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DE2946918C2 - Trampolinartiges Sportgerät - Google Patents

Trampolinartiges Sportgerät

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Publication number
DE2946918C2
DE2946918C2 DE2946918A DE2946918A DE2946918C2 DE 2946918 C2 DE2946918 C2 DE 2946918C2 DE 2946918 A DE2946918 A DE 2946918A DE 2946918 A DE2946918 A DE 2946918A DE 2946918 C2 DE2946918 C2 DE 2946918C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sports device
envelope
nets
jumping
sports
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE2946918A
Other languages
English (en)
Other versions
DE2946918A1 (de
Inventor
Donald W. Yorba Linda Calif. Gordon
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Plm Patent-Lizenz-Mittler 7447 Aichtal De GmbH
Original Assignee
Plm Patent-Lizenz-Mittler 7447 Aichtal De GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Plm Patent-Lizenz-Mittler 7447 Aichtal De GmbH filed Critical Plm Patent-Lizenz-Mittler 7447 Aichtal De GmbH
Priority to NL8002365A priority Critical patent/NL8002365A/nl
Priority to ES491539A priority patent/ES491539A0/es
Priority to LU82455A priority patent/LU82455A1/de
Priority to FR8011021A priority patent/FR2456531A1/fr
Publication of DE2946918A1 publication Critical patent/DE2946918A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2946918C2 publication Critical patent/DE2946918C2/de
Expired legal-status Critical Current

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    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63BAPPARATUS FOR PHYSICAL TRAINING, GYMNASTICS, SWIMMING, CLIMBING, OR FENCING; BALL GAMES; TRAINING EQUIPMENT
    • A63B5/00Apparatus for jumping
    • A63B5/11Trampolines
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63BAPPARATUS FOR PHYSICAL TRAINING, GYMNASTICS, SWIMMING, CLIMBING, OR FENCING; BALL GAMES; TRAINING EQUIPMENT
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    • A63B2067/005Games similar to volleyball or basketball and played on trampolines or the like, e.g. "Spaceball" or "Aeroball"
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    • A63B21/00Exercising apparatus for developing or strengthening the muscles or joints of the body by working against a counterforce, with or without measuring devices
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    • A63B71/022Backstops, cages, enclosures or the like, e.g. for spectator protection, for arresting balls

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Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein trampolinartiges Sportgerät nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Trampoline sind als Sportgeräte bekannt. Sie werden im allgemeinen aus einem Material, wie bspw. Leinen hergestellt, das das Trampolinbett bildet und das an einem starren Tragrahmen durch längliche, elastische Elemente, wie bspw. Federn, befestigt ist. Das Material ist auf diese Weise über dem Erdboden in horizontaler Lage elastisch bzw. federnd aufgehängt und wirkt als
Sprungtuch für den Benutzer. Auf dem Bett des Trampolins kann man auf- und abspringen und mit einiger Übung akrobatische Leistungen in der Luft über dem Bett ausführen. Obwohl das Trampolin für den Benutzer großen Spaß und ein gutes Training bringt, besitzt es erhebliche Gefahren. Viele Verletzungen sind die Folge der Benutzung eines Trampolins, weil die betreffende Person vom Betl auf den Boden oder auf einer: harten Gegenstand, wie bspw. den Tragrahmen oder die Federn gefallen ist Aufgrund der Konstruktion des Trampolins ist es ebenfalls leicht möglich, daß ein Arm oder ein Bein des Benutzers zwischen den Tragrahmen und das Bett gelangt, was schwere Verletzungen verursachen kann.
Bei einem aus der US-PS 40 77 623 bekannten trampolinartigen Sportgerät der eingangs genannten Art besteht die Umhüllung aus einem gebogenen, starren Brett, das am Außenumfang des Tragrahmens eingehängt ist und das die Oberfläche des Tragrahmens nur wenig überragt. Dies bedeutet, daß beim bekannten Sportgerät die Umhüllung nach wie vor die Federn, die das Sprungtuch zum Tragrahmen hin vorspannen, vom Sprungtuch aus gesehen, freiläßt, und daß die Umhüllung die Oberfläche des Sprungtuchs nur wenig überragt. Außerdem besitzt das bekannte Sportgerät in der Mitte eine senkrecht nach oben stehende Säule. Durch die Umhüllung sind zwar die Umstehenden in etwa geschützt, jedoch schützt das bekannte Sportgerät den Benutzer in keiner Weise davor, auf harte starre Teile beim Springen auftreffen zu können. Somit ist eine erhebliche Verletzungsgefahr für den Benutzer gegeben, der sowohl auf den Tragrahmen als auch auf die harte Umhüllung als auch gegen die Säule stürzen oder gar mit seinen Beinen zwischen die Abspannfedern gelangen kann. Auch wenn mehr als eine Person gleichzeitig auf dem irampolinartigen Sportgerät ihre Übungen macht, ist keinerlei Schutz vor einem Zusammenprall gegeben.
Es ist zwar bei einem aus der DE-OS 20 52 258 bekannten Trampolin bekannt, das Sprungtuch am als Federelement ausgebildeten Rahmen derart aufzuhängen und mit einem schmalen, nach außen geneigten, umlaufenden Rand zu versehen, daß der Rahmen vom Sprungtuch zum größten Teil abgedeckt ist. Allerdings bleiben auch hier die Eckenspannelemente für den umlaufenden Rand frei, und es ist nach wie vor kein Schutz gegen ein Hcrausstürzen aus dem Trampolin vorgesehen. Außerdem besteht auch beim Aufprall auf das Zugseil zum Spannen des umlaufenden Randes des Sprungtuches eine gewisse Verletzungsgefahr.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein trampolinartiges Sportgerät der eingangs genannten Art zu schaffen, das den Benutzer vor insbesonders ernsthaften Verletzungen vollständig schützt.
