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Schneid- und Trennvorrichtung, insbesondere zum Ausbeinen von
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Fleisch Die Erfindung bezieht sich auf eine Schneid- und Trennvorrichtung,
die insbesondere zum Ausbeinen von Fleisch bestimmt ist, aber auch für viele andere
Verwenaunszwecke geeignet sein soll und ein handstück und ein Schneidwerkzeug umfaßt,
welches Schneidwerkzeug mit seinem einen, von der Schneide entfernten Ende im Handstück
aufgenommen ist.
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In Schlachtereien und Fleischverarbeitungsbetrieben haben Haschinen
und Geräte für die verschiedenartigsten Verwendungszwecke in großer Anzahl Eingang
gefunden. Insbesondere sind in derartigen Betrieben für die mannigfaltigsten Zerlegearbeiten
motorisch angetriebene Sägen zum Durchtrennen von Knochen und/oder Gewebe eingeführt
worden.
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Lediglich das Ausbeinen von Fleisch hat sich bisher dem F;insatz arbeitserleichternder
und leistungssteigernder Iiilfsmittel entzogen, obgleich es sich dabei um eine im
Fleischereibetrieb immer wiederkehrende Arbeitsweise handelt, die große Geschicklichkeit
erfordert. Ziel der Erfindung ist daher die Schaffung einer insbesondere zum Ausbeinen
von Fleisch geeigneten Schneid- und Trennvorrichtung, die ein schnelles und sauberes
Ablösen des Fleisches vom Knochen bzw. umgekehrt ein Herauslösen des Knochens aus
dem Fleisch ermöglicht.
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Gelöst ist diese Aufgabe erfindungsgemäß durch Schaffung einer Vorrichtung
der eingangs angegebenen Art, bei der das Schneidwerkzeug in einer in Richtung seiner
Längserstreckung bzw.
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der Schneide verlaufenden Führung im Handstück aufgenommen und längs
dieser Führung mit kleiner Amplitude und hoher Hubfrequenz angetrieben ist.
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Bei der erfindungsgemäßen Schneid- und Trennvorrichtung handelt es
sich mithin um ein Handstück mit einem in diesem in Richtung seiner Schneide bzw.
Längserstreckung bewegbar aufgenommenen Schneidwerkzeug, das in der Art einer Stichsäge
mit hoher Stichfolge bei nur kleinen Hüben pulsierend hin- und her bewegt wird.
Hublänge und Stichfrequenz einerseits sowie das Verhältnis der Nassen des Schneidwerkzeugs
und des Handstücks andererseits sind dabei so aufeinander abzustimmen, daß im stationären
Betrieb das Handstück im wesentlichen ruhig in der Hand der mit der Vorrichtung
arbeitenden Person liegt.
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Im Rahmen der Erfindung können mechanische, pneumatische, hydraulische,
elektrische und/oder elektromagnetische Systeme für den Antrieb des Schneidwerkzeugs
Verwendung finden, die im Handstück aufgenommen sind, so daß sich zu letzterem lediglich
eine Zuleitung zur Versorgung des gewählten Antriebsystems erstreckt. Dies ermöglicht
eine im wesentlichen unbehinderte Führung der Schneid- und Trennvorrichtung in der
Art eines entsprechenden Messer.
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Eine zweckmäßige Ausführungsform der Erfindung besitzt als Antrieb
einen Antriebsmotor mit in Hubrichtung des Schneidwerkzeugs verlaufender Rotationsachse
sowie einen damit über ein Winkelgetriebe in Antriebsverbindung stehenden Kurbeltrieb,
dessen
Schubkurbel auf das Schneidwerkzeug bzw. ein dieses aufnehmendes Führungsstück wirkt,
welches Führungsstück in der Längsführung des Handstücks hin- und her bewegbar ist.
