DE2536267A1 - Doppelt eingewickelte packungen und verfahren zu ihrer herstellung - Google Patents
Doppelt eingewickelte packungen und verfahren zu ihrer herstellungInfo
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Description
VON KREISLER SCHÖNWALD MEYER EISHOLD FUES VON KREISLER KELLER SELTING
PATENTANWÄLTE Dr.-Ing. von Kreisler f 1973
Dr.-Ing. K. Schönwald, Köln Dr.-Ing. Th. Meyer, Köln
Dr.-Ing. K. W. Eishold, Bad Soden Dr. J. F. Fues, Köln Dipl.-Chem. Alek von Kreisler, Köln
Dipl.-Chem. Carola Keller, Köln Dipl.-Ing. G. Selting, Köln
Ke/Ax
5 KÖLN ι 1^ August 1975
DEICHMANNHAUS AM HAUPTBAHNHOF
Doppelt eingewickelte Packungen und Verfahren zu ihrer Herstellung
Die Erfindung betrifft doppelt eingev/ickelte Packungen,
d.h. Sammelpackungen von vorverpackten Gütern, bei denen wenigstens eine wärmeschrumpfbar Polyolefinfolie verwendet
wird.
Polyolefinfolien, die durch Wärmeeinwirkung schrumpfbar sind, sind seit einiger Zeit bekannt. Sie xverden gewöhnlich
durch Recken einer Folie des Polymerisats bei einer geeigneten Temperatur, wobei den Molekülen ein gewisser
Orientierungsgrad verliehen wird, und anschließendes schnelles Kühlen der gereckten Folie, wodurch die Moleküle
in diesem orientierten Zustand festgelegt oder "eingefroren" werden, hergestellt. Dieser Zustand ist ein
Zustand der Spannung der Molekülstruktur und kann durch Erhöhen der Temperatur der Folie auf eine geeignete Höhe
aufgehoben werden, wobei die Folie wieder zu ihrem spannungsfreien Zustand oder ungefähr zu ihrem spannungsfreien
Zustand zurückschrumpft.
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Telefon: (0221) 2345 41-4 · Telex: 8882307 dopa d ■ Telegramm: Dompalent Köln
Diese Eigenschaft der Warmeschrumpfbarkeit wird auf dem
Verpackungssektor in erheblichem Umfange ausgenutzt. Wenn ein Gegenstand in eine warmeschrumpfbare Polyolefinfolie
eingewickelt und dann durch eine Heizvorrichtung, z.B. einen Ofen geführt wird, wo die Temperatur der Folie
schnell so weit erhöht wird, dass die ihr durch Recken verliehene Spannung aufgehoben wird, schrumpft die Folie
um den Gegenstand, den sie hauteng umschliesst und hierbei eine Schrumpfpackung bildet. Diese Verwendung von
Schrumpffolien aus Polyolefinen ist nicht auf das Einwickeln einzelner Gegenstände begrenzt. Seit einigen
Jahren ist es allgemein üblich geworden, aus einer Anzahl von Packgütern durch Einwickeln in Schrumpffolien
eine einzige Packung zu bilden, indem die Gegenstände zu einer grösseren Einheit zusammengefasst und die
grössere Einheit in eine warmeschrumpfbare Polyolefinfolie beispielsweise aus Polyäthylen niedriger Dichte
eingewickelt wird. Eine Packung von beispielsweise 10 Schachteln eines Medikamentes, z.B. Flaschen von Insulin,
kann ebenso wie 6 oder mehr Flaschen oder Dosen von flüssigen oder festen Materialien mit oder ohne geeignete
festlegende Teile, die die Flaschen oder Dosen in den gewünschten Lagen zueinander halten, beispielsweise in eine
einzelne Schrumpffolie eingewickelt und in eine Schrumpfpackung umgewandelt werden.
Diese Herstellung von Schrumpfpackungen mehrerer Gegenstände
unter Verwendung von Polyolefinfolien als Packstoff kann so erweitert werden, dass sogenannte doppelt
eingewickelte Packungen, d.h. Sammelpackungen von vorverpackten Einzelgütern, hergestellt werden. Hierzu wird
zunächst wenigstens ein Packgut in eine als primäre Folie
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bekannte erste Polyolefinfolie unter Bildung einer ersten Packung, die als primäre Packung bekannt ist,
eingewickelt. Dieses erste Einwickeln kann durch Aufschrumpfen oder durch einfaches Einwickeln in die Folie
ohne WärmeSchrumpfung erfolgen. Zwei oder mehrere dieser
primären Packungen werden dann zu einer grösseren Einheit zusammengestellt, und diese grössere Einheit wird
in eine zweite, warmeschrumpfbare Polyolefinfolie, die
als sekundäre Folie bekannt ist, unter Bildung einer zweiten Packung eingewickelt. Die sekundäre Folie muss
natürlich eine Schrumpffolie sein, während die primäre Folie wärmeschrumpfbar sein kann, aber nicht muss. Wenn
das Vorverpacken lediglich durch Einwickeln erfolgt, kann eine gewisse Schrumpfung der primären Folien stattfinden,
wenn die grössere Einheit der Einzelpackungen mit der sekundären Folie in eine Schrumpfpackung überführt wird.
