DE2846660A1 - Kapseln und presslinge zum extrudieren von gegenstaenden, insbesondere rohren, und verfahren zum herstellen der kapseln und presslinge - Google Patents
Kapseln und presslinge zum extrudieren von gegenstaenden, insbesondere rohren, und verfahren zum herstellen der kapseln und presslingeInfo
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Description
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26. Oktober 1978 1A-3959
Beschreibung; zu der Patentanmeldung ■
GRANGES NYBY AB
S-640 44 Nybybruk / Schweden
S-640 44 Nybybruk / Schweden
betreffend
Kapseln und Preßlinge zum Extrudieren von Gegenständen, insb. Rohren, und Verfahren zum Herstellen der Kapseln und Preßlinge
Zusatz zu P 24 19 014.5-24
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Weiterbildung des Hauptpatents CPatentanmeldung P 24 19 014.5-24)
Das Hauptpatent CPatentanmeldung P 24 19 014.5-24)
betrifft ein Verfahren zum Herstellen von Rohren aus rostfreiem . Stahl, die gleichmäßiges Gefüge sowie gleichmäßig physikalische
und chemische Eigenschaften und eine gute Weiterverarbeitbarkeit aufweisen, wobei Pulver aus solchem Stahl in metallische
Kapseln gefüllt und die verschlossenen Kapseln mittels allseitig wirkendem Druck komprimiert werden und der so erhaltene
Preßling zu Rohren stranggepreßt wird, und wobei durch Zerstäuben von Schmelze in Inertgas hergestelltes Stahlpulver aus
überwiegend sphärischen Teilchen verwendet wird, dünnwandige Kapseln aus einem duktilen Metall verwendet werden, deren Wand-
COPY
ORIGINAL INSPECTED
dicke maximal etwa 5 % des Außendurchmessers der Kapsel beträgt,
die Dichte des in die Kapsel eingefüllten Stahlpulvers durch Vibration und/oder Ultraschall auf etwa 60 bis 70 % der
theoretischen Dichte erhöht wird und die Dichte des Stahlpulvers durch isostatisches Kaltpressen der Kapsel mittels eines Druckes
von mindestens 1500 bar auf mindestens 80 %, vorzugsweise
80 I bis 93 % der theoretischen Dichte erhöht wird, der Preßling erwärmt und anschließend heiß, vorzugsweise bei Temperaturen
von mindestens etwa 1200 C zu dem gewünschten Halbzeug
stranggepreßt wird.
Nach dem Hauptpatent (Patentanmeldung P 24 19 014.5)
kann es vorteilhaft sein, daß man die metallischen Kapseln, die mit dem Stahlpulver gefüllt sind, vor dem Verschließen evakuiert
und/oder mit einem Gas, insbesondere einem Inertgas, z.B. Argon,
füllt. Weiter werden nach dem Hauptpatent
(Patentanmeldung P 24 19 014.5-24) vorzugsweise metallische Kapseln verwendet, deren Wanddicke weniger als 3 %, insbesondere
weniger als 1 % des Außendurchmessers der Kapsel beträgt und insbesondere metallische Kapseln verwendet, deren Wanddicke
zwischen etwa 0,1 bis 5 mm, vorzugsweise zwischen etwa 0,2 und 3 mm liegt.
Nach dem Verfahren gemäß dem Hauptpatent
(Patentanmeldung P 24 19 014.5-24) sind auch Verbundrohre herstellbar,
wobei man dünnwandige metallische Kapseln verwendet, die durch eine oder mehrere konzentrische Scheidewände in zwei
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oder mehr Bereiche getrennt sind und man die überwiegend sphärischen Pulverteilchen der verschiedenen Stahlqualitäten
in jeweils" einen dieser Bereiche unter gleichzeitigem Vibrieren
einfüllt, danach die Scheidewände entfernt und die Kapseln verschließt, worauf das isostatische Kaltpressen und das Strangpressen
bei erhöhter Temperatur erfolgt. Beim Strangpressen der Preßlinge zu Rohren wird normalerweise Glas als Schmiermittel
verwendet. Da große Ansprüche an das Schmiermittel beim Extrudieren, insbes. von rostfreien Stahlqualitäten, bei höheren
Temperaturen gestellt werden, ist es notwendig, eine im wesentlichen plane Stirnfläche des Preßlings zu haben, damit das in Form eines
Glasrondells auf die Stirnfläche des Preßlings gegebene Schmiermittel wirklich ausgenutzt wird.
Es hat sich nun gezeigt, daß man bei der Extrudierung Oberflächenfehler erhielt, und zwar im vorderen Teil des extrudierten Produktes,
was seinen Grund darin hatte, daß man beim Übergang zwischen Deckel und Mantel eine kräftige Störung des Fließverlaufs erhielt,
was auf die störende Wirkung der Schweißung zurückzuführen war. Dies verursachte eine bedeutende Ausbeuteeinbuße am fertigen Produkt,
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Ausbeute, d.h. den prozentuellen Anteil an fehlerhaften Produkten nach der Extrusion
zu verringern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zumindest
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der Außenmantel der Kapsel mit einer der Schrumpfung beim
isostatischen Pressen entgegen- und nach außen gerichteten Ausbauchung versehen ist, die so bemessen ist, daß sie durch
die Schrumpfung im wesentlichen wieder beseitigt'wird.
Die erfindungsgemäße Ausbildung der Kapsel bietet den Vorteil, daß der Preßling nach dem kaltisostatischen Pressen
der Kapsel keine "Sanduhrform" mit eingeschnürtem mittleren Bereich zeigt. Diese sogenannte "Sanduhrform" entsteht
vielfach dadurch, daß die Enden der Kapsel, die mittels Deckel oder dergl. verschlossen sind, eine geringere Schrumpfung
bei einer kaltisostatischen Pressung zeigen als der mittlere Bereich der Kapsel. Da für den Extrudiervorgang ein
Preßling erforderlich ist, dessen Außenmantel möglichst genau zylinderförmig ausgebildet ist, ist es notwendig, bei
einer "Sanduhrform" des Preßlings die Enden zu trimmen, was eine sehr teure Bearbeitung darstellt, wobei die Gefahr besteht,
daß Risse auftreten. Die erfindungsgemäße Ausbildung
der Kapsel bietet den Vorteil, daß eine Bearbeitung bzw. ein Trimmen des Preßlings zur Erzielung einer zylindrischen Form entfällt.
Darüberhinaus ermöglicht es die Erfindung, Preßlinge herzustellen, deren Durchmesser sehr genau den gewünschten Durchmesserabmessungen
entsprechen. Erfindungsgemäß können Genauigkeiten von + 0,2 %, insbesondere +0,1 % erreicht werden.
Dabei können die Durchmesserabmessungen des Preßlings absolut +0,2 mm, insbesondere + 0,1 mm genau hergestellt werden.
