DE2652061A1 - Gefaess zum einnehmen von gekuehlten getraenken sowie verfahren und vorrichtungen zu seiner herstellung - Google Patents
Gefaess zum einnehmen von gekuehlten getraenken sowie verfahren und vorrichtungen zu seiner herstellungInfo
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Description
- Bezeichnung- Gefäß zum Einnehmen von gekühlten Getränken
- sowie Verfahren und Vorrichtungen zu seiner Herstellung Die Erfindung bezieht sich auf ein Gefäß zum Einnehmen gekühlter Getränke, wie z. B. von Spirituosen, Cocktails, gekühlten Fruchtsäften u. dgl.
- Die bekannten Gefäßen dieser Art sind aus festen Stoffen, wie insbesondere Glas, keramischen Stoffen, Kunststoffen, aber auch aus Edelmetallen hergestellt und haben den Nachteil, daß sich das Getränk in ihnen nicht über übliche Gebrauchszeiten auf niedrigen Temperaturen hält, so daß es - soweit dies möglich ist -erforderlich wird, zum Kühlhalten Eisstückchen in die Getränke einzuführen, die einen zusätzlichen Raum beanspruchen und eine unzweckmäßige Kühlung von innen her herbeiführen, während durch die mehr oder weniger wärmeleitenden Gefäßwandungen die Kälte des Getränkes nach außen weiterhin abströmt. Außerdem bedeutet das Hinzufügen von Eisstückchen eine Unannehmlichkeit beim Trinken, da die Eisstückchen auf der Flüssigkeit schweben und den Trinkvorgang behindern.
- Aufgabe der Erfindung ist es, diesen Nachteil zu beheben.
- Dies gelingt gemäß der Erfindung dadurch, daß die Gefäße nicht mehr aus den vorstehend genannten Werkstoffen, sondern aus Eis bestehen.
- Die erfindungsgemäßen Gefäße machen demgemäß das Hinzufügen von Eisstückchen zu den Getränken überflüssig und verhindern einen Übertritt der Wärme von außen her auf den Inhalt, mit Ausnahme der Oberfläche, an welcher jedoch der Wärmeübergang deshalb gering ist, weil das Gefäß nicht bis zum Rande gefüllt ist und die sich am Inhalt abkühlende Luftschicht als schwerere Schicht auf der Oberfläche hält, da die seitlich nach oben abstehenden Gefäßränder ein Abströmen dieser schwereren, kälteren Luftschicht verhindern.
- Gemäß der Erfindung sollen diese Gefäße dadurch hergestellt werden, daß eine dem Gefäß entsprechende Form mit Wasser gefüllt, dieses tiefgefroren und das Gefäß ausgeformt - soweit es nicht sofort in Gebrauch genommen wird - bis zum Gebrauch tiefgekühlt gelagert wird.
- Bei der Benutzung eines erfindungsgemäßen Gefäßes kann es als Nachteil empfunden werden, daß der Rand des Gefäßes nicht genügend glatt ist. Hier empfiehlt es sich, das von der Herstellung von Gläsern bekannte Verfahren des Anschmelzens zu verwenden: Bei Gläsern wird bekanntlich der obere Rand abgesprengt und ist demgemäß scharfkantig. Anschließend an diesen Sprengvorgang werden dann die Ränder der Gläser unter ständigem Drehen erhitzt, so daß die scharfen Kanten verlaufen. Dieses Verfahren läßt sich im Rahmen der Erfindung in vereinfachter Form, nämlich z. B. in der Weise durchführen, daß man die Ränder der ausgeformten Gefäße - ggf. nach vorherigem Abschneiden oder sonstigem Bearbeiten zum Erzielen einer geraden Kante - anschmilzt, was durch einfaches Eintauchen in warmes Wasser oder auch in Wasser von Raumtemperatur erfolgen kann.