Bei den doppelt eingewickelten Packungen können die primären und sekundären Folien aus gleichen oder verschiedenen
Polyolefinmassen bestehen, Insbesondere bei Verwendung von zwei Folien der gleichen Zusammensetzung
ist jedoch festzustellen, dass ohne besondere Verhütungsmaßnahmen Flächen der sekundären Folie durch das Wärmesc1"rümpfen
in feste Berührung mit Flächen der primären Folie gebracht werden,während die sekundäre Folie noch in
einem durch Wärme erweichten Zustand ist,wodurch die beiden Folien örtlich miteinander verschmelzen.Hierdurch wird
leichte Entnahme der primären Packungen aus einer doppeltj
eingewickelten Packung oder Sammelpackung verhindert. <
Verschiedene Verhütungsmassnahmen wurden in dem Bemühen ■
ausprobiert, dieses Problem des Verschmelzens der pri- { mären und sekundären Folien zu verhindern. Bei einer i
ORIGINAL
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dieser Methoden werden zwei Folien aus verschiedenen thermoplastischen Polymerisaten, z.B. eine Polyvinylchloridfolie
als primäre Folie und eine Folie aus Polyäthylen niedriger Dichte als sekundäre Folie, verwendet.
Bei Packungen, für die solche Folien verwendet werden, treten keine Schwierigkeiten durch Verschmelzen der Folien
auf, jedoch haben sie den Nachteil der Versprö'dung der Polyvinylchloridfolie bei Tiefkühltemperaturen. Darüberhinaus
sind sie verhältnismässig teuer wegen der höheren Kosten von Polyvinylchloridfolien gegenüber den Kosten
von Polyäthylenfolien.
Nach einer anderen Methode werden Lösungen von oberflächenaktiven
Verbindungen auf die Aussenseiteri der primären Folien oder auf die Innenfläche der sekundären
Folie unmittelbar vor dem Einwickeln der Gruppe von Einzelpackungen aufgebracht. Beispielsweise wird eine
5$ige wässrige Lösung des Netzmittels der Handelsbezeichnung
" Teepol" (Hersteller Shell Chemicals Ltd.) entweder auf die primäre oder sekundäre Folie aufgetragen.
Durch diese Behandlung wird das Verschmelzen der primären und sekundären Folie miteinander beim Schrumpfen der
sekundären Folie weitgehend verhindert, jedoch hat sich gezeigt, dass diese Methode lästig und umständlich ist
und dazu führt, daß die Heißsiegelschienen durch die getrocknete oberflächenaktive Verbindung bedeckt werden. ■
Ferner hat sich gezeigt, daß die oberflächenaktive Verbindung häufig ungleichmäßig verteilt wird, besonders j
wenn die Folie faltig ist.
Nach einer weiteren Methode wird eine der Polyolefinfolien mit einem Silicon beschichtet. Diese Methode hat
den Nachteil erhöhter Kosten und einer Verschlechterung
ORfGlNAL INP
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der Heißsiegelbarkeit der Folie durch die Beschichtung.
der Heißsiegelbarkeit der Folie durch die Beschichtung.
Bei einer weiteren Methode wird pulverförmiges Talkum oder pulverförmige Kreide auf eine der Polyolefinfolien
gestreut, jedoch ergeben sich hierbei Schwierigkeiten durch Verunreinigung der Packung mit dem Pulver.
Das Pulver pflegt ferner Schwierigkeiten beim Heißsiegeln zu verursachen.
Eine Methode, mit der das Problem des Verschmelzens wirksam ausgeschaltet werden kann, besteht darin, dass
ein geeigneter, die Verklebung verhindernder Lack auf eine der Folien gedruckt wird. Auch diese Methode hat
den Nachteil, dass sie die Kosten der Folie erheblich erhöht.
In der britischen Patentanmeldung 57 461/72 wird vorgeschlagen, das Problem des Verschmelzens der Folien
durch Einarbeiten eines Antiblocking-Zusatzstoffs entweder in die primäre oder sekundäre Folie zu lösen.
