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DE2629361B1 - Verfahren und Vorrichtung zum Testen und Messen der individualpsychologischen Komponente der Suggestibilitaet - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Testen und Messen der individualpsychologischen Komponente der Suggestibilitaet

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DE2629361B1
DE2629361B1 DE2629361A DE2629361A DE2629361B1 DE 2629361 B1 DE2629361 B1 DE 2629361B1 DE 2629361 A DE2629361 A DE 2629361A DE 2629361 A DE2629361 A DE 2629361A DE 2629361 B1 DE2629361 B1 DE 2629361B1
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test
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reaction
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DE2629361A
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Mandl Thomas Herbert
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Individual
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Publication of DE2629361C2 publication Critical patent/DE2629361C2/de
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B5/00Measuring for diagnostic purposes; Identification of persons
    • A61B5/16Devices for psychotechnics; Testing reaction times ; Devices for evaluating the psychological state

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Description

Im Laufe der Zeit ist eine riesige Anzahl von Tests und Meßverfahren für psychologische Persönlichkeitskomponenten entwickelt worden. Trotz dieser großen Anzahl lassen sich alle psychologischen Tests im wesentlichen in drei Gruppen einteilen.
Zur ersten Gruppe gehören die psychometrischen Tests, bei denen der dargebotene Reiz hoch strukturiert ist, d.h. die Aufgabenstellung und das Ergebnis ist eindeutig; die im Test gegebene Antwort des Probanden ist entweder richtig oder falsch. Zu den psychometrischen Tests gehören die bekannten Intelligenztests. Wie bei allen psychometrischen Tests ist dem Probanden in der Regel das Ziel des Tests bekannt. Psychometrische Tests können von Laien durchgeführt bzw. ausgewertet werden.
Zur zweiten Gruppe gehören die projektiven Tests, bei denen der dargebotene Reiz wenig strukturiert ist; d.h. die gestellte Aufgabe läßt eine Vielzahl von Lösungen zu. Dies ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß jeder Reiz eine Vielfalt von Reaktionsmöglichkeiten anbietet, wobei jedoch die einzelne Reaktion des Probanden nicht als richtig oder falsch bezeichnet werden kann, da jede Reaktion im Zusammenhang mit allen anderen Reaktionen nach arbeitstechnisch meist höchst komplexen Gesichtspunkten interpretiert werden muß. Auch hier hat der Proband die Möglichkeit, seine Antworten willkürlich abzuändern, wenn er meint, damit seinen Interessen zu dienen. Projektive Tests liefern häufig qualitative Aussagen. Sie können nur vom Psychologen durchgeführt und ausgewertet werden, wobei das Ergebnis in sehr starkem Maße vom Auswertenden, insbesondere von seiner wissenschaftlichen Auffassung abhängig ist.
Zur dritten Gruppe gehören die objektiven Tests, bei denen das Testziel dem Probanden gänzlich unbekannt ist. Diese Tests gehen entweder von einer empirisch verifizierten Korrelation aus, deren theoretische Grundlage durchaus nicht immer bekannt zu sein braucht, wie z. B. Dunkeladaptation und Neurosebereitschaft, Pulsbeschleunigung und Angst oder geistige Arbeit und Muskelanspannung. Bei diesen Tests kann auch eine standardisierte Testsituation geschaffen werden, die möglichst einer realen Lebenssituation entspricht, wobei davon ausgegangen wird, daß das Verhalten in der Testsituation relativ eng mit den allgemeinen Zügen
des Probanden übereinstimmt. Eine solche Annahme ist jedoch sehr problematisch, obwohl das Verhalten des Probanden bei dem objektiven Test eindeutig wertbar und meßbar ist. Jedoch sind heute objektive Tests noch nicht so ausgereift, daß sie sich für individual-diagnostisehe Zwecke eignen.
