DE2626070A1 - Verfahren und vorrichtung zum automatischen ausweiden von schlachttieren - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum automatischen ausweiden von schlachttierenInfo
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Description
PATENTANWÄLTE SCHIFF v. FÜNER STREHL SCHÜBEL-HOPF EBBINGHAUS
MÜNCHEN 9O, MARIAHILFPLATZ 2 & 3 POSTADRESSE: D-8 MÜNCHEN 95, POSTFACH 95 O1 6O
AGENCE NATIONALE DE VALORISATION
DE LA RECHERCHE (ANVAR)
DE LA RECHERCHE (ANVAR)
ΌΑ-5366 10. Juni 1976
Verfahren und Vorrichtung zum automatischen Ausweiden von Schiachttieren
Die Erfindung betrifft Verfahren und Vorrichtungen zum automatischen
Ausweiden von Schlachttier-Rümpfen, die an einer
Förderkette hängen und mit dieser kontinuierlich vorwärts bewegt werden. Die Erfindung betrifft insbesondere Verfahren
und Vorrichtungen für Schlachthöfe und Tierverwertungs- bzw.
Fleischwarenfabriken, bei denen die Schlachttiere fliessbandmässig
verarbeitet werden.
Bei den bekannten Verfahren müssen für das Ausweiden von Schiachttieren eine Reihe von Arbeitsschritten durchgeführt
werden, es muss nämlich mit einem Schneidwerkzeug die Bauchseite des Rumpfes von Hand aufgeschnitten werden und danach
werden die verschiedenen Innereien und Eingeweide von Hand herausgenommen. Da in modernen Schlachthäusern die Arbeits-
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schritte sehr schnell aufeinanderfolgend (es werden in der
Stunde 300 und mehr Tiere verarbeitet) benötigt man für das Ausweiden relativ viele und geschickte Leute, die unter häufig
recht unangenehmen Arbeitsbedingungen arbeiten müssen.Darüberhinaus
ist es bei diesen bekannten Ausweidverfahren schwierig, die hygienischen Bedingungen und Erfordernisse einzuhalten.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, Verfahren und Vorrichtungen zum automatischen Ausnehmen von Schlachttieren
zu schaffen bzw. anzugeben, bei denen die hygienischen Bedingungen sehr gut sind, keine Arbeiten von Hand erforderlich sind,
und die auch bei modernen Schlachthäusern mit schneilaufenden
Fliessbandeinrichtungen eingesetzt werden können.
Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren zum automatischen Ausweiden
von Schlachttier-Rümpfen, die an einer Förderkette hängen und mit dieser kontinuierlich vorwärts bewegt werden,
erfindungsgemäss dadurch gelost, dass ein sich drehendes
Schneidwerkzeug an den After des Tieres angesetzt, während eines vorgegebenen Zeitraumes gedreht wird, bis zu einer vorgegebenen
Tiefe um den After des Tierkörpers herum in diesem eindringt und aus dem After des Tierkörpers zurückgezogen wird,
dass ein in Längsrichtung zerteilendes Trennwerkzeug an den After des Tierkörpers angesetzt wird, mit einer vorgegebenen
Tiefe in den After des Tierkörpers eindringt, den Beckenknochen des Tierkörpers zerteilt, ohne die Gedärme und die Harnblase
zu beschädigen und zurückgezogen wird, und dass der an der Förderkette hängende Rumpf um etwa 90° gedreht, und derart in
eine schräge Lage gebracht wird, dass die Bauchseite auf einem Schneidwerkzeug und dann auf aufeinanderfolgenden
Schneidelementen zu liegen kommt, um den Rumpf bei dessen Vorwärtsbewegung zu öffnen, damit die Innereien im unteren Teil
der Bauchhöhle und, getrennt davon, danach die im Brüstkorb enthaltenen Innereien freigelegt werden und aus dem Rumpf austreten
können.
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Gemäss einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemässen
Verfahrens hängen die Rümpfe an den Hinterbeinen, wobei der Zwischenraum zwischen den Hinterbeinen auf diese Weise immer
konstant gehalten werden kann. Es ist auch vorteilhaft, den Rumpf in im wesentlichen waagrechter Lage auf die Schneidelemente
zu bringen, so dass die Innereien nach unten aus dem Rumpf fallen können.
Mit dem erfindungsgemässen Verfahren lassen sich alle Arten von Schlachttieren, insbesondere Rinder und Schweine ausweiden.
