DE2530945C3 - Verpackung für Flüssigkeiten mit verbesserter Aufreißöffnung - Google Patents
Verpackung für Flüssigkeiten mit verbesserter AufreißöffnungInfo
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Classifications
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Description
Die Erfindung geht aus von bekannten Verpackungen für Flüssigkeiten aus Karton oder dergleichen, der auf
seinen Oberflächen flüssigkeitsundurchlässig ist, mit einer durch Aufreißen zu öffnenden Ausgußtülle und mit
durch Endkanten getrennten Seiten- und Endwänden, wobei in einer die Ausgußtülle aufweisenden Endwand
eine im wesentlichen sich bis an die benachbarte Endkante erstreckende Perforationslinie vorgesehen ist,
und in dem von der Perforationslinie eingeschlossenen Bereich zur Bildung einer Ausgießöffnung und um
diesen Bereich herum auf der Innenseite der Verpakkung ein Abdeckstreifen aus Kunststoff aufgesiegelt ist.
Bei derartigen Verpackungen wird als Trägermaterial Karton, Pappe oder dergleichen verwendet, welches auf
seinen Oberflächen mit einem Kunststoff beschichtet und dadurch flüssigkeitsundurchlässig gemacht ist.
Diese Verpackungen eignen sich sowohl für pulverförmiges und körniges Füllgut, als auch für Flüssigkeiten,
beispielsweise Milch.
Zweck der Erfindung ist die Schaffung einer praktischen Aufreißöffnung, wobei selbstverständlich
stets cie Dichtigkeit der Verpackung gewährleistet sein muß.
Nach einem älteren Vorschlag (Patentanmeldung P 25 20 569.0) hat man versucht, die Aufreißöffnung
durch eine im wesentlichen in sich geschlossene Perforationslinie in der oberen Endwand der Verpakkung
vorzusehen, wobei die Perforationsschnittc durch das Kartonträgermaterial einschließlich der Kunststoffbeschichtungen
hindurchgehen, dennoch der äußere Kunststoffilm im wesentlichen dicht ist und mindestens
im Bereich der Perforationslinie auf der Innenseite der Verpackung ein Abdeckstreifen aus Kunststoff angeordnet
ist. In diesem Zusammenhang ist eine vorteilhafte Ausführungsform vorgeschlagen, bei welcher
die in sich geschlossene Perforationslinie in Draufsicht die Gestalt eines rechteckigen Streifens hat,
mit zwei Längskanten, die am inneren Ende des Streifens durch jeweils eine Querlinie verbunden sind,
und sich am äußeren F.nde an der Spitze des Lappens durch die Verschlußrippe hindurch bis zur freien
Außenkante erstrecken. Bei diesem älteren Vorschlag hat man schon den Vorteil erreicht, daß man zum
Ergreifen des abzureißenden Karionstreifens die gefüllte Verpackung nicht erst zusammendrücken muß.
Dadurch ergibt sich für den Verbraucher eine erheblich einfachere Handhabung. Nach dem Abreißen des
Kartonstreifens ergibt sich aber gemäß dem alteren Vorschlag eine Ausgießöffnung, deren äußeres Ausgießende
sich im dreieckigen Lappen befindet. Wie bei allen bekannten Verpackungen muß dieser vor dem öffnen
der Ausgießtülle zunächst von der einen schmalen Seitenwand, auf die er umgefaltet und auf welcher er
befestigt ist, abgerissen und hochgestellt werden.
Eine Verpackung der eingangs erwähnten Art ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster 19 55 846 bekannt.
Dort ist zwar auch durch drei Schnittlinien eine begrenzte Ausgießfläche vorgesehen, welche die Gestalt
eines U hat und am Kartonträgermaterial mit einem Scharnier angelenkt ist. Auf der Innenseite der
Behälterwand ist ein Folienzuschnitt ganzflächig im Bereich der Ausgießfläche von unten so aufgesiegelt,
daß die gekannten Schnittlinien dichtend überdeckt sind. Eine solche ganzflächige Aufsiegelung hat aber bei
der Herstellung den Nachteil, daß die fert:ge Packung
undicht werden kann. Dies liegt an durch das Schweißen verbrauchtem und für das Abdichten fehlendem
Schmelzmaterial. Ferner hat man das Ausgießen durch Ansetzen eines gesonderten Zuschnittes und Aufsiegeln
gelöst. Das Herstellen und Auflegen eines gesonderten Zuschnittes ist aber kostenaufwendig.
Aus der US-Patentschrift 31 01 879 ist ferner eine Verpackung bekannt, bei welcher die Ausgießöffnung
bei der Herstellung vollständig ausgestanzt und danach sowohl von der Innenseite von einer Folie als auch von
der Außenseite durch eine weiteie Folie durch Siegelung abgedichtet wird. Das Aufbringen zweier
Abdichtfolien ist aber ersichtlich umständlich. Die Hrrstellungs- und Maschinenkosten sind bei den in
großen Massen hergestellten Produkter von sehr erheblicher Bedeutung, so daß ein zusätzlicher Arbeitsgang
mit Aufbringen und Verschweißen von separaten Abdichtfolien wirtschaftlich nicht tragbar ist. Ferner
kann man bei der letztgenannten Lösung nur schwerlich mit der unteren Ausgießkante bis an den Rand der
Packung, d. h. an eine Endkante, herangehen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die 2■>
Verpackung der eingangs genannten Art mit einer vereinfachten öffnungsvorrichtung derart zu versehen,
daß bei sehr einfacher Herstellung auch eine geschickte Handhabung und eine öffnung ohne Kraftaufwand bei
voll gewährleisteter Dichtigkeit gegeben ist. j<>
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Abdeckstreifen nur außerhalb und innerhalb der
Perforationslinie im Abstand von dieser aufgesiegelt ist, daß die die Ausgießöffnung bildende Fläche kleiner als
der von der Perforationslinie eingeschlossene Bereich Jr>
ist und daß ferner mindestens eine weitere Siegelfläche zur Bildung von Lufteintrittsöffnungen vorgesehen ist.