Gegenstand der Erfindung ist die Herstellung von doppelt eingewickelten Packungen oder Sammelpackungen
nach einem Verfahren, das dadurch gekennzeichnet ist. daß man wenigstens ein Packgut in eine erste heißsiegelbare
Polyolefinfolie unter Bildung einer ersten Packung einwickelt, mehrere dieser Einzelpackungen zu einer
grösseren Einheit zusammenfasst und die grössere Einheit in eine zweite heißsiegelbare Polyolefinfolie, die
eine warmeschrumpfbare Folie ist, einwickelt, wobei wenigstens eine der beiden heißsiegelbaren Polyolefinfolien
eine zellige Polyolefinfolie ist.
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ORIGINAL
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Dieses Verfahren bietet sowohl wirtschaftliche als auch praktische Vorteile gegenüber dem vorstehend beschriebenen
Verfahren der Verhinderung des Verschmelzens zwischen den primären und sekundären Folien.
Die Erfindung umfasst ferner eine doppelt eingewickelte Packung oder Sammelpackung von vorverpackten Gütern,
bestehend aus einer Gruppe von mehreren Einzelpackungen oder ersten Packungen, die jeweils aus wenigstens einem
in eine erste heißgesiegelte Polyolefinfolie gewickelten Packgut besteht, wobei die Gruppe von Packgütern in
eine zweite heißgesiegelte, durch Wärmeeinwirkung um die
Gruppe von Packgütern geschrumpfte Polyolefinfolie eingepackt und wenigstens eine der heißgesiegelten Polyolefinfolien
eine zellige Polyolefinfolie ist.
Die erste Stufe des Verfahrens gemäss der Erfindung besteht aus dem Einwickeln wenigstens eines Gegenstandes
in eine primäre heißsiegelbare Polyolefinfolie unter Bildung einer primären Packung oder Einzelpackung. j
Dieses Einwickeln kann entweder nach einem üblichen ί Einwickelverfahren oder einem üblichen Verfahren der j
Herstellung von Schrumpfpackungen erfolgen. Wenn das J
Einwickeln durch Aufschrumpfen erfolgt, muss natürlich eine wärmeschrumpfbare Polyolefinfolie als primäre Folie
verwendet werden, während bei Anwendung eines üblichen '■
Einwickelverfahrens die primäre Polyolefinfolie keine Schrumpffolie sein muss. Eine Vielzahl von primären i
i Packungen, die in dieser Weise eingewickelt worden sind, wird dann zu einer grösseren Einheit zusammengestellt,
die in eine wärmeschrumpfbare Polyolefinfolie
eingewickelt wird. Diese sekundäre Folie muss natürlich eine Schrumpffolie sein.
€ 0 3 8 ü 9 / 0 4 2 U
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Wenn die Gegenstände durch Einwickeln in die Primärfolien verpackt werden, ist es vorteilhaft, das Einwickeln
so vorzunehmen, dass möglichst wenig überschüssige primäre Folie vorhanden ist, die mit der sekundären Folie in Berührung
kommen kann, wenn diese durch Wärmeeinwirkung geschrumpft wird.
Beliebige übliche Vorrichtungen können zur Herstellung der Schrumpfpackung, d.h. für das Aufschrumpfen auf die
primäre Packung, wo dies zweckmässig ist, und für die Herstellung der sekundären Schrumpfpackung angewandt werden.
Bevorzugt wird im allgemeinen eine aus Folien-Einwickelmaschine und Wärmetunnel bestehende Anordnung. In der
Folien-Einwickelmaschine wird eine Folie um den Gegenstand oder die Gegenstände oder die Gruppe von Packgütern gewickelt,
und die Packungen durchlaufen dann den Schrumpftunnel, der ein Wärmetunnel ist, in dem als Heizmedium
zweckmässig ein Heißluftstrom verwendet werden kann. Die
Vorrichtung wird in Verbindung mit Vorrichtungen zum Heißsiegeln der Polyolefinfolien betrieben. Sie kann auch in
Verbindung mit einer Vorrichtung, die die Einzelpackungen zu einer grösseren Einheit zusammenfasst, arbeiten. Normalerweise
wird eine Kombination von Einwickelmaschine und Wärmetunnel zur Herstellung der primären Schrumpfpackungen,
wo dies zweckmässig ist, verwendet. Eine Anzahl dieser Einzelpackungen wird dann zu einer grösseren
Einheit zusammengefasst, und die grössere Einheit wird durch eine zweite Kombination von Einwickelmaschine und ι
Wärmetunnel geführt, wobei die gewünschte doppelt eingewickelte Packung oder Sammelpackung erhalten wird. Wenn ι
die primären Packungen keine Schrumpfpackungen sind, i
werden sie vor dem Zusammenfassen zu einer grösseren Ein- j heit lediglich eingewickelt. Das Einwickeln kann ebenfalls i
f> 0 3 8 Q 9 / ϋ 4 2 U
ORIGINAL INSPECTED
Λ ρ· A1 Γ' * Γ 'ί
/ 5 O Ό / Ό I
in üblichen Maschinen erfolgen.