Eine Vorrichtung der eingangs genannten Art ist erfindungsgemäss dadurch gekennzeichnet, dass an einer beweglichen Halterung,
die sich synchron mit dem Vorschub der an der Förderkette hängenden Rümpfe bewegt, ein sich drehendes Schneidwerkzeug,
ein das Schneidwerkzeug drehender Motor, eine Einrichtung, die das sich drehende Schneidwerkzeug bezüglich des Afters des
Tierkörpers ausrichtet und mit einem mit dem Tierkörper in Berührung stehenden Tasthebel in Verbindung steht, sowie Einrichtungen
angebracht sind, die das sich drehende Schneidwerkzeug mit einer vorgegebenen Länge um den After des Tierkörpers
herum in den Tierkörper einschieben und es danach um dieselbe Länge wieder zurückziehen.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet,
dass die Einrichtungen, die das Schneidwerkzeug einschieben und zurückziehen, einen mit einem Ende einer beweglichen
Halterung schwenkbar angebrachten Hydraulikzylinder aufweisen, dessen Kolben zwischen zwei vorgegebenen Kolbenstellungen
verschiebbar ist und dessen Kolbenschaft mit einem Ende am sich drehenden Schneidwerkzeug fest verbunden ist. Vorteilhafterweise
ist der Motor zwischen dem Kolbenschaft des Hydraulikzylinders und dem Schneidwerkzeug angeordnet."
Der Tasthebel kann vorteilhafterweise mit dem Hydraulikzylinder über einen Lage- und Verbindungsmechanismus verbunden sein,
der insbesondere einen zweiten Hydraulikzylinder aufweist, wel-
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eher vorzugsweise eine Zweifachwirkung, bzw. eine doppelte
Arbeitsweise besitzt.
Gemäss einer vorteilhaften Ausführungsform kann das sich drehende
Schneidwerkzeug aus einer zylinderförmigen, hohlen und
abgeschrägten Schneide bestehen.
Die bewegliche Halterung sollte einen auskuppelbaren Mechanismus
aufweisen, der es ermöglicht, die Halterung synchron mit dem Vorschub eines Tierkörpers, der sich mit der Förderkette
beilegt, zu verschieben, und dann die Halterung entlang der !Förderkette zurückzubewegen, um wieder in die Ausgangsstellung
für den nächsten Tierkörper gebracht zu werden.
Gemäss einer erfindungsgemässen Ausführungsform ist die eingangs
genannte Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, dass eine Halterung, die sich synchron mit dem Vorschub der an der
Förderkette hängenden Rümpfe bewegt, ein in Längsrichtung zerteilendes Trennwerkzeug, eine Einrichtung, die das Trennwerkzeug
bezüglich des Afters des Tierkörpers ausrichtet und mit einem mit dem Tierkörper in Berührung stehenden Tasthebel verbunden
ist, sowie Einrichtungen aufweist, die das Trennwerkseug in den After des Tierkörpers mit einer vorgegebenen Länge
©inschiebt und dann mit derselben Länge wieder zurückzieht.
Vorzugsweise ist die Vorrichtung so ausgebildet, dass die Einrichtungen,
die das Trennwerkzeug vorwärts bewegen und wieder
zurückziehen, einen mit dem einen Ende einer beweglichen Halterung schwenkbar angebrachten Hydraulikzylinder aufweisen,
dessen Kolben zwischen zwei vorgegebenen KoIbensteilungen verschiebbar
ist und dessen Kolbenschaft mit dem Trennwerkzeug fest verbunden ist.
Vorteilhafterweise ist der Tasthebel mit dem Hydraulikzylinder über einen Lage- und Verbindungsmechanismus mit einem zweiten
Hydraulikzylinder verbunden, der vorzugsweise eine Doppelwirkung besitzt.
