DE2653106C2 - Klappenhalter - Google Patents
KlappenhalterInfo
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- E05C17/32—Devices for holding wings open; Devices for limiting opening of wings or for holding wings open by a movable member extending between frame and wing; Braking devices, stops or buffers, combined therewith by mechanical means with a movable bar or equivalent member extending between frame and wing consisting of two or more pivoted rods
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Description
ersten Gelenkstelle an dem einen Arm eine Nockenflä- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen
ehe vorgesehen ist, die mit einer unter Federwirkung 35 Kiappenhalter der bekannten Art aufzuzeigen, der bei
stehenden Anlagefläche an dem anderen Arm zusam- der Möglichkeit einer einfachen und preiswerten Herstellung
eine zuverlässige Arretierung der beiden Arme insbesondere in der der Offenstellung der Klappe
od. dgl. zugeordneten Endlage sowie ein wirksames Ab-40 bremser der Bewegung der Klappe od. dgl. gewährleistet.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Klappenhalter der eingangs geschilderten Art erfindungsgemäß so ausgebildet,
daß die Anlagefläche von einem Ende eines in 45 Längsrichtung des anderen Arms gegen die Wirkung
eines Federelementes verschiebbaren Schiebers gebildet ist und daß der eine Nockenabschnitt beim Schwenken
der Arme relativ zueinander durch sein Zusammenwirken mit der Anlagefläche unter Verschieben des
Bekannt ist ein Fenstersteller (DE-PS 2 44 439), der 50 Schiebers gegen die Wirkung des Federelementes ein
aus zwei in einer ersten Gelenkstelle gelenkig miteinan- Abbremsen der Bewegung der Klappe od. dgl. bewirkt,
der verbundenen Armen besteht, die an ihren freien, von " "
der ersten Gelenkstelle entfernt liegenden Enden jeweils in einer zweiten bzw. dritten Gelenkstelle an einem
Fensterrahmen bzw. an einem Fenster anlenkbar sind. Der eine Arm ist im Bereich der ersten Gelenkstelle
mit einem plattenförmigen Gelenkkopf versehen, dessen Umfangslinie Nockenabschnitte bildet. Der andere
Arm besitzt einen U-förmigen Querschnitt mit zwei im
menwirkt, und wobei die Nockenfläche in Schwenkrichtung
des einen Arms um die erste Gelenkstelle wenigstens zwei aufeinanderfolgende Nockenabschnitte aufweist.
Klappenhalter dienen vor allem dazu, Klappen oder Hebetüren eines Möbels, die um eine horizontale Achse
aus einer Schließstellung in eine Offenstellung und umgekehrt verschwenkbar sind, in der Offenstcllung zu
halten bzw. zu arretieren.
Neben der Halterung bzw. Arretierung in der Offenstellung haben Klappenhalter darüber hinaus auch die
Aufgabe, die Bewegung der Klappe, Hebetür od. dgl. beim öffnen bzw. beim Schließen abzubremsen.
während der andere Nockenabschnitt an der Anlagefläche einen Anschlag findet, um die öffnungibewegung
der Klappe od. dgl. zu begrenzen.
Der erfindungsgemäße Klappenhalter ist wahlweise bei Klappen od. dgl. verwendbar, die um eine horizontale
Achse aus der Schließstellung in die Offenstellung nach oben oder nach unten geschwenkt werden. In bei
den Fällen wird bei dem erfindungsgemäßen Klappen-Abstand voneinander und parallel zueinander angeord- 60 halter eine Abbremsung der Bewegung der Klappe
neten Schenkeln, die den Gelenkkopf übergreifen. An
dem die Schenkel miteinander verbindenden Joch des anderen Armes ist eine sich in Längsrichtung dieses
Armes erstreckende Blattfeder mit einem Ende befestigt, deren anderes Ende eine gegen die Nockenabschnitte
des Gelenkkopfes federnd anliegende Anlagefläche bildet.
Durch die mit den Nockenabschnitten zusammenwirod. dgl. erreicht, um ein zu starkes Anschlagen der Klappe
od. dgl. an einem Möbel beim Schließen bzw. ein zu plötzliches Abbremsen der Klappe in der Offenstellung
zu vermeiden. Durch den mit dem Federelement zusammenwirkenden Schieber läßt sich ein verhältnismäßig
großer Federweg erreichen, der es gestattet, die beim
Abbremsen notwendigen Federkräfte zu erzeugen.
