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DE29500994U1 - Staubsauger - Google Patents

Staubsauger

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DE29500994U1
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DE29500994U
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L9/00Details or accessories of suction cleaners, e.g. mechanical means for controlling the suction or for effecting pulsating action; Storing devices specially adapted to suction cleaners or parts thereof; Carrying-vehicles specially adapted for suction cleaners
    • A47L9/0009Storing devices ; Supports, stands or holders
    • A47L9/0018Storing devices ; Supports, stands or holders integrated in or removably mounted upon the suction cleaner for storing parts of said suction cleaner
    • A47L9/0036Storing devices ; Supports, stands or holders integrated in or removably mounted upon the suction cleaner for storing parts of said suction cleaner specially adapted for holding the suction hose
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A47L5/00Structural features of suction cleaners
    • A47L5/12Structural features of suction cleaners with power-driven air-pumps or air-compressors, e.g. driven by motor vehicle engine vacuum
    • A47L5/22Structural features of suction cleaners with power-driven air-pumps or air-compressors, e.g. driven by motor vehicle engine vacuum with rotary fans
    • A47L5/36Suction cleaners with hose between nozzle and casing; Suction cleaners for fixing on staircases; Suction cleaners for carrying on the back
    • A47L5/362Suction cleaners with hose between nozzle and casing; Suction cleaners for fixing on staircases; Suction cleaners for carrying on the back of the horizontal type, e.g. canister or sledge type
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Filters For Electric Vacuum Cleaners (AREA)
  • Addition Polymer Or Copolymer, Post-Treatments, Or Chemical Modifications (AREA)

