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DE29516518U1 - Plakatwand - Google Patents

Plakatwand

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DE29516518U1
DE29516518U1 DE29516518U DE29516518U DE29516518U1 DE 29516518 U1 DE29516518 U1 DE 29516518U1 DE 29516518 U DE29516518 U DE 29516518U DE 29516518 U DE29516518 U DE 29516518U DE 29516518 U1 DE29516518 U1 DE 29516518U1
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DE
Germany
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poster
contact surface
billboard according
billboard
conveyor
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Application number
DE29516518U
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English (en)
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DSM Deutsche Staedte Medien GmbH
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Staedte Reklame Deutsche GmbH
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Publication date
Application filed by Staedte Reklame Deutsche GmbH filed Critical Staedte Reklame Deutsche GmbH
Priority to DE29516518U priority Critical patent/DE29516518U1/de
Publication of DE29516518U1 publication Critical patent/DE29516518U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F11/00Indicating arrangements for variable information in which the complete information is permanently attached to a movable support which brings it to the display position
    • G09F11/30Indicating arrangements for variable information in which the complete information is permanently attached to a movable support which brings it to the display position the display elements being fed one by one from storage place to a display position
    • G09F11/32Indicating arrangements for variable information in which the complete information is permanently attached to a movable support which brings it to the display position the display elements being fed one by one from storage place to a display position the feeding means comprising belts or chains, e.g. endless belts or chains

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  • Mechanical Treatment Of Semiconductor (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Plakatwand zum Aufziehen bzw. Aufspannen eines Plakats, insbesondere eines aus einer Kassette ausziehbaren Plakats, mit einer das Plakat haltenden und ggf. aufspannenden Halteeinrichtung.
Plakatwände der hier in Rede stehenden Art sind seit vielen Jahren in den unterschiedlichsten Ausführungsformen aus der Praxis bekannt. Die einfachste Plakatwand umfaßt eine von einem Rahmen bzw. einem Gestell getragene Fläche, auf die das Plakat bzw. die Plakatteile aufgeklebt wird bzw. werden. Auch sind bereits Plakatwände in Form von Schaukästen, Leuchtkästen oder dgl. bekannt, bei denen das Plakat leimfrei angebracht bzw. zwischen eine Anlagefläche und eine durchsichtige Abdeckung geklemmt und dabei festgehalten wird. Eine solche Vorrichtung eignet sich insbesondere zur rückseitigen Beleuchtung bzw. zum Durchleuchten des Plakats.
Plakatwände für aufzuklebende Plakate sind im Lichte eines zunehmenden Umweltbewußtseins problematisch, da nämlich der zum Aufbringen des Plakats erforderliche Leim umweltbelastende Stoffe enthält. Eine Trennung des eigentlichen Plakatmaterials - Papier - von dem Leim ist nach dem Aufkleben nicht mehr möglich. Folglich sind abgelöste Plakate, an denen stets erhebliche Mengen an Leimrückständen haften, als Sondermüll zu behandeln, sind jedenfalls als Papier nicht mehr recyclefähig.
Hinzu kommt die Problematik einerseits des mühevollen Aufbringens des Plakats mittels Leim und andererseits des noch wesentlich aufwendigeren Ablösens von der Plakatwand. Das Aufkleben eines neuen Plakats sowie das Abiösen eines bereits aufgeklebten Plakats von der Piakatwand beanspruchen einen ganz erheblichen Zeitaufwand mit einer nicht zu vernachlässigenden Kostenfolge. Außerdem werden stets Leim sowie sonstige Hilfsmittel zum Aufbnngen und Ablösen des Plakats benötigt. Schließlich verursacht das Aufbringen eines Plakats mit Leim sowie das Ablösen eines aufgeklebten Plakats eine erhebliche Schmutzentwicklung im Bereich der Plakatwand, so daß nicht selten Reinigungsarbeiten im Umfeld der Plakatwand erforderlich sind. Dies erhöht die Kosten abermals.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Plakatwand zum Aufziehen bzw. Aufspannen eines Plakats anzugeben, bei der ein schneller und dabei bequemer Plakatwechsel unter Gewährleistung einer bestmöglichen Präsentation bei einfachster Konstruktion der Plakatwand möglich ist. Das Anbringen des Plakats soll dabei leimfrei erfolgen.