Obwohl im folgenden die Ausführungsform teilweise anhand einer Verpackung beschrieben ist, die einen
doppelt gelegten, zwei Schrägkanten aufweisenden, 4» dreieckigen Lappen hat, dessen Basis durch die
Endkante der Packung gebildet ist und dessen Inneres entlang der Basis mit dem Innenraum der Verpackung in
Verbindung steht und der gegen benachbarte Seitenwände umgefaltet ist, ist die Erfindung selbstverständ- ·τ>
lieh auf diese Ausführungsform nicht beschränkt.
Zum öffnen braucht man den dreieckigen Lappen in überraschender Weise nicht mehr von der schmalen
Seitenwand abzureißen und hochzustellen, wodurch die Verpackung auch nach dem öffnen der Ausgußtülle in "in
ihrer Form bleibt und somit im weiteren Verlauf der Benutzung stabil ist. Außerdem kann man in vorteilhafter
Weise durch die verschiedenen Haftungszonen, d. h. die verschiedene Gestaltung der Flächen, auf welchen
der Abdeckstreifen aus Kunststoff auf der Innenfläche μ der Verpackung aufgesiegelt ist, verschiedenste öffnungs-
und Belüftungsvorgänge erreichen. Ferner ermöglicht die Erfindung eine leicht aufreißbare
Perforationslasche, d. h. der Kartonstreifen kann ohne besondere Beachtung von Zeichen, Beschriftungen, «>
Markierungen oder andere Gebrauchsanweisungen abgerissen werden, und es ergibt sich automatisch die
gewünschte Ausgießöffnung. Nach dem Abreißen ist auf dem Feld unter dem abgerissenen Kartonstreifen eine
Art Fenster mit öffnungen sichtbar, wobei die Fläche <v>
des »Fensters« durch den von der Innenseite der Verpackung aufgeklebten Abdeckstreifen aus Kunststoff
gebildet ist. Dieser Abdeckstreifen wird also nur an denjenigen Stellen in definierter Weise zu Bildung von
Löchern oder öffnungen abgerissen, an denen er außer außen um die Perforationslinie herum noch separat
aufgesiegelt ist. Im übrigen ist der Gießstrahl überraschend schmal und gut definiert, obgleich die Perforationslinie
an der Seite des Gießstrahls sich etwa im Bereich der Basis des dreieckigen Lappens befindet.
Dies erklärt sich zum Teil dadurch, daß beim Abreißen des Kartonstreifens an der Gießkante der angeschweißten
Fläche für die Ausgießöffnung der Kunststoff des Abdeckstreifens fest haftet und vor dem Abreißen etwas
gedehnt wird, so daß er nach dem Abreißen eine Tüllenform hat
Die in sich geschlossene Perforationslinie kann auch in dar Endkante an der Basis des dreieckigen Lappens
verlaufen. Dann steht der leicht gedehnte Flächenrand für die Ausgießöffnung, über welchen der Flüssigkeitsstrahl
ausgegossen wird, so an der Endkante im Bereich der Basis des dreieckigen Lappens vor, daß der
ausgegossene Flüssigkeitsstrahl wie durch Leitflächen in Gestalt einer Tülle geführt wird.
Weiterhin läßt sich die Tüllenspitze noch dadurch verbessern, daß erfindungsgemäß die Perforationslinie
sich ein Stück weit über die Endkante hinaus erstreckt. Beim Abreißen des Kartonstreifens wird der Effekt der
Dehnung dts Abdeckstreifens an der Gießseite der
Fläche für die Ausgießöffnung noch wesentlich erhöht. Auch ergibt sich durch diese Maßnahme bei anderen
Ausführungsformen, wo diese Dehnung des Abdeckstreifens an der ausgerissenen Stelle nicht gewährleistet
ist, eine zusätzliche Leit- oder Führungsfläche für den Ausgießstrahl, nämlich durch das kleine Feld zwischen
den sich ein Stück weit in den dreieckigen Lappen hinein erstreckenden Linienteilen.
Der Dehnungseffekt des Abdeckstreifens an der Ausreißstelle, über welche der Ausgießstrahl herausläuft,
wird auch dadurch verbessert, daß die Perforationslinie sich in den dreieckigen Lappen hinein neben
dessen Basis erstreckt. Dies ist insbesondere bei einer Ausführungsform, bei welcher der von der Perforationslinie eingeschlossene Bereich ein Rechteck ist, plausibel;
Die Rechteckschmalseite, die an der Tüllen-»spitze« liegt, befindet sich dann also neben der Endkante an der
Basis des dreieckigen Lappens in letzterem, und wenn man die Ausgießkante der ausgerissenen Gießöffnung
an der Seite, über welche der Gießstrahl hinüberläuft, zwischen dem beschriebenen Perforationslinienteil und
der Endkanie an der Lappenbasis anordnet, läßt sich der Kunststoff besonders vorteilhaft und weit dehnen. Die
Ausgießtülle wird dann besonders ausgeprägt und Versuche zeigen eindeutig, daß das Verpackungsmaterial
der Endkante den Effekt der ausgeprägten Tülle in keiner Weise stört.
