DE2655656A1 - Einrichtung zur versorgung von kulturpflanzen - Google Patents
Einrichtung zur versorgung von kulturpflanzenInfo
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Description
DIPL.-ING. MDNCHEN
dr. B. REITZNER
DIPL.-CHEM.
J. RICHTER
DIPL.-ING.
F. WERDERMANN
DIPL.-ING.
HAMBURG
Herr Peter Johann Weninger A-6410 TeIfs
Österreich
Patentanmeldung
eooo München 2 8. Dez. 1976
Tal 13
Telefon (089) 22 62 07 / 22 62 0?
Telegramme: Inventius München
Unser. Akte -. 5118-1-9823
Ihr Zeichen:
Einrichtung zur Versorgung von Kulturpflanzen
Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zur Versorgung von Kulturpflanzen, insbesondere von Topfpflanzen,
mit mindestens einem, Gießflüssigkeit über ein Zuflußsystem
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zuführenden, als Flüssigkeitsverteiler bzw. -speicher dienenden, in der Nähe der Pflanzen zumindest teilweise im Erdreich
angeordneten Hohlkörper, dessen über die Erdoberfläche ragender Teil luftundurchlässig und dessen ins Erdreich ragender Teil
flüssigkeitsdurchlässig ausgebildet ist.
Bei einer bekannten Einrichtung dieser Art wird der Flüssigkeitsverteiler
gefüllt, luftdicht verschlossen und mit der zum Flüssigkeitsvorrat führenden Zuflußleitung verbunden. Sobald
durch die porösen Wandungen des Flüssigkeitsverteilers Flüssigkeit nach außen dringt, stellt sich in dessen Innerem ein Unterdruck
ein, der, wenn er ein genügendes Ausmaß erreicht hat, zum Flüssigkeitstransport aus dem Flüssigkeitsbehälter führt. Bald
erreicht die Feuchtigkeitsverteilung in der die Kulturpflanzen umgebenden Erde und damit sowohl die dort herrschenden kapillaren
Kräfte als auch der entsprechende Unterdruck im Flüssigkeitsverteiler einen Gleichgewichtswert. Es tritt dann gleich viel
Flüssigkeit in den Hohlkörper ein und aus, wie von der Erdoberfläche und den Kulturpflanzen verdunstet wird.
Dadurch ist es möglich, durch längere Zeiträume eine bestimmte Feuchtigkeit des Erdreichs zu gewährleisten, ohne Bedienung
oder Beaufsichtigung zu erfordern.
Diese Einrichtung hat sich in der Praxis zwar gut bewährt, weist aber doch gewisse Nachteile auf, die durch die vorliegende
Erfindung behoben werden sollen. So ist z.B. die Intensität der Befeuchtung des Erdreiches nicht direkt regulierbar, so daß auf
Ausweichlösungen zurückgegriffen werden muß. Eine Möglichkeit besteht darin, daß der Höhenunterschied zwischen dem Flüssigkeitsbehälter
und der Pflanze verändert wird, was im allgemeinen nur umständlich zu erreichen ist, beispielsweise durch Höherstellen
des Blumentopfes. Weiters kann der poröse Teil gegen einen Teil gleicher Form,, aber unterschiedlicher Dicke und Porosität ausgetauscht
werden.
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Ein weiterer Nachteil dieser Einrichtung besteht nun darin, daß sie nur die unmittelbare Versorgung der Pflanzen
mit Gießflüssigkeit ermöglichen, nicht jedoch eine Aufbereitung bzw. Veränderung der Gießflüssigkeit selbst. Sie gelangt daher
unmittelbar vom Vorratsbehälter in die Pflanzenerde. Das als
Gießflüssigkeit verwendete Wasser sollte dabei so rein als möglich sein, um ein Paulen des Wassers im Vorratsbehälter
weitgehend zu verhindern. Dies bedeutet aber gleichzeitig, daß das Wasser wenig bzw. überhaupt keine Nährstoffe enthalten
kann. Weiters gelangen Krankheitskeime, insbesondere Pilzsporen oder Bakterien, die im Wasser enthalten sein können, unmittelbar
ins Erdreich und werden erst entdeckt, wenn der gesamte Inhät des
Topfes damit durchzogen ist.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Einrichtung der eingangs erwähnten Art zu schaffen, die die eingeführte
Flüssigkeitsmenge den Bedarf der Pflanze anpaßt. Weiters soll die Zubringung von reinem, ja sogar von destilliertem Wasser
als Gießflüssigkeit möglich sein, wobei trotzdem gleichzeitig eine entsprechende Wasseraufbereitung bzw. Düngung der Pflanzen
erreicht wird.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der Hohlkörper, bzw. dessen luftundurchlässiger Teil mindestens ein
Regelelement für die Befeuchtungsintensität und/oder die Beschaffenheit der Gießflüssigkeit aufweist.
