DE2729383A1 - Verpackungsbehaelter - Google Patents
VerpackungsbehaelterInfo
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Description
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- 3-
Lh/fi
709882/0897
Die Erfindung betrifft einen Verpackungsbehälter mit einer
öffnung, die einen ausgestanzten Teil In der Wand des Behälters aufweist, wodurch ein Stück derselben entweder
vollständig entfernt oder auf die Seite gefaltet werden kann, um eine öffnung In der Behälterwand freizugeben,
ferner mit einem Deckstrelfen, der an der Innenseite des
Verpackungsbehälters angebracht ist und den ausgestanzten Teil voll überdeckt, der mit Hilfe einer in sich geschlossenen Verbindung mit der Innenseite des Verpackungsbehälters rund um die öffnung versiegelt ist, sowie wenigstens
mit Teilen der Innenseite des Teils der Behälterwand, die entfernt oder beiseitegeklappt werden kann, so daß eine
Schmelzverbindung zwischen Teilen des Deckstreifens und Teilen dieses Abschnittes entsteht.
Es ist derzeit üblich, für zahlreiche Waren Einweg-Verpackungen zu verwenden, z.B. für flüssige Waren wie Milch
oder andere Milchprodukte, Fruchtsäfte, Mineralwasser und dergleichen. Die Anforderungen an solche Verbrauchspackungen sind, daß sie billig sind, leicht zu transportieren
und zu handhaben, sowie leicht zu öffnen, so daß der Inhalt nach Wunsch leicht zugänglich gemacht werden kann.
Eine große Gruppe dieser Einweg-Verpackungen, z.B. für
Milch und Fruchtsaft, besteht aus einer festen Trägerschicht aus Papier oder Pappe, die wenigstens auf einer
Seite einen überzug aus einem Kunststoffmaterial hat, die der Verpackung die erforderliche Undurchlässigkeit
für Flüssigkeiten und z.B. auch für Gase gibt und mit der gleichzeitig dichte und dauerhafte Verbindungen hergestellt werden können, wobei die Schichten aus Kunststoff material erwärmt und zusammengepreßt werden, so daß
sie verschmelzen. Da die meisten Verpackungen dieser Art bei der Handhabung in Kontakt mit einer feuchten Umgebung
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kommen, ist es ferner üblich/ die Außenseite der Verpackung
ebenfalls mit einer Kunststoffschicht zu überziehen, die das Eindringen von Feuchtigkeit in die faserige Trägerschicht
verhindert, die, wenn sie feucht wird, ihre mechanische Festigkeit und Stabilität verliert, so daß die Packung
weich und unhandlich wird.
Einweg-Verpackungen der vorgenannten Art können derzeit
in Verpackungsmaschinen, die eine hohe Kapazität haben, hergestellt werden, wobei die Inhalte gleichzeitig
hygienisch bearbeitet werden, so daß auch vorher sterilisierte Waren unter aseptischen Bedingungen so abgepackt
werden können, daß die Waren ihre Sterilität in der geschlossenen Verpackung über eine lange Zeitdauer beibehalten.
Das Problem bei den beschriebenen Packungen ist immer die Herstellung einer öffnung, die geeignet zu
handhaben ist und einwandfrei funktioniert, d.h. die leicht ohne ein Werkzeug, wie z.B. Scheren, zu öffnen
ist und es ermöglicht, den Inhalt in einem gleichmäßigen und begrenzten Strahl aus der Verpackung auszugießen.
Die bekannten Offnungen bestehen bisher aus irgendeiner
Perforierung, die sich durch die äußere Kunststoffschicht des Verpackungsbehälters und die Trägerschicht erstreckt,
während die innere Kunststoffschicht des Behälters intakt ist, wobei eine Anforderung an eine solche öffnung die
ist, daß sie leicht aufzureißen ist, wenn die Verpackung geöffnet werden soll, daß sie aber bei der normalen Handhabung und beim Transport der Verpackung nicht aufgerissen wird. Diese beiden Forderungen sind kontrovers, da
eine große Sicherheit gegen Aufreißen während der Handhabung der Verpackung es bedingt, daß die Verpackungswand nicht zu weich ist, was seinerseits bedeutet, daß
eine größere Kraft erforderlich ist, um die Verpackungs-
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wand aufzureißen, wenn die Verpackung geöffnet werden soll. Es wurde auch gefunden, daß Perforierungen der oben genannten
Art unter anderem Anlaß zu kleinen Leckagen geben, die nicht so groß sind, daß Flüssigkeit austritt, die aber
groß genug sind, um Bakterien ins Innere der Verpackung eintreten zu lassen und den sterilen Inhalt zu infizieren.
