenschraube
11 Knochenschraube
12 processus articularis superior
13 processus spinosus
14 processus articularis inferior
15 processus costalis
16 Gelenkfläche am processus articularis superior
17 Gelenkfläche am processus articularis inferior
18 Wirbelkörper
19 Bandscheibe
20 Bohrer
21 Halteplatte
22 Kirschnerdraht {Sekundärdraht)
23 Kirschnerdraht {Primärdraht)
24 Haltestab
25 Bohr- und Positionierhülse
26 Lagerhülse
27 Fortsatz
28 Vertiefung
29 Klemmplatte
3 0 Öffnung in Bezugskante
31 Öffnung in Bezugskante
3 2 Bezugskante
33 Markierung
34 Markierung
3 5 Klemmschraube
3 6 Langloch
3 7 Handgriff
3 8 Führungskante
3 9 Führungskante
40 Spitze
41 Spitze
42 Lagerhülse
43 Klemmschraube
44 Klemmschraube
45 Klemmschraube
46 Klemmschraube
47 Längsführung
4 8 Schwenklager
49 Klemmschraube
50 Spalt-Kugel
51 Spalt
52 Bohrer
53 Langloch
54 Bezugslinie
Claims (16)
1. Vorrichtung zur perkutanen Gelenkverschraubung, insbesondere Blockierung und/oder Fusion von Wirbelgelenken,
gekennzeichnet durch
einen ersten Kirschnerdraht (23), dessen Spitze (41) perkutan auf den processus articularis superior (12)
eines Wirbelkörpers (corpus vertebrae) setzbar ist, - einen zweiten Kirschnerdraht (22), dessen Spitze (40)
perkutan auf den processus costalis (15) des Wirbelkörpers setzbar ist und
eine relativ zu der Verbindungslinie zwischen den Spitzen (41, 40) der beiden Kirschnerdrähte (23, 22)
verstellbare Hülse (25) zur Führung eines Knochenboh
rers und Positionierung einer Knochenschraube.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kirschnerdrähte (23, 22) sowie Bohr- und Positionierhülse
(25) an einem gemeinsamen Halteelement, insbesondere in Form einer Halteplatte (21), verschieblich und/oder
verschwenkbar gehalten sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Position der Kirschnerdrähte (23, 22) sowie Bohr- und
Positionierhülse (25) am gemeinsamen Halteelement (Halteplatte 21) durch zugeordnete Klemmeinrichtungen (2 9,
44, 43; 45, 46, 53) relativ zueinander und relativ zum Halteelement (Halteplatte 21) fixierbar sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kirschnerdrähte (23, 22) bzw. deren Spitzen (41, 40)
relativ zu einer vorbestimmten Bezugslinie (54 in Fig. 8), insbesondere Bezugskante (32 in Fig. 4 und 5) des Halteelements
{Halteplatte 21) einstellbar sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kirschnerdrähte (23, 22) jeweils im Längsabstand voneinander
angeordnete Markierung (33, 34) aufweisen, die die Lage der Drahtspitzen (41, 40) relativ zur Bezugslinie
(54 in Fig. 8), insbesondere Bezugskante (32 in Fig. 4 und
5), erkennen lassen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,.
dadurch gekennzeichnet," daß mindestens ein Kirschnerdraht (23 und/oder 22) um einen
Punkt auf oder nahe der Bezugslinie (54; 32) des gemeinsamen Halteelements (Halteplatte 21) verschwenkbar und in
einer vorbestimmten Winkellage relativ zum anderen Kirschnerdraht und/oder relativ zur Bezugslinie (54 bzw. 32) fixierbar
ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß dem mindestens einen Kirschnerdraht (23) jeweils eine Winkelskala
ausgehend von seinem Schwenkpunkt (Bezugskantenöffnung 31 bzw. Schwenklager 48) zugeordnet
ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
den Kirschnerdrähten (22, 23) entweder jeweils gesonderte Klemmeinrichtungen (45, 46, 53) oder eine gemeinsame
Klemmeinrichtung (29, 35, 37) zugeordnet sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die gemeinsame Klemmeinrichtung eine die beiden Kirschnerdrähte
(23, 22) überdeckende Klemmplatte (29) umfaßt. 35
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Bohr- und Positionierhülse (25) in Längsrichtung und quer dazu verstellbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Bohr- und Positionierhülse (25) sich innerhalb der von den beiden Kirschnerdrähten (23, 22) aufgespannten Ebene,
insbesondere parallel zur Bezugslinie (54 bzw. 32) erstreckt .
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, '
dadurch gekennzeichnet," daß die Bohr- und Positionierhülse (25) innerhalb der durch
die Kirschnerdrähte (23, 22) aufgespannten Ebene sowie gegebenenfalls
aus dieser Ebene heraus verschwenkbar ist (Fig. 6 bis 8).
13. Vorrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bohr- und Positionierhülse (25) am freien Ende eines
Haltestabes (24) angeordnet ist, insbesondere sich in 0 Richtung quer zur Längsrichtung des Haltestabes (24) erstreckend.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß 5 der Haltestab (24) in Längsrichtung verschieblich und um
seine Längsachse drehbar gehalten und gegebenenfalls universal gelenkig (Kugelgelenk 26, 50, 51) gelagert ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
am Haltestab (24) Markierungen angeordnet sind, die mit den Markierungen (33, 34) an den beiden Kirschnerdrähten
(23, 22) korrelieren, derart, daß die Bohr- und Positionierhülse (25) stets in eine Lage bringbar ist, in der
5 sich deren Längsachse in einem Abstand von etwa 3 bis 7 mm, insbesondere etwa 4 bis 6 mm, von der Verbindungslinie
zwischen den Spitzen (41, 40) der beiden Kirschnerdrähte (23, 22) parallel zu dieser erstreckt.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Halteelement (21) sowie der Haltestab {24) und die Lagerhülse (42) für die Bohr- und Positionierhülse (25) aus Aluminium oder kohlefaserverstärktem Kunststoff bestehen.
das Halteelement (21) sowie der Haltestab {24) und die Lagerhülse (42) für die Bohr- und Positionierhülse (25) aus Aluminium oder kohlefaserverstärktem Kunststoff bestehen.
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