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"Zusammengesetzte Straßenstreuanlage"
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Zusatzanmeldung zu Patent...........
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(Patentanmeldung P 25 55 278.7) Die Erfindung betrifft eine. zusammengesetzte
Straßenstreuanlage
nach Patent . (Patentanmeldung P 25 55 278.7),
bei der aus einem Vorratsbehälter für Sand mittels zweier Röhrchen mit eingebautem
Magnetventil Sand unter Schwerkraftwirkung zu je einerStreudüse fließt, die an einem
Kraftfahrzeug vor jedem Vorderrad angeordnet ist, wobei die Streudüsen jeweils an
ein Druckluftrohr angeschlossen sind und beide Druckluftrohre durch en gemeinsames
Hauptdruckluftrohr aus einem Druckluftbehälter oder einem Elektro-Kompressor, gesteuert
durch ein Magnetventil, mit Pressluft beaufschlagbar sind.
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Der Hauptanmeldung liegt der Erfindungsgedanke zugrunde, in Gefahrensituationen
die durch Glatteis entstehen, Sand breit gefächert unmittelbar vor den Vorderrädern
auf die Fahrbahn zu blasen, so daß die Vorderräder wieder greifen und die Steuerbarkeit
des Kraftfahrzeuges zurückgewonnen wird.
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Die Bewältigung sQlcher Gefahrensituationen durch Straßenglätte läßt
sich aber in weiterer Ausgestaltung des Gegenstandes des Hauptpatentes noch dadurch
erheblich verbessern, daß für die beiden Hinterräder je eine weitere Streudüse vorgesehen
ist, welche einen konzentrierten Strahl von Sand vor die Hinterräder bläst, wenn
die in den entsprechenden Druckluftleitungen befindlichen Magnetventile geöffnet
sind.
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Bei diesen zusätzlichen Streudüsen sind bevorzugte Ausführungen zu
verwenden, die einen konzentrierten, wenig gefächerten Strahl vor die Hinterräder
ausstoßen, denn die Hinterräder sind nicht lenkbar. Auf diese Weise kann mit wenig
Sand eine konzentrierte Wirkung erzielt werden.
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Um in beliebiger, bedarfsgerechter Steuerung arbeiten zu konnen, ist
es sinnvoll, wenn am Armaturenbrett, vorzugsweise am Lenkrad, eine Zweistufenschalteinrichtung
vorgesehen ist, welche die Möglichkeit bietet, die Düsen an den Vorder- oder Hinterrädern
allein oder gemeinsam zu beS tigen.
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Bei dem im Hauptpatent vorgeschlagenen Elektro-Kompressor könnte der
Fall eintreten, daß bei plötzlichem Sandbedarf erst ein gewisser Zeitverlust eintritt,
bevor der Elektro-Kompressor einen ausreichenden Arbeitsdruck aufbauen kann. Um
dies zu vermeiden, sieht die Erfindung vor, daß bei Verwendung eines Elektro-Kompressors
ein Druckluftspeicherkessel zur Bildung eines Druckluftvorrates vorgesehen ist.
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Der Druckluftkessel bzw. Speicherkessel kann an jeder geeigneten Stelle
des Fahrzeuges angeordnet werden und es ist dabei möglich, das Hauptpressluftrohr
für die Vorderräder und das Hauptpressluftrohr für die Hinterräder an einem gemeinsamen
Luftspeicherkessel angeschlossen sind.
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Eine weitere Möglichkeit , wertvolle Sekundenbruchteile zu sparen
und den Streuvorgang blitzartig einzusetzen, besteht nach einem weiteren Merkmal
der Erfindung dadurch, daß die Röhrchen auf der Länge zwischen dem Vorratsbehälter
für den Sand und den Streudüsen in sich zur Erhöhung des Fließwiderstandes gekrümmt
sind. Die Krümmung sollte erfindungsgemäß so ausgebildet sein, daß durch die Röhrchen
unter Schwerkraftwirkung allein kein Sand ausfließen kann, sondern daß es dazu der
Förderwirkung der Druckluft bedarf. Bei dieser Ausbildung steht der Sand jeweils
im Röhrchen bis unmittelbar zur Streudüse und tritt beim Öffnen des Magnetventiles
bereits aus, er braucht also nicht die Strecke vom Vorratsbehälter bis zur Düse
zu durchfließen, bevor Sand auf die Fahrbahn gelangt.
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Es ist vorteilhaft, wenn sich der Vorratsbehälter für den Sand hochliegend
im Kraftfahrzeug befindet, wobei der Vorratsbehälter, der die Streudüsen der Vorderräder
versorgt, wenn möglich unterhalb der Motorhaube angeordnet ist.
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Un eine Verschwendung von Sand und damit einen frühzeitigen Verbrauch
des Sandvorrates in den Vonatsbehältern zu vermeiden, ist eine feinfühlige Dosierung
angezeigt.
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Diese feinfülige Dosierung läßt sich nach einem breiterem Merkmal
der Erfindung dann besonders exakt vornehmen,
wenn zwischen dem
Vorratsbehälter für den Sand und den Röhrchen ein von Hand einstellbarer Dosierschieber
vorgesehen ist.
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Je nach Ausbildung der Röhrchen, insbesondere dann, wenn die Röhrchen
bis zur Düse hin mit Sand gefüllt sind, kann die Druckluft an unterschiedlichen
Stellen angeschlossen werden. Sind die Röhrchen in sich gekrümmt und führen zu den
Düsen für die Vorderräder, so kann die Druckluft unmittelbar an den Streudüsen angeschlossen
werden und dort für eine sehr breite Verwirbelung des Sandes dienen.