Andere Arten bekannter öffnungen bestehen aus Deckstreifen oder sogenannten Zuglaschen, die abgerissen werden können
und so angeordnet sind, daß sie zuvor ausgestanzte Löcher oder öffnungen im Verpackungsbehälter überdecken, wobei
diese Löcher unter anderem mit Hilfe eines Deckstreifens abgedeckt sind, der längs der Innenseite der Verpackung
angebracht ist, so daß der flüssige Inhalt nicht in Kontakt mit der absorbierenden Schnittfläche der ausgestanzten
Entleeröffnung gelangt. Solche Entleeröffnungen, die im Prinzip mit abzureißenden Deckstreifen versehen sind,
können in der Regel relativ einfach geöffnet werden. Verpackungen mit öffnungen dieser Art haben jedoch keine
guten Ausgießcharakteristiken, weil der Strahl oft über eine abgescheuerte und ungleiche Kunststoffkante fließen
muß, die gebildet wird, wenn der innere Deckstreifen mit Hilfe des äußeren Deckstreifens längs eines Bereiches aufgerissen
wird, innerhalb welchem die beiden Deckstreifen miteinander versiegelt sind.
Die Nachteile dieser bekannten öffnungen können mit Hilfe
der erfindungsgemäßen öffnungen beseitigt werden, die sich dadurch auszeichnet, daß ein innerer Deckstreifen aus
Kunststoff, der die in der Verpackungswand ausgebildete öffnung überdeckt, eine vorzugsweise versiegelte Falte
längs der Seite des Deckstreifens aufweist, die zu dieser öffnung gerichtet ist, wobei die Falte so angeordnet ist,
daß sie über die gesamte Breite der öffnung verläuft in
der Nähe des genannten Aufreißberelches zwischen dem Deck-
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streifen und dem Teil der Verpackungswand, die entfernt
oder belseltegekläppt werden kann.
Eine beispielsweise AusfUhrungsform der Erfindung wird
nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert, in der
Fig. 1a eine Verpackungsmaterialbahn zeigt, die mit Offnungen
nach der Erfindung versehen ist.
Fig. 1b, 1c und 1d zeigen Details der öffnung der Materialbahn.
Fig. 2a und 2b zeigen einen Teil des fertigen Verpackungsbehälters mit einer Öffnung nach der Erfindung,
wobei Fig. 2a den Behälter ungeöffnet und Fig. 2b den Behälter in geöffnetem Zustand zeigt.
Fig. 3 zeigt den inneren Deckstreifen, der einen Teil der Öffnung bildet, in verschiedenen Ausbildungen.
Die Materialbahn nach Fig. 1 soll beispielsweise aus einer Grundschicht aus einem faltbaren Material, z.B. einem
faserigen Material, wie z.B. Papier oder Pappe, bestehen, sie kann aber auch z.B. aus geschäumtem Kunststoff, insbesondere PoIystyrolschaum,gebildet sein. Diese Grundschicht des Verpackungsmaterials hat einen Überzug aus
einem für Flüssigkeiten undurchlässigen Kunststoff, vorzugsweise Polyäthylen, auf wenigstens der Seite des Verpackungsmaterials, die die Innenseite des Behälters bilden
•oll, wobei in den meisten Fällen die Grundschicht auf
beiden Seiten mit einem Kunststoffmaterial überzogen ist.
Um die Undurchlässigkeit gegen Gas zu erhöhen, ist es
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manchmal nötig, daß das Verpackungsmaterial auch ein gasdichtes Material aufweist, z.B. eine Metallfolie oder ein
Kunststoffmaterial mit guter Gasundurchlässigkeit.
Die Materialbahn 1, die somit aus einer Mehrzahl von miteinander
laminierten Materialien besteht, hat ein Faltlinienmuster 2, 12, das die Bildung der Verpackung durch Faltung
erleichtert, zuerst in ein Rohr, wobei die Randzonen 13 des Verpackungsmaterials miteinander verbunden werden, um ein
Rohr zu bilden, welches mit dem jeweiligen Inhalt gefüllt wird, worauf es in bekannter Weise in einzelne Verpackungseinheiten unterteilt wird durch aufeinanderfolgendes Flachpressen
und Querversiegelungen längs schmaler Versiegelungszonen, worauf ein Formvorgang folgt, in welchem die Verpackungsbehälter
ihre Endform erhalten, im vorliegenden Fall z.B. eine Quaderform.