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COPY
ORIGINAL [SUSPECTED
Vorzugsweise werden bei der erfindungsgemäßen Kapsel der
Außenmantel und/oder der Innenmantel im Bereich der Kapselenden als im wesentlichen zylindrische Abschnitte hergestellt,
deren Durchmesserabmessungen genau denjenigen des gewünschten Preßlings entsprechen und die stetig in einen ausgebauchten
mittleren Kapselbereich übergehen.
Vorteilhafterweise wird die Formgebung des Außen- und/oder
Innenmantels der Kapsel erfindungsgemäß so gestaltet, daß die Aubauchung von jedem der zylindrischen Abschnitte an
den Kapselenden aus in axialer Richtung, jeweils zur Kapselmitte hin gesehen, zunächst in einem nach außen ein konkaves Quer
schnittsprofil aufweisenden Bereich allmählich und stetig zunimmt,
wobei die Neigung des Außen- und/oder Innenmantels gegen die Kapselachse ebenfalls allmählich und stetig zunimmt, dann
folgt vorzugsweise ein konischer Zwischenbereich, in dem die Neigung des Außen- und/oder Innenmantels im wesentlichen etwa konstant
bleibt, wobei sich an diesen konischen Zwischenbereich ein Bereich anschließt, in dem der Außen- und/oder Innenmantel
nach außen ein konvexes Querschnittsprofil aufweist und allmählich und stetig in einen achsparallelen Mittelabschnitt
übergeht, der vorzugsweise im wesentlichen einen konstanten Durchmesser aufweist.
Eine Verbesserung der Maßgenauigkeit des Preßlings und eine Verminderung der Ausschussquote kann erfindungsgemäß auch
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AL INSPECTED
dadurch erzielt werden, daß an der vorderen und/oder hinteren Stirnseite der Kapsel ein platten-, kegel-, halbkugel-
oder trichterförmiger Einsatz aus Vollmaterial angeordnet wird. Durch das Vorsehen derartiger Einsätze werden die Fließeigenschaften
beim Extrudieren des Preßlings wesentlich verbessert und die Ausbeute an rostfreiem Material erhöht, da
die Einsätze, die vorzugsweise aus elektrisch leitendem Metall, insbesondere Weicheisen oder einem anderen beliebigen
Metall bestehen, die Enden der extrudierten Rohre bilden, die ohnehin abgeschnitten werden müssen. Ferner wird durch die
vorzugsweise aus einem elektrisch leitenden Metall bestehenden Einsätze im Bereich der vorderen und/oder hinteren Stirnfläche
der Kapsel die Erwärmung des Preßlings vor dem Extrudieren mittels induktiver Wärme wesentlich erleichtert, da
die metallischen Einsätze sich leicht induktiv aufheizen lassen und ihre Wärme an die übrigen Teile des Preßlings, insbesondere
an den mit Pulver gefüllten Innenraum abgeben und damit zur schnellen Aufheizung des gesamten Preßlings beitragen.
Als besonders vorteilhaft hat sich die Kombination der vorgenannten
Einsätze im Bereich der vorderen und/oder hinteren Stirnfläche der Kapsel und die Ausbildung des Außen- und/oder
Innenmantels der Kapsel mit einer der Schrumpfung beim isostatischen Pressen entgegen- und nach außen gerichteten Ausbauchung
erwiesen, die so bemessen ist, daß sie durch die Schrumpfung
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im wesentlichen wieder beseitigt wird. Durch diese Kombination können erfindungsgemäß die Abmessungen des Preßlings noch
wesentlich genauer eingehalten werden. Insbesondere ist es möglich, die Abmessungen des Preßlings auf + 0,05 % oder absolut
auf + 0,1 mm oder genauer einzuhalten, was für die fehlerfreie Herstellung von extrudierten Gegenständen, insbesondere
von extrudierten Rohren, von größter Bedeutung ist.
Erfindungsgemäß können die Einsätze als die Kapsel stirnseitig
verschließende Deckel ausgebildet sein, wobei die Einsätze mit dem Kapselaußenmantel und dem Kapselinnenmantel
dicht verschweißt werden können. Vorteilhafterweise können zwischen den Einsätzen und dem Innenraum der Kapsel auch
Blecheinlagen angeordnet werden, die als Deckel ausgebildet sind und mit dem Außenmantel und dem Innenmantel durch
Schweißen dicht verbunden werden.
Erfindungsgemäß können für Kapseln zum Herstellen von
Preßlingen zum Extrudieren von Rohren Einsätze für die vordere Stirnseite der Kapsel verwendet werden, die trichterförmig
ausgebildet und mit einer zentralen Bohrung versehen sind, wobei der Winkel ο zwischen der Wandung der zentralen
Bohrung für den Innenmantel der Kapsel und der kegeligen Mantelfläche des trichterförmigen Einsatzes etwa 40° bis
60°, vorzugsweise etwa 40° bis 50° insbes. etwa 45° beträgt.
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Erfindungsgemäß kann es für die Rohrherstellung vorteilhaft
sein, daß zumindestens an der vorderen Stirnseite der Kapsel ein mit einer zentralen Bohrung versehener
ringförmiger Einsatz vorgesehen wird, der eine im wesentlichen
plane Stirnfläche aufweist, und dessen Begrenzungsfläche zwischen der Wandung der zentralen Bohrung und
seinem größten Außendurchmesser ein etwa kreisbogenförmiges Querschnittsprofil aufweist, wobei der Mittelpunkt des
Kreisbogenprofils etwa im Bereich der Schnittlinie zwischen der planen Stirnfläche und der zentralen Bohrung liegt.
Eine weitere wesentliche Verbesserung der Kapseln und der daraus hergestellten Preßlinge und der extrudierten
Gegenstände, insbesondere der extrudierten Rohre, kann in Kombination mit den vorstehend beschriebenen erfindungsgemäß
ausgebildeten Einlagen oder unabhängig von diesen Einlagen nach der Erfindung dadurch erzielt werden, daß
zumindest der Mantel der Kapsel über den ganzen Umfang etwa gleiche Festigkeitseigenschaften in axialer Richtung
aufweist. Vorzugsweise ist mindestens der Außenmantel der Kapsel nach der Erfindung von einem dünnwandigen, spiralgeschweißten
oder extrudierten Rohr gebildet. Eine derartige Ausbildung des Außenmantels der Kapsel bietet den Vorteil,
daß extrudierte Produkte, insbesondere Rohre, erhalten werden, bei denen die Fehlerquote und damit der Ausschuß merklich
verringert sind.
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Vorzugsweise wird die Steigung der von der Schweißnaht gebildeten Spirale im Verhältnis zur Länge der Kapsel
so bemessen, daß die Schweißnaht etwa eine vollständige Windung bildet. Ein mit einer derartigen Schweißnaht
vorgesehener Außenmantel weist an jedem Punkt längs seines Umfanges in axialer Richtung nur eine Schweißnaht
und in axialer Richtung in etwa gleiche Festigkeitseigenschaften auf. Alternativ kann die Schweißnaht zwei, drei
oder mehr vollständige Windungen bilden.