Außerdem trägt dieser große Federweg dazu bei, daß
Außerdem trägt dieser große Federweg dazu bei, daß
selbst bei längerem Gebrauch des Klappenhalters und bei den hierbei zwangsläufig auftretenden Abnutzungserscheinungen ausreichende Bremskräfte zur Verfügungstehen.
Außerdem stellt der erfindungsgemäße Klappenhalter sicher, daß die vollständig geöffnete Klappe od. dgl.
in der Offenstellung festgehalten bzw. arretiert ist und ein weiteres Schwenken der Klappe od. dgl. über die
Offenstellung hinaus wirksam verhindert ist.
Der erfindungsgemäße Klappenhalter läßt sich aus wenigen einfachen Einzelteilen billig herstellen. Insbesondere
ist es bei dem erfindungsgemäßen Klappenhalter auch möglich, die beiden Arme als einfache Stanzteile
aus Blech zu fertigen.
Weiterhin läßt sich der erfindungsgcrnäßc Klappcnhalter
auch so ausbilden, daß mit ihm nicht nur eine definierte und arretierte Offenstellung der Klappe
od. dgl. erreicht wird, sondern gleichzeitig die Klappe od. dgl. beim Schließen durch den Klappenhalter kurz
vor Erreichen der endgültigen Schließstellung unter Über-Totpunkt-Wirkung in die endgültige Schließstellung
gedrückt und dort festgehalten wird.
Mit dem erfindungsgemäßen Klappenschalter lassen sich somit beispielsweise ohne Schwierigkeiten drei
Funktionen gleichzeitig erfüllen, nämlich das Arretieren in der Offenstellung, das Zuhalten in der Schließstellung
sowie das Abbremsen der Klappe od. dgl. beim Schließen oder öffnen.
Zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigt
F i g. i in perspektivischer Darstellung einen Klappenhalter gemäß der Erfindung im zerlegten Zustand;
F i g. 2 in perspektivischer Darstellung und in Längsrichtung geschnitten den Schieber zur Verwendung bei
dem Klappenhalter gemäß F i g. 1;
Fig. 3 in Seitenansicht den Klappenhalter gemäß F i g. 1 zusammen mit einem Möbelkörper und einer an
diesem Möbelkörper schwenkbar gehalterten Klappe in Form einer Hebetür, und zwar bei geschlossener Hebetür;
F i g. 4 eine ähnliche Darstellung wie F i g. 3. jedoch
bei geöffneter Hebetür;
F i g. 5 in Detaildarstellung die Arme des Klappenhalters im Bereich der ersten Gelenkstelle, bei teilweise
geöffneter Klappe bzw. Hebetür;
Fig. 6 in Seitenansicht den Klappenhalter gemäß
F i g. 1 zusammen mit einem Möbel und einer an diesem Möbel angelenkten, nach unten zu öffnenden Klappe,
bei geschlossener Klappe;
Fig. 7 eine ähnliche Darstellung wie Fig.6, jedoch
bei geöffneter Klappe;
F i g. 8 in Detaildarstellung die Arme des Klappenhalters im Bereich der ersten Gelenkstelle, bei teilweise
geöffneter Klappe.
Der in den Figuren dargestellte Klappenhalter besteht aus den beiden Armen 1 und 2, die beispielsweise
durch Stanzen aus flachem bzw. bandförmigem Material hergestellt sind und an einem Ende durch einen die
erste Gelenkstelle bildenden Gelenkbolzen 3 gelenkig miteinander verbunden sind. Der Gelenkbolzen 3 besteht
im einfachsten Fall aus einem Niet, der durch Bohrungen 4 und 5 der Arme 1 und 2 hindurchgeführt und
anschließend vernietet wird. An ihrem anderen Ende sind die Arme 1 und 2 mit Hilfe von Gelenkbolzen 8 und
9, die die zweite bzw. dritte Gelenkstelle bilden und die durch Bohrungen 6 bzw. 7 hindurchgreifen, an Beschlagteilen
10 und 11 angelenkt, wobei der Beschlagteil 10 zur Befestigung des Klappenhalters an einem von einer Möbelseitenwand
12 eines Möbels 13 gebildeten festen Möbelteil dient. Der Beschlagteil 10 ist bügeiförmig
bzw. U-förmig ausgebildet und weist an seiner Jochfläche eine Bohrung 14 für den Gelenkbolzen 8 auf. Der
Beschlagteil 11 dient zur Befestigung an der Innenfläche
der Hebetür 15 bzw. der Klappe 16 und ist von einer Platte mit abgewinkelter Lasche gebildet, die eine Bohrung
17 für den Gelenkbolzen 9 aufweist. Die Beschlagteile 10 und 11 werden mit Hilfe von Schrauben 18, die
durch die Befestigungslöcher 19 bzw. 20 der Beschlagteile greifen, an der Möbelseitenwand 12 bzw. an der
Hebetür 15 oder Klappe 16 befestigt.