In dem in Fig. 1 gezeigten Abschnitt der Materialbahn 1 bilden die dreieckigen Felder 4, die durch Faltlinien 2
begrenzt sind, die Teile des fertigen Verpackungsbehälters, die dreieckige, doppelwandige Nasen bilden, die von den
Ecken des Verpackungsbehälters vorstehen und die nach unten gegen die Seitenwände des Behälters gefaltet und dort fixiert
sind. Die Felder 3 bilden die Bereiche, die die Querversiegelungsbereiche des fertigen Rohres bilden sowie die
Versiegelungsnähte, die auch im fertigen Verpackungsbehälter vorhanden sind und die sich über die beiden Seitenwände
der Verpackung und auch über die dreieckigen Nasen erstrecken. Die Materialbahn 1 ist mit einer öffnung 5 versehen,
die zuvor ausgebildet worden ist, wie im Detail in den Fig. 1b, 1c und 1d gezeigt ist.
In Fig. 1b, die einen Teil der Fig. 1a zeigt, sind die dreieckigen
Felder 4 und die diese begrenzenden Faltlinien 2 eben-
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falls dargestellt, sowie der Versiegelungsbereich 3. Die Materialbahn in Fig. 1 soll so dargestellt sein, daß die
Seite des Verpackungsmaterials, die die Innenseite des Behälters bilden soll, zum Betrachter gerichtet ist. Die
öffnung wird von einem Schnitt gebildet, der sich durch das gesamte Verpackungslaminat hindurcherstreckt, d.h.
durch die Basisschicht und die auf dieser angeordneten Überzugsschichten. Dieser Schnitt ist im vorliegenden
Fall aus zwei parallelen Perforationen 6 und einem kontinuierlichen Schnitt 7 gebildet, der jedoch auch als
Perforierung ausgebildet sein kann, dann jedoch vorzugsweise mit kleineren Intervallen zwischen den nicht-perforierten
Abschnitten. Der kontinuierliche Schnitt in Fig. 1b bildet ein U, was sich als praktisch gezeigt hat, es ist jedoch
auch möglich, den Schnitt in unterschiedlicher Weise auszubilden, und es ist auch möglich, daß sich die Schnittlinien 6, 7 schließen, so daß ein zentraler Bereich 8 des
Verpackungsmaterials vollkommen durch Schnittlinien umschlossen ist. Über den Schnittlinien 6, 7 ist ein Deckstreifen aus Kunststoffmaterial 14 angeordnet, der mit
einer Falte 10 versehen ist, die flachgelegt ist. Der Deckstreifen 14 ist mit der Innenseite des Verpackungsmaterials längs einer Versiegelungszone 9, die in sich
selbst geschlossen ist, versiegelt, wobei die Versiegelungszone die Schnittlinien 6, 7 vollständig umhüllt, die somit
vollständig innerhalb der Versiegelungszone 9 liegen. Wie aus Fig. 1b zu ersehen ist, liegt die öffnung 5 so an der
Materialbahn, daß die Schnittlinie 7 an der oberen Seite von einer der beiden doppelwandigen, dreieckigen Nasen liegt,
die bei der Formung des Verpackungsbehälters entstehen und durch das Feld 4 der Materialbahn 1 gebildet werden. Die
parallelen Perforierungen 6 verlaufen im vorliegenden Fall im Prinzip parallel zur Versiegelungszone 3 und erstrecken
sich im wesentlichen über das Feld der Materialbahn 1, das
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-JT-40
die Oberseite des Behälters bildet. Die Falte 10 des inneren üeckstreifens 14 liegt mit der Basislinie 18 im wesentlichen
längs der Faltlinie 17 der Materialbahn 1, die die Trennlinie zwischen dem Feld 4, das die doppelwandigen, dreieckigen
Nasen bilden soll, und der oberen Endfläche des Verpackungsbehälter bildet. Die Falte 10 des Deckstreifens
liegt so, bzw. wird so verbunden, daß eine Nase gebildet wird, die frei vom Deckstreifen 14 ist. Da der Deckstreifen
14 längs seines Außenrandes längs der Versiegelungszone 9 versiegelt ist, ist die Falte 10 in diese Versiegelungszone eingeschlossen, was bedeutet, daß die Falte oder der
Falz gegen den Deckstreifen 14 niedergelegt gehalten ist. Da jedoch die Falte 10 eine Ausgießkante an der Öffnung
bilden soll, ist sie mit zwei Einschnitten 11 versehen, die sich vom freien Rand der Falte bis zu ihrer Basislinie 18
oder nahe zu ihr erstrecken, wobei der Abstand zwischen den Schnittlinien 11 dem Abstand zwischen den parallelen
Perforierungen 6 entspricht oder etwas kleiner ist. Zusätzlich zu der Versiegelung längs der Versiegelungszone 9
ist der Deckstreifen 14 mit dem inneren thermoplastischen Überzug des Verpackungsmaterials 1 längs der Bereiche 15, 16
versiegelt, wobei der Bereich 15 nahe der Basislinie 18 der Falte 10 liegt, während der Versiegelungsbereich 16 im
größtmöglichen Abstand vom Versiegelungsbereich 15 , jedoch noch innerhalb des Bereiches 8 angeordnet ist.
