DE2844830B2 - Verfahren zur Herstellung eines Kondensators mit einem geschlossenen, aus zwei Halbschalen gebildeten Kunststoffgehäuse - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines Kondensators mit einem geschlossenen, aus zwei Halbschalen gebildeten KunststoffgehäuseInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Kondensators mit einem geschlossenen, aus zwei
Halbschalen gebildeten Kunststoffgehäuse und mit wenigstens zwei voneinander beabstandet und nebeneinander
aus dem Gehäuse ragenden Anschlüssen, bei welchem wenigstens ein Kondensatorkörper so in die
erste Halbschale eingelegt wird, daß die Anschlüsse auf dem Rand der Halbschale zu liegen kommen, bei
welchem dann in die erste Halbschale des Gehäuses im Bereich der Anschlüsse isoliermaterial eingebracht
wird, bei welchem anschließend die zweite Halbschale so aufgelegt wird, üaß die Ränder der beiden
Halbschalen mit Ausnahme der hindurchtretenden Anschlüsse aufeinanderliegen, und bei welchem danach
die aufeinanderliegenden Ränder miteinander und mit den Anschlüssen verschweißt werden.
Aus der DE-OS 26 07 083 ist ein Kondensator bekannt, hei welchem das Kunststoffgehäuse an einer
Seite offen ausgebildet und der Kondensator mit einem zunächst flüssigen und später erhärtenden Isoliermaterial
vergossen wird, insbesondere, um den Kondensator feuchtedicht, unempfindlich gegen aggressive Umwelteinflüsse
und rüttelfest auszubilden.
Die offene Gehäuseseite kann nach dem Aushärten des Isoliermaterials mit einem Deckel verschlossen
werden. Wenn als Isoliermaterial Gießharz verwendet und der Gehäusebecher voll vergossen wird, so muß ein
solcher Becher entsprechend der Aushärtezeit des Gießharzes wenigstens zwölf Stunden lang mit der
Öffnung nach oben in einem Ständer gehalten werden, bis das Isoliermaterial erhärtet.
Aus der DE-OS 23 09 491 ist ein Kondensatorgehäuse
insbesondere für Elektrolytkondensatoren bekannt, in dem ein Kondensatorwickel untergebracht ist, das
längsgeteilt ist und das aus dem Gehäuseoberteil und dem Gehäuseunterteil, deren umlaufende Ränder
miteinander verschweißt oder sonstwie gasdicht miteinander verbunden sind, besteht, wobei gasdicht isoliert
die Anschlußdrähte zwischen den Rändern herausgeführt sind und wobei in Folienbahnen ein oder
vielreihige Mulden zur Einlegung der Kondensatorwikkel und kleine Vertiefungen zur Herausführung der
Anschlußdrähte eingezogen oder gepreßt werden und nach Einlegung der Kondensatorwickel die überragenden
Ränder der übereinander gelegten Folienbahnen miteinander verschweißt oder sonstwie gasdicht verbunden
werden und ggf. gleichzeitig hierbei die Schweißstellen zwischen Aluminium und Kupfer gasdicht
isoliert werden. Bei der Herstellung eines solchen Kondensatorgehäuses ist man auf die Verwendung von
Verbundfolien beschränkt.
Aus der DE-AS 10 57 693 ist ein Flachkondensator mit einem flachgepreßten Wickel in einem aus zwei
miteinander verschweißten Teilen heslchenden Kunststoffgehäuse bekannt.
Im Gehäuse befindet sich ein U-förmiger Einsatz mit
dem Kondensatorkörper. Das Gehäuse ist mit Kammern zur Einführung der Aiischlußfahnen und der mit
diesen zu verbindenden Anschlußdrähte gebildet. Die Kammern sind mit VerguUmassc gefüllt. E'u\ solcher
Kondensator weist einen relativ aufwendigen Aufbau auf.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Verfahren zur Kondensatorherstellung der eingangs
genannten Art derart zu verbessern, daß in kurzer Zeit
und auf einfache Weise ein feuchtedichter, gegen aggressive Umwelteinflüsse unempfindlich :r und rüttelfester Kondensator erhalten wird.
Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch gelöst daß als vor
dem Auflegen der zweiten Halbschale im Bereich der Anschlüsse eingebrachtes Isoliermaterial zwischen dem ι ο
Kondensatorkörper und der gegenüberliegenden Wand der ersten Halbschale eine kleine Menge eines
härtbaren Isoliermaterials vorgesehen wird, daß nach dem Verschweißen der Halbschalen des Gehäuses, falls
das härtbare Isoliermaterial im festen und nicht im flüssigen Zustand eingebracht wurde, dieses durch einen
Wärmeprozeß verflüssigt wird, daß durch das im flüssigen Zustand befindliche, eingebrachte Isoliermaterial im Bereich der Anschlüsse der Zwischenraum
zwischen dem Kondensatorkörper und der Gehäusewand ausgefüllt wird und daß dann das eingebrachte
Isoliermaterial gehärtet wird.
Mit einem solchen Verfahren wird erreicht, daß der langwierige Aushärtevorgang eines vollvergossenen
Gehäusebechers entfällt Das Gehäuse muß nicht 2i einseitig offen ausgebildet und später wieder mit einem
Deckel verschlossen werden. Das Isoliermaterial wird zwischen die an der Ausgangsseite der Anschlüsse
liegende Innenwand der ersten Halbschale und der Mantelfläche des Kondensatorkörpers eingebracht, so in
daß es die Anschlüsse an der Durchtrittsstelle im Gehäuse dicht umschließen kann. Der Kondensator ist
damit feuchtedicht und unempfindlich gegen aggressive Umwelteinflüsse. Die erzielbare Rüttelfestigkeit des
Kondensators genügt den normalen Anforderungen. « Der Kondensator ist sehr einfach aufgebaut.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
Die Erfindung ist nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen in der Zeichnung näher erläutert; es -to
zeigt in schematischer Darstellung
Fig.2 den in die erste Halbschale eingelegten Kondensatorkörper im Grundriß und ein eingebrachtes
Isoliermaterial aus festem Gießharz.
F i g. 3 eine Variante zur F i g. 1,
Fig.4 den in die erste Halbschale eingelegten
Kondensatorkörper im Grundriß und eingebrachtes Isoliermaterial in Form von Tropfen aus flüssigem
Gießharz. r>o
In den Figuren sind gleiche Teile mit den jeweils
gleichen Bezugszeichen versehen.
Das geschlossene Kunststoffgehäuse des herzustel lenden Kondensators wird aus zwei miteinander zu
verschweißenden Halbschalen 1 und 2 (Fi g. I) gebildet. ^
Die Halbschalen können aus verschiedensten schweißbaren Kunststoffen bestehen, beispielsweise aus Polyvi
nylchlorid oder aus Polycarbonat. In die erste Halbschale 1 wird der Kondensatorkörper 3 so
eingelegt, daß die elektrischen Anschlüsse 30 und 31 auf wi
dem Rand der Halbschale zu liegen kommen und aus ihrem Umfang herausragen. Es können auch mehrere
Kondensatorkörper in die Halbschale 1 eingelegt sein.
In den freien Raum zwischen wenigstens der an der
Ausgangsseite der Anschlüsse 30 und Jl liegenden, tv·
seillichen Innenwand 4 der ersten Halbschale 1 und der
Mantelfläche des Kondensatorkörpers 3 weiden Teilchen eines härtbaren Isoliei materials so eingebracht,
daß jeweils nur eine Teüfläche der Innenwand und der
Mantelfläche bedeckt werden.