Bei der dargestellten Ausführungsform ist der Arm !
geradlinig ausgebildet und trägt in Armlängsrichtung L verschiebbar einen vorzugsweise aus Kunststoff gefertigten
Schieber 21, der mittels einer Druckfeder 22 in Richtung auf den Gelenkbolzen 3 vorgespannt ist. Die
Druckfeder liegt dabei in einer sich ebenfalls in Richtung der Längsachse L erstreckenden rechteckförmigen
Ausnehmung 23 des Armes 1. Die Ausnehmung 23 ist zur Erleichterung des Einbringens der Druckfeder 22 an
ihren beiden Enden mit Fixiernocken 24 versehen, die jeweils von einem Ende her in die gewendelte Druckfeder
22 hineinreichen können.
Zur Führung des Schiebers 21 auf dem Arm 1 besitzt dieser eine dem Querschnitt des Armes 1 angepaßte
durchgehende, rechteckförmige und sich in Längsrichtung des Schiebers erstreckende Ausnehmung 25.
Da der Schieber 21 zugleich auch die Druckfeder 22 umschließen soll, ist die Ausnehmung 25 an ihren den
Oberflächenseäten des Armes 1 benachbarten Flächen mit rinnenförmigen seitlichen Erweiterungen 26 versehen,
die sich ebenfalls in Richtung der Längsachse L erstrecken und zu der dem Gelenkbolzen 3 abgewendeten
Stirnfläche 2Γ des Schiebers 21 hin offen sind. Zu der dem Gelenkbolzen 3 benachbarten Stirnfläche des
Schiebers sind die Erweiterungen 26 verschlossen und bilden dort eine Abstützfläche 27 für das dem Gelenkbolzen
3 zugewendete Ende der Druckfeder 22.
Der Arm 2 ist an seinem die Bohrung 5 aufweisenden Ende abgewinkelt bzw. gekrümmt, d. h. der Arm 2 besteht
aus einem geradlinig verlaufenden Abschnitt 2' und aus einem abgewinkelten Abschnitt bzw. Ende 2",
welcher bzw. welches die Bohrung 5 für den Gelenkbolzen 3 aufweist.
Im Bereich der Bohrung 5 ist der Arm 2 breiter ausgebildet und besitzt dort zwei Nockenabschnitte 28 und
29, die in einer Ebene mit dem Arm 2 liegen und sich seitlich von dem Ende 2" bzw. vor. der Bohrung 5 wegerstrecken.
Die beiden Nockenabschnitte 28 und 29 sind dabei in etwa um 150° um die Bohrung 5 gegeneinander
versetzt angeordnet, wobei der erste Nockenabschnitt 29 wesentlich breiter ausgebildet ist als der zweite Nokkenabschnitt
28. Der Nockenabschnitt 29 bzw. dessen Umfangsfläche besitzt darüber hinaus auch einen maximalen
Abstand von der Bohrung 5, der größer ist als der entsprechende maximale Abstand der Umfangsfläche
des Nockenabschnittes 28.
Wie die F i g. 3 bis 7 zeigen, bildet die dem Gelenkbolzen
3 zugewendete Stirnfläche des Schiebers 21 eine Anlagefläche 21 für die Nockenabschnitte 28 und 29 am
Arm 2, wobei diese Anlagefläche eine im wesentlichen ebene Gleitfläche 30, die quer zur Längsachse L verläuft
und eine sich an diese Gleitfläche anschließende muldenförmigen Ausnehmung oder Vertiefung 31 bildet,
die sowohl zum Gelenkbolzen 3 als auch zu einer
Seite des Schiebers 21 in Richtung quer zur Längsachse L hin offen ist.