- Ein weiterer Nachteil der erfindungsgemäßen Gläser kann sich dann zeigen, wenn die Gläser auf einer empfindlichen Unterlage, z. B. einem polierten Tisch, abgestellt bzw. längere Zeit in der Hand gehalten werden. Dadurch können die Stellflächen beschädigt werden bzw. werden die Finger in einem abträglichen Maße angefeuchtet; es kann sogar bei starken Untertemperaturen der Gläser, die zweckmäßigerweise anzustreben sind, zum Anfrieren der Finger kommen. Um diesen Nachteil zu verhindern, empfiehlt es sich gemäß der Erfindung, das Gefäß nach seiner Ausformung zumindest an einem Teil seiner Außenseite - nämlich zumindest in den genannten Bereichen - mit einem dünnen, feuchtigkeitsdichten Überzug zu versehen, z. B. in einer entsprechenden Kunststofflösung zu tauchen bzw. mit ihr zu besprühen.
- Weitere Möglichkeiten zur Behebung dieser Nachteile werden nachstehend noch erläutert werden.
- Eine Vorrichtung zum Ausüben der vorgenannten Verfahren kann durch eine ein- oder mehrteilige Form gegeben werden, die durch einen Deckel verschlossen wird, der an seiner Unterseite einen Kern zur Hohlraumbildung aufweist. Der Kern, dessen Fläche auch einen nach unten zu einspringenden Absatz aufweisen kann, um hierbei ein genaues Maß für den Rauminhalt von z. B. zwei cl zu markieren, muß aus unnachgiebigem Werkstoff bestehen und insbesondere unter Berücksichtigen der Temperaturverhältnisse sowie der Schrumpfung beim Abkühlen in seinem Volumen entsprechend bemessen sein, während die Form, die beliebige, z. B. auch einen Kristall schliff nachahmende Innenfläche aufweisen kann, zumindest in gewissen Bereichen aus einem ausdehnungsnachgiebigen Werkstoff bestehen muß. Man kann-statt dessen die Nachgiebigkeit zur Aufnahme der Ausdehnung auf z. B. randnahe Dehnungsbereiche erstrekken und entweder wahlweise oder zusätzlich auch den Deckel entsprechend ausbilden.
- Eine derartige Form kann demgemäß auch im wesentlichen aus starrem Werkstoff bestehen und eine vorzugsweise nach außen weisende, dem oberen Rand benachbarte, umlaufende Dehnungssicke aufweisen, deren Dehnbarkeit entweder durch Herstellen aus einem anderen, nachgiebigen Werkstoff oder durch die Eigennachgiebigkeit des im allgemeinen starren Werkstoffes und eine entsprechend verminderte Wandstärke erzielt werden kann. Die Größe dieser Sicke kann dabei vorzugsweise so gewählt werden, daß nach Beendigen des Gefriervorganges die Sicke vollständig ausgezogen ist, so daß das ausgeformte Gefäß eine glatte Wandung aufweist.
- Die Verbindung zwischen Form und Deckel kann durch einen nach außen abgewinkelten Formrand und einen ihn von außen umgreifenden Deckelrand gebildet werden, wobei eine ggf. erforderliche Sicherung in üblicher Weise durch Bajonettverschluß o. dgl. vorgesehen werden kann. In allen Fällen empfiehlt es sich, bei der Herstellung der Gefäße die Form bis zum Rande und möglichst luftfrei zu füllen, was sich unschwer und nahezu von selbst durch das Eintauchen des Kernes in die mit Wasser gefüllte Form ergibt. Man erhält unter Umständen bereits auf diese Weise einen völlig glatten und keiner Nachbearbeitung bedürfenden Gefäßrand.
- Wie bereits erwähnt, kenn die Form auch ausschließlich aus starrem Werkstoff bestehen und die Dehnbarkeit entweder in einen besonderen, nicht nur nach außen, sondern auch nach unten abgewinkelten, nachgiebigen Formrand oder aber - bzw. zusätzlich - in einen nachgiebigen Deckelrand verlegt werden. Diese Lösungen haben den Vorteil, daß die Sicherung gegen Abheben des Deckels durch einfaches Einschnappen bzw. Einrasten der Ränder gegeneinander verhindert wird. Diese Ränder aus nachgiebigen Werkstoffen müssen solche Abmaße aufweisen, daß nach Rauminhalt und Ausformtemperatur bzw. der Tiefsttemperatur während des Herstellungsvorganges der Formrand etwa waagerecht verläuft.