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Gemäss einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
ist das Schneidwerkzeug so ausgebildet, dass das Trennwerkzeug
eine im wesentlichen ebene Schneide mit einer gebogenen Vorderkante aufweist, die an einer Stelle endet, unter der
ein nachgiebiges Teil, das vorzugsweise aus Kautschuk besteht, angebracht ist. Dieses Schneidwerkzeug ist dazu bestimmt, den
Beckenknochen des Tieres zu zertrennen, wobei das elastische, nachgiebige Teil verhindert, dass das Schneidwerkzeug mit
dem Eingeweiden, und Innereien, sowie der Harnblase des Tieres in Berührung tritt, so dass diese Eingeweideteile nicht beschädigt
oder geöffnet werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsforns. der erfindungsgemässen
Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemässen Verfahrens ist ;. gekennzeichnet durch schräge Führungselemente,
um einen Rumpf in schräger Lage auf ein Schneidwerkzeug und dann in im wesentlichen waagerechter Lage auf aufeinanderfolgende
Schneidelemente zu führen, die oben auf einem Trichter zur Aufnahme der Innereien angebracht sind, wobei der Trichter
zwei voneinander getrennte Kammern aufweist, wovon eine Kammer zur Aufnahme der im Brustraum enthaltenen Innereien und die
andere Kammer zur Aufnahme der im unteren Teil der Bauchhöhle enthaltenen Innereien bestimmt ist.
Das Schneidwerkzeug besteht vorteilhafterweise aus einer sich
drehenden Metallscheibe, die so angeordnet ist, dass die Bauchseite des Tierkörpers geöffnet wird, wenn der Tierkörper von
den schrägen Führungseiementen gehalten wird.
Diese Führungselemente bestehen beispielsweise aus zwei auf Telekopbeinen angebrachten, geneigten Platten, zwischen denen
ein Spalt besteht, durch die die sich drehende Scheibe hindurchragt. Vorteilhafterweise ist die Vorrichtung so ausgebildet,
dass die Schneidelemente, die oben auf dem Trichter zur Aufnahme der Innereien angeordnet sind, mehrere Scheibenpaare aufweisen,
deren Durchmesser in der Vorschubrichtung der Rümpfe grosser werden, wobei die ersten Scheiben aus Metall bestehen und die
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nachfolgenden Scheiben ebenfalls aus Metall hergestellt sind,
schneiden und einen aus verformbarem Material bestehenden Kranz aufweisen, der einen grösseren Durchmesser als die Metallscheibe
aufweist und am Umfang der Metallscheibe befestigt ist.
Die Scheiben jedes Scheibenpaares sind bezüglich der Längsachse des Tierkörpers symmetrisch angebracht und weisen dazwischen
einen Zwischenraum auf, der in Richtung des Vorschubs der Tierkörper grosser wird.
Vorteilhafterweise ist im Trichter ein Klapp verschluss angebracht,
der zwei Stellungen einnehmen kann und mit dem das wahlweise Auslassen der Innereien in die beiden Behälter oder Kammern
möglich istο
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnungen beispielsweise
näher erläutert. Es zeigern
Fig. 1 die Halterung und Lage eines Tierkörpers, der gemass
dem erfindungsgemässen Verfahren ausgenommen bzw. ausgeweidet werden soll,
Fig. 2 eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Ausführung des erfindungsgemässen Verfahren,
Fig. 3 eine schematische Darstellung einer anderen Vorrichtung
zur Ausführung des erfindungsgemässen Verfahrens,
Fig. 4- eine schematische Darstellung einer weiteren Vorrichtung
zur Ausführung des erfindungsgemässen Verfahrens, in der die geneigten Führungselemente für den Tierkörper grosser
und deutlicher dargestellt sind,
Fig. 5 eine schematische Darstellung eines Querschnitts entlang
der in Fig. 4 eingezeichneten Schnittlinie V-V,
Fig. 6 einen Querschnitt entlang der in Fig. 4- eingezeichneten
Schnittlinie VI-VI, wobei die Blickrichtung in Fig. 4 von oben nach unten gerichtet ist und aus Gründen der
Übersichtlichkeit der Tierkörper weggelassen wurde,
Fig. 7 eine Scheibe, wie sie bei der in Fig. 4- dargestellten Vorrichtung benutzt wird,.
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In Fig. 1 ist ein Rumpf 1 dargestellt, der mittels eines Hakens
3 an einer Forderschiene 2 hängt. Der Haken 3 ist kleiderbügelartig
ausgebildet und besitzt zwei gleich lange Arme, an deren Enden die Hinterfüsse des Tieres befestigt sind, so dass
das Tier so aufgehängt werden kann, dass die Längsachse des Tieres immer senkrecht zum Aufhängepunkt des Hakens 3 auf
der Forderschiene 2 ist.
In der Zeichnung ist der Sumpf eines Schweines dargestellt. Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf dieses Tier
beschränkt, vielmehr ist die Erfindung im Zusammenhang mit allen Schlachttieren, insbesondere auch bei Hindern, anwendbar.