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Im Bereich der Hinterräder ist eine derartige Verwirbelung nicht nötig
bzw. unerwünscht, dort kann die Druckluft auf der Länge der Röhrchen, dicht am Vorratsbehälter
für den Sand oder sogar unmittelbar im Vorratsbehälter zugeführt werden.
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Da durch Rückschlagen von Druckluft in den Vorratsbehälter für Sand
Schäden eintreten könnten, es sei denn der Vorratsbehälter wird so ausgebildet,
daß er der Druckluftbelastung standhält, ist es sinnvoll, wenn der Vorratsbehälter
für den Sand einen gelochten Deckel aufweist, dessen Löcher durch ein luftdurchlässiges
Gewebe gegen den Austritt von Sand geschützt sind. Bei dieser Ausgestaltung kann
zufällig in den Behälter für den Sand eintretende Druckluft durch den gelochten
Deckel entweichen, ohne daß unzulässiger Druck entsteht, und Sand wird andererseits
durch das Gewebe zurückgehalten.
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Einzelheiten der weiteren Ausgestaltung der Straßenstreuanlage nach
dem Hauptpatent sind in den Zeichnungen dargestellt.
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Figur 1 zeigt eine Teilansicht des Hecks eines Kraftfahrzeuges, wobei
in gestrichelten Linien die Lage und der Verlauf der Straßenstreuanlage für die
Hinterräder in einem Beispiel angedeutet ist.
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Figur 2 zeigt eine Schemaansicht der Straßenstreuanlage unabhängig
vom Kraftfahrzeug.
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Die Figur 1 zett ein Kraftfahrzeug 1, d. h. die Heckpartie dieses
Kraftfahrzeuges in Teilansicht. Innerhalb eines in der Karrosserie ausgebildeten
Hohlraumes 2, der für jedes Hinterrad 3 vorgesehen ist, befindet sich in Fahrtrichtung
vor dem jeweiligen Hinterrad 3 eine Streudüse 4, welche einen konzentrierten Strahl
von Sand unmittelbar vor das Hinterrad 3 ausstößt. In der Figur 1 ist die Streudüse
so angeordnet, daß die Sandstrahlen leicht gegen die Fahrtrichtung geneigt sind,
damit der Fahrtwind und die Geschwindigkeit den Sand unmittelbar vor die Kontaktstelle
zwischen Hinterrad und Fahrbahn treiben können. Es ist aber auch möglich, die Streudüse
so geneigt anzuordnen1 daß die Strahlen des Sandes unmittelbar vor die Kontaktstelle
zwischen den Hinterrädern 3 und der Fahrbahn geblasen werden.
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Zur Streudüse 4 verläuft jeweils ein Röhrchen 5, das zu
einem
Vorratsbehälter 6 für Sand führt. - s. gestrichelte Darstellung in Figur 1.
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Für das Aufbauen eines für die Betätigung erforderlichen Luftdruckes
sowie hinsichtlich der Steuerung von Magnetventilen usw. wird auf die Ausführungen
im Hauptpatent Bezug genommen.
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In der Figur 2 ist gezeigt, wie die zusammengesetzte Straßenstreuanlage
noch verbessert werden kann. Der an geeigneter Stelle und möglichst hoch im Kraftfahrzeug
angeordnete Vorratsbehälter 6 für den Sand weist einen gelochten Deckel 7 auf, dessen
Lochfläche durch ein luftdurchlässiges Gewebe 8 vor dem Austritt von Sand geschützt
wird. Unmittelbar am Boden des Vorratsbehälters 6 befindet sich ein von Hand verstellbarer
Dosierschieber 9, der eine feinfühlige Regelung der Sandmenge, die bei jeder Streuaktion
ausfließt, ermöglicht. An den Dosierschieber 9 schließen sich die schon erwähnten
Röhrchen 10 an, in deren Verlauf Elektro-Ventile 11 eingebaut sind und die auf ihrer
Länge mindestens eine bogenförmige Krümmung 12 aufweisen, welche so gestaltet ist,
daß der Sand durch das Röhrchen lo allein unter Schwerkrafteinwirkung nicht ausfließen
kann. Am Ende des Röhrchens 10 befindet sich eine Streudüse 13.
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De zum Austreiben des Sandes aus den Röhrchen 10 bei gekrümmter Ausbildung
erforderliche Druckluft oder die zum Verwirbeln des Sandes an den Vorderrädern erforderliche
Druckluft
wird gemäß Figur 2 entweder über eine in srichpunktierten Linien angedeutete Druckluftleitung
14 unmittelbar an die Düse 13 zugeführt. Die Druckluftleitung kann dem Röhrchen
10 aber auch auf der Länge, z. B. etwa unmittelbar hinter dem Elektro-Ventil 11
zugeführt werden. Es ist schließlich auch noch denkbar, die Druckluftleitung durch
das Innere des Vorratsbehälters 6, den Sand, hindurchzuführen' Alle drei Möglichkeiten
sind in der Zeichnung durch strichpunktierte Linien angedeutet. Der weitere Verlauf
der Druckluftleitung ist nicht eingetragen, weil er sich bereits aus der Offenbarung
des Hauptpatentes ergibt. Patentansprüche:
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