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Verfahren zur Herstellung von Regenrinnenablaufbogen und
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nach diesem Verfahren hergestellter Regenrinnenablaufbogen Die Erfindung
bezieht sich vornehmlich auf ein Verfahren zur Herstellung von Regenrinnenablaufbogen
aus Feinblech, insbesondere aus Kupferblech, ferner auch auf einen nach diesem Verfahren
hergestellten Regenrinnenablaufbogen.
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Regenrinnenablaufbögen werden aus den verschiedensten Materialien,
insbesondere Stahlblech1 Aluminium- und Kupferblech hergestellt, wobei die herstellung
der Regenrinnenablaufbögen herkömmlicherweise unabhängig von der jeweils verwendeten
Materialart in der Weise erfolgt, daß zunächst aus dem jeweiligen Blechmaterial
Zuschnitte gefertigt werden, die dann zu inneren bzw. äußeren Halbschalen der beabsichtigten
Regenrinnenablaufbögen verformt und anschließend jeweils eine innere und eine äußere
Ilaibschale über eine mechanische oder schweißtechnische Verbindung miteinander
verbunden werden. Regenrinnenablaufbögen aus Stahlblech werden dabei seit langer
Zeit
dadurch hergestellt, daß die innere und die äußere Bogenhalbschale
entlang ihrer Längsränder durch eine Punktschweißnaht miteinander verbunden werden.
Regenrinnenablaufbögen aus Aluminium- bzw. Kupferblech sind bis in die Jüngste Zeit
in der Weise hergestellt worden, daß entlang der aneinandergrenzenden Randzonen
der inneren und äußeren Halbschale eine Falzung angelegt wurde, da Aluminium und
Kupfer hoch wärme- und stromleitende Materialien sind, bei denen der Einsatz des
Widerstands-Preßschweißverfahrens, gleichgültig ob es als übliches Punktschweißen
oder als Rollschweißen ausgeführt wird, infolge der hohen Strom- und Wärmeleitfähigkeit
des Materials erhebliche Probleme mit sich bringt.
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Gemäß einem eigenen älteren Vorschlag ist eine Art der Herstellung
von Regenrinnenablaufbogen aus Kupfer- bzw. Aluminiumblech bekannt geworden, die
auch bei Regenrinnenablaufbögen aus derartigen Materialien die Anwendung der Widerstands-Preßschweißung
gestattet. Dank des eleganteren Aussehens der auf diese Weise hergestellten Regenrinnenablaufbögen
und insbesondere dank der dadurch erzielbaren erheblichen Verringerung der herstellungskosten
solcher Regenrinnenablaufbögen hat sich diese Art ihrer herstellung in der Praxis
rasch durchgesetzt.
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Da auch bei dem Ilerstellungsverfahren gemäß dem eigenen älteren Vorschlag
noch davon ausgegangen wird, daß eine innere und eine äußere IIalbschale des Regenrinnenablaufbogens
aus entsprechenden Blechzuschnitten hergestellt und die sich im Bereich ihrer Längsränder
gegenseitig überlappenden Halbschalen durch Anlegen einer Widerstands-Preßschweißnaht
im Bereich ihrer gegenseitigen Überlappung miteinander verbunden werden, sind die
nach diesem Verfahren hergestellten Regenrinnenablaufbögen trotzdem noch mit einem
beträchtlichen Herstellungsaufwand behaftet.
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Ausgehend von diesem Stande der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung von Regenrinnenablaufbogen aufzuzeigen,
welches auf der einen Seite ein verbessertes Aussehen und auf der anderen Seite
eine erhebliche Vereinfachung in der herstellung und damit eine Verbilligung der
Regenrinnenablaufbögen, gleichgültig aus welchem
Material, ermöglicht.