Die voranstehende Aufgabe wird in erfindungsgemäßer Weise durch die Merkmale des Schutzanspruches 1 gelöst. Danach ist die hier in Rede stehende Plakatwand zum Aufziehen bzw. Aufspannen eines Plakats, insbesondere eines aus einer Kassette ausziehbaren Plakats, mit einer das Plakat haltenden und ggf. aufspannenden Halteeinrichtung, derart ausgestaltet, daß die Halteeinrichtung eine zur vollständigen Anlage des Plakats dienende, zur Sichtseite des Plakats hin zumindest geringfügig gewölbte Anlagefläche aufweist.
In erfindungsgemäßer Weise ist erkannt worden, daß eine einwandfreie Präsentation eines Plakats - ohne Verwendung eines das Plakat haltenden Leimes - dann möglich ist, wenn das Plakat vollständig an einer Anlagefläche anliegt. Ein solches vollständiges Anliegen ist jedoch bei einer ebenen, vertikal ausgerichteten Anlagefläche nur bedingt möglich. Insoweit ist in erfindungsgemäßer Weise weiterhin erkannt worden, daß ein vollständiges Anliegen unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, nämlich dann, wenn die Anlagfläche zur Sichtseite des Plakates hin gewölbt ist. Mit anderen Worten wird das Plakat auf die nach vorne gewölbte Anlagefiäche aufgespannt bzw. dort aufgezogen und liegt aufgrund der Wölbung der Anlagefläche vollflächig an dieser an. Dabei reicht eine geringförmige Wölbung bereits aus, zumal es hier lediglich auf eine vollflächige Anlage ankommt.
Hinsichtlich einer konkreten Ausgestaltung der Plakatwand ist es nun von Vorteil, wenn die Anlagefläche von einer zur Sichtseite hin gebogenen, von einem Rahmen, einem Ständer, einem Gestell oder dgl. gehaltenen Platte gebildet ist. Bei dieser Platte kann es sich um eine gebogene Holzplatte oder Metallplatte handeln. In ganz besonders vorteilhafter Weise besteht die Platte aus durchsichtigem Kunststoff, insbesondere aus Plexiglas, insoweit ist ein weiterer Vorteil geschaffen, als nämlich eine durchsichtige Kunststoffplatte von der Rückseite her beleuchtet bzw. durchleuchtet
werden kann, wodurch sich für das Plakat ein ganz besonderer Effekt - ähnlich wie bei herkömmlichen Leuchtkästen - ergibt.
Zur Vermeidung einer Beschädigung des Plakats oder zum Schutz gegen Schmutz oder gar gegen eine unberechtigte Entnahme könnte eine entsprechend der Anlagefläche gebogene, auf das an der Aniagefläche anliegende bzw. auf die Anlagefläche aufgespannte Plakat aufiegbare und somit das Plakat abdeckende, zumindest weitgehend durchsichtige Abdeckung vorgesehen sein. Statt einer bereits vorgebogenen Abdeckung könnte es sich hier auch um eine elastisch biegbare, über das Plakat spannbare durchsichtige Abdeckung handeln, die erst durch Anlegen der Abdeckung bzw. beim Schließen der Plakatwand durch die Abdeckung in die gewölbte Form verbracht wird. Insoweit wäre ein form- und kraftschlüssiges Anliegen des Plakats und der Abdeckung an der Anlagefläche abermals gewährleistet. Das Plakat wäre dann sandwichartig zwischen die Anlagefiäche und die Abdeckung eingespannt und wäre dabei zusätzlich gegen Verrutschen gesichert bzw. insgesamt fixiert.
Die zuvor erörterte Abdeckung schützt das Plakat vor Witterungseinflüssen einerseits und dient andererseits als Diebstahlschutz. Dazu wäre es von weiterem Vorteil, wenn die Abdeckung beispielsweise über ein Scharnier einseitig an die Plakatwand anzulenken und auf der gegenüberliegenden Seite mittels eines abschüeßbaren Mechanismus festzuklemmen wäre. Ebenso wäre es denkbar, die Abdeckung in Nuten einzuschieben und über Bohrungen und einsteckbare Bolzen oder dgl. zu arretieren und schließlich abzuschließen. Jedenfalls bietet sich auch hier die Verwendung einer aus Plexiglas bestehenden Abdeckung an, zumal sich dieses Material in idealer Weise elastisch verformen bzw. biegen läßt.