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Eine andere Ausführungsform ist durch einen Arbeitszylinder mit einem
mit Arbeitsmedium beaufschlagbaren Kolben gekennzeichnet, welcher Kolben seinerseits
auf das Schneidwerkzeug bzw. ein dieses aufnehmendes Führungsstück wirkt. Schließlich
kann auch, bei einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung, als Antriebsmittel ein
elektromagnetisch zwischen zwei Endlagen betätigter Schwinganker dienen, der wiederum
auf das Schneidwerkzeug bzw. ein dieses aufnehmendes Führungsstück wirkt.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist im Aufbau einfach und ermöglicht
ein schnelles und sauberes Arbeiten. Angesichts des Schneidwerkzeugantriebs mit
hoher Stichfrequenz bei kleinem Hub gelingt es, das Gerät bei hoher Schneid- und
Trennleistung mühelos auch in schwierigen Partien zu führen, beispielsweise beim
Ausbeinen im Bereich von Rippenbögen. Als zweckmäßig hat es sich dabei erwiesen,
das Schneidwerkzeug dem Handstück fest, jedoch austauschbar, zuzuordnen, was in
einfacher Weise gelingt, indem das Schneidwerkzeug mit seinem einen, von der Schneide
entfernten Ende von einer Schnellspanneinrichtung aufgenommen ist.
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Eine weitere Ausführungsform der Erfindung besteht darin daß sich
längs des Schneidwerkzeugs, vorzugsweise längs des Rückens eines Messers, eine Drucltluftleitung
erstreckt und in einer sich an dem bogenförmigen Schneidenverlauf im bereich der
Messers;jitze anschließenden Düse endet. Diese Düse sollte zweckm:ßiger weise als
Schlitzdüse mit in Schneidenrichtung verlaufender Erstreckung ausgebildet sein.
Der ,inn dieser Düse ist darin zu erblicken, daß beim Ausseinen von Fleisch beim
Anschneiden der knochenhaut die Fleischablösung vom Knochen in einfacher @eise dadurch
gelingt, daß die Knochenhaut vom Knochen abgehoben wird. Es genügt mithin bei Einsatz
des Schneidwerkzeugs nach der vorgenannten Ausgestaltung, die Knochenhaut mit der
Messerspitze zu ritzen und im Randbereich abzulösen, so daß infolge des aus der
Düse austretenden Druckluftstroms eine weitere Ablösung der Knochenhaut stattfindet
bzw. die Ablösung wesentlich erleichtert und unterstützt wird.
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Eine Ausführungsform der Erfindung soll nachstehend anhand der beigefügten
Zeichnungen erläutert werden. In schematischen Ansichten zeigen: Fig. 1 eine seitliche
Ansicht der Vorrichtung mit einem handstück und einem in diesem aufgenomrnenen Messer
in ihrer Gesamtheit und
Fig. 2 in einem gegenüber Fig. 1 vergrößerten
Längsschnitt; durch das Handstück den in diesem aufgenommenen Iiesserantrieb, wobei
der Antriebsmotor und die längsverschieG-lich gefünrte Spanneinrichtung für das
messer weggelassen sind, Fig. 3 eine alternative Ausbildung des Schneidwerkzeugs
mit einer im bereich der ,ierkzeugspitze auf der von der Schneide entfernten Seite
in einer Düse austretenden Druckluftleltung und Fig. 4 minen Schnitt gemäß der Schnittlinie
IV-IV in Fig. 3 durch die alternative Schneidwerkzeugausbildung.
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Bei der als Ausführungsform in Fig. 1 veranschaulichten Schneide und
Trennvorrichtung 10 handelt es sich um ein mit einer Druckluftturbine als Antriebsmotor
ausgerüstetes Gerät. Im Handstück 11 ist das sich von diesem axial forterstreckende
messer 12 aufgenommen und in unten noch näher zu beschreibender Weise in Richtung
des Doppelpfeils 13 intermittierend angetrieben.