Diese Aufgabe wird bei einem trampolinartigen Sportgerät der genannten Art durch die im Kennzeichen des Anspruchs I angegebenen Merkmale gelöst.
Beim erfindungsgemäßen trampolinartigen Sportgerät ist erstens die Umhüllung aus elastischem Material, zweitens ragt sie nicht über die Grundfläche des Sprungtuches hinaus, so daß sie die Abspannfedern und den Tragrahmen von innen her abdeckt, und drittens ist die Umhüllung ausreichend hoch, um zu verhindern, daß ein Benutzer über sie hinweg nach außerhalb des Sportgerätes aus Versehen gelangen kann. Das erfindungsgemäße Sportgerät ist somii praktisch verletzungssicher.
Um beim Anmeldungsgegenstand die Benutzer nicht nur davor zu bewahren, daß sie mit harten und starren Teilen des Sportgerätes in Berührung kommen odar unbeabsichtigt nach außerhalb des Sportgerätes gelangen, sondern auch zu verhindern, daß sich bei der gleichzeitigen Benutzung von mehrerern Personen diese sich gegenseitig verletzten, ist gemäß Anspruch 2 bei einem Ausführungsbeispiel der durch die Umhüllung gebildete Innenraum durch straff gespannte elastische Trennelemente in Abschnitte unterteilt Dies hat einerseits den Vorteil, daß die Benutzer nicht gegeneinander prallen
ίο können und hat andererseits den Vorteil, daß die Trennelemente auch dazu verwendet werden können, daß das trampolinartige Sportgerät für Spiele, wie bspw. einem volleyballartigen Spiel verwendet werden kann. Deshalb sind die Trennelemente entweder, wenn das Gerät nur als Trampolingerät verwendet werden soll, nur als vertikale Abgrenzungsnetze ausgebildet oder sie beinhalten allein oder zusätzliche Spielnetze, die ein Ballspiel über das Netz ermöglichen. Der Unterschied besteht insbesondere darin, daß die Spr'jietze höher an-
2G geordnet sind, als dies beim reinen Ab^renzungsnetz der Fall sein muß, um ein Aufeinanderprallen zweier Spieler wirksam verhindern zu können. Weitere vorteilhafte Ausbildungen sind den Ansprüchen 3 bis 7 zu entnehmen.
Zweckmäßigerweise ist zum straffen Halten der Umhüllung des Innenraums ein Seilverspannungssystem gemäß Anspruch 8 vorgesehen, das mit einem einen Unterrahmen für das Sprungtuch beinhaltenden Traggeräts verbunden ist, das gemäß Anspruch 16 aus zusammensteckbaren und/oder teleskopartig miteinander verbundenen Stangen besteht. Auf diese Weise ist erreicht daß das erfindungsgemäße Sportgerät einfach herstellbar, unter geringem Kostenaufwand aufzubauen und ggf. leicht zu transportieren ist.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen sind den Ansprüchen 9 bis 15 und 17 zu entnehmen.
Bei einem Ausführungsbeispiel gemäß den Ansprüchen 19 und 20 wird das Sprungtuch durch die obere Seite eines Kissens, das aus flexiblem Material und mit Druckluft gefüllt ist, gebildet. Solche, eine trampolinartige Funktion einnehmende, Kissen sind aus der US-PS 31 30 816 bekannt. Die Umhüllung bildet mit dem Kissen einen geschlossenen Raum, der mit unter Druck gehaltener Luft gefüllt ist und von dieser getragen wird.
Die umlaufende Seitenwand des Kissens ist zusammengeschnürt, wodurch das Kissen den Sporttreibenden eine gute Gleichgewichtshaltung ermöglicht.
Weitere vorteilhafte Ausbildungen sind den Ansprüchen 21 und 22 zu entnehmen.
Die Erfindung wird anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläufrt. Es zeigt
F i g. 1 eine perspektivische Ansicht, teilweise aufgebrochen, eines Sportgerätes gemäß einem Aüsführungcbeispiel vorliegender Erfindung,
F i g. 2 eine perspektivische Ansicht des Traggerüstes und des Sprungtuches des Sportgerätes nach Fig. 1, jedoch ohne Umhüllung und Seilverspannungen,
F i g. 2 in vergrößerter und auseinandergezogener Darstellung eine Vorrichtung zum Verbinden der Tragelemente im Scheitel des Sportgerätes,
F i g. 4 eine perspektivische Darstellung des Aufbaues der Seilverspannung der Umhüllung für den Innenraum nach Fig. I, jedoch ohne das Traggerüst der Fi g. 2, die
bj Federn und das Sprungtuch.
Fig. 5 eine teilweise abgebrochene perspektivische Teilansicht des untren Bereiches des Sportgerätes zur Darstellung der Einzelheiten der Umhüllung, des Rah-
mens und der Verbindungen der Seilverspannung,
F i g. 6 eine perspektivische Ansicht der Abgrenzungs- und Spielnetze, des Sprungtuches und der Federn innerhalb des Sportgerätes der Fig. 1,
Fi g. 7 in vergrößerter, teilweise abgebrochener, perspektivischer Darstellung, die Abgrenzungs- und Spielnetze der Fig. 6 im Sportgerät, wobei gleichfalls die Befestigungsmittel zum Traggerüst der Fig. 2 dargestellt sind,
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht, teilweise aufgebrochen, eines Sportgerätes gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung,
Fig. 9 in perspektivischer, teilweise geschnittener Darstellung ein Sportgerät gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung,
F i g. 10 in vergrößerter, perspektivischer Darstellung den unteren Bereich des Ausführungsbeispieles der F i g. 9, wobei der obere Teil des !nnenraumes !.?i!wp>sp abgebrochen ist,
F i g. 11 in schematischer Darstellung das Sprungtuch des Ausführungsbeispieles der Fig. 9 und 10 im Ruhezustand und
Fig. 12 in schematischer Darstellung die Auswirkung beim Zusammendrücken des Sprungtuches des Ausführungsbeispieles der F i g. 9 und 10.