Die verwendete Einwickelfolie kann in Abhängigkeit von der Art der jeweils durchzuführenden Verpackungsaufgabe
gewählt werden. Die Heißsiegelelektroden können beispielsweise aus einer einzelnen stabförmigen Heizschiene
oder einer L-förraigen Heizschiene bestehen, wobei die letztere mit in der Mitte gefalteten Polyolefinfolien
verwendet wird. Als Beispiele geeigneter Arten der Herstellung von Schrumpfpackungen sind das Einwickeln
in Schlauchfolien und der Falteinschlag (overallwrapping) zu nennen.
Die für die Zwecke der Erfindung verwendeten primären und sekundären Folien können aus gleichen oder verschiedenen
Polyolefinmassen bestehen. Wenn die Folien aus verschiedenen Polyolefinmassen bestehen, können
die Polyolefine, auf denen die Pressmassen basieren, gleich oder verschieden sein.
Gemäss der Erfindung ist wenigstens eine der beiden verwendeten Folien eine zellige Polyolefinfolie. Es hat
sich gezeigt, dass es durch Verwendung einer zelligen Folie als eine der in einer Sammelpackung verwendeten
Folien möglich ist, die andere Folie mehr aus Gründen der Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit und nicht ;
aus zwingenden praktischen Gründen zu wählen. Durch die ' zellige Folie wird ferner die Notwendigkeit des Auf- j
träges von Trennmitteln ausgeschaltet, um eine Ver- j Schmelzung in unerwünschtem Maße zu verhindern.
Diese relative Freiheit der Wahl ergibt sich aus der überraschenden Tatsache, dass bei Verwendung einer
zelligen Polyolefinfolie als eine der Folien in einer
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doppelt eingewickelten Packung der Grad der Verschmelzung, die, falls überhaupt, zwischen den primären
und sekundären Folien auftritt, erheblich geringer ist, als wenn jede verwendete Folie nicht-zellig
wäre und aus dem gleichen Polyolefin bestünde. Es zeigt sich in den meisten Fällen, dass die Verschmelzung,
falls überhaupt, zwischen einer zelligen Polyolefinfolie und einer anderen zelligen Polyolefinfolie
oder einer nicht-zelligen Polyolefinfolie, die damit in einer Sammelpackung verwendet wird, annehmbar gering
ist, so dass die meisten Kombinationen der gleichen oder verschiedenen Polyolefinfolien für die Zwecke der
Erfindung geeignet sind, vorausgesetzt, dass wenigstens eine der beiden Folien eine zellige Folie ist. Besonders
gut geeignete Kombinationen von Folien lassen sich jedoch leicht experimentell ermitteln. Es wurde
beispielsweise gefunden, dass eine zellige Folie aus einem Athylenhomopolymeren oder -copolymeren von
hoher Dichte ohne weiteres sowohl als primäre als auch als sekundäre Folie verwendet werden kann. Ferner kann
eine solche Folie einwandfrei entweder als primäre '> oder sekundäre Folie in Kombination mit einer üblichen J
nicht-zelligen Folie auts Athylenhomopolymeren oder -copolymeren
von niedriger Dichte,d.h. zweckmässig einer Dichte bis 0,93 g/crrr verwendet werden.
Wenn sowohl eine zellige als auch eine nicht-zellige
Folie in der Sammelpackung verwendet werden und ein j
hoher Grad von Transparenz beispielsweise für die primäre Folie gewünscht wird, um leichte Erkennbarkeit
des Produktes in der aus der sekundären Folie genommenen primären Packung sicherzustellen, ist es
im allgemeinen vorteilhaft, die zellige Folie als
η 9 8 o 9 / o k 2 u
ORIGINAL INSPECTED
sekundäre Folie zu verwenden, da sie normalerweise eine geringere Transparerz hat als eine entsprechende nichtzellige
Folie.