Die muldenförmige Ausnehmung 31 ist vor allem an ihrer der Gleitfläche 30 benachbarten Seitenfläche 31 an
die Formgebung des kleineren Nockenabschnitts 28 angepaßt und verläuft derart schräg zur Bewegungsrichtung,
die dieser Nockenabschnitt beim Verschwenken des Armes 2 um den Gelenkbolzen 3 relativ zum Arm 1
ausführt, daß die Seitenfläche 3Γ von dem Nockenabschnitt 28 beim Schwenken des Armes 2 relativ zum
Arm 1 nicht Oberfahren werden kann, sondern als Anschlagfläche für den Nockenabschnitt 28 dient, wenn die
Arme 1 und 2 beispielsweise die in der F i g. 4 gezeigte Endlage zueinander einnehmen.
Dieser Effekt wird noch dadurch verstärkt, daß die Ausnehmung 31 gegenüber der Längsachse L, die durch
die von den Gelenkbolzen 3 und 8 gebildeten Gelenkstellen verläuft, zu einer Seite bzw. Längsseite des
Schiebers 21 hin versetzt ist, so daß bei einer Stellung der Arme 1 und 2 entsprechend der F i g. 4 die durch den
Nockenabschnitt 28 auf die Seitenfläche 3Γ ausgeübte resultierende Kraft im wesentlichen quer zur Längsachse
L verläuft und somit den Schieber 21 nicht gegen die Druckfeder 22 verschieben kann.
Während die Seitenfläche 31' somit als Anschlagfläche
für den Nockenabschnitt 28 dient, kann diese Fläche von dem wesentlich breiter ausgebildeten Nockenabschnitt
29 beim Schwenken der Hebetür 15 bzw. der Klappe 16 aus der in der Fig.3 bzw. 6 gezeigten
Schließstellung in die in F i g. 4 bzw. 7 gezeigte Offenstellung unter Verschieben des Schiebers 21 in Richtung
der Längsachse L bzw. in Richtung des Pfeiles A und gegen die Wirkung der Druckfeder 22 überfahren werden.
Das Zusammenfügen des Klappenhalters erfolgt in der Weise, daß zunächst die Druckfeder 22 in die Ausnehmung
23 eingelegt wird, und zwar derart, daß die Fixiernocken 24 die Druckfeder in dieser Ausnehmung
festhalten. Nun wird der Schieber 21 mit der Stirnfläche 21' voraus auf den Arm 1 geschoben, so daß der Arm 1
in der Ausnehmung 25 des Schiebers 21 zu liegen kommL Der Schieber 21 wird dabei gegen die Wirkung
der Druckfeder 22, die sich an ihrem einen Ende gegen die Abstützfläche 27 und an ihrem anderen Ende gegen
das dem Gelenkbolzen 3 abgewendete Ende der Ausnehmung 23 abstützt, soweit verschoben, daß der Arm 2
mit Hilfe des Gelenkbolzens 3 am Arm 1 angelenkt werden kann. Nach dem Befestigen des Gelenkbolzens
3, z. B. durch Vernieten, wird der Schieber 21 losgelassen, der dann durch die Druckfeder 22 mit seiner die
Anlagefläche 21" bildenden Stirnfläche gegen den Arm 2 im Bereich der Nockenabschnitte 28 und 29 anliegt.
Nun erfolgt das Anlenken der Arme 1 und 2 an ihrem anderen Ende an den Beschlagteilen 10 und 11 mittels
der Gelenkbolzen 8 und 9.
Wie die F i g. 3 und 4 bzw. 6 und 7 zeigen, kann der erfindungsgemäße Klappenhalter sowohl bei Hebetüren
15, die durch Schwenken um eine horizontale Achse nach oben geöffnet werden, als auch bei Klappen 16
verwendet werden, die durch Schwenken um die horizontale Achse nach unten geöffnet werden. Bei Hebetüren
15 ist es nicht zwingend notwendig, daß die Türen in der Offenstellung waagerecht liegen. Vielmehr ist hier
eine leichte Neigung erwünscht, damit die betreffende Hebetür 15 für den Schließvorgang in Reichweite der
Bedienungsperson bleibt
Bei Klappen 16 ist im Gegensatz hierzu eine waagerecht verlaufende Offenstellung erwünscht, da geöffnete
Klappen 16 bei Möbeln in der Regel auch als zusätzliche Auflagefläche dienen sollen. Die unterschiedliche
Lage bzw. Neigung der Hebetür 15 und der Klappe 16 wird durch entsprechendes Anbringen der Beschlagteile
10 und 11 an der Möbelseitenwand 12 bzw. an der Innenfläche der Hebetür 15 oder Klappe 16 erreicht.
In beiden Fällen ist der Klappennalter jedoch so am Möbel 13 bzw. an der Hebetür 15 oder Klappe 16 befestigt,
daß zumindest bei geöffneter Hebetür 15 oder
ίο Klappe 16 die durch die drei Gelenkbolzen 3, 8 und 9
gebildeten Gelenkstellen ein Dreieck bilden, wobei der für beide Arme 1 und 2 gemeinsame Gelenkbolzen 3 an
der dem Möbelinneren zugewendeten Seite der Verbindungslinie zwischen den Gelenkbolzen 8 und 9 liegt.
Die Wirkungsweise des Klappenschalters läßt sich wie folgt beschreiben:
In der in der Fig.3 gezeigten Schließstellung der Hebetür 15 liegt der Nockenabschnitt 29 gegen die Seitenfläche
31' der Ausnehmung 31 an, so daß die Druckfeder 22 den Arm zu den Gelenkbolzen 3 im Uhrzeigersinn
zu verschwenken versucht und dadurch die Hebetür 15 in die Schließlage drückt und dort festhält. Wird
nun die Hebetür 15 durch Schwenken um den Gelenkpunkt 32 geöffnet, so überfährt der Nockenabschnitt 29
in der beschriebenen Weise unter gleichzeitigem Verschieben des Schiebers 21 in Richtung des Pfeiles A die
Seitenfläche 3Γ und gleitet dann an der Gleitfläche 30, bis schließlich der Nockenabschnitt 28 bei vollständig
geöffneter Hebetür 15 in der Ausnehmung 31 liegt. Die Gleitfläche 30 liegt hierbei gegen eine geradlinig verlaufende
Umfangsfläche 33 des Armes 2 zwischen den Nockenabschnitten 28 und 29 an. Da diese Umfangsfläche
33 einen geringeren Abstand von dem Gelenkbolzen 3 aufweist als die Umfangsfläche des Nockenabschnittes
29, wird die Hebetür 15 in der Offenstellung gemäß F i g. 4 durch den Klappenhalter bzw. durch den
federnd gegen die Umfangsfläche 33 anliegenden Schieber 21 gehalten, wobei ein über die Stellung gemäß
Fig.4 hinausgehendes öffnen der Hebetür 15 durch
den gegen die Seitenfläche 3V anliegenden Nockenabschnitt 28 verhindert wird.
Beim Schließen der Hebetür 15 und bei dem hierbei auftretenden Schwenken des Armes 2 relativ zum Arm
1 um den Gelenkbolzen 3 kommt die Umfangsfläche 33 wiederum außer Eingriff mit der Gleitfläche 30, auf der
unter steigendem Zusammenpressen der Druckfeder 22 der Nockenabschnitt 29 gleitet, bis der Nockenabschnitt
29 in die Ausnehmung 31 hineinfällt bzw. gegen die Seitenfläche 3Γ anliegt und sich die Druckfeder 22 bei
gleichzeitigem Verschieben des Schiebers 21 in Richtung entgegen dem Pfeil A wieder zumindest teilweise
entspannen kann.
Hierdurch ist sichergestellt, daß die Hebetür 15 durch den Klappenhalter in der Schließlage fest gegen das
Möbel 13 anliegt und kurz vor Erreichen der Schließlage durch den Schieber 21 selbsttätig in diese Lage gedrückt
wird und außerdem auch durch den Schieber 21 im Zusammenwirken der Umfangsfläche 33 mit der
Gleitfläche 30 in der Offenstellung gehalten wird.
Da außerdem die Druckfeder 22 beim Schließen der Hebetür 15 durch den auf der Gleitfläche 30 gleitenden
Nockenabschnitt 29 zunehmend zusammengedrückt wird, kann bei entsprechender Dimensionierung der
Druckfeder 22 gleichzeitig erreicht werden, daß die Hebetür 15 in nahezu jeder beliebigen Offenstellung vom
Klappenhalter festgehalten wird bzw. beim Schwenken der Hebetür 15 aus der in F i g. 4 gezeigten maximalen
Offenstellung in die in der F i g. 3 gezeigte Schließstel-
lung eine Bremswirkung eintritt.
Das Festhalten bzw. Arretieren der Hebetür 15 in Zwischenstellungen, d. h. in Lagen zwischen der maximalen
Offenstellung und der Schließstellung, kann noch dadurch begünstigt werden, daß auch an dem Nockenabschnitt
29 eine oder mehrere geradlinig verlaufende Umfangsflächen 34 vorgesehen werden, die dann in ähnlicher
Weise wie die Umfangsfläche 33 mit der Gleitfläche 30 des Schiebers 21 zusammenwirken (F i g. 5).
Bei einer Verwendung des Klappenhalters für die um eine horizontale Achse 35 schwenkende Klappe 16 ist
die Wirkungsweise des Klappenhalters ganz ähnlich, wobei auch hier wiederum die Klappe 16 durch den mit
der Seitenfläche 3Γ federnd gegen den Nockenabschnitt 29 anliegenden Schieber 21 unter Schnäpperwirkung
in die in der F i g. 6 gezeigte Schließstellung gedrückt und dort festgehalten wird. Die in F i g. 7 gezeig
ίο
te maximale Offenstellung der Klappe 16 wird durch den gegen die Seitenfläche 31' der Ausnehmung 31 anliegenden
Nockenabschnitt 28 bestimmt, wobei durch zusätzliche, geradlinig verlaufende Umfangsflächen 34
am Nockenabschnitt 29 Zwischenstellungen für die Klappe 16 erzielbar sind, in denen die Klappe 16 gegen
Herunterfallen bzw. gegen Schwenken um die Achse 35 arretiert ist (Fig. 8). Eine Bremswirkung beim öffnen
der Klappe 16 wird durch den Klappenhalter in diesem
ίο Falle dadurch erreicht, daß der Nockenabschnitt 29 an
seiner Übergangsstelle 29' zur Umfangsfläche 33 einen größeren Abstand von dem Gelenkboizen 3 aufweist als
an der Umfangsfläche 34, so daß sich diese Übergangsstelle 29' nur unter Zusammendrücken der Druckfeder
22 bzw. unter Verschieben des Schiebers 21 in Richtung des Pfeiles A an der Gleitfläche 30 vorbeibewegen kann.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (20)
1. Klappenhalter, bestehend aus zwei in einer ersten Gelenkstelle gelenkig miteinander verbünde-
nen Armen, die an einem Ende jeweils in einer zweiten bzw. dritten Gelenkstelle an einem festen Möbelteil bzw. an einem beweglichen Möbelteil, wie
einer Klappe od. dgl. anlenkbar und um die erste Gelenkstelle aus einer ersten, der Schließstellung der Klappe od. dgl. zugeordneten Endlage, in der die beiden eingeklappten Arme im wesentlichen nebeneinander liegen, in eine zweite, einer Offenstellung
der Klappe od. dgl. zugeordneten Endlage, in der die beiden Arme eine im wesentlichen gestreckte Lage is
einnehmen, relativ zueinander verschwenkbar sind, wobei an der ersten Gelenkstelle an dem einen Arm
eine Nockenfläche vorgesehen ist, die mit einer unteren Federwirkung stehenden Anlagefläche an dem
anderen Arm zusammenwirkt, und wobei die Nok- kenfläche in Schwenkrichtung des einen Armes um
die erste Gelenkstelle wenigstens zwei aufeinanderfolgende Nockenabschnitte aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (21") von einem Ende eines in Längsrichtung des anderen
Armes (1) gegen die Wirkung eines Federelementes (22) verschiebbaren Schiebers (21) gebildet ist und
daß der eine Nockenabschnitt (29) beim Schwenken der Arme (1,2) relativ zueinander durch sein Zusammenwirken
mit der Anlagefläche (21") unter Verschieben des Schiebers (21) gegen die Wirkung des
Federelementes (22) ein Abbremsen der Bewegung der Klappe od. dgl. bewirk!, während der andere
Nockenabschnitt (28) an der Anlagefläche (21") einen Anschlag findet, um die Öffnungsbewegung der
Klappe od. dgl. zu begrenzen.
2. Klappenhalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (1, 2) aus Flach- bzw.
Bandmaterial hergestellt sind.
3. Klappenhalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (21") eine der
Formgebung des anderen Nockenabschnitts (28) zumindest teilweise angepaßte Mulde oder Ausnehmung
(31) aufweist, deren eine Seitenfläche (3Γ) eine den Anschlag für den anderen Nockenabschnitt (28)
bewirkende Anschlagfläche bildet.
4. Klappenhalter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die die Anschlagfläche bildende
Seitenfläche (31') so zur Bewegungsbahn des anderen Nockenabschnitts (28) liegt, daß auf die Seitenfläche
(3Γ) von dem anderen Nockenabschnitt (28) ausgeübte Kräfte im wesentlichen quer zur Verschiebungsrichtung
(L) des Schiebers (21) verlaufen.