Das in Fig. 1 in Form eines bevorzugten Ausführungsbeispieles vorliegender Erfindung dargestellte Sportgerät dient zum Üben und Durchführen des Trampolinturnens, zum Üben und Durchführen von volleyball- oder basketballähnlichen Ballspielen, zum Trainieren der Körpermuskulatur und dgl. Es besitzt ein Traggerüst 10 am Metallrahmen, das ein übliches Sprungtuch 12 trägt, das bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel rund ist und etwa 4.1 m (13 feet, 6 inches) im Durchmesser ist. Das Sprungtuch 12 besitzt einen Rückprallfaktor von mindestens 20%, vorzugsweise von mindestens 30% und in optimaler Weise von mindestens 50%. Der Luftraum über dem Sprungtuch 12 und innerhalb des Traggerüstes 10 ist von einer Gewebehülle umgeben bzw. eingeschlossen, die die Übungskammer bzw. den Innenraum 15 bildet. Das für die Umhüllung 14 verwendete Gewebe besteht vorzugsweise aus luftdurchlässigem Material, d.h.. aus offenem bzw. durchbrochenem Netzwerk, durch das Luft leicht hindurchströmen kann. Das Sprungtuch 12 ist am Rahmen 10 mit Hilfe einer Vielzahl von Federn 16 in einer bei der Konstruktion von Trampolinen allgemein verwendeten Art befestigt. Durch eine mittels Knöpfe, Schnallen oder einen Reißverschluß 18 verschließbare öffnung, kann man in den innen/aum 15 gelangen. Im Innenraum bzw. in der Übungskammer 15 sind zwei zueinander senkrechte Unteneilungs- bzw. Abgrenzungsnetze 20 und darüber zwei schmälere bzw. kleinere, ebenfalls zueinander senkrechte Spielernetze 22 angeordnet.
Gemäß F i g. 2 besitzt das Traggerüst 10 einen unteren steifen kreisförmigen Tragrahmen 24, einen oberen steifen kreisförmigen Tragrahmen 26 und acht lotrechte Tragelemente 28. die den unteren und den oberen Tragrahmen 24, 26 verbinden und den oberen Tragrahmen 26 überragen und sich dann unter Bildung einer Krümmung bzw. eines Bogens in einem mit der Bezugsziffer 32 bezeichneten Scheitel treffen. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der untere Tragrahmen 24 im wesentlichen kreisringförmig und liegt horizontal auf dem Erdboden. Ein bevorzugter Durchmesser des unteren Tragrahmens 24 ist etwa 4.25 m (14 feet). Der obere Tragrahmen 26 ist über und im wesentlichen parallel zum unteren Tragrahmen 24 angeordnet, liegt im wesentlichen in der Ebene des Sprungtuches 12 und trägt unmittelbar diese Fläche über dom Erdboden. Er ist ebenfalls bevorzugt kreisringförmig und etwa 4,25 m (14 feet) im Durchmesser.
F.s sind vorzugsweise acht separate, lotrechte Trugelemente 28 in regelmäßigen Abständen (45) über den oberen und unteren Tragrahmen 24, 26 angeordnet; sie sind vertikal nach oben gerichtet und treffen sich im Scheitel 32.
ίο Der obere Tragrahmen 26 ist etwa 90 cm (3 feet) über dem unteren Tragrahmen 24 und das Rahmengerüst 10 selbst mißt zwischen Erdboden und Scheitel 32 etwa 6,1 m (20 feet).
Das Traggerüst 10 ist aus Abschnitten leichter Metiillrohre runden Querschnitts, wie bspw. Aluminium oder einer Aluminiumlegierung hergestellt. Die Rohrabschnitte sind in nicht näher dargestellter Weise durch Kupplungen ineinander steckbar miteinander verbunden. Die unteren und oberen Tragrahmen 24 und 26 sind aus vier Rohrabschnitten von etwa gleicher Bogenlänge (90°) steckbar zusammengesetzt. Jeder Abschnitt enthält einen langgestreckten, axial zentrierten Stift an einem Ende und eine axial zentrierte Bohrung oder Tasche am anderen Ende, deren Größe derart ist, daß sie den Stift des benachbarten Abschnittes satt bzw. ohne wesentliches Spiel aufnehmen kann. Jedes lotrechte Tragele nent 28 ist aus drei Rohrabschnitten zusammengesetzt. Der erste Abschnitt 28a verbindet den unteren mit dem oberen Tragrahmen 24, 26. der zweite Abschnitt 286 erstreckt sich vert'kal nach oben bis zum Beginn der Krümmung des lotrechten Tragelementes 28 und der dritte Abschnitt 28c ist derart gebogen, daß sich die lotrechten Tragelemente 28 im Scheitel 32 treffen können. Die acht lotrechten Tragelemente 28 kommen im Scheitel 32 mittels einer Kreuz- bzw. Spinnenverbindung 34 zusammen, die am besten aus F i g. 3 ersichtlich ist. Diese Verbindung 34 ist mit dem dritten Abschnitt 28c verbunden, wobei eine Steckverbindung, wie sie vorstehend beschrieben wurde, verwendet wird. Der Abschnitt 28c ist zur Verringerung der Herstellungskosten identisch mit den 90° -Abschnitten der Tragrahmen 24 und 26. deren Verbindungspunkte nicht übereinanderliegen, sondern winkelmäßig versetzt sind.
