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DE2500077A1 - Verfahren und einrichtung zum automatischen palettisieren von quaderfoermigem stueckgut, insbesondere gefuellten zementsaecken - Google Patents

Verfahren und einrichtung zum automatischen palettisieren von quaderfoermigem stueckgut, insbesondere gefuellten zementsaecken

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Publication number
DE2500077A1
DE2500077A1 DE19752500077 DE2500077A DE2500077A1 DE 2500077 A1 DE2500077 A1 DE 2500077A1 DE 19752500077 DE19752500077 DE 19752500077 DE 2500077 A DE2500077 A DE 2500077A DE 2500077 A1 DE2500077 A1 DE 2500077A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
conveying
piece goods
intermediate storage
pallet
conveyor
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19752500077
Other languages
English (en)
Inventor
Josef Remmert
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Beumer Maschinenfabrik GmbH and Co KG
Original Assignee
Beumer Maschinenfabrik GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Beumer Maschinenfabrik GmbH and Co KG filed Critical Beumer Maschinenfabrik GmbH and Co KG
Priority to DE19752500077 priority Critical patent/DE2500077A1/de
Priority to BR7508513A priority patent/BR7508513A/pt
Publication of DE2500077A1 publication Critical patent/DE2500077A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G57/00Stacking of articles
    • B65G57/02Stacking of articles by adding to the top of the stack
    • B65G57/16Stacking of articles of particular shape
    • B65G57/20Stacking of articles of particular shape three-dimensional, e.g. cubiform, cylindrical
    • B65G57/22Stacking of articles of particular shape three-dimensional, e.g. cubiform, cylindrical in layers each of predetermined arrangement
    • B65G57/24Stacking of articles of particular shape three-dimensional, e.g. cubiform, cylindrical in layers each of predetermined arrangement the layers being transferred as a whole, e.g. on pallets

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Stacking Of Articles And Auxiliary Devices (AREA)

Description

  • Verfahren und Einrichtung zum automatischen Palettisleren von quaderförmigem Stückgut, insbesondere gefüllten Zementsäcken Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum automatischen Palettisieren von im wesentlichen quaderförmigem Stückgut mit im wesentlichen gleichen Abmessungen, insbesondere gefüllten Zement säcken, bei dem zum jeweiligen Bilden eines Packverbandes auf insbesondere einet Palette von einem Stückgutvorrat zugeführtes zur palettisierendes Stückgut vor dem Ablegen auf der Palette unter Bildung einer Schicht vorgegebener Packmusterung zwischengespeichert wird und daraufhin solange Jeweils eine im Packmuster gepackte Stückgutschicht von der Zwischenspeicherstelle abgenommen wird und entweder unmittelbar auf der Palette oder der obersten bereits auf der Palette befindlichen StückEutschicht abgelegt wird bis die Palette vollständig beladen ist.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin eine Einrichtung zum automatischen Palettisieren von im wesentlichen quaderförmigem Stückgut TAt im wesentlichen gleichen Abmessungen, insbesondere gefüllten Zementsäcken, mit einem Palettenmagazin, von dem jeweils eine zu beladende, leere Palette mittels eines Palettenförderers einer Beladestation zuzuführen ist, die eine Zwischenspeicherstation für das zu palettisierende Stückgut aufweist, in welcher das der Beladestation mittels eines Zufördermittels zugeführte Stückgut in einer Schicht vorgegebener Packmusterung anzuordnen ist; mit einem Stapelmittel, mit dem jeweils eine im Packmuster angeordnete, zwischengespeicherte Stückgutschicht entweder unmittelbar auf der zu beladenden Palette oder auf der obersten bereits auf der Palette befindlichen Stückgutschicht abzulegen ist; und mit einem Abförderer zum Abfördern einer fertig beladenen Palette.