Trotz der riesigen Anzahl der bekannten Testverfahren fehlt es heute nach wie vor an einer genauen theoretischen und praktischen Bestimmung der zu untersuchenden psychischen Dimension der Suggestion bzw. der Suggestibilität Der Begriff-Suggestion und deshalb zwangsläufig auch der der Suggestibilität ist zur Zeit vieldeutig. Einerseits ist damit die Tendenz gemeint, eine Reaktion zu wiederholen, die man in einer analogen Situation bereits zeigte und das fortzusetzen, was man zu tun begonnen hatte. Es ist jedoch fraglich, ob dieses Verhalten etwas mit Suggestion zu tun hat und ob es sich hier nicht um die falsche Generalisierung eines Lernprozesses handelt Andererseits gibt es den Begriff der sogenannten Prestige-Suggestion. Bei Zugrundelegung der hierfür allgemein anerkannten Definition versteht man unter Suggestion die Beeinflussung von Menschen in Hinsicht auf ihre Denk-, Gefühls- und Willensabläufe. In erster Linie erscheint das als wesentlich, was die Basis der Prestige-Suggestion bildet. Hier gibt es zur Zeit nur ein von außerhalb der psychischen Beschaffenheit des zu Untersuchenden liegenden Komponente abhängiges Verfahren, nämlich der sogenannte Body-Sway-Test. Bei diesem Test wird die Versuchsperson aufgefordert, mit geschlossenen Augen unbeweglich stehenzubleiben. Dann sagt man der Versuchsperson: »Achtung, Sie werden nach vorwärts fallen. Sie fallen nach vorwärts, Sie fallen!« Die Mehrzahl der Versuchspersonen neigt dabei ihren Körper nach vorne. Die hier zur Anwendung kommende Prestige-Suggestion ist um so wirkungsvoller, je höher die Position der untersuchenden Person ist Die Mängel dieses Tests bestehen unter anderem darin, daß er nur auf die verbale Ebene beschränkt ist, der dargebotene Reiz weder variierbar noch modifizierbar und die Aussage äußerst ungenau ist, da das Verhalten des Probanden von dessen individueller Einstellung zum Versuchsleiter abhängig ist, was kaum zu qualifizieren und exakt qualitativ zu beschreiben ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein zum Testen und Messen der individualpsychologischen Komponente der Suggestibilität geeignetes Verfahren vorzuschlagen, mittels dessen aufgrund verbaler und nichtverbaler Suggestivimpulse auch von einem Laien die Suggestibilität von Personen objektiv gemessen werden kann. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß in einer ersten Phase ein bewegbarer Körperteil (z.B. Arm) des Probanden verdeckt auf eine Unterlage aufgelegt wird, danach in einer zweiten Phase die Auflagefläche der Unterlage durch Absenken eines Teils dieser Unterlage reduziert und gleichzeitig damit ein am Körperteil angreifender mechanischer Widerstand zunehmend gespannt wird und daß in einer dritten Phase ein leichter Schmerzreiz auf den Körperteil ausgeübt wird, und daß in allen drei Phasen die Reaktionszeit des Probanden zwischen der Reizauslösung und der Reaktion gemessen wird. Das erfindungsgemäße Verfahren stellt eine methodische Synthese aller drei bisher bekannten Testmethoden, d. h. des psychometrischen, projektiven und objektiven Tests dar. Somit sind bei dem erfindungsgemäßen Verfahren die dargebotenen Reize hoch strukturiert sowie variierbar und modifizierbar. Die Reaktionen des Probanden sind ferner begrenzt und ermöglichen eine eindeutige Aussage; vor allen Dingen ist der Test unabhängig von der Einstellung des Probanden zum Versuchsleiter, wobei Aussagen sowohl qualitativer als auch quantitativer Art gewonnen werden. Bei richtiger Durchführung des Tests können die Ergebnisse durch den Probanden nicht verfälscht werden, da das Ziel des Tests bzw. das Verfahren für den Probanden völlig undurchschaubar ist Die ermittelten Werte können neben individual-diagnostischen Zwecken insbesondere für prognostische Zwecke nutzbar gemacht werden, beispielsweise bei der Berufsberatung bzw. beim Testen von Bewerbern in Industriebetrieben, und zwar in solchen Fällen, wo sich die Bewerber um Stellen bewerben, bei denen es auf Menschenführung ankommt. In diesem Zusammenhang ist es außerordentlich wichtig, daß der erfindungsgemäße Test von Nichtpsychologen durchgeführt und ausgewertet werden kann, praktisch also von jedem Laien. Schließlich ist der Test auch unabhängig von der Einstellung des Probanden zum Versuchsleiter.
Mit der Erfindung ist es erstmals gelungen, die Suggestibilität objektiv zu messen, und zwar nicht nur durch Ansprechbarkeit auf Verbalsuggestion, sondern auch auf nichtverbale Suggestivimpulse. Damit wird eine Lebensnähe bzw. Lebensanalogie erzielt, die durch keine anderen Tests bisher erreicht werden konnte. Somit ergibt sich die Möglichkeit bei allen Berufen, bei denen Menschenführung und/oder das selbständige Lösen komplexer Situationen und Aufgaben eine Rolle spielen, die Komponente der Suggestibilität zu messen. Darüber hinaus können durch das erfindungsgemäße Verfahren paradoxe Reaktionen, die bisher durch andere Testverfahren ebenfalls objektiv nicht festgestellt werden konnten, ermittelt werden, die sowohl für die Diagnostik als auch für die Auswahl einer Therapie äußerst wertvoll sind.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung wird die Reizauslösung in der ersten und dritten Phase akustisch eingeleitet. In der zweiten Phase dagegen gibt es keine akustische Einleitung der Reizauslösung, so daß der Proband vergeblich auf ein solches Zeichen wartet und daher keine Möglichkeit hat, das Ergebnis zu verfälschen.