Die Erfindung ist weiterhin dadurch vorteilhaft ausgestaltet, daß die Perforationslinie in der Abwicklung
die Gestalt eines U hat und der nicht perforierte Teil im Mittelbereich der die Ausgußtülle aulweisenden
oberen Endwand vorgesehen ist. Diese Maßnahme eignet sich besonders zum Wiederverschließen, bzw.
zum Wiederabdecken. Der Benutzer wird den Kartonstreifen dann nicht vom Mittelfeld der oberen Endwand
der Verpackung nach außen, sondern umgekehrt von auß?n nach innen reißen, so daß nach dem Abreißen
bzw. Hochreißen der Kartonstreifen an der nichtperforierten Stelle haften bleibt. Er kann dann leicht wieder
zurückgeklappt werden, damit z. B. kein Staub in die teilweise entleerte Verpackung gelangen kann. Das
Ergreifen des Kartonstreifens in beiden Richtungen ist
keineswegs schwierig. Bei der zuerst beschriebenen Ausführungsform, bei welcher der Kartonstreifen aus
dem Mittelfeld der oberen Endwand nach vorn zur schmalen Seitenwand der Verpackung hingerissen wird,
kann z. B. ein zusätzlicher Schnitt so vorgesehen sein, daß ein Ende des Abreißstreifens leicht hochsteht. Auf
der gegenüberliegenden Seite gemäß der zweiten Ausführungsform, bei welcher zum Mittelfeld hin
hochgerissen wird, läßt sich der Kartonstreifen deshalb besonders gut hochreißen, weil durch das Umfalten des
dreieckigen Lappens die an dessen Basis in der Endkante befindliche Perforationslinie sich von selbst
leicht hochstellt. Dieses Stück der Perforationslinie bietet sich daher zum Ergreifen an. Eine Markierung
erleichtert bei dieser Ausführungsform den Gebrauch.
Wenn nach einer weiteren vorteilhaften Maßnahme gemäß der Erfindung der Abstand zwischen der
Siegelkante des Abdeckstreifens und der Perforationslinie etwa 1 bis 3 mm beträgt, so ergibt sich hierdurch eine
erheblich verbesserte Dichtigkeit bei der Herstellung der Verpackung. An der Perforationslinie befinden sich
nämlich relativ scharfe Kanten und Spitzen, und wenn der Abdeckstreifen aus Kunststoff von innen über die
Perforationslinie kalt aufgelegt wird und erst im Abstand von dieser außen angeschweißt wird, liegt die
durch das Siegeln geschwächte Schweißnaht nicht neben den scharfen Kanten und Spitzen der Perforationslinie,
welche sonst möglicherweise zu Undichtigkeiten beitragen würden.
In zweckmäßiger Weise sind in weiterer Ausgestaltung
der Erfindung zwei Siegelflächen zur Bildung von Lufteintrittsöffnungen im Mittelfeld der oberen Endwand
vorgesehen. Die Lufteinlrittsöffnungen können hierbei kleiner als die Ausgießöffnung ausgebildet sein.
Es genügt die Fläche eines Schweißpunktes für den Lufteintritt, während für die Fläche der Ausgießöffnung
bei weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sich Hausgestalt als zweckmäßig erwiesen hat, dessen
Giebelspitze den Lufteintrittsöffnungen zugewandt ist und dessen die Gießkante bildende Bodenseite an der
Endkante angeordnet ist. An der »Giebelspitze« reißt die Ausgießöffnung zuerst ein, beim Weiterreichen wird
sie breiter, und vor dem Abreißen sorgt die zur Abreißrichtung quer angeordnete Bodenseite an der
Endkante, bzw. der Basis des dreieckigen Lappens dafür, daß vor dem Abreißen des Kunststoffes sich dieser an
der Gießkante zunächst stark dehnt. Wenn hier die Lage der Bodenseite der Ausgießöffnung, d. h. die Gießkante,
beschrieben ist, so bedeutet die Bezeichnung »an der Endkante«, daß sich die genannte Bodenseite entweder
in der oberen Endwand neben oder in der Endkante
oder auch im dreieckigen Lappen neben der Endkante befinden kann.
Bei einer weiteren zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung ist der Abdeckstreifen innerhalb der Perforationslinie
nur längs des Randes der Fläche für die Ausgießöffnung auf die Verpackungsinnenseite aufgesiegelt
Dies ergibt bessere Fertigungsmöglichkeiten. Günstig ist es gemäß der Erfindung weiterhin, wenn die
Fläche für die Ausgießöffnung die Gestalt eines parallel zur Endkante verlaufenden Streifens oder Rechteckes
hat Man kann durch diese Ausführungsform erreichen, daß in Verbesserung des Dehnungseffektes des
Kunststoffteils an der Gießkante jetzt eine ganze Kunststoff flasche als Gießführung überhängen bleibt
Eine technische Erklärung hierfür ergibt sich aus der
Tatsache, daß an den Aufsiegelstellen bzw. Siegelpunkten stets im Kunststoff geschwächte Stellen geschaffen
werden. Durch Hochreißen des Kartonstreifens wird zunächst an der quer zur Aufreißrichtung liegenden
vordersten Schweißstelle der Abdeckstreifen unter Bildung der Ausgießöffnung aufgerissen, er reißt unter
Verlängerung der Ausgießöffnung in Gießrichtung weiter so lange auf, bis das Ende des länglichen, durch
die Perforationslinie eingeschlossenen Bereiches an der Tüllen-»spilze« erreicht ist, wo der Widerstand zum
Durchreißen des Abdeckstreifens aus Kunststoff nun
lu größer ist als an der geschwächten Schweißstelle, an
welcher folglich der Kartonstreifen sich von dem lappenartig eingerissenen Kunststoffstreifen löst. Es
bleibt also eine überhängende Kunststoffflasche stehen, die in vorteilhafter Weise als Ausgießhilfe dient.