Der Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, einen nach diesem Verfahren herzustellenden
Regenrinnenablaufbogen zu schaffen.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird erfindungsgemäß durch
ein Verfahren gelöst, welches darin besteht, daß in einem ersten Verfahrensschritt
ein in Länge und Breite wenigstens annähernd der Rohrbogenlänge und dem Rohrbogenumfang
entsprechender Blechzuschnitt freigeschnitten und in einem zweiten Verfahrensschritt
durch Tiefziehen in seinem mittleren Bereich zu einer Rohrbogenhalbschale verformt
wird und in einem dritten Verfahrensschritt die nach dem zweiten Verfahrensschritt
beiderseits der Rohrbogenhalbschale stehengebliebenen seitlichen LanDen in einem
anschließenden Ziehvorgang zu an die mittlere Rohrbogenhalbschale anschließenden
Roiirbogenviert els chalen verformt werden, derart, daß sie mit ihrem freien Enden
bzw. in deren Bereich in eine mindestens linienförmige gegenseitige Anlage kommen,
wobei vorgesehen sein kann, daß ihre überstehenden Endbereiche in einem weiteren
Verfahrensschritt abgeschnitten werden und daß schließlich die in linienförmiger
gegenseitiger Berührung stehenden und freien Enden des in der vorbeschriebenen Weise
zu einem geschlossenen Rohrbogen verformten Blechzuschnittes entlang ihrer Berührungslinie
in einem geeigneten und bekannten Verfahren, beispielsweise einem Schweiß- oder
Falzverfahren unlösbar miteinander verbunden werden. Die Herstellung eines Regenrinnenablaufbogens
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren gestattet es diesem einteilig aus einem gleichfalls
einteiligen Blechzuschnitt herzustellen, wobei lediglich eine Verschlußnaht erforderlich
ist, so daß neben einem wesentlich eleganteren Aussehen des Bogens auch wenigstens
die Hälfte des Aufwandes für die Herstellung zweier getrennter Bogenhalbschalen
sowie für das Anlegen einer zweiten Verbindungsnaht vermieden ist. Hand in IIand
damit wird auch die Gefahr von Schweißfehlern oder dergleichen um die Hälfte verringert,
so daß der Regenrinnenablaufbogen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren nicht nur
in einem wesentlich geringeren Ilerstellungsaufwand darstellbar ist, sondern auch
die Gefahr des Auftretens von Ilerstellungsfehlern und damit die Ausschußquote auf
die hälfte vermindert ist.
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In weiterer Ausgestaltung des erfindungsgamäßen Verfahrens wird ferner
vorgeschlagen, daß der im ersten Verfahrensschritt freigeschnittene Blechzuschnitt
dem Rohrbogenumfang gegenüber ein gewisses Übermaß aufweist. Darüber hinaus kann
es #or#eilhaft sein, daß der im ersten Verfahrenschritt freigeschnittene ßlechzuschnitt
nicht nur dem Umfang sondern auch der Lange des beabsichtigten Rohrbogens gegenüber
ein Übermaß aufweist und in einem abschließenden Verfahrensschritt nach der Verformung
und nach der Verschweißung bzw. Anlegung der Verschlußnaht auf das Fertigmaß beschnitten
wird. Dadurch werden Fehler im Bereich des Anlaufes und Auslaufes der, beispielsweise
als Schweißnaht angelegten Verschlußnaht vermieden.
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Eine weiteres Merkmal des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin,
daß die Verformung nach dem zweiten Verfahrensschritt durch einen parallel zur Achse
der Längskrümmung des Rohrbogens und senkrecht zur Ebene des Blechzuschnittes arbeitenden
Ziehstempel und die Verformung nach dem dritten Verfahrensschritt durch quer zu
diesem arbeitende Schieberstempel ausgeführt wird, derart, daß die Berührungslinie,
entlang der die Verschlußnaht angelegt wird, seitlich versetzt zur Längsmittelachse
des Rohrbogens verläuft. Das Freischneiden eines zweckmäßig der Rohrbogenkrümmung
entsprechend geschwungene Längsränder aufweisenden Blechzuschnittes und dessen Verformung
zur Bildung der mittigen Rohrhalbschale durch senkrecht zur Blechebene arbeitende,
als Folgewerkzeug ausgebildete Schneid-Ziehstempel, die im wesentlichen quer hierzu
gerichtete Verformung der nach dem ersten Ziehvorgang verbliebenen seitlichen Lappen
der mittleren Rohrbogenhalbschale zueinander zu einer zweiten Rohrbogenhalbschale
ergänzenden Rohrbogenviertela chalen unter Verwendung eines mehrteiligen massiven,
insbesondere aus Stahl bestehenden Kernes, der vor der Ausführung des dritten Verfahrensschrittes
in die Rohrbogenhalbschale eingelegt wird, durch in Querrichtung wirkende Schieberstempel
deren Stirnflächen viertelbogenförmig gewölbt sind, erfolgt.