Die in Fig. 2 dargestellte Vorrichtung weist eine bewegliche Halterung 4 auf, die synchron mit dem Vorschub des über einen
Haken 3 an der Schiene 2 hängenden Rumpfes 1 verschoben wird.
Es sind weiterhin nicht dargestellteEinrichtungen vorgesehen, um die bewegliche Halterung 4- hinter der Förderschiene in ihre
Ausgangslage zurückzuführen, wobei sie von dem Vorschubmechanismus, der die Sümpfe vorwärtsbewegt, entkuppelt-wird.
Auf der Halterung 4 ist an der Stelle 5 ©in Hydraulikzylinder 6
schwenkbar angebracht, dessen Kolben 4- eine vorgegebene Hublänge besitzt. Der Kolbenschaft 8 ist mit einem ITührungsdorn 9
fest verbunden, der in den After des Tieres eindringt, und um den herum ein sich drehendes Messer 10 angebracht ist, welches
um den After herum angreift und die Form einer hohlen, abgeschrägten, zylinderförmigen Schneide besitzt. Zwischen dem sich
drehenden Messer 10 und dem Hydraulikzylinder 6 ist ein Motor 11 angebracht. Die Drehwelle des Motors 11 ist fest mit dem
Messer 10 verbunden und besitzt eine Innenbohrung, durch die der Schaft des Führungsdornes 9 hindurch geht. Die erfindungsgemässe
Vorrichtung besitzt weiterhin einen Tasthebel 12, der mit dem Rumpf des Tieres zwischen den Hinterbeinen in Berührung
steht und mit einem Ende mit dem Schaft eines Doppel-Hydraulikzylinders 13 bzw. eines Hydraulikzylinders mit zweifacher Wirkung
in Verbindung steht, wobei der andere Schaft dieses Doppelzylinders 13 über ein mechanisches Verbindungegestänge mit dem
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Hydraulikzylinder 6 in Verbindung steht. Die Arbeitsweise der
in Pig. 2 dargestellten Vorrichtung wird nachfolgend erläutert:
3er kontinuierlich mit der Förderkette -. Torwärtsbewegte
Sumpf 1 wird"mit nicht dargestellten Einrichtungen abgefühlt, die den Hydraulikzylinder 13 in Funktion
setzen, der seinerseits den Tasthebel 12 zwischen den Hinterbeinen des Rumpfes 1 mit dem Sumpf 1 in Berührung bringt. Die
Lage des Tasthebels 12 legt auf Grund der Funktionsweise des Hydraulikzylinders 13 und dem Verbindungsgestänge 14 die Neigung
des Hydraulikzylinders, der um den Drehpunkt 5 schwenkbar ist, bezüglich der beweglichen Halterung 4 fest. Der Führungsdorn 9
ist daher bezüglich des Afters 15 des Schlachttieres ausgerichtet.
Während eines vorgegebenen Zeitraumes wird der Motor 11 eingeschaltet und dreht das Messer 1Oo Gleichzeitig wird der
Kolben 7 äes Hydraulikzylinders 6 um eine vorgegebene Hublänge
vorgeschoben und das Messer 10 dringt um ä©n After des Tieres herum ein und schneidet eine kreisförmige Öffnung um den Tierafter
herum aus. Wenn diese Öffnung ausgeschnitten ist, wird der Motor 11 abgeschaltet und der Kolben 7 wird zurückbewegt.
Dadurch wird das Messer 10 aus dem Tierafter herausbewegt. Die an der Halterung 4- angebrachte Vorrichtung, die bis jetzt
synchron mit dem Rumpf verschoben wurde9 kehrt zum Ausgangspunkt
simick und ist in dieser Stellung dann bereit, den folgenden
er zu bearbeitenο
In !"ig= 3 ist eine andere Vorrichtung zur Durchführung des
findungsgemässen Verfahrens dargestellt, bei der die'vden in-51Xg.
2 entsprechenden Teile mit denselben Bezugszeielien verse
Bsi dieser Torrichtung gemäss Fig. 3 ist der Schaft 8 des Hydraulikzylinders 6 fest mit einer Schneide 16 verbunden, . die
eine gekrümmte Vorderkante 17 besitzt, welche an einer Stelle
18 endet, unter der ein elastischer Ansatz 19» beispielsweise
aus Kautschuk, angebracht ist. Die Schneide 16 ist dafür vorgesehen, den Beckenknochen des Tieres, der seiiematisch dargestellt
und mit dem Bezugszeichen 20 versehen ist, zn zertrennen, wobei
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der Ansatz 19 beim Vorschub der Schneide mittels des Kolbens 7 des Hydraulikzylinders 6 verhindert, dass die Eingeweide und
die Harnblase des Tieres beim Abrutschen oder Abkommen der Schneide vom vorgegebenen Weg beschädigt werden.