Unter Beeinflussung der Beechaffenheit der Gießflüssigkeit
wird hierbei und im nachstehenden jede Veränderung der Gießflüssigkeit verstanden, die während des Transportes vom Vorratsbehälter
bis zum Erdreich erfolgen kann, z.B. eine Entkalkung, eine Entkeimung oder auch eine entsprechende Anreicherung
von Nährstoffen.
In einer bevorzugten Ausführung ist vorgesehen, daß das Regelelement für die Befeuchtungsintensität als ebenfalls luftundurchlässiges
Verlängerungsstück des luftundurchlässigen Teiles ausgebildet ist.
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Die Intensität der Befeuchtung hängt, wie eingangs "beschrieben, von den im Erdreich auftretenden kapillaren
Kräften ab. Diese kapillaren Kräfte müssen umso größer sein, je größer der ihnen entgegenstehende Widerstand
ist, um die Zufuhr der Gießflüssigkeit zu erreichen. Wenn nun in dem nach dem Heberprinzip arbeitenden Flüssigkeitsverteiler
in dem als Hohlkörper ausgebildeten pflanzenseitigem Schenkel des Hebers die Flüssigkeitssäule unterbrochen
und somit ein bestimmtes Luftvolumen eingeschlossen ist, ist das Gewicht der im zweiten Schenkel, nämlich der
Zuflußleitung enthaltenen Flüssigkeit größer als bei einem vollständig gefüllten Flüssigkeitsverteiler. Dies bringt
aber den gewünschten Effekt mit sich, nämlich daß die Pflanze größere kapillare Kräfte entwickeln muß, um Flüssigkeit anzusaugen.
Es kann daher, je nach der Füllhöhe im Flüssigkeitsverteiler, die Intensität der Befeuchtung in einfacher Weise
in Abhängigkeit von der Größe des im Hohlkörper eingeschlossenen Luftvolumens direkt reguliert werden. Eine wichtige Voraussetzung
dafür ist jedoch eine ausreichende Höhe des luftundurchlässigen Teiles des Hohlkörpers, die durch das erfindungsgemäße
Verlängerungsstück erreicht wird. Bei den bekannten Einrichtungen ist die Regulierung der Befeuchtung nicht möglich,
da die Höhe des luftundurchlässigen Teiles zu gering ist, und dieser nur der Verbindung von porösem Teil und der Zuflußleitung
dient.
In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung weist das Verlängerungsstück eine Pumpvorrichtung auf.
Die Füllung des Hohlkörpers kann nun dadurch geschehen, daß durch die Pumpvorrichtung die Luft zumindest teilweise aus
dem Hohlkörper verdrängt wird und die Gießflüssigkeit in den Hohlkörper aufgesogen wird, so daß mit einem oder mehreren Arbeitstakten
der Hohlkörper mit Flüssigkeit gefüllt ist.
Die weitere Befeuchtung des Erdreichs geht nun in bekannter Weise vor- sich. Die Festlegung der im Gleichgewichtszustand
im Erdreich eintretenden Feuchtigkeit erfolgt, wie
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bereits beschrieben, durch die Höhe des Flüssigkeitsspiegels im Flüssigkeitsverteiler. Durch eine weitere Betätigung der
Pumpvorrichtung kann der Flüssigkeitsstand im Hohlkörper erhöht oder gesenkt werden, je nach dem, ob die Zuflußleitung
in den Flüssigkeitsbehälter eingetaucht bleibt oder vorübergehend daraus entfernt wird. Die bereits bekannte Möglichkeit,
die Feuchtigkeit in der Umgebung eines Flüssigkeitsverteilers indirekt, jedoch nicht regulierbar noch dadurch zu differenzieren,
daß dessen poröser Teil gegen einen Teil gleicher Form, aber unterschiedlicher Dicke und Porosität ausgetauscht wird, ist
zusätzlich gegeben. Auf diese Möglichkeit wird man auch zurückgreifen, wenn mehrere Flüssigkeitsverteiler mit einem einzigen
Flüssigkeitsbehälter in Verbindung stehen. Eine weitere indirekte Steuerungsmöglichkeit der Feuchtigkeit der Erde besteht
noch darin, daß ein relativ hoher Flüssigkeitsbehälter verwendet wird. Der Flüssigkeitsspiegel im Flüssigkeitsbehälter
und damit die Feuchtigkeit der Erde sinkt dann bis zur nächsten Nachfüllung rascher als bei Verwendung eines
flachen Behälters.