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Die aus dem Übermaß des Blechzuschnittes gegenüber dem Rohrbogenumfang
resultierenden, nach dem dritten Verfahrensschritt den Rohrbogenumfang radial überragenden
Enden des Blechzuschnittes werden durch ein zusätzliches, in Querrichtung und
tangential
zum Rohrbogenumfang abbeitendes Messer unmittelbar nach dem letzten Verformungsvorgang
abgeschnitten. Nach diesem Beschneidevorgang können die freien Enden des zu einem
einteiligen Rohrbogen verformten Blechzuschnittes unter Anwendung eines bekannten
und geeigneten Schweißverfahrens, insbesondere des Elektronenstrahlschweißens oder
Schutzgasschweissens noch in der Ziehvorrichtung miteinander verbunden werden.
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Zum anderen können erfindungsgemäß die freien Enden des Blechzuschnittes
nach Beendigung des letzten Ziehvorganges auch so beschnitten werden, daß eine gegenseitige
Überlappung im Bereich ihrer parallel verlaufenden Längskanten zustande kommt und
können die Enden des Blechzuschnittes im Bereich ihrer gegenseitigen Überlappung
durch Verwendung eines bekannten und geeigneten Schweißverfahrens, insbesondere
des Widerstands-Preßschweißverfahrens, beispielsweise Punkt- oder Rollnahtschweißung,
miteinander verbunden werden.
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Eine weitere, in den Bereich der vorliegenden Erfindung fallende Möglichkeit
zur Anbringung der Verschlußnaht wird ferner darin gesehen, daß an den in gegenseitige
Berührung gelangenden Randbereichen des Blechzuschnittes Schweißbuckel oder Schweißstege
erzeugt werden und der Rohrbogen bzw. dessen Verschlußnaht durch Anwendung der sog.
Buckel- oder Projektionsschweißung geschlossen wird, wobei die Schweißbuckel bzw.
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Schweißstege entweder beim Freischneiden des Blechzuschnittes durch
entsprechende am Schneidstempel angeordnete Prägeteile oder beim Ziehen der an die
mittlere Halbschale angrenzenden Rohrbogenviertelschalen bzw. unmittelbar vor dem
Schweinvorgang durch die in tQuerrichbung arbeitenden Schieberstempel ausgebildet
werden.
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Nach einem anderen Merkmal der Erfindung kann die Verschlußnaht auch
in herkömmlicher Weise durch eine Falzverbindung der beiden freien Enden des zu
einem einteiligen Rohrbogen verformten Blechzuschnittes hergestellt werden, in dem
die aneinandergrenzenden freien Enden des Blechzuschnittes nach dem letzten Verformungsvorgang
entsprechend beschnitten und in herkömmlicher Weise durch Falzen miteinander formschlössig
verbunden werden.
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Zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird ein Folgewerk#eug
vorgeschlagen, welches einen Schneidstempelzum Ausschneiden der Blechzuschnitte
und einem innerhalb von diesem angeordneten, mit der gleichen Matrize zusanmenwirkenden1
parallel zu diesem arbeitenden #iehstempel zur Bildung einer mittig im Blechzuschnitt
liegenden Rohrbogenhalbschale und zwei quer zum Ziehstempel arbeitende Schieberstempel,
die in Verbindung mit einem vorzugsweise mehrt.iligen, massiven Stahlkern, der in
die mittige Rohrbogenhaib schale einlegbar ist, die Bildung der an die mittige Rohrbogenhalbschale
anschließenden, eine zweite Rohrbogenhalbschale bildenden Rohrbogenviertelschalen
bewirken, sowie ein tangential zum außenliegenden Rohrbogenumfang arbeitendes Beschneidemesser
umfaßt. Dem Verformungswerkzeug kann nach einem weiteren Merkmal der Erfindung eine
besondere Vorrichtung zum Anlegen der Verschlußnaht, beispielsweise eine SchweiP-vorrichtung
zugeordnet sein, mit deren Flilfe der Rohrbogen noch im Werkzeug mit einer Verschlußnaht
versehen werden kann.