Es sei nun auf F i g. 4 Bezug genommen, wo das Scilverspannungssystem 36 gezeigt ist. Die Umhüllung 15 ist zwischen dem Seilverspannungssystem 36 und dem Traggerüst 10 angeordnet. Das Seilverspannungssystem 36 bewirkt die Befestigung bzw. Verspannung der Umhüllung 14 gegenüber dem Traggerüst 10, wie dies weiter unten anhand der F i g. 5 im einzelnen beschrieben werden wird. Das Seilverspannungssystem 36 besitzt ein unteres Seil 38, ein oberes Seil 40 und acht nach oben zum Scheitel 22 verlaufende Seile 42, die sich in einer Ringschraube 44 treffen. Die Bestandteile des Scheitels 32 einschließlich der Ringschraube 44 sind deutlicher in Fig. 3 dargestellt, in der dargestellt ist, wie die nach oben verlaufenden Seile 42 durch die Öffnung der Ringschraube 44 hindurch miteinander verbunden sind. In dieser auseinandergezogenen Darstellung ist der Schaft der Ringschraube 44 in einer Lage dargestellt, in der er gerade durch den Mittelpunkt der Kreuzverbindung 34 hindurchsteckbar ist. Die Ringschraube 44 wird dann unter Verwendung einer Flügelmutter 46 befestigt.
Die Seile des Seilverspannungssystems 36 können aus starkem Tau oder einem Metallseil, das mit Kunststoffmateria! überzogen ist, oder dgl. hergestellt sein.
Die unteren und oberen Achtecke, die durch die unte-
rcn und oberen Seile 38,40 gebildet sind, besitzen einen Querschnitt mit der maximalen Weite von etwa 4,1 m (13 feet, 6 inches), d. h., etwas weniger oder gleich dem Durchmesser des Sprungtuches 12. Der Abstand zwischen den oberen und unteren Seilen 38, 40 beträgt etwa 3,4 m (11 feet, 3 inches) und der Abstand zwischen dem oberen Seil 40 und der Ringschraube 44 etwa 1,7 m (5 fee' ί inches).
Es sei nun auf die Fig. 5 Bezug genommen, anhand der die Verankerung des Seilverspannungssystems 36 und der Umhüllung 14 am Rahmengerüst 10 beschrieben wird. Das obere Seil 40 ist an jedem der lotrechten Tragelemcnte 28 durch Befestigungs- bzw. Spannseile 48 befestigt, die wiederum an einer Ringschraube 50 befestigt ist, die durch eine Bohrung im lotrechten Tragclcment 28 gesteckt ist und mit Hilfe einer Flügelmutter 52 festgezogen ist. Ein nicht dargestellter Saum ist am bodenseitigen Rand der Umhüllung 14 vorgesehen, durch den das untere Sei! 38 hindurchgezogen ist. jedes der acht nach oben verlaufenden Seile 42 ist in diesem Saum am unteren Seil 38 festgebunden und am Außenumfang des Sprungtuches 12 angeordnet, wie dies mit der Bezugsziffer 54 kenntlich gemacht ist. An den Punkten 55, nahe jedem der Punkte 54, ist das untere Seil 38 an Verankerungsseilen 56 befestigt, die wiederum an einem Bereich des lotrechten Tragelementes 28 etwa in der Mitte des Abschnittes 28a befestigt sind. Die Verankerungsteile 56 sind mit dem vertikalen Tragabschnitt 28,7. unter Verwendung einer Ringschraube 58 und einer Flügelmutter 60 verbunden. Aufgrund der diagonalen Richtung der Seile 56 ziehen diese das untere Seil 38 und die nach oben verlaufenden Seile 42 nach unten und außen, wobei ein relativ unbiegsames bzw. steifes Seilverspannungssystem 36 zum Abgrenzen des Innenraumes 15 gebildet ist. Zusätzlich bewirkt das Festziehen des Seilverspannungssystems 36 mit den Flügelmuttern, d:iB das Traggerüst 10 mit seinen Steckverbindungen zusammengehalten wird.
Mit dieser Anordnung der Befestigung bzw. Verspannung wird erreicht, daß die Hülle 14 dem Umfang des Sprungtuches 12 unmittelbar benachbart ist, ohne daß sie am Außenumfang des Sprungtuches 12 selbst befestigt ist. Auf diese Weise nimmt die Hülle 14 am Übergang zum Sprungtuch 12 entsprechend dem unteren Seil 38 eine im wesentlichen achteckige Form ein. In vorteilhafter Weise ist die Umhüllung 14 so nahe wie möglich am Außenumfang des Sprungtuches 12 angeordnet. Die Grundfläche der Übungskammer 15 entspricht vollständig dem Sprungtuch 12 oder einem inneren Teil von ihm, so daß eine innerhalb der Übungskammer 15 des erfindungsgemäßen Gerätes befindliche Person weder von dem Sprungtuch 12 fallen noch auf ein hartes Hindernis, wie bspw. auf die Federn 16 oder das Traggerüst 10 aufschlagen kann. Darüber hinaus ist es nicht möglich, daß jemand innerhalb des Gerätes mit einem Arm oder einem Bein durch den Spalt zwischen dem oberen Tragrahmen 26 und dem Sprungtuch 12 rutscht Da die lotrechten Teile der Umhüllung 14 durch das Seilverspannungssystem 36 straff gehalten sind, rutscht jemand, der gegen die Hülle 14 fällt an ihr zum Sprungtuch 12 hin ab, ohne daß er sich verletzt.