Die in Fig. 3 dargestellte Vorrichtung arbeitet folgendermassen:
Der Eumpf 1, dessen After mit der in Fig. 2 dargestellten Vorrichtung
aufgeschnitten wird, wird in seiner Lage abgefühlt, wie dies im Zusammenhang mit der in Fig. 2 dargestellten Vorrichtung
beschrieben worden war, wobei der Tasthebel 12 mit dem Rumpf 1 in Berührung tritt und den Hydraulikzylinder 6
in der Achse der öffnung lagemässig festlegt, die im Tierafter ausgeschnitten werden soll. Der Kolben 7 des Hydraulikzylinders
6 wird dann mit einer vorgegebenen Hublänge vorwärts bewegt, so dass die Schneide 16 entsprechend vorgeschoben wird, die
dann mit der Schneidkante 17 das Tier in Längsrichtung und insbesondere den Beckehknochen in Längsrichtung zerteilt, ohne
die Eingeweide und die Harnblase zu beschädigen. Der Schnittvorgang erfolgt zwischen der in Fig. 3 durch eine ausgezogene
Linie dargestellte Lage der Schneide und der strichpunktliniert dargestellten Lage.
Die Schneide 16 wird dann aus dem Tierkörper bei Rückführen des Kolbens 7 herausgezogen.
Nachfolgend sollen die Fig. 4- bis 7 beschrieben werden.
Nachdem der Rumpf 1 an den in den Fig. 2 und 3 dargestellten Vorrichtungen vorbeigelaufen ist, wird er um 90° gedreht und
bleibt mit dem Haken 3 an der Förderschiene 2 weiterhin hängen. Der Körper wird in Richtung des in Fig. 4· eingezeichneten Pfeiles
A weiter bewegt und von einer schrägen Führungseinrichtung aufgenommen, die am deutlichsten aus Fig. 5 zu ersehen ist. Diese
Führungseinrichtung besteht aus zwei schräg zulaufenden Auflageblechen
21, die an Teleskop-Stützen 22 angebracht sind. Die
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Teleskop-Stütz en 22 sind an eingestellten Druckfedern 23 befestigt.
In dem Spalt zwischen den Auflageblechen 21 befindet sich ein Schneidrad 24-, das von einem aus einem Hotor und
einem Getriebe bestehenden Aggregat 25 gedreht wird.
Aus Fig. 4- ist ersichtlich, dass der Rumpf bei Vorwärtsbewegen
in der durch den Pfeil A dargestellten Laufrichtung von der Bauchseite her in Längsrichtung aufgeschnitten wird, da der
Rumpf gegen das· Schneidrad 24- drückt. Mit den Federn 23 lässt
sich die Lage und Stellung der Führungs- bzw. Auflagebleche 21 in Abhängigkeit des Gewichtes des Schlachttieres festlegen,
so dass auf diese Weise die Tiefe, mit der das Schneidrad 24-in den Rumpf eindringt, festgelegt werden kann.Auf diese Weise
wird verhindert, dass das Schneidrad 24- die Innereien und Eingeweide
des Tieres erreichen kann«,
Die in Fig. 4- dargestellte Torrichtung besitzt einen Trichter
26 mit einem Klappverschluss 27 ? 'der den Durchgang in zwei
voneinander getrennte Kammern 28 und 29 abgrenzt. An der Oberseite
des Trichters 26 sind mehrere Scheibenpaare angeordnet, von denen drei Scheibenpaare mit den Bezugszeichen 30, 31 bzw.
32 versehen sind. Die Scheibenpaare sind in der in Fig. 6 dargestellten Weise so angeordnet, dass die Scheiben jedes
Scheibenpaares bezüglich der Mittelachse des Rumpfes symmetrisch liegen und der Abstand zwischen den Scheiben der Scheibenpaare
jeweils in Bewegungsrichtung des Rumpfes grosser wird.
Die Scheiben 30 sind vorzugsweise aus Metall hergestellt. .