Hinsichtlich eines bequemen Aufziehens bzw. Aufspannens des Plakats ist es von ganz besonderem Vorteil, wenn ein die Anlagefiäche in vertikaler Richtung zumindest weitgehend umlaufendes, zum Hochziehen und ggf. Spannen des Plakats dienendes Schleppsystem vorgesehen ist. Insoweit erübrigt sich ein manuelles Aufziehen des Plakates, kann vielmehr das Plakat unmittelbar aus einer Kassette heraus an der Anlagefiäche hochgezogen und durch das Schieppsystem selbst in einer vorgegebenen - hochgezogenen - Position fixiert werden. Dabei könnte das Schleppsystem ein die Anlagefläche zumindest weitgehend überdeckendes, die Anlagefläche um-
laufendes Förderorgan aufweisen, welches beispielsweise im Sinne eines Tuchs, einer Folie oder dgi. ausgebildet ist und Halteorgane zum Einhängen bzw. Fixieren des Plakats aufweist.
Dieses Förderorgan könnte die Anlagefiäche im Sinne eines Endlosbandes umlaufen, wobei zumindest an einer Stelle, d.h. entlang einer gedachten horizontalen Linie, Halteorgane zum Halten, Erfassen bzw. zur Aufnahme des Plakats vorgesehen sind. Das so ausgebildete Förderorgan könnte des weiteren zur Realisierung einer einwandfreien Endlosförderung über im Bereich des oberen Endes und des unteren Endes der Anlagefläche horizontal verlaufende Umlenkwaizen die Anlagefläche umlaufen, so daß insoweit ein Verschleiß des Förderorgans minimiert und ein leichte Umlaufen möglich ist.
Im Rahmen einer alternativen Ausgestaltung und hinsichtlich einer in konstruktiver Hinsicht besonders einfachen Ausführung könnte das Schleppsysten an den beiden Außenseiten der Anlagefläche zumindest weitgehend vertikal verlaufende Förderorgane mit Halteorganen für das Plakat umfassen. Bei einer erheblichen Breite der Anlagefläche könnte im Bereich zwischen den beiden äußeren Förderorganen ein weiteres Förderorgan vorgesehen sein, wobei dieses weitere Förderorgan vorzugsweise mittig der Anlagefläche angeordnet ist. Bei entsprechend breiter Ausgestaltung der Anlagefläche könnten den beiden äußeren Förderorganen durchaus auch mehrere weitere Förderorgane zugeordnet sein, die allesamt die Anlagefläche im Sinne eines Endlosbandes umlaufen.
Wie bereits zuvor ausgeführt, könnten die Förderorgane die Anlagefläche insgesamt umlaufen bzw. umspannen, wobei dazu erforderliche Antriebs- und Umlenkeinrichtungen an den jeweiligen Enden der Anlagefläche - oben und unten - vorzusehen sind. Ebenso wäre es jedoch auch denkbar, die Anlagefiäche im Bereich des oberen und/oder unteren Endes durchstoßen zu lassen, so daß die Anlagefläche jedenfalls weitestgehend umlaufen wird. Mit anderen Worten würden die Förderorgane im unteren und oberen Bereich der Anlagefläche sich durch die Anlagefläche hindurch erstrecken, wozu entsprechende Durchgänge bzw. Öffnungen vorgesehen sind.
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Die Förderorgane könnten als umlaufender Fördergurt, als Förderband, als Förderriemen, als Förderkette oder dgl. ausgeführt sein. Wesentlich ist dabei lediglich, daß es sich bei den Förderorganen um umlaufende, d.h. endlose Mittel handelt, die ähnlich wie bei einem Förderband bzw. ähnlich wie bei einer Förderstrecke endseitig der Anlagefiäche um jeweils 180° umgelenkt werden.