5. Klappenhalter nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (31) in einer
Richtung senkrecht zur Verschiebungsrichtung (L) des Schiebers (21) bzw. in Bewegungsrichtung des
anderen Nockenabschnitts (28) zu einer Seite hin offen ist, und daß an der anderen Seite der Ausnehmung
(31) die Anschlagfläche vorgesehen ist.
6. Klappenhalter nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung
(31) seitlich gegenüber einer durch die erste Gelenkstelle (3) und in Verschiebungsrichtung des Schiebers
(21) verlaufenden Linie (L) versetzt ist, wobei die als Anschlagfläche dienende Seitenfläche (31')
der Ausnehmung (31) im Bereich dieser Linie (L) oder dieser Linie unmittelbar benachbart liegt.
7. Klappenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Nockenabschnitte (28, 29) um die erste Gelenkstelle (3) gegeneinander um etwa 150° versetzt angeordnet sind.
8. Klappenhalter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Nockenabschniit (29)
breiter ausgebildet ist und/oder einen größeren Krümmungsradius aufweist als der andere Nockenabschnitt (28).
9. Klappenhalter nach Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der maximale Abstand der Umfangsfläche des einen Nockenabschnitts (29) von der
ersten Gelenkstelle (3) größer ist als der maximale Abstand der Umfangsfläche des anderen Nockenabschnitts (28) von dieser Gelenkstelle.
10. Klappenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis
9, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Arm (2) an
seinem die erste Gelenkstelle (3) aufweisenden Ende (2") abgewinkelt oder gekrümmt ist
11. Klappenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkstellen (3,8,9) ein Dreieck bilden und daß bei einem Möbel
befestigten Klappenhalter sich die erste Gelenkstelle (3) an der dem Möbelinneren zugewandten Seite
der Verbindungslinie zwischen der zweiten und der dritten Gelenkstelle (8,9) befindet
12. Klappenhalter nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das abgewinkelte Ende (2") des einen Armes (2) auf die Verbindungslinie
zwischen der zweiten und dritten Gelenkstelle (8,9) hin gerichtet ist.
13. Klappenhalter nach einem der Ansprüche 3 bis
12, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlageflächen (21") eine sich seitlich von der Ausnehmung (31) bzw
von der die Anschlagfläche bildenden Seitenfläche (3Γ) erstreckende Gleitfläche (30) aufweist, an der
der eine Nockenabschnitt (29) beim Schwenken der Arme (1, 2) aus der ersten Endlage in die zweite
Endlage und umgekehrt unter vorübergehenden Zusammenpressen und anschließendem Entspannen
des Federelementes (22) gleitet.
14. Klappenhalter nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Nockenabschnitten
(28, 29) an dem einen Arm (2) eine vorzugsweise geradlinig verlaufende Umfangsfläche (33) vorgesehen
ist, gegen die in der zweiten Endlage die Gleitfläche (30) federnd anliegt und die Arme (1, 2) in
dieser Endlage arretiert.
15. Klappenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis
14, gekennzeichnet durch Mittel (30, 34), die die Arme (1, 2) in Zwischenstellungen zwischen der ersten
und der zweiten Endlage arretieren.
16. Klappenhalter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel von wenigstens einer
im Bereich des ersten Nockenabschnitts (29) vorgesehenen, vorzugsweise geradlinigen Umfangsfläche
(34) gebildet sind, gegen die in einer Zwischenstellung der Arme (1, 2) die Gleitfläche (30) federnd
anliegt und die zumindest in einem mittleren Teilbereich von der ersten Gelenkstelle (3) einen geringeren
Abstand aufweist als in Bereichen beidseitig von diesem mittleren Teilbereich.
17. Klappenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis
16, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (22) eine in einer Ausnehmung (25, 26) des Schiebers
(21) angeordnete Keder ist.
18. Klappenhalter nach Anspruch 17. dadurch gekennzeichnet,
daß die Feder (22) in einer sich in
Längsrichtung (L) des anderen Arms (1) erstreckenden Ausnehmung (23) dieses Arms untergebracht ist
und daß sich die Feder (22) mit einem Ende gegen das der ersten Gelenkstelle (3) angewendete Ende
dieser Ausnehmung (23) und mit dem anderen Ende gegen eine Abstützfläche (27) des Schiebers (21) abstützt
19. Klappenhalter nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest an einem Ende d<;r
Ausnehmung (23) im anderen Arm (1) eine Fixiernocke bzw. -nase (24) vorgesehen ist, die zur Halterung
der Feder (22) in das eine Ende dieser Feder hineinragt.
20. Klappenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche
(21") und der Schieber (21) aus Kunststoff bestehen.
kende Blattfeder ergeben sich bei dem bekannten Fenstersteller für die Arme zwar drei bevorzugte Stellungen,
nämlich eine erste Endlage, in der die beiden eingeklappten Arme im wesentlichen nebeneinander liegen
und die der Schließstellung des Fensters zugeordnet ist,
eine zweite Endlage, in der die beiden Arme eine im wesentlichen gestreckte Lage einnehmen und die der
Offenstellung des Fensters zugeordnet ist, sowie eine Zwischenlage in welcher die Arme einer; Winkel von
etwa 90° miteinander einschließen. Nachteilig ist bei dem bekannten Fenstersteller vor allem, daß eine definierte
Stellung der beiden Arme in der zweiten Endlage nicht gewährleistet ist, d. h. die Arme können unter erneutem
Verformen der Blattfeder auch über die zweite Endlage relativ zueinander verschwenkt werden. Nachteilig
ist weiter bei dem bekannten Fenstersteller, daß dieser im wesentlichen keine Bremswirkung aufweist,
d. h. beispielsweise beim Verschwenken der beiden Arme aus der Zwischenlage in die zweite Endlage ist es
zwar zunächst notwendig, die Blattfeder zu spannen, bereits vor Erreichen der zweiten Endlage entspannt
sich jedoch die Blattfeder wieder, so daß sich durch das Entspannen der Blattfeder sogar eine Beschleunigung
der Schwenkbewegung vor Erreichen der zweiten Endlage ergibt. Schon aus den genannten Gründen ist der
bekannte Fenstersteller kaum als Klappenhalter für Möbel geeignet.
!m übrigen erfordert der bekannte Fenstersteller ein
relativ aufwendiges Herstellungsverfahren, da der die
Die Erfindung bezieht sich auf einen Kiappenhalter,
bestehend aus zwei in einer ersten Gelenkstelle gelenkig miteinander verbundenen Armen, die an einem Ende
jeweils in einer zweiten bzw. dritten Gelenkstelle an
einem festen Möbelteil bzw. an einem beweglichen Möbelteil, wie einer Klappe od. dgl. anlenkbar und um die
erste Gelenkstein aus einer ersten, der Schließstellung
der Klappe od. dgl. zugeordneten Endlage, in der die
beiden eingeklappten Arme im wesentlichen nebeneinander liegen, in eine zweite, einer Offenstellung der 30 Nockenabschnitte bildende Geienkkopf als getrenntes Klappe od. dgl. zugeordnete Endlage, in der die beiden Teil hergestellt und mit dem einen Arm verbunden wer-Arme eine im wesentlichen gestreckte Lage einnehmen, den muß und für den anderen Arm ein U-förmiger relativ zueinander verschwenkbar sind, wobei an der Querschnitt erforderlich ist.
bestehend aus zwei in einer ersten Gelenkstelle gelenkig miteinander verbundenen Armen, die an einem Ende
jeweils in einer zweiten bzw. dritten Gelenkstelle an
einem festen Möbelteil bzw. an einem beweglichen Möbelteil, wie einer Klappe od. dgl. anlenkbar und um die
erste Gelenkstein aus einer ersten, der Schließstellung
der Klappe od. dgl. zugeordneten Endlage, in der die
beiden eingeklappten Arme im wesentlichen nebeneinander liegen, in eine zweite, einer Offenstellung der 30 Nockenabschnitte bildende Geienkkopf als getrenntes Klappe od. dgl. zugeordnete Endlage, in der die beiden Teil hergestellt und mit dem einen Arm verbunden wer-Arme eine im wesentlichen gestreckte Lage einnehmen, den muß und für den anderen Arm ein U-förmiger relativ zueinander verschwenkbar sind, wobei an der Querschnitt erforderlich ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19762653106 DE2653106C2 (de) | 1976-11-23 | 1976-11-23 | Klappenhalter |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19762653106 DE2653106C2 (de) | 1976-11-23 | 1976-11-23 | Klappenhalter |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2653106A1 DE2653106A1 (de) | 1978-05-24 |
| DE2653106C2 true DE2653106C2 (de) | 1984-04-26 |
Family
ID=5993746
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19762653106 Expired DE2653106C2 (de) | 1976-11-23 | 1976-11-23 | Klappenhalter |
Country Status (1)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE2653106C2 (de) |
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