Wenn festgestellt wird, dass eine gewisse Verschmelzung zwischen den beiden Folien während des Schrumpfens der
sekundären Folie auftritt, kann es vorteilhaft sein, die Rollen der Folien oder die Polyolefine, aus denen die
Folien hergestellt sind, umzukehren, um diese Verklebung auf ein annehmbares Maß zurückzuführen, wobei zu berücksichtigen
ist, dass wenigstens die sekundäre Folie wärmeschrumpfbar sein muss. Natürlich wäre ein unannehmbarer
Grad der Verschmelzung zwischen den beiden Folien eine solche Verschmelzung, dass die Folien durch Einwirkung
einer Zugkraft zwischen den Folien nicht mehr voneinander trennbar sind.
Als Polyolefine eignen sich für die erfindungsgemass
verwendete nicht-zellige Folie beliebige filmbildende Polyolefine, z.B. Olefinhomopolymere beispielsweise aus
Äthylen, Propylen oder 4-Methyl-penten-l, und Olefinco- ι
polymerisate beispielsweise aus Äthylen und Propylen. Bevorzugt werden Polyolefine, die wenigstens 50 Gew.-%
Äthyleneinheiten enthalten, insbesondere Äthylenhomopolymere von niedriger Dichte, mittlerer Dichte oder hoher
Dichte. Polyolefine, die Einheiten von copolymerisierbaren Monomeren enthalten, die keine Olefine sind, können eben- l
falls verwendet werden. Geeignet sind beispielsweise ! Äthylen-Vinylacetat- und Äthylen-Äthylacrylat-Copolymerisate,
die normalerweise wenigstens 90$, vorzugsweise wenigstens
96 Gew.-% Äthyleneinheiten enthalten. Der hier gebrauchte
Ausdruck "Polyolefin" umfasst Copolymerisate, die Einheiten aus einem Olefin und Einheiten aus einem copoly-
merisierbaren Monomeren, das kein Olefin ist, enthalten. Gemische von zwei oder mehr Polyolefinen können ebenfalls
verwendet werden.
Die nicht-zellige Folie für d±e Zwecke der Erfindung kann aus einer Strangpressmasse auf Polyolefinbasis
nach dem üblichen Flachlegeverfahren, das in bekannter V/eise so durchgeführt wird, dass Folien mit der gewünschten
Wärmeschrumpfbarkeit erhalten werden, hergestellt
werden.
Für die Zwecke der Erfindung wird vorteilhaft eine zellige Polyolefinfolie verwendet, die aus einem filmbildenden
linearen Polyolefin besteht, das bei Raumtemperatur wenigstens teilweise kristallin ist. Gemische
von Polyolefinen, die wenigstens 50 Gew.-% eines solchen
Polyolefins enthalten, können ebenfalls verwendet werden. Als Beispiele solcher Polyolefine sind lineare Homopolymere
und Copolymere von Äthylen und/oder Propylen und/ oder 4-Methyl-penten-l zu nennen. Vorzugsweise wird als
Polyolefin ein Athylenhomopolymeres oder -copolymeres verwendet, das zweckmässig eine Dichte von wenigstens
0,9^ g/cm-5 hat. Diese Äthylenpolymerisate hoher Dichte
können durch Polymerisation von Äthylen und wahlweise einer geringeren Menge von zweckmässig 0,5 bis 10 Gew.-%
eines damit copolymerisierbaren ot-Olefins, z.B. Propylen
oder Buten-1, hergestellt werden. Die Polymerisation ,
kann beispielsweise nach einem üblichen Niederdruckverfahren durchgeführt werden. Als Beispiele geeigneter j
Äthylenpolymerisate hoher Dichte sind die Polymerisate ι zu nennen, die unter den Bezeichnungen "Rigidex 2000", :
"Hizex 7000 F" und"Hostalen GMVP 9955 F" im Handel erhältlich sind. Besonders bevorzugt als zellige PoIy-
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olefinfolien werden für die Zwecke der Erfindung die
zelligen Folien, die Gegenstand der DT-PS
(Patentanmeldung P entsprechend der
britischen Patentanmeldung 35 781/74 vom gleichen Tage)
sind. Bevorzugt werden ferner zellige Folien dieser Art,
die wärmeschrumpfbar sind.
Die zelligen Polyolefinfolien können durch Strangpressen aus einer Pressmasse auf Basis eines Polyolefins, z.B.
einer Pressmasse, die ein Polyolefin der oben genannten Art und ein Treibmittel enthält, hergestellt werden. Die
Pressmasse kann nach üblichen Verfahren zu Folien extrudiert werden, die während der Herstellung gereckt
werden können, um sie wärmeschrumpfbar zu machen. Vorzugsweise wird jedoch nach dem Verfahren gearbeitet, das j
Gegenstand der vorstehend genannten deutschen Patentschrift ist und so durchgeführt werden kann, dass Schrumpffolien
erhalten werden.