Die vorliegende Erfindung ist anwendbar bei Kapseln und Preßlingen zum Extrudieren von Gegenständen, insb.von Rohren,
Stangen oder ähnlich profilierten, langgestreckten, dichten,
metallischen Gegenständen, insbesondere aus rostfreiem Stahl oder hochlegierten Nickelstählen, insbesondere warmfesten
Stählen für Wärmetauscher, z.B. hochlegierten Nickelstählen mit 80 % Nickel und 20 % Chrom, wobei in die erfindungsgemäße
Kapsel Pulver aus Metall oder Metallegierungen oder Mischungen davon oder Mischungen von Pulvern aus Metallen
und/oder Metallegierungen mit keramischen Pulvern gefüllt wird. Als Pulver wird vorzugsweise sphärisches oder zum überwiegenden
Teil sphärisches Pulver verwendet, mit einem mittleren Durchmesser vorzugsweise unter etwa 1 mm. Erfindungsgemäß
wird sphärisches Pulver verwendet, das in einer Schutzgas-, vor-
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zugsweise Argonatmosphäre, aus dem gewünschten Ausgangsmaterial, d.h. dem gewünschten Metall und/oder Metallegierung
durch Atomisieren hergestellt worden ist. Dabei werden vorzugsweise Pulverkörner mit einem Durchmesser größer als 1 mm,
zumindest zum überwiegenden Teil, abgesiebt, da die Gefahr besteht, daß in Pulverkörnern mit einem Durchmesser größer
als 1 mm Argon eingeschlossen ist. Ein derartiger Einschluß von Argon kann beim Atomisieren z.B. durch Turbulenz erfolgen.
Ein Argoneinschluß würde beim Extrudieren ungünstige Eigenschaften der extrudierten Gegenstände hervorrufen und
zu Einschlußzeilen führen.
Erfindungsgemäß wird die Kapsel zum Herstellen der Preßlinge
für die zu extrudierenden Rohre mit dem Pulver gefüllt, wobei die Dichte des in die Kapsel gefüllten Pulvers durch Vibration
auf etwa 60 bis 71 % der theoretischen Dichte erhöht wird und wobei die Frequenz der Vibration vorzugsweise
mindestens etwa 70 Hz, vorteilhafterweise 80 bis 100 Hz gewählt wird. Durch Vibration mit 80 bis 100 Hz kann eine
Dichte von etwa 68 bis 71 % der theoretischen Dichte erhalten werden.
Nach dem Einfüllen und Verdichten des Pulvers mittels Vibration wird die Kapsel verschlossen, vorzugsweise nach
Evakuierung und/oder Füllen mit Inertgas. Danach wird die
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Dichte des Pulvers durch isostatisches Kaltpressen mit einem Druck von mindestens 4000 bar, vorzugsweise 4200 bis
6000 bar, insb. 4500 bis 5000 bar, mit mindestens 80 bis 93 % der theoretischen Dichte erhöht.
Es hat sich gezeigt, daß Kapseln, die im allgemeinen aus dünnem Blech, vorzugsweise etwa 1 bis 2 mm dickem Blech,
insb. etwa 1,5 mm dickem Blech, besonders vorteilhaft sind.
Als Material für diese Kapsel wird vorzugsweise kohlenstoffarmes Eisen, insb. mit einem Kohlenstoffgehalt kleiner
0,015 %, insb. kleiner 0,004 % verwendet, um ein Aufkohlen
des Pulvers während der Erwärmung und beim Extrudieren zu verhindern.
Durch den allseitigen Druck beim kaltisostatischen Pressen wird die Kapsel gleichförmig sowohl in Längsrichtung wie
auch in radialer Richtung komprimiert und bildet dann einen Preßling. Dieser Preßling soll möglichst keine Unregelmäßigkeiten
aufweisen, da diese zu Schwierigkeiten beim Extrudieren, insb. beim Extrudieren von Rohren, führen.
Um einen Preßling zum Extrudieren eines Rohres herzustellen, wird eine Kapsel verwendet, die als Ringkörper ausgebildet
ist, wobei der Außenmantel dieses Ringkörpers von einem spiralgeschweißten Rohrabschnitt gebildet wird, der z.B.
aus einem etwa 1,5 mm dicken Blech hergestellt ist.
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Im Inneren dieses Außenmantels wird ein Innenmantel z.B.
in Form eines längsgeschweißten Rohrabschnitts eingesetzt, der einen kleineren Durchmesser, aber die gleiche
Wandstärke aufweist, wie der Außenmantel. An einer Seite wird ein ringförmiger Deckel zwischen Außen- und Innenmantel
befestigt und der Ringraum zwischen den beiden Rohren so einseitig verschlossen. Dann wird sphärisches
Pulver in den Ringraum eingefüllt und durch Vibrieren mit z.B. 80 Hz auf etwa 68 % der theoretischen Dichte
verdichtet. Dann wird evakuiert und die andere Stirnseite des ringförmigen Körpers durch einen entsprechenden zweiten
Deckel abgedichtet. Danach erfolgt ein kaltisostatisches Pressen in einer Flüssigkeit, z.B. Wasser, mit einem
Druck von z.B. 4700 bar. Durch den allseitigen Druck erhält man einen Preßling mit einer Dichte von z.B. 85 I
der theoretischen Dichte.
Bei der erfindungsgemäßen Kapsel wird angestrebt, daß die
spiralförmige Schweißnaht möglichst glatt ist und möglichst die Eigenschaften des Bleches nicht wesentlich verändert.
Daher wird die Schweißnaht vorzugsweise mittels Walzen und/ oder mittels Schleifen geglättet. Die Glättung der Schweißnaht
mittels Walzen kann unmittelbar an den Schweißvorgang erfolgen.
Bei Kapseln zum Herstellen von Rohren kann es zweckmäßig
sein, nicht nur den Außenmantel, sondern auch den Innen-
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mantel aus einem Rohr zu fertigen, das längs seines Umfangs
etwa gleiche Festigkeitseigenschaften in axialer Richtung aufweist. Hierbei kann der Innenmantel entweder aus einem
spiralgeschweißten Rohr oder aus einem extrudierten Rohr bestehen. Die Anwendung eines extrudierten oder spiralgeschweißten
Rohres für den Innenmantel ist insbesondere bei großen Abmessungen zweckmäßig. Bei kleineren Abmessungen ist
es im allgemeinen ausreichend, wenn der Außenmantel der Kapsel erfindungsgemäß aus einem Rohrabschnitt hergestellt wird,
der längs seines Umfangs etwa die gleichen Festigkeitseigenschaften in axialer Richtung aufweist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer schematischen Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
Fig. 1 zeigt eine oben offene Kapsel in Ansicht;
Fig. 2 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform der Kapsel im Längsschnitt;
Pig· 3 ,4 und 5 Längsschnitte ähnlich Fig. 2 von weiteren abgewandelten Ausführungsformen.
