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DE29610644U1 - Etikett zur Bezeichnung rotierender Datenträger - Google Patents

Etikett zur Bezeichnung rotierender Datenträger

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Publication number
DE29610644U1
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DE
Germany
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data carrier
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Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE29610644U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
VHF Computer GmbH
Original Assignee
VHF Computer GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by VHF Computer GmbH filed Critical VHF Computer GmbH
Priority to DE29610644U priority Critical patent/DE29610644U1/de
Publication of DE29610644U1 publication Critical patent/DE29610644U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B23/00Record carriers not specific to the method of recording or reproducing; Accessories, e.g. containers, specially adapted for co-operation with the recording or reproducing apparatus ; Intermediate mediums; Apparatus or processes specially adapted for their manufacture
    • G11B23/38Visual features other than those contained in record tracks or represented by sprocket holes the visual signals being auxiliary signals
    • G11B23/40Identifying or analogous means applied to or incorporated in the record carrier and not intended for visual display simultaneously with the playing-back of the record carrier, e.g. label, leader, photograph
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/08Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself
    • G09F3/10Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself by an adhesive layer

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Holo Graphy (AREA)

Description

Beschreibung
Etikett zur Bezeichnung rotierender Datenträger.
Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft die Bezeichnung rotierender Datenträger, insbesondere Compact Discs (CDs), bespielbare Compact Discs (CDRs), Foto-CDs oder Bildplatten und bezieht sich speziell auf die Bezeichnung durch ein bedruckbares Etikett.
Hintergrund der Technik
Bisher werden rotierende Datenträger, insbesondere Compact Discs (CDs), im Siebdruckverfahren beschriftet. Bei diesem Verfahren wird für jede Farbe ein Sieb hergestellt. Bei dem Sieb, oder besser, Netz werden die Maschen, die einen Farbauftrag erhalten sollen, nicht verschlossen, so daß die Farbe durchtreten kann. Hauptnachteil dieses Verfahrens ist die geringe Auflösung des Drucks bedingt durch die Grobmaschigkeit des Netzes (Siebes). Der Aufwand zur Beschriftung einzelner Datenträger (20) ist bei diesem Verfahren extrem hoch.
Das Gebrauchsmuster mit der Rollennummer 295 01 513.6 offenbart ein spezielles Etikett für CDs, welches allerdings im inneren Bereich (21) des Datenträgers (20) aufgebracht wird und nicht im vorgesehenen Beschriftungsbereich (23). Dieses Etikett dient speziell zum Sichern der Eigentumsansprüche am Datenträger und erfüllt damit eine völlig andere Aufgabe als das hier vorgestellte Etikett (11). Darüberhinaus unterscheiden sich die Anforderungen und die Realisierung des hier vorgestellten Etiketts (11) grundlegend von diesem speziellen Etikett.
Bei Disketten, Wechselplatten und anderen gekapselten
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Datenträgern sind Klebeetiketten seit geraumer Zeit im Einsatz, Bei diesen Datenträgern ist die Verwendung von Klebeetiketten aufgrund der rechteckigen Form einfach und naheliegend. Die Beschriftung kann hier sehr leicht auf dem Etikett positioniert werden. Bei runden Datenträgern {20) muß die Beschriftung zum Teil kreisförmig vorgenommen werden. Bei einem gekapselten Datenträger, bei dem die ümkapselung selber nicht in Rotation versetzt wird, spielt die Gewichtsverteilung der Etiketten auf der Ümkapselung keine Rolle. Nicht gekapselte rotierende Datenträger (2 0) verlangen eine gleichmäßige Verteilung des Gewichtes, damit keine Unwuchten erzeugt werden.
Problem
Allgemein bestand in der Vergangenheit bei der Beschriftung von Datenträgern nie die Anforderung, geringe Stückzahlen in hoher Qualität zu beschriften. Es wurden entweder individuelle Beschriftungen in geringer Qualität oder hohe Stückzahlen in relativ guter Qualität beschriftet.
Durch das Erscheinen der bespielbaren CDs (CDRs) entstand insbesondere bei den Softwareherstellern das Verlangen nach Möglichkeiten diese Datenträger (20) zu beschriften. Bisher gibt es für diesen Zweck nur oben erwähnte Möglichkeit (Siebdruck) oder einen Filzstift.
Bei der Beschriftung nicht gekapselter rotierender Datenträger (20) müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, um 0 die Funktionsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen. Es muß sichergestellt werden,
- daß durch die Bezeichnung des Datenträgers (20) keine Unwucht auftritt,
- Teile des Etiketts (11) nicht über den Rand des Datenträgers (20) herausstehen und
- der verwendete Klebstoff keine Beschädigungen am Datenträger (20) verursacht.
Ein normales Etikett, wie es für gekapselte Datenträger verwendet wird, führt zwangsläufig zum Nichtfunktionieren des Datenträgers (20). Manche Hersteller von Compact Discs weisen deshalb speziell darauf hin, daß die Datenträger (20) nicht
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mit einem Etikett versehen werden dürfen.
Als zusätzliche Anforderungen kommt der spezielle Einsatz des Etiketts {11) zum Tragen.
- Das Etikett (11) soll eine preiswerte individuelle, aber trotzdem ansprechende Bezeichnung des Datenträgers (20) ermöglichen.
- Insbesondere bei großen Stückzahlen von Datenträgern (20), soll ein neues verkaufsförderndes Erscheinungsbild erzielt werden.
Lösung
Diese Probleme wurden durch ein neuartiges Etikett gelöst, daß im Beschriftungsbereich (23) des Datenträgers (20) aufgeklebt wird. Das Etikett (11) befindet sich zum Bedrucken auf einem rechteckigen Bogen (10) und kann anschließend auf den Datenträger (20) geklebt werden, um sicherzustellen, daß das Etikett (11) keine Unwucht erzeugt, wird das Etikett so ausgelegt, daß der Schwerpunkt des Etiketts sich im Rotationszentrum des Datenträgers befindet. Um mit dem Etikett einen neuen ansprechenden optischen Eindruck zu erreichen, kann für das Etikett spezielle Kunststoffolie eingesetzt werden. Außerdem kann das Etikett hochwertig bedruckt werden.