Die zelligen Polyolefinfolien haben vorteilhaft eine !
scheinbare Dichte (apparent density) von nicht mehr als |
90 % der Dichte der Polyolefin-Pressmasse, aus der sie \
hergestellt werden. Der Ausdruck "scheinbare Dichte" be- '
deutet die in der folgenden Weise bestimmte Dichte der
2 zelligen Folie: Die mittlere Dicke einer 50 cm grossen
Probe der zelligen Folie wird vor einer etwaigen Modi- ι fikation durch Prägen aus einer Anzahl von Messungen mit ,
einem Mikrometer, das mit einer Genauigkeit von 0,001 mm ablesbar ist, gemäss British Standard 2782, Methode 512B
(1970), bestimmt. Die Probe wird ausserdem gewogen. Die
scheinbare Dichte wird aus dem Gewicht und den Abmessungen berechnet, wobei ein Wert in g/cnr erhalten
wird.
B 0 9 8 0 9 / 0 U 2 U
ORJGINAL IMSPEGTED
Die Polyolefin-Pressmassen, aus denen die zelligen oder nicht-zelligen Folien hergestellt werden, können
ausser dem Polyolefin oder den Polyolefinen Pigmente, Füllstoffe, Schmiermittel, Gleitmittel und andere
modifizierende Zusätze nach Bedarf enthalten. Die zelligen Polyolefinfolien werden normalerweise aus
Polyolefin-Pressmassen, die ein Treibmittel enthalten, hergestellt.
Die in der oben beschriebenen Weise bestimmte mittlere Dicke sowohl der zelligen als auch der nicht-zelligen
Folien liegt normalerweise im Bereich von 30 bis 50 u
für die primäre Folie und im Bereich von 50 bis 250 u
für die sekundäre Folie, jedoch stellen diese Zahlen keine Begrenzung dar.
Beide Folien sollten so beschaffen sein, dass sie zweckmässig nach üblichen Verfahren heißsiegelbar sind.
Die Erfindung wird durch die folgenden Beispiele weiter erläutert.
Eine 42 u dicke heißsiegelbare,wärmeschrumpfbar
zellige Polyolefinfolie, nachstehend als Folie A bezeichnet, mit einer scheinbaren Dichte von 0,598 g/cnr
wurde aus einem Polyäthylen von hoher Dichte (Dichte 0,952 g/cnr, Schmelzflussindex 0,03 g/10 Min.; Produkt
"Hizex 7000 F", Hersteller Mitsui Petrochemicals Industries Ltd.) als breitgelegte Folie durch Aufschlitzen
einer flachgelegten Folie hergestellt, die auf die in
Beispiel 5 der DT-PS (Patentanmeldung
P entsprechend den britischen Patent-
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/S36267
anmeldungen 35 781/74 und 42 46o/74) hergestellt worden
war. Eine 38 u dicke heißsiegelbare, wärmeschrumpfbare,
nicht-zellige Folie, nachstehend als Folie B bezeichnet, wurde aus einem Polyäthylen niedriger Dichte (Dichte
0,92 g/cnr, Schmelzflussindex 2,0 g/10 Min., bestimmt gemäss BS 2782) nach einem üblichen Folienblasverfahren
hergestellt.
Die Folien wurden beide auf Heißsiegelbarkeit unter Verwendung eines üblichen impulsbeheizten Heißsiegelgerätes
mit Querzuführung (Engineering Developments Ltd.)
geprüft. Die mit den Folien A und B gelegten Heißsiegelnähte wurden untersucht und in jedem Fall als gut befunden.
Paare von würfelförmigen Holzklötzen von 76 mm Kantenlänge wurden zusammengelegt und in einen Schlauch der
Folie A eingewickelt. Die Folie wurde geschrumpft, indem die Packung durch einen Wärmetunnel der Engineering
Developments Ltd. geführt wurde. Die Eintrittstemperatur der Luft im Tunnel betrug 2000C. Die eingewickelten I
Blöcke wurden mit einer Geschwindigkeit von 9,1 m/Min,
durch den 1,07 m langen Tunnel geführt.
Sechs der in dieser Weise hergestellten primären Schrumpfpackungen wurden zusammengefasst, in einem
Schlauch der Folie A (sekundäre Folie) eingewickelt und dann durch den gleichen Wärmetunnel geführt, wobei eine
doppelt eingewickelte Packung oder Sammelpackung erhalten wurde. Auf diese Weise wurden 10 Sammelpackungen
hergestellt.