IS Bei der Ausführungsfonn, bei weicher die Perforationslinie
in der Abwicklung die Gestalt eines U hat, wobei das offene Ende des U sich im Mittelfeld der
oberen Endwand befindet, ist es besonders zweckmäßig, wenn die Fläche für die Ausgießöffnung die Gestalt
eines A hat, dessen freie Schenkel an bzw. neben der Endkante angeordnet sind. Reißt man bei dieser
Ausführungsform zum Wiederabdecken den Kartonstreifen vom Bereich der Endkante ab, so löst sich der
Kartonstreifen vom Abdeckstreifen aus Kunststoff
2"i »oberhalb« des A in Richtung Mittelfeld der oberen
Endwand ab, und die unterhalb der beiden Schenkel des A befindliche Fläche bleibt wiederum an der Packung
als Ausgießhilfe hängen. Zur Erleichterung des Ergreifens und Hochreißens des Kartonstreifens bei der
jo wiederabdeckbaren Ausführungsform kann gemäß der
Erfindung der die Schenkel des U verbindende Teil der Perforationslinie eine Schnittlinie sein. Dann steht der
zu ergreifende Lappen leicht hoch und kann noch besser ergriffen werden. Wie schon erwähnt, wird eine
Markierung bei dieser Ausführungsform die Aufreißrichtung verdeutlichen.
Obwohl die Erfindung nicht auf aus einem Schlauch durch Abflachen und Querversiegeln gebildete Verpakkungen
beschränkt ist, bedeutet dies jedoch eine anschauliche Ausführungsform, welche die Merkmale
der Erfindung aufweisen kann. Ein paraiielepipedischer Verpackungsbehälter der Art, bei welcher der Behälter
aus einer Verpackungsmaterialbahn hergestellt ist, welche zu einem Schlauch umgebogen, mit dem
vorgesehenen Füllgut gefüllt, flach abgepreßt und in zur Schlauchachse winkelrcchten Versiegelungszonen versiegelt
sowie schließlich durch Faltung des Verpakkungsmaterials formend verarbeitet und vom Schlauch
getrennt wird, wobei der Verpackungsbehälter vier
so doppelwandige Felder aufweist, die an den Ecken des Verpackungsbehälters liegen, ist vorteilhaft dadurch
ausgestaltet, daß sich der Teil der Längsnaht des Schlauches, der zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Querversiegelungen des Schlauches liegt, am Boden des Verpackungsbehälters befindet und über diesem bis zu
den Spitzen von angrenzenden dreieckigen Lappen hin läuft, daß sich die Querversiegelungsnähte an zwei
gegenüberliegenden, parallelen Seitenwänden des Verpackungsbehäiters
befinden und über diese Wände sowie bis zu den Spitzen der an die erwähnten
Seitenwände angrenzenden dreieckigen Lappen hin verlaufen, daß die Oberseite der Verpackung und die
naheliegenden Seiten von angrenzenden, dreieckigen Lappen flach sind und keine Versiegelungsnaht
aufweisen, sowie daß die dreieckigen Lappen zu den angrenzenden Seitenwänden der Verpackung umgebogen
und an diesen versiegelt sind, wobei die oberen dreieckigen Lappen zu den Seitenwänden des Verpak-
kungsbehäiters heruntergebogen und an diesen versiegelt sind, die die erwähnten Querversiegelungsnähte
zwecks Bildung einer flachen und ungebrochenen Oberseite der Verpackung aufweisen. Die Herstellung
von parallelepipedischen Verpackungsbehältern durch Flachpressung und Versiegelung eines Schlauches in zur
Schlauchachse parallelen Versiegelungszonen sind bekannt. Wenn ein solcher kissenförmiger Schlauchteil zu
einem parallelepipedischen Verpackungsbehälter umgeformt wird, werden an den Ecken des Verpackungsbehälters doppelwandige, dreieckige Lappen gebildet,
von denen ein Lappen gewöhnlich als Ausgießtülle der Verpackung benutzt wird, wenn man diese öffnet und
das Füllgut zugänglich macht. Diese bekannten Verpakkungsbehälter haben den Nachteil, daß die Oberseite
der Verpackung eine Vcrsiegclungsnaht mit zwei aneinander versiegelten Matcrialschichten aufweist,
wobei sich die Versiegelungsnaht zentral an der oberen Endfläche der Verpackung befindet Das ist aber bei der
vorstehend beschriebenen Ausführungsform mit glatter Oberseite und ohne Versiegelungsnaht in letzterer nicht
mehr der Fall.