Eine bevorzugte Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens ist gekennzeichnet durch eine Meßvorrichtung mit einer Unterlage aus mehreren getrennten Teilen, von denen mindestens eines gegenüber dem oder den anderen absenkbar ist, einem an dem oder den absenkbaren Teilen befestigten und an einem Körperteil (z. B. Arm) eines Probanden angreifenden, mechanischen Widerstand, sowie einem auf die Oberseite des Körperteils bewegbaren, einen Schmerzreiz auslösenden Element sowie durch eine die Reaktionen des Probanden anzeigende und/oder aufzeichnende Anzeigevorrichtung mit einem Detektor. Eine solche Vorrichtung ermöglicht aufgrund ihrer multidimensionalen Arbeitsweise ein der Realität analoges Ineinandergreifen qualitativ verschiedener Suggestivimpulse, wobei es zu einer Integration aller Impulse in einer Richtung kommt.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 einen Untersuchungssessel mit einer in dessen Lehnen eingebauten Vorrichtung nach der Erfindung,
Fig.2 einen Teil des Untersuchungssessels mit der Vorrichtung in vergrößertem Maßstab,
F i g. 3 einen Teil der Vorrichtung in perspektivischer Darstellung,
Fig.4 und 5 weitere Teile der Vorrichtung in der Seitenansicht,
F i g. 6 den Untersuchungssessel in der Seitenansicht,
F i g. 7 einen Teil der Rückansicht des Untersuchungssessels und
F i g. 8 den Untersuchungssessel in der Rückansicht.
In einem in F i g. 1 dargestellten Untersuchungssessel
I ist in dessen beiden Armlehnen die erfindungsgemäße Vorrichtung eingebaut. Zur Vorrichtung gehört eine im einzelnen nicht dargestellte Anzeigevorrichtung, die in weiter unten näher beschriebenen Weise mit der Vorrichtung verbunden ist. Die Vorrichtung besteht — wie insbesondere aus Fig.2 hervorgeht — im wesentlichen aus einer Unterlage mit einer festen, mittleren Schiene 1' und zwei äußeren, absenkbaren Schienen 4, die an ihrem hinteren Ende um eine Achse 10 schwenkbeweglich gelagert sind. Ferner gehören zur Vorrichtung ein ein Schmerzerlebnis auslösendes Element in Gestalt eines Nagelbretts 3, das mit einer Achse 6 fest verbunden ist. Die Achse 6 erstreckt sich durch eine Hülse 8 und Lager 9 einer Schutzverkleidung 2. Diese kann ebenso wie das Nagelbrett 3 um 90° zwischen einer waagerechten und einer senkrechten Lage verschwenkt werden. Die Schutzverkleidung 2 rastet in aufgeklapptem Zustand mit einer Kugelplatte
II in einen Kugeldruckverschluß 7 am Untersuchungssessel 1 ein und ist somit in der vertikalen Stellung arretiert. In der waagerechten Stellung schließen die äußeren Schienen 4 mit der mittleren Schiene Γ des Untersuchungssessels 1 bündig ab. Alle Schienen sind von einer nicht dargestellten Membran umgeben. An den vorderen Enden der Schienen 4 ist noch eine Spirale 5 befestigt, deren Zweck weiter unten näher beschrieben wird.
Wie aus F i g. 3 hervorgeht, ist in der Stirnseite der Schutzverkleidung 2 ein Schlitz 12 angeordnet, durch den ein am Nagelbrett 3 befestigter Arretierstift 12' hindurchgreift, so daß das Nagelbrett 3 und die Schutzverkleidung 2 in der hochgeklappten Stellung miteinander arretiert werden können.