Der Versuch wurde unter Verwendung der Folie A als ) primäre Folie und der Folie B als sekundäre Folie und
€09809/042 h,
ORIGINAL INSPECTED
dann erneut unter Verwendung der Folie B als primäre Folie und der Folie A als sekundäre Folie und abschliessend
unter Verwendung der Folie B sowohl als primäre als auch als sekundäre Folie wiederholt.
Die mit jeder Kombination von Folien hergestellten Sammelpackungen wurden auf Verschmelzung zwischen den
primären und sekundären Folien untersucht. Bei allen Versuchen, die unter Verwendung der Folie A durchgeführt
wurden, Hessen sich die primären und sekundären Folien der Sammelpackung leicht trennen, während bei jeder
Packung, die bein letzten Versuch unter Verwendung der Folie B sowohl als primäre als auch als sekundäre Folie
hergestellt worden waren, eine starke Verschmelzung zwischen den beiden Folien eingetreten war. Selbst wenn ;
die Geschwindigkeit, mit der die Sammelpackungen den
Wärmetunnel durchwanderten, bei dem Versuch mit der Folie B sowohl als primäre als auch als sekundäre Folie erhöht
wurde, war die Verschmelzung zwischen den Folien immer noch erheblich und unannehmbar.
Paare von Nylon-Damenstrümpfen wurden unter Verwendung der im Beispiel 1 beschriebenen einlagigen Folie A eingewickelt,
wobei heißgesiegelte Endverschlüsse in ! Kuvertfaltung hergestellt wurden. Zwanzig dieser Einzel- \
packungen wurden zusammengelegt und dann unter Verwendung; der Folie B als sekundäre Folie unter Verwendung des in |
Beispiel i beschriebenen Wärmetunnels unter den gleichen Bedingungen zu einer Schrumpfpackung zusammengefasst.
Die Untersuchung der hergestellten Sammelpackung ergab keine Verschmelzung zwischen den primären und sekundären
Folien. I
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ORIGINAL INSPECTED
/- 3 O O jL O /
- 16 - " ■ ■
Die in Beispiel 1 beschriebenen Versuche, bei denen die Folie A verwendet wurde, wurden unter Verwendung der
Folie C anstelle der Folie A wiederholt. Die Folie C war eine aus dem gleichen Polyäthylen hoher Dichte wie die
Folie A hergestellte nicht-zellige, heißsiegelbare, wärmeschrumpfbare
Folie einer Dicke von 50 u. Die Untersuchung
der hergestellten Sammelpackungen ergab, dass eine starke Verschmelzung zwischen der Folie C und der Folie B ohne
Rücksicht darauf, ob die Folie C als primäre oder sekundäre Folie verwendet wurde, eingetreten war. Ferner war
eine starke Verschmelzung zwischen den primären und sekundären Folien eingetreten, wenn beide aus der Folie C
bestanden.
Diese Beispiele zeigen, dass eine starke Verschmelzung zwischen den primären und sekundären Folien stattfand,
wenn beide nicht-zellige Folien waren, dass jedoch keine wesentliche Verschmelzung stattfand, wenn gemäss der Erfindung
wenigstens eine der Folien eine zellige Folie war.
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Claims (25)
- PatentansprücheDoppelt eingewickelte Packungen, bestehend aus einer Gruppe von mehreren ersten Pickungen, die jeweils aus wenigstens einem in eine erste heißgesiegelte Polyolefinfolie eingewickelten Gegenstand bestehen, wobei die Gruppe von Einzelpackungen in eine zweite heißgesiegelte Polyolefinfolie eingewickelt ist und wenigstens eine der heißgesiegelten'Polyolefinfolien eine zellige Polyolefinfolie ist.
- 2. Packungen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Folie durch Wärmeeinwirkung um den Gegenstand oder die Gegenstände geschrumpft worden ist.
- ^. Packungen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die oder jede zellige Folie aus einem Äthylenhomopolymeren oder -copolymeren hoher Dichte besteht.
- 4. Packungen nach Anspruch 1 oder 2, dadirch gekennzeichnet, daß die erste Folie eine nicht-zellige Folie und die zweite Folie eine zellige Folie ist.
