DE2750455C3 - Ausgießverschluß für metallurgische Gefäße, insbesondere für Schmelz- oder Wannhalteöfen - Google Patents
Ausgießverschluß für metallurgische Gefäße, insbesondere für Schmelz- oder WannhalteöfenInfo
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Classifications
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description
Die Erfindung betrifft einen Ausgießverschluß für metallurgische Gefäße, insbesondere für Schmelz- oder
Warmhalteöfen, mit mindestens einer Boden- und einer hin- und herbewegbaren Verschlußplatte und erforderlichenfalls
mit einer Abschlußplatte, von denen mindestens eine elektrisch beheizt ist, wobei die Ausgießöffnungen
sämtlicher Platten in Ausgießstellung miteinander fluchten.
Derlei Ausgießverschlüsse dienen dem Zweck, beim Öffnen einen Ausfließvorgang von geregelter Größe
einzuleiten bzw. beim Schließen eine sichere Unterbrechung des Metallstromes zu bewirken. Die Bauweise
solcher Ausgießverschlüsse richtet sich weitestgehend nach den Eigenschaften des flüssigen Metalls, das z. B.
aus flüssigem Stahl mit einer Temperatur vcn ca. 14800C oder auch aus Nichteisenmetallen, wie z. B. aus
flüssigem Aluminium von ca. 720 bis 780° C bestehen
ίο kann.
Die bekannten Ausgießverschlüsse (Fachzeitschrift »Iron and Steel Engineer«, Febr. 1973, Seite 59 bis 66)
erfüllen die ihnen zukommende Aufgabe nur dann, wenn das flüssige Metall ohne längere Stillstandszeiten den
geöffneten Ausgießverschluß durchströmt und bei nahezu entleertem Behälter gestoppt wird. Für den Fall
von Unterbrechungen können Wärmeverluste im Bereich des Ausgießverschlusses zu einer Abkühlung
des flüssigen Metalls führen, so daß dieses örtlich in den Temperaturbereich der Erstarrung gelangt, was die
ordnungsgemäße Funktion des Ausgießverschlusses je nach Grad der Abkühlung in Beeinträchtigung zieht
oder gar völlig aufhebt. Ein derartiger Abkühlungsvorgang kann sich bei Ausgießverschlüssen von Slaws'; werks-Stahlpfannen schon während einer unvorhergesehenen
Unterbrechung des Abstichvorganges innerhalb einiger Minuten einstellen.
Bei elektrisch beheizten Öfen bewirkt zwar eine Heizeinrichtung in Form einer den Ofen umgebenden
Induktionsspule die kontinuierliche Zufuhr von Wärme, jedoch im wesentlichen wird die Wärme nur im
Kernbereich des Gefäßes erzeugt. In äußeren Bereichen des Ofenmantels, in denen der Ausgießverschluß
angeordnet ist, fehlt eine Wärmequelle, die das »Einfrieren« des flüssigen Metalls verhindern könnte. Es
ist schon vorgeschlagen worden, mittels elektrischer Rührspulen das flüssige Metall in einer Ringströmung
ständig in Bewegung zu halten. Die Ringströmung erreicht jedoch nur in seltenen Fällen den Ausgießverschluß,
der gewöhnlich am Ende eines trichterförmigen Raumes angeordnet ist, wobei der trichterförmige
Raum zum Sammeln des flüssigen Metalls vor dem Ausströmen dient. Auch die den Ofenkörper umgebende
Isolationsschicht vermag die Wärmeverluste im Bereich des Ausgießverschlusses nicht zu verhindern.
Die Anordnung des Ausgießverschlusses an der Außenwand des Ofens führt im übrigen zu einer
natürlichen Kühlung bzw. zu einem Wärmeentzug durch die Umgebungsluft, deren Temperatur stets ein
erhebliches Wärmegefälle vom Ofeninneren aus nach außen hin bildet.
Es ist auch bekannt, anstelle der elektromagnetischen Rührspule einen gasdurchlässigen Stopfen in die
Abstichöffnung des metallurgischen Gefäßes einzusetzen und während einer Gießunterbrechung inertes Gas,
wie z. B. Argon, durch den Stopfen zu leiten und dadurch auf mechanischem Weg eine Rührströmung im Bereich
des Ausgießverschlusses zu schaffen. Dabei gelingt es jedoch nicht immer, wärmeres flüssiges Metall aus dem
Ofeninneren derart nach außen in den Bereich des Ausgießverschlusses /u fördern, daß dort die gewünschte
Schmelztemperatur konstant gehalten wird.