Wie aus F i g. 4 hervorgeht, ist an der Rückseite des Nagelbretts 3 ein Gelenkhebel 13 mit einer konischen Gewindehülse 14 angelenkt, die sich um eine waagerechte Achse 21 drehen kann. In waagerechter Stellung des Nagelbretts 3 wirkt die Gewindehülse 14 mit einem Gewindestift 16 zusammen, der durch den Untersuchungssessel 1 geführt ist und an dessen Außenseite mit einem Betätigungsrad 17 verbunden ist. Der Gewindestift 16 und das Betätigungsrad 17 sind durch eine mit Außengewinde versehene Hülse 19 geführt. Die Hülse 19 kann durch Kontermuttern 18 in axialer Richtung so eingestellt werden, daß eine Verbindung zwischen dem Gewindestift 16 und der konischen Gewindehülse 14 nur dann zustande kommt, wenn das Nagelbrett 3 nach dem Herunterklappen seine waagerechte Stellung erreicht hat. Der Gelenkhebel 13 steht unter der Wirkung einer Druckfeder 20, die sich an der Achse 6 abstützt. Parallel dazu erstreckt sich eine Einstellschraube 38, die zum Erzielen einer gleichbleibenden Zentrizität beim Eingriff zwischen der Gewindehülse 14 und dem Gewindestift 16 den Gelenkhebel 13 entsprechend einzustellen erlaubt.
An der Unterseite des Nagelbretts 3 befinden sich, wie auch aus Fig. 5 hervorgeht, mehrere Reihen Stifte 22, die an ihren vorderen Enden spitz zulaufend ausgebildet sind. Es sind beispielsweise drei Reihen mit jeweils zehn Stiften vorhanden. In der mittleren Reihe sind zwei speziell ausgebildete Stifte 23,24 angeordnet (F i g. 5), die einen elektrischen Kontakt auslösen und in weiter unten näher beschriebener Weise mit der Anzeigevorrichtung verbunden sind. Die Stifte 23 und 24 lassen sich durch Einstellschrauben 25 entsprechend einstellen. Der Stift 23 steht mit einer auf der Rückseite des Untersuchungssessels angeordneten Lampe 28 und der Stift 24 mit einer Lampe 37 in Verbindung. Durch
ίο den Stift 24 und den elektrischen Kontakt wird der entsprechende Auflagedruck auf den Arm der Testperson angezeigt, wobei der Auflagedruck entsprechend der Drehung des Betätigungsrades 17 früher oder später erreicht wird. Der durch den Stift 23 ausgelöste elektrische Kontakt zeigt an, ob nach dem Einstellen der Arm der Testperson angehoben wird oder nicht. Die elektrische Kontaktgabe der Stifte 23 und 24 erfolgt nach dem Prinzip von Endschaltern.
Wie noch aus F i g. 8 hervorgeht, stehen das bzw. die
Betätigungsräder 17 über Übersetzungsräder 39 mit Anzeigerädern 36 in Verbindung, die den jeweils eingestellten Wert mit Hilfe des Betätigungsrades 17 anzeigen, der sich durch Aufleuchten der Lampe 37 ergibt.
In den F i g. 6 und 7 ist der Mechanismus dargestellt, der zum Betätigen der äußeren Schienen 4 vorhanden ist. Der Mechanismus besteht jeweils aus einem an den äußeren Schienen 4 angelenkten Hebel 29, der mit seinem anderen Ende bei 32 an einem pedalbetätigten Hebel 33 angelenkt ist. Der Hebel. 33 ist um eine horizontal verlaufende Achse 33 schwenkbar gelagert. Der Hebel 33 steht unter der Wirkung einer Feder 34, die ihn nach oben zu ziehen sucht. In seiner untersten Stellung kann der Hebel 33 durch eine Sperre 35 arretiert werden. Unabhängig von der Verstellung der äußeren Schienen 4 über den vorbeschriebenen Mechanismus kann die an den vorderen Enden der äußeren Schienen 4 vorhandene Spirale 5 durch eine Stellschraube 27 eingestellt werden.
Die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist wie folgt:
Zum Erzielen eines zuverlässigen Testergebnisses ist es erforderlich, den Test »getarnt« durchzuführen, d. h. für den Probanden darf und soll nicht erkennbar sein, wie der Test im einzelnen durchgeführt wird. Zu diesem Zweck kann der Test beispielsweise als Bestandteil einer körperlichen Untersuchung durchgeführt werden. Die Untersuchungsperson setzt sich zunächst in den Untersuchungssessel 1 und legt ihren einen entblößten
so Unterarm auf die mit der Vorrichtung ausgerüstete Armlehne des Untersuchungssessels 1. Zum Einleiten des Versuchs wird der Untersuchungsperson beispielsweise mitgeteilt, daß sie sich einem ungefährlichen Experiment unterziehe, beispielsweise in der Weise, daß die Gehirnströme durch ein elektrisches Kraftfeld beeinflußt werden. Ferner wird die Versuchsperson noch dahingehend unterrichtet, daß durch Beeinflussen ihres motorischen Zentrums sie den Arm heben werde, ob sie es nun wolle oder nicht. Um sicherzugehen, daß genügend Widerstand geleistet wird, werde ein Schmerzerlebnis in Gestalt eines Nagelbrettes 3 eingebaut, das bewirke, daß das Kraftfeld automatisch abgeschaltet werde, sobald der Arm das Nagelbrett 3 berühre. Beim Heben des Armes werde der Widerstand
»> > in Gestalt einer Spirale 5 überwunden. Die Versuchsperson erhält also teilweise »richtige« Instruktionen über den Aufbau der Versuchseinrichtung, jedoch »falsche« Instruktionen über das tatsächliche Ziel des Tests.