In Fig. 1c, die einen Schnitt längs der Linie A-A von Fig. 1 bildet, ist gezeigt, wie der Deckstreifen 14 aus Kunststoffmaterial
längs der Versiegelungszone 9 mit der Innenseite des Verpackungsmaterials 1 versiegelt ist. In der Figur ist
ferner der Schnitt 7 dargestellt, der sich durch das gesamte Verpackungsmaterial hindurcherstreckt sowie die Perforierung
und ebenso ein Teil des Bereiches 8, der durch die Schnittlinien 6, 7 umschlossen ist. Die Figur zeigt ferner wie die
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- ΧΜ
Falte 10 des Deckstreifens 14 angeordnet ist, wobei die Falte zur Innenseite des Verpackungsmaterials gerichtet
ist, und es ist ferner dargestellt, daß der Deckstreifen 14 längs der Bereiche 15, 16 mit der Innenseite des Verpackungsmaterials
längs von Zonen, die getrennt voneinander sind, versiegelt ist, wobei die Zone 15 nahe bei der Basislinie
der Falte 10 liegt.
In Fig. 1d ist die öffnung 5 aufgerissen dargestellt, wobei
der Teil 8 des Verpackungsmaterials, der zwischen den Schnittlinien 6, 7 liegt, aufgerissen worden ist, wobei die versiegelten
Bereiche 15, 16 geöffnet worden sind, so daß die Löcher 19, 20 im Deckstreifen 14 freigelegt sind, um eine
Ausgußöffnung und ein sogenanntes Entlüftungsloch zu bilden. Die Figur zeigt ferner wie die Falte 10 nach
der Entfernung des aufgerissenen Abschnittes 8 freiliegt, wobei der vordere Teil 21 eine Ausgießkante für den Inhalt
bildet, der durch das Entleerungsloch 19 ausgegossen wird. In Fig. 2a ist der obere Teil des Verpackungsbehälters gezeigt,
der durch Falten des Verpackungsmaterials entsprechend Fig. 1a hergestellt wurde. In Fig. 2a ist die obere Stirnfläche
des Verpackungsbehälters mit 23 und die Abdichtnaht, die längs der oberen Stirnfläche 23 verläuft, mit 22 bezeichnet.
Die doppelwandigen, dreieckigen Nasen, die bei der Faltung an den Ecken des Behälters gebildet werden,
sind mit 24 bezeichnet. Im Gegensatz zu Fig. 1 ist die Öffnung in Fig. 2 von außerhalb der Packung gesehen dargestellt,
was bedeutet, daß der Deckstreifen 14 nicht direkt sichtbar ist und daher in unterbrochenen Linien gezeichnet
ist, was auch für die Versiegelungszone 9 des Deckstreifens gilt. Von außen sichtbar sind jedoch die Perforierungen 6,
7 und der Abschnitt 8 des Verpackungsmaterials, der innerhalb dieser Perforierungen liegt. Wie in der Figur zu sehen
ist, ist der Schlitz oder Schnitt 7 nicht in Form einer
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Perforierung, sondern als durchgehender Schnitt durch das Verpackungsmaterial ausgebildet, wobei ein Paar ungeschnittene
schmale Bereiche verbleiben können, um irgendein unerwünschtes oder unbeabsichtigtes Aufreißen der öffnung zu verhindern.