Weiters ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß das Verlängerungsstück
mit dem luftundurchlässigen Teil eine Einheit bildet. Entsprechend dieser Ausführung der Erfindung
kann der luftundurchlässige Teil und das Verlängerungsstück als einfacher Schlauch ausgebildet sein, wobei durch Zusammendrücken
und Loslassen des Schlauches Flüssigkeit angesaugt wird.
Eine bevorzugte Ausführung der Erfindung sieht vor, daß die Pumpvorrichtung als Ballon ausgebildet ist. Ebenso ist
es auch möglich, das Verlängerungsstück als Zieharmonika zu gestalten. Weiters kann am Verlängerungsstück bzw. an der
Abdeckkappe ein weiteres Schlauchstück zum Ansaugen angesetzt sein.
Ein anderes Ausführungsbeispiel ist dadurch gekennzeichnet, daß das Verlängerungsstück vom luftundurchlässigen Teil abnehmbar
ist.
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AO
Eine weitere erfindungsgemäße Ausführung besteht darin, daß das Verlängerungsstück auf dem luftundurchlässigen
Teil verschiebbar angeordnet ist. Durch Verschieben des Verlängerungsstückes kann nicht nur die
Füllhöhe der Flüssigkeit sondern auch die Höhe des luftundurchlässigen Teiles verändert werden.
In einer anderen Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Verlängerungsstück einen in der Höhe
verschiebbaren und mit dem Ende der Zuflußleitung verbundenen Pumpkolben aufweist. Zur Kontrolle der Flüssigkeitshöhe
im Hohlkörper ist es zweckmäßig, wenn zumindest das Verlängerungsstück aus durchsichtigem Material, bevorzugt
aus Gummi, Polyäthylen od.dgl., besteht.
In einer weiteren bevorzugten Ausführung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Regelelement für die
Beschaffenheit der Gießflüssigkeit als eine im Hohlkörper angeordnete Kapsel mit zumindest teilweise
flüssigkeitsdurchlässigen Wandbereichen und mit mindestens einer, vorzugsweise auswechselbaren Füllung
ausgebildet ist. Beispielsweise kann die Kapsel ähnlich wie ein Tee-Ei, ausgetauscht werden, sobald sie ohne
Wirkung geworden ist.
Eine Ausführung einer Kapsel kann etwa dadurch bestimmt sein, daß sie eine Vorrichtung zur Wasseraufbereitung,
beispielsweise zur Entfernung von Bakterien, Pilzsporen od.dgl. beinhaltet. Diese Wasseraufbereitung
kann dabei durch geeignete, physikalische aber auch chemische Methoden erreicht werden, deren Wahl sich nach
Art der gewünschten Wasseraufbereitung richtet.
In einer weiteren Ausführung kann eine Kapsel einen Filter beinhalten, um beispielsweise gröbere Verunreinigungen
der Gießflüssigkeit auszuscheiden. Vorteilhaft kann die
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Kapsel zu diesem Zweck zumindest teilweise aus Ton bestehen.
Weiters ist eine Ausführung der Kapsel denkbar, die mindestens zwei neben- oder hintereinander angeordnete
Kammern aufweist, die sowohl in einer festen Einheit zusammengefaßt, oder aber auch voneinander trennbar sein
können. Eine weitere Möglichkeit besteht auch darin, daß die Kammern aneinander ansetzbar ausgebildet sind.
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In einer weiteren Ausführung der Erfindung beinhaltet die Kapsel ein der jeweiligen Pflanze entsprechendes Düngemittel.
Je nach Art der zu versorgenden Pflanze können auf diese Weise die verschiedensten Düngemittel der Gießflüssigkeit
beigemischt werden. Vor allem geeignet sind solche Düngemittel, die sich durch die Gießflüssigkeit nur sehr langsam
auflösen. Als kalkabsorbierendes Material kann beispielsweise Torfmull verwendet werden, durch den die angesaugte Gießflüssigkeit
entkalkt wird.