In einem ersten Ausführungsbeispiel ist das eingebrachte Isoliermaterial, wie in der F i g. 2 dargestellt,
von einem festen Gießharzteilchen, beispielsweise aus Epoxydharz, in Form eines schmalen Plättchens 5
gebildet Das Plättchen 5 wird nach dem Einlegen des Kondensatorkörpers 3 in die Halbschale 1 eingelegt so
daß ein die Anschlüsse 30 und 3t aufweisender Abschnitt des Kondensatorkörpers 3 mit dem Plättchen
5 in Berührung kommt
Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel sind als eingebrachtes Isoliermaterial feste Gießharzteilchen in
Form von Stäbchen 6 mit rundem oder dreieckigem Querschnitt oder in anderen handelsüblichen Formen
vorgesehen. Es werden beispielsweise gemäß der F i g. 3 zwti Stäbchen 6 aus festem Epoxydharz nach dem
Einlegen des Kondensatorkörpers 3 in die erste Halbschale 1 zwischen die Innenwand 4 der Halbschale
1 und der Mantelfläche des Kondensatorkörpers 3 vorzugsweise in der Nähe der Anschlüsse 30 und 3)
eingebracht Es können auch ein oder mehrere Stäbe zwischen einer, zwei oder den drei seitlichen Innenwänden
der Halbschale 1 und dem Kondensatorkörper 3 eingebracht werden.
In einem dritten Ausführungsbeispiel besteht das
eingebrachte Isoliermaterial aus flüssigem Gießharz. Das flüssige Gießharz wird, wie in der F i g. 4 dargestellt,
in Form eines oder mehrerer Tropfen 7 nach dem Einlegen des Kondensatorkörpers 3 in die erste
Halbschale 1 zwischen die Innenwand 4 der Halbschale 1 und der Mantelfläche des Kondensatorkörpers 3 in
der Nähe der Anschlußdrähte 30 und 31 eingetropft. Es können auch ein oder mehrere Tropfen zwischen einer,
zwei oder den drei seitlichen Innenwänden der Halbschale 1 und dem Kondensatorkörpers 3 eingebracht
werden. Das flüssige Gießharz kann darüber hinaus auch in Form einer oder mehrerer Tropfen 7 auf
die freie Oberfläche des Kondensatorkörpers 3 aufgetropft sein.
Gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel wird bei einem mit Wachs imprägnierten Kondensator das im
Bereich der Anschlüsse vorgesehene Isoliermaterial aus dem Imprägnierwachs gebildet: Bei der Imprägnierung
des Kondensators bilden sich auf dem Kondensatorkörper eine dünne Wachsschicht und warzenartige
Wachstropfenrückstände. Die Wachstropfenrückstände werden normalerweise vor der weiteren Bearbeitung
entfernt. Im Ausführungsbeispiel wird der Kondensatorkörper jedoch mit den Wachstropfenrückständen
versehen in die erste Halbschale eingelegt.
Anschließend an die im Vorstehenden aufgezeigten Verfahrensschritte der vorgenannten Beirpieie wird die
zweite Halbschale 2 so auf die erste Halbschale 1 aufgelegt, daß die Ränder mit Ausnahme der Abschnitte
der hindurchtretenden Anschlüsse 30 und 31 des Kondensatorkörpers 3 aufeinanderliegen. Die aufeinanderliegenden
Ränder werden miteinander und mit den Anschlüssen verschweißt. Die Verschweißung kann
beispielsweise durch Ultraschalleinwirkung, durch Wärmeeinwirkung oder durch Einwirkung von Lösungsmitteln
vorgenommen werden.
Nach der Verschweißung kann der Kondensator sofort in den weiteren Fertigungsablauf, wie Stempeln.
Messen der Kondensatorwerte. Abschneiden der Anschlulldrähte und andere, einbe/ogen werden.
