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"Gehäuse für elektrische Bauteile"
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Die Erfindung betrifft ein Gehäuse nach dem Oberbegriff des Anspruches
1.
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Elektrische Installationsgeräte, wie Leitungsschutzschalter und dergleichen,
sind jeweils in einem einzigen, speziell auf das betreffende elektrische Bauteil
bzw. Bauelement angepaßten Gehäuse untergebracht. Beispielsweise die Leitungsschutzschalter
werden normalerweise in schalenförmige Gehäuseteile eingesetzt, die eine T-Form
haben, wobei ein aus den beiden Schalenhälften bestehendes Gehäuse jeweils einen
einzigen Leitungsschutzschalter aufnimmt. Das Gleiche gilt auch bei Fehlerstromschutzschaltern,
Fernschaltern und Stromstoßrelais. Es besteht auch die Möglichkeit, in Gehäuse,
die ein Boden- und ein Deckelteil aufweisen, Klingeltrafos und dergleichen einzubauen.
Immer aber ist jeweils ein Gehäuse für jeweils ein Bauteil bzw. Bauelement vorgesehen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Gehäuse der eingangs genannten Art
zu schaffen, welches der äußeren Form der in Installationsverteilungen eingebauten
bekannten Gehäuse angepaßt ist und in welches unterschiedliche große und verschiedenartige
Bauelemente in einfacher Weise eingebaut werden können. Darüberhinaus soll das Gehäuse
leicht montierbar und demontierbar und zur einfachen Halterung spezieller Bauteile
geeignet sein.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Anspruches
1.
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Ein Gehäuse, welches nach den Merkmalen des Anspruches 1 ausgebildet
ist, kann auf sehr einfache Weise hergestellt sein, wobei einige Teile im sogenannten
Spritzgußverfahren herstellbar sind. Darüberhinaus kann das Gehäuse in beliebiger
Länge gefertigt werden, was einfach dadurch erreichbar ist, daß man das Mittelteil
sowie die Abdeckhaube bzw. die Abdeckkappe, die jeweils als Meterware herstellbar
sind, an der gewünschten Stelle ablängt.
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Um das Gehäuse zusammenbauen zu können,können der vordere und hintere
Abschlußteil sowie der Mittelteil von je einer Bohrung durchdrungen sein, welche
Bohrungen im montierten Zustand fluchten und durch welche die Schraube einer Schraubenverbindung
hindurchsteckbar ist, um die Gehäuseteile zusammenzuhalten.
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Um die Abdeckhaube aufsetzen zu können, können gemäß der Merkmale
der Ansprüche 4 bis 8 Seitenleisten auf das Bodenteil aufgesetzt werden, auf denen
dann die Abdeckhaube verrastbar ist. Die Seitenleisten können als Klemmenleisten
ausgebildet sein, wobei in bekannter Weise einzelne Kammern gebildet sind, in die
Klemmelemente eingesetzt sind. Dabei können an der
Innenseite der
Seiten- bzw. Klemmenleisten Nuten vorgesehen sein, die senkrecht zum Mittel- oder
Bodenteil verlaufen und gegebenenfalls zur Aufnahme von Leiterplatten dienen.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind den weiteren Unteransprüchen
zu entnehmen.
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Anhand der Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
dargestellt ist, und der Unteransprüche sollen die Erfindung sowie weitere vorteilhafte
Ausgestaltungen und Verbesserungen näher erläutert und beschrieben werden.
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Es zeigt Fig. 1 ein hinteres Abschlunteil, Fig. 2 ein Mittelteil,
Fig. 3 und 4 zwei Klemmenleisten, Fig. 5 eine Abdeckhaube, Fig. 6 ein vorderes Abschlußteil,
Fig. 7 ein Schieber, der an das vordere und hintere Abschlußteil anbringbar ist
und Fig. 8 eine teilweise Schnittansicht, die die Verbindung von Seitenleiste und
Abdeckhaube zeigt.
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Die einzelnen Bauteile bzw. Bauelemente des Gehäuses sind in den einzelnen
Figuren 1 bis 7 praktisch explosionsartig
dargestellt. Im folgenden
werden daher die einzelnen Elemente jeweils einzeln für sich beschrieben.