- 5. Packungen nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gel ennzeichnet, daß die erste Folie aus einem Äthylenhomopolymeren oder I -copolymeren niedriger Dichte und die zweite Folie aus einem Äthylenhomopolymeren oder -copolymeren hoher Dichte besteht. ' >
- 6. Packungen nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,!daß jede Folie eine zellige Folie ist. jι ί
- 7. Packungen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, |daß jede Folie aus einem Äthylenhomopolymeren oder -copolymeren hoher Dichte besteht.
- 8. Verfahren zur Herstellung von doppelt eingewickelten Packungen nach Anspruch 1 bis 7* dadurch gekennzeichnet, daß man wenigstens einen Gegenstand mit einer erstenG O 9 8 ü 9 / ΰ 4 2 4ORIGINAL INSPECTEDheißsiegelbaren Polyolefinfolie unter Bildung einer ersten Packung umhüllt, mehrere solcher Packungen zu einer Gruppe zusammenfasst und aus der Gruppe von Einzelpackungen durch Einwickeln in eine zweite heißsiegelbare Polyolefinfolie, die eine wärmeschrumpfbare Folie ist, eine Schrumpfpackung herstellt, wobei wenigstens eine der beiden heißsiegelbaren Polyolefinfolien eine zellige PolyolefInfolie ist.
- 9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß man die erste Packung durch Einwickeln des Gegenstandes oder der Gegenstände in die erste Folie herstellt.
- 10. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ! man die erste Packung durch Aufschrumpfen der ersten ; Folie, die eine wärmeschrumpfbare Folie ist, auf den ι Gegenstand oder die Gegenstände herstellt.
- 11. Verfahren nach Anspruch 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine der beiden Folien eine zellige Folie und die ! andere eine nicht-zellige Folie ist.
- 12. Verfahren nach Anspruch 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß man als erste Folie eine nicht-zellige Folie und als zweite Folie eine zellige Folie verwendet.
- 13. Verfahren nach Anspruch 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß man eine nicht-zellige Folie verwendet, die aus einem Polyolefin, das wenigstens 50 Gew.-% Ä'thyleneinheiten enthält, besteht.
- 14. Verfahren nach Anspruch 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß man eine nicht-zellige Folie verwendet, die aus einem Äthylen/Äthylacrylat-Copolymerisat oder einem Äthylen/Vinylacetat-Copolymerisat besteht.
- 15· Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Copolymerisat wenigstens 90 Gew.-% Äthyleneinheiten, vorzugsweise wenigstens 96 Gew.-% Äthylen609809/0424ORIGINAL INSPECTED- 19 - 753^267einheiten enthält.
- 16. Verfahren nach Anspruch 8 bis I3, dadurch gekennzeichnet, daß man eine nicht-zellige Folie verwendet, die aus einem Äthylenhomopolymeren besteht.
- 17. Verfahren nach Anspruch 8 bis 10, daäurch gekennzeichnet, daß man als erste Folie und als zweite Folie zellige Folien verwendet.
- 18. Verfahren nach Anspruch 8 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß man zellige Folien verwendet, die aus einem filmbildenden linearen Polyolefin, das bei Raumtemperatur wenigstens teilweise kristallin ist, hergestellt worden sind.
- 19. Verfahren nach Anspruch 8 bis V~(, dadurch gekennzeichnet, daß man zellige Folien verwendet, die aus einem Äthylenhomopolymeren oder -copolymeren hoher Dichte bestehen.
- 20. Verfahren nach Anspruch 8 bis I7, dadurch gekennzeichnet, daß man zellige Folien verwendet, die Gegenstand der DT-PS (Patentanmeldung Pentsprechend den britischen Patentanmeldungen 35781/74 und 42460/74) sind.
- 21. Verfahren nach Anspruch 8 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß man eine aus einem Äthylenhomopolymeren oder -copolymeren hoher Dichte bestehende zellige Folie und eine aus einem Äthylenhomopolymeren oder -copolymeren niedriger Dichte bestehende nicht-zellige Folie verwendet.
- 22. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß jede Folie aus einem Äthylenhomopolymeren oder -copolymeren hoher Dichte besteht.609809/042AORIGINAL INSPECTED-20- /536267
- 23. Verfahren nach Anspruch 8 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß man zellige Folien verwendet, die eine scheinbare Dichte von nicht mehr als 90% der Dichte der Polyolefin-Preßmasse, aus der sie hergestellt worden sind,- haben.
- 2Ά . Verfahren nach Anspruch 8 bis 2J, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Folie eine mittlere Dicke im Bereich von j50 bis 50 jum hat.
- 25. Verfahren nach Anspruch 8 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Folie eine mittlere Dicke in Bereich von 50 bis 250 um hat.609809/0424ORIGINAL INSPECTED
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