F i g. 6 zeigt das Innere der Übungskammer 15, wobei die Abgrenzungsnetze 20 und die Spielnetze 22 dargestellt sind. Die Abgrenzungsnetze 20 liegen im wesentlichen in zueinander senkrechten lotrechten Ebenen und teilen den Innenraum bzw. die Übungskammer 15 in Quadrante. Abgrenzungsnetze 20, die vorzugsweise aus starkem Nylonnetzmaterial hergestellt sind, verhindern.
daß sich die Benutzer während des Spieles oder während des Übens gegenseitig verletzen. Somit können mindestens vier Personen (eine in jedem Quadranten) gleichzeitig üben oder spielen, ohne daß die Gefahr von Verletzungen besteht. Gegebenenfalls kann ein einziges Netz 20 oder es können mehrere Netze 20, je nach der Größe der gewünschten Spiel- bzw. Übungsfläche verwendet werden. Die Netze 20 sind stramm und lenken bzw. halten damit die Spieler, wie vorstehend in bezug
ίο auf die Umhüllung 14 beschrieben, beim Aufprall ab.
Über den Abgrenzungsnetzen 20 und im wesentlichen in denselben Ebenen sind zwei senkrecht zueinander angeordnete Spielnetze 22 vorgesehen. Ihre Funktion sei im einzelnen weiter unten anhand eines möglichen Spieles im Innenraum 15 beschrieben. Die Abgrenzungsnetze 20 sind etwa 2,1 m (7 feet) und die Spielnetze 22 etwa 45 cm (18 inches) hoch und im wesentlichen etwa 3 m (10 feet) über dem Sprungtuch 12.
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20, 22 jeweils an einem gegenüberliegenden Paar lotrechter Tragelemente 28 mit Hilfe mehrerer kurzer Seile 62 befestigt. Die genaue Art der Befestigung ist nicht kritisch und könnte auch in anderer Weise erfolgen, solange wie die Netze 20 relativ straff bzw stramm bleiben. Die Netze 20 und 22 sind somit an vier verschiedenen lotrechten Tragelementen 28 befestigt.
Gemäß dem in Fig. 1 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung besteht die Umhüllung 14 aus einem im Grundriß achteckigen lotrecht stehenden Wandteil 14| und aus einem aufgesetzten Dachteil 142, das aus einzelnen zusammengenähten dreieckförmigen Bahnen besteht, die an ihrer gemeinsamen Spitze am Scheitel 32 des Traggerüstes 10 aufgehängt sind. Die einander zugewandten Umfangsränder des pyramidenartigen Dachteils 142 und des achteckigen lotrechten Wandteils 14i können entweder miteinander vernäht sein oder auch nur lose einander gegenüberliegen, wobei eine Verbindung lediglich über die entsprechenden Zugseile 40, 42 und 48 in den Eckbereichen besteht Wie in Fig. 1 strichpunktiert angedeutet, kann über das erfindungsgemäße Gerät eine vorzugsweise lichtdurchlässige Haube 17, bspw. in Form einer Halbkugel oder dgl, zum Schutz gegen Witterungseinflüsse aufgesetzt sein. Diese Haube 17 kann bspw. lediglich auf die Tragelemente 28c lose aufgesetzt sein und ggf. über die Ringschraube 44 fixiert sein. Es ist aber auch möglich, den Haubendurchmesser größer als den der Tragelemente 28c zu machen, wobei die Haube 17 dann durch Abstandhalter im Scheitel 32 und an den Übergangsbereichen zwischen den Tragelementen 286 und 28c gehalten und fixiert sein kann.
In F i g. 8 ist ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Sportgerätes dargestellt, das sich vom ersten Ausführungsbeispiel hinsichtlich des unteren und oberen ringförmigen Tragrahmens 124 und 126, der Tragelemente 128a, des Sprungtuches 112 und deren Befestigung mittels Federn 116 am oberen Tragrahmen 126 nicht unterscheidet. Bei diesem zweiten Ausführungsbeispiel sind die gebogenen Tragelemente 28c des ersten Ausführungsbeispiels nicht vorgesehen, sondern statt dessen ist ein ringförmiger oder gemäß der Figur achteckiger Aufhängerahmen 127 in aufgebautem Zustand des Sportgerätes am oberen freien Ende der lotrechten Tragelemente 1286 selbsttätig verriegelbar gehalten. Der Aufhängerahmen 127 besitzt außenseitig Führungen bspw. in Form von Hülsen 129, mittels derer der Aufhängerahmen 127 längs der lotrechten Tragelemente 1286 auf- und abbewegbar ist Beim dargestellten
Ausführungsbeispiel sind nur halb soviel Hülsen 129 wie lotrechte Tragelemente 1286 vorgesehen, d. h., der Aufhängerahmen 127 ist in Umfangsrichtung gesehen an jedem zweiten Tragelement 128£> geführt. Das obere Ende der dazwischen liegenden lotrechten Tragelemente 128Zj ist mit einer Seilrolle 130 versehen, über die ein Zugseil 131 ^führt ist, das am Aufhängerahmen 127 befestigt ist und mit dem der Aufhängerahmen 127 vom Boden aus auf- und abbewegt werden kann. Je zwei Zugseile können ggf. auch nach den Rollen zusammengeführt werden, so daß nur zwei Personen, die ohnehin zum Aufbau benötigt werden, den Aufhängerahmen 127 auf- und abbewegen können.
