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Beschreibung
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Die vorliegende ErEindung betrifft einen faltbaren Rollstuhl-mit einarm-betätigbarer
Bremsanlage, bestehend aus einem Handhebel, mindestens einer Radbremse auf jeder
Rollstuhlseite und einem faltbaren, die beiden Radbremsen miteinander verbindenden
und bremskraftübertragenden Bremsgestänge.
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Derartige Rollstühle sind allgemein bekannt, wobei das Bremsgestänge
in Form einer ziehharmonikaartig faltbaren Scherengitter-Konstruktion ausgebildet
ist. Diese Scherengitter-Konstruktion zeichnet sich aufgrund der Vielzahl von erforderlichen
Gitterstäben, Bolzen, Sicherungen etc.
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durch eine aufwendige und auch gewichtige Konstruktion aus.
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Das Gewicht spielt insbesondere bei handgetriebenen Rollstühlen eine
nicht unbedeutende Rolle. Ferner hat die Scherengitter-Konstruktion durch die Vielzahl
von bremskraft- bzw. drehmomentübertragenden Teilen eine relativ geringe Torsionssteifigkeit
und durch die Vielzahl von Drehgelenken an den Verbindungsstellen zwischen den Gitterstäben
ein relativ großes Drehspiel.
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Dies führt dazu, daß die beiden Räder bei Betätigung der Bremse zeitlich
nacheinander und somit ungleichmäßig bremsen. Der Rollstuhl dreht sich dadurch beim
Abbremsen aus der Fahrtrichtung heraus und droht bei Abbremsung aus einer etwas
höheren Fahrtgeschwindigkeit umzukippen.
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Zur Vermeidung dieser Nachteile ist man dazu übergegangen, statt der
Scherengitter-Konstruktion eine Draht- bzw.
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Bowdenzug-Konstruktion zu verwenden, wobei vom Handbremshebel jeweils
ein gesonderter Drahtzug zu den beiden Radbremsen führt.
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Diese Drahtzüge haben jedoch den großen Nachteil, daß im zusammengefalteten
Zustand des Rollstuhls die Drähte frei herunter hängen.
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Ferner kann durch die Drahtzugbremse ebenso wie bei der Scherengitter-Konstruktion
nicht verhindert werden, daß die beiden Räder zeitlich nacheinander und ungleichmäßig
bremsen.
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Um dies bei Drahtzügen zu verhindern, müßten die Zugwege der beiden
Züge für den Bremsvorgang exakt gleich lang eingestellt sein. Eine derartige exakte
Einstellung ist praktisch unmöglich, wobei noch zu bedenken ist, daß die Zugwege
sich durch unterschiedlichen Abrieb der Bremsbeläge nach einiger Gebrauchsdauer
unterschiedlich ändern.
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Die bekannten Bremsanlagen führen also zu einer zeitlich nacheinander
und ungleich wirkenden Abbremsung der Räder eines Rollstuhles mit der Folge, daß
dieser bei der Abbremsung aus einer etwas größeren Fahrtgeschwindigkeit umzukippen
droht.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen
Rollstuhl der eingangs definierten Bauart mit einem Bremsgestänge derart weiterzubilden,
daß eine
im wesentlichen gleichzeitige und gleichmäßige Abbremsung
der auf den beiden Seiten des Rollstuhle ngeordneten Räder erzielbar ist.
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Diese Aufgabe wird überraschend sehr wirkungsvoll dadurch gelöst,
daß das Bremsgestänge aus 2 zusammenfaltbaren Stäben besteht.
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Dadurch, daß nur 2 Stäbe als drehmomentubertragendes Bremsgestänge
dienen, wirqeine relativ hohe Torsionssteifigkeit und ein geringes Drehspiel und
damit eine im wesentlichen gleichzeitige und gleichmäßige Abbremsung der beiden
achsgleich angeordneten Räder des Rollstuhles erzielt.
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Es besteht nicht mehr die Gefahr des Umkippen des Stuhles bei einer
Abbremsung aus einer etwas höheren Fahrtgeschwindigkeit.