Wie bereits zuvor erwähnt, sind an den Förderorganen Halteorgane vorgesehen, die zur Aufnahme des Plakats dienen. Diese Halteorgane könnten in einer horizontalen Linie an sämtlichen Förderorganen vorgesehen sein. Ebenso wäre es denkbar, Haiteorgane in zwei Bereichen der Förderorgane vorzusehen, um nämlich die Förderorgane zum erneuten Einhängen eines Plakats nicht insgesamt umlaufen lassen zu müssen. So könnten sich die Halteorgane auf halber Strecke bzw. Länge des Förderorgans wiederholen.
Im Rahmen einer konkreten Ausgestaltung könnten die Halteorgane der Förderorgane als nach oben gerichtete, durchgehende Hakenleiste ausgeführt sein. Diese Hakenieiste dient zum Eingriff in eine entsprechend ausgebildete, entgegengerichtete Hakenleiste am freien Ende bzw. an dem aus einer Kassette herausragenden Ende des Plakats. Aufgrund der entgegengesetzten Ausrichtung der Haken bzw. Hakenleisten können diese ineinandergreifen, wodurch sich das Plakat aus der Kassette herausziehen, vor allem aber an der Anlagefläche hochziehen und dort bei einer gewährleisteten Arretierung des entgegengesetzten Endes des Plakates - endseitig fixiert in der Kassette - aufspannen läßt.
Ebenso könnten die Halteorgane als nach oben gerichtete, in entsprechende Eingriffsbereiche des Plakats greifende einzelne Haken ausgeführt sein. Dabei wäre jedem Förderorgan mindestens ein Haken zuzuordnen, wobei sämtliche Haken der Förderorgane wiederum auf einer horizontalen Linie liegen. Statt einer unmittelbaren Anbringung der Haken auf den Förderorganen könnten diese auf einer sich orthogonal zu den Förderorganen über die Gesamtbreite der Anlagefläche horizontal hinweg erstreckenden, mit den Förderorganen fest verbundenen Leiste angeordnet sein, wobei es sich bei den dort angeordneten Haken um einzelne Haken und nicht etwa um eine durchgehende Hakenleiste handelt. Entsprechend könnten die Eingriffsbereiche des Plakats in einer am freien Ende des Plakats befestigten Mitnehmerleiste ausge-
bildet sein, wobei im Rahmen einer ganz besonders einfachen Ausgestaltung die Mitnehmerleiste Ausnehmungen bzw. Durchgänge oder dgl. aufweisen könnte, in die die Haken der Förderorgane bzw. Leiste eingreifen können.
Im Rahmen einer besonders einfachen und in technologischer Hinsicht am wenigsten aufwendigen Ausgestaltung wäre es von besonderem Vorteil, wenn die Halteorgane und entsprechende Eingriffsbereiche am freien Ende des Plakats im Sinne einer Nadelfilzverbindung ausgeführt sind. So ließe sich bspw. das Förderorgan insgesamt mit einem Filz- oder Nadelbelag versehen, so daß die Mitnehmerieiste des Plakats lediglich bereichsweise das jeweilige Gegenstück - Nadelbelag oder Fiizbelag - aufweisen müßte. Eine solche Ausgestaltung hätte den enormen Vorteil, daß sich das Plakat in jeder beliebigen Stellung der Förderorgane aufnehmen und herausziehen bzw. aufspannen läßt.
Zur reibungslosen Betätigung der Förderorgane könnten diese im Bereich des oberen und unteren Endes der Anlagefläche bzw. unmittelbar dahinter oder unmittelbar darüber bzw. darunter Umlenkrollen, Walzen, Räder, Keilscheiben, Ritzel oder dgl. aufweisen, wobei diese im folgenden stets als Umlenkrolien bezeichneten drehbaren Umlenkmitte! vorzugsweise über eine untere und obere Welle drehfest miteinander verbunden sind.
