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Beschlag
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Die Erfindung betrifft einen Beschlag zum Verbinden von Möbelteilen.
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Bisher erfolgte die lösbare Verbindung von Möbelteilen entweder durch
Verschrauben unter Verwendung fester metallischer Winkel oder unter Verwendung besonderer
schloßartiger Beschläge, welche mit Topfkörpern in die Möbelteile in der Nachbarschaft
der Verbindungsstelle abgelassen wurden. Die erste Lösung hat den Nachteil, daß
das Herstellen und Lösen der Verbindung zwischen den Möbelteilen umständlich ist
und daß der Beschlag vollständig sichtbar ist. Die zweite Lösung hat den Nachteil,
daß diese Beschläge ganz präzise eingepaßt werden müssen und später nicht mehr verschoben
werden
können. Man kann also nur ein bestimmtes Möbel aus den Möbelteilen zusammenbauen,
nicht aber die Möbelteile in unterschiedlicher Weise zu verschiedenen Möbeln zusammenfügen.
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Durch die vorliegende Erfindung soll daher ein Beschlag zum Verbinden
von Möbelteilen geschaffen werden, welcher ein einfaches Montieren und Zerlegen
der Möbelteile in unterschiedlicher Kombination ermöglicht.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch einen Verschlag gemäß
Anspruch 1.
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Bei dem erfindungsgemäßen Beschlag braucht man zum Herstellen und
Lösen der Verbindung zwischen den Möbelteilen nur ein einziges Spannmittel einzuziehen
bzw. zu lösen. Man kann mit dem erfindungsgemäßen Beschlag sowohl über Eckverbindungen,
als auch T-Verbindungen als auch stumpfe Verbindungen zwischen zwei Möbelteilen
herstellen; man kann aber auch unter Verwendung derselben Beschlagstandardteile
auch einfach drei Möbelteile kreuzförmig miteinander verbinden.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in Unteransprüchen
angegeben.
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Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 2 wird erreicht,
daß die Beschlagblöcke flächig und unverdrehbar in den zugeordneten Nuten einsitzen.
Damit wird zugleich
auch eine besonders gute Krafteinleitung in
die Möbelteile erhalten.
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Bei einem Beschlag gemäß Anspruch 3 kann man unter geringer Kraft
aufwendung verhältnismäßig große Spannkräfte zwischen den Möbelteilen gewährleisten,
ausserdem kann weitgehend auf im Handel erhältliche Maschinenelemente zurückgegriffen
werden.
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Ein Beschlag gemäß Anspruch 4 eignet sich besonders gut zur Herstellung
von Ubereckverbindungen, welche in der Praxis am häufigsten vorkommen.
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Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 5 wird erreicht,
daß der von der Spannschraube eingenommene Raum vollständig von den von den Befestigungsmitteln
eingenommenen Räumen getrennt ist. Man braucht daher bei der Bemessung der Spannschraube
keinerlei Rücksicht auf die Bemessung der Befestigungsmittel zu nehmen; das Befestigen
der Beschlagblöcke an den Möbelteilen kann völlig unabhängig vom Einschrauben der
Spannschraube erfolgen.
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Ein Beschlag gemäß Anspruch 6 ist im eingebauten Zustand besonders
kompakt. Ausserdem kann man sehr kurze Spannschrauben verwenden, wodurch sichergestellt
ist, daß das auf die Gewindebohrung bei Belastung des mit dem die Durchgangsbohrung
aufweisenden Beschlagblock versehenen Möbelteiles ausgeübte Drehmoment klein bleibt.
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Ein Beschlag gemäß Anspruch 7 kann aus denselben Standardbeschlagteilen
zusammengestellt werden wie ein Beschlag zum Verbinden nur zweier Möbelteile; mit
ihm können aber auf sehr einfache Weise drei Möbelteile kreuzförmig miteinander
verbunden werden. Derartige Ereuzverbindungsstellen treten z.B. bei Schrankwänden
an den zwischen aufeinanderfolgenden Schränken liegenden Trennwänden häufig auf.
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Die Weiterbildung der Erfindung ist im Hinblick auf ein einfaches
Betätigen der Spannschraube von Vorteil.
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Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 9 ist im Hinblick auf
ein einfaches Einstellen der Mitte des einen Möbelteiles auf eine bestimmte Stelle
des anderen Möbelteiles von Vorteil. Im eingebauten Beschlag liegen nämlich die
Befestigungsmittelaufnahmen der beiden Beschlagblöcke in ein und derselben Ebene.
Dies ist insbesondere beim Aufbau von Regalen von Vorteil, da man durch Bohren eines
Loches für das Befestigungsmittel des einen Beschlagblockes, der an der vertikalen
seitlichen Regalwand befestigt wird, zugleich auch präzise die Mitte des Regalbrettes
vorgegeben hat.