Erreichte Vorteile
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen darin, daß die Etiketten eine individuelle, preiswerte und zugleich attraktive Beschriftung der Datenträger (20) ermöglichen. Das Etikett kann dazu in jedem handelsüblichem Computer-Drucker bedruckt werden. Auf diese Weise kann auch der Heimanwender seine Datenträger, beispielsweise Foto-CDs, Audio-CDRs, Computer CDRs, ansprechend beschriften.
Außerdem bieten die Etiketten insbesondere bei größeren Stückzahlen die Möglichkeit, ein neuartiges, attraktives und damit Verkaufsförderndes Erscheinungsbild zu erzielen. Beispielsweise können Musik CDs durch das neue Etikett nicht
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nur besonders auffallen, sondern können für den Käufer auch einen Sammlerwert darstellen.
Ein Etikett kann für besondere Effekte zusätzlich zu einer herkömmlichen Beschriftung aufgeklebt werden.
Ausführung
Das Etikett (11) wird im folgenden näher beschrieben. 10
Die beigefügten Zeichnungen zeigen,
Fig. 1 einen Bogen (10) mit einem einzelnen Etikett {11),
wie er zum Bedrucken eingesetzt werden kann, Fig. 2 einen Datenträger (hier Compact Disc) ohne Beschriftung oder Etiketten, Fig. 3 eine besondere Form des Etiketts (11), ohne den
tragenden Bogen (10), der zum Bedrucken notwendig ist.
Fig. 4 einen Bogen {40) mit mehreren Etiketten {11), wie er zum Bedrucken eingesetzt werden kann.
Erläuterung der Zeichnungen
Fig. 1 zeigt einen Bogen {10) mit einem einzelnen Etikett (11). Dieser Bogen zeigt die einfachste Form des Etiketts (11). Das Etikett (11) wird in dem ringförmigem Bereich (15) bedruckt und kann anschließend von dem Bogen (10) abgezogen werden. Der innere Umfang des Etiketts (13), besitzt mindestens den Umfang des inneren Ringbereichs (21) des Datenträgers (20).
Fig.2 zeigt einen flachen und nicht gekapselten Datenträger (20), der für den Datenzugriff in Rotation versetzt wird. Ein solcher Datenträger (20) ist beispielsweise eine Compact Disc (CD), eine beschreibbare Compact Disc (CDR) oder eine Bildplatte. Die Rotationsachse (24) geht durch den Schwerpunkt (24) des Datenträgers (20). Die Rotationsachse (24) ist hier mit Blick in axialer Richtung dargestellt und fällt daher bei dieser Darstellung mit dem Schwerpunkt (24) des Datenträgers (20) zusammenzusammen. Der Datenträger {2 0) wird für den Datenzugriff im mittigen Zentrierungsloch (22) gehalten und
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dann in Rotation versetzt. Die Beschriftung des Datenträgers kann in dem dafür vorgesehenen Bereich {23) vorgenommen werden. Der Bereich liegt außerhalb des inneren Ringbereichs (21) und innerhalb der äußeren Begrenzung des Datenträgers (20).
Fig. 3 zeigt eine besondere Form des Etiketts (11). Der innere Bereich (13) des Etiketts ist hier nicht kreisförmig; das Etikett genügt aber trotzdem den Anforderungen.
Zur Herstellung des Etiketts (11) wird ein Material, in einem für Selbstklebe-Etiketten üblichem Aufbau verwendet. Die Folie, die später das Etikett (11) bildet, ist auf der einen Seite mit einem adhäsiven Stoff versehen. Diese mit Klebstoff versehene Seite befindet sich auf einem Trägermaterial, das in der Regel einfach aus gewachstem Papier besteht. Alternativ kann für die Herstellung des Etiketts (11) statt Folie auch Papier verwendet werden. Der Klebstoff wird so gewählt, daß er keine chemischen Beschädigungen an dem Datenträger verursachen kann. Es wird deshalb ein lösungsmittelfreier Klebstoff verwendet.
Die einzelnen Etiketten (11) haben eine ringförmige Form. Wobei der Ring nicht geschlossen sein muß und auch keine kreisförmige Kontur aufweisen muß. Die innere Kontur (13) des Etiketts (11) darf nicht in den Innenumfang des Datenträgers (11) reichen. Die äußere Kontur des Etiketts (11) darf nicht über den äußeren Umfang (21) des Datenträgers (20) reichen. Um das spätere Aufkleben des Etiketts (11) zu erleichtern, wird hier ein Spielraum gelassen. Damit die Funktionsfähigkeit des Datenträgers (20) nicht beeinträchtigt wird, muß der Schwerpunkt des Etiketts (11) auf der Rotationsachse (24) des Datenträgers (20) liegen. Wie der Schwerpunkt einer Fläche ermittelt wird, ist bekannt und wird hier daher nicht näher erläutert.
Damit die freie Form des Etiketts (11) überhaupt bedruckt werden kann, muß um das Etikett (11) ein Rand vorgesehen werden, so daß das Etikett (11) insgesamt auf einem rechteckigem Bogen (10) plaziert ist. Die Etiketten (11) müssen auf diesem Bogen (10) haften. Auf einem Bogen (10)
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können auch mehrere Etiketten (11) plaziert werden.
Mit Hilfe eines Schneidepiotters kann die Kontur der einzelnen Etiketten (11) eines Bogens (10) computergesteuert mit einem Messer abgefahren werden. Das Messer taucht dabei nicht oder nur geringfügig in die Trägerfolie ein. Alternativ können bei hohen Stückzahlen mit einem Stanzwerkzeug die Formen der Etiketten (11) gestanzt werden, ohne die Trägerfolie zu durchtrennen. Auf diese Weise können beliebige Formen von Etiketten (11) erzeugt werden ohne die Bedruckbarkeit zu beeinträchtigen.
Der entstandene Bogen (10) mit den Etiketten (11) wird in eine rechteckige Form gebracht, um die Weiterverarbeitung mit einem Drucker oder einer Druckmaschine zu ermöglichen. Dieser Vorgang kann entweder vor oder nach dem Schneiden der Kontur erfolgen.
Damit das Etikett (11) mit einem gewöhnlichem Drucker bedruckt werden kann, muß der Bogen (10) mit den Etiketten (11) einen Rand (12) von einigen Millimetern zu den Etiketten (11) aufweisen.
Damit ein Bogen (10) zusammen mit unbespielten Datenträgern (20) verpackt werden kann, muß auf einer Seite des Bogens ein Kompromiß bei der Randstärke (12) eingegegangen werden, der in den meisten Anwendungsfällen allerdings nicht stören wird.
Für besondere Effekte kann beispielsweise spezielle farbige, fluoreszierende oder glitzernde Folie eingesetzt werden. Zum Bedrucken, insbesondere großer Stückzahlen, können neben normalen Farben auch Effekt-Farben verwendet werden.
Es ist auch möglich ein unbedrucktes transparentes Etikett über eine herkömmliche Beschriftung zu kleben um so einen interessanten Effekt zu erzielen.
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Claims (12)