Description

Patentanwalt :i5irJk*m-Physiker f&nfiied Frhr. v. Schorlemer
Karthäuserstr. 5A 34117 Kassel Allemagne
Telefon/Telephone (0561) 15335
(0561)780031
Telefax/Telecopier (0561)780032
DE 6817
Manfred Lucau, 37296 Ringgaü
Staubsauger
Die Erfindung betrifft einen Staubsauger der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
Herkömmliche Staubsauger dieser Art weisen in der Regel eine an die Gehäuseaußenseite grenzende Luftansaugöffnung auf, an die mittels einer Schlauchkupplung das eine Ende eines flexiblen Schlauchs angeschlossen werden kann. Mit dem anderen Schlauchende wird meistens das eine Ende eines Rohrs, insbesondere eines Teleskoprohrs verbunden, das seinerseits am anderen Ende mit einer dem jeweiligen Anwendungszweck angepaßten Saugdüse od. dgl. versehen wird.
Der Schlauch dient bei derartigen Staubsaugern einerseits dem Zweck, die Saugdüse bei* stillstehendem Staubsauger an alle innerhalb der Reichweite des Schlauchs liegende Stellen führen zu können. Andererseits wird der Schlauch in der Regel aber auch dazu benutzt, das meistens fahrbar auf Rollen od. dgl. gelagerte Staubsaugergehäuse hinter sich herzuziehen. Der Schlauch muß daher zwar ausreichend flexibel, aber auch ausreichend
zugfest sein. Das hat zur Folge, daß herkömmliche Staubsaugerschläuche in ihrer Längsrichtung nur sehr wenig dehnbar sind und heute meistens eine Länge von ca. 180 cm besitzen. Infolge dieser Anordnung wirkt der Schlauch bei der Handhabung, beim Transport und bei der Lagerung des gesamten Staubsaugers außerordentlich sperrig und störend. Selbst wenn der Schlauch mittels der Schlauchkupplung vom Gehäuse getrennt wird, ändert sich daran nichts, weil er bei der genannten Länge einen beträchtlichen Raumbedarf hat und sich ohne Gefahr von Beschädigungen nicht in jede beliebige Form biegen läßt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, den Staubsauger der eingangs bezeichneten Gattung so auszubilden, daß sein Schlauch nicht mehr störend wirkt.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1. Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf einen unteren Abschnitt eines erfindungsgemäßen Staubsaugers im Nichtgebrauchszustand;
Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Ansicht des Staubsaugers bei der Ingebrauchnahme; Fig. 3 eine der Fig. 1 entsprechende Ansicht des Staubsaugers im Gebrauchszustand;
Fig. 4 und 5 schematisch die Aufteilung eines erfindungsgemäßen Staubsaugers in je einen unteren und oberen Abschnitt;
Fig. 6 und 7 je eine Seiten- und Vorderansicht des erfindungsgemäßen Schläuche; und Fig. 8 eine Einzelheit des Schlauchs nach Fig. 6 in starker Vergrößerung.
Nach Fig. 1 bis 3 enthält der erfindungsgemäße Staubsauger ein Gehäuse 1, in dem in an sich bekannter und daher nicht einzeln dargestellter Weise eine von einem Elektromotor betriebene Luftansaugeinrichtung mit allen erforderlichen Teilen wie z.B. einem Filtersystem, einem Staubbeutel od. dgl. untergebracht ist. Außerdem ist im Gehäuse 1 ein Aufnahmekanal 2 ausgebildet, der eine längliche Form besitzt und dessen Wandung einen dem Außenquerschnitt eines Staubsaugerschlauchs 3 im wesentlichen entsprechenden Innenquerschnitt aufweist. Der Aufnahmekanal 2 weist an einem Ende eine im Gehäuse 1 liegende Saugöffnung 4 auf, die in üblicher und nicht näher dargestellter Weise mit der Luftabsaugeinrichtung in Verbindung steht. Am anderen Ende grenzt der Aufnahmekanal 2 an eine äußere Gehäuseöffnung 5. Diese ist so bemessen und angeordnet, daß der Schlauch 3 beim Gebrauch durch sie hindurch nach außen gezogen bzw. bei Nichtgebraucht des Staubsaugers wieder zurück in den Aufnahmekanal 2 befördert werden kann.
Der Aufnahmekanal 2 ist vorzugsweise in einem unteren Abschnitt des Gehäuses 1 angeordnet und bei Bedarf entsprechend Fig. 1 oder in anderer Weise gekrümmt, um den gesamten Schlauch 3 in sich aufnehmen zu können. Daneben ist der den Schlauch 3 aufnehmende Abschnitt zweckmäßig so groß, daß er bei Nichtgebrauch des Staubsaugers auch die üblichen Zubehörteile wie Düsen 6 üblicher Art, ein Rohr oder Teleskoprohr 7, Bürsten 8 od. dgl. aufnehmen kann.
Die Gehäuseöffnung 5 ist zweckmäßig mittels einer nach außen aufklappbaren Klappe 9 verschließbar.
Der Schlauch 3 ist vorzugsweise aus einem stark längendehnbaren Material hergestellt, damit die Länge des Aufnahmekanals 2 entsprechend kurz gewählt werden kann. Zweckmäßig ist der Schlauch 3 so ausgebildet, daß er in seiner Längsrichtung um wenigstens das Zweifache, vorzugsweise um noch mehr elastisch gelängt werden kann.
Die Erfindung kann im wesentlichen in zwei Varianten realisiert werden. Bei der einen Variante ist der Schlauch 3 im Aufnahmekanal 2 längsbeweglich derart geführt, daß sein inneres Ende bis an die Gehäuseöffnung 5 nach vorn gezogen werden kann. In diesem Falle sind am Schlauch 3 und/oder am Aufnahmekanal 2 Mittel vorgesehen, die ein
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völliges Herausziehen des Schläuche 2 durch die Gehäuseöffnung 5 verhindern. Außerdem sollte die Wandung des Aufnahmekanals 2 in diesem Fall weitgehend luftundurchlässig sein, weil das innenliegende Ende des Aufnahmekanals 2 hier als Ansaugöffnung wirkt und auch bei maximal herausgezogenem Schlauch 3 eine gute Saugwirkung erzielt werden muß.
Bei der in der Zeichnung dargestellten Variante ist das innere Schlauchende im Bereich der Saugöffnung 4 axial festgelegt, so daß der Schlauch 3 nur unter elastischer Längenänderung aus der Gehäuseöffnung 5 herausgezogen werden kann. Hierbei ergibt sich der Vorteil, daß sich der Schlauch 3 nach der Freigabe wieder automatisch zusammen- und in den Aufnahmekanal 2 zurückzieht. In diesem Fall könnte die Wand des Aufnahmekanals grundsätzlich auch aus einem luftdurchlässigen Material bestehen, sofern die Luftabsaugeinrichtung direkt mit dem inneren Schlauchende verbunden ist. Wie bei der ersten Variante wird vor allem aus Gründen verbesserter Gleiteigenschaften allerdings auch hier ein Aufnahmekanal 2 aus einem luftundurchlässigen und sehr gleitfähigen Material wie z.B. aus mit Teflon beschichtetem Polyvinylchlorid vorgezogen.
Fig. 1 zeigt die Anordnung des Schläuche 3 im Aufnahmekanal 2 in der Nichtgebrauchsstellung. In Fig. 2 ist die Klappe 9 geöffnet, und das Rohr 7 ist mittels eines üblichen Kupplungsstücks mit dem freien Schlauchende verbunden. Die übrigen Zubehörteile sind dem Gehäuse 1 bereits entnommen worden. Fig. 3 zeigt schließlich den Gebrauchszustand, in dem der Schlauch 3 in Längsrichtung gedehnt und daher teilweise außerhalb des Gehäuses 1 angeordnet ist.
Wie Fig. 4 und 5 zeigen, wird der erfindungsgemäße Staubsauger zweckmäßig aus zwei übereinander angeordneten Abschnitten oder Hälften 10 und 11 zusammengesetzt, die an einem Ende durch ein Scharnier verbunden sind und in der aus Fig. 5 ersichtlichen Weise auseinandergeklappt werden können, während sie am anderen Ende durch einen nicht gezeigten Verschluß miteinander verbunden werden. Dabei ist der Aufnahmekanal 2 vorzugsweise im unteren Abschnitt 10 untergebracht und als leicht in das Gehäuse 1 einsetzbare und auswechselbare Patrone ausgebildet, damit er im Falle einer Beschädigung zusammen mit dem Schlauch 3 als komplette Baueinheit ausgewechselt werden kann.
Nach Fig. 6 besteht der Schlauch 3 im wesentlichen aus einem spiralförmig gewickelten Feder- oder Stahldraht 14, dessen einzelne Windungen 15 im Ruhezustand aneinanderstoßen und der z.B. mit einem Polyvinylchlorid-Material od. dgl. ummantelt oder beschichtet ist. Dabei ist das Drahtmaterial so gewählt, daß sich der Schlauch 3 bei einem Außendurchmesser von z.B. 40 mm und einem Innendurchmesser von z.B. 32 mm von einer Anfangslänge von z.B. 40 cm im Ruhezustand auf eine Länge von ca. 180 cm im voll gestreckten Zustand ausdehnen kann (Dehnungsfaktor ca. 4,5).
Die Drahtwindungen 15 werden zwecks Herstellung eines weitgehend luftundurchlässigen Schlauchs 3 von außen mit einem textilen oder aus Kunststoff bestehenden Material (z.B. Polyurethan) belegt. Hierzu werden die Windungen 15 entsprechend Fig. 6 und 8 mit ebenfalls spiralförmig verlegten, streifenförmigen Bahnen 16 verbunden, deren seitliche Ränder auf den Windungen 15 aufliegen, abwechselnd über- bzw. untereinander und überlappt angeordnet sind und durch Schweißen, Kleben od. dgl. miteinander und mit den Windungen 15 fest verbunden werden. Dabei zeigt Fig. 6 diese Bahnen 16 im zusammengefalteten Zustand, der sich in der Ruhelage automatisch ergibt, während Fig. 8 die Bahnen 16 im axial voll gestreckten Zustand zeigt, der die elastische Längendehnbarkeit des Schlauchs 3 festlegt.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die sich auf vielfache Weise abwandern lassen. Dies betrifft insbesondere die Zusammensetzung und Herstellung des Schlauchs 3 sowie dessen maximale Dehnbarkeit. Außerdem ist es möglich, den Rollen, auf dem das Gehäuse 1 abgestützt ist, eine Bremseinrichtung zuzuordnen, um zu verhindern, daß das Gehäuse beim Dehnen des Schlauchs 3 bzw. beim Herausziehen aus dem Aufnahmekanal 2 ruckartige Bewegungen ausführt. Außerdem ist es möglich, das innere Schlauchende z.B. axial unverschieblich, aber drehbar im Aufnahmekanal 2 festzulegen, damit sich der Schlauch 3 beim Herausziehen um seine Längsachse drehen kann und nicht tordiert wird.