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Ein Beschlag, wie er im Anspruch lo angegeben ist, eignet sich besonders
gut zum stumpfen Verbinden zweier Möbelteile, da dann alle freien Oberflächen der
benötigten Beschlagblöcke mit der die Aufnahmenut enthaltenden Begrenzungsfläche
der beiden Möbelteile fluchten.
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Nachstehend wird die Erfindung anhand von Busfuhrungsbeispielen unter
Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen: Fig.
1 eine perspektivische Darstellung der Verbindungsstelle zwischen einer vertikalen
Regalwand und einem horizontalen Regalboden, welcher durch einen zwei Beschlagblöcke
und eine Spannschraube aufweisenden Beschlag lösbar miteinander verbunden sind,
wobei der Regalboden über diejenige Stellung angehoben wiedergegeben ist, welche
er in eingebautem Zustand einnimmt; Fig 2 einen horizontalen Schnitt durch die Verbindungsstelle
zweier benachbarter Schränke einer Schrankwand, an welcher zwei vertikale Wandteile
der benachbarten Schränke mit einer vertikalen Zwischenwand verbunden sind; und
Fig. 3 einen Schnitt durch eine ähnliche kreuzförmige Verbindung zwischen drei Möbelteilen.
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Fig. 1 zeigt Segmente zweier Möbelteile 1o und 12 in derjenigen Stellung,
welche sie unmittelbar vor dem Verbinden durch ein insgesamt mit 14 bezeichneten
Beschlag einnehmen. Das Möbelteil 1o kann z.B. eine vertikale Seitenwand eines Regales
sein, während das Möbelteil 12 ein fest mit der Regalseitenwand zu verbindender
Regalboden ist.
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Das Möbelteil 1o hat eine zu seiner Vorderseite hin offene vertikale
Nut 16. sowie eine in seiner inneren Seitenfläche liegende vertikale Nut 18. Ähnlich
hat das Möbelteil 12 in seiner Vorderseite eine horizontale Nut 20 und in seiner
Unterseite eine ebenfalls horizontale Nut 22. Die Nuten der Möbelteile 1o und 12
haben jeweils einen im Querschnitt halbkreisförmigen Boden.
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Der Beschlag 14 besteht aus zwei Beschlagblöcken 24 und 26 und einer
Spannschraube. Zum Befestigen des Beschlages 14 an den Möbelteilen 1o und 12 sind
zwei Befestigungsschrauben 30 und 32 vorgesehen.
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Die Beschlagblöcke 24 und 26 haben jeweils eine zur Querschnittsform
der Nuten komplementäre Querschnittsgestalt und sind mit von der Blocklängsachse
versetzten und senkrecht zu dieser verlaufenden Aufnahmebohrungen 34 bzw. 36 für
die Befestigungsschrauben 30 und 32 versehen. Der Beschlagblock 24 hat zusätzlich
eine seiner in der Zeichnung unten liegenden Stirnfläche benachbarte Gewindebohrung
38, welche die Blocklängsachse schneidet und senkrecht auf dieser steht. Der Beschlagblock
26 hat ferner eine Durchgangsbohrung 4o, welche unter Abstand parallel zur Blocklängsachse
verläuft und der in der Zeichnung unten liegenden Oberfläche des Beschlag blockes
26 benachbart ist.
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Der vertikale Abstand zwischen den Aufnahmebohrungen 34 und 36 sowie
der Gewindebohrung 38 bzw. der Durchgangsbohrung 40 ist gleich groß. Ferner ist
der Abstand der Aufnahmebohrungen 34
von der halbzylindrischen
Begrenzungsfläche für beide Beschlagblöcke gleich groß. Vorzugsweise ist ferner
der Abstand der Gewindebohrung 38 von der unteren Stirnfläche des Beschlagblockes
24 gleich dem Abstand der Durchgangsbohrung 40 von der benachbarten Oberfläche des
Beschlagblockes 26.
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Der Einbau des Beschlages 14 und der Zusammenbau der beiden Möbelteile
1o und 12 läßt sich folgendermaßen durchführen: In derjenigen Höhe des Möbelteiles
10, bei welcher später die Mitte des Möbelteiles 12 liegen soll, wird von der Nut
16 zur Nut 18 eine Bohrung 42 hergestellt. lm Möbelteil 12 wird von der Nut 20 zur
Nut 22 eine Bohrung 44 hergestellt, deren Lage weitgehend un-kritisch ist. Sie muß
nur weit vom linken Ende des Möbelteiles 12 entfernt sein als dem Abstand zwischen
der in der Zeichnung links gelegenen Stirnfläche und der Aufnahmeöffnung 36 des
Beschlagblockes 26 entspricht und darf nicht so weit vom linken Ende des Möbelteiles
12 entfernt sein, daß die Spannschraube 28 nicht mehr mit einer Mehrzahl von Gewindegängen
in der Gewindebohrung 38 eingreifen kann.