Schutzansprüche
1. Etikett (11) zur Bezeichnung eines rotierenden Datenträgers (20), dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett im äußeren Bereich (23) des Datenträgers (20) aufgebracht wird und der Schwerpunkt des Etiketts (11) auf der Rotationsachse (24) des Datenträgers (20) liegt.
2. Etikett (11) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das nicht rechteckige Etikett (11) auf einem rechteckigem Trägermaterial (10) aufgebracht ist.
3. Etikett (11) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (11) bedruckt werden kann (beispielsweise durch Offset-Druck oder Thermotransferdruck).
4. Etikett (11) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (11) mit einem normalem Computer-Drucker (z.B. Tintenstrahldrucker, Matrixdrucker oder Laserdrucker) bedruckt werden kann.
5. Etikett (11) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, 0 daß ein oder mehrere Etiketten (11) auf einem Bogen (40) plaziert sind.
6. Etikett (11) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (11) aus Papier, Kunststoff oder Metallfolie ist.
7. Etikett (11) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontur des Etiketts (11) geschnitten oder gestanzt wird, bevor sie bedruckt wird.
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8. Etikett (11) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebstoff keine chemischen Beschädigungen am Datenträger (20) verursacht.
9. Etikett (11) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß farbige, bunte, fluoreszierende, transparente, reflektierende oder glitzernde Folie für das Etikett (11) verwendet wird.
10. Etikett (11) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (11) wieder vom Datenträger (20) zu entfernen ist, ohne diesen zu beschädigen oder Rückstände zu hinterlassen.
ii, Etikett (11) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (11) nicht die komplette Bezeichnungsfläche (23) des Datenträgers (20) bedeckt.
12. Etikett (11) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (11) über eine herkömmliche Beschriftung geklebt wird.
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