Eine weitere bevorzugte Ausführung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Außenbegrenzung der
Kapsel und der Innenwand des Hohlkörpers mindestens eine Durchlaßöffnung für die Gießflüssigkeit angeordnet ist. Bei dieser
Ausführung fließt der größte Teil der Gießflüssigkeit an der Kapsel vorbei, so daß ein geringer Teil auf sie einwirken kann.
Durch die Ausbildung der Kapsel aus Ton wird eine besondere Langzeitwirkung erreicht, da auf diese Weise eine besonders
verzögerte Auflösung der Nährsalze erfolgt.
In einer weiteren Ausführung der Erfindung weist die Kapsel mindestens einen aus dem Kapselinneren durch mindestens
eine Öffnung der Kapselwand sich erstreckenden Docht auf. In diesem Fall kann die Kapsel vollständig aus
Kunststoff bestehen, da durch den aus dem Inneren vorstehenden Docht eine flüssigkeitsleitende Verbindung mit
dem Kapselinneren hergestellt wird, so daß durch die langsam einsickernde Gießflüssigkeit das Düngemittel aufgelöst wird.
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Besonders für diese Ausführung kann auch Flüssigdünger verwendet werden.
Wenn die Düngemittel bzw. Nährsalze in einzelnen voneinander getrennten Kammern der Kapsel untergebracht
sind, so kann auf diese Weise eine einfache Düngung mit Nährstoffen erreicht werden, die in trockenem Zustand
untereinander nicht vermischbar sind.
Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Einrichtung wird nun tatsächlich eine wesentliche Verbesserung in der
Pflanzenversorgung erreicht. Gleichzeitig mit der Zufuhr der Gießflüssigkeit kann nun ihre Aufbereitung und/
oder eine Anreicherung mit Nährsalzen erfolgen, ohne daß auch auf längere Zeit eine Beaufsichtigung oder Überwachung
erforderlich ist. Da die Zuführung der Nährsalze von der Menge der zugeführten Gießflüssigkeit abhängig ist, kann
es auch zu keiner Überdüngung der Pflanzen kommen, was vor allem bei empfindlichen Pflanzen sehr wichtig ist.
Weiters ist nun auch möglich, die Düngung dem tatsächlichen, verschiedenen Jahreszeiten unterschiedlichen
Bedarf der Pflanzen anzupassen. Bei Verwendung eines Langzeitdüngers, beispielsweise in einer porösen Tonkapsel,
ist es denkbar, daß die Kapsel im Frühjahr in das Zuflußsystem, bevorzugt in den Hohlkörper des Flüssigkeitsverteilers
eingesetzt wird. Durch die Gießflüssigkeit werden sich die Nährsalze anfangs sehr langsam auflösen. Die Konzentration
der Nährlösung erreicht dann etwa zur Zeit des größten Nährstoffbedarfes im späten Frühjahr bzw. zu Beginn
des Sommers ein Maximum, das über geraume Zeit, beispielsweise vier bis fünf Monate etwa konstant bleibt, und
sodann im Herbst wieder geringer wird, bzw. auf null zustrebt. Da der Nährstoffbedarf der Pflanzer zu Ende des
Jahres geringer wird und den Winter über fast gänzlich aufhören kann, kann die in dieser Zeit fast oder vollständig
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ausgelaugte Kapsel im Zuflußsystem verbleiben. Sie wird erst zu Beginn der neuen Wachstumsperiode, im nächsten
Frühjahr gegen eine neue Kapsel ausgetauscht. Da bei genügend
großem Flüssigkeitsvorratsbehälter auch die Gießflüssigkeit nur wenige Male im Jahr ergänzt werden braucht,
kann sich die Pflege der Pflanzen auf dieses gelegentliche Nachfüllen von Gießflüssigkeit und den einmal jährlichen
Austausch der Nährstoffkapsel beschränken, wodurch ein wesentlicher Fortschritt gegenüber der bisher üblichen
Pflege erreicht wird, die beispielsweise wöchentliche bis monatliche Düngung und bis zu tägliches Gießen vorsieht.
Die erfindungsgemäße Einrichtung kann nun in der Weise
angewendet werden, daß der mit dem Regelelement versehene Hohlkörper bis zu einer bestimmten Füllhöhe, die sich aus
dem voraussichtlichen Flüssigkeitsbedarf der Pflanze richtet, mit Gießflüssigkeit gefüllt wird, worauf der tatsächliche
Flüssigkeitsbedarf durch eine nachträgliche Erhöhung oder Absenkung des Flüssigkeitsbestandes reguliert wird, wobei
eine Aufbereitung der als möglichst reines Wasser zufließenden Gießflüssigkeit stattfindet.