Um das zu erreichen ist z. B. vorgesehen, daß sich der Teil der Längsnaht des Schlauches, der zwischen zwei
nacheinander folgenden Querversiegelungen des Schlauches verläuft, am Boden des Verpackungsbehälters
befindet und sich über diesen bis zu den Spitzen der angrenzenden, dreieckigen Lappen erstreckt, daß sich
die erwähnten Querversiegelungsnähte an zwei gegenüberliegenden, parallelen Seitenwänden des Verpakkungsbehälters
befinden und über diese Wände und bis zu den Spitzen der an die genannten Seitenwände
angrenzenden, dreieckigen Lappen hin verlaufen, daß die Oberseite und die nahestehenden Seiten von
angrenzenden dreieckigen Lappen der Verpackung flach sind und keine Versiegelungsnähte aufweisen,
sowie, daß die dreieckigen Lappen zu den angrenzenden Seitenwänden der Verpackung eingebogen und an
diesen versiegelt sind, wobei die oberen Lappen zu den Seitenwänden des Verpackungsbehälter heruntergebogen
und an diesen versiegelt sind, welche die Querversiegelungsnähte zur Bildung einer flachen und
ungebrochenen Oberseite der Verpackung aufweisen.
Die Erfindung wird anhand der folgenden Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigt
F i g. 1 die isometrische Darstellung einer Verpakkung mit der öffnungsvorrichtung in deren oberer
Endwand,
F i g. 2 eine teilweise abgebrochene isometrische Ansicht einer quaderförmigen bzw. parallelepipedischen
Verpackung mit einer anderen Ausführungsform von öffnung in der oberen Endwand der Verpackung.
Fig.3 eine Ansicht auf die Innenseite der oberen
Endwand der Verpackung einschließlich eines Teiles des dreieckigen Lappens,
F i g. 4 eine ähnliche Ansicht »ne bei F i g. 3, wobei
jedoch eine andere Ausführungsform gezeigt ist,
F i g. 5 nochmals vergrößert eine ähnliche Ansicht wie die der F i g. 3 und 4, wobei nur die in der Nähe der
schmalen Endkante der Verpackung an der Basis des dreieckigen Lappens gezeigte öffnung mit Reißvorgang
dargestellt ist und
Fig.6 eine ähnliche Darstellung wie die gemäß
Fig.5, wobei eine andere Ausführungsform für die
Fläche der Ausgießöffnung gezeigt ist
Die Verpackung gemäß den Fig. 1 und 2 weist als Trägermaterial Karton, d.h. Pappe auf, welches an
seinen beiden Oberflächen durch Beschichtung mit Polyäthylen flüssigkeitsundurchlässig gemacht ist. In der
oberen Endwand 202 erkennt man die durch Aufreißen zu öffnende Ausgußtülle. Zur Seite der Tüllen-»Spitze«,
d. h. in den F i g. 1 und 2 in Richtung nach vorn links ist die obere Endwand 202 durch gerade Endkanten 13,15
und 23 begrenzt. Ebenfalls vorn links ist der dreieckige Lappen 18 erkennbar, der an die angrenzende
Seitenwand 204, in deren Mitte etwa die Verschlußrippe
ίο 12 verläuft, angelegt und aufgesiegelt ist.
Wesentlich ist bei den folgenden Betrachtungen die obere Endwand 202 mit der darin vorgesehenen
Ausgußtülle, die in den F i g. 1 und 2 im geöffneten Zustand gezeigt ist.
In Fig. 2 ist mit gestrichelten Linien der auf die Innenseite der Verpackung aufgeklebte Abdeckstreifen
6 in seiner Lage auf der oberen Endwand 202 bzw. dem dreieckigen Lappen 18 gezeigt. Von der Perforationslinie
17, die bei den Ausführungsformen der F i g. 1 —4 in sich geschlossen ist, begrenzt ein Rechteck, dessen an
der Tüllenspitze befindliche Schmalseite gemäß F i g. 1 in der Endkante 23 und bei der Ausführungsform der
F i g. 2 im dreieckigen Lappen 18 neben der Endkante 23 verläuft. Die gegenüberliegende Schmalseite der rechteckigen
Perforationslinie 17 befindet sich im Mittelfeld der oberen Endwand 202, wo bei den Ausführungsformen
der Fig. 1—5 der Kartonstreifen ergriffen und abgerissen wird.
Wie erwähnt, zeigen die F i g. 1 und 2 die obere Endwand 202 der Verpackung nach dem Abreißen des
Kartonstreifens, wodurch der von der Perforationslinie 17 eingeschlossene Rechteckbereich des Abdeckstreifens
6 freigelegt wird. Mit anderen Worten erkennt man in dem von der Perforationslinie 17 eingeschlossenen
Rechteckbereich ein durchsichtiges Fenster, weil der Abdeckstreifen 6 aus durchsichtigem Polyäthylen
besteht. Dieses rechteckige Fenster weist bei den speziellen Ausführungsformen der F i g. 1 und 2 drei
Löcher auf, nämlich zwei Lufteintrittsöffnungen 101' im Mittelbereich der oberen Endwand 202 und auf der
Seite an der Endkante 23 eine Ausgießöffnung 102'. Die Ränder können beim Abreißen etwas ausgefranst sein,
wodurch sich die Funktionsfähigkeit der Ausgießtülle keineswegs verschlechtert. In einem etwa 1—3 mm
breiten Streifen längs der Perforationslinie 17 sowie innerhalb des von diesem Rechteckrand eingeschlossenen
Bereichs ist der Abdeckstreifen 6, wie schon mehrfach erwähnt nicht mit der Unterseite der oberen
Endwand 202 verschweißt. Dies ist der Grund, weshalb in den F i g. 1 und 2 das Fenster mit Löchern durch das
Abreißen des Kartonstreifens entsteht.