Die Perforierungen 6 jedoch bestehen aus wiederholten durchbrochenen und nicht-durchbrochenen Teilen des Verpackungsmaterials und wie aus der Figur hervorgeht, bilden die
Schnitte und Perforierungen 6, 7 eine vollständig geschlossene Linie.
Weil der dreieckige Lappen 24 nach unten gegen die Seitenwand des Behälters gefaltet ist, wird der Falz 10, der an
seiner Basis mit der Randlinie 25 zusammenfällt, nach unten gegen die Seite des Verpackungsbehälters zusammen mit dem
dreieckigen Lappen 24 gefaltet. Wenn der Verpackungsbehälter geöffnet ist, wie in Fig. 2b gezeigt, wozu das Verpackungsmaterial im Bereich 8 innerhalb der Perforationslinien 6,7 aufgerissen wird, wird der Deckstreifen 14
innerhalb der öffnung in der Verpackungswand freigelegt, sobald der Wandabschnitt 8 aufgerissen und entfernt ist.
Da der Deckstreifen 14 mit der Innenseite des Verpackungsmaterials längs der Abschnitte 15, 16 versiegelt ist, wird
er im Bereich dieser Abschnitte aufgerissen, so daß eine Entleerungsöffnung 15 und eine Entlüftungsöffnung 16 gebildet werden. Durch die letztere tritt Luft ein wenn der
Inhalt ausgegossen wird, um die Abnahme des Volumens im Behälter auszugleichen, die beim Ausgießen des Inhaltes
auftritt. Der Falz 10 des Deckstreifens 14, der längs der Schnittlinien oder Schlitze 11 aufgeschnitten ist bis zu
oder nahe bis zur Basislinie 18 der Falte, wird frei, wenn der Randabschnitt 8 entfernt wird und infolge seiner
Elastizität hebt er sich nach oben im wesentlichen bis zur Ebene der oberen Stirnwand des Verpackungsbehälters,
wodurch eine frei vorstehende Kante 21 gebildet wird, über
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die der Inhalt ausfließen kann, wodurch ein gleichmäßiger
und gut begrenzter Strahl gebildet wird.
Es ist wichtig, daß der Teil des Falzes 10, der über den Seitenrand gefaltet ist, auf im wesentlichen die Ebene
der Stirnwand hochgehoben wird, in der die Entleerungsöffnung 15 liegt, wenn die öffnung aufgerissen wird, da
es die Funktion des Falzes 10 ist, einen vom Verpackungsbehälter vorstehenden Rand zu bilden, über den der Inhalt
ausfHessen kann, ohne daß der Inhalt an der Seitenwand
des Verpackungsbehälters nach unten läuft. Es hat sich bisher gezeigt, daß eine Flüssigkeit, die aus einer Entleerung soffnung ausgegossen wird, schwierig in einem
gleichmäßigen gut begrenzten Strahl zu halten ist, wenn die Flüssigkeit über eine abgerundete oder anderweitig
ungeeignete Kante ausgegossen wird. Wenn andererseits die Flüssigkeit über eine scharfe oder vorstehende Kante
gegossen wird, fließt sie in einem gleichmäßigen Strahl aus, der leicht zu kontrollieren ist und es ergibt sich
weiter der Vorteil, daß beim Anhalten des Ausgießvorganges eine Tropfenbildung oder ein Herabtropfen weitgehend vermieden wird. Wenn der Ausgießrand als freie,vorstehende,
gut begrenzte Kante ausgebildet ist, erhält man einen gleichmäßigen und begrenzten Strahl beim Ausgießen des
Inhaltes, wobei im vorliegenden Fall die Falte bzw. der Falz 10 als Ausgießlippe wirkt und die Ausgießkante wird
durch den vorderen Rand 21 des Falzes 10 gebildet. Durch die Tatsache, daß der Falz 10 umgelegt und verschmolzen
ist, so daß er eine doppelte Materialdicke hat, hat er eine stärkere Neigung von seiner niedergefalteten Position
sich aufzurichten, wenn der Wandabschnitt 8 aufgerissen wird,
wobei es außerdem zweckmäßig ist, ein geeignetes Material, d.h. ein elastisches Material für den Deckstreifen 14 zu
wählen. Solche Materialien sind z.B. Polyäthylen, Polypropylen,
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oder Polyester, und es vrurde gefunden, daß besonders gute
Ergebnisse mit innengeschäuntten Kunststoff-Folien aus
Polystyrol und Polyäthylen erreicht werden.