Nachstehend wird die Erfindung in zwei Ausführungsbeispielen anhand der Figuren der beiliegenden Zeichnungen
näher beschrieben, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein. Ebenso sollen die in den nachstehenden Patentansprüchen
angeführten Bezugszeichen keine Einschränkung bedeuten, sondern dienen lediglich dem erleichterten Auffinden bezogener
Teile in den Figuren der Zeichnung.
Die Fig. 1 zeigt schematisch einen Blumentopf mit der erfindungsgemäßen Versorgungseinrichtung, die Fig. 2 - 6b
zeigen die erfindungsgemäße Einrichtung mit einem Regelelement für die Befeuchtungsintensität, und zwar die Fig. 2 ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung im Längsschnitt, die Fig. ein Ausführungsbeispiel ähnlich Fig. 2, die Fig. 4 eine weitere
Ausführung, die Fig. 5 eine schematische Darstellung für den
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Ausgleich der Niveauunterschiede, die Fig. 6a und 6b im Diagramm die Abhängigkeit von Saugkraft und Niveauunterschied,
die Fig. 7 bis 9 die Anordnung eines als Kapsel ausgebildeten Regelelementes für die Beschaffenheit der Gießflüssigkeit
im Hohlkörper des FlüssigkeitsVerteilers in verschiedenen Ausführungsformen. Wie im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1
schematisch dargestellt, steht auf einer Abstellfläche 22 eines Flüssigkeitsvorratsbehälters 17 ein Blumentopf 21. Der
Transport der Gießflüssigkeit 20 zwischen dem Flüssigkeitsvorratsbehälter 17 und dem Blumentopf 21 erfolgt über eine Zuflußleitung 6 in einen als Flüssigkeitsverteiler bzw. -speicher
ausgebildeten Hohlkörper 2.
Der Hohlkörper 2 besteht aus einem porösen bevorzugt kegelförmigen unteren Teil 5, der in das Erdreich 7 so weit
eingesetzt wird, daß er vollkommen unter der Erdoberfläche liegt. Der über die Erdoberfläche vorragende Teil 1 des Hohlkörpers 2 ist aus luftundurchlässigem Material hergestellt, und
wird in der Höhe durch ein Verlängerungsstück 36 ergänzt, das beispielsweise aus Polyäthylen, Gummi od.dgl. besteht, so daß
die Gesamthöhe mindestens 8 cm beträgt. Das Verlängerungsstück kann in verschiedenen Ausführungen ausgebildet sein. So ist
es denkbar, daß es mit dem luftundurchlässigen Teil 1 eine Einheit bildet. Es kann aber auch auf den luftundurchlässigen
Teil 1 aufgesetzt sein, beispielsweise als Schlauch (Fig. 2), oder als Pumpvorrichtung 3 ausgebildet sein, z. B. als auf ihm
verschiebbares SchlaudBtück(Fig. 3), als Ziehharmonika (Fig. 4),
oder wie in Fig. 1 schematisch dargestellt, als Ballon.
Das obere Ende des Verlängerungsstückes 36 ist mit eine« Außengewinde 8 versehen, so daß ea mittels der mit
einem Innengewinde versehenen Abdeckkappe 10 verschlossen werden kann. Die Abdeckkappe 10 weist einen Einsatz 29 auf,
der mit einem etwa zentrischen sich nach oben verjüngenden Stutzen 12 versehen ist, über den die Zuflußleitung 6 aufgeschoben wird, die durch die öffnung 27 der Abdeckkappe ge-
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führt wird. Die Öffnung 27 der Abdeckkappe 10 wird von einem ringähnlichen, sich nach innen erstreckenden Fortsatz 28 begrenzt,
so daß beim Verschließen des Hohlkörpers die Zuflußleitung 6 durch den Fortsatz 28 luftdicht auf den Stutzen
gepreßt wird. Selbstverständlüi kann die Zuflußleitung 6 auch
anders in den Hohlkörper 2 münden, da dies für die Funktion der Einrichtung bedeutungslos ist.