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Vorteilhafte Ausführungen sind in den Unteransprüchen beschrieben,
wobei insbesondere auf die Ausführungsform gemäß Unteranspruch 3 hingewiesen wird,
nach der in einfacher Weise unter Beibehaltung der erfindungsgemäß erzielten Vorteile
eine Anpassung an verschiedene Stuhlbreiten möglich ist.
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Die Maßnahmen gem. den Ansprüchen 7 und 8 tragen zusätzlich zur Erhöhung
der Torsionssteifigkeit des Bremsgestänges bei. Die übrigen Unteransprüche betreffen
Maßnahmen, die zur Vereinfachung der erfindungsgemäßen Konstruktion beitragen.
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Nachstehend wird die Erfindung anhand von 2 in den anliegenden Zeichnungen
schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
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Es zeigen: Fig. 1 - eine erste Ausführungsform eines Bremsgestänges
in Seitenansicht, Fig. 2 - das Bremsgestänge nach Fig. 1 in Draufsicht und teilweise
geschnitten, Fig 3 - eine zweite Ausführungsform eines Bremsgestänges in Seitenansicht>
und Fig. 4 - das Bremsgestänge nach Fig. 2 in Draufsicht und teilweise geschnitten.
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Das in Fig. 1 dargestellte Bremsgestänge 1 besteht aus zwei zusammenfaltbaren
Stäben bzw. Stangen Sund 7. Die beiden Stäbe 5, 7 sind mit ihren radbremsseitigen
Enden in Drehzapfen 8,10 gelenkig gela2Zert. Die Drehzapfen 8,10 sind ihrerseits
in Zapfenlager/drehbar gelagert, wobei die Zapfenlager am Fahrgestelydes Rollstuhles
lösbar befestigt sind. Die Drehzapfen 8,10 sind ferner jeweils drehfest mit auf
beiden Seiten des Rollstuhles angeordneten Handbremshebeln verbunden. Dadurch wird
die Drehbewegung der Handbremshebel 2,3 unmittelbar auf die Drehzapfen 8 bzw. 10
übertragen.
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Es geneigt, wenn einer der Handbremshebel, die jeweils einen Handgriff
26 aufweisen, betätigt wird. Die Drehbewegung des einen Handbremshebels, z. B. des
Handbremshebel 2 wird über den Drehzapfen 8 und das Bremsgestänge 1 auf den Drehzapfen
10 übertragien. Die Drehzapfen 8,10 sind ferner mit den Radbremsen 4 und 6 so verbunden,
daß eine Drehung der Drehzapfen 8 und 10 eine Bewegung der Radbremsen 4 und 6 zum
abzubremsenden Rad hin oder von diesem Rad weg, bewirkt.
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Die beiden Stäbe 5 und 7 sind über ein aus einem Gelenkbolzen 14 bestehenden
Gelenk miteinander gelenkig verbunden.
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Diese gelenkige Verbindung sowie die gelenkige Lagerung der radbremsseitigen
Enden der beiden Stäbe 5 und 7 in den Drehzapfen 8 und 10 erlauben ein Zusammenfalten
der beiden Stäbe 5 und 7, wenn der Rollstuhl zusammengefaltet wird. Die radbremsseitigen
Enden der Stäbe 5 und 7 sind jeweils in einem Schlitz 12 in den Drehzapfen 8 und
9 gelenkig gelagert, wobei die Drehachse durch einen sich quer durch den Schlitz
12 hindurch erstreckenden Schraubbolzen 18 definiert ist. Um das Spiel in den Gelenken
jeweils auf ein Minimum zu senken, sind die Schraubbolzen 14 und 18 jeweils von
einer Lagerhülse 16 bzw. 20 umgeben.
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An der Verbindungsstelle zwischen den beiden Stäben 5 und 7 ist eine
Gleitscheibe 22 angeordnet. Die Stäbe 5 und 7 sind in der Ausführungsform gemäß
den Fig. 1 und 2 als Flachstäbe ausgebildet. Die denkbar einfache Konstruktion des
Bremsgestänges gem. den Fig. 1 und 2 zeichnet sich durch eine relativ hohe Torsionssteifigkeit
und aufgrund der geringen Anzahl von Gelenken durch ein geringes Drehspiel aus.