Der Deckstreifen 14 selbst hat in seiner angebrachten Position und wenn die Packung geöffnet wird das in Fig. 3a
gezeigte Aussehen, wobei der nach unten gefaltete Teil des Deckstreifens mit 26 und die Ausgießlippe mit 10 bezeichnet
ist. Die Teile des Falzes oder der Lippe 10, die fest mit dem Deckstreifen 14 längs der Versiegelungszone verbunden
sind, sind mit 27 bezeichnet und der Schnitt, der den vorstehenden Falz 10 von den Teilen 27 trennt, ist wie zuvor
mit dem Bezugszeichen 11 bezeichnet. Wie sich aus der
Figur ergibt, ist die Gesamtbreite des Deckstreifens 14 mit b und die Breite des vorstehenden Falzes bzw. der
Lippe 10 mit a bezeichnet. Die Breite b sollte größer sein als der Abstand zwischen den Perforierungslinien 6, die
die Breite des Aufreißabschnittes 8 definieren, während die Breite der Lippe 10 kleiner sein sollte als die Breite
des Aufreißabschnittes 8, da die Lippe 10 in der Lage sein sollte durch die öffnung vorzustehen oder hindurchzuragen,
die gebildet wird, wenn der Wandabschnitt 8 aufgerissen wird.
Um das Federungsvermögen und die Elastizität der umgefalteten Lippe 10 weiterhin zu erhöhen, kann diese als Doppelfalte
ausgebildet sein, wie Fig. 3b zeigt, wobei der steife, angesiegelte Abschnitt 28, der drei Materialschichten umfaßt
und nahe der Basislinie 18 der Lippe 10 angeordnet ist, in merklichem Ausmaß zur Steigerung der Tendenz der Lippe 10
beiträgt, sich aus ihrer niedergefalteten Position aufzurichten, wenn die öffnung aufgerissen wird.
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die Falte oder Lippe 10 nicht durch die Schlitze 11 unterbrochen, sondern die Eckbereiche 29 der Lippe 10 sind
entweder eingefaltet oder abgeschnitten, so daß der vordere Teil der Lippe 10 schmaler wird als die Gesamtbreite der
Lippe 10, was bedeutet, daß wenigstens ein Teil der Lippe durch die öffnung vorstehen kann, die geformt wird, wenn
der Wandabschnitt 8 entfernt wird.
Die Anordnung und Anwendung des Deckstreifens 14 kann einfach sein, da eine Bahn 14, die mit dem Falz 10 entsprechend
Fig. 4 versehen ist,zuvor hergestellt werden kann, wobei
die Bahn aus Kunststoffmaterial kontinuierlich vorwärtsbewegt wird und über den Löchern der Schnittlinien 6, 7
liegt, die in einer vorherigen Arbeitsphase hergestellt werden können, worauf eine Siegelungsverbindung, die in
sich selbst geschlossen ist, um den perforierten Abschnitt hergestellt wird, um die Perforierungen des Verpackungsmaterials abzudichten, die durch das Stanzen der Schlitze
oder Löcher 6, 7 erzeugt worden sind, wobei die Bereiche 15, 16 des Deckstreifens gleichzeitig mit der inneren Kunststoffschicht an der Innenseite der Materialbahn versiegelt werden.
Nach dar Anordnung oder Versiegelung oder gleichzeitig damit, kann ein geeignetes Stück der kontinuierlichen Bahn des
Deckstreifenmaterials entsprechend Fig. 4 abgeschnitten werden, worauf das vordere Ende der Bahn des Deckstreifenmaterials über der nachfolgenden Perforierung angeordnet
wird. Der Falz 10 des Deckstreifens, der zum Verpackungsmaterial hin gerichtet ist, kann in einem vorhaigen Arbeitsschritt angesiegelt werden, so daß das Deckstreifenmaterial
in Fig. 4 bereits einen angesiegelten Faltabschnitt hat.