Während bei den bekannten Verpackungen bislang in der Mitte der oberen Endwand 202 sich eine
Verschlußrippe entlangzog, ist diese bei der hier gezeigten Ausführungsform entfallen. An deren Stelle
kann sich in der Mitte der oberen Endwand eine Faltlinie 14 entlangziehen, die in den Fig.3—6 ebenso
wie quer zu dieser die verlaufende Biege-Endkante 23 die Anschaulichkeit und das Vorstellungsvermögen
verbessert Betrachtet man die F i g. 3 und 4, so erkennt man an der Lage der beiden Linien 14 und 23, an
welcher Stelle man auf die Innenseite der Verpackung von unten auf die obere Endwand 202 blickt Die
Aufreißrichtung wäre bei der Darstellung der Fig.3 und 4 von oben nach unten anzunehmen. In sich
geschlossen ist die Perforationslinie 17, die bei beiden Ausführungsformen einen rechteckigen Bereich einschließt
Gemäß Fig.3 verläuft die der Tüllenspitze
zugewendete schmale Endseite der Rechteck-Perforationslinie
17 in der Endkante 23, während gemäß F i g. 4 diese schmale Seite der Perforationslinie 17 sich neben
der Endkante 23, d. h. also neben der Basis des Lappens 18, in letzterem verlaufend befindet. Reißt man gemäß
F i g. 3 oben beginnend den von der gestrichelten Linie, der Perforationslinie 17, eingeschlossenen Bereich, d. h.
den Kartonstreifen, nach unten ab, so löst sich zunächst nur der beschichtete Kartonstreifen von dem benachbarten
Material der oberen Endwand 202; dann wird die Höhe der Flächen 101 für die Lufteintrittsöffnung 101'
erreicht, und an diesen Stellen reißt der Abdeckstreifen 6 lochartig aus. Der Abdeckstreifen ist längs des
schraffierten Rahmenteils auf die Innenseite der Verpackung, d.h. die untere Fläche der oberen
Endwand aufgesiegeit. Reißt man nun weiter auf die Giebelspitze der haus- oder fensterförmigen Fläche 102
für die Ausgießöffnung 102' ein, so wiederholt sich das Abreißen des Abdeckstreifens 6 im Bereich der Fläche
102. Beim Erreichen der Bodenseite des »Hauses« oder Fensters 102, wobei die Bodenseite 105 die Gießkante
bildet, wird diese durch die erhöhte Widerstandskraft gegen das Abreißen des Abdeckstreifens 6 etwas
gestreckt. Hierdurch bildet sich die in F i g. 2 links vorn in der Mitte an der Endkante 23 angedeutete gedehnte
Gießkante 105.
Bei der Ausführungsform der F i g. 1, deren Ausgießöffnung der Form der Fig.3 entspricht, geht die
Perforationslinie 17 in Richtung Tüllenspitze entlang den Enden 103 ein Stück weit über die Biege-Endkante
23 hinüber, so daß sich auch hierdurch eine Gießhilfe dadurch ergibt, daß sich die Kartonkante zwischen den
Perforationslinienteilen 103 und 117 beim Abreißen des Kartonstreifens nach vorn ebenfalls ein wenig nach
vorn umbiegt. J5
Bei der Ausführungsform nach F i g. 3 sind zwei kreisförmige Lufteintrittsöffnungen, bei der Ausführungsform
nach der Fig.4 drei längliche öffnungen
vorgesehen, wobei man sich die verschiedensten Gestalten vorstellen kann. Außerdem ist nach F i g. 3 die
Fläche 102 für die Ausgießöffnung in Hausgestalt mit der Giebelspitze zu den Lufteintrittsöffnungen gewandt,
nur am Rand aufgeschweißt, während gemäß F i g. 4 die kirchenfensterähnliche Fläche 102 insgesamt auf die
Innenseite der Verpackung aufgeschweißt ist.
Fig.5 ist eine weitere vergrößerte Darstellung des
wichtigsten Teils für die zu erstellende Ausgießöffnung. Man jrkennt ebenso, wie in F i g. 6 den unteren Teil der
rechteckig verlaufenden Perforationslinie 17, etwa symmetrisch in der Mitte die Faltlinie 14, welche im
unteren Bereich von der Endkante 23 im rechten Winkel gekreuzt wird.
