DE29500994U1 - Staubsauger - Google Patents
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Description
Patentanwalt :i5irJk*m-Physiker
f&nfiied Frhr. v. Schorlemer
Karthäuserstr. 5A 34117 Kassel
Allemagne
Telefon/Telephone (0561) 15335
(0561)780031
Telefax/Telecopier (0561)780032
DE 6817
Manfred Lucau, 37296 Ringgaü
Die Erfindung betrifft einen Staubsauger der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen
Gattung.
Herkömmliche Staubsauger dieser Art weisen in der Regel eine an die Gehäuseaußenseite
grenzende Luftansaugöffnung auf, an die mittels einer Schlauchkupplung das eine Ende
eines flexiblen Schlauchs angeschlossen werden kann. Mit dem anderen Schlauchende
wird meistens das eine Ende eines Rohrs, insbesondere eines Teleskoprohrs verbunden,
das seinerseits am anderen Ende mit einer dem jeweiligen Anwendungszweck angepaßten
Saugdüse od. dgl. versehen wird.
Der Schlauch dient bei derartigen Staubsaugern einerseits dem Zweck, die Saugdüse bei*
stillstehendem Staubsauger an alle innerhalb der Reichweite des Schlauchs liegende Stellen
führen zu können. Andererseits wird der Schlauch in der Regel aber auch dazu benutzt,
das meistens fahrbar auf Rollen od. dgl. gelagerte Staubsaugergehäuse hinter sich
herzuziehen. Der Schlauch muß daher zwar ausreichend flexibel, aber auch ausreichend
zugfest sein. Das hat zur Folge, daß herkömmliche Staubsaugerschläuche in ihrer
Längsrichtung nur sehr wenig dehnbar sind und heute meistens eine Länge von ca. 180 cm
besitzen. Infolge dieser Anordnung wirkt der Schlauch bei der Handhabung, beim Transport und bei der Lagerung des gesamten Staubsaugers außerordentlich sperrig und
störend. Selbst wenn der Schlauch mittels der Schlauchkupplung vom Gehäuse getrennt
wird, ändert sich daran nichts, weil er bei der genannten Länge einen beträchtlichen
Raumbedarf hat und sich ohne Gefahr von Beschädigungen nicht in jede beliebige Form
biegen läßt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, den Staubsauger der eingangs bezeichneten
Gattung so auszubilden, daß sein Schlauch nicht mehr störend wirkt.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung an einem
Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf einen unteren Abschnitt eines erfindungsgemäßen
Staubsaugers im Nichtgebrauchszustand;
Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Ansicht des Staubsaugers bei der Ingebrauchnahme;
Fig. 3 eine der Fig. 1 entsprechende Ansicht des Staubsaugers im Gebrauchszustand;
Fig. 4 und 5 schematisch die Aufteilung eines erfindungsgemäßen Staubsaugers in je einen
unteren und oberen Abschnitt;
Fig. 6 und 7 je eine Seiten- und Vorderansicht des erfindungsgemäßen Schläuche; und
Fig. 8 eine Einzelheit des Schlauchs nach Fig. 6 in starker Vergrößerung.
Nach Fig. 1 bis 3 enthält der erfindungsgemäße Staubsauger ein Gehäuse 1, in dem in an
sich bekannter und daher nicht einzeln dargestellter Weise eine von einem Elektromotor
betriebene Luftansaugeinrichtung mit allen erforderlichen Teilen wie z.B. einem Filtersystem,
einem Staubbeutel od. dgl. untergebracht ist. Außerdem ist im Gehäuse 1 ein Aufnahmekanal 2 ausgebildet, der eine längliche Form besitzt und dessen Wandung einen
dem Außenquerschnitt eines Staubsaugerschlauchs 3 im wesentlichen entsprechenden
Innenquerschnitt aufweist. Der Aufnahmekanal 2 weist an einem Ende eine im Gehäuse 1
liegende Saugöffnung 4 auf, die in üblicher und nicht näher dargestellter Weise mit der
Luftabsaugeinrichtung in Verbindung steht. Am anderen Ende grenzt der Aufnahmekanal
2 an eine äußere Gehäuseöffnung 5. Diese ist so bemessen und angeordnet, daß der
Schlauch 3 beim Gebrauch durch sie hindurch nach außen gezogen bzw. bei Nichtgebraucht
des Staubsaugers wieder zurück in den Aufnahmekanal 2 befördert werden kann.
Der Aufnahmekanal 2 ist vorzugsweise in einem unteren Abschnitt des Gehäuses 1
angeordnet und bei Bedarf entsprechend Fig. 1 oder in anderer Weise gekrümmt, um den
gesamten Schlauch 3 in sich aufnehmen zu können. Daneben ist der den Schlauch 3 aufnehmende Abschnitt zweckmäßig so groß, daß er bei Nichtgebrauch des Staubsaugers
auch die üblichen Zubehörteile wie Düsen 6 üblicher Art, ein Rohr oder Teleskoprohr 7,
Bürsten 8 od. dgl. aufnehmen kann.