Die Kapsel ist in Fig. 1 allgemein mit 1 bezeichnet. Die Kapsel weist einen Außenmantel 2 und einen Innenmantel 4
auf. Der Außenmantel 2 besteht aus einem spiralgeschweißten Rohrabschnitt mit der Länge L. Die Schweißnaht 5 verläuft
spiralförmig über den Umfang des Außenmantels 2, wobei die Spirale einen Steigungswinkel oC aufweist, der so bemessen
ist, daß die Spirale etwa eine vollständige Windung bildet.
030018/0486 " U ~
Es hat sich gezeigt, daß es zweckmäßig ist, die Schweißnaht
5 so anzuordnen, daß sie zwischen der Schweißnaht 16,
mittels der der in Fig. 1 nicht dargestellten Deckel der Kapsel an dem Außenmantel 2 festgeschweißt wird, und der bei
16 angedeuteten Schweißnaht, mittels der der Boden der Kapsel an dem Außenmantel befestigt ist, eine vollständige Windung
bildet. Die Strecke zwischen den Schweißnähten 16 und 26 ist in Fig. 1 mit L' bezeichnet. Diese Länge L' kann als effektive
Länge der Kapsel bezeichnet werden. Es ist zweckmäßig, den Steigungswinkel o£ der Spiralschweißung so zu wählen, daß
"B η · 77- D
ist, wobei D der Durchmesser.der Kapsel und η die Anzahl
der gewünschten Windungen ist, die die Spiralschweißnaht 5 aufweisen soll. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, η = 1
zu wählen. Es kann aber auch vorteilhaft sein, η = 2, 3, 4 oder gleich einer größeren ganzen Zahl zu wählen.
Der Außenmantel 2 und auch der Innenmantel 4 der Kapsel 1 bestanden bei einem praktischen Beispiel aus Blech mit einer
Dicke von 1,5 mm und einem Kohlenstoffgehalt kleiner als
0,004 %. Der in Fig. 1 nicht dargestellte Deckel wurde längs
der Schweißnaht 16 eingeschweißt. Zum Herstellen des Preßlings wurde Pulver, das zum überwiegenden Teil aus sphärischen
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Körnern mit einem mittleren Durchmesser unter 1 mm bestand und daß durch Atomisierung in Argonatmosphäre aus dem gewünschten
Ausgangsmaterial z.B. aus rostfreiem Stahl hergestellt worden war in die Kapsel eingefüllt. Nach dem Einfüllen
wurde das Pulver durch Vibration mit einer Frequenz von 80 Hz auf eine Dichte von etwa 68 % der theoretischen
Dichte verdichtet. Danach wurde evakuiert und die Kapsel mittels eines Deckels verschlossen. Der Deckel wurde durch
Schweißen etwa längs der Linie 16 in Fig. 1 mit der Außenwand 2 der Kapsel verbunden. Die Kapsel hatte bei
dem genannten Ausführungsbeispiel eine Länge von 600 mm und einen Außendurchmesser von 150 mm. Der Innendurchmesser
des Innenmantels 4 betrug etwa 55 mm. Der Innenmantel 4 bestand aus einem längsgeschweißten Rohrabschnitt mit einer
Längsschweißnaht 6. Danach wurde die Dichte des Pulvers durch isostatisches Kaltpressen mit einem Druck von 4700 bar auf
etwa 85 % der theoretischen Dichte erhöht. Der so erhaltene
Preßling wurde, wie im Hauptpatent Patentanmeldung
P 24 19 014.5-24 beschrieben, zum Rohr extrudiert.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2 sind sowohl im Bereich
des Deckels 10 wie des Bodens 20 jeweils ein Einsatz 30 bzw. 40 angeordnet, die die vordere bzw. hintere Stirnfläche der
Kapsel bilden. Der vordere Einsatz 30 ist allgemein kegelförmig ausgebildet und weist eine zentrale Bohrung 32 für die
Aufnahme des Innenmantels 4 der Kapsel auf. Die Kegelmantel-
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fläche 36 des kegel- bzw. trichterförmigen Einsatzes 30 bildet mit der Wandung der Bohrung 3 2 einen Winkel ν, der vorzugsweise
im Bereich zwischen etwa 40 und 60°, vorteilhafterweise im Bereich zwischen etwa 40° und etwa 50° und insbesondere
bei etwa 45 liegt. Der Einsatz 30 weist eine im wesentlichen plane Stirnfläche 34 auf. Er ist jedoch an seinem
äußeren Rand bei 35 abgeschrägt bzw. abgerundet und weist dann zunächst einen zylindrischen Abschnitt 37 auf, der in
die kegelförmige Mantelfläche 36 übergeht. Bei 39 ist der Übergang von der kegelförmigen Mantelfläche 36 zur Wandung
der zentralen Bohrung 32 abgerundet. Der Deckel 10, der als Blecheinlage ausgebildet ist, entspricht in seiner Kontur
genau derjenigen der angrenzenden Teile der Einlage 30. Insbesondere weist der Deckel 10 am äußeren Rand einen zylindrischen
Abschnitt 17 auf, der eine gute Anlage des Deckels 10 an dem Außenmantel 2 sicherstellt, wobei der äußere Rand dieses
zylindrischen Abschnittes 17 mittels einer Schweißnaht 16 mit dem Außenmantel 2 verbunden ist. Auch im inneren Bereich
weist der Deckel 10 einen kurzen, im wesentlichen zylinderförmigen
Abschnitt 19 auf, der an dem Innenmantel 4 der Kapsel anliegt und bei 18 mittels einer Schweißnaht mit dem
Innenmantel 4 dicht verschweißt ist. Auch weist der Deckel 10 eine der Abrundung 39 des Einsatzes 30 entsprechende Abrundung
auf.
Im Bereich der hinteren Stirnseite der Kapsel 1 ist ein eine
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etwa ebene Platte bildenderEinsatz 40 angeordnet, der eine
zentrale Bohrung 42 aufweist und eine nach außen weisende Stirnfläche 44- Dieser plattenförmige Einsatz 40 ist am
Rand bei. 45 ebenfalls abgeschrägt bzw. abgerundet und weist einen äußeren zylindrischen Abschnitt 47 auf. Der Kapselboden
20 entspricht in seiner Form der Form des Einsatzes und weist auch einen äußeren zylindrischen Abschnitt 27 und
einen inneren zylindrischen Abschnitt 2 9 auf. Der Boden 20 ist mittels Schweißnähten 26 und 28 mit dem Außenmantel 2
bzw. dem Innenmantel 4 dicht verschweißt. Die Einsätze 30 und 40 bestehen vorzugsweise aus Weicheisen.