Anstelle der in den F i g. 3 und 4 in Haus- oder Fenstergestalt vorgesehenen Fläche 102 für die
Ausgießöffnung ist gemäß F i g. 5 eine etwa rechteckige Fläche vorgesehen, die parallel zur Endkante 23 des
dreieckigen Lappens 18 verläuft. Bei der Darstellung der F i g. 6 ist die Fläche 102 A-förmig, wobei die freien
Schenkel des A dicht neben der Endkante 23 des dreieckigen Lappens angeordnet sind. Als Reißhilfe
wird bevorzugt die dachförmige Linie 106' verwendet Reißt man bei der Ausführungsform nach Fig.5 in
Richtung der Pfeile den nicht gezeigten Kartonstreifen von oben nach unten ab, so löst sich zunächst wieder nur
das beschichtete Kartoiimaterial längs der Perforationslinie 17 von der umgebenden oberen Endwand 202, bis
die obere Linie 106 der streifenförmigen Fläche 102 erreicht ist. Da hier die Verschweißung zwischen
Abdeckstreifen 6 und Innenseite der Verpackung beginnt, besteht hier eine geschwächte Kante, an
welcher der Abdeckstreifen reißt, so daß die von der Tüllenspitze abgewandte Seite der Ausgießöffnung sich
zu bilden beginnt. Es wird nun in Richtung der mit den Pfeilen versehenen Schlangenlinie 107 weitergerissen,
und die Reißlinien verlaufen etwa längs den gezeigten Schlangen 107. Zuvor ist noch zu bemerken, daß die
Schwächungsquerkante 108 der Abreißkraft eine größere Widerstandskraft entgegensetzt als längs der
Schlangen-Reißlinie 107, so daß die Kante 108 zunächst
nicht abreißt, sondern für die Haftung zwischen Abdeckstreifen 6 und Kartonstreifen sorgt, der sich
weiterhin in Richtung der Pfeile gemäß F i g. 5 längs der Perforationslinie 17 von der umgebenden oberen
Endwand 202 löst. Wird die in Fig. 5 mit 109 bezeichnete Querseite der Perforationslinie erreicht,
dann reißt der Abdeckstreifen 6 von dem Kartonstreifen längs der Schwächungslinie 108 ab, weil unter der
Perforationslinie 109 keine Schwächung wie durch das Aufsiegeln bei 108 gegeben ist. Die Folge ist, daß eine
zwischen den Schlangenlinien 107 eingegrenzte Lasche 110 an der Verpackung hängenbleibt und als Ausgießhilfe
dient.
Bei der Ausführungsform der F i g. 2,4 und 5 läuft die
auszugießende Flüssigkeit nach dem Abreißen des Kartonstreifens zunächst über die Materialkante 23 und
dann über die Gießkante 105 aus. In Fig. 2 ist bei 111
das bis nach oben zur Endkante 23 stehengebliebene Material des unteren Feldes des Lappens 18 gezeigt.
Hierdurch wird aber die gute Gießfähigkeit, weiche sich durch den gedehnten Kunststcffteil entlang der Kante
105 ergibt, oder bei der anderen Ausführungsform der F i g. 5 durch die Lasche 110, nicht beeinträchtigt.
Zum Wiederabdecken der geöffneten Verpackung reißt der Benutzer den Kartonstreifen von einer Stelle
an der Basis, d. h. Endkante 23 des dreieckigen Lappens 18 ab nach oben hin. Bei der speziellen in Fig.6
gezeigten Ausführungsform liegt die schmale, der Tüllenspitze zugewandte Rechteckseite der Perforationslinie
17 in der Biege-Endkante 23. Durch das Umbiegen öffnet sich die Perforationslinie leicht und
bietet sich dem Benutzer zum Ergreifen an. Beim Hochreißen in Richtung der Schlangenpfeile 112
beginnt sich die Ausgießöffnung an den freien Schenkeln des A der Fläche 102 zu bilden und wird beim
Reißen in Richtung der Pfeile nach ober, hin größer.
Interessant ist bei dieser Ausführungsform, daß eine unter den Außenkonturen des A eingeschlossene
Lasche 113 stehenbleibt, weil sich der Abdeckstreifen mit dem abgerissenen Kartonstreifen erst oberhalb der
Außenkonturen des A nach oben löst und die Ausgießöffnung freigibt Es ist also möglich, auch beim
öffnen der Ausgießöffnung von vorn, d. h. von der Seite der Tüllenspitze aus, abzureißen und gleichzeitig
dennoch eine an der Gießkante überhängende Lasche 113 als Ausgießhilfe vorzusehen.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (11)
1. Verpackungen für Flüssigkeiten aus Karton oder dergleichen, der auf seinen Oberflächen
flüssigkeitsundurchlässig ist, mit einer durch Aufrei-Ben zu öffnenden Ausgußtülle und mit durch
Endkanten getrennten Seiten- und Endwänden, wobei in einer die Ausgußtülle aufweisenden
Endwand eine im wesentlichen sich bis an die benachbarte Endkante erstreckende Perforationslinie
vorgesehen ist und in dem von der Perforationsli nie eingeschlossenen Bereich zur Bildung einer
Ausgießöffnung und um diesen Bereich herum auf der Innenseite der Verpackung ein Abdeckstreifen
aus Kunststoff aufgesiegelt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Abdeckstreifen (6) nur
außerhalb und innerhalb der Perforationslinie (17) im Abstand von dieser aufgesiegelt ist, daß die die
Ausgießöffnung (102') bildende Fläche (102) kleiner als der von der Perforationslinie eingeschlossene
Bereich ist und daß ferner mindestens eine weitere Siegelfläche (10!) zur Bildung von Lufteintrittsöffnungen
(101') vorgesehen ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Perforationslinie (17) sich ein Stück
(103) weit über die Endkante (23) hinaus erstreckt.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Perforationslinie (17) in der
Abwicklung die Gestalt eines U hat und der nicht perforierte Teil im Mittelbereich der die Ausgußtülle jo
aufweisenden oberen Endwand (202) vorgesehen ist.
4. Verpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1—3, dadurch gekennzeichnet, daß der
von der Perforationslinie (17) eingeschlossene Bereich ein Rechteck ist. κ
5. Verpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 —4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Abstand zwischen der Siegelkante (104) des Abdeckstreiff.-ns (106) und der Perforaiionslinie (17)
etwa 1—3 mm beträgt.
6. Verpackung nach den Ansprüchen 1 — 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Siegelflächen
(101) zur Bildung von Lufteintrittsöffnungen (10Γ)
im Mittelfeld der oberen Endwand (202) vorgesehen sind. 41I
7. Verpackung nach den Ansprüchen 1 —6, dadurch gekennzeichnet, daß die Fläche (102) für die
Ausgießöffnung (102') Hausgestalt hat, dessen Giebelspitze den Lufteintrittsöffnungen (10Γ) zugewandt
ist und dessen die Gießkante (105) bildende so Bodenseite an der Endkante (23) angeordnet ist.
8. Verpackung nach den Ansprüchen 1—7, dadurch gekennzeichnet, daß der Abdeckstreifen (6)
innerhalb der Perforationslinie (17) nur längs des Randes der Fläche (102) für die Ausgießöffnung «
(102') auf die Verpackungsinnenseite aufgesiegelt ist.
9. Verpackung nach den Ansprüchen 1—6, dadurch gekennzeichnet, daß die Fläche (102) für die
Ausgießöffnung (102') die Gestalt eines parallel zur Endkante (23) verlaufenden Streifens oder Recht- M)
ecks hat.
10. Verpackung nach Anspruch 3 und/oder Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Fläche
(102) für die Ausgießöffnung (102') die Gestalt eines
A hat, dessen freie Schenkel an bzw. neben der < Endkante (23) angeordnet sind.
11. Verpackung nach Anspruch 3 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der die Schenkel des U verbindende Teil der Perforationslinie (17) eine
Schnittlinie ist.
Priority Applications (18)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19752530945 DE2530945C3 (de) | 1975-07-11 | 1975-07-11 | Verpackung für Flüssigkeiten mit verbesserter Aufreißöffnung |
| FR7613161A FR2310283A1 (fr) | 1975-05-09 | 1976-05-03 | Emballage a ouverture dechirable pour les liquides |
| AT326776A AT351439B (de) | 1975-05-09 | 1976-05-04 | Verpackung fuer fluessigkeiten mitaufreiss- oeffnung |
| NO76761549A NO147268C (no) | 1975-05-09 | 1976-05-05 | Vaeskeemballasje med opprivbar aapning. |
| GB18667/76A GB1552384A (en) | 1975-05-09 | 1976-05-06 | Liquid-tight packages |
| CH569576A CH612387A5 (de) | 1975-05-09 | 1976-05-06 | |
| CA251,993A CA1092568A (en) | 1975-05-09 | 1976-05-07 | Tear-open packaging for liquids |
| SE7605243A SE422563B (sv) | 1975-05-09 | 1976-05-07 | Forpackning av kartong |
| NL7604884A NL7604884A (nl) | 1975-05-09 | 1976-05-07 | Verpakking voor vloeistoffen met openscheur-ope- ning. |
| BR2884/76A BR7602884A (pt) | 1975-05-09 | 1976-05-07 | Recipiente-embalagem aperfeicoado para liquidos |
| DK205576A DK144616C (da) | 1975-05-09 | 1976-05-07 | Emballage til vaesker,og med en ved en svaekningslinie afgraenset oprivningsstrimmel |
| AR263221A AR209166A1 (es) | 1975-05-09 | 1976-05-07 | Envase de carton o un material similar para liquidos |
| FI761295A FI65202C (fi) | 1975-05-09 | 1976-05-07 | Vaetsketaet kartongfoerpackning som bestaor av kartongmaterialpao vars baoda sidor aer faesta konstaemnesfilmer |
| IT12623/76A IT1069373B (it) | 1975-05-09 | 1976-05-07 | Confezione con apertura a strappo per liquidi |
| JP51051712A JPS51145683A (en) | 1975-05-09 | 1976-05-08 | Liquid package made of carton |
| ES447736A ES447736A1 (es) | 1975-05-09 | 1976-05-08 | Perfeccionamientos introducidos en un envase para liquidos. |
| US05/684,780 US4101051A (en) | 1975-05-09 | 1976-05-10 | Packaging means |
| AU13788/76A AU508583B2 (en) | 1975-05-09 | 1976-05-10 | Carton for liquids |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19752530945 DE2530945C3 (de) | 1975-07-11 | 1975-07-11 | Verpackung für Flüssigkeiten mit verbesserter Aufreißöffnung |
Publications (3)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2530945A1 DE2530945A1 (de) | 1977-01-13 |
| DE2530945B2 DE2530945B2 (de) | 1979-06-21 |
| DE2530945C3 true DE2530945C3 (de) | 1980-02-14 |
Family
ID=5951219
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19752530945 Expired DE2530945C3 (de) | 1975-05-09 | 1975-07-11 | Verpackung für Flüssigkeiten mit verbesserter Aufreißöffnung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE2530945C3 (de) |
-
1975
- 1975-07-11 DE DE19752530945 patent/DE2530945C3/de not_active Expired
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE2530945A1 (de) | 1977-01-13 |
| DE2530945B2 (de) | 1979-06-21 |
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|---|---|---|---|
| OI | Miscellaneous see part 1 | ||
| OI | Miscellaneous see part 1 | ||
| C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) |