Die Gehäuseöffnung 5 ist zweckmäßig mittels einer nach außen aufklappbaren Klappe 9
verschließbar.
Der Schlauch 3 ist vorzugsweise aus einem stark längendehnbaren Material hergestellt,
damit die Länge des Aufnahmekanals 2 entsprechend kurz gewählt werden kann. Zweckmäßig
ist der Schlauch 3 so ausgebildet, daß er in seiner Längsrichtung um wenigstens das
Zweifache, vorzugsweise um noch mehr elastisch gelängt werden kann.
Die Erfindung kann im wesentlichen in zwei Varianten realisiert werden. Bei der einen
Variante ist der Schlauch 3 im Aufnahmekanal 2 längsbeweglich derart geführt, daß sein
inneres Ende bis an die Gehäuseöffnung 5 nach vorn gezogen werden kann. In diesem
Falle sind am Schlauch 3 und/oder am Aufnahmekanal 2 Mittel vorgesehen, die ein
&Igr;&idigr;* ·· *·♦■
völliges Herausziehen des Schläuche 2 durch die Gehäuseöffnung 5 verhindern. Außerdem
sollte die Wandung des Aufnahmekanals 2 in diesem Fall weitgehend luftundurchlässig
sein, weil das innenliegende Ende des Aufnahmekanals 2 hier als Ansaugöffnung wirkt
und auch bei maximal herausgezogenem Schlauch 3 eine gute Saugwirkung erzielt werden
muß.
Bei der in der Zeichnung dargestellten Variante ist das innere Schlauchende im Bereich
der Saugöffnung 4 axial festgelegt, so daß der Schlauch 3 nur unter elastischer Längenänderung
aus der Gehäuseöffnung 5 herausgezogen werden kann. Hierbei ergibt sich der Vorteil, daß sich der Schlauch 3 nach der Freigabe wieder automatisch zusammen- und in
den Aufnahmekanal 2 zurückzieht. In diesem Fall könnte die Wand des Aufnahmekanals
grundsätzlich auch aus einem luftdurchlässigen Material bestehen, sofern die Luftabsaugeinrichtung
direkt mit dem inneren Schlauchende verbunden ist. Wie bei der ersten Variante wird vor allem aus Gründen verbesserter Gleiteigenschaften allerdings auch hier
ein Aufnahmekanal 2 aus einem luftundurchlässigen und sehr gleitfähigen Material wie
z.B. aus mit Teflon beschichtetem Polyvinylchlorid vorgezogen.
Fig. 1 zeigt die Anordnung des Schläuche 3 im Aufnahmekanal 2 in der Nichtgebrauchsstellung.
In Fig. 2 ist die Klappe 9 geöffnet, und das Rohr 7 ist mittels eines üblichen Kupplungsstücks mit dem freien Schlauchende verbunden. Die übrigen Zubehörteile sind
dem Gehäuse 1 bereits entnommen worden. Fig. 3 zeigt schließlich den Gebrauchszustand,
in dem der Schlauch 3 in Längsrichtung gedehnt und daher teilweise außerhalb des Gehäuses 1 angeordnet ist.
Wie Fig. 4 und 5 zeigen, wird der erfindungsgemäße Staubsauger zweckmäßig aus zwei
übereinander angeordneten Abschnitten oder Hälften 10 und 11 zusammengesetzt, die an
einem Ende durch ein Scharnier verbunden sind und in der aus Fig. 5 ersichtlichen Weise
auseinandergeklappt werden können, während sie am anderen Ende durch einen nicht
gezeigten Verschluß miteinander verbunden werden. Dabei ist der Aufnahmekanal 2 vorzugsweise im unteren Abschnitt 10 untergebracht und als leicht in das Gehäuse 1
einsetzbare und auswechselbare Patrone ausgebildet, damit er im Falle einer Beschädigung
zusammen mit dem Schlauch 3 als komplette Baueinheit ausgewechselt werden kann.
Nach Fig. 6 besteht der Schlauch 3 im wesentlichen aus einem spiralförmig gewickelten
Feder- oder Stahldraht 14, dessen einzelne Windungen 15 im Ruhezustand aneinanderstoßen
und der z.B. mit einem Polyvinylchlorid-Material od. dgl. ummantelt oder
beschichtet ist. Dabei ist das Drahtmaterial so gewählt, daß sich der Schlauch 3 bei einem
Außendurchmesser von z.B. 40 mm und einem Innendurchmesser von z.B. 32 mm von einer Anfangslänge von z.B. 40 cm im Ruhezustand auf eine Länge von ca. 180 cm im
voll gestreckten Zustand ausdehnen kann (Dehnungsfaktor ca. 4,5).
Die Drahtwindungen 15 werden zwecks Herstellung eines weitgehend luftundurchlässigen
Schlauchs 3 von außen mit einem textilen oder aus Kunststoff bestehenden Material (z.B.
