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DE2815819A1 - Stange aus nichteisenmetall mit einer hersteller- und/oder warenkennzeichnung - Google Patents

Stange aus nichteisenmetall mit einer hersteller- und/oder warenkennzeichnung

Info

Publication number
DE2815819A1
DE2815819A1 DE19782815819 DE2815819A DE2815819A1 DE 2815819 A1 DE2815819 A1 DE 2815819A1 DE 19782815819 DE19782815819 DE 19782815819 DE 2815819 A DE2815819 A DE 2815819A DE 2815819 A1 DE2815819 A1 DE 2815819A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
rod
face
rod according
recess
hole drilled
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19782815819
Other languages
English (en)
Inventor
Alfred Dipl Ing Kreidler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kreidler Werke GmbH
Original Assignee
Kreidler Werke GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Kreidler Werke GmbH filed Critical Kreidler Werke GmbH
Priority to DE19782815819 priority Critical patent/DE2815819A1/de
Publication of DE2815819A1 publication Critical patent/DE2815819A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B21MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21CMANUFACTURE OF METAL SHEETS, WIRE, RODS, TUBES, PROFILES OR LIKE SEMI-MANUFACTURED PRODUCTS OTHERWISE THAN BY ROLLING; AUXILIARY OPERATIONS USED IN CONNECTION WITH METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL
    • B21C51/00Measuring, gauging, indicating, counting, or marking devices specially adapted for use in the production or manipulation of material in accordance with subclasses B21B - B21F
    • B21C51/005Marking devices

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Labeling Devices (AREA)

Description

  • Stange aus Nichteisenmetall mit einer Her-
  • steller- und/oder Warenkennzeichnung Die Erfindung betrifft Stangen aus Nichteisenmetall, insbesondere Messing, die mindestens an einem Ende mit einer Herkunfts- und/oder Warenkennzeichnung versehen sind.
  • Üblicherweise ist an einer Stirnfläche der Stangen mit einem Prägehammer ein Kennbuchstabe oder ein sonstiges Kennzeichen des jeweiligen Herstellers eingeprägt. Für diese Art der Kennzeichnung ist ein zusätzlicher, Kosten verursachender Arbeitsgang nötig. Außerdem wird dabei viel Lärm erzeugt, der im Sinne einer Verbesserung der Arbeitsplatz-Qualität vermieden werden soll.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, die Kennzeichnung der Stangenso zu gestalten, daß sie automatisch in einem Arbeitsgang mit einer Anfasung und möglichst geräuschlos ausführbar ist.
  • Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Stirnfläche des angefasten Stangenendes einen spangebend bearbeitenden Flächenteil aufweist, der als Kennzeichnungsträger ausgebildet ist. Der Flächenteil kann beispielsweise eine Ausnehmung oder ein Vorsprung sein und im einfachsten Fall schon so gestaltet sein, daß er für sich als Kennzeichen verwendbar ist. Dadurch wird ein zusätzlicher, der Kennzeichnung dienender Arbeitsgang entbehrlich. Die Kennzeichnung läßt sich durch Drehen oder Fräsen gemeinsam mit der Anfasung herstellen und verursaeht keinen zusätzlichen Lärm.
  • In weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgedankens ist die Ausnehmung mit einem Kennzeichnungsmaterial, z.B.
  • Farbstoff, ausgefüllt oder beschichtet. Sie kann auch als Aufnahme einer Kunststoffscheibe oder Kunststoffkappe gestaltet sein, die in der Bohrung befestigt ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Ausnehmung eine zentrische Bohrung, die sich von außen nach innen konisch verengt und die gegebenenfalls noch farblich hervorgehoben sein kann. Die Abnehmer solcher Halbzeugstangen haben somit den Vorteil, die auf den Hersteller hinweisende zentrale Bohrung als Zentrierbohrung bei Weiterverarbeiten der Stangen verwenden zu können. Da die Stangen nach Gewicht verkauft werden, haben die Abnehmer zugleich noch einen Preisvorteil, da ihnen das beim Hersteller ausgebohrte Material nicht n Rechnung gestellt wird.
  • Die Anfasung dient der Erleichterung des Einführens der Stange in die Bearbeitungsmaschine. Gleichzeitig weist dieses Führungsende der Stange eine zentrische Bohrung auf, die als Zentrierbohrung bei der Bearbeitung in der Maschine dient.
  • Weitere Ausführungsbeispiele und Vorteile der Erfindung sind in den Zeichnungen Fig. 1 bis Fig. 6 dargestellt und werden nachfolgend erläutert.
  • In Fig. 1 weist die Stange 1, die an einem Ende mit einer Anfasung 2 von z.B. 600 versehen ist, an der Stirnfläche 3 eine zylindrische Bohrung 4 auf.
  • Nach Fig. 2 ist in die zentrale Bohrung 5 eine Kunststoffscheibe 6 eingepreßt, die eine bestimmte Kennzeichnungsfarbe hat bzw. mit einem sonstigen Kennzeichen oder Kennbuchstaben versehen ist. Dabei ist es ohne weiteres möglich, unterschiedliche Stangen-Materialien desselben Herstellers durch eine Kunststoffscheibe zu kennzeichnen, die in allen Fällen dieselbe Größe, aber unterschiedliche Färbung aufweist.
  • Die zentrale konische Bohrung 7 nach Fig. 3 kann gegebenenfalls mit einem Farbanstrich versehen sein, der wie die Kunststoffscheibe nach Fig. 2 durch unterschiedliche Farbgebung zur Unterscheidung verschiedener Stangen-Materialien dient.
  • Um die Kennzeichnung noch deutlicher hervorzuheben, ist die Ausnehmung in Fig. 4 als zweifach abgestufte Bohrung 8 ausgeführt.
  • In Fig. 5 besteht die Kennzeichnung aus einer konzentrisch zur Stange in deren Stirnfläche 3 eingedrehten Ringnut 9.
  • Nach Fig. 6 ist an der Stange stirnseitig ein Zapfen 10 angedreht, der frontal mit einer Kunststoffolie 11 beklebt ist.
  • In allen Ausführungsformen der Erfindung ist die Tiefe der Ausnehmung geringer als die Breite 2 der Anfasung 2.
  • Da die Ausnehmung somit nicht weiter in die Stange hineinreicht als die Anfasung, wird das beim Weiterverarbeiten der Stangen sich ergebende Abfallstück niemals länger, als es ohnedies durch die Anfasung bedingt ist.
  • Die Anfasung 2, die dem Erleichtern des Zuführens der Stange in die Bearbeitungsmaschine dient, ist in der Zeichnung der besseren Deutlichkeit halber übertrieben groß dargestellt.