Die unteren oder oberen Umlenkrollen könnten zum Zwecke des Aufziehens des Plakats zur umlaufenden Bewegung antreibbar sein, wobei dadurch die Förderorgane zur umlaufenden Bewegung angetrieben werden. Im konkreten könnten dazu die unteren oder oberen Umlenkrollen über eine vorzugsweise von der Seite her in die jeweils äußere Umlenkrolle oder unmittelbar in die Welle steckbare Handkurbel antreibbar sein. Im Rahmen einer einfachen und dabei automatischen Betätigung könnten die unteren oder oberen Umlenkrollen über einen vorzugsweise von der Seite her in die jeweils äußere Umlenkrolle oder in die Welle einsteckbaren Akku-Handschrauber oder dgl. antreibbar sein, den die Bedienungsperson einer solchen Plakatwand stets mit sich führt. Eine insgesamt mit einem Elektromotor - stationär ausgestattete Plakatwand wäre ebenfalls denkbar, wobei diese entweder über einen stationären elektrischen Stromanschluß oder über eine Speisung über Solarzellen verfügen müßte. Die Betätigung des Schieppsystems bzw. der Förderorgane könnte
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dann quasi per Knopfdruck erfolgen, wobei die Drehrichtung der Umlenkrollen und somit die Förderrichtung der Förderorgane schaltbar wäre.
Hinsichtlich der bereits mehrfach angesprochenen Bereitstellung des Plakats ist es im Rahmen der erfindungsgemäßen Plakatwand von ganz besonderem Vorteil, wenn das Plakat aus einer besonderen Kassette zur Verfugung gestellt wird, wobei dieses Plakat - im Gegensatz zu herkömmlich geleimten Piakatwänden - bereits konfektioniert bzw. komplettiert in der Kassette zur Verfügung steht. Das gesamte Plakat mit seiner gesamten Bildinformation ist dabei in der Kassette auf einer Welle aufgerollt, die im wesentlichen der Breite der Anlagefläche bzw. der Plakatwand entspricht.
Für diese Kassette ist unmittelbar unterhalb der Anlagefläche eine Aufnahme vorgesehen, so daß die freie Kante des Plakats bzw. dessen Eingriffsbereich oder Mitnehmerleiste von den Halteorganen der Förderorgane zumindest dann erfaßbar ist, wenn sie sich in einer unteren Position befinden. Bei exakter Positionierung der Kassette bzw. der sich außerhalb der Kassette befindlichen Mitnehmerleiste könnte die Erfassung durch die Halteorgane automatisch erfolgen. Nach Positionierung der Halteorgane bzw. der Förderorgane ließe sich das freie Ende des Plakats mit den dort vorgesehenen Haltemitteln ohne weiteres auch an den Halteorganen an- bzw. einhängen. Jedenfalls ist hier sicherzustellen, daß das freie Ende des Plakats von den Halteorganen erfaßt wird, so daß sich das Plakat insgesamt aus der Kassette herausziehen und dabei aufspannen läßt.
Die Aufnahme der Plakatkassette dient auch gleichzeitig als Haltemittel für das endseitig in der Kassette fixierte Plakat. Dieses Plakat wird gegen die Kraft einer Feder aus der Kassette herausgezogen und ist somit an der Anlagefläche anliegend gespannt. Folglich dient die Kassette und somit auch die Aufnahme für die Kassette als Halteeinrichtung für das untere Ende des Plakats. Entsprechend verbleibt die Kassette in der Aufnahme, und zwar so lange, wie das Plakat im aufgespannten Zustand verbleibt. Folglich ist es hier von ganz besonderem Vorteil, wenn die Aufnahme als abschließbares Kassettenfach ausgeführt ist, so daß eine unberechtigte Entnahme der Kassette und somit auch des Plakats wirksam vermieden ist.
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Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnungen zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbeispieis der Erfindung anhand der Zeichnungen werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In den Zeichnungen zeigt
Fig. 1 in einer schematischen Vorderansicht ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Plakatwand,
Fig. 2 in einer schematischen Seitenansicht den Gegenstand aus Fig. 1 mit
zusätzlicher Abdeckung,
Fig. 3 in einer vergrößerten Darstellung, weiter vereinfacht, den oberen Bereich des Gegenstands aus Fig. 2 und
Fig. 4 in einer vergrößerten Darstellung, weiter vereinfacht, den unteren Bereich des Gegenstands aus Fig. 2.