Wird während des Fertigungsublaufes der Kondensator
beschriftet, so werden durch Wärmepm/eß /um
Trocknen der auf das Kunststoffgehäuse gestempelten Farbe auch eingebrachte feste Gießharzteile: bzw. die
Wachstropfen flüssig. Die flüssigen Gießharzteile bzw. Wachstropfen umschließen die Anschlußdrähte 30 und
31 an der Schweißnaht im Inneren des Kunstsloffgehäuscs und härten dann aus.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
1. Verfahren zur Herstellung eines Kondensators mit einem geschlossenen, aus zwei Halbschalen
gebildeten Kunststoffgehäuse und mit wenigstens zwei voneinander beabstandet und nebeneinander
aus dem Gehäuse ragenden Anschlüssen, bei welchem wenigstens ein SCondensatorkörper so in
die erste Halbschale eingelegt wird, daß die Anschlüsse auf dem Rand der Halbschale zu liegen
kommen, bei welchem dann in die erste Halbschale des Gehäuses im Bereich der Anschlüsse Isoliermaterial
eingebracht wird, bei welchem anschließend die zweite Halbschale so aufgelegt wird, daß die
Ränder der beiden Halbschalen mit Ausnahme der hindurchtretenden Anschlüsse aufeinanderliegen,
und bei welchem danach die aufeinanderliegenden Ränder miteinander und mit den Anschlüssen
verschweißt werden, dadurch gekennzeichnet,
daß als vor dem Auflegen der zweiten Halbschale (2) im Bereich der Anschlüsse (30, 31)
eingebrachtes Isoliermaterial zwischen dem Kondensatorkörper (3) und der gegenüberliegenden
Wand (4) der ersten Halbschale (1) eine kleine Menge eines härtbaren Isoliermaterials vorgesehen
wird, daß nach dem Verschweißen der Halbschalen (1,2) des Gehäuses, falls das härtbare Isoliermaterial
im festen und nicht im flüssigen Zustand eingebracht wurde, dieses durch einen Wärmeprozeß verflüssigt
wird, daß durch das im flüssigen Zustand befindliche, eingebrachte Isoliermaterial im Bereich der Anschlüsse
(30, 31) der Zwischenraum zwischen dem Kondensatorkörper (3) und der Gehäusewand (4)
ausgefüllt wird und daß dann das eingebrachte Isoliermaterial gehärtet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das härtbare Isoliermaterial in Form
mindestens eines kleinen Teils aus festem Gießharz eingebracht wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß als härtbares Isoliermaterial Gießharz in Form eines dünnen Plättchens (5) eingebracht
wird.
4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß als härtbares Isoliermaterial Gießharz
in Form von Stäbchen (6) eingebracht wird.
r). Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß als härtbares Isoliermaterial flüssiges Gießharz in Form eines oder mehrerer Tropfen (7)
eingebracht wird.
b. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die Tropfen zwischen die an
der Ausgangsseite der Anschlüsse (30, 31) liegende Innenwand (4) der ersten Halbschale (1) und der
Miintclflächc des Kondensalorkörpers (3) sowie auf
die freiliegende Oberfläche des Kondensatorkörpers (1) getropft werden.
7. Verfahren nach Anspruch 2, bei welchem ein mit Wachs imprägnierter Kondensatorkörper in die
erste Halbschale des Kunststoffgehäuse^ eingelegt wird, dadurch gekennzeichnet, daß das im Bereich
der Anschlüsse (30, 31) eingebrachte Isoliermaterial von W.K'hstropfenrückstündcn gebildet wird.
H. Verfahren nach einem der Ansprüche 2, 4 und 7,
ckiduich gekennzeichnet, daß auf das Kunststoffgehäuse
(!, 2) eine Ueschriftung aufgebracht wird und il.iU durch einen einzigen Wärniepro/.cll sowohl die
Vci lliissigung des im festen Zustand eingebrachten.
härtbaren Isoliermaterials als auch die Trocknung der Beschriftung ausgeführt wird.
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ID=6052202
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