An Stahlgießpfannen sind mit Schieberplatten ausgerüstete Ausgießverschlüsse bekannt, die mit den
M beschriebenen Nachteilen behaftet sind. Andere Nachteile
ergeben sich an kippbaren, elektrisch beheizten Schmelzöfen oder Warmhalteöfen, ζ. Β. für Nichteisenmetalle,
deren Entleerung durch Kippen erfolgt. Die
Kippbarkeit des Schmelzofens ist zwar aus technischen
Gründen zur Erneuerung und Wartung der elektrischen Spulen erforderlich. Das Kippen ist jedoch für das
Abgießen des flüssigen Metalls in gleicher Weise nachteilig. Das Kippen erzeugt aber auch in der die
Schmelze gegen Oxidation schützenden Schlackenschicht auf dem Schmelzbadspiegel durch Aufreißen
entstehende Lücken, die zu metallurgischen Qualitätsnachteilen führen. Es erschwert außerdem das mengenkontrollierte
Ausströmen des flüssigen Metalls, weil die Kippgeschwindigkeit im wesentlichen von der Gefäßform
abhängt Die Gefäßform selbst bleibt nicht fortdauernd dieselbe, weil Schlackenanhaftungen und
auch Auswaschungen an der Keramikwand Formänderungen hervorrufen. Der Nachteil kann durch Regulierung
des Kippwinkels nur schwierig kompensiert werden.
Es ist auch gemäß der eingangs bezeichneten Gattung von Ausgießverschlüssen bekannt, eine elektrische
Beheizung vorzusehen. So ist es bekannt (DE-AS 19 10 707), innerhalb der Schieberplatten Heizwiderstandsdrähte
anzuordnen, die nach außen geführt und an eine elektrische Stromquelle angeschlossen sind. Dabei
ist darauf zu achten, daß umliegende Bauteile nicht stromführend sind, was üblicherweise als Ursache für
Unfälle, Leistungsverzweigung und dergleichen angesehen wird.
Es ist auch schon vorgeschlagen worden (DE-AS 12 31658), eine Beheizung des Ausgusses mittels
elektrischer Lichtbogen vorzunehmen, die zwischen einem den Ausguß umfassenden Graphitring und
mehreren Graphitelektroden erzeugt werden. Dieser Vorschlag richtet sich jedoch auf einen Stopfenverschluß
und nicht auf einen Schieberverschluß.
Es ist ebenfalls für einen Stopfenverschluß bekannt (CH-PS 3 95 441), Spulenwindungen um den äußeren
Schaft eines rohrförmigen Ausflusses zu legen. Dieser Vorschlag ist jedoch ebenfalls nicht auf Schieberplatten
anwendbar.
Dem bezeichneten Stand der Technik gegenüber liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
einen Ausgießverschluß in Form eines Schieberverschlusses zu schaffen, der sowohl an beliebigen
metallurgischen Gefäßen angewendet werden kann als auch das Einfrieren des flüssigen Metalls während der
Verschließzeiten vermeidet.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß mindestens eine der Platten an ihrem einen
Ende einen elektrischen Stromanschluß aufweist, daß eine solche Platte selbst einen elektrischen Heizwiderstand
bildet und daß der andere, den Gegenpol bildende Stromanschluß jeweils an einer Heizwiderstandsplatte
gegenüberliegend oder innerhalb oder außerhalb des flüssigen Metalls angeordnet ist, wobei das Gefäß
und/oder das flüssige Metall der Stromzuführung dienen. Der erfindungsgemäße Verschluß eignet sich
vorteilhafterweise für Gießpfannen, kippbare Öfen und ortsfeste Öfen, wie diese in der Metallurgie verwendet
werden, in gleicher Weise. Das Problem des bei Gießunterbrechungen einfrierenden Metalls im Bereich
des Ausgießverschlusses »';r^ aufgrund der bisher
unberücksichtigten Eigenschaft der Verschlußplalte gelöst. Der elektrisch nicht leitende, wärmedämmende
Stoff ist gewöhnlich aus keramischem Grundmaterial und der elektrisch leitende Stoff besteht beispielsweise
aus pulverisiertem Graphit, der neben der elektrischen Leitfähigkeit auch bei hoher Temperatur als Schmiermittel
dient. Die Eigenschaft der elektrischen Leitfähigkeit wurde bisher jedoch nicht ausgenutzt und führt
nunmehr gemäß dem Grundgedanken der Erfindung zur Anwendbarkeit von Schieberverschlüssen auch an
metallurgischen Öfen, die bisher nur mittels Stopfenvers Schlüssen geöffnet, verschlossen oder durch Kippei·
entleert werden konnten.
Nach der weiteren Erfindung kann die verschiebbare Heizwiderstandsplatte zwischen einer Boden- und einer
Abschlußplatte liegen, was einer dreiteiligen Ausführung eines Ausgießverschlusses entspricht
Die Heizwirkung der Heizwiderstandsplatte läßt sich ferner dadurch verstärken, daß auch die Boden-
und/oder die Abschlußplatte als Heizwiderstandsplatten ausgeführt sind.
Eine erhöhte Heizwirkung ergibt sich ferner dann, wenn bei einer Übereinanderanordnung Boden-/Verschluß-/Abschlußplatte
die elektrischen Anschlüsse einesteils an die Boden- und andernteüs an die
Abschlußplatte oder an die Verschlußplatte gelegt sind, wobei jeweils beide Plattenkörper elektrisch leitfähig
sind.
Für die elektrische Leitfähigkeit im Sinn eines elektrischen Heizwiderstandes ist es lediglich erforderlich,
daß die Heizwiderstandsplatte aus keramischem Grundmaterial mit eingelagerten, elektrisch leitenden
Stoffen besteht.
In diesem Sinn kann die Heizwiderstandsplatte auch aus elektrisch leitfähigen, hitzebeständigen Gußwerkstoffen
bestehen, die einen elektrischen Widerstand bilden.
Eine weitere Verbesserung der Erfindung läßt sich derart erzielen, indem die Heizwiderstandsplatte aus
nichtmetallischen, elektrisch leitfähigen Feuerfeststoffen besteht, wie zum Beispiel Metalloxiden, schwer
schmelzbaren synthetischen Schlacken oder dergleichen.
Wärmeverluste an der Heizplatte können dadurch vermieden werden, daß die Bodenplatte und die
Abschlußplatte aus wärmedämmenden Werkstoffen bestehen, wobei auch eine zusätzliche Wärmedämmschicht
aufgebracht werden kann.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher
beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 einen senkrechten Schnitt durch die Prinzipanordnung von Boden-, Verschluß- und Abschlußplatte
eines Ausgießverschlusses für metallurgische Gefäße,
F i g. 2 denselben Schnitt wie F i g. 1 für eine abgeänderte Ausführungsform.
Die Bodenplatte 1 weist eine dem (nicht dargestellten) Gefäßboden oder der Gefäßwand einer Gießpfanne,
eines elektrischen Schmelz- oder Warmhalteofens oder eines anderen metallurgischen Gefäßes zugeordnete
Ausflußöffnung la auf. Die Abschlußplatte 2 wird in einem weiter nicht dargestellten Blechgehäuse
aufgenommen. Zwischen der Bodenplatte 1 und der Abschlußplatte 2 gleitet die Verschlußplatte 3, die von
einem (weiter nicht dargestellten) Antrieb bewegt wird, der meist aus einem hydraulischen Kolben mit Zylinder
bestehen kann. Die in den Fig. 1 und 2 dargestellten
Positionen bilden die Verschlußstellungen, d. h. die Ausflußöffnung 3a ist seitlich gegenüber den fluchtenden
Ausflußöffnungen Xa und 2a verschoben. In der Veraihließstellung steht flüssiges Metall innerhalb der
b5 Ausflußöffnung la und benetzt die Verschlußplatte 3.
Ohne Einwirkung der Erfindung würde das flüssige Metall innerhalb der Verschlußöffnung la nach kurzer
Zeit erstarren. Dieser Vorgang wird jedoch durch eine
Heizung verhindert, die aus den folgenden Baugruppen besteht: Die Verschlußplatte 3 besitzt Stromanschlüsse
4 und 5 für deich- oder Wechselstrom, die mittels des Schalters 6 und der Leitungen 7 und 8 an das elektrische
Netz 9 und damit an die elektrische Spannung »U«
angelegt werden können. Bei Betätigung des Schalters 6 fließt ein Heizstrom durch die Verschlußplatte 3
zwischen den Stromanschlüssen 4 und 5, so daß die Verschlußplatte damit als Heizplatte arbeitet (Fig. 1)
und dem flüssigen Metall Wärme zuführt, so daß das Erstarren des Metalls verhindert wird.
Bei einer abgeänderten Ausführungsform gemäß F i g. 2 liegt nur der elektrische Stromanschluß 4 an der
Verschlußplatte 3, währenddem der andere Stromanschluß 5 sich an der Bodenplatte 1 befindet, so daß die
Bodenplatte 1 und die Verschlußplatte 3 als Heizplatte dienen und dem flüssigen Metall in der Ausflußöffnung
la Wärme zuführen, um das erwähnte Erstarren zu verhindern.
Die Erfindung eignet sich nicht nur dazu, an Nichteisenmetall-Schmelz- bzw. Warmhalteöfen angewendet
zu werden, sondern auch für Stahlgießpfannen, Stahlwerkskonverter, Elektroöfen, Elektro-Induktionsöfen
und dergleichen. In den jeweiligen Einzelfällen ist es auch möglich, eine Regulierung der Wärme in der
Heizplatte durch eine an der dem Flüssigmetall abgewandten Seite angeordneten Kühleinrichtung, die
beispielsweise durch ein Kühlwassersystem gebildet sein kann, vorzunehmen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (8)
1. Ausgießverschluß für metallurgische Gefäße, insbesondere für Schmelz- oder Warmhalteöfen, mit
mindestens einer Boden- und einer hin- und herbewegbaren Verschlußplatte und erforderlichenfalls
mit einer Abschlußplatte, von denen mindestens eine elektrisch beheizt ist, wobei die Ausgießöffnungen
sämtlicher Platten in Ausgießstellung miteinander fluchten, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine der Platten (1, 2, 3) an ihrem einen Ende einen elektrischen Stromanschluß (4)
aufweist, daß eine solche Platte selbst einen elektrischen Heizwiderstand bildet und daß der
andere, den Gegenpol bildende Stromanschluß (5) jeweils an einer Heizwiderstandsplatte gegenüberliegend
oder innerhalb {\a) oder auüerhaJb des
flüssigen Metalls angeordnet ist, wobei das Gefäß und/oder das flüssige Metall der Stromzuführung
dienen.
2. Ausgießverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die verschiebbare Heizwiderstandsplatte
(3) zwischen einer Boden- (1) und einer Abschlußplatte (2) liegt.
3. Ausgießverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auch die Boden- (1) und/oder
die Abschlußplatte (2) als Heizwiderstandsplatten
ausgeführt sind.
4. Ausgießverschluß nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer Übereinanderanordnung
Boden-/Verschluß-/Abschlußplatte (1, 3, 2) die elektrischen Anschlüsse (4, 5) einesteils
an die Boden- (1) und andernteils an die Abschlußplatte (2) oder an die Verschlußplatte (3) gelegt sind,
wobei jeweils beide Plattenkörper elektrisch leitfähig sind.
5. Ausgießverschluß nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizwiderstandsplatte
(3) aus keramischem Grundmaterial mit eingelagerten, elektrisch leitenden Stoffen besteht.
6. Ausgießverschluß nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizwiderstandsplatte
(3) aus elektrisch leitfähigen, hitzebesländigen Gußwerkstoffen besieht, die einen elektrischen
Widerstand bilden.
7. Ausgießverschluß nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizwiderstandsplatte
(3) aus nichtmetallischen, elektrisch leitfähigen Feuerfeststoffen besteht, wie zum Beispiel Metalloxiden,
schwer schmelzbarer synthetischer Schlacke oder dergleichen.
8. Ausgießverschluß nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (1)
und die Abschlußplatte (2) aus wärmedämmenden Werkstoffen bestehen und/oder daß eine zusätzliche
Wärmedämmschicht aufgebracht ist.
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