  • Aus der Zeitschrift "neue Verpackung", 1970, Nr. 1, 5. 76 bis 83, ist ein Verfahren der vorstehend beschriebenen Art bekanntgeworden, bei dem das mittels eines Bandförderers zugeführte, zu palettisierende Stückgut zunächst in einem nachstehend allgemein als "Zwischenspeicher" bezeichneten Abschnitt jeweils zu einer im esentlichen de Palettengröße entsprechenden Schicht vorgegebener Packmusterung gepackt wird, woraufhin eine solche Schicht dann Jeweils abgenommen und auf der zu beladenden Palette bzw. der obersten bereIts auf der Palette abgelegten Stückgutschicht abgelegt wird, bevor die belaaene Palette sodann abgefördert wird.
  • Die entsprechende Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens ist für eine derartige Zusammenstellung des Stückgutes im vorgegebenen Packmuster, beispielsweise des sog. Dreier-Packmusters oder des Fünfer-Packmusters, mit einer Wendeeinrichtung versehen, die wahlweise, ein-oder auszuschalten ist. Laufen beispielsweise zu palettisierende gefüllte Zementsäcke in ihrer Längsrichtung auf dem zuführeuden Bandförderer der Beladestation zu, so laufen beispielsweise bei einem Fünfer-Packmuster Jeweils drei Säcke im Zusammenwirken mit der Wendevorrichtung in ihrcr Querrichtung auf den Zwischenspeicher auf und werden sodann quer zu der Zuführrichtung, d.h. also wiederum in ihrer Längsrichtung, seitlich verschoben.
  • Die beiden nachkommenden Säcke laufen sodann ohne Einwirken der Wendevorrichtung, d.h. also in ihrer Längsrichtung, in den Zwischenspeicher ein. Anschließend erden die beiden im Zwischenspeicher in ihrer Längsrichtung angekommenen Säcke seitlich, d.h. also in ihrer Querrichtung gegen die drei bereits vorhandenen Säcke verschoben, womit das Fünfer-Packmuster fertiggestellt ist.
  • Die so erhaltene Stückgut schicht vorgegebener Musterung wird anschließend mit Gabeln vom Zwischenspeicher abgenommen und auf eine leere Palette bzw. die oberste Stückgutschicht einer bereits teilweise beladenen Palette aufgelegt, bis diese voll beladen ist und mittels eines Abförderers wegtransportiert wird.
  • Danach wird der Beladestation mittels eines Palettenförderers eine leere Palette zugeführt und der Pslettisiervorgang wiederholt sich von vorn.
  • Bei einem anderen bekannten Verfahren und der zur Durchführung dieses Verfahrens bekannten Vorrichtung läuft im wesentlichen der gleiche Vorgang ab, der sich von dem oben beschriebenen dadurch unterscheidet, daß eine fertiggemusterte Stückgut-Packschicht nicht Jeweils mit Gabeln abgenommen und auf die zu belaaende Palette abgesenkt wird, sondern daß die leere bzw. bereits teilweise beladene Palette jeweils angehoben wird, um eine weitere Stückgut schicht aufzunehmen.
  • Beiden vorbekannten Verfahren und VJrrichtungen gemeinsam ist der Nachteil, daß insbesondere für die Manipulierung des Stückgutes zum abwechselnden Drehen um 900 in der Zuführebene nicht nur ein verhaltnismäßig komplizicrter und kostspieliger Aufwand zu betreiben ist, sondern daß für das Drehen des Stückgutes zwangsläufig ein beachtlicher Zeitaufwand erforderlich ist, der die Durchsatzkapazitrat der bekannten Vorrichtungen 7limitiert. Dieses wird beispielsweise beim Palettisieren von gefüllten Säcken als umso unbefriedigender empfunden, als moderne Sackfüllmaschinen zwischenzeitlich Kapazitäten erreicht haben, welche die Palettisierkapazität der bekannten Palettisiervorrichtungen deutlich übertreffen. Will man daher die Leistungsmöglichkeiten der bekannten Sackfüllmaschinen ausnutzen, so ist man gezwungen, mit mehreren Palettisiervorrichtungen im Parallelbetrieb zu fahren.