Durch Zusammendrücken des Verlängerungsstückes 36, beispielsweise in Richtung A (Fig. 4) wird die Luft aus dem Hohlkörper
2 zumindest teilweise verdrängt und beim Loslassen durch seine Elastizität Gießflüssigkeit 20 aus dem Flüssigeeitsbehälter
17 angesaugt, so daß sich der Hohlkörper 2 mit Gieß,
flüssigkeit 20 füllt. Entsprechend der Füllhöhe B im Hohlkörper 2 und desüber der Flüssigkeitsoberfläche 34 verbleibenden
Luftvolumens 35 reguliert sich die Intensität der Befeuchtung des Erdreiches 7· Der bekannte Befeuchtungsvorgang des Erdreiches
läuft dann in gewohnter Weise ab.
Der untere poröse Teil 5 des Hohlkörpers 2 kann in bekannter Weise auch andere Formen aufweisen, so kann er z.B. ringförmig
um die Pflanzenwurzeln herum ausgebildet sein, oder sich zur Versorgung einer Vielzahl von Pflanzen waagrecht in einer
Richtung oder auch rostförmig im Erdreich erstrecken.
Im Rahmen der Erfindung sind seblstverständlich verschiedene AbwandLmgen denkbar, ohne daß dadurch der Erfindungsgedanke
verlassen wird. So ist es z.B. möglich, das Ende der Zuflußleitung 6 mit einem Pumpenkolben zu versehen, so daß durch
Verschieben des Kolbens die Flüssigkeit ansaugt,'bzw. die Füllhöhe B verändert und die Befeuchtung gesteuert werden kann.
Weiters ist es möglich, daß am Verlängerungsstück 36 oder
an der Abdeckkappe 10 ein weiteres verschließbares als Pumpvorrichtung 3 wirkendes Schlauchstück angesetzt ist, durch
das die Gießflüssigkeit 20 beispielsweise mit dem Mund in den
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Jh
Hohlkörper 2 gesaugt werden kann. (Fig. 5)
Die schematischen Darstellungen in den Fig. 5, 6a und 6b zeigen die Abhängigkeit der Saugkraft von den Höhenunterschieden
des Flüssigkeitsspiegels C,Cf im Hohlkörper 2
bzw. D,D1 im Flüssigkeitsbehälter 17.
Bei vollständig gefülltem Hohlkörper 2 mit dem Flüssigkeitsstand C besteht im Flüssigkeitsverteiler eine durchgehende
Wassersäule. Um nun das selbständige Überfließen der Flüssigkeit vom Flüssigkeitsbehälter 17 in den Blumentopf zu verhindern
muß der Flüssigkeitsbehälter so aufgestellt werden, daß bei maximaler Füllhöhe der Flüssigkeitsspiegel D1 unter der Spitze
des Hohlkörpers 2 liegt, beispielsweise wie in Fig. 5 strichliert gezeichnet. Wird nun im Hohlkörper 2 der Flüssigkeitsspiegä. C1 um
die Höhe c auf den Flüssigkeitsspiegel C abgesenkt, kann sich bei gleichbleibender Saugkraft 37 (Fig. 6ä) der Flüssigkeitsspiegel
D1 um denselben Betrag erhöhen, so daß er in der mit D bezeichneten Stellung ist. Dies bedeutet, daß der Flüssigkeitsbehälter
17 auf die gleiche Abstellfläche 22 wie der Blumentopf gestellt werden kann.
Die Fig. 6a zeigt schematisch bei gleichbleibender Saugkraft das reziproke Verhältnis zwischen der Höhe C der Luftsäule
im Hohlkörper und der Höhe d, um die der Flüssigkeitsspiegel D erniedrigt werden muß. Wird C1 um einen bestimmten
Betrag c erniedrigt, kann D- auf D-d angehoben werden.
Fig. 6b zeigt, wie sich die Saugkraft 37 vergrößert, wenn die Höhen c und/oder d vergrößert werden.
In den Ausführungsbeispielen nach den Fig. 7-9 ist das Regelelement für die Beschaffenheit der Gießflüssigkeit
20, als Kapsel 14, ausgebildet, die aus einer oder mehreren Kammern 15 bestehen kann.
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Die Kapseln 14 bzw. deren Kammern 15 können nun verschiedene Materialien bzw, Einrichtungen beinhalten.
So ist es beispielsweise denkbar, daß die Kapsel 14 einen geeigneten Filter 19 zur Reinigung der Gießflüssigkeit
von Schwebestoffen, daß sie kalkabsorbierendes Material, beispielsweise Torfmull 18, und/oder Düngemittel 16 beinhaltet.