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Nun wird der Befestigungsblock 24 so in die Nut 26 eingesetzt, daß
seine Aufnahmebohrung 34 mit der Bohrung 42 fluchtet, und die Befestigungsschraube
30 wird eingedreht, wobei sie sich mit ihrer Spitze in das hinter der Nut 18 liegende
Material
des Möbelteiles 1o hineinarbeitet. In Fig. 1 ist der Beschlagblock 24 in der nun
erhaltenen Lage gestrichelt angedeutet.
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Nun wird - falls der Beschlag nicht schon entsprechend vormontiert
geliefert ist - die Spannschraube 28 durch die Durchgangsbohrung 4o gesteckt und
soweit in die Gewindebohrung 58 eingedreht, daß bei an ihrem Kopf anschlagendem
Beschlagblock 26 dessen Aufnahmebohrung 36 gemäß visueller Kontrolle geringfügig
rechts der Bohrung 44 liegt.
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Dann wird das Möbelteil 12 abgesenkt, so daß der Beschlagblock 26
in die Nut 22 eintritt.Der Beschlag 26 wird ann - falls erforderlich - geringfügig
nach links verschoben, so daß die Befestigungsschraube 32 durch die Bohrung 44 und
die Aufnahmebohrung 36 hindurchgeführt werden kann und in das hinter der Nut 22
liegende Material eingedreht werden kann. In Fig. 1 ist die jetzt vom Beschlagblock
26 erreichte Lage ebenfalls gestrichelt angedeutet. Nun wird die Spannschraube 28
untcr Verwendung eines schräg gehaltenen Kreuzschlitzschraubenziehers oder abgewinkelten
Schlüssels vollends angezogen. Dies bedeutet keine Schwierigkeiten, da einerseits
die Spannschraube in nur geringem Abstand von der Unterseite des Möbelteiles 12
angeordnet ist, andererseits zum Spannen auch nur noch wenig nachgedreht zu werden
braucht, da die Aufnahmebohrung 36 zuvor schon visuell auf die Bohrung 44 ausgefluchtet
wurde.
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Man erkennt, daß der Beschlag 14 nach dem Einbau der Sicht von
oben
vollständig entzogen ist; nur genau von vorn gesehen sind die beiden Befestigungsschrauben
30 und 32 sichtbar, was jedoch nur in wenigen Fällen stört. In diesen Fällen kann
dann auf die Nut 16 eine Abdeckleiste 46 im Press-Sitz aufgesetzt werden, die Nut
22 kann entsprechend verschlossen werden.
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Man erkennt ferner, daß man die Höhe, in welcher das Möbelteil 12
am Nöbelteil 1o angebracht werden soll, noch beim Zusammenbau des Möbels auf sehr
einfache Weise vorgeben kann oder beim Wiederzusammenbau des Möbels abändern kann.
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Schließlich erkennt man, daß der soeben beschriebene Beschlag ein
mechanisch sehr belastbare Verbindung zwischen den Möbelteilen 1o und 12 bei sehr
einfachem Aufbau gewährleistet, da die Befestigungsschrauben 30 und 32 mitten durch
das Volumen der Möbelteile 1o und 12 geführt sind, so daß keine Gefahr eines Ausreissens
besteht, wie dies bei Beschlägen der Fall ist, welche mit Topfkörpern in die miteinander
zu verbindenden Möbelteile eingesetzt sind. Die Kraftübertragung zwischen den aus
Metall oder Kunststoff gefertigten Beschlagblöcken 24 und 26 über die Spannschraube
28 stellt keinerlei Probleme, solange nur die Spannschraube 28 mit ausreichend vielen
Gewindegängen in die Gewindebohrung 38 eingreift, - eine Bedingung, die sich in
der Praxis leicht erfüllen läßt.
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Unter Verwendung fast derselben Beschlagteile lassen sich auch zwei
Möbelteile stumpf aneinandersetzen. Man benötigt dann anstelle des Beschlagblockes
24 nur einen solchen,
der ähnlich wie der Beschlagblock 26 aussieht,
aber anstelle der Durchgangsbohrung 40 eine Gewindebohrung enthält. Man kann dann
die beiden Beschlagblöcke fluchtend in der Nut 22 und/oder der Nut 20 entsprechende
Nuten der stumpf zu verbindenden Möbelteile einsetzen, jeweils mit einer Befestigungsschraube
sichern und dann durch Anziehen der Spannschraube 28 verblocken.