Polyurethan) belegt. Hierzu werden die Windungen 15 entsprechend Fig. 6 und 8 mit
ebenfalls spiralförmig verlegten, streifenförmigen Bahnen 16 verbunden, deren seitliche
Ränder auf den Windungen 15 aufliegen, abwechselnd über- bzw. untereinander und überlappt angeordnet sind und durch Schweißen, Kleben od. dgl. miteinander und mit den
Windungen 15 fest verbunden werden. Dabei zeigt Fig. 6 diese Bahnen 16 im zusammengefalteten
Zustand, der sich in der Ruhelage automatisch ergibt, während Fig. 8 die Bahnen 16 im axial voll gestreckten Zustand zeigt, der die elastische Längendehnbarkeit
des Schlauchs 3 festlegt.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die sich
auf vielfache Weise abwandern lassen. Dies betrifft insbesondere die Zusammensetzung
und Herstellung des Schlauchs 3 sowie dessen maximale Dehnbarkeit. Außerdem ist es
möglich, den Rollen, auf dem das Gehäuse 1 abgestützt ist, eine Bremseinrichtung
zuzuordnen, um zu verhindern, daß das Gehäuse beim Dehnen des Schlauchs 3 bzw. beim
Herausziehen aus dem Aufnahmekanal 2 ruckartige Bewegungen ausführt. Außerdem ist
es möglich, das innere Schlauchende z.B. axial unverschieblich, aber drehbar im Aufnahmekanal
2 festzulegen, damit sich der Schlauch 3 beim Herausziehen um seine Längsachse drehen kann und nicht tordiert wird.
Claims (11)
1. Staubsauger mit einem Gehäuse (1), einer in diesem untergebrachten, motorisch
betriebenen Luftansaugeinrichtung und einem an diese anschließbaren Schlauch (3),
dadurch gekennzeichnet, daß in dem Gehäuse (1) ein zur Aufnahme des Schläuche (3)
bestimmter Aufnahmekanal (2) mit einem im wesentlichen dem Außenquerschnitt des Schlauchs (3) entsprechenden Innenquerschnitt ausgebildet ist und daß der Aufnahmekanal
(2) auf einer Seite mit der Luftansaugeinrichtung in Verbindung steht und auf der anderen
Seite an eine Gehäuseöffnung (5) grenzt, durch die der Schlauch bei Benutzung aus dem
Aufnahmekanal (2) herausziehbar und bei Nichtbenutzung wieder in den Aufnahmekanal
(2) zurückführbar ist.
2. Staubsauger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) mit einer
zum Verschließen der Gehäuseöffnung (5) geeigneten Klappe (9) versehen ist.
3. Staubsauger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) in
einen unteren und oberen Abschnitt (10,11) unterteilt und der Aufnahmekanal (2) im
unteren Abschnitt (10) angeordnet ist.
4. Staubsauger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Abschnitt zur
zusätzlichen Aufnahme von Zubehörteilen (6,7,8) eingerichtet ist.
5. Staubsauger nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Abschnitte
(10,11) durch ein Scharnier verbunden und auseinanderklappbar angeordnet sind.
6. Staubsauger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß dere
Aufnahmekanal (2) als eine auswechselbar in das Gehäuse (1) einsetzbare Patrone ausgebildet ist.
7. Staubsauger nach einem der Ansprüche 1 bis 6,. dadurch gekennzeichnet, daß der
Schlauch (3) aus einem dehnbaren Material besteht und in seiner Längsrichtung auf mehr
als die doppelte Länge elastisch dehnbar ist.
• · · &idigr; &idigr; * &idiagr;
8. Staubsauger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Längenveränderbarkeit
mehr als das Vierfache beträgt.
9. Staubsauger nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (3)
aus einem spiralisch gewickelten Feder- oder Stahldraht (14) besteht, dessen Windungen
(15) durch faltbare, im wesentlichen luftundurchlässige Bahnen (16) verbunden sind.
10. Staubsauger nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ende
des Schlauchs (3) an dem mit der Luftansaugeinrichtung verbundenen Ende des Aufnahmekanals
(2) axial festgelegt ist.
11. Staubsauger nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Schlauchende axial
unverschieblich, aber drehbar am Ende des Aufnahmekanals (2) festgelegt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29500994U DE29500994U1 (de) | 1995-01-23 | 1995-01-23 | Staubsauger |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29500994U DE29500994U1 (de) | 1995-01-23 | 1995-01-23 | Staubsauger |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29500994U1 true DE29500994U1 (de) | 1996-05-15 |
Family
ID=8002826
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29500994U Expired - Lifetime DE29500994U1 (de) | 1995-01-23 | 1995-01-23 | Staubsauger |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29500994U1 (de) |
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- 1995-01-23 DE DE29500994U patent/DE29500994U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19960627 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 19981001 |