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Durch die konstruktiv bedingte hohe Drehsteifigkeit des Bremsgestänges
wirken die beiden Radbremsen 4 und 6 auf die entsprechenden Räder des Rollstuhles
auch bei Betätigung nur eines Handhebels 2 oder 3 gleichzeitig und gleichmäßig.
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In den Fig. 3 und 4 ist eine abgewandelte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Bremsgestänges dargestellt. Teile, die mit denen in Fig. 1 und 2 identisch sind,
sind mit den selben Bezugsziffern versehen.
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Bezüglich der Funktion dieser Teile wird auf die entsprechende Bescheibung
der Ausführungsform gem. den Fig. 1 und 2 verwiesen.
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Das Bremsgestänge gem. den Fig. 3 und 4 unterscheidet sich von dem
gem. den Fig. 1 und 2 dadurch, daß die beiden zusammenfaltbaren Stäbe jeweils als
sogenannte Teleskopstäbe ausgebildet sind. Jeder Stab besteht aus zwei relativ zueinander
verschiebbaren Stabteilen 25,25' bzw. 27,27'.
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Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß trotz Beibehaltung der
erfindungsgemäßen Vorteile, nämlich geringes Drehspiel und hohe Torsionssteifigkeit,
eine Anpassung des Bremsgestänges an verschiedene Stuhlbreiten möglich ist. Wie
den Fig. 3 und 4 entnommen werden kann, sind die freien, radbremsseitigen Enden
der Stabteile 25' und 27' mit einem U-förmigen Bügel 32 bzw. 30 versehen.
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Diese Bügel sind so an den Stabteilen 25', 27' befestigt, daß sie
einen möglichst spielfreien Durchgang für die in den Drehzapfen 8 bzw. 10 gelenkig
gelagerten Stabteilen 25 bzw. 27 bilden.
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Die Stabteile 25 bzw. 27 sind durch die von den U-förmigen Bügeln
32 bzw. 30 freigegebenen Durchgänge relativ zu den Stabteilen 25' bzw. 27' verschiebbar.
Die relative Lage zwischen den entsprechenden Stabteilen 25,25' bzw.
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27,27' wird mittels der Befestigungsschrauben 36 bzw. 34 fixiert.
Die Befestigungsschrauben 36 bzw. 34 werden mittels Kontermuttern 40 bzw. 38 in
ihrer fixierten Lage gehalten.
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Die U-förmigen Bügel 32 und 30 sind an den freien Enden der Stabteile
25', 27' vorzugsweise angeschweißt. Im übrigen unterscheidet sich die Konstruktion
gem. den Fig. 3 und 4 von derjenigen gem. den Fig. 1 und 2 nicht.
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Auch in den Fig. 3 und 4 sind die Stabteile als Flachstäbe ausgebildet.
Dabei sind die in den Drehzapfen 8,10 gelenkig gelagerten Stabteile 25 bzw. 27 an
ihren radbremsseitigen Enden etwa S-förmig gekröpft. Aufgrund dieser Kröpfung sind
die Drehzapfen 8, 10 achsgleich angeordnet.
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Die Stäbe in den Fig. 1 bis 4 sind in einer Ebene etwa senkrecht zum
Boden zusammenfalbar. Es ist jedoch 2uch denkbar, daß die Faltebene etwa horizontal
angeordnet ist.
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Wichtig ist noch, daß die Länge der U-förmigen Bügel 30, 32 bzw. der
von diesen freigegebenen Durchgänge bzw.
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öffnungen nicht zu kurz gehalten ist, um eine ausreichende gegenseitige
Abstützung der zusammengehörigen Stabteile sicher-zu-stellen.
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Alle in den Unterlagen offenbarten Angaben und Merkmale insbesondere
die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung werden als Erfindung wesentlich
beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik
neu sind.