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Statt dessen kann man zur stumpfen Verbindung von zwei Mobelteilen
auch jeweils zwei Beschlagblöcke 26 verwenden, wie sie oben beschrieben wurden,
und zwischen ihnen einen Beschlagblock 24 vorsehen, wie er ebenfalls oben beschrieben
wurde, wobei dann zwei durch die Beschlagblöcke 26 hindurchgeführte Spannschrauben
beide in die Gewindebohrung 38 eingedreht werden. In diesem Falle erreicht man also
eine stumpfe Verbindung der Möbelteile unter Verwendung genau derselben Beschlagteile,
wie sie für die oben beschriebene Ubereckverbindung verwendet wurden. Eine ähnliche
Anordnung wird später unter Bezugnahme auf die Fig. 2 und 3 noch genauer beschrieben.
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Man kann ferner in Fällen, in denen eine sichtbare Nut, welche der
Nut 18 entspricht, nicht stört, die Befestigungsschraube 30 einsparen, in dem man
die Nut 18 in Fig. 1 auf die links gelegene Aussenseite des Nöbelteiles 1o verlegt
und die Spannschraube 28 einfach von unten in den Beschlag block 24 einschraubt,
wodurch dieser fest gegen den Nutboden
gezogen wird und sich etwas
in diesen hineinarbeitet.
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Schließlich hat der oben beschriebene Beschlag den Vorteil, daß er
ein Verschwenken der Möbelteile 1o und 12 gegeneinander um die Achse der Spannschraube
28 zuläßt. Stimmt man die Gewinde der Gewindebohrung 8 und der Spannschraube 28
selbsthemmend aufeinander ab, so kann man mit dem Beschlag 14 sogar ein Scharnier
herstellen; man braucht nur die Spannschraube nicht satt anzuziehen.
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Unter Verwendung derselbenchlagteile, wie sie obenstehend unter Bezugnahme
auf Fig. 1 beschrieben wurden, kann man auch kompliziertere Beschläge herstellen,
welche zur Verbindung dreier Möbelteile dienen, wie nun unter Bezugnahme auf die
Fig. 2 und 3 beschrieben werden soll. In diesen Figuren sind Teile, welche schon
oben beschriebenen Teilen von der Funktion her entsprechen, mit entsprechenden Bezugszeichen
versehen.
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Fig. 2 zeigt einen horizontalen Schnitt durch die Verbindungsstelle
eines Möbelteiles 1o mit zwei weiteren Möbelteilen 12 und 12'.
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Das Möbelteil 1o ist z.B. die vertikale Zwischenwand zwischen zwei
benachbarten Schränken einer Schrankwand; die Möbelteile 12 und 12' stellen vertikale
Wandelemente dieser beiden Schränke dar. Die Nuten 22 sind als flache Nuten ausgebildet,
welche die Beschlagblöcke 26 ihrer Breite nach aufnehmen.
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Der Beschlag zum Verbinden der drei Möbelteile umfaßt einen Beschlagblock
24, welcher durch eine Befestigungsschraube 30
am Möbelteil 1o
so festgelegt ist, wie dies obenstehend schon unter Bezugnahme auf Fig. 1 beschrieben
wurde.
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An den Möbelteilen 12 und 12'sind Beschlagblöcke 26 und 26' durch
Befestigungsschrauben 32 und 32' befestigt. Eine Spannschraube 28 ist in den Beschlagblock
24 in Fig. 2 von unten eingeschraubt, eine zweite Spannschraube 28', welche den
Beschlagblock 26' durchsetzt, ist in den Beschlagblock 24 von oben eingeschraubt.
Durch Anziehen der beiden Spannschrauben 28 und 28' sind die beiden Möbelteile 12
und 12' fest mit dem Möbelteil 1o verbunden.
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Die Nut 16 des Möbelteiles 1o ist wieder durch eine Abdeckleiste 46
verschlossen; entsprechend sind die Nuten 20 und 20' der Möbelteile 12 und 12' durch
Abdeckleisten 48 und 48' verschlossen.
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Fig. 3 zeigt eine ähnliche Verbindung zwischen drei Möbelteilen, wie
sie soeben unter Bezugnahme auf Fig. 2 beschrieben wurde. Nur liegen hier die den
Nuten 18 und 22 von Fig. 1 entsprechenden Nuten 18" und 22" des Möbelteiles 1o und
der beiden mit ihm zu verbindenden Möbelteile 12 in einer gemeinsamen horizontalen
Ebene und nehmen die Beschlagblöcke 24 und 26 jeweils wieder in ihrer Tiefe auf.
Ausserdem sind die Tiefenabmessungen der Beschlagblöcke 24 und 26 genau entsprechend
der Tiefe der Nuten 18" und 22" gewählt. Die Befestigung der Beschlagblöcke an den
Möbelteilen und die Verspannung der Möbelteile 12 am Möbelteil 1o erfolgt ganz analog
wie beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 2.