Am Aufhängerahmen 127 ist das obere Ende der nur aus dem lotrechten achteckigen Wandteil 114| bestehenden Umhüllung 114 befestigt. Bei dem dargestellten achteckigen Aufhängerahmen 127 kann diese Befestigung unmittelbar erfolgen; während Hies hei einem ringförmigen Aufhängerahmen durch ein dem unteren Seil 40 entsprechendes Seil erfolgen kann. Bei diesem Ausführungsbeispiel fehlt also das Dachteil der Umhüllung 114. Zum Verspannen der Umhüllung 114 werden außer dem Aufhängerahmen 127 wie beim ersten Ausführungsbeispiel die acht lotrechten Seile 142 und die Abspannseile 156 einschließlich der betreffenden Verbindungsknoten und der Befestigungspunkte verwendet. Zum Strammhalten der lotrechten Seile 142 wird der Trägerrahmen 127 von einer nur schematisch dargestellten Haltevorrichtung 133 gehalten, die beim Hochziehen des Aufhängerahmens 127 selbsttätig einrastet bzw. verriegelt und die zum Herablassen des Aufhängerahmens 126 ausgeklinkt werden kann, so daß eine feste Verbindung hergestellt ist.
Bei diesem Ausführungsbeispiel sind ferner die beiden Netzpaare 120 und 122 unmittelbar übereinander angeordnet und einstückig oder miteinander vernäht. Außerdem sind die Netzpaare 120 und 122 an ihren Enden mit der Umhüllung 114 unmittelbar vernäht und es sind außen an der Umhüllung 114 im Bereich des oberen Endes des oder der angenähten Netze elastische Spannvorrichtungen 16* zur Verbindung mit den vertikalen Tragelementen 1286 vorgesehen.
Des weiteren ist bei diesem Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung im Bereich der Einstiegsöffnung 118 zum Innenraum 115 eine leiterartige Trappe 101 vorgesehen, die an einem Übergang zu einem Steg 102 auf dem oberen Tragrahmen 126 aufliegt und ggf. befestigt ist. Der Steg 102 ist platten- oder rostartig und überdeckt in dem Zugangsbereich die Spannfedern 116 für das Sprungtuch 112. Der die Zugangsöffnung verschließende Reißverschluß 118 kann bspw. mit einem Schloß versehen sein, um Unbefugten den Zugang nicht zu ermöglichen.
Des weiteren ist bei diesem Ausführungsbeispiel bspw. im Bereich jedes zweiten lotrechten Tragelementes 128a am unteren Tragrahmen 124 eine abklappbare oder einschiebbare Transportrolle 103 vorgesehen, um das erfindungsgemäße Sportgerät leichter an einen anderen Platz transportieren zu können. Dies wird bspw. auch durch die Bewegbarkeit des Aufhängerahmens 127 unterstützt und dadurch, daß die lotrechten Tragelemente 1286 wie in Fig. 1 steckbar oder teleskopartig ineinander schiebbar sind, so daß das erfindungsgemäße Sportgerät auch durch niedrige Türen, bspw. im Geräteraum von Turn- bzw. Sporthallen gefahren werden kann. Es versteht sich, daß die Transportrollen 103 auch nur einseitig vorgesehen sein können, so daß zum Transport des Sportgerätes die andere Seite angehoben werden muß. In diosem Falle brauchen die Transportrollen 103 nicht abklappbar oder verschwenkbar sein, da sie derart angeordnet sind, daß sie beim Anheben der anderen Seite auf den Boden gelangen.
Es versteht sich, daß die gemäß F i g. 8 dargestellten Abwandlungen auch teilweise in das Ausführungsbeispiel der Fig. 1 übernommen werden können, in dem bspw. das Traggerüst 10 mit den gebogenen Tragelementen 28c belassen wird, daß jedoch das Dachteil I4|
to entfernt wird, da ja die Abdeckung bspw. mittels der Haube 17 erfolgen kann. Außerdem kann auch dort ein auf- und abbewegbarer Aufhängerahmen vorgesehen sein, um einen einfacheren und schnelleren Aufbau der Umhüllung 14 zu ermöglichen.