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In der Figur 1 ist ein hinteres Abschlußteil 10 von innen in perspektivischer
Darstellung gezeigt, welches zusammen mit dem in der Figur 6 dargestellten vorderen
Abschlußteil 12 die Stirnwände eines erfindungsgemäßen Gehäuses bildet. Die beiden
Abschlußteile sind identisch ausgebildet, so daß die Beschreibung lediglich des
hinteren Abschlußteiles ausreicht.
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Das hintere Abschlußteil besitzt ein Bodenteil 14, an dem senkrecht
dazu eine Wand 16 angebracht ist. Das Bodenteil 14, mit dem das Gehäuse im montierten
Zustand an einer Tragschiene befestigt werden kann, besitzt eine U-förmige Ausnehmung
18, die den U-förmigen Ausnehmungen entspricht, die bei handelsüblichen Leitungsschutzschaltern
an deren Boden angeformt sind, um das Gehäuse bzw. den Leitungsschutzschalter auf
eine Tragschiene aufzuschnappen.
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An der Innenfläche 20 und zwar in der Mitte senkrecht zu der Wand
16 ist eine Wölbung 22 sorgesehen, die eine Bohrung 24 umgrenzt, wobei die Mittelachse
der Bohrung annähernd in der Ebene der Innenfläche 20 liegt und die Bohrung selbst
das hintere Abschlußteil 10 quer zur Wand 16 vollständig durchdringt. Beidseitig
zu der Bohrung 24 bzw. der Wölbung sind parallel zur Bohrung 24 Nuten 26 und 28
vorgesehen, die jeweils zwischen zwei L-förmig ausgebildeten Fortsätzen 30 und 32.
40, 42 die ebenfalls parallel zur Bohrung verlaufen, aufgenommen sind, wobei die
freien Schenkel 34 und 36 der L-förmigen Fortsätze aufeinanderzuweisen, dabei zwischen
sich einen Spalt 38 bildend. In gleicher Weise sind auch die in der Zeichnung links
von der Bohrung befindlichen L-förmigen Fortsätze 40 und 42 ausgebildet.
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An der Innenfläche 20 ist im Bereich der beiden parallel
zur
Bohrung verlaufenden Ränder eine weitere L-förmige Nut 44 und 46 angeformt, wobei
die Schenkel dieser Nuten voneinanderwegweisen.
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Die Wand selbst ist in ihrem Profil (in der Ebene senkrecht zur der
Mittelachse der Bohrung) den üblichen Leitungsschutzschaltern angepaßt, so daß im
Querschnitt der Abschlußteil T-förmig ausgebildet ist. Dieser T-förmige Abschlußteil
besitzt einen Querbalken 48 und einen Steg 50, welcher Steg 50 selbst wiederum bei
52 eine Stufe aufweist. An den Kanten bzw. Rändern des Querbalkens 48 des T-förmigen
hinteren Abschlußteiles 10, die parallel zur Innenfläche 20 verlaufen, sind Rastzungen
54 und 56 vorgesehen, die hakenartig ausgebildet sind, wobei die Nasen 58 der Rastzungen
54 und 56 hin zur Innenfläche 20 zeigen und an ihren Außenseiten 60 abgeschrägt
sind.
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In Abstand zum äußeren Umfangsrand des Steges des T ist eine senkrecht
zur Wand 16 verlaufende Leiste 62 vorgesehen, wobei die Leiste einen Bereich der
Abschlußwand größerer Dicke umgibt.
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Die Figur 2 zeigt ein Mittelteil 70, welches eine Innenfläche 72 aufweist,
die der Innenfläche 20 entspricht und die ebenfalls eine Mittelbohrung 24, Fortsätze
30,32 sowie L-förmige Nuten 44 und 46 aufweist. Ferner ist eine der Ausnehmung 18
entsprechende Ausnehmung 74 vorhanden, welche mittels zweier parallel zur Bohrung
24 verlaufender Leisten 76 und 78 bzw. Wänden 76 und 78 gebildet ist. Das Mittelteil
70 nach der Figur 2 kann mit seiner Stirnfläche gegen die Stirnfläche des Bodenteils
14 einfach angesetzt werden, wobei sämtliche Vorsprünge, Nuten und Bohrungen miteinander
fluchten.
