DE2749110A1 - Vorrichtung zum verschliessen von gebirgshohlraeumen - Google Patents
Vorrichtung zum verschliessen von gebirgshohlraeumenInfo
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Description
8Θ00 ACOSBUUO
TELEFON β1β«7β TELRX 833108 Ρ*Α Λ
W.898
Augsburg, den 26. Oktober 1977
Westinghouse Electric Corporation, Westinghouse Building, Gateway Center, Pittsburgh,
Pennsylvania 15222, V.St.A.
Vorrichtung zum Verschließen von Gebirgshohlräumen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verschließen von Gebirgshohlräumen nach dem Oberbegriff
des Hauptanspruchs.
Die Erfindung findet insbesondere zum Verschließen der Zugangsöffnungen zu unterirdischen Kammern durch
Herstellen eines mit dem Gebirge bzw. dem Gestein einstückig verschmolzenen Schmelzverschlusses Anwendung.
Tiefe Öffnungen in der Erdoberfläche und natürliche Salzstöcke haben sich als am besten geeignete Lager-
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statten für radioaktiven Abfall erwiesen. Diese Nutzung
erfordert jedoch die Herstellung eines einwandfreien Verschlusses der Lagerstätte. Es sollte sichergestellt
werden, daß das Durchsickern von Wasser und eine Beschädigung des Verschlusses nach dem Verschließen der
Lagerstätte genauso wirksam verhindert wird wie vor dem öffnen der Lagerstätte. Die beste Möglichkeit hierzu
wäre die Auffüllung mit einer überdeckenden Gesteins-/Erdschicht, die mit der vor dem Durchbruch durch Bohren oder
dergl. vorhandenen überdeckung identisch ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Herstellung einer mit der ursprünglichen
Gesteins-7Erdformation nahezu äquivalenten, den betreffenden
Hohlraum verschließenden überdeckung zu entwickeln.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die im kennzeichnenden Teil des Hauptanspruchs angegebene
Anordnung gelöst.
Demgemäß weist die erfindungsgemäße Vorrichtung im
wesentlichen ein langgestrecktes Mantelrohr, das in den zu verschließenden Hohlraum einführbar ist, und ein
darin verlaufendes Innenrohr auf, wobei der zwischen dem Mantelrohr und dem Innenrohr gebildete Ringraum an dem
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in den Hohlraum einzuführenden Vorrichtungsende hermetisch
abgeschlossen und an seinem anderen Ende offen ist. Eine Zuführeinrichtung dient zum Zuführen von Kies unter Druck
durch das Innenrohr hindurch zu dem in den Hohlraum eingeführten Vorrichtungsende, und eine Heizeinrichtung erhitzt
den Kies und das Gesteinsmaterial im Bereich des in den Hohlraum eingeführten Vorrichtungsendes zum Zwecke des
Verschmelzens des Kieses und des Gesteinsmaterials.
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend mit Bezug auf die anliegenden Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch eine in Betrieb
befindliche Vorrichtung nach der Erfindung, und
Fig. 2 einen Halbschnitt durch eine weitere
Ausführungsform einer in Betrieb
befindlichen Vorrichtung nach der Erfindung.
Wie oben erläutert, besteht die beste Methode zum Verschluß von als Lagerstätten genutzten Gebirgekammern
in der Herstellung einer mit der ursprünglichen Gebirgs-
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überdeckung identischen Gesteins-ZErdüberdeckungsformation. Eine der ursprünglichen Gebirgsüberdeckung nahezu
äquivalente überdeckung läßt sich herstellen, indem das Gestein in mit der Umgebung verschmelzbarem geschmolzenem
Zustand abgelagert und folglich vollständig integriert wird. Die dadurch erzielbaren Eigenschaften hinsichtlich
der Undurchlässigkeit und der Verschmelzung mit dem umgebenden Originalgestein sind gleich oder sogar noch besser
als im Ursprungszustand.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung dient zur Ablagerung von geschmolzenem Gestein bzw. geschmolzener Erde in Form
von Gesteinsglas, das mit dem umgebenden Originalgesteinsmaterial vollständig verschmilzt. Die Eigenschaften des
sich ergebenden Gesteinsglases, die experimentell ermittelt worden sind, zeigen, daß nahezu äquivalente Dichtewerte und geringere Durchlässigkeiten als beim gewachsenen
Gestein möglich sind. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist
mit einer Schweißvorrichtung vergleichbar und verschließt die Zugangsöffnung einer als Lagerstätte dienenden Gebirgskammer durch Druckverfüllung und Verschmelzung der
öffnung. Die Vorrichtung ermöglicht eine Gesteinsneubildung mit nahezu identischen Grundbestandteilen und
eine Gestaltung der Verschmelzung je nach Bedarf zur Erzielung der gewünschten Eigenschaften des hergestellten
Verschlußstopfens. Dies steht im Gegensatz zu herkömmlichen
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Verschlußmethoden, gemäß welchen lediglich ein Verschließen mit Gesteins- und Erdmaterial oder mit abbindenden Massen
Anwendung findet.