Die in den Fig .7 und 8 gezeigte Kapsel 14 weist einen Außendurchmesser auf, der geringer ist als der
Innendurchmesser des Hohlkörpers 2. Die Kapsel wird durch Fortsätze 11 im Hohlkörper 2 zentriert, bzw. sitzt
mit ihnen auf einem nach iiien ragenden Vorsprung des
Hohlkörpers 2 auf. Die Kapsel 14 besitzt in ihrem unteren Teil poröse Wandbereiche 91» die vorzugsweise aus feinporigem Ton bestehen, während ihr oberer Teil flüssigT
keitsundurchlässige Wandbereiche 9 aufweist. Der größte Teil der Gießflüssigkeit 20 rinnt somit an der Kapsel 14
vorbei, und nur ein gereinger Teil tritt in die Kammer der Kapsel 14 ein und löst das Düngemittel 16, so daß
sich dadurch eine besondere Langzeitwirkung ergibt. Die Kammern 15 können dabei eine feste Einheit bilden oder
aber auch als aneinander ansetzbare Einzelkammern ausgebildet sein (Fig. 8). Beim Durchfluß durch die Kapsel 14 in
der Richtung E kann beispielsweise zuerst in der ersten Kammer 15 eine Filtrierung der Gießflüssigkeit 20 durch den
Filter 19» weiters eine Entkalkung durch den in der zweiten Kammer 15 liegenden Torfmull 18 und schließlich noch i» der
dritten Kammer 15 die gewünschte Anreicherung mit Düngemittel 16 stattfinden, so daß dl· aus der Kapsel 14 ausströmende
Gießflüssigkeit 20 optimal· Voraussetzung für eine ohne weitere Beaufsichtigung sich über Monate erstreckende Versorgung dtr Pflanzen bietet.
Weitere ist β· erfindungsgemlß denkbar, daß in den
Kammern 15 mehrere verschiedene Düngemittel enthalten sind, die in trockenem Zustand nicht mischbar sind. Beim Durchfluß
709824/0381
der Gießflüssigkeit 20 gehen sie nacheinander oder gleichzeitig kontinuierlich in Lösung.
Die Kapsel 14 kann natürlich auch in der erfindungsgemäßen Einrichtung der Fig. 3 und 4 angeordnet sein. In Fig. 4 kann
die Kapsel 14 mit dem Einsatz 29 verbunden sein, der in der bereits beschriebenen Weise im Hohlkörper 2 fixiert ist.
In der Ausführung nach Fig. 9 ist die Kapsel 14 von der Seite in einen durch eine Abdeckkappe 10 verschließbaren
Stutzen 26 des luftundurchlässigen Teiles 1 des Hohlkörpers eingeschoben. Die Kapsel 14 ist in dieser Ausführung aus
Kunststoff und weist an beliebiger Stelle eine öffnung
auf, durch die ein Docht 24 geführt ist. Die durch den Docht 24 in das Kapselinnere einsickernde Gießflüssigkeit
bringt das Düngemittel 16 in Lösung und vermischt es mit der vorbeiströmenden Gießflüssigkeit 20. Besonders bei dieser
Ausführung ist auch die Verwendung von Flüssigdünger vorteilhaft.
Wie beschrieben, erfolgt die Regulierung der Flüssigkeitszufuhr
durch die Pflanze selbst, da durch die kapillaren Kräfte im Erdreich ein Unterdruck im Hohlkörper erzeugt wird,
durch den im gewünschten Ausmaß Gießflüssigkeit angesaugt wird. In Verbindung mit dem Regelelement für die Beschaffenheit
der Gießflüssigkeit werden der Pflanze auch nicht mehr Nährstoffe zugeführt als sie benötigt.
Die erfindungsgemäße Einrichtung ist in ihrer Verwendung nicht nur auf Topfpflanzen, bzw. Zimmerpflanzen in Wohnungen
usw. beschränkt, sondern kann genauso auch für Gärtnereien, in Glashäusern od.dgl. angewendet werden. Auch hier Ta?ingt
sie eine bedeutende Verbesserung und Vereinfachung der Pflanzenversorgung mit sich.
709824/0381
Claims (22)
- Patentansprüche :Einrichtung zur Versorgung von Kulturpflanzen, insbesondere von Topfpflanzen, mit mindestens einem, Gießflüssigkeit über ein Zuflußsystem zuführenden, als Flüssigkeitsverteiler bzw. - speicher dienenden, in der Nähe der Pflanzen zumindest teilweise im Erdreich angeordneten Hohlkörper, dessen über die Erdoberfläche ragender Teil luftundurchlässig und dessen ins Erdreich ragender Teil flüssigkeitsdurchlässig ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper, bzw. dessen luftundurchlässiger Teil (1) mindestens ein Regelelement für die Befeuchtungsintensität und/oder die Beschaffenheit der Gießflüssigkeit (20) aufweist.