Claims (9)

  1. Ansprüche 1. Stange aus Nichteisenmetall, insbesondere Messing, die mindestens an einem Ende mit einer Herkunfts- und/oder Warenkennzeichnung versehen ist, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß das eine Stangenende angefast ist und die Stirnfläche (3) des angefasten Stangenendes einen-spangebend bearbeiteten Flächenteil (4, 5, 7, 8, 9, 10) aufweist, der als Kennzeichnungsträger ausgebildet ist.
  2. 2. Stange nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß die Kennzeichnung eine zentrische Ausnehmung (4, 5, 7, 8, 9) ist.
  3. 3. Stange nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß an ihr stirnseitig.ein Zapfen (10) angedreht ist, der frontal mit einer Kunststoffolie (11) beklebt ist.
  4. 4. Stange nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß als Kennzeichnung eine Folie (11), Scheibe (6) oder Kappe aus Kunststoff dient, die am Flächenteil (10 bzw. 5) befestigt sind.
  5. 5. Stange nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß als Kennzeichnung ein Farbstoff verwendet ist.
  6. 6. Stange nach Anspruch 2, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß die Ausnehmung eine sich von außen nach innen konisch verengende Bohrung (7) ist.
  7. 7. Stange nach Anspruch 2, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß die Ausnehmung eine einfach oder mehrfach abgestufte Bohrung (8) ist.
  8. 8. Stange nach Anspruch 2, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß die Ausnehmung eine Ringnut (9) ist.
  9. 9. Stange nach einem der Ansprüche 2 oder 6 bis 8, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Tiefe der Ausnehmung geringer ist als die Breite (2') der Anfasung (2).
DE19782815819 1978-04-12 1978-04-12 Stange aus nichteisenmetall mit einer hersteller- und/oder warenkennzeichnung Withdrawn DE2815819A1 (de)

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DE (1) DE2815819A1 (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP0208378A1 (de) * 1985-07-08 1987-01-14 Hoogovens Groep B.V. Walze zum Walzen metallischer Produkte
US5284087A (en) * 1989-11-27 1994-02-08 Harri Vaarala Method and means for marking a workpiece

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP0208378A1 (de) * 1985-07-08 1987-01-14 Hoogovens Groep B.V. Walze zum Walzen metallischer Produkte
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