Die Figuren 1 bis 4 zeigen im Rahmen einer jeweils schematischen - vereinfachten Darstellung eine Plakatwand zum Aufziehen bzw. Aufspannen eines Plakats 1, wobei das Plakat 1 leimfrei aufgezogen bzw. aufgespannt wird. Im konkreten handelt es sich dabei um ein aus einer Kassette 2 ausziehbares Plakat 1. Die Plakatwand umfaßt eine das Plakat 1 haltende und dabei aufspannende Halteeinrichtung 3, durch die das Plakat 1 insgesamt gehalten wird.
Erfindungsgemäß weist die Halteeinrichtung 3 eine zur vollständigen Anlage des Plakats 1 dienende, zur Sichtseite 4 des Plakats 1 hin gewöibte Anlagefläche 5 auf. Diese Anlagefläche 5 ist gemäß der in Fig. 2 gewählten Darstellung zur Sichtseite 4 hin gebogen und von einem in Fig. 2 lediglich angedeuteten Rahmen 6 gehalten.
Letztendlich ist die Anlagefläche 5 durch eine aus Plexiglas bestehende, in den Rahmen 6 im gebogenem Zustand eingespannte Platte gebildet.
Zur Abdeckung des Plakats 1 ist eine entsprechend der Anlagefiäche 5 gebogene, auf das an der Anlagefläche 5 anliegende bzw. auf die Aniagefläche 5 aufgespannte Plakat 1 auflegbare Abdeckung 7 vorgesehen, die bei der in Fig. 2 gewählten Darstellung im noch nicht vollkommen anliegenden Zustand lediglich angedeutet ist. Die Abdeckung 7 ist am oberen Ende schwenkbar angelenkt und läßt sich unten beiziehen, arretieren und auch abschließen. Durch das Beiziehen entsteht eine kraft- und formschlüssige Anlage am Plakat 1 bzw. an der Anlagefläche 5. Die Abdeckung 7 dient zum Schütze des Plakats 1, wobei eine solche Abdeckung 7 nicht zwingend erforderlich ist. Selbstverständlich ist die Abdeckung 7 aus einem durchsichtigen Material, vorzugsweise aus Plexiglas, gefertigt.
Die Figuren zeigen insgesamt, daß die erfindungsgemäße Plakatwand ein die Anlagefläche 5 in vertikaler Richtung zumindest weitgehend umlaufendes, zum Hochziehen und Spannen des Plakats 1 dienendes Schieppsystem 8 umfaßt. Das Schieppsystem 8 weist bei dem in den Figuren gewählten Ausführungsbeispiel sowohl an den Außenseiten der Anlagefläche 5 als auch im mittleren Bereich der Anlagefläche 5 vertikal verlaufende Förderorgane 9 auf. An den Förderorganen 9 sind wiederum Halteorgane 10 zum Greifen bzw. zur Aufnahme des freien Endes des Plakats 1 vorgesehen. Jedenfalls ist wesentlich, daß die Förderorgane 9 die Aniagefläche 5 im Bereich des oberen und unteren Endes durchstoßen und somit die Anlagefläche 5 - mit Ausnahme der oberen und unteren Kanten der Anlagefläche 5 - weitestgehend umlaufen.
Bei dem in den Figuren gewählten Ausführungsbeispiel sind die Förderorgane 9 als endlose Fördergurte ausgeführt. Die dort vorgesehenen Halteorgane 10 sind als nach oben gerichtete, durchgehende Hakenleiste ausgeführt, die zum Eingriff in eine entsprechend ausgebildete, entgegengerichtete Hakenleiste 11 am freien Ende des Plakats 1 dient. Letztendlich greifen die beiden Hakenleisten 10, 11 ineinander, wodurch sich das Plakat 1 aus der Kassette 2 herausziehen und über die Anlagefläche 5 aufspannen läßt.
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Alternativ zu der voranstehend genannten und in den Figuren gewählten Ausführungsform könnte das als Hakenleiste ausgebildete Halteorgan 10 des Förderorgans 9 sowie die Hakenleiste 11 des Plakats 1 als einzelne Haken oder auch als Nadelfilzverbindung ausgeführt sein. Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den aligemeinen Teil der Beschreibung verwiesen.