  • Dieses ist jedoch nicht nur aufgrund der hohen Investitionskosten, sondern auch wegen der erheblich größeren Anfälligkeit der Anlage in höchstem Maße unerwünscht.
  • Weiterhin ist zu beachten, daß sich der Zeitverlust und damit die Kapazitätseinbuße aufgrund des Drehens des Stückgutes nicht nur aus der Drehbewegung selbst und den Zeiten zum Betätigen der Wendevorrichtungsteile ergibt, sondern daß aufgrund des beabsichtigten Drehens auch ein bestimmter notwendiger Mindestabstand aufeinanderfolgender Stückgutteile ergibt, der beim Unterschreiten zu Störungen des Betriebes führen kann.
  • Bei der oben an zweiter Stelle beschriebenen bekannten Vorrichtung ergibt sich darüber hinaus noch der Nachteil, daß sich das auf die Hubeinrichtung für das Aufnehmen einer neuen Stückgut schicht auswirkende Gewicht ständig ändert. Denn das Gewicht stimmt minimal mit dem Leergewicht einer Palette überein und maximal mit dem Gewicht dei- vollständig beladenen Palette. Dieses sich stets ändernde Gewicht macht eine entsprechende Dimensionierung erforderlich~und wirkt sich im übrigen nachteilig auf die Hubeinrichtung aus.
  • Es kommt hinzu, daß sich bei dieser bekannten Vorrichtung ein verhältnismäßig umständliches Anfahrmanöver als erforderlich erwiesen hat, wobei nach Aufnahme einer weiteren Stückgutschicht zunächst ein Absenken über eine Höhe erfolgt, die größer ist als die Stückguthöhe, und sodann ein erneutes Anheben auf den vorgegebenen Wert.
  • Die vorstehenden und weiteren Nachteile haben dazu geführt, daß die Verwendung der bekannten Palettisiervorrichtungen, insbesondere beim Palettisieren von gefüllten Säcken, und zwar hier wiederum insbesondere gefüllten Zementsäcken, nicht befriedigt, wobei hier nochmals darauf verwiesen wird, daß einer de- Hauptnachteile darin zu sehen ist, daß die Durchsatzkapazität der bekannten Vorrichtungen aufgrund der erforderlichen Manipulierung des Stückgutes eine natürliche obere Grenze findet, die beachtlich unter derjenigen Kapazität liegt, die mit zugeordneten Maschinen zu erzielen ist, so daß man - will man die hohe Kapazität jener Maschinen nicht ungenutzt lassen- zwangsläufig auf mehrere parallele Vorrichtungen ausweichen muß. Dieses stellt Jedoch nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern auch aus betrieblichen Gründen eine Lösung dar, die nicht als befriedigend angesehen werden kann.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannten Verfahren und Vorrichtungen bzw. Einrichtungen der eingangs beschriebenen Gattung insbesondere zum automatischen Palettisieren von gefüllten Zementsäcken unter Vermeidung der mit den benannten Verfahren und Vorrichtungen einhergehenden Nachteile dahingehend zu verbessern, daß die zu erzielende Kapazität, d.h. also die zeitliche Palettisierleistung, erheblich zu steigen ist, wobei die erfindungsgemäße Einrichtung zur Berücksichtigung des rauhen Betriebes gleichzeitig weniger kompliziert und damit betriebssicherer sein soll als dieses mit den bekannten Vorrichtungen möglich ist.
  • Als Lösung dieser Aufgabe ist bezüglich des Verfahrens vorgesehen, daß das zu palettisierende Stückgut der Zwischenspeicherstelle auf mindestens zwei Förderwegen zugeführt wird.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt die Zuförderung des zu paleb sierenden Stückgutes nach der Zwischenspeicherstelle auf mindestens einem ersten Förderweg in Längsrichtung des im wesentlichen quaderförmigen Stückgutes und auf mindestens einem zweiten Förderweg in dessen Querrichtung.