Wie in Fig. 7 dargestellt ist, sind die Scheiben 31 und 32
vorzugsweise aus Kunststoff 31a ausgebildet und besitzen einen
Schneidteil in Form eines Metallkranzes 31b, der konzentrisch
zur Kunststoff-Scheibe 31& unci mit ihr befestigt ist, und zwar
so, dass dennoch am Aussenumfang der Scheibe ein schmaler Kunststoffring 31c übersteht. Gemäss einer nicht dargestellten
Abwandlung können die Scheiben 31 und 32 auch aus Metall bestehen
und ein Kranz aus verformbarem Material mit grösserem Durchmesser als die Metallscheibe aufweisen,wobei der Kranz
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aus verformbarem, elastischem Material am Aussenumfang der Metallscheibe angebracht ist.
In all diesen Fällen sind die Scheiben 51,' 32, deren Schneidteile
auf diese Weise mit einem Schutzkranz aus nachgiebigem Material geschützt sind, so angeordnet, dass die Schneidteile
zum Rumpf hin gerichtet sind, wobei der Schutzkranz zwischen den Eingeweiden und dem abgeschnittenen oder abzuscheidenden
Teil liegt. Oben auf dem Trichter 26 können auch Führungsrollen
33 angebracht sein. Die nicht zum Schneiden vorgesehenen
Metallscheiben 30 haben die Aufgabe, die Haut, die sich an
dem vom Schneidrad 24- geöffneten Bauch und der vom Schneidrad 24· geöffneten Brust des Rumpfes befindet, bei Seite zu schieben,
wenn der Rumpf waagrecht auf dem Trichter au liegen kommt. Die Scheiben 31 und 32 dienen dazu, die "Verbindungen,
die die Eingeweide des Tieres noch in der Bauchhöhle halten, zu zertrennen. Diese schwachen und dünnen Verbi ndungen drücken
den Rand der Scheiben 31 und 3.2 um, so dass die Verbindungen
mit den Schneidkränzen in Berührung kommen.
Wenn der Rumpf oder der Körper dann in der durch den Pfeil A dargestellten Richtung vorwärtsbe'-;egt wird., werden die Eingeweide
im unteren Teil der Bauchhöhle des Tieres, ä. ä. also insbesondere die Harnblase und die Gedärme - wie dies in !ig. 4·
durch die Klammer B schematisch dargestellt ist, durch die Scheiben 30, 31 und 32 freigelegt und fallen nach unten in die
Kammer 29 des Trichters 26. Die Innereien, die sich im Brustkorb befinden und als "rote". Innereien bezeichnet werden, also
insbesondere das Herz, die Leber und die Lungen - die in Fig. 4-durch die Klammer C schematisch dargestellt sind-fallen dann
nach Umklappen der Klappe 27 in die Kammer 28, so dass diese Innereien dann von den Eingeweiden und Gedärmen aus dem unteren
Teil der Bauchhöhle getrennt sind, wobei die Eingeweide und Gedärme aus dem unteren Teil der Bauchhöhle aus der Kammer
29 herausgenommen werden können.
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Mit dem erfindungsgemässen Verfahren und mit der erfindungsgemässen
Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens lässt
sich also der Körper oder der Rumpf eines Schlachttieres vollständig automatisch ausweiden, ohne dass die Innereien während dieser Vorgänge beschädigt werden. Auf diese Weise erhält man die Innereien aus dem Brustkorb und die Eingeweide und Innereien aus dem unteren Teil der Bauchhöhle voneinander getrennt. Die gesamten Arbeitsvorgänge werden dabei ohne irgendwelche
Eingriffe von Hand und äusserst hygienisch durchgeführt.
sich also der Körper oder der Rumpf eines Schlachttieres vollständig automatisch ausweiden, ohne dass die Innereien während dieser Vorgänge beschädigt werden. Auf diese Weise erhält man die Innereien aus dem Brustkorb und die Eingeweide und Innereien aus dem unteren Teil der Bauchhöhle voneinander getrennt. Die gesamten Arbeitsvorgänge werden dabei ohne irgendwelche
Eingriffe von Hand und äusserst hygienisch durchgeführt.
Die Erfindung wurde an Hand der erläuterten Ausführungsbeispiele beschrieben. Selbstverständlich ist die Erfindung nicht
auf diese Ausführungsformen beschränkt; vielmehr lassen sich zahlreiche Abwandlungen und Ausgestaltungen durchführen, ohne
dass dadurch der Erfindungsgedanke verlassen werden würde.