- 2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Regelelement für die Befeuchtungsintensität als ebenfalls luftundurchlässiges Verlängerungsstück (36) des luftundurchlässigen Teiles (1) ausgebildet ist.
- 3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verlängerungsstück (36) eine Pumpvorrichtung (3) aufweist.
- 4* Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verlängerungsstück (36) elastisch verformbar ausgebildet ist.
- 5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Verlängerungsstück (36) mit dem luftundurchlässigen Teil (1) eine Einheit bildet.
- 6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Verlängerungsstück (36) vom luftundurchlässigen Teil (1) abnehmbar ist.709824/0381
- 7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 3 his 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Pumpvorrichtung (3) als Ballon ausgebildet ist.
- 8. Einrichtung nach einem&er vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verlängerungsstück (36) auf dem luftundurchlässigen Teil (1) verschiebbar angeordnet ist.
- 9. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verlängerungsstück (36) einen in&er Höhe verschiebbaren und mit dem Ende der Zuflußleitung (6) verbundenen Pumpenkolben aufweist.
- 10. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest das Verlängerungsstück (36) aus durchsichtigem Material besteht.
- 11. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest das Verlängerungsstück (36) aus Gummi, Polyäthylen od.dgl. besteht.
- 12. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verlängerungsstück (36) und der luftundurchlässige Teil (1) eine Mindesthöhe von 8 cm aufweisen.
- 13. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Rege lelement für die Beschaffenheit der GießflüssigT keit (20) als eine im Hohlkörper (2) angeordnete Kapsel (14) Mit zumindest teilweise flüssigkeitsdurchlässigen Wandbereichen (91) und mit mindestens einer, vorzugsweise auswechselbaren Füllung (13) ausgebildet ist.
- 14. Einrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß709834/0381mindestens eine;Kapsel (14) eine Einrichtung zur Wasseraufbereitung, beispielsweise zur Entfernung von Bakterien, Pilzsporen od.dgl. beinhaltet.
- 15. Einrichtung nach Anspruch 13» dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Füllung (13) in an sich bekannter Weise aus Düngemittel (16) besteht.
- 16. Einrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15» dadurch gekennzeichnet, daß die Kapsel (14) zumindest teilweise aus Ton besteht.
- 17. Einrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Kapsel (14) zwei, gegebenenfalls aneinander ansetzbare Kammern (15) neben- oder hintereinander aufweist.
- 18. Einrichtung nacbyeinem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der ^ußenbegrenzung der Kapsel (14( und der Innenwand des Hohlkörpers (2) mindesiBis eine Durchlaßöffnung (23) für die Gießflüssigkeit (20) angeordnet ist.
- 19. Einrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Kapsel (14) mindestens einen aus dem Kapselinneren durch mindestens eine Öffnung (25) der Kapselwand sich erstreckenden Docht (24) aufweist.
- 20. Einrichtung nach Anspruch 13» dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Füllung (13) kalkabsorbierend ausgebildet ist.
- 21. Einrichtung nach nspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Füllung (13) aus Torfmull (18) besteht.709824/03812655658
- 22. Einrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Kapsel (14) einen Filter (19) beinhaltet.23· Anwendung der Einrichtung nach Anspruch 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der mit dem Regelelement versehene Hohlkörper (2) bis zu einer bestimmten Füllhöhe (B) die sich aus dem voraussichtlichen Flüssigkeitsbedarf der Pflanze richtet, mit GiBßflüssigkeit (20) gefüllt wird, worauf der tatsächliche Flüssigkeitsbedarf durch eine nachträgliche Erhöhung oder Absenkung des Flüssigkeitsbestandes (33) reguliert wird, wobei eine Aufbereitung der als möglichst, reines Wasser zufließenden Gießflüssfekeit (20) stattfindet.70982W0381
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| AT944275 | 1975-12-12 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2655656A1 true DE2655656A1 (de) | 1977-06-16 |
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ID=3614173
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19762655656 Withdrawn DE2655656A1 (de) | 1975-12-12 | 1976-12-08 | Einrichtung zur versorgung von kulturpflanzen |
Country Status (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE2655656A1 (de) |
Cited By (11)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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1976
- 1976-12-08 DE DE19762655656 patent/DE2655656A1/de not_active Withdrawn
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