In den Figuren ist des weiteren angedeutet, daß die Förderorgane 9 über im Bereich des oberen und unteren Endes der Anlagefläche 5 angeordnete, jeweils über eine Welle 12 miteinander drehfest verbundene Umlenkrolien 13 geführt sind. Die Welle 12 ist lediglich durch die Drehachse angedeutet. Durch Antrieb der unteren Umlenkrollen 13 sind die Förderorgane 9 zur umlaufenden Bewegung und somit zum Aufziehen bzw. Abnehmen des Plakats 1 antreäbbar.
In Fig. 1 ist angedeutet, daß die unteren Umlenkrollen 13 über eine von der Seite her in die äußere Umlenkrolle 13 bzw. Welle 12 einsteckbare Handkurbel 14 antreibbar sind. Statt der Handkurbel 14 könnte auch ein einsteckbarer Akku-Handschrauber verwendet werden, so daß eine quasi Motorisierung der erfindungsgemäßen Plakatwand vollzogen ist.
Schließlich zeigen die Figuren 2, 3 und 4 andeutungsweise, daß unmittelbar unterhalb der Anlagefläche 5 eine Aufnahme 15 für eine Kassette 2 vorgesehen ist. Entsprechend der in Fig. 4 gewählten Darstellung ist die Aufnahme 15 derart positioniert, daß die freie Kante 16 des Plakats 1 bzw. dessen Eingriffsbereich bzw. Hakenleiste 11 von den in der unteren Position befindlichen Halteorganen 10 bzw. der die Halteorgane 10 bildenden Hakenleiste erfaßbar ist. Die Aufnahme 15 ist als abschließbares Kassettenfach ausgeführt.
Abschließend sei ganz besonders darauf hingewiesen, daß das voranstehend erörterte Ausführungsbeispiel lediglich der beispielhaften Erläuterung der erfindungsgemäßen Lehre dient, diese jedoch nicht auf das Ausführungsbeäspiel einschränkt.

Claims (25)

Schutzansprüche
1. Plakatwand (1) zum Aufziehen bzw. Aufspannen eines Plakats, insbesondere eines aus einer Kassette (2) ausziehbaren Plakats, mit einer das Plakat haltenden und ggf. aufspannenden Halteeinrichtung (3),
dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (3) eine zur vollständigen Anlage des Plakats (1) dienende, zur Sichtseite (4) des Plakates (1) hin zumindest geringfügig gewölbte Anlagefläche (5) aufweist.
2. Plakatwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (5) von einer zur Sichtseite (4) hin gebogenen, von einem Rahmen (6), einem Ständer, einem Gestell oder dgl. gehaltenen Platte (5) gebildet ist.
3. Plakatwand nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (5) aus Holz oder Metall besteht.
4. Plakatwand nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (5) aus Glas oder vorzugsweise durchsichtigem Kunststoff, insbesondere aus Plexiglas, besteht.
5. Plakatwand nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine entsprechend der Anlagefläche (5) gebogene, auf das an der Anlagefläche (5) anliegende bzw. auf die Anlagefläche (5) aufgespannte Plakat (1) auflegbare, zumindest weitgehend durchsichtige Abdeckung (7) vorgesehen ist.
6. Plakatwand nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine elastisch biegbare, über das Plakat (1) spannbare durchsichtige Abdeckung (7) vorgesehen ist.
7. Plakatwand nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (7) aus Plexiglas besteht.
8. Plakatwand nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein die Anlagefiäche (5) in vertikaler Richtung zumindest weitgehend umlaufendes, zum Hochziehen und ggf. Spannen des Plakats (1) dienendes Schleppsystem (8) vorgesehen ist.
9. Plakatwand nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Schleppsystem (8) ein die Anlagefläche (5) zumindest weitgehend überdeckendes, die Anlagefläche (5) umlaufendes Förderorgan (9) im Sinne eines Tuchs, eine Folie oder dgi. mit Halteorganen (10) für das Plakat (1) umfaßt.
10. Plakatwand nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Förderorgan (9) über im Bereich des oberen Endes und des unteren Endes der Anlagefläche (5) horizontal verlaufende Umienkwalzen die Aniagefläche (5) umläuft.