In Fig. 3 ist eine abgewandelte Ausführungsform der Kapsel
dargestellt, wobei ein an der vorderen Stirnseite der Kapsel vorgesehener Einsatz 130 ein im wesentlichen kreisbogenförmiges
Querschnittsprofil 136 aufweist sowie eine plane Stirnfläche 134 und eine zentrale Bohrung 132. Der Mittelpunkt
des kreisbogenförmigen Querschnittsprofils 136 liegt vorzugsweise etwa im Bereich der Schnittlinie zwischen der
planen Stirnfläche 134 und der Wandung der Bohrung 132, d.h. im Bereich der vorderen Begrenzungslinie der Bohrung 132,
und dieser Mittelpunkt ist bei 138 und 138' angedeutet. Das etwa kreisbogenförmige Querschnittsprofil 136 bietet den
Vorteil, daß beim Extrudieren des Preßlings der aus Weicheisen oder einem ähnlichen Metall bestehende Einsatz 130 zusammen
mit dem Deckel 110, den Schweißnähten 116, 118 und den benachbarten
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Teilen des Außenmantels 102 und des Innenmantels 104 den ersten Teil des Rohres bilden, der nach dem Extrudieren
abgeschnitten wird oder sogar von selber abfällt, wenn die Verbindung zu dem vorzugsweise aus rostfreiem Stahl bestehenden,
aus der Pulverfüllung der Kapsel hergestellten nachfolgenden Rohr keine oder keine hinreichende Festigkeit aufweist.
Durch die etwa kreisbogenförmige Ausbildung der Begrenzungslinie 136 des Einsatzes 130 wird erreicht, daß
die Trennungslinie zwischen dem vorderen, als Abfall anfallenden
Abschnitt des extrudierten Rohres und dem eigentlichen aus hochwertigem rostfreiem Material bestehenden Rohr scharf
und als sich im wesentlichen senkrecht zur Rohrlängsachse erstreckende Trennungsfläche ausgebildet ist. Auch der Deckel
110 weist einen in etwa zylindrischen Abschnitt 117 auf, der bei 116 mit dem Außenmantel 102 der Kapsel verschweißt ist,
sowie einen etwa zylinderförmigen inneren Abschnitt 119, der
an dem Innenmantel 104 anliegt und bei 118 mittels einer umlaufenden Schweißnaht dicht mit dem Innenmantel verbunden
ist. Der Übergang von der Wandung der zentralen Bohrung 132 zu dem kreisförmigen Querschnittsprofil 136 ist bei 139 abgerundet.
Es kann auch vorteilhaft sein, die Einsätze 30 und 40 unmittelbar mit dem Außenmantel 2 bzw. dem Innenmantel 4 dicht
zu verschweißen. In diesem Fall können Deckel 10 und Boden entfallen. In analoger Weise kann der Einsatz nach Fig. 3
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direkt mit dem Außenmantel 102 und dem Innenmantel 104 dicht verschweißt werden.
Bei Verwendung von Blecheinlagen als Deckel bzw. Boden kann es zweckmäßig sein, an diesen die Einsätze 30, 40,
durch Punktschweißen zu befestigen. Vielfach genügt es jedoch auch, die Einsätze 30, 40 und 130 durch die gebördelten
Enden 15, 25 bzw. 115 des Außenmantels 2 bzw. 102 festzulegen.
Der Einsatz im Bereich der vorderen Stirnfläche der Kapsel führt beim Extrudieren zu einer Art Tunneleffekt, wenn dieser
Einsatz aus duktilem Material, z.B. duktilem Eisen, Weicheisen, niedriglegiertem Kohlenstoffstahl oder Gußeisen,
besteht. Der Druck, der im Container der Extrusionspresse zum Extrudieren des Preßlings erforderlich ist, erniedrigt
sich, wenn der vordere Einsatz aus duktilem Material besteht und dieses Material leichter zum Fließen bringbar ist,
als die Pulverfüllung des Preßlings. Ist der Fließvorgang, der bei der Extrusion stattfindet, einmal eingeleitet, so
greift er auch auf die Pulverfüllung über, selbst dann, wenn die Fließgrenze der Pulverfüllung höher liegt als die
Fließgrenze des duktilen Materials des Einsatzes; es findet also eine Art Tunneleffekt statt.
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Der Außenmantel 102 weist in Figur 3 eine Ausbauchung 103
auf, die der Schrumpfung beim kaltisostatischen Pressen entgegengesetzt wird. In Figur 3 weist auch der Einsatz
im Bereich des Kapselbodens 120 ein etwa kreisbogenförmiges Querschnittsprofil 146 auf, das im Bereich der
zentralen Bohrung 142 über einen abgerundeten Bereich 149 in die Wandung der Bohrung 142 übergeht. Außen besitzt
der Einsatz 140 einen im wesentlichen zylindrischen Abschnitt 147, an dem ein zylindrischer Abschnitt 127 des
Bodens 120 zur Anlage kommt. Der zylindrische Abschnitt 127 ist bei 126 an einem im wesentlichen zylindrischen
Abschnitt 166 des Außenmantels 102 angeschweißt. An dem Innenmantel 104 liegt der Deckel 120 mit seinem zylindrischen
Abschnitt 129 an und ist bei 128 mit dem Innen~ mantel verschweißt. Die äußere Stirnfläche 144 des
Einsatzes 140 ist plan ausgebildet und am äußeren Rand bei 145 abgerundet bzw. abgeschrägt, sodaß der gebördelte
untere Rand 125 des Außenmantels 102 den Einsatz 140 festhalten kann. Die Ausbauchung 103 ist so bemessen, daß
die Innenfläche des Außenmantels 102 nach dem kaltisostatischen Pressen bis zur Linie 170 schrumpft, die der
idealen Zylinderform entspricht. Dementsprechend sind auch die zylindrischen Abschnitte 156 und 166 des Außenmantels
102 bis zur Fluchtung mit der Linie 170 vorzugsweise durch Walzen eingezogen.
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Um keine Faltenbildung zu erhalten und einen möglichst genau zentrierten Preßling zu erzielen, ist es erfindungsgemäß
vorteilhaft, die Änderung des Durchmessers des Außenmantels 102 auf den Bereich der Einsätze 130 bzw.140
im wesentlichen zu beschränken.Zwischen diesen Einsätzen weist der Außenmantel 102 in dem bei 150 angedeuteten
Bereich im wesentlichen einen konstanten Außendurchmesser auf. Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, an
die zylindrischen Abschnitte 156, 166 zur Kapselmitte hin jeweils einen Bereich 157 bzw. 167 mit einem nach außen
konkaven Querschnittsprofil und daran einen kegelstumpfförmigen
Zwischenbereich 158 bzw. 168 anzuschließen und diesem einen Bereich 159, 169 folgen zu lassen, der ein
nach außen konvexes Querschnittsprofil aufweist und in den zylindrischen, achsparallelen Mittelbereich 150 übergeht.
Wesentlich ist, daß die nach außen konkaven Bereiche 157
und 167 etwa spiegelbildlich zu dem Querschnittsprofil 136
bzw. 146 der Einsätze ausgebildet sind, wobei die Linie 170
die Spiegelsymmetrieachse darstellt und der bei P angedeutete Krümmungswinkel des Außenmantels etwa im Verhältnis
der prozentualen Schrumpfung zum Krümmungswinkel O des benachbarten Einsatzes verkleinert ist.