Ferner wird der Versuchsperson noch ein Helm auf den Kopf gesetzt, um der Versuchsperson die Vorstellung zu geben, daß tatsächlich durch den mit »Sensoren« bestückten Helm die Gehirnströme gemessen bzw. beeinflußt werden.
Nachdem das Nagelbrett 3 zusammen mit der darüberliegenden Schutzverkleidung 2 in eine waagerechte Lage heruntergeklappt und die genaue Position des Nagelbrettes 3 durch das Betätigungsrad 17 einjustiert ist, was der Fall ist, wenn über den Stift 24 die Lampe 28 zum Aufleuchten gebracht wird, wird ein Summton eingeschaltet und der Versuchsperson gesagt, daß jetzt der Strom eingeschaltet werde und sie den Arm zu heben beginne. Damit ist die Suggestivphase I eingeleitet. Aufgrund des gegebenen verbalen und akustischen Reizes (Information und Summton) sind von der Versuchsperson die folgenden objektiven und subjektiven Reaktionen möglich.
1. Reaktion objektiv positiv, im folgenden ROP genannt. ROP bedeutet, daß die Versuchsperson den Arm tatsächlich gehoben hat.
2. Reaktion subjektiv positiv = RSP, d. h., die Versuchsperson behauptet, den Arm gehoben zu haben.
3. Reaktion objektiv negativ = RON, d.h., die Versuchsperson hat den Arm tatsächlich nicht gehoben.
4. Reaktion subjektiv negativ = RSN, d.h., die Versuchsperson behauptet, den Arm nicht gehoben zu haben.
Die vorstehend genannten verschiedenen Reaktionen werden mittels des Stifts 23 festgestellt und über eine nicht dargestellte Leitung zu der Anzeigevorrichtung geleitet und dort für den Untersuchungsleiter sichtbar gemacht.
Aufgrund der vorstehend genannten Reaktionsmöglichkeiten ist es denkbar, daß der Proband folgende Reaktionen zeigt:
1. ROP- RSP, wobei die Detektoranzeige positiv ist. Diese Reaktion kann entweder das Ergebnis von Suggestibilität oder aber des Bestrebens des Probanden sein, dem Versuch entgegenzukommen.
2. RON-RSN = hierbei ist der Arm tatsächlich nicht gehoben worden und die Untersuchungsperson behauptet auch, den Arm nicht gehoben zu haben. Die Anzeige des Stifts 23 ist natürlich in diesem Fall negativ.
3. ROP-RSN = die Versuchsperson hat den Arm tatsächlich gehoben, behauptet aber, ihn nicht gehoben zu haben. In diesem Fall ist die Detektoranzeige wieder positiv.
4. RON—RSP = die Versuchsperson hat den Arm tatsächlich nicht gehoben, behauptet jedoch, ihn gehoben zu haben. In diesem Fall ist die Detektoranzeige Null.
Der zeitliche Abstand zwischen den Instruktionen und der jeweiligen Reaktion der Versuchsperson wird gemessen und festgehalten. Die Phase I ist abgeschlossen, wenn alle Reaktionen gemessen sind und der Summton verstummt ist.
An die bisher beschriebene Phase Ia kann sich vor Durchführung der weiteren Phasen eine Phase \b anschließen, die sich gegenüber der Phase Ia im wesentlichen durch leicht abgewandelte Instruktionen unterscheidet. Der gegebene Reiz wird dabei wieder verbal plus akustisch gegeben, und zwar kombiniert bzw. additiv.
In der zur Kontrolle des Ergebnisses der Phase Ia dienende Phase \b besteht die Möglichkeit aller Reaktionen 1 bis 4 wie in der Phase Ia. Am Ende der Phase Io erfolgt wiederum eine Zeitmessung. Das Ergebnis der Phase Ia kann mit dem Ergebnis der Phase \b verglichen werden und hieraus können entsprechende Schlüsse gezogen werden.
In einer Phase II werden in bezug auf die Reize integrierte haptische Stimuli eingeschaltet, die aufgrund der vorangegangenen Instruktionen kanalisierte Reaktionen erfolgen lassen. Damit lediglich die reale Suggestivwirkung der haptischen Stimuli registriert wird, erfolgt in der Phase II kein Summton, so daß der Zeitpunkt des Einsetzens des Beeinflussungsmechanismus dem Probanden, der analog zur Phase I einen Summton erwartet, unbekannt ist.
Die Wirkung der haptischen Stimuli wird durch Absenken der beiden äußeren Schienen 4 gegenüber der mittleren Schiene V erreicht Das Absenken der äußeren Schienen 4 bewirkt, daß die Anzahl der Tastwahrnehmungen, die das Gefühl »Unterarm liegt auf Armlehne« signalisieren, drastisch reduziert wird, was als Teilwahrnehmung des Vorgangs »Unterarm hebt sich« interpretiert werden kann. Dabei erfolgt noch ein unterstützendes Signal durch die Spirale 5, die sich beim Absenken der beiden äußeren Schienen 4 spannt, was jedoch nicht durch ein Heben des Unterarms zustande kommt, sondern durch das Absinken der äußeren Schienen 4, da die Spirale 5 an den beiden Schienen 4 befestigt ist.
Die Reaktionsmöglichkeiten der Untersuchungsperson sind in der Phase II entsprechend wie in der Phase Ia und Ib, jedoch ist es infolge des Ausbleibens des Summtons nicht möglich, der Untersuchungsperson Gelegenheit zu geben, dem Versuch entgegenzukommen und dadurch das Ergebnis des Tests zu beeinflussen, d. h, Beeinflussungs- und Betrugsmöglichkeiten der Versuchsperson sind in der Phase II völlig ausgeschaltet.
Je nach der Reaktionsweise der Untersuchungsperson in der Phase Ua, nämlich bei ROP-RSP sowie RON—RSP werden die Stimuli langsam auf Null reduziert, d. h., die äußeren Schienen 4 werden wieder langsam in ihre waagerechte Lage gebracht. Dadurch steigt die Anzahl der Auflagepunkte des durch die mittlere Schiene Γ in waagerechter Stellung gehaltenen Unterarms wieder an und gleichzeitig reduziert sich der Druck der Spirale 5 auf das Handgelenk. Durch diese langsame Reduktion der Stimuli ergibt sich die Wahrnehmung »Unterarm kehrt in die waagerechte Stellung zurück«. Dieser zusätzliche Suggestivimpuls wird bei den Reaktionsweisen RON—RSN und ROP-RSN sowie in der weiter unten noch näher beschriebenen Phase III genutzt
Bei einer Reaktion der Untersuchungsperson RON-RSN sowie ROP-RSN werden die Stimuli ebenfalls langsam auf Null reduziert. Grundsätzlich sind auch in der Phase 116 alle Reaktionsvarianten seitens des Probanden denkbar. Aufgrund theoretischer Überlegungen kann jedoch angenommen werden, daß in den meisten Fällen die Reaktionen der Phasen Ha und 116 identisch sein werden. Dies gilt insbesondere für die Reaktionen, die die Komponente ÄSPenthalten.
Möglich und diagnostisch interessant sind die Fälle, die Abweichungen zwischen den Ergebnissen der einzelnen Phasen bzw. Teilphasen aufweisen. Dabei ist zu registrieren, ob die als zusätzliche Suggestivimpulse wirkende Reduktion der Reize, nämlich die Horizontalstellung der äußeren Schienen 4 und Verminderung des Druckes der Spirale 5 auf das Handgelenk suggestiwer-
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stärkend oder -reduzierend wirkt. Es ergeben sich dabei folgende Möglichkeiten:
a) bei ROP-RSP sowie RON-RSP ergibt sich eine Verstärkung des Suggestivimpulses und
b) bei RON-RSN sowie ROP-RSN kann sich die Verstärkung des Suggestivimpulses in Form einer Änderung der Aussage des Probanden zeigen, d. h., RSN wird ersetzt durch RSP.
Beide Reaktionsweisen bewegen sich bei RSN—RON relativ auf der Dimension der »gesunden« Suggestibilität, wobei — je nach Phase — quantitative und qualitative Aussagen gemacht werden können.
Wesentlich und aufschlußreich sind die in der Minderheit auftretenden paradoxen Ergebnisse, die grundsätzlich zwei verschiedene Kategorien darstellen.
1. Die »horizontale« paradoxe Reaktion = HPR und die »vertikale« paradoxe Reaktion = VPR.
Die »horizontale« paradoxe Reaktion bedeutet einen Widerspruch innerhalb einer Phase zwischen subjektiver und objektiver Reaktion, während der Begriff »vertikale« paradoxe Reaktion einen Widerspruch zwischen Anfang und Ende einer Phase oder zwischen den einzelnen Phasen bedeutet. Beschrieben wurde bereits die »horizontale« paradoxe Reaktion ROP-RSN und RON-RSP. Am Ende der Phase II kann zum ersten Mal die »vertikale« paradoxe Reaktion auftreten, deren grundsätzliches Merkmal darin besteht, daß bei RSPein Plus an Suggestivimpulsen ein Umschlagen in RSN bewirkt. Dieses Umschlagen macht einen grundsätzlich anderen psychischen Mechanismus sichtbar, als dies durch den Begriff HPR gekennzeichnete Verhalten.
2. Die »vertikale« paradoxe Reaktion ist grundsätzlich möglich zwischen Anfang und Abschluß der Phase II, als Widerspruch zwischen der abgeschlossenen Phase II und der ersten Hälfte der nachfolgend beschriebenen Phase III sowie zwischen den beiden Teilen der Phase III.
Grundsätzlich gilt für HPR wie für VPR:
Je größer die Anzahl und der Integrationsgrad der Suggestivimpulse ist, bei denen die paradoxe Reaktion auftritt, desto normenferner ist das Verhalten des Probanden. Sowohl die »vertikalen« wie auch die »horizontalen« Paradoxien sind im Verlaufe des Tests festzuhalten.
In der Phase III wird der Untersuchungsperson mitgeteilt, daß in dieser Phase einige Kraftfelder gleichzeitig auf das motorische Zentrum einwirken und bewirken, daß der Arm gehoben und gegen das Nagelbrett 3 gedrückt werde, obwohl die Einstiche Schmerzen verursachen.
Danach werden vorzugsweise vier in ihrer Tonhöhe unterschiedliche and gut unterscheidbare Summtöne in kurzer Folge eingeschaltet Daraufhin werden die $5 äußeren Schienen 4 gesenkt, so daß alle Suggestivimpulse der Phase II zu wirken beginnen. Nach dem Absenken der äußeren Schienen 4, wenn also der Unterarm nur noch auf der mittleren Schiene 1' ruht, wird für den Probanden unsichtbar, da durch die Schutzverkleidung 2 verdeckt, das Nagelbrett 3 nach unten abgesenkt, bis es auf dem Arm zur Auflage kommt und dabei einen Schmerzreiz auslöst, der durch die Anzeige des Stifts 23 festgestellt wird. Die Zeitspanne zwischen Reizauslösung und Reaktion wird wieder gemessen. Die möglichen Reaktionen sind die gleichen wie in der Phase II, d.h. RSP-ROP, RSP-RON, RSN- ROP, RSN-RON.
Die Zeitspanne zwischen dem Einstich durch das Nagelbrett 3 und die Reaktion der Untersuchungsperson, ganz gleich ob positiv oder negativ, stellt eine neue Dimension in der Reihe der ermittelten Werte dar. Sie ist einerseits absolut anhand einer Tabelle auszuwerten und andererseits in Relation mit den Zeitwerten der Phasen I und II im Sinne einer höheren Differenzierung des Befundes zu interpretieren. In der Phase IHa werden die Intervalle zwischen der Instruktion des Versuchsleiters und dem Impuls sowie die Intervalle zwischen den einzelnen Impulsen, nämlich dem akustischen, haptischen und Schmerzempfindungsreiz um ein Dreifaches verlängert, um ein Umschlagen der Reaktionen mit den Komponenten RSN, RON in RSP, ROP abzuwarten, was für die Differenzierung zwischen den Ergebnissen der Phasen II und IHa unerläßlich ist.
In einer sich an die Phase HIa anschließenden Phase IIIZ> werden alle Impulse kontinuierlich zurückgenommen. Die Summtöne werden abgeschaltet, gleichzeitig hebt sich langsam das Nagelbrett 3 und die äußeren Schienen 4 werden wieder in die Horizontale zurückbewegt. Das sehr deutlich gleichzeitig wahrnehmbare Abnehmen der durch die vorhergehenden Phasen sowie durch die letzte Instruktion hochintegrierten Suggestivimpulse hat eine starke komplementäre Wirkung, wobei insbesondere die unmittelbar vorhergehende Phase IHa verstärkend funktioniert. In der Phase IIIZ> besteht die Möglichkeit eines Umschlagens der Reaktionskomponente RSN in RSP, was für die diagnostische und prognostische Auswertung von Bedeutung ist. Außerdem ist die Möglichkeit einer vertikal hochgradig paradoxen Reaktion gegeben.