11. Plakatwand nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Schleppsystem (8) an den beiden Außenseiten der Anlagefläche (5) verlaufende Förderorgane (9) mit Halteorganen (10) für das Plakat (1) umfaßt.
12. Plakatwand nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Schleppsystem (8) mindestens eine weiteres Förderorgan (9) im Bereich zwischen den beiden äußeren Förderorganen (9), im Falle eines einzigen weiteren Förderorgans (9) vorzugsweise mittig der Anlagefläche (5), umfaßt.
13. Piakatwand nach einem der Ansprüche 9 bis 12 dadurch gekennzeichnet, daß die Förderorgane (9) die Anlagefläche (5) insgesamt umlaufen.
14. Plakatwand nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderorgane (9) die Anlagefiäche (5) im Bereich des oberen und/oder unteren Endes durchstoßen und die Anlagefiäche (5) weitestgehend umlaufen.
15. Plakatwand nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Förderorgan (9) als Fördergurt, Förderband, Förderriemen, Förderkette oder dgl. ausgeführt ist.
16. Plakatwand nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteorgane (10) als nach oben gerichtete, durchgehende Hakenleiste ausgeführt sind, die zum Eingriff in eine entsprechend ausgebildete, entgegengerichtete Hakenleiste (11) am freien Ende des Plakats (1) dient.
17. Plakatwand nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteorgane (10) als nach oben gerichtete, in entsprechende Eingriffsbereiche des Plakats (1) greifende Haken ausgeführt sind.
18. Plakatwand nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Haken auf einer sich orthogonal zu den Förderorganen (9) über die Breite der Anlagefläche (5) hinweg erstreckenden, mit den Förderorganen (9) fest verbundenen Leiste angeordnet sind.
19. Plakatwand nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingriffsbereiche des Plakats (1) in einer am freien Ende des Plakats (1) befestigten Mitnehmerleiste ausgebildet sind.
20. Plakatwand nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteorgane (10) und entsprechende Eingriffsbereiche am freien Ende des Plakats (1) im Sinne einer Nadelfilzverbindung ausgeführt sind.
21. Plakatwand nach Anspruch 9 und ggf. einem der Ansprüche 10 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderorgane (9) über im Bereich des oberen und unteren Endes der Anlagefläche (5) angeordnete, jeweils über eine Welle (12) miteinander drehfest verbundene Umlenkrollen (13), Walzen, Räder, Keilscheiben, Ritzel oder dgl. geführt und durch Antrieb der unteren oder oberen Umlenkrollen (13), vorzugsweise der unteren Umlenkrollen (13), zur umlaufenden Bewegung antreibbar sind.
22. Plakatwand nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die unteren oder oberen Umlenkrollen (13) über eine vorzugsweise von der Seite her in die äußere Umlenkrolle (13) oder die Welle (12) einsteckbare Handkurbel (14) antreibbar sind.
23. Plakatwand nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die unteren oder oberen Umlenkrollen (13) über einen vorzugsweise von der Seite her in die jeweils äußere Umienkrolle (13) oder in die Weile (12) einsteckbaren Akku-Handschrauber oder dgl. antreibbar sind.
24. Piakatwand nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß unmittelbar unterhalb der Anlagefläche (5) eine Aufnahme (15) für eine Kassette (2) vorgesehen ist, so daß die freie Kante des Plakats (16) bzw. dessen Eingriffsbereiche von den in der unteren Position befindlichen Halteorganen (10) erfaßbar ist bzw. sind.
25. Plakatwand nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (15) als vorzugsweise abschließbares Kassettenfach ausgeführt ist.
DE29516518U 1995-10-19 1995-10-19 Plakatwand Expired - Lifetime DE29516518U1 (de)

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DE29516518U DE29516518U1 (de) 1995-10-19 1995-10-19 Plakatwand

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE19700937A1 (de) * 1997-01-14 1998-07-16 Tegtmeier Metallbau Vorrichtung zur Halterung und Anordnung eines Plakates
DE20010731U1 (de) 1999-04-29 2000-12-14 Rigiflex International, Haute Rivoire Vorrichtung zum Anzeigen durch Abrollen einer Informationsträgerleinwand

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