Die Figur 4 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform, ähnlich Figur 3, bei der alle gleichen oder ähnlichen Teile mit um
hundert erhöhten Bezugsziffern versehen sind. Der wesentliche Unterschied besteht darin, daß die Einsätze 230 und 240 ein
bei 239 und 249 im wesentlichen spitz zulaufendes Ouerschnittsprofil aufweisen, sjadaßpdßx jejntsprechend- ausgebildete Deckel
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und der entsprechend ausgebildete Boden 220 sich bis unmittelbar an den Innenmantel 204 erstrecken und mit
diesen einen stumpfen Winkel a bzw. a' bilden. Es hat sich gezeigt, daß diese Ausbildung für eine exakte Zentrierung
des Preßlings vorteilhaft ist. Bei der Ausführung nach Figur 4 ist eine Ausbauchung des Innenmantels
nicht erforderlich. Dagegen kann bei der Ausführung gemäß Figur 3 eine geringe nach außen gerichtete Ausbauchung
des Innenmantels vorteilhaft sein. Die Ausbauchung des Außen- und/oder Innenmantels kann in Verbindung
mit beliebig ausgebildeten Einsätzen erfindungsgemäß vorteilhaft sein. Auch kann die Ausbauchung in
Kombination mit einem spiralgeschweißten Außen- und/oder Innenrohr vorteilhaft sein.
Die Figur 5 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform, ähnlich Figur 4, bei der alle gleichen oder ähnlichen
Teile mit um hundert erhöhten Bezugsziffern versehen sind. Der wesentliche Unterschied besteht darin, daß die Einsätze
330 und 340 mit Spitzen 339 und 349 versehen sind und daß keine Blecheinlagen vorgesehen sind. Die Ausbauchung
303 von jedem der zylindrischen Abschnitte 356, 366 aus in axialer Richtung, jeweils zur Kapselmitte hin gesehen zunächst
in einem ein konkaves Querschnittsprofil aufweisenden Bereich 357, 367 allmählich und stetig zunimmt, wobei die
Neigung des Außenmantels 302 gegen die Kapselachse ebenfalls allmählich und stetig zunimmt, dann über einen
kegelförmigen Zwischenbereich 358, 368 die Neigung des
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Außenmantels 302 im wesentlichen etwa konstant bleibt
und sich ein Bereich 359, 369 anschließt, in dem der Außenmantel 302 ein nach außen konvexes Querschnittsprofil aufweist und allmählich und stetig in einen
achsparallelen Mittelbereich 350 übergeht. Dabei bilden die Bereiche mit sich änderndem Querschnitt des Außenmantels
302 jeweils einen Ubergangsbereich 355, 365, der im Bereich eines Einsatzes 330 bzw. 340 angeordnet
ist. Die Querschnittskontur 336, 346 der Einsätze 330, 340 ist etwa ein Spiegelbild der Kontur des Außenmantels
in den Übergangsbereichen 355, 365, das an der Linie der gewünschten Zylinderform des Preßlings gespiegelt,
jedoch in radialer Richtung gedehnt ist, wobei das Maß der Dehnung etwa dem Verhältnis von Differenz zwischen
Außen- und Innendurchmesser des Preßlings zu Durchmesserschrumpfung der Kapsel, vorzugsweise unter Berücksichtigung
der Änderung der Querschnittsfläche mit kleiner werdenden Radius, entspricht.
Bei 316, 318, 326 und 328 sind die Einsätze 330 bzw. direkt mit dem Außen- bzw. Innenmantel dicht verschweißt.
337 und 347 sind zylindrische Abschnitte der Einsätze bzw. 340, die den zylindrischen Abschnitten 137, 147 bzw.
237, 247 der Figur 3 und 4 entsprechen.
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Um einen Preßling mit einem Außendurchmesser von 144 mm für das Extrudieren eines Rohres aus rostfreiem Stahl mit
einem Außendurchmesser von 50 mm und einer Wandstärke.von
5 mm herzustellen, wurde als Außenmantel für die Kapsel ein spiralgeschweißtes 600 mm langes Rohr mit einem Außendurchmesser
von 154 mm und einer Wandstärke von 1,5 mm an seinen beiden Enden durch Walzen oder Drehdrücken
eingeschnürt, derart, daß an den Enden zylindrische Abschnitte mit einem Außendurchmesser von 144 mm, entsprechend
den Abschnitten 156, 166; 256, 266; 356, 366 der Figur 3 bis 4 vorhanden waren, an die sich Obergangsbereiche
anschlossen, die entsprechend den Übergangsbereichen 155, 165; 255, 265; 355, 365 geformt waren.
Dann wurden die Enden des Außenmantels plan geschliffen. An einem ersten Ende wurde eine einen Boden bildende
Blecheinlage ähnlich der Einlage 120 in Figur 3, einerseits dicht mit dem Außenmantel und andererseits dicht
mit einem Innenmantel verschweißt, der aus einem 590 mm langen längsgeschweißten Rohr mit einer Wandstärke von 1,5 mm
und einem Innendurchmesser von 40 mm bestand.
Bis zur Anlage an das Bodenblech wurde ein ring- bzw. trichterförmiger Einsatz, ähnlich dem Einsatz 140, der aus
niedriglegiertem Kohlenstoffstahl mit ca. 0,004 % Kohlenstoffbestand
von dem genannten ersten Ende des Außenmantels aus eingeschoben und mittels Punktschweißen befestigt.
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Die Kapsel wurde stehend auf eine Platte gestellt, mit Pulver gefüllt und mit 80 Hz vibriert und auf etwa 68 %
der theoretischen Dichte verdichtet und gleichzeitig mit einer trichterförmigen als Deckel dienenden Blecheinlage
ähnlich 110 in Figur 3, versehen, die zwischen Innen-
und Außenmantel von oben mit großem Druck eingeschoben wurde. Dann wurde die Blecheinlage mit dem Innen- und
Außenmantel dicht verschweißt, wie in Figur 3 bei 116 und 118 angedeutet. Dann wurde der vordere ring- bzw.
trichterförmige Einsatz von oben eingeschoben, der ähnlich 130 in Figur 3 ausgebildet war und aus niedrig legiertem
Kohlenstoffstahl mit ca. 0,004 % C bestand. Mit Vorteil wurde dieser ringförmige Einsatz mittels Punktschweißen
an der trichterförmigen Blecheinlage oder dem Innen- oder Außenmantel angeschweißt.
Die Kapsel wurde kaltisostatisch gepreßt bei 4700 bar in Wasser auf eine Dichte von 88 % der theoretischen Dichte.
Dabei schrumpfte der Preßling auf 144 mm Außendurchmesser, d.h. auf dieselbe Abmessung wie die eingezogenen zylindrischen
Abschnitte an den Enden. Die Abmessung von 144 mm entsprach ebenfalls dem Innendiameter des Containers der Extrudionspresse.