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Die Erfindung betrifft fernerhin einen im vorbeschriebener Verfahren
und unter Verwendung des gleichfalls vorbeschriebenen Folgewerkzeuges hergestellten
Regenrinnenablaufbogen, insbesondere aus Feinblech und vornehmlich aus Kupferblech,
welcher dadurch gekennzeichnet ist, daß er aus einem einteiligen Blechzuschnitt
als einteiliges Ziehteil geformt und entlang einer seitlich zu seiner Längsachse
an seinem Längsumfang verlaufenden Linie mit einer einzigen Verschlußnaht versehen
ist.
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Dabei kann vorgesehen sein, daß die seitlich zu seiner Längsachse
an seinem Umfang angeordnete Verschlußnaht durch eine im Schutzgas- oder Elektronenstrahlschweißverfahren
angelegte Schweißnaht gebildet ist. Zindererseits kann aber auch vorgesehen sein,
daß die seitlich zu seiner Längsachse versetzt an seinem AußenumSang an dem durch
ein einteiliges Ziehteil gebildeten Rohrbogen angelegte Verschlußnaht als Widerstands-Preßschweißnaht,
wahlweise als Punktschweiß- bzw. Rollschweißnaht angelegt ist, wobei weiterhin vorgesehen
ist, daß sich die aneinandergrenzenden freien Enden des einteiligen Ziehteiles im
Schweißnahtbereich überlappen und die Schweißnaht in diesem Überlappungsbereich
angelegt ist. Fernerhin kann vorgesehen sein, daß die Verschlußnaht als sog. Buckel-
bzw.
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Projektionsschweißnaht ausgeführt ist. Schließlich und letztlich kann
die Verschlußnaht auch durch eine herkömmliche formschlössige Falzung der aneinander
angrenzenden Rundbereiche des als- einteiliges Ziehteil ausgebildoten Rohrbogens
dargestellt sein.
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Die Erfindung ist in der nachfolgenden Beispielsbeschreibuflg anhand
eines in der Zeichnung dargestellten AusfuhrungSbe4-spieles im einzelnen beschrieben.
In der Zeichnung zeigt die Figur 1 eine Draufsicht auf die gemäß dem ersten Verfahrensschritt
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren aus einem ebenen Blechmaterial auszuschneidenden
einteiligen Blechzuschnitte; Figur 2 die im zweiten Verfahrensschritt des erfindungsgemäßen
Verfahrens vorgesehene, mittige Teilverformung eines nach dem in Figur 1 dargestellten
ersten Verfahrensschritt ausgeschnittenen Blechzuschnittes zu einer Rohrbogenhalbschale;
Figur 3 die nach dem dritten Verfahrensschritt des erfindungsgemäßen Verfahrens
vorgesehene Ausbildung zweier an die erste, im zweiten Verfahrensschritt hergestellte
mittige Rohrbogenhalbschale angrenzender Rohrbogenviertelschalen; Figur 4 einen
im Verfahren nach den Figuren 1 bis 3 hergestellten, einteiligen Regenrinnenablaufbogen.
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In Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens werden gemäß der Darstellung
in Figur l aus einem ebenen Blechmaterial 1 in fortlaufender Reihenfolge die in
gestrichelten Linien dargestellten, der Bogenkrümmung entsprechend geschwungene
Längsränder 2 aufweisende Blechzuschnitte 3 in fortlaufender Reihenfolge frei geschnitten.
Die freigeschnittenen Blechzuschnitte 3 weisen dabei sowohl hinsichtlich ihrer zueinander
parallelen, geschwungenen Längsränder 2 als auch hinsichtlich ihrer geradlinigen
Stirnkanten 4 sowohl gegenüber dem Außenumfang des beabsichtigten Rohrbogens als
auch gegenüber der Rohrbogenlänge
ein gewisses Übermaß auf, so
daß das aus diesen Blechzuschnitten zu formende, einteilige, einen Regenrinnenablaufbogen
bildende Formteil endlich in jeder Richtung auf Fertigmaß beschnitten werden kann.