Claims (11)

Ansprüche
1. Staubsauger mit einem Gehäuse (1), einer in diesem untergebrachten, motorisch betriebenen Luftansaugeinrichtung und einem an diese anschließbaren Schlauch (3), dadurch gekennzeichnet, daß in dem Gehäuse (1) ein zur Aufnahme des Schläuche (3) bestimmter Aufnahmekanal (2) mit einem im wesentlichen dem Außenquerschnitt des Schlauchs (3) entsprechenden Innenquerschnitt ausgebildet ist und daß der Aufnahmekanal (2) auf einer Seite mit der Luftansaugeinrichtung in Verbindung steht und auf der anderen Seite an eine Gehäuseöffnung (5) grenzt, durch die der Schlauch bei Benutzung aus dem Aufnahmekanal (2) herausziehbar und bei Nichtbenutzung wieder in den Aufnahmekanal (2) zurückführbar ist.
2. Staubsauger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) mit einer zum Verschließen der Gehäuseöffnung (5) geeigneten Klappe (9) versehen ist.
3. Staubsauger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) in einen unteren und oberen Abschnitt (10,11) unterteilt und der Aufnahmekanal (2) im unteren Abschnitt (10) angeordnet ist.
4. Staubsauger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Abschnitt zur zusätzlichen Aufnahme von Zubehörteilen (6,7,8) eingerichtet ist.
5. Staubsauger nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Abschnitte (10,11) durch ein Scharnier verbunden und auseinanderklappbar angeordnet sind.
6. Staubsauger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß dere Aufnahmekanal (2) als eine auswechselbar in das Gehäuse (1) einsetzbare Patrone ausgebildet ist.
7. Staubsauger nach einem der Ansprüche 1 bis 6,. dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (3) aus einem dehnbaren Material besteht und in seiner Längsrichtung auf mehr als die doppelte Länge elastisch dehnbar ist.
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8. Staubsauger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Längenveränderbarkeit mehr als das Vierfache beträgt.
9. Staubsauger nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (3) aus einem spiralisch gewickelten Feder- oder Stahldraht (14) besteht, dessen Windungen (15) durch faltbare, im wesentlichen luftundurchlässige Bahnen (16) verbunden sind.
10. Staubsauger nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ende des Schlauchs (3) an dem mit der Luftansaugeinrichtung verbundenen Ende des Aufnahmekanals (2) axial festgelegt ist.
11. Staubsauger nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Schlauchende axial unverschieblich, aber drehbar am Ende des Aufnahmekanals (2) festgelegt ist.
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