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In den Figuren 3 und 4 sind als Seitenleisten dienende Klemmenleisten
80 und 82 dargestellt, die einander identisch sind,
so daß sie entweder
links oder rechts in beliebiger Weise eingesetzt werden können. Die Klemmenleiste
82, auf die im einzelnen nicht eingegangen zu werden braucht, besitzt an ihrer Bodenfläche
84 eine L-förmige Leiste 86, die in ihrer Form der Nut 44 angepaßt ist, so daß die
L-förmige Leiste 86 von der Stirnfläche des Mittelteils (Figur 2) in die Nut 44
eingeschoben werden kann, wodurch das Klemmenteil 82 (und ebenfalls auch das Klemmenteil
80) auf dem Mittelteil 70 sowie dem Bodenteil 14 des Abschlußteiles 10 gehalten
ist. Auf der der Bodenfläche 84 gegenüberliegenden Fläche 88 ist eine parallel zur
Leiste 86 verlaufende Nut 90 vorgesehen, die im Bereich der Enden der Klemmenleiste
Vertiefungen 92 und 94 aufweist, in die im montierten Zustand die Nasen 58 der Rastzungen
56 eingreifen können. Damit die Klemmenleiste 82 bzw.
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80 auch bis zur Wand 16 gedrückt werden kann, wobei sie ja die Rastzunge
56 nach oben verbiegen muß, sind die Schrägflächen 60 vorgesehen, auf die die obere
Stirnkante im Bereich der Nut 90 aufläuft und so die Nase hochdrückt. Der Abstand
der Nuten 92 und 94 von den jeweiligen Enden entspricht dem Abstand von der Wandinnenfläche
zur Nase 58 der Rastzunge 56. Die beiden Klemmenleisten 80 und 82 besitzen ferner
nebeneinanderliegende rechteckförmige Durchdringungen 81, in die von oben Bohrungen
83 einmünden. In die Ausnehmungen 81 kann man Klemmen einsetzen (nicht gezeigt),
die über die Bohrungen 83 von oben zugänglich sind. Auf den sich gegenüberliegenden
Seiten der Klemmenleisten sind Vorsprünge 85 vorgesehen, die zur Versteifung der
Klemmenleisten dienen bzw. dann, wenn der Bereich zwischen je zwei Klemmenleisten
mit der Bezugsziffer 87 bezeichnet, U-förmig ist, zur Aufnahme von Leiterplatten
dienen können, welche in die Nuten 87 von den beiden sich gegenüberliegenden Klemmenleisten
80 und 82 eingesteckt werden können. Man erkennt insbesondere in der Fig. 4 die
Nuten 87 besser. An der Innenseite der oberen Fläche der beiden Klemmenleisten sind
L-förmige, die
Klemmenleisten in ihrer Längsrichtung durchdringende
Nuten 85 vorgesehen.
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In der Figur 5 ist eine Abdeckhaube 100 gezeigt, die in ihrem Profil
so ausgebildet ist, daß sie die Leiste 62 übergreift; die Abdeckhaube ist im Querschnitt
annähernd U-förmig dem Profilumfang der Wandteile 16 angepaßt. An den freien Schenkelenden
102, 104, im Inneren der Abdeckhaube, befinden sich parallel zu den freien Kanten
verlaufende Schlitze 106 und 108. Im montierten Zustand greifen die beiden Schenkelenden
102 und 104 in die L-förmigen Nuten 85 an den Klemmenleisten ein, wie aus der Fig.
8 deutlich zu ersehen ist. Die L-förmige Nut 85 wird gebildet durch einen Nutabschnitt
89 und einen Steg 91, welcher Steg im montierten Zustand in die Nut 108 eingreift.
In gleicher Weise erfolgt der Zusammenbau bzw.
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die Montage auch auf der anderen Seite durch Einschieben des freien
Schenkelendes 102 in die L-förmige Nut 85 der Klemmenleiste 82.