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Claims (18)
- Pat ent an sp rü ehe(1.) Verfahren zum automatischen Ausweiden von Schlachttier- ^ Rümpfen, die an einer Förderkette hängen und mit dieser kontinuierlich vorwärts bewegt werden, dadurchgekenna ei chnet, dass ein sich drehendes Schneidwerkzeug an den After des Tieres angesetzt, während eines vorgegebenen Zeitraumes gedreht wird, bis zu einer vorgegebenen Tiefe um den After des Tierkörpers herum in diesen eindringt und aus dem After des Tierkörpers zurückgezogen wird, dass ein in Längsrichtung zerteilendes Trennwerkzeug an den After des Tierkörpers angesetzt wird, mit einer vorgegebenen Tiefe in den After des Tierkörpers eindringt, den Beckenknochen des Tierkörpers zerteilt , ohne die Gedärme und die Harnblase zu beschädigen und zurückgezogen wird, und dass der an der Förderkette hängende Rumpf um etwa 90° gedreht, und derart in eine schräge Lage gebracht wird, dass die Bauchseite auf einem Schneidwerkzeug und dann auf aufeinanderfolgenden Schneidelementen zu liegen kommt, um den Rumpf bei dessen Vorwärtsbewegung zu öffnen, damit die Innereien im unteren Teil der Bauchhöhle und, getrennt davon, danach die im Brustkorb enthaltenen Innereien freigelegt werden und aus dem Rumpf austreten können.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rumpf in im wesentlichen waagerechter Lage auf den Schneidelementen liegt und die Innereien auf Grund der Schwerkraft aus dem Rumpf herausfallen.
- 3· Verfahren nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rümpfe an den Hinterfüssen hängen und der Zwischenraum zwischen den Hinterfüssen konstant gehalten wird.
- 4·. Vorrichtung zum automatischen Ausweiden von Schlachttier-Rümpfen, die an einer Förderkette hängen und mit dieser609853/0 306kontinuierlich vorwärtsbewegt werden, dadurch gekennzeichnet, dass an einer beweglichen Halterung (4·), die sich synchron mit dem Vorschub der an der Förderkette (2) hängenden Bümpfe (1) bewegt, ein sich drehendes Schneidwerkzeug (10), ein das Schneidwerkzeug (10) drehender Kotor (11), eine Einrichtung, die das sich drehende Schneidwerkzeug (10) bezüglich des Afters des Tierkörpers ausrichtet und mit einem mit dem Tierkörper in Berührung stehenden Tasthebel (12) in Verbindung steht, sowie Einrichtungen (6, 7) angebracht sind, die das sich drehende Schneidwerkzeug (10) mit einer vorgegebenen Länge um den After des Tierkörpers herum in den Tierkörper einschieben und es danach um dieselbe Länge wieder zurückziehen.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtungen (6,7)» die das Schneidwerkzeug einschieben und zurückziehen, einen mit einem Ende an der beweglichen Halterung (4) schwenkbar angebrachten Hydraulikzylinder (6) aufweisen, dessen Kolben (7) zwischen zwei vorgegebenen Kolbenstellungen verschiebbar ist und dessen Kolbenschaft mit einem Ende am sich drehenden Schneidwerkzeug (10) fest verbunden ist.
- 6. Vorrichtung"nach Anspruch 4 oder 5» dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (11) am Kolbenschaft (8) des Hydraulikzylinders (6) zwischen dem Hydraulikzylinder (6) und dem Schneidwerkzeug (10) angeordnet ist.
- 7· Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Tasthebel (12) mit dem Hydraulikzylinder (6) über einen Lage- und Verbindungsmechanismus (13, 14) verbunden ist, der einen zweiten Hydraulikzylinder (13) besitzt, welcher vorzugsweise eine zweifache Wirkung aufweist.
- 8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7» dadurch gekennzeichnet, dass das sich drehende Schneidwerkzeug (10) aus einer hohlen, zylinderförmigen und abgeschrägten609853/0306Schneide besteht.