Eine perfekte Zentrierung war damit gewährleistet. Zudem war auch der Innendurchmesser des Preßlings fast
genau 40 mm.
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Der Preßling war auch im übrigen vollständig gerade und konnte nach induktiver Erwärmung auf 1200° C direkt
zu dem gewünschten rostfreien nahtlosen Rohr extrudiert werden, ohne daß weitere Bearbeitungen notwendig waren.
Der aus niedriglegiertem Kohlenstoffstahl bestehende vordere Abschnitt des Rohres wurde abgeschnitten. Von
dem rostfreien Stahl wurde nichts abgeschnitten. Dadurch, daß der Einsatz konisch ist, hielt man bei dem extrudierten
Rohr einen gegen die Rohrachse etwa senkrechte Trennungslinie zwischen dem extrudierten Einsatz und
dem rostfreien Stahl. Der Teil des Rohres, der aus rostfreiem Material bestand, hatte eine fehlerfreie Oberfläche.
Der Materialverlust wurde dadurch auf ein Minimum eingeschränkt.
Alle in den Unterlagen offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die offenbarte räumliche Ausgestaltung, werden,
soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind, als erfindungswesentlich beansprucht.
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Claims (25)
1. Kapseln für Preßlinge zum Extrudieren von Gegenständen, insb. von Rohren, Stangen oder ähnlich profilierten,
langgestreckten, dichten, metallischen Gegenständen, insbesondere aus rostfreiem Stahl oder hochlegierten Nickelstählen,
insbesondere warmfesten Stählen für Wärmetauscher, z.B. hochlegierten Nickelstählen mit 80 % Nickel und 20 %
Chrom, wobei die Kapsel aus dünnem, vorzugsweise 1 bis 2 mm dickem und vorzugsweise kohlenstoffarmem, einen Kohlenstoffgehalt
kleiner als 0,015 %, vorzugsweise kleiner als 0,004 %, aufweisenden Blech besteht und in die Kapsel
Pulver aus Metall oder Metallegierungen oder Mischungen davon oder Mischungen von Pulvern aus Metallen und/oder Metallegierungen
mit keramischen Pulvern gefüllt wird, das vorzugsweise aus sphärischen oder zum überwiegenden Teil
aus sphärischen Körnern besteht, die in einer Schutzgas-, vorzugsweise Argonatmosphäre, aus dem gewünschten Ausgangsmaterial
durch Atomisieren hergestellt sind und wobei die Dichte des in die Kapsel gefüllten Pulvers durch Vibration
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D-KQO MÖNCHEN 2t
BDRO: 8003 MÖNCHEN 2 ZWEIBROCKENSTRASSE 10 EINGANG MORASSISTRASSE 2
(NEBEN DEM PATENTAMT)
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TELEX 5-24477 pat-d
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•AVER. VEREINSBANK MÖNCHEN KONTO 5*5500 (BU 70030270)
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mit vorzugsweise 80 bis 100 Hz auf etwa 60 bis 71 % der
theoretischen Dichte erhöht wird und nach Verschließen der Kapsel die Dichte des Pulvers durch isostatisches Kaltpressen
mit einem Druck von mindestens 4000 bar, vorzugsweise 4200 bis 6000 bar, insbesondere 4500 bis 5000 bar,
weiter auf mindestens 80 bis 93 % der theoretischen Dichte erhöht wird, dadurch gekennzeichnet , daß
zumindest der Außenmantel (102; 202; 302) der Kapsel (101; 201; 301) mit einer der Schrumpfung beim isostatischen Pressen
entgegen- und nach außen gerichteten Ausbauchung (103; 203; 303) versehen ist, die so bemessen ist, daß sie durch
die Schrumpfung im wesentlichen wieder beseitigt wird.
2. Kapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß an,der vorderen und/oder hinteren Stirnseite der Kapsel (1; 101; 201) ein platten-, kegel-, halbkugel-
oder trichterförmiger Einsatz (30, 40; 130, 140; 230, 240, 330, 340) aus Vollmaterial vorgesehen ist.
3. Kapsel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der bzw. die Einsätze (330, 340) als die Kapsel (301) stirnseitig verschließende Deckel ausgebildet sind.
4. Kapsel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsätze (330, 340) mit dem Außenmantel (302)
und Innenmantel (304) verschweißt sind.
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ORIGINAL INSPECTED
5. Kapsel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß zwischen den Einsätzen (30, 40; 130,
140; 230, 240) und dem Innenraum (8; 108; 208) der Kapsel (I; 101; 201) als Deckel ausgebildete Blecheinlagen (10, 20;
110, 120; 210, 220) angeordnet sind.
6. Kapsel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet , daß die Einsätze
(30, 40; 130, 140; 230, 240) aus elektrisch leitendem Metall, vorzugsweise Weicheisen, bestehen.
7. Kapsel zum Herstellen von Preßlingen zum Extrudieren von Rohren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet , daß Einsätze (20) für die vordere Stirnseite der Kapsel (1) verwendet werden,
die trichterförmig ausgebildet sind und mit einer zentralen Bohrung (32) versehen sind, wobei der Winkel (Sf) zwischen der
Wandung der zentralen Bohrung (32) für den Innenmantel (4) der Kapsel (1) und der kegeligen Mantelfläche (34) des
trichterförmigen Einsatzes (30) etwa 40 bis 60°, vorzugsweise etwa 45° beträgt.
8.^' Kapsel nach einen oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet , daß zumindestens an der vorderen Stirnseite der Kapsel (101; 201) ein mit einer
zentralen Bohrung (132; 232) versehener ringförmiger Einsatz ( 130; 230) vorgesehen ist, der eine im wesentlichen
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plane Stirnfläche (134; 234) aufweist, und dessen Begrenzungsfläche (136; 236) zwischen der Wandung der zentralen Bohrung
(132; 232) und seinem größten Außendurchmesser ein etwa kreisbogenförmiges
Querschnittsprofil (136; 236) aufweist, wobei der Mittelpunkt des Kreisbogenprofils (136; 236)^vorzugsweise etwa
im Bereich der kreisförmigen Schnittlinie (138; 238) zwischen der planen Stirnfläche (134; 234) und der zentralen Bohrung
(132; 232) oder innerhalb dieses Kreises (138; 238) liegt.
9. Kapsel zum Herstellen von Preßlingen zum Extrudieren von Gegenständen, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 8, dadurch gekennzeichnet , daß zumindest der Außenmantel (2; 102; 202; 302) der Kapsel (1;
101; 201) längs seines Umfangs etwa gleiche Festigkeitseigenschaften
in axialer Richtung aufweist.
10. Kapsel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest der Außenmantel (2; 102; 202; 302) spiralgeschweißt ist.