Bei beiden bisher beschriebenen und dargestellten Ausführungsbeispielen vorliegender Erfindung können die Netzpaare 20, 22 bzw. 120, 122 höhenverstellbar sein; um eine Anpassung Her Net7höh? dann 7ij erreichen, wenn das Gerät von Kindern bzw. Jugendlichen benutzt wird. Dazu kann man bspw. bei der geteilten Ausführung der F i g. 1 und 7 auch das Abgrenzungsnetz 20 als Spielnetz ausbilden und somit zur Höhenanpassung das obere Spielnetz 22 einfach weglassen bzw. abnehmen. Es ist aber auch möglich, an den lotrechten Tragelementen 128ύ und in der Hülle mehrere Bohrungen bzw. öffnungen vorzusehen, um die Spicinetze 22 stufenweise höhenverstellbar zu machen, wobei der Abstand zwischen den Spielnetzen 22 und den Abgrenzungsnetzen 20 dann verändert wird. Gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung ist es auch möglich, eine lösbare und höhenverstellbare Befestigung zwischen den Netzen 120,122 und der Hülle 114 vorzusehen. Außerdem ist es möglich, die Höhenverstellbarkeit der Netze in der Weise vorzusehen, daß der Aufhängerahmen 127 in unterschiedlichen Höhen an den lotrechten Tragelementen 1286 arretiert werden kann, wobei dann das Seilverspannungssystem nachgespannt und die Längskanten der Hülle 114 mit entsprechenden Reißverschlüssen oder dgl. versehen werden müssen. Die letztere Möglichkeit hat den Vorteil, daß auch die Öffnungen und korbartigen Abdeckungen in entsprechender Weise höher oder tiefer gesetzt werden. Die F i g. 9 bis 11 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Sportgerätes, das gemäß F i g. 9 ein Sprungtuch 63 besitzt, das die Oberfläche einer luftgefüllten Matratze 64 bildet. Das Sprungtuch 63 besitzt einen Rückprallfaktor von mindestens 20%, vorzugsweise von mindestens 30%. Die Matratze 64 ist einschließlich des Sprungtuches 63 aus luftdichtem Material, wie bspw. gummiertes Nylongewebe hergestellt. Die Seitenwände 65 der Matratze 64 sind durch ein elastisches Seil oder durch eine Feder 66 eingeschnürt, das bzw. die etwa auf mittlerer Höhe der Seitenwände 65 angeordnet ist und in entspanntem Zustand einen Durchmesser besitzt, der kleiner ist als der normale, aufgeblasene Durchmesser dieser Matratze 64. Die Matratze 64 ist so groß, daß sie ein oberes Sprungtuch 63 von etwa derselben Größe wie die Fläche des Sprungtuches 12 bzw. 112 der vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele besitzt.
Das Zusammenwirken von Feder 66 und Matratze 64 erzeugt in den Seitenwänden 65 untere und obere Wulste 68 und 70. Die Matratze 64 ist mit Luft gefällt, die mittels eines Gebläses 72 unter Druck gehalten wird.
Innerhalb des Außenrandes der Matratze 64 liegend ist am Außenumfang des Sprungtuches 63 eine größere Umhüllung 74 befestigt die aus einem flexiblen luftdichten Gewebematerial gebildet und mit Luft gefüllt ist, die
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durch ein Gebläse 76 unlcr Druck gehalten ist. Der Lulldruck innerhalb der Umhüllung 74 ist geringer als der Luftdruck in der Matratze 64. Die Umhüllung 74 schafft somit eine große, ballonartige Kammer, wobei durch den Luftdruck die Umhüllung aufrecht gehalten ist und die Gewindewände stramm gehalten sind. Der Innenraum bzw. die Kammer 77 kann durch eine Öffnung betreten werden, die bspw. mittels eines durch ein Schloß sicherbaren Reißverschlusses 78 zur Aufrechterhaltung des Luftdruckes innerhalb der Kammer 77 schnell wieder geschlossen werden muß. Innerhalb der Umhüllung 74 sind die Abgrenzungs- und Spielnetze 20 und 22 angeordnet, die von den strammen Wänden der Umhüllung 74 aus gespannt sind. Das Innere der Übungs- und Spielkammer in Fig.9 ist ähnlich dem der Ausführungsform nach F i g. 1 oder 8.
Hin weiterer Aspekt dieses Ausführungsbeispieles ist in Fig. 10 dargestellt. Die Matratze 64 enthält eine Vielzahl von Trennwänden 80, die aus Netzwerk gebildet sind, um den freien Luftstrom innerhalb der Matratze 64 zuzulassen. Die Netztrennwände 80 können verschiedene Konfigurationen innerhalb der Matratze 64 besitzen. Sie erstrecken sich hier, wie dargestellt, quer von einer Seite der Matratze zur anderen und sind im wesentlichen radial gerichtet und unter 45° zueinander angeordnet. Die oberen und unteren Kanten der Trennwände sind bspw. durch Nähen mit der Unterseite des Sprungtuches 63 und der Oberseite der Bodenfläche 79 der Matratze 64 verbunden. Die Trennwände 80 sind an ihren Rändern nicht mit der Matratze verbunden.
Die Funktion der Trennwände kann anhand der Fig. 11 und 12 verstanden werden. Die schematische Darstellung der Fig. 10 zeigt die Luftmatratze 64 in Gleichgewicht bzw. im Ruhezustand. In dieser Anordnung halten die Trennwände 80 die Oberflächen 63 und 79 zueinander parallel und eben und verhindern, daß der Luftdruck innerhalb der Matratze 64 diese Oberflächen wölbt. Fig. 12 zeigt die Matratze 64 in einem Zustand, wenn ein Teil von ihr zusammengedrückt ist, bspw. wenn eine Person auf das Sprungtuch 63 springt. Der zusammengedrückte Bereich bzw. die Mulde 81 des Sprungtuches 63 besitzt die natürliche Tendenz, die Seiten 65 der Matratze 64 nach außen und das Sprungtuch 63 nach oben zu wölben. Diese natürliche Aufwärtstendenz des Sprungtuches 63 in Reaktion auf den niedergedrückten Bereich 81 ist nicht erwünscht, da sie den Benutzer des Gerätes nachteilig beeinflussen würde, indem sie bspw. eventuell bewirkt, daß dieser das Gleichgewicht verliert. Die Trennwände 80 jedoch, die innen mit der Oberseite 63 und dem Boden 79 der Matratze 64 verbunden sind, verhindern, daß das Sprungtuch 63 sich infolge eines Eindrückens seiner Oberfläche nach oben verzieht. Somit beschränkt sich die Reaktion auf das Eindrücken des Sprungtuches 63 darauf, daß die Seiten 65 der Matratze 64 nach außen gewölbt werden, wie dies in Fig. 12 dargestellt ist Da dieses Wölben von einem elastischen Dehnen der Feder oder des Seils 66 begleitet ist, sorgt die Matra:ze 64 für eine hochiedernde bzw. elastische Sprungoberfläche für den Benutzer.