- Ein Gefäß nach der Erfindung kann mit einer mit ihm nach der Herstellung, z. B. vor dem Einlagern, vereinte, saugfähige Unterlage versehen werden, die ggf. einen größeren Durchmesser aufweist, als die Gefäßstandfläche. Dabei ist es weiterhin möglich, eine Unterlage zu verwenden, die eine feuchtigkeitsdichte Unterschicht aufweist, um die Stellfläche des Gefäßes auch bei längerem Stehen zu schützen und ein Durchfeuchten der Unterlage zu verhindern. Der bestehende Rand der Unterlage kann ggf. auch noch napfartig nach oben gekrümmt sein, um größere Mengen aufzufangen, während es im allgemeSen genügt, auch ohne größeren Durchmesser die Stärke der saugfähigen Unterlage den gegebenen Verhältnissen anzupassen.
- Auch im Griffbereich läßt sich,abgesehen von dem vorstehend geschilderten Herstellungsverfahren, ein Schutz dadurch herstellen, daß während oder nach der Herstellung vorzugsweise feuchtigkeitsdichte und bzw. oder wärmeisolierende Schichten, z. B. Papier-oder Folienmanschetten, aufgebracht werden. Das Aufbringen derartiger Unterlagen bzw. Schutzschichten läßt sich durch Verflüssigen der Gefäßoberfläche, z. B. durch Tauchen in Wasser, und anschließendes Aufbringen dieser Schichten bewirken, wobei es empfehlenswert sein kann, das Gefäß erneut einzufrieren, sofern dies erforderlich sein sollte. In der Regel ist ein derartiges besonderes Einfrieren aber entweder deshalb überflüssig, weil die Gefäße anschließend in einem Gefrierfach gelagert werden oder weil die Temperaturen des Gefäßte so niedrig sind, daß das Einfrieren ohnehin erfolgt. Es kann sogar genügen, die Unterlagen bei Raumtemeperatur oder leicht erhöhten Temperaturen einfach anzulegen, wodurch sich der Anschmelz- und Friervorgang von selbst ergibt.
- Um das Ausformen des Kernes zu ermöglichen, muß sein Querschnitt nach unten zu abnehmen. Dies entspricht der üblichen Raumformausbildung von Trinkgefäßen, wobei es weiterhin üblich ist, die Querschnittsabnahme der Außenfläche geringer zu wählen, so daß die Wandstärke dieser bekannten Gefäße von oben nach unten zunimmt.
- Beim erfindungsgemäßen Gefäß aus Eis jedoch ergibt sich der besondere Vorteil eines stark verlangsamten Abschmelzens von oben nach unten zu.
- Die Erfindung ist an einigen Ausführungsbeispielen erläutert, die in der Zeichnung wiedergegeben sind. Hierbei zeigen Fig. 1 einen Längsscilnitt durch eine Form gemäß der Erfindung zur herstellung eines Becherglases, Fig. 2 einen entsprechenden Längsschnitt durch eine andere Ausführungsform, Fig. 3 einen entsprechenden Längsschnitt durch eine Form zur Herstellung eines Kelchglases.
- Fig. 4 und5 in Aufsicht und Schnitt eine Untersatzschale.
- Gemäß Fig. 1 weist die einteilige Form 5 die Gestalt eines Bechers auf, der aus einem starren und starkwandigen Boden 6 und einem demgegenüber dünneren und nachgiebigeren Seitenwandbereich 7, einer im Ausdehnungsbereich angeordneten, nach außen gewölbten, parallel zum Rand 8 verlaufenden Dehnungssicke 9 mit einer so dünnen Wandstärke, daß sich in diesem Ausdehnungsbereich eine gute Axialausdehnungsmöglichkeit ergibt, wobei Voraussetzung ist, daß der Werkstoff bei den für den Gefriervorgang erforderlichen, niedrigen Temperaturen die nötige Nachgiebigkeit aufweist und z. B. aus entsprechendem Kunststoff ausgewählt ist.
- Der Formrand 8 ist hakenförmig nach außen gekrümmt und wird von außen von dem Rand 10 des Deckels 11 übergriffen, der aus unnachgietigem Werkstoff besteht. An der Unterfläche 12 des Deckels setzt ein Kern 13 an, der Paraboloidform aufweist, so daß die Wandstärke 14 des in dieser Form hergestellten Gefäßes von oben nach unten hin zunimmt. Beim Einfriervorgang dehnt sich das Wasser unterhalb 4 °C und im unterkühltn Eiszustand aus, wobei diese Ausdehnung in der Hauptsache nach oben zu erfolgt und die Dehnungssicke 9 so bemessen ist, daß sie im Endzustand der Verfestigung dieses Bereiches gestreckt verläuft, so daß sich eine nur leicht oder ggf.
- gar keine Markierung am fertigen Gefäß zeigt. Es ist jedoch auch möglich, die Sicke so groß zu bemessen, daß sie als Verzierung dient, wobei jedoch dann dafür Sorge zu tragen ist, daß der Formrand 8 ein Ausformen noch zuläßt d. h. aus entsprechend nachglebigem Werkstoff gebildet ist.
- Die Form nach Fig. 1 weist außerdem noch einen Kristallschliff nachahmende Verzierungen 15 in ihrem unteren Teil auf, die so angeordnet sind, daß sie ebenfalls das Ausformen nicht behindern.
- Die Form 16 nach Fig. 2 entspricht in wesentlichen Teilen derjenigen nach Fig. 1, insbesondere hinsichtlich ihres Bodens 6, ihrer Seitenwandung 7, der jeweiligen Wandstärken, ihres Deckels 11 und des außen umgreifenden Deckelrandes 10 sowie des Kernes 13.
- Der Unterschied zwischen beiden Formen besteht einerseits darin, daß zwischen der Unterfläche des Deckels 11 und dem Kern 13 ein Bund 17 radial nach außen vorspringt, dessen Randfläche als Anschlag für den Formrand 18 dient, der U-förmig nach unten gekrümmt ist und in so hohem Maße elastisch ist, daß er sich bei Ausdehnung des Gefäßes nach oben zu an die Unterfläche des Deckels legt. Bei dieser Ausführungsform ist also eine Dehnungssicke 9 gemäß Fig. 1 durch das Zusammenwirken dieses besonderen Formrandes 18 mit der Unterfläche des Deckels ersetzt, wobei der Bund 17 bei der Ausdehnungsbewegungals Führung für die Formwandung 7 im Formrandbereich 18 dient.
- Die Kelchglasform 19 nach Fig. 3 besteht aus einem Fußteil 20, einem Stielteil 21 und einem Kelchteil 22, so daß sie gemäß einer Trennebene 23 in zwei Teile unterteilt sein muß, die einerseits durch eine napfartige, geschlossene Bodenklammer 24, andererseits durch eine Stielklammer 25 und zum dritten durch den Deckel 11 mit Bund 17 und Formrand 10 zusammengehalten wird. Die Bodenklammer 24 weist eine umlaufende Rille 26 und die Form einen entsprechenden Ringbund 27 auf.
- In Fig. 4 und 5 ist eine Untersatzschale 28 dargestellt, die mit einem fertigen Gefäß der vorstehend beschriebenen Art verbindbar ist.
- Das Volumen der Untersatzschale ist so bemessen, daß sie mindestens das zur Herstellung benötigte Riissigkeitsvolumen aufnehmen kann, sovbeim Gebrauch derartiger Gefäße das vom Gefäß abschmelzende Eiswasser sicher aufgefangen wird. Zweckmäßig ist es jedoch, das Volumen so groß zu bemessen, daß auch noch ein Teil des Gefäßinhaltes mit aufgenommen werden kann.
- Da die Untersatzschale schon aus optischen Gründen relativ flach sein sollte, ergibt sich außerdem der Vorteil einer höheren Standsicherheit. In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, wenn die Untersatzschale in ihrem zentralen Bereich 23 etwas erhöht ausgebildet ist und einen mit Ablaufschlitzen 30 versehenen Klemmrand 31 aufweist. Durch den erhöhten Bereich 29 wird vermieden, daß die Standfläche des mit der Untersatzschale verbindbaren Gefäßes in der sich bildenden Schmelzfltissigkeit steht und zu schnell abschmilzt. Der Durchmesser des Klemmrandes 30 ist so bemessen, daß der Fuß des Gefäßes gerade umfaßt wird. Die durch die Ablaufschlitze 30 gebildeten Klemmzungen sind zweckmäßig nachgiebig ausgebildet.
- Ansprüche
Claims (1)
- Ansprüche Verfahren zum Ilerstellen von Gefäßen zum Einnehmen gekühlter Getränke, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß eine dem Gefäß entsprechende Form mit Wasser gefüllt, dieses tiefgefroren und das Gefäß ausgeformt sowie ggf. bis zum Gebrauch tiefgekühlt gelagert wird.2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t , daß der Gefäßwand nach dem Ausformen in an sich bekannter Weise - ggf. nach vorherigem Bearbeiten, z. B. durch Tauchen in über dem Gefrierpunkt liegender Flüssigkeit2 vorzugsweise in Wasser von Raumtemperatur - angeschmolzen wird.3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß das Gefäß nach seiner Ausformung zumindest an einem Teil seiner Außenseite mit einem dünnen, feuchtigkeitsdichten Überzug, z. B. durch Tauchen oder I3espriihen, versehen wird.4. Vorrichtung zum Ausüben des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 3, g e k e n n z e i c h ne t durch eine Form (5, 19) und einen Deckel (11), der an seiner Unterseite einen Kern (13) zur Hohlraumbildung des GefriBes aufweist, sowie durch Verwenden eines ausdehnungsnachgiebrgen Werkstoffes für die Form, den Deckel und bzw. oder durch die Anordnung von entsprechenden Aus,(lehm mgsbereichen in diesen Teilen.5. Vorrichtung nach Anspruch 4, g e k e n n z e i c h n e t durch eine Form mit starrer Wandung (6, 7) und eine vorzugsweise nach außen weisende, aus elastischem Werkstoff bestehende bzw.eine der Elastizität des starren Werkstoffes entsprechende, dünne Wandstärke aufweisende, dem oberen Rand (8) benachbarte, umlaufende Dehnungssicke (9).6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, g e k e n n z e i c h -n e t durch einen nach außen abgewinkelten Formrand (8, 18) und einen ihn von außen umgreifenden Deckelrand (10).7. Vorrichtung nach Anspruch 6, g e k e n n z e i c h n e t durch einen nach außen und unten weisenden Formrand (18) aus nachgiebigem Werkstoff und von solchen Abmaßen, daß am Ende des Herstellungsvorganges der flach unten weisende Teil des Formrandes entsprechend dem gewtinschten Rauminhalt und der Ausform-(Tiefst-) Temperatur etwa waagerecht verläuft.8. Gefäß entsprechend einem der Ansprüche 1 bis 7, g e k e n n -z e i c h n e t diiich eine mit ihm nach der Herstellung, z. B.vor dem Einlagern vereinte, saugfähige Unterlage, die ggf. einen größeren Durchmesser als die Gefäß-Standfläche aufweist.() JinterLage zum Gefäß nach Anspruch 1, g e k e n n z e i c h -n e t durch eine feuchtigkeitsdichte Unterschicht.10. Gefäß entsprechend einem der Anspriiche 1 bis 7 bzw. nach Anspruch 8 oder 9, g e k e n n z e i c h n e t durch eine im Griffbereich während oder nach der Herstellung aufgebrachte, vorzugsweise feuchtigkeitsdichte und bzw. oder wärmeisolierende Schicht, z. B. eine Papier- oder Folienmanschette.11. Verfahren zum Herstellen von Gefäßen nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die mit der saugfähigen Unterlage bzw. der feuchtigkeitsdichten und bzw. oder wärmeisolierenden Schicht zu versehenden Bereiche, z. B. durch Tauchen in Wasser an ihrer Oberfläche verflüssigt und die Unterlagen bzw. Manschetten aufgebracht, anschließend ggf. das Gefäß erneut eingefroren wird.a2. Gefäß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, g e k e n n -z e i c h n e t durch eine in an sich bekannter Weise von oben nach unten zunehmende Wand stärke (14).13. Gefäß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch g e k e n n z e i c h n et, daß seine Standfläche mit einer (28) :lüssigkeitsundurchlässigen Untersatzschale verbindbar ist, deren Volumen mindestens dem für die Herstellung des Gefäßes benötigten Flüssigkeitsvolumen entspricht.
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