  • Dabei kann das Stückgut der Zwischenspeicherstelle auf mindestens zwei im wesentlichen zueinander parallelen Förderwegen zugeführt werden und/oder auf mindestens zwei im wesentlichen einander entgegengesetzt gerichteten Förderwegen, d.h. also auf Förderwegen mit einander entgegengesetzter Förderrichtung, wobei je nach Aasbildung der Anlage und vorgegebener Packmusterung auch eine Kombination dieser beiden Ausgestaltungen nicht nur möglich sondern in der Regel zu bevorzugen ist und eine bevorzugte Ausgestaltung darin besteht, daß das Stück gut der Zwischenspeicherstelle auf vie: Förderwegen zugeführt wird von denen jeweils zwei zueinander parallele Förderwege eines ersten Paares den Förderwegen des zweiten Paares im wesentlichen fluchtend gegenüberliegen.
  • Die Förderwege verlaufen bevorzugt im wesentlichen horizontal, obwohl der eine oder andere Förderweg bzw.
  • Förderwegabschnitt auch an der Ubergabestelle zur Zwischenspeicherstation schräg zur Horizontalen oder s'ogar vertikal verlaufen kann.
  • Der die Einrichtung bzw. Vorrichtung betreffende Teil der der vorliegenden Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Zufördermittel zum Beschicken der Zwischenspeicherstation mindestens zwei Ubergabestationen aufweist, an denen zu palettisierendes Stückgut an die Zwischenspeicherstation zu übergeben ist.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung liegt einer Übergabe station zur Zwischenspeicherstation jeweils eine weitere tibergabestation gegenüber, wobei bevorzugt vier Übergabe stationen zur Zwischenspeicherstation vorgesehen sein können, die sich jeweils paarweise einander gegenüberliegen.
  • Zur Erzielung der gewünschten Packmusterung kann das Zufördermittel zum Beschicken der Zwischenspeicherstation aus mindestens zwei Förderern bestehen von denen mindestens ein erster Förderer Stückgut in seiner 1>ängsrichtung und mindestens ein zweiter Förderer Stückgut in seiner Querrichtung an die Zwischenspeicherstation heranführt und auf diese abgibt. Auf diese Weise ist ersichtlich eine einfache Art zur Erzielung einer vorgegebenen Packmuvterung bei hoher Durchsatzleistung zu erzielen, da nicht nur auf ein Drehen des Stückgutes mittels einer Wendevorrichtung verzichtet wird, sondern da darüber hinaus im gleichen Zeitabschnitt aufgrund der mindestens zwei Förderwege eine höhere Stückgutzahl zuzuführen ist.
  • Bei einer Ausgestaltung der Erfindung, bei welcher das zu palettisierende Stückgut der Beladestation von zwei einander gegenüberliegenden Seiten zugeführt wird, kann das Zufördermittel mit einem Förderstromteiler versehen sein, mit dem der ankommende Stückgut-Förderstrom jeweils an einer mit Abstand zu der Beladestation liegenden Stelle wählbar aufzuteilen ist. Eine solche Aufteilung muß nicht notwendigerweise abwechselnd erfolgen.
  • Es kann vielmehr auch zunächst eine bestimmte Anzahl von Stiickgutteilen in den einen Fördertei.lstrom gegeben werden während der andere Förderteilstrom nicht versorgt wird und umgekehrt. Zu bevorzugen ist jedoch eine etwa gleichmäßige Verteilung über einen etwas längeren Zeitabschnitt gesehen.