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Das in der Figur 6 dargestellte vordere Abschlußteil ist identisch
zum hinteren Abschlußteil 10 ausgebildet.
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Die Montage der einzelnen Bauelemente erfolgt nun folgendermaßen:
An das Bodenteil 14 des hinteren Abschlußteiles wird das Mittelteil 70 angesetzt,
so daß die Innenfläche 20 und 22 sowie die Bohrungen, Nuten und Fortsätze miteinander
fluchten.
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Sodann werden die beiden Klemmenleisten mit ihren Fortsätzen 86 an
dem Mittelteil 70 und dem hinteren Abschlußteil befestigt, indem die Fortsätze 86
in die Nuten 44 eingeschoben werden und die Nasen 58 in die Ausnehmungen bzw. Vertiefungen
94 einrasten. Sowie die Nuten und Fortsätze miteinander fluchten, werden die beiden
Klemmenleisten mit ihren Fortsätzen 86 so an dem Mittelteil 70 und dem hinteren
Abschlußteil befestigt, daß die Fortsätze 86 in die Nuten 44 eingeschoben werden
und die
beiden Klemmenleisten mit ihren Fortsätzen 86 so an dem
Mittelteil 70 und dem hinteren Abschlußteil befestigt, daß die Fortsätze 86 in die
Nuten 44 eingeschoben werden und die Nasen 58 in die Ausnehmungen bzw. Vertiefungen
94 einrasten.
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Nach der Befestigung bzw. der Verbindung von sogenanntem hinteren
Abschlußteil 16, Bodenteil 70 und den beiden Klemmenleisten 80 und 82 wird die Abdeckhaube
100 aufgeschoben, wobei die freien Schenkelenden 102 und 104 in Längsrichtung der
Klemmenleisten in die Nuten 85 eingeschoben werden. Danach wird das vordere Abdeckteil
12 an das Mittelteil bzw. den Bodenteil 70 und die Klemmenleisten 80 und 82 in gleicher
Weise angesetzt wie das hintere Abschlußteil, so daß die Leisten 86 der Klemmenleisten
80 und 82 in die entsprechenden Nuten 44 am vorderen Abschlußteil 12 eingreifen
und die Nasen 58 in die Ausnehmungen 92 einrasten. Während die beiden Abschlußteile
als Spritzgußteile ausgebildet sind, kann das Mittelteil als extrudiertes Ziehteil
(Meterware) hergestellt werde. Auf diese Weise ist das Gehäuse zumindest in seiner
Länge variabel.
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Nachzutragen ist, daß nach der Montage die einzelnen Bohrungen 24
in den Abschlußteilen 10 und 12 sowie im Mittelteil 70 miteinander fluchten, so
daß mittels einer Schraubverbindung die drei Elemente gegeneinander verspannt werden
können.
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Damit das Gehäuse im fertigen Zustand auf eine Tragschiene aufgeschnappt
werden kann, sind beidseitig an den Bodenteil len quer zu der Ausnehmung 80 und
in diese einmündende Ausnehmungen bzw. Durchbrüche 110 vorgesehen, in die ein Schieber
112 (vgl. Fig. 7) eingesetzt werden kann. Als Schieber gemäß der Fig. 7 kann jeder
beliebige und üblicherweise zu verwendende Schieber vorgesehen sein; in der vorliegenden
Anmeldung wird ein Schieber verwendet, wie er in der parallel
eingereichten
Patentanmeldung (Mp.Nr. 638/79 ) beschrieben ist.
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Die beiden Vorsprünge 30 und 32 bzw. 40 und 42, die L-förmig ausgebildet
sind, sind so bemessen, daß eine Vierkantmutter gerade in den durch die beiden L-förmigen
Vorsprünge gebildeten Raum hineinpasst und zwar so, daß sie unverdrehbar ist. Auf
diese Weise besteht die Möglichkeit, mittels der Vorsprünge 30, 32 bzw. 40, 42 zu
einer Befestigung von weiteren elektrischen Installationsgeräten im Inneren des
Gehäuses zu kommen bzw. eine solche Befestigungsmöglichkeit zu schaffen.