Ebenso wie die Ausführungsbeispiele der F i g. 1 bis 7 und 8 kann das Ausführungsbeispiel der F i g. 9 bis 12 für die beschriebenen Netzspiele verwendet werden und schützt aufgrund der Kammer 77 die Spieler vor Verletzungen.
65 Hierzu 7 Blatt Zeichnungen

Claims (22)

Patentansprüche:
1. Trampolinartiges Sportgerät, mit einem in einem Abstand über dem Boden angeordneten horizontalen Tragrahmen, zwischen dem ein Sprungtuch gespannt ist, und mit einer längs des Tragrahmens umlaufenden vertikalen Umhüllung, dadurch gekennzeichnet, daß die aus elastischem Material bestehende Umhüllung (14,114) zwischen mit dem Tragrahmen fest verbundenen lotrechten Tragelementen (28,128) eines Traggerüstes (10,110) derart straffgespannt befestigt ist, daß sie unmittelbar über dem Sprungtuch (12, 112) ansetzt und ihre Grundfläche gleich oder kleiner als die des Sprungtuches (12,112) ist, und daß die Umhüllung (14,114) wesentlich, vorzugsweise einige Meter über dem Sprungtuch (12,112) endet.
2. Sportgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, $a& der durch die Umhüllung (14,114, 74) gebildete Innenraum (15, 115, 77) durch straffgespannte, elastische Trennelemente (20, 22; 120 122) in Abschnitte unterteilt ist
3. Sportgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der durch die Umhüllung (14,114, 74) gebildete Innenraum (15,115,77) durch zwei zueinander senkrechte, lotrechte Abgrenzungsnetze (20, 120) in vier gleiche Abschnitte unterteilt ist
4. Sportgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der durch die Umhüllung (14,114, 74) gebildete Inr.enraum (15,115, 77) durch zwei zueinander senkrechte, lofechte Spielnetze (22, 122) in vier gleiche Abschnitte pnterteilt ist.
5. Sportgerät nach den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Spielnetze (22, 122) über den Abgrenzungsnetzen (20, 120) angeordnet sind und einen geringen Abstand zu diesen haben oder mit ihnen verbunden sind.
6. Sportgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Spielnetze (22,122) allein oder zusammen mit den Abgrenzungsnetzen (20,120) höhenverstellbar gehalten sind.
7. Sportgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Spiel- und/oder die Abgrenzungsnetze (22, 122; 20,120) an der Umhüllung (14,114,74) befestigt sind.
8. Sportgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum straffen Halten der Umhüllung (14,114) des Innenraums ein Seilverspannungssystem (36,136) vorgesehen ist, das mit einem den Unterrahmen (24, 26 28a; 124, 126, 128a^ beinhaltenden Traggerüst (10,110) verbunden ist.
9. Sportgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterrahmen des Traggerüstes (10, 110) aus zwei übereinander angeordneten und durch lotrechte Stangen (28a, \2%a) verbundenen umlaufenden Teilen (24, 26; 124, 126) besteht, von denen der das Sprungtuch (12, 112) haltende obere Teil (26, 126) mit lotrecht stehenden Stangen (286, 128Λ) verbunden ist, die mindestens bis in die Höhe des Randes der Umhüllung (14,114) reichen.
10. Sportgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die lotrechten Stangen [2Sb) mit nach oben weisenden und nach innen gebogenen, sternartig zusammenlaufenden Stangen (28c^ verbunden sind.
11. Sportgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen Enden der lotrechten Stangen (12Sb) über ein umlaufendes Teil (127) miteinander verbunden sind.
12. Sportgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das umlaufende Teil ein längs der lotrechten Stangen (1286^ auf und ab bewegbarer Tragrahmen (127) für die Netze (120, 122) und die Umhüllung (114) ist
13. Sportgerät nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung (14) mit einem pyramidenartigen Dachteil (142) versehen ist, das in Verbindungspunkt (32) der gebogenen Stangen (2Sc)aufgehängt ist
14. Sportgerät nach einem der Ansprüche 8 bis 10 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß über den gebogenen Stangen (28c) eine undurchlässige Schutzhaube (17) vorgesehen ist
15. Sportgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterrahmen (24,26; 124,126) kreisringförmig mit mehreren Ober den Umfang verteilten lotrechten Stangen (28ö, \2Sb) versehen ist zwischen denen die Umhüllung (14, 114) mittels des Seilverspannungssystems (36) polygonartig gespannt ist.
16. Sportgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Traggerüst (10,110) aus zusammensteckbaren und/oder teleskopartig miteinander verbundenen Stangen besteht
17. Sportgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß "die Umhüllung (14, 114) aus einem Netzgewebe besteht
18. Sportgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Traggerüst (10,110) fahrbar ist.
!9. Sportgerät, bei dem das Sprungtuch die obere Seite eines Kissens bildet, das aus flexiblem Material gebildet und mit Druckluft gefüllt ist, nach Anspruch 1 und 2—7, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung (74) mit dem Kissen (64) einen geschlossenen Raum (77) bildet, der mit unter Druck gehaltener Luft gefüllt und von dieser getragen ist.
20. Sportgerät nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet daß die umlaufende Seitenwand (65) des Kissens (64) zusammengeschnürt ist
21. Sportgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Sprungtuch (12. 112, 63) einen Rückprallfaktor von mindestens 20, vorzugsweise von mindestens 30% besitzt
22. Sportgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung (14, 114, 74) mit einer verschließbaren Zugangsöffnung (18, 118,78) versehen ist.
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