Auf den gesamten Test kann der Proband auf zweierlei normkonforme sowie zweierlei normkonträre Weise reagieren:
Normkonform:
RSN-RONVon Phase I bis Phase IHo inbegriffen, RSN—RON in den Phasen bis höchstens Phase IHa, worauf es zu einem Umschlagen in RSP mit oder ohne ÄOPkommt.
Normkonträr:
HPR entweder RSN-ROP oder RSP-RON, wobei jede dieser paradoxen Reaktionen ihre spezifische diagnostische Wertigkeit hat.
VPR, wobei die Normferne der Phasenhöhe proportional ist.
Zusammenfassend ergibt sich, daß man mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens und der Vorrichtung zu einem Mittel gelangt, das es erstmalig möglich macht, die individualpsychologische Komponente der Suggestibilität objektiv zu messen. Wenn das Testergebnis insgesamt oder überwiegend negativ ist (RON+ RSN), handelt es sich um eine Versuchsperson, die nicht oder kaum beeinflußbar ist. Ist hingegen das Testergebnis insgesamt oder überwiegend positiv, so handelt es sich um eine Versuchsperson, die für Tätigkeiten mit Menschenführung oder Aufgaben mit eigenem Werturteil nicht geeignet ist.
Hierzu 7 Blatt Zeichnungen

Claims (14)

Patentansprüche:
1. Verfahren zum Testen und Messen der individualpsychologischen Komponente der Suggestibilität, dadurch gekennzeichnet, daß in einer ersten Phase ein bewegbarer Körperteil, z. B. Arm eines Probanden verdeckt auf eine Unterlage aufgelegt wird, danach in einer zweiten Phase die Auflagefläche der Unterlage durch Absenken eines Teils dieser Unterlage reduziert und gleichzeitig damit ein am Körperteil angreifender mechanischer Widerstand zunehmend gespannt wird und daß in einer dritten Suggestivphase ein leichter Schmerzreiz auf den Körperteil ausgeübt wird und daß in allen drei Phasen die Reaktionszeit des Probanden zwischen Reizauslösung und Reaktion gemessen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Reizauslösung in der ersten und dritten Phase akustisch eingeleitet wird.
3. Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Meßvorrichtung mit einer Unterlage aus mehreren, getrennten Teilen (1', 4) von denen mindestens eines gegenüber dem oder den anderen absenkbar ist und ferner einem an dem oder den absenkbaren Teilen befestigten und an einem Körperteil (z. B. Arm) eines Probanden angreifenden mechanischen Widerstand (5) sowie einem auf die Oberseite des Körperteils bewegbaren, einen Schmerzreiz auslösenden Element (3) sowie durch eine die Reaktion des Probanden anzeigende und/oder aufzeichnende Anzeigevorrichtung mit einem Detektor (23).
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile der Unterlage von drei Schienen (Γ, 4) gebildet sind, deren mittlere (1') feststeht und deren äußeren (4) gegenüber der mittleren (1') absenkbar sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Widerstand aus einer an den absenkbaren Schienen (4) befestigten Spirale (5) besteht.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das den Schmerzreiz auslösende Element aus einem Nagelbrett (3) besteht.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis β, dadurch gekennzeichnet, daß das Nagelbrett (3) und/oder die äußeren Schienen (4) an ihrem hinteren Ende unabhängig voneinander schwenkbeweglich gelagert sind.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Nagelbrett (3) und/oder die äußeren Schienen (4) durch einen eigenen Verstellmechanismus verstellbar sind.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Verstellmechanismus für das Nagelbrett (3) aus einem an dessen hinterem Ende angelenkten Gelenkstück (13) mit einer Gewindehülse (14), einem damit zusammenwirkenden, einstellbaren Gewindestift (16) und einem damit verbundenen Betätigungsknopf (17) besteht
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Verstellmechanismus für die äußeren Schienen (4) aus einem an diesen angelenkten Hebel (29) und einem damit gelenkig verbundenen pedalbetätigten Hebel (33) besteht.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Nagelbrett (3) und die Schienen (4) von einer Schutzverkleidung (2) umgeben ist.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung in einer oder beiden Armlehnen eines Untersuchungsstuhls, -sessels (1) od. dgl. untergebracht ist.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Detektor als in der Unterseite des Nagelbretts (3) angeordneter Stift ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Schienen (!', 4) von einer Membran umgeben sind.
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