11. Kapsel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest der Außenmantel (2; 102; 202; 302) extrudiert ist.
12. Kapsel nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet , daß die Steigung (0^) der von der Schweißnaht
(5) gebildeten Spirale im Verhältnis zur Länge (L, L') der Kapsel (1; 101; 201; 301) so bemessen ist, daß die Schweißnaht
(5) etwa eine, zwei oder mehr vollständige Windungen bildet.
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13. Kapsel nach einem oder mehreren der Ansprüche 9, 10
und 12, dadurch gekennzeichnet , daß die
spiralförmige Schweißnaht mittels Walzen und/oder Schleifen
geglättet ist.
und 12, dadurch gekennzeichnet , daß die
spiralförmige Schweißnaht mittels Walzen und/oder Schleifen
geglättet ist.
14. Kapsel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet , daß der Außen- und/oder
Innenmantel im Bereich der Kapselenden im wesentlichen zylindrische Abschnitte (156, 166; 256, 266; 356; 366) aufweist,
deren Außen- und/oder Innendurchmesser im wesentlichen genau, vorzugsweise bis auf etwa +0,1 % oder + 0,2 mm, insbesondere +0,1 mm, mit den gewünschten Durchmesserabmessungen des Preßlings übereinstimmt und daß die Ausbauchung (103; 203; 303)
deren Außen- und/oder Innendurchmesser im wesentlichen genau, vorzugsweise bis auf etwa +0,1 % oder + 0,2 mm, insbesondere +0,1 mm, mit den gewünschten Durchmesserabmessungen des Preßlings übereinstimmt und daß die Ausbauchung (103; 203; 303)
des Außenmantels tangential in diese zylindrischen Abschnitte einmündet.
15. Kapsel nach Anspruch 14, dadurch gekennze ichn e t , daß die Ausbauchung (103; 203; 303) von jedem der zylindrischen
Abschnitte (156, 166; 256, 266; 356, 366) aus in
axialer Richtung, jeweils zur Kapselmitte hin gesehen zunächst in einem ein konkaves Querschnittsprofil aufweisenden Bereich (157, 167; 257, 267; 357, 367) allmählich und stetig zunimmt, wobei die Neigung des Außenmantels (102; 202) gegen die Kapselachse ebenfalls allmählich und stetig zunimmt", dann vorzugsweise über einen kegelförmigen Zwischenbereich (158, 168;
axialer Richtung, jeweils zur Kapselmitte hin gesehen zunächst in einem ein konkaves Querschnittsprofil aufweisenden Bereich (157, 167; 257, 267; 357, 367) allmählich und stetig zunimmt, wobei die Neigung des Außenmantels (102; 202) gegen die Kapselachse ebenfalls allmählich und stetig zunimmt", dann vorzugsweise über einen kegelförmigen Zwischenbereich (158, 168;
258, 268; 358, 368) die Neigung des Außenmantels (102; 202; 302)
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im wesentlichen etwa konstant bleibt und daß sich vorzugsweise
ein Bereich (159, 169; 259, 269; 359, 369) anschließt, in dem der Außenmantel (102; 202; 302) ein nach außen konvexes
Querschnittsprofil aufweist und allmählich und stetig in einen achsparallelen Mittelbereich (150; 250) übergeht und daß die
Bereiche mit sich änderndem Querschnitt des Außenmantels (102; 202; 302) jeweils einen Obergangsbereich (155, 165; 255, 265;
355, 356) bilden, der vorzugsweise im Bereich eines Einsatzes angeordnet ist, dessen Querschnittskontur (136, 146; 236, 246;
336, 339; 346, 349) etwa ein Spiegelbild der Kontur des Obergangsbereichs darstellt, das an der Linie (170; 270; 370) der
gewünschten Zylinderform des Preßlings gespiegelt, jedoch im Verhältnis von Durchmesser des Preßlings zu Durchmesserschrumpfung
in radialer Richtung vergrößert ist.
16. Kapsel nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der einen im wesentlichen konstanten
Durchmesser aufweisende zylindrische Mittelbereich (150; 250; 350) des Außenmantels (102; 202; 302) und/oder des Innenmantels
(104; 204; 304) sich etwa über den gesamten Bereich zwischen den Einlagen (130, 140; 230, 240) erstreckt.
17. Preßling zum Extrudieren von Gegenständen, insb. von Rohren, dadurch gekennzeichnet , daß er eine
Kapsel (1; 101; 201; 301) gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16 aufweist.
18. Verfahren zum Herstellen von Kapseln nach einem oder mahreren der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der Außenmantel der
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28A6660
Kapsel mit einer der Schrumpfung beim isostatischen Pressen
entgegen- und nach außengerichteten Ausbauchung versehen wird, die so bemessen ist, daß sie durch die Schrumpfung
im wesentlichen wieder beseitigt wird.
19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet , daß der Außen- und/oder Innenmantel
im Bereich der Kapselenden mit im wesentlichen zylindrischen Abschnitten versehen wird, deren Außen- und/oder Innendurchmesser
im wesentlichen genau, vorzugsweise bis auf etwa η· 0,2 % insbes. etwa _+ 0,1 % oder _+ 0,2 mm, insbes.
_+ 0,1 mm, mit den gewünschten Durchmesserabmessungen des
Preßling übereinstimmt und daß die Ausbauchung des Außen- und/oder Innenmantels tangential in diese zylindrischen
Abschnitte einmündet.
20. Verfahren nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet , daß an der vorderen und/oder
hinteren Stirnseite der Kapsel ein platten-, kegel-, halbkugel- oder trichterförmiger Einsatz aus Vollmaterial eingesetzt
wird.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der bzw. die Einsätze mit dem Kapselaußenmantel
und ggf. mit dem Kapselinnenmantel verschweißt
werden.
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22. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet , daß zwischen den Einsätzen und dem
Innenraum der Kapsel Blecheinlagen angeordnet werden.
23. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet , daß
zumindest der Außenmantel der Kapsel aus einem spiralgeschweißten oder extrudierten Rohrabschnitt' hergestellt
wird.
24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet , daß die Steigung der spiralförmigen
Schweißnaht im Verhältnis zur Länge des Rohrabschnitts so gewählt wird, daß die Schweißnaht des Rohrabschnitts etwa
eine, zwei oder mehr vollständige Windungen bildet.
25. Verfahren zum Herstellen von Preßlingen gemäß Anspruch 17}
dadurch gekennzeichnet , daß die Kapsel gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 18 bis 24 hergestellt wird,
und mindestens der an der vorderen Stirnseite vorgesehene Einsatz aus einem duktilen Material, vorzugsweise duktilen
Metall, wie z.B. Weicheisen, kohlenstoffarmer Stahl oder Gußeisen, hergestellt wird, dessen Fließgrenze in Container
der Extrusionspresse merklich unterhalb der F.ließgrenze der Pulverfüllung des Preßlings liegt, derart, daß der Extrusionsvorgang
bei dem für das duktile Material des Einsatzes erforderlichen Druck beginnt und durch Tunneleffekt auf die
Pulverfüllung übergreift.
030018/0486
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ORiGfNAL (NSPECTED
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