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Die nicht dargestellte Antriebsturbine befindet sich auf der von der
Messeraufnahme entfernten Seite im Handstück, während das Handstückmittelteil ein
in Verbindung mit Fig. 2 noch zu beschreibendes Getriebe zur Umsetzung der drehenden
Antriebsbewegung in eine translatorische Bewegung aufnimmt. Eine Druckluftleitung
14 zur Versorgung des Antriebsmotors mit Arbeitsmedium
mündet
auf der vom Messer entfernten Seite in das Handstück und erstreckt sich von diesem
im wesentlichen axial fort. Der Steuerung des Antriebsmotors dient ein in der Nähe
der Drucklufteinführung in das handstück angeordneter Betätigungshebel 15.
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Von der nicht dargestellten Antriebsturbine erstreckt sich durch das
Handstück 11 eine in diesem mittels einer Lagerung 16 drehbar aufgenommene Antriebswelle
17 hindurch, an deren vorderen Ende sich ein Kegelrad 18 befindet. Dieses Kegelrad
18 wirkt mit einem auf einer rechtwinklig zur Antriebswelle 17 verlaufenden Welle
19 drehfest angeordneten Kegelrad 20 zusammen, so daß die rotatorische Antriebsbewegung
von der Welle 17 auf die rechtwinklig dazu verlaufende Wellel9 übertragen wird.
Mit der mittels einer Lagerung 21 im Handstück arehbar gelagerten Welle 19 bzw.
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dem dieser zugeordneten Zahnrad 20 ist ein Exzenter 22 drehfest verbunden,
an den ein sich auf der von der Antriebswelle 17 axial forterstreckendes Schubglied
23 angelenkt ist. Der Exzenter 22 bildet mit dem Schubglied 23 einen Kugeltrieb
zur Erzeugung der hin- und her gehenden Messerbewegung. Der verwirklichte Hub ist
gleich dem Zweifachen des bei 24 angedeuteten Exzentermaßes. An dem vom Exzenter
22 entfernten Ende des Schub gliedes 23 ist in bekannter und damit nicht weiter
dargestellter Weise ein Führunsstück angeschlossen, das in einer ebenfalls nicht
dargestellten
Längsführung im Handstück aufgenommen ist und seinerseits mit einer Spannvorrichtung
für das von der Schneide entfernte Ende des fessersaisgerüstet ist.
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Die drehende Antriebsbewegung der Antriebswelle 17 wird über die kegeligen
Zahnräder 18, 20 auf die rechtwinklig zur Handstücklängserstreckung verlaufende
Welle 19 und den Exzenter 22 übertragen und mittels des Exzenters und des an diesen
angelenkten Schubgliedes 23 in eine intermittierende Bewegung umgesetzt, die an
dem mit dem Schubglied 23 verbundenen Messer als hochfrequente Stichbewegung mit
kleinem Hub in Erscheinung tritt.
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Es ist ersichtlich, daß anstelle einer druckluftbetriebenen Antriebsturbine
auch andere, an sich bekannte Mittel zur Erzeugung einer hochfrequenten Hubbewegung
des Messers Verwendung finden können. Der Einsatz einer Turbine mit Druckluft als
Arbeitsmedium begründet demgegenüber jedoch den zusätzlichen Vorteil, daß ein Teilstrom
dieses Arbeitsmediums erforderlichenfalls als Kühlmedium zur Beaufschlagung des
Schneidwerkzeugs eingesetzt werden kann.
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Bei der in den Fig. 3 und 4 veranschaulichten Variante des Schneidwerkzeugs
handelt es sich um ein Messer 25, dessen Schneide 26 im Bereich der Messerspitze
einen bogenförmigen Abschnitt 27 aufweist. Längs des Rückens 28 dieses Messers erstreckt
sich
eine Auskehlung, in der eine Druckluftleitung 29 aufgenommen ist, die im Anschluß
an den bogenförmigen Schneidenabschnitt 27 in eine Schlitzdüse 30 einmündet, deren
Längserstreckung in Richtung der Schneide verläuft und deren Austrittsöffnung gegenüber
der Nesserlängserstreckung in Richtung auf den bogenförmigen Schneidenverlauf 27
gerichtet ist.
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