Die wesentlichen Bauteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind in Fig. 1 dargestellt, die einen
Vertikalschnitt durch eine Verfüllungs- und Verschmelzungsvorrichtung
nach der Erfindung zeigt. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird die elektrische Energie über
ein zur Positionierung und Führung dienendes Mantelrohr zu einer Widerstandsheizeinrichtung 14 zugeführt, und
ein innerhalb des Mantelrohres verlaufendes Innenrohr dient als Rückleitung. Die Heizeinrichtung I1J ist innerhalb
eines das Mantelrohr mit dem Innenrohr verbindenden Endstückes 16 angeordnet, welches das am arbeitsseitigen
Vorrichtungsende befindliche Ende des zwischen dem Mantelrohr 10 und dem Innenrohr 12 gebildeten Ringraumes 18
hermetisch abschließt. Der Ringraum 18 dient als Kühlgaskanal, wie nachstehend noch im einzelnen erläutert wird.
Die von der Heizeinrichtung lh erzeugte Wärme wird
auf die eine Düse 20 bildende Innenwand des Endstückes und von dieser auf das zu schmelzende Material und auf
die Schmelze übertragen. Die Schmelze wird durch die Düsenöffnung 22 in den unterhalb der Vorrichtung gelegenen
Raum ausgepreßt, wobei ein Zuführkolben 2k den
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dazu erforderlichen Druck erzeugt« Die Vorrichtung wird in dem Maße zurückgezogen, in welchem die Schmelze am
unteren Vorrichtungsende ausgepreßt wird. Das Zurückziehen
der Vorrichtung erfolgt sowohl unter Ausnützung des von der Schmelze ausgeübten Druckes als auch durch Steuerung
der Verschiebung des Mantelrohres 10. Kühlmittel- und andere Versorgungseinrichtungen, beispielsweise Inertgaszuleitungen, Steuerkabel und die Instrumentierung, sind
im Ringraum 18 zwischen dem Mantelrohr 10 und dem als Zuführrohr dienenden Innenrohr 12 angeordnet. Die Umgebung
der Heizeinrichtung innerhalb des Endstückes 16 wird unter Inertgas gehalten, das unter einem so großen Druck steht,
daß keine Kühlluft und keine Schmelze eindringen kann. Oberhalb des Heizbereiches ist eine Isolation 26 angeordnet,
die ein Schmelzen außerhalb des Verschmelzungsbereiches verhindert.
Die Korngrößenverteilung des Verfüllungsmaterials ist so gewählt, daß seine Oberfläche ausreichend groß ist,
um ein Schmelzen des Materials innerhalb des Heizbereiches ohne übermäßigen Durchtritt von Material in nichtgeschmolzenem Zustand durch die Düsenöffnung 22 erreicht
wird. An seinem Umfang ist der Heizbereich so kalibriert, daß das Umgebungsgestein zur Bildung einer einstückigen
Verbindung mit dem Verfüllungsmaterial ebenfalls geschmolzen
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wird. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann also mit einer Schweißeinrichtung verglichen werden, wobei der
Zuführteil einer Schweißdraht führung und der äußere Teil des Endstückes 16 einem Wolfram-Schweißbrenner entspricht.
Das Endstück 16 sollte in nächster Nähe der Wandung der zu verschließenden öffnung gehalten werden,
um sicherzustellen, daß das gewachsene Gestein ordnungsgemäß mit dem Verfüllungsmaterial verschmilzt. Außerdem
ist eine Kühlung des Mantelrohres oberhalb des Heizbereiches wünschenswert, um sicherzustellen, daß die durch gewachsenes
Gestein gebildete Wandung der zu verschließenden Öffnung in der Nähe der Mantelrohraußenfläche beim Zurückziehen
des Mantelrohres nicht schon außerhalb des Heizbereiches schmilzt. Zu diesem Zweck wird ein inertes Kühlgas durch
den Ringraum 18 hindurchgeleitet. Außerdem kann das Endstück l6 zur Wandung der zu verschließenden Öffnung hin
elastisch vorgespannt sein, um eine ausreichende Wärmeübertragung zur Öffnungswand sicherzustellen.
Bei kleinen Zugangs öffnungen ist eine Kühlung nur
an einigen wichtigen Teilen der Vorrichtung oberhalb der Schmelzzone erforderlich. Bei größeren zu verschließenden
öffnungen ist auch eine Kühlung des jeweils
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hergestellten Glaspfropfens wünschenswert, um eine einwandfreie
Abdeckung sicherzustellen. Ebenso wie beim Zuschweißen großer Nuten, bei welchem eine Anzahl von Schweißgängen
zur Füllung der Nut erforderlich ist, wird der Gesteinsglaspfropfen bei größeren zu verschließenden öffnungen
schichtweise hergestellt, wobei ein gekühlter Kern Anwendung findet, der sich durch die Verfüllungs- und Verschmelzvorrichtung
hindurcherstreckt. Eine solche Anordnung ist in Fig. 2 gezeigt.
Fig. 2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung zur schichtweisen Verfüllung von öffnungen. Für
entsprechende Bauteile sind die gleichen Bezugszeichen
wie in Fig. 1 verwendet, um den Vergleich zwischen beiden Ausführungsbeispielen zu erleichtern. Die Ausführungsform
nach Fig. 2 kann teilweise als Vergrößerung der in Fig. gezeigten Ausführungsform betrachtet werden, wobei
zusätzlich noch zwei konzentrische innere Rohre 32 und konzentrisch zu den beiden anderen Rohren 10 und 12 und
mit der gleichen Längenausdehnung wie diese angeordnet sind. Ähnlich wie der Ringraum 18 zwischen den Rohren
und 12 bildet der Ringraum 44 zwischen den zusätzlichen inneren Rohren 32 und 34 einen Kühlkanal. Dieser Kühlkanal
44 steht mit einem weiteren Ringkanal 38 in Ver bindung, der das Kühlgas über die verlängerte Wand des
inneren Rohres 34 leitet. Die Verlängerung 36 des
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Rohres 3^ dient zur Kühlung der jeweils abgelagerten
Schmelzschicht. In einem dem Endstück 16 zwischen den Rohren 10 und 12 ähnlichen Verbindungsstück H2 zwischen
den Rohren 32 und 3^ ist eine Heizeinrichtung ^O untergebracht.
Der Zuführkolben für das Verfüllungsmaterial hat bei diesem Ausführungsbeispiel die Form eines
Ringes.
Die in Fig. 2 gezeigte Vorrichtung arbeitet in der gleichen Weise wie die Anordnung nach Fig. 1. Zur
Herstellung eines Verschlußpfropfens wird eine Reihe
von Vorrichtungen nach Fig. 2 nacheinander zum Einsatz gebracht, bis die Größe der Öffnung so weit verringert
ist, daß die Restöffnung mit einer Vorrichtung nach Fig. 1 ohne wesentliche Probleme hinsichtlich der Wärmeabfuhr
zur Umgebung in einem Durchgang vollständig gefüllt werden kann.
Natürliche Salzstöcke haben sich als günstigste Möglichkeit zur Endlagerung radioaktiver Abfälle erwiesen,
vorausgesetzt, daß nach dem Aufbruch eines Salzstockes durch Bohren zur Herstellung des Lagerraumes ein Eindringen
von Wasser in die Salzbereiche verhindert wird. Der Grund liegt hauptsächlich darin, daß die Salzablagerungen
seit Millionen Jahren in ungestörtem Zustand sind, da sie sich in Tiefen befinden, in welche Oberflächenwirkungen
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und an der Erdoberfläche auftretende Naturkräfte nicht vordringen. Außerdem haben Salzablagerungen die Form
stabiler geschichteter Zonen, die typischerweise langsamen, allmählichen Deformationen unterliegen und keinen Erdbeben
usw. ausgesetzt sind, welche die darüberliegende schützende
Sedimentgesteinsschicht aufbrechen könnten. Außerdem ist Salz ein natürliches Material, das zu einer schnellen
plastischen Verformung in der Lage ist und seine Integrität behält, indem möglicherweise auftretende Brüche wieder
"geheilt" werden. Sehr wesentlich ist, daß Salzablagerungen
groß und beständig gegen Wärmeeinwirkung, Strahlung und viele andere Faktoren mit Ausnahme von Wasser sind. Deshalb ist es von erheblicher Bedeutung, daß ein Einsickern
von Wasser nach der Zugänglichmachung der Salzkammern ebenso wirksam wie vorher verhindert wird. Zu diesem
Zweck ermöglicht die Erfindung die Wiederherstellung einer mit dem Ursprungszustand im wesentlichen identischen
Gesteinsüberdeckung. Falls besondere Eigenschaften bei bestimmten Verschlußpfropfen gewünscht werden, kann das Verfüllungsmaterial mit Zusätzen zur Erzielung der gewünschten
Eigenschaften versehen werden, beispielsweise durch Zugabe von Wasser. Mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung
können die Zugangsöffnungen zu Gebirgehohlräumen mit mindestens der gleichen Integrität wie die Originalüberdeckung verschlossen werden.
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^ · eerseite
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Verschließen von Gebirgshohlräumen,
gekennzeichnet durch ein langgestrecktes, in den betreffenden Hohlraum einführbares Mantelrohr (10), ein
innerhalb dieses Mantelrohres verlaufendes Innenrohr (12), das einen zwischen ihm und dem Mantelrohr gebildeten
Ringraum begrenzt, der an dem in den Hohlraum einführbaren Ende der Vorrichtung hermetisch abgeschlossen
und am anderen Ende offen ist, weiter durch eine Zuführeinrichtung (24) zum Zuführen von Kies unter Druck durch
das Innenrohr hindurch zu dem in den Hohlraum einführbaren Vorrichtungsende, und durch eine Heizeinrichtung (14)
zum Erhitzen des Kieses und des Gebirgsmaterials im Bereich des in den Hohlraum eingeführten Vorrichtungsendes zum
Zwecke des Verschmelzens des Kieses und des Gebirgsmaterials
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizeinrichtung (14) so angeordnet ist, daß sie
das Innere des Innenrohres (12) im Bereich des in den Hohlraum einführbaren Vorrichtungsendes beheizt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Kühleinrichtung zur Kühlung des von der Heizeinrichtung
entfernt liegenden Teils des Mantelrohres (10).
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4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Heizeinrichtung (14) im Ringraum zwischen dem Mantelrohr (10) und dem Innenrohr (12) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der die Heizeinrichtung (14) beherbergende Teil des genannten Ringraums hermetisch abgeschlossen und mit einem
Inertgas gefüllt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch
ein drittes Rohr, das innerhalb des Innenrohres mit Abstand von diesem angeordnet ist und mit dem Innenrohr einen
zum Zuführen des Kieses dienenden Ringraum begrenzt, und durch ein viertes Rohr, das innerhalb des dritten Rohres
angeordnet ist und mit dem letzteren zusammen einen offenen, jedoch an dem in den Hohlraum einzuführenden Vorrichtungsende
hermetisch abgeschlossenen Ringraum begrenzt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizeinrichtung so angeordnet ist, daß sie den
Innenraum des dritten Rohres beheizt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7> gekennzeichnet durch eine Kühleinrichtung zur Kühlung des vierten Rohres.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8,
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dadurch gekennzeichnet, daß das vierte Rohr axial über
das dritte Rohr hinausragt, um die jeweils abgelagerte geschmolzene Gesteinsmaterialschicht zu kühlen.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9» dadurch gekennzeichnet, daß das Innenrohr (12) an dem
in den Hohlraum einführbaren Vorrichtungsende konisch nach innen zuläuft und eine im Sinne einer gesteuerten
Kies zufuhr und einer Schmelzung des Kieses innerhalb des Innenrohres bemessene Durchtrittsöffnung bildet.
Π ?9820/073?
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| US05/740,685 US4136524A (en) | 1976-11-10 | 1976-11-10 | Apparatus for sealing access holes to cavities within the earth with rock glass |
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