  • Bevorzugt ist die Zwischenspeicherstation als Stauabschnitt ausgebildet, an dem zugeführtes Stückgut entsprechend der vorgegebenen IvIusterung zwischenzuspeichern ist, wobei eine besonders vorteilhafte Ausbildung darin besteht, wenn die Zwischenspeicherstation zwei einander gegenüberliegende Stauabschnitte aufweist.
  • Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Zum besseren Verständnis sind die Erfindung und bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung nachstehend an Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf eine Zeichnung noch weiter erläutert. Es zeigt: Fig. la eine schematische Darstellung einer stark vereinfachten Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Einrichtung, aus welcher insbesondere das erfindungsgemäße Verfahren hervorgeht; Fig. Ib eine schematische Darstellung einer Einrichtang ziLTil automatischen Palette seren von mit Zement gefüllten Säcken in der Draufsiht, teilweise im Schnitt; Fig. 2 eine schematische Teil-Schnittansicht durch die Anlage gemäß Fig. 1 in Richtung der Schnittlinie II-II in Fig. 1 gesehen Fig. 3 eine schematische Seitenansicht der Einrichtung gemäß Fig. 1 in Richtung des Pfeiles III gesehen; Fig. 4 eine schematische Draufsicht auf die der Beladestation zugeführten Säcke bei einer Einrichtung gemäß Fig. 1 zum Darstellen der Packmusterbildung; Fig. 5 eine schematische, perspektivische Teildarstellung der Beladestation gemäß Fig. 1 in vergrößerter Darstellung; Fig. 6 eine schematische Seitenteilansicht der Einrichtung gemäß Fig. 1 in Richtung des Pfeiles VI in Fig. 1 gesehen; Fig. 7 den rechten unteren Teil der Darstellung gemäß Fig. 2 in vergrößerter Darstellung; Fig. 8 eine Seitenansicht der Darstellung gemäß Fig. 7 in Richtung des Pfeiles VIII in Fig. 7; Fig. 9 eine schematische Teildarstellung der einen Staustrecke der Beladestation nach einer Einrichtung gemäß Fig. 1 in Richtung des Pfeiles IX in Fig. 1 gesehen; Fig. 10 eine seitliche Draufsicht auf eine Staurolle der Staustrecke gemäß Fig. 9 in vergrößerter schematischer Darstellung; und Fig. 11 eine Fig. 1 entsprechende Darstellung einer Variante der erfindungsgemäßen Einrichtung.
  • Fig. 1a zeigt eine stark vereinfachte schematische Teildraufsicht auf eine erfindungsgemäße Einrichtung zum automatischen Palettisieren von gefüllten Zementsäcken, anhand welcher das erfindungsgemäße Verfahren nachstehend verdeutlicht werden soll.
  • Die quaderförmigen Zementsäcke S1, S2, S1'und S2' werden einer Zwischenspeicherstation Z zum jeweiligen Bilden eines Packverbandes auf einer Palette P von einem nicht dargestellten Stückgutvorrat auf vier Förderwegan F1, F2, F1' und F2' zugeführt, wobei die Förderwege F1 und F2 zueinander parallel sind. Auch die Förderwege Fl1 und F2' sind zueinander parallel, jedoch den Förderwegen Pl und F2 im wesentlichen fluchtend entgegengerichtet, wobei die Förderwege F1 und F2' und die Förderwege F2 und F,' einander gegenüberliegen.
  • Wie aus Fig. Ia erkennbar ist, werden auf den Förderwegen F1 und F1'die Säcke S1 bzw. S1' in deren Querrichtung an die Zwischenspeicherstation geführt und auf den Forderwegen F2 und F2' Säcke S2 bzw. 52' in deren Längsrichtung.
  • Die Zwischenspeicherstation Z ist mit einem Anschlag k versehen, an den jeweils der vorderste Sack eines Förderweges anschlägt. Weitere Säcke schlagen dann jeweils an den vorhergehenden Sack an bis die Zwischenspeicherstation Z mit einer Lage L1 bzw. