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Schutzgas-Schweißgerät
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Die Erfindung betrifft ein Schutzgas-Schweißgerät mit einem Gerätegehäuse,
in dem ein Schweißtransformator, Regeleinrichtungen, eine Draht-Vorschubeinrichtung,
Einstellglieder, ein Gasventil in der Gaszuleitung zum Schweißbrenner und ein Anschluß
für einen Gasbehälter untergebracht sind.
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Ein derartiges Schweißgerät wird zur sogenannten MIG/MAG-Schweißung
verwendet. Dabei engt die Drahtzufuhr zum Schweißbrenner die Flexibilität am Einsatzort
ein. Die Anschlußleitung des Schweißbrenners ist verhältnismäßig kurz, da sie in
einer flexiblen Hülse den Draht bis zur Elektrode am Schweißbrenner führen muß.
Da das Einführen des Drahtes in die Anschlußleitung schwierig ist, sind Längen für
die Anschlußleitung nur bis etwa 3 m gebräuchlich. Da bei Schweißgeräten
mit
großer Schweißleistung des Gerätegehäuse mit seinen Einrichtungen sehr schwer ist,
kann das Schweißgerät nicht auf allen Montageplätzen eingesetzt werden.
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Man hat nun schon versucht, bei einem derartigen Schweißgerät mehr
Flexibilität am Einsatzort dadurch zu bekommen, daß die Draht-Vorschubeinrichtung
vom Gerätegehäuse gelöst und mit dem Schweißbrenner zur Schweiß stelle gebracht
werden kann.
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Eine Zwischenleitung für Gas und Schweißstrom verbindet den Schweißbrenner
mit dem Gerätegehäuse. Bei dieser Ausgesta tung kann das schwere Gerätegehäuse in
größerer Entfernung von der Schweißstelle aufgestellt werden. Dies erfordert aber
am Einsatzort umfangreiche Umrüstarbeiten, so daß die größere örtliche Flexibilität
dadurch teilweise wieder erschwert wird.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Schutzgas-Schweißgerät der eingangs
erwähnten Art so auszugestalten, daß Schweißarbeiten in unmittelbarer Nähe des Gerätegehäuses
und auch in größerer Entfernung vom Gerätegehäuse ausgeführt werden können, ohne
daß dazu umfangreiche Umrüstarbeiten ausgeführt werden müssen.
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Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß der Anschluß
für den Schweißbrenner als Steckanschluß für Gas, Schweißstrom und Draht ausgebildet
ist, an den wahlweise über eine Zwischenleitung für Gas und Schweißstrom auch ein
Handgerät mit eingebauter Draht-Vorschubeinrichtung ansteckbar ist, daß das Handgerät
selbst mit einem Steckanschluß mit Gas, Schweißstrom und Draht für den Schweißbrenner
versehen ist, daß das Handgerät zusätzlich
über ein getrenntes mehradriges
Steuerkabel mit dem Gerätegehäuse verbindbar ist und daß mit dem Anschließen des
Steuerkabels die Draht-Vorschubeinrichtung im Gerätegehäuse abschaltbar, die Draht-Vorschubeinrichtung
im Handgerät einschaltbar, das Gasventil im Gerätegehäuse dauernd einschaltbar und
das Gasventil im Handgerät vorbereitend in den Ansprechstromkreis mit dem Schaltkontakt
des Schweißbrenners einbeziehbar ist.
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Wird an den Steckanschluß des Gerätegehäuses ein Schweißbrenner direkt
angeschlossen, dann erhält dieser neben dem Gas und dem Schweißstrom auch den Draht
aus dem Gerätegehäuse und zwar von der darin untergebrachten Draht-Vorschubeinrichtung.
Wird dagegen ein Handgerät über eine wesentlich längere Zwischenleitung angesteckt,
dann bleibt die Drahtzufuhr aus dem Gerätegehäuse unwirksam. Zum Handgerät wird
nur das Gas und der Schweißstrom geleitet. Der Draht für den am Handgerät angesteckten
Schweißbrenner wird von der Draht-Vorschubeinrichtung des Handgerätes geliefert.
Damit dieser Betrieb durchgeführt werden kann, erfolgt mit dem Anstecken der Zwischenleitung
und des Steuerkabels die Abschaltung der Draht-Vorschubeinrichtung im Gerätegehäuse
und die Einschaltung der Draht-Vorschubeinrichtung im Handgerät. Für die Gaszufuhr
ist dabei aber das Gasventil im Gerätegehäuse dauernd zu öffnen und im Handgerät
ein weiteres Gasventil vorzusehen, das über den Schaltkontakt des am Handgerät angesteckten
Schweißbrenners dann ein- und ausschaltbar ist.
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Ist die Schweißstelle in unmittelbarer Nähe, dann wird der Schweißbrenner
direkt am Schweißanschluß des Gerätegehäuses angesteckt. Ist die Schweißstelle dagegen
weiter vom Gerätegehäuse
entfernt, dann braucht nur eine entsprechend
lange Zwischenleitung am Gerätegehäuse angesteckt zu werden, die zu dem Handgerät
mit getrennter Draht-Vorschubeinrichtung führt. Der Schweißbrenner kann dann am
Handgerät angesteckt werden, so daß an der Schweißstelle nur das Handgerät mit dem
Schweißbrenner benötigt wird. Diese Anschaltung des Schweißbrenners über das Handgerät
und die Zwischenleitung erfordert keine umfangreichen Umrüstarbeiten.
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Damit der Steckanschluß am Gerätegehäuse nur auf die Anschlußbedingungen
eines Schweißbrenners ausgelegt werden muß, sieht eine weitere Ausgestaltung vor,
daß das mehradrige Steuerkabel am Gerätegehäuse und am Handgerät mittels vom Steckanschluß
der Zwischenleitung getrennter Steckanschlüsse anschließbar ist.
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Die Zwischenleitung besteht aus einer Gasleitung und einem dreiadrigen,
elektrischen Kabel, das für die Zuführung des Schweißstromes und die Übertragung
des Schaltbefehles vom Schaltkontakt des Schweißbrenners ausreicht. Die Gasleitung
und das elektrische Kabel sind dabei vorzugsweise in einer gemeinsamen Umhüllung
untergebracht, die vorteilhafterweise auch noch das Steuerkabel aufnehmen kann.
Dieses ist jedoch an den Enden der Zwischenleitung aus der Umhüllung herausgeführt
und mit getrennten, elektrischen Steckern für die getrennten, elektrischen Steckbuchsen
des Steuerkabels verbunden.
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Aus Sicherheitsgründen kann nach einer Weiterbildung vorgesehen sein,
daß der Gasanschluß des Steckanschlusses für die Zwischenleitung am Gerätegehäuse
und des Steckanschlusses für
den Schweißbrenner am Handgerät als
Ventilsteckverschlüsse ausgebildet sind, die erst mit dem Herstellen der Steckverbindungen
öffnen. Damit ist sichergestellt, daß die Gaszufuhr nur bei dichter Steckverbindung
durchgeschaltet wird.
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Bei Schutzgas-Schweißgeräten großer Leistung kann nach einer weiteren
Ausgestaltung vorgesehen sein, daß am Gerätegehäuse und am Handgerät jeweils zwei
Steckanschlüsse für eine Wasser-Vorlaufleitung und eine Wasser-Rücklaufleitung angebracht
ind und daß am Handgerät zusätzlich zwei Steckanschlüsse für einen wassergekühlten
Schweißbrenner angebracht sind. Auch hier ist aus Gründen der Betriebssicherheit
vorgesehen, daß alle Steckanschlüsse für die Wasserzufuhr und Wasserabfuhr als Ventilsteckverschlüsse
ausgebildet sind, die erst beim Herstellen der Steckverbindungen öffnen.
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Der Umschaltbefehl beim Anschluß des Handgerätes an dem Steckanschluß
des Gerätegehäuses wird in einfachster Weise dadurch abgeleitet, daß im Handgerät
eine Schaltbrücke vorgesehen ist, über die nach dem Anstecken der Zwischenleitung
und des Steuerkabels ein Umschaltrelais einschaltbar ist, das die Abschaltung der
Draht-Vorschubeinrichtung im Gerätegehäuse und die Einschaltung der Draht-Vorschubeinrichtung
im Handgerät ausführt.
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Die dauernde Durchschaltung der Gaszufuhr im Gerätegehäuse und die
vom Schaltkontakt des Schweißbrenners abhängige Ein- und Ausschaltung des Gasventil
im Handgerät werden nach einer Ausgestaltung dadurch erhalten, daß das Umschaltrelais
das Gasventil im Gerätegehäuse direkt einschaltet und gleichzeitig vom Ansprechstromkreis
mit dem Schaltkontakt des Schweißbrenners abschaltet, während das Gasventil des
Handgerätes über das
Steuerkabel vom Schaltkontakt des Schweißbrenners
ein- und ausschaltbar ist.
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Der konstruktive Aufbau des Handgerätes ist nach einer Ausgestaltung
so gelöst, daß die Drahtrolle für die Draht-Vorschubeinrichtung des Handgerätes
außerhalb des Handgerätes gelagert ist, während der Antriebsmotor, die Drahtführung
und die Regeleinrichtung für den Drahtvorschub im Handgerät untergebracht sind.
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Eine noch größere Flexibilität am Einsatzort mit dem erfindungsgemäßen
Schutzgas-Schweißgerät wird dadurch erreicht, daß am Gerätegehäuse ein weiterer
Steckanschluß für Gas, Schweißstrom und Draht vorgesehen ist, an den ein weiterer
Schweißbrenner ansteckbar ist. An dem Gerätegehäuse kann dann ein weiterer Schweißbrenner
über seine Anschlußleitung direkt angeschlossen werden, während der erste Schweißbrenner
über die Zwischenleitung und das Handgerät angeschlossen werden kann. Die Draht-Vorschubeinrichtung
im Gerätegehäuse liefert den Draht für den weiteren Schweißbrenner, während die
Draht-Vorschubeinrichtung im Handgerät den Draht für den ersten, an diesem Handgerät
angesteckten Schweißbrenner liefert.
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Für diesen Doppelbetrieb des Schutzgas-Schweißgerätes ist eine Ausgestaltung
von Vorteil, die dadurch gekennzeichnet ist, daß am Gerätegehäuse zwei Sätze von
Einstellgliedern vorgesehen sind und daß diese Einstellglieder den Steckanschlüssen
zugeordnet sind. Auf diese Weise lassen sich Schweißart und Schweißstrom für die
beiden Steckanschlüsse individuell vorgeben. Dabei wird die Gaszufuhr und die Schweiß
stromzufuhr
zu den Steckanschlüssen über die Schaltkontakte der
Schweißbrenner gesteuert und zwar so, wie es durch die zugeordneten Einstellglieder
vorgegeben ist.
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Damit stets nur ein Schweißbrenner in Betrieb genommen werden kann,
ist nach einer weiteren Ausgestaltung vorgesehen, daß die Schaltkontakte der Schweißbrenner
auf eine Auswahlschaltung einwirken, die die Gaszufuhr und die Schweißstromzufuhr
nur zu einem Steckanschluß freigibt. Die Trennung kann dabei entweder so vollzogen
werden, daß die Auswahl der Steckanschlüsse nach der zeitlichen Reihenfolge der
Betätigung der Schaltkontakte an den Schweißbrennern erfolgt, oder daß die Auswahl
der Steckanschlüsse mit einer vorgegebenen Bevorrechtigung eines Steckanschlusses
erfolgt.
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Die Erfindung wird anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 ein Schutzgas-Schweißgerät, bei dem an dem ersten
Steckanschluß des Gerätegehäuses eine Zwischenleitung und ein Handgerät mit einer
getrennten Draht-Vorschubeinrichtung angesteckt ist und das einen zweiten Steckanschluß
für den direkten Anschluß eines weiteren Schweißbrenners aufweist, Fig. 2 den Stromlaufplan
der Draht-Vorschubeinrichtung im Handgerät, Fig. 3 den Umschaltstromkreis mit dem
Umschaltrelais,
Fig. 4 den Stromlaufplan der umschaltbaren Draht-Vorschubeinrichtungen
und Fig. 5 die Stromkreise der beiden Gasventile in dem Gerätegehäuse und dem Handgerät.
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Bei dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel sind am Gerätegehäuse
zwei Steckanschlüsse 16 und 26 angebracht, die jeweils für Gas-, Schweiß strom-
und Drahtzufuhr ausgebildet sind. Das Gerätegehäuse 10 ist fahrbar ausgelegt, wie
die starr angebrachten Räder 11 und die Lenkräder 12 zeigen.
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Im Gerätegehäuse 10 sind der Schweißtransformator, die Regeleinrichtungen,
das Gasventil in der Gaszuleitung und der Anschluß für einen Gasbehälter untergebracht.
Der Gasbehälter wird dabei auf eine im Bereich der Räder 11 angeordnete Plattform
abgestellt und mit dem Anschluß am Gerätegehäuse verbunden. Der Deckel 13 des Gerätegehäuses
10 ist mittels der Scharniere 14 angelenkt und gibt in der öffnungsstellung den
Zugang zu der Draht-Vorschubeinrichtung frei. Der Draht kann wahlweise zum Steckanschluß
16 oder 26 geführt werden.
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Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel jedoch vorzugsweise zum Steckanschluß
26, der nur für den direkten Anschluß eines Schweißbrenners 31 über dessen Anschlußleitung
27 dient. Dabei können diesem Steckanschluß 26 noch zwei Steckanschlüsse 24 und
25 für eine Wasser-Vorlaufleitung 28 und eine Wasser-Rücklaufleitung 30 zugeordnet
sein, so daß auch ein wassergekühlter Schweißbrenner 31 angeschlossen werden kann.
Die Anschlußleitung 27 des Schweißbrenners 31 enthält eine Gasleitung und ein elektrisches
Kabel, das den Schweißstrom
zuführt und den Schaltbefehl des Schaltkontaktes
32 des Schweißbrenners 31 zum Gerätegehäuse 10 und der darin untergebrachten Steuerung
überträgt.
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An dem Steckanschluß 16 kann in gleicher Weise ein Schweißbrenner
direkt angeschlossen werden. Wie im Ausführungsbeispiel gezeigt ist, kann jedoch
mittels der Zwischenleitung 20 auch ein Handgerät 40 angesteckt werden. Dieses Handgerät
40 hat eine getrennte Draht-Vorschubeinrichtung, von der die Drahtrolle 43 außen
angeordnet ist. Der Draht wird dem Steckanschluß 41 am Handgerät 40 zugeführt, in
den die Anschlußleitung 42 für den Schweißbrenner 48 eingesteckt ist. Die Zwischenleitung
20 enthält eine Gasleitung und ein elektrisches Kabel zur Übertragung des Schweißstromes
und des Schaltbefehles vom Schaltkontakt 49 des Schweißbrenners 48. Dem Steckanschluß
16 sind ebenfalls zwei Steckanschlüsse 18 und 19 für eine Wasser-Vorlaufleitung
22 und eine Wasser-Rücklaufleitung 23 zugeordnet. Außerdem ist diesem Steckanschluß
16 ein elektrischer Steckanschluß 17 für ein Steuerkabel 21 zugeordnet. Entsprechend
sind am Handgerät 40 Steckanschlüsse für die Zwischenleitung 201das Steuerkabel
21, die Wasser-Vorlaufleitung 22 und die Wasser-Rücklaufleitung 23 angebracht. Die
Gasleitung und das Kabel der Zwischenleitung 20 sind in einer gemeinsamen Umhüllung
untergebracht, die auch das Steuerkabel 21, die Wasser-Vorlaufleitung 22 und die
Wasser-Rücklaufleitung 23 aufnimmt. An den Enden der Zwischenleitung 20 sind das
Steuerkabel 21, die Wasser-Vorlaufleitung 22 und die Wasser-Rücklaufleitung 23 aus
der gemeinsamen Umhüllung herausgeführt und mit den entsprechenden Steckeinrichtungen
für die Steckanschlüsse 17, 18 und 19 verbunden. Dabei sind die Steckanschlüsse
18 und 19 für die Wasser
-Vorlaufleitung 22 und die Wasser-Rücklaufleitung
23 als Ventilsteckverschlüsse ausgebildet, die erst nach dem eindeutigen Herstellen
der Steckverbindung öffnen. In gleicher Weise können auch die Gasanschlüsse in den
Steckanschlüssen 16 und 26 bzw. 41 ausgebildet sein, um eine noch größere Betriebssicherheit
für das Schutzgas-Schweißgerät zu erhalten.
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An dem Steckanschluß 41 des Handgerätes 40 kann auch ein wassergekühlter
Schweißbrenner angeschlossen werden. Dabei werden die Wasser-Vorlaufleitung 46 an
den Steckanschluß 44 und die Wasser-Rücklaufleitung 47 an den Steckanschluß 45 angesteckt.
Auch diese Steckanschlüsse 44 und 45 sind vorteilhafterweise als Ventilsteckanschlüsse
ausgebildet.
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Während die Länge der Schweißbrenner-Anschluß leitungen 27 und 42
etwa 3 m betragen kann, lassen sich Zwischenleitungen 20 als getrennte Einheiten
in verschieden großen Längen herstellen. Dabei können Längen bis zu 20 m gewählt
werden.
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Damit wird an dem Einsatzort eine Flexibilität erreicht, wie sie bekannte
Schutzgas-Schweißgeräte nicht besitzen. Der Schweißbrenner 48 mit dem Handgerät
40 kann in weitem Bereich um das Gerätegehäuse 10 angewendet werden, da diese Einheit
leicht ist. So können bei Schweißarbeiten auf einem Gerüst oder dgl. das Gerätegehäuse
10 am Boden aufgestellt und nur das Handgerät 40 mit dem Schweißbrenner 48 auf das
Gerüst oder dgl. mitgenommen werden. Dies bringt in vielen Fällen eine wesentliche
Arbeitserleichterung. Da das Handgerät 40 mit der eigenen Draht-Vorschubeinrichtung
eine autarke Einheit bildet, die über die Zwischenleitung 20 und
das
Steuerkabel 21 nur am Gerätegehäuse 10 angesteckt zu werden braucht, sind am Einsatzort
auch keine umfangreichen Umrüstarbeiten erforderlich, wenn die Schweiß stelle vom
Gerätegehäuse 10 weiter entfernt ist.
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Damit der Betriebsablauf in jedem Einsatzfall gewährleistet ist, sind
in der Steuerung des Schweißgerätes einige Änderungen gegenüber bekannten Schweißgeräten
erforderlich.
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Dabei ist noch zu erwähnen, daß das Schweißgerät auch nur mit dem
Steckanschluß 16 für direkten Anschluß eines Schweißbrenners oder den Anschluß des
Handgerätes 40 mittels der Zwischenleitung 20 und das Steuerkabel 21 ausgerüstet
sein kann. Diesem Steckanschluß 16 bleiben der Steckanschluß 17 für das Steuerkabel
21 und die Steckanschlüsse 18 und 19 für die Wasser-Vorlaufleitung 22 und die Wasser-Rücklaufleitung
23 zugeordnet. Dabei können bei einem Schweißgerät mit kleiner Leistung die Steckanschlüsse
18 und 19 entfallen, da hier nur mit einem normalen Schweißbrenner gearbeitet wird.
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Für die Steuerung des Schweißgerätes wird ein Kriterium benötigt,
das den Anschluß des Handgerätes 40 kennzeichnet.
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Da beim direkten Anschluß des Schweißbrenners der Steckanschluß 17
für das Steuerkabel 21 nicht belegt wird, wird darüber die Anschlußart des Handgerätes
40 gekennzeichnet.
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In Fig. 2 ist der Stromlaufplan des Handgerätes 40 gezeigt.
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Das elektrische Kabel a der Zwischenleitung 20 wird an dem Steckanschluß
34 des Handgerätes 40 angesteckt, während das Steuerkabel 21 als mehradriges Kabel
b auf die Anschlüsse 1 bis 8 des Steckanschlusses 33 geführt wird. An dem Steckanschluß
41 wird die Anschlußleitung 42 zum Schweißbrenner angesteckt.
Im
Handgerät 40 ist zwischen der Ader 1 des Kabels a und der Ader 7 des Kabels b eine
Schaltbrücke, die bei angeschlossenem Handgerät in der Steuerung des Gerätegehäuses
10 einen Stromkreis für ein Umschaltrelais U schließt, wie Fig. 3 zeigt. Dazu ist
es also erforderlich, daß die Zwischenleitung 20 und das Steuerkabel 21 am Gerätegehäuse
10 und am Handgerät 40 eingesteckt sind. Die Steuerung des Gerätegehäuses 10 wird
mittels dieses Umschaltrelais U so umgeschaltet, daß die Draht-Vorschubeinrichtung
im Gerätegehäuse 10 abgeschaltet und die Draht-Vorschubeinrichtung im Handgerät
40 eingeschaltet wird. Diese Umschaltstromkreise sind in Fig. 4 gezeigt. Dieser
Stromlaufplan zeigt, daß die Adern 2, 4 und 5 des Kabels b die Antriebsmotoren MSo
und MS1, deren Feldwicklungen NWo und NW1 und deren Regelwiderstände Ro und R1 einseitig
parallelschalten. Die Einrichtungen der Draht-Vorschubeinrichtung im Gerätegehäuse
10 sind mit dem Index o und die Einrichtungen der Draht-Vorschubeinrichtung im Handgerät
40 mit dem Index 1 gekennzeichnet. Außerdem ist durch die Bezugszeichen 10 und 40
diese Zuordnung erkenntlich gemacht.
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Die anderen Pole des Antriebsmotors MSo, der Feldwicklung NWo und
des Regelwiderstandes Ro führen zur Steuerung und zwar über Ruhekontakte uo des
Umschaltrelais U. Die anderen Pole des Antriebsmotors MS1, der Feldwicklung NW1
und des Regelwiderstandes R1 führen über die Adern 1, 3, 6 und 7 des Kabels zum
Gerätegehäuse 10 und darin über Arbeitskontakte u1 des Umschaltrelais U. Die einander
entsprechenden Eingänge können hinter den Ruhekontakten uo und den Arbeitskontakten
u1 jeweils parallelgeschaltet und mit dem zugeordneten Anschluß der Steuerung verbunden
sein. Damit ist auf einfachste Art sichergestellt,
daß bei direktem
Anschluß des Schweißbrenners am Steckanschluß 16 die Draht-Vorschubeinrichtung im
Gerätegehäuse 10 mit dem Antriebsmotor MSo, der Feldwicklung NWo und dem Regelwiderstand
Ro mit der Steuerung verbunden ist und von dieser gesteuert wird. Ist dagegen das
Handgerät 40 angeschlossen, dann ist die Draht-Vorschubeinrichtung des Handgerätes
40 mit dem Antriebsmotor MS1, der Feldwicklung NW1 und dem Regelwiderstand R1 über
das Steuerkabel b mit der Steuerung verbunden und kann in der gleichen Weise von
dieser gesteuert werden.
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Beim Anschluß des Handgerätes 40 ist eine weitere Schaltmaßnahme im
Bereich der Gaszufuhr erforderlich. Wie Fig. 5 zeigt, wird bei direktem Anschluß
des Schweißbrenners mit dessen Schaltkontakt bk das Gasventil So im Gerätegehäuse
10 direkt ein- und ausgeschaltet und so die Gaszufuhr zum Gasanschluß des Steckanschlusses
16 gesteuert. Wird jedoch mit dem Handgerät 40 gearbeitet, dann wird über einen
Arbeitskontakt ul des Umschaltrelais U das Gasventil So im Gerätegehäuse 10 dauernd
eingeschaltet, d.h. geöffnet. Der Ruhekontakt uo des Umschaltrelais U trennt den
Steuer stromkreis für das Gasventil So auf, so daß der Schaltkontakt bk des Schweißbrenners
nunmehr auf das Gasventil S1 im Handgerät 40 einwirkt und dieses entsprechend ein-
und ausschaltet. Die Anschaltung des Gasventils S1 übernehmen die Adern 7 und 8
des Steuerkabels b, während der Schaltkontakt des Schweißbrenners über das Kabel
a einwirkt.
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Sind am Gerätegehäuse 10 die beiden Steckanschlüsse 16 und 26 vorgesehen,
an dem Steckanschluß 16 das Handgerät 40 mit dem Schweißbrenner 48 angeschlossen
und am Steckanschluß 26
der Schweißbrenner 31 direkt angesteckt,
dann sind die Einstellglieder und Regeleinrichtungen im Bedienungsfeld 15 doppelt
vorgesehen. Die Einstellglieder und Regeleinrichtungen sind dabei den Steckanschlüssen
16 und 26 individuell zugeordnet, so daß die Vorgabedaten für Schweißstrom, Schweißart
usw. individuell vorgegeben werden können. So kann für den einen Steckanschluß Gleichstrom
als Schweißstrom gewählt sein, während für den anderen Steckanschluß Wechselstrom
als Schweißstrom ausgewählt sein kann. Auch die Größen für die Schweißströme können
unabhängig voneinander vorgewählt werden. Dasselbe gilt auch für die Schweißart,
z.B. Dauerstrom, Imnlsstrom oder dgl. Um die Betriebsabläufe für die beiden Schweißbrenner
eindeutig voneinander zu trennen, muß die Steuerung im Gerätegehäuse 10 jedoch noch
mit einer Auswahlschaltung versehen sein, die sicherstellt, daß stets nur ein Steckanschluß
wirksam ist. Diese Auswahlschaltung kann dabei auch eine einfache Vorrangschaltung
sein, die z.B. dem Steckanschluß 16 Vorrang gibt. Diese Vorrangschaltung wird über
die Schaltkontakte der Schweißbrenner gesteuert. So kann z.B. das Umschaltrelais
U über den Schaltkontakt 49 des Schweißbrenners 48 ein- und ausgeschaltet werden.
Ist das Umschaltrelais U abgeschaltet, dann ist der Steckanschluß 26 wirksam und
zwar entsprechend der Vorgabe in den zugeordneten Einstellgliedern und Regeleinrichtungen.
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Bei der Betätigung des Schaltkontaktes 49 am Schweißbrenner 48 wird
jedoch der Steckanschluß 26 unwirksam geschaltet und der Steckanschluß 16 entsprechend
der Vorgabe in den zugeordneten Einstellgliedern und Regeleinrichtungen wirksam.
Dabei bleibt zu erwähnen, daß im Gerätegehäuse 10 dabei zwei Gasventile für die
Gasanschlüsse der Steckanschlüsse 16 und 26 vorgesehen sind. Das dem Steckanschluß
16 zugeordnete Gasventil
bleibt dauernd geöffnet, da ja das Gasventil
im Handgerät 40 die Gaszufuhr ein- und ausschaltet. Das dem Steckanschluß 16 zugeordnete
Gasventil wird vom Schaltkontakt 32 des Schweißbrenners 31 ein- und ausgeschaltet,
aber nur wenn der Steckanschluß 26 wirksam geschaltet ist, d.h. wenn der Schweißbrenner
48 des Handgerätes 40 nicht eingeschaltet ist.
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Die Auswahlschaltung kann jedoch auch als Kettenschaltung ausgelegt
sein, die einen rein zeitlichen Vorrang ausführt.
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Der Schweißbrenner, bei dem zuerst der Schaltkontakt betütigt wird,
erhält die Steuerung zugeteilt, während der jeweils andere Schweißbrenner unwirksam
geschaltet wird.