- 9. Vorrichtung zum automatischen Ausweiden von Schlachttier-Rümpfen, die an einer Förderkette hängen und mit dieser kontinuierlich vorwärtsbewegt werden, dadurch g e kennz eichnet \ dass eine Halterung (4-), die sich synchron mit dem Vorschub der an der Förderkette (2) hängenden Rümpfe (1) bewegt, ein in Längsrichtung zerteilendes Trennwerkzeug (16), eine Einrichtung, die das Trennwerkzeug.(16) bezüglich des Afters des Tierkörpers ausrichtet und mit einem mit dem Tierkörper in Berührung stehenden Tasthebel (12) verbunden ist, sowie Einrichtungen (6, 7) aufweist, die das Trennwerkzeug (16) in den After des Tierkörpers mit einer vorgegebenen Länge einschiebt und dann mit derselben Länge wieder zurückzieht.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 9» dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtungen (6, 7) > die das Trennwerkzeug (16) vorwärts bewegen und wieder zurückziehen, einen mit dem einen Ende an der beweglichen Halterung (4) schwenkbar angebrachten Hydraulikzylinder (6) aufweist, dessen Kolben (7) zwischen zwei vorgegebenen Kolbenstellungen verschiebbar ist und dessen Kolbenschaft (8) mit den Trennwerkzeug (16) fest verbunden ist.
- 11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Tasthebel (12) mit dem Hydraulikzylinder (6) über einen Lage- und Verbindungsmechanismus (13, 14-)verbunden ist, der einen zweiten Hydraulikzylinder (13) besitzt, welcher vorzugsweise eine zweifache Wirkung aufweist.
- 12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Trennwerkzeug (16) eine im wesentlichen ebene Schneide mit einer gekrümmten Schneidkante(17) aufweist, die an einer Stelle (18) endet, unter der ein nachgiebiges Teil (19)ι das vorzugsweise aus Kautschuk besteht, angebracht ist.609853/0 3 06
- 13· Vorrichtung zum automatischen Ausweiden von Schlachttier-Rümpfen,, die an einer Förderkette hängen und mit dieser kontinuierlich vorwärts "bewegt werden, gekennzeichnet durch schräge Führungselemente (21), um einen Rumpf (1) in schräger Lage auf ein Schneidwerkzeug (24) und dann in im wesentlichen waagrechter Lage auf aufeinanderfolgende Schneidelemente (311 32) zu führen, die oben auf einem Trichter (26) zur Aufnahme der Innereien angebracht sind, wobei der Trichter (26),zwei voneinander getrennte Kammern (28, 29) aufweist, wovon eine Kammer zur Aufnahme der im Brustraum enthaltenen Innereien und die andere Kammer zur Aufnahme der im unteren Teil der Bauchhöhle enthaltenen Innereien bestimmt ist.
- 14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Schneidorgan (24) aus einer sich drehenden Metallscheibe besteht, die so angebracht ist, dass die Bauchseite des Rumpfes (1) aufgeschnitten wird, wenn der Rumpf (1) von den schrägen Führungselementen (21) gehalten wird.
- 15- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente (21) aus zwei geneigten, auf Teleskopbeinen angebrachten Platten besteht, die zwischen sich einen Spalt freilassen, durch den die sich drehende Scheibe (24) vorsteht.
- 16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidelemente (31 > 32), die oben auf dem Trichter (26) zur Aufnahme der Innereien angebracht sind, mehrere Scheibenpaare (30, 311 32) aufweisen, deren Durchmesser in Richtung der Vorwärtsbewegung (Pfeil A) der Rümpfe (1) grosser werden, wobei die ersten Scheiben (30) aus Metall bestehen und die nachfolgenden Scheiben (31, 32) aus Kunststoff bestehen und an ihrem Umfang einen metallischen Schneidkranz (31b) mit kleiner Abmessung aufweisen.6098 5 3/0306
- 17· Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidelemente (31, 32), die oben auf dem Trichter (26) zur Aufnahme der Innereien angeordnet sind, mehrere Scheibenpaare (30, 31» 32) aufweisen, deren Durchmesser in der Vorschubrichtung (Pfeil A) der Rümpfe (1) grosser werden, wobei die ersten Scheiben (30) aus Metall bestehen und die nachfolgenden Scheiben (31, 32) ebenfalls aus Metall hergestellt sind, ,schneiden und einen aus verformbarem Material bestehenden Kranz (31c) aufweisen, der einen grösseren Durchmesser als die Metallscheibe aufweist und am Umfang der Metallscheibe befestigt ist.
- 18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 und 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheiben der besagten Scheibenpaare (30, 31, 32) bezüglich der Längsachse des Rumpfes (1) symmetrisch angeordnet sind und die Zwischenräume zwischen den Scheiben der.besagten Scheibenpaare (30, 31, 32) in Vorschubrichtung des Rumpfes (1) grosser werden.19· Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Trichter (26) einen Klappverschluss (27) mit zwei Stellungen aufweist, so dass die Innereien selektiv in die Kammern (28, 29) fallen können.6098 5 3/0308Leerse ite
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