Bei der dargestellten Ausfuhrungsform wurde beschrieben,
wie die Öffnung nach der Erfindung über einem Teil der
doppelwandigen, dreieckigen Lappen 24 angeordnet wird, die
- 13 -709882/0897
gebildet werden, wenn der Verpackungsbehälter aus einem Rohr aus Verpackungsmaterial geformt wird, das seinerseits aus
einer ebenen Bahn aus Verpackungsmaterial geformt wird. Es ist aber auch möglich, die öffnung 5 an einer anderen Stelle
des Verpackungsbehälters anzuordnen, es ist jedoch zweckmäßig, sie an dem Teil des Verpackungsbehälters vorzusehen,
der seine obere Stirnfläche bilden soll. Es ist ferner zweckmäßig, die öffnung so anzuordnen, daß die Basislinie
der Lippe 1o im wesentlichen mit einem der Ränder des Verpackungsbehälters zusammenfällt, obwohl es auch möglich ist,
wenn gewünscht, die öffnung an einer ebenen Stirnfläche des Verpackungsbehälters auszubilden, wobei festgestellt wurde,
daß die Nase 10 die Neigung hat, schräg nach oben zu zeigen wenn die öffnung aufgerissen wird und es wird eine freie
Ausgießkante gebildet, die zufriedenstellend arbeitet. Das beste Ergebnis wird jedoch erreicht, wenn die Lippe 10 am
Rand des Verpackungsbehälters angeordnet ist.
Eine öffnung nach der Erfindung ist relativ billig und leicht
in Verbindung mit der Herstellung der Verpackungen in einer automatischen Verpackungsmaschine herzustellen. Es kann
ferner das Verpackungsmaterial im voraus derart vorbereitet werden, daß es mit Ausschnitten und einem Deckstreifen versehen ist. Die öffnung hat sich ferner als zuverlässig
und leicht benutzbar erwiesen.
709882/0897
Leerseite
Claims (5)
- PatentansprücheVerpackungsbehälter mit einer Öffnungsanordnung mit einem ausgestanzten Abschnitt in seiner Wand, der entfernbar oder zur Seite klappbar ist, um eine öffnung in der Behälterwand freizulegen, einem an der Innenseite des Behälters angebrachten Deckstreifen, der den ausgestanzten Abschnitt mit Hilfe einer in sich geschlossenen Siegelungsverbindung voll abdeckt, und der an die Innenseite des Behälters rund um die öffnung angesiegelt ist, sowie an die Innenseite des Teils der Behälterwand, die beiseiteschwenkbar ist, so daß das Material zwischen Teilen des Deckstreifens und Teilen dieses Abschnittes miteinander verschmolzen ist, dadurch gekennzeichnet , daß der Deckstreifen einen vorzugsweise angesiegelten Falz längs derjenigen seiner Seiten hat, die zur öffnung hin gerichtet ist, daß der Falz so angeordnet ist, daß er sich über die gesamte Breite der öffnung nahe dem angesiegelten Bereich zwischen dem Eckstreifen und dem Teil des Verpackungsbehälters erstreckt, der entfernbar oder beiseiteschwenkbar ist.
- 2. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß der Falz am Deckstreifen zwei Einschnitte hat, die sich vom oberen Ende des Falzes bis zur Basislinie oder bis nahe zur Basislinie des Falzes erstrecken und daß die Einschnitte auf die Teile des Falzes begrenzt sind, die angesiegelt sind.
- 3. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß der Falz mit seiner Basislinie längs einer geradlinigen Kante oder Begrenzungslinie des Verpackungsbehälters angeordnet ist.709882/0897ORIGINAL INSPECTED
- 4. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß der Falz längs den Teilen zwischen den Schnittlinien nicht mit dem Deckstreifen oder der Innenseite der Behälterwand versiegelt ist, und daß der Falz eine solche Elastizität besitzt, daß er sich von der Fläche des freigelegten Deckstreifens aufrichtet, wenn der angestanzte Ausschnitt beim öffnen des Verpackungsbehälters entfernt oder weggeschwenkt wird.
- 5. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckstreifen mit dem Teil der Behälterwand versiegelt ist, die abgezogen oder weggefaltet werden kann längs von zwei Bereichen, von denen einer kleiner als der andere ist, und daß der Deckstreifen so angeordnet ist, daß er aufreißbar ist, um die Innenseite des Verpackungsbehälters längs der versiegelten Abschnitte freizugeben, wenn der angestanzte Teil der Behälterwand abgezogen oder weggeschwenkt wird.709882/0897
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