Die nach dem in der figur 1, #argestellten ersten Verfahrensschritt aus eine#-eben.n
Blechmaterial l frei geschnittenen Blechteile 3 -iter#en in dem in der Figur 2 dargestellten
zweiten Verfahrensechritt zunächst entlang ihrer Längsmittellinie 5 zu einer Rohrbogenhaibschale
6 verformt, wobei die Verformung durch einen Tiefziehvorgang vorgenommen wird, für
den ein aus einer Matrize 7 und ~inum Stempel 8 bestehender Werkzeugsatz vorgesehen
ist. Sofern das aus Matrize 7 und Stempel 8 bestehende Tiefziehwerkzeug als Folgewerkzeug
ausgebildet und mit einem den Stempel 8 uschließenden Schneidstempel 9 versehen
ist können die beiden ersten Verfahrensschritte in einem einzigen Folgewerkzeug
ausgeführt werden. Nachdem entlang der Mittellinie 5 der Blechzuschnitte 3 vorzunehmenden
Formen einer Rohrbogenhalb schale 6 bilden sich beiderseits der Rohrbogenhalbschale
6 Seitenlappen 10, die tangential an die Halbschale 6 anschliessen und deren Längsränder
durch die Längsränder 2 der Blechzuschnitte 3 gebildet sind. Durch den in der Figur
3 dargestellten dritten Verfahrensschritt werden die an die mittige Rohrbogenhalbschale
6 anschließenden Seitenlappen 10 zu Rohrbogenviertelschalen ll verformt, wobei die
beiden einander gegenüberliegenden Rohrbogenviertelschalen 11 eine der Rohrbogenhalbichale
6 gegenüberliegende Rohrbogenviertelschale bilden und im Bereich der Längsränder
2 des Blechzuschnittes mindestens linienförmig aneinander anliegen. Für die Ausführung
des in der Figur 3 dargestellten dritten Verfahrensschrittes wird ein im gezeigten
Ausfahrungsbeispiel zweiteilig ausgebildeter, massiver Stahlkern 12 in die nach
dem in der Figur 2 dargestellten zweiten Verfahrensschritt gebildete Rohrbogenhalbschale
6 eingelegt und werden die nach diesem Verfahrensschritt verbliebenen, tangential
an die Rohrbogenhalbschale 6 anschließenden Seitenlappen 10 mittels in Querrichtung
arbeitender Schieberstempel 13 14 zu den beabsichtigten, am Rohrbogenumfang wenigstens
linienförmig aneinander anliegenden Rohrbogenviertelschalen verformt. Die aus dem
beim Ausschneiden der Blechzuschnitte nach Figur l gegebenenfalls berücksichtigten
Übermaß der Blechzuschnitte 3 gegenüber dem
Rohrbogenumfang nach
Ausführung des Verfahrensschrittes gemäß Figur 3 resultierenden, radial zum Rohrbogenumfang
abstehenden Enden 15 des Blechzuschnittes 3 können mittels eines tangential zum
Rohrbogenumfang arbeitenden Beschneidemesser 16 abgeschnitten werden, bevor die
aneinandergrenzenden, bei 17 angedeuteten Randbereiche des einteiligen, einen Rohrbogen
bildenden Formteiles durch Anlegen einer Verschlußnaht 18 miteinander verbunden
werden. ~Die Verschlußnaht 18 kann in verschiedenen Weisen und insbesondere wahlweise
noch innerhalb des Werkzeugsatzes 6, 7, 12, 13, 14 oder in einer besonderen Vorrichtung
angelegt werden und dementsprechend entweder als Schutzgas-, Elektronenstrahl- oder
Widerstands-Preßschweißnaht ausgebildet sein. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist
der einfachste Fall dargestellt, gemäß dem die Verschlußnaht 13 durch eine als Punkt-
bzw, Rollschweißnaht erzeugte Widerstands-Preßschweißnaht ausgebildet ist und wobei
die freien Enden 15 des zu einem einteiligen Rohrbogen verformten Blechzuschnittes
3 derart beschnitten und verformt sind, daß sie sich in ihrem gegenseitigen Berührungsbereich
mit Randlappen 19 und 20 gegenseitig überlappen. Die Verschlußnaht selbst ist dabei
durch im gegenseitigen Überlappungsbereich der beiden freien Enden des zu einem
einteiligen Rohrbogen verformten Blechzuschnittes 3 angeordnete Schweißpunkte 28
gebildet.
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Unabhängig von dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
umfaßt das erfindungsgemäße Verfahren jedoch auch die Anwendung jeder bekannten
und geeigneten anderen Schweißart zur Herstellung der Verschlußnaht i8 und insbesonderq
auch das herkömmliche Falzen der aneinandergrenzenden Randzonen des zu einem einteiligen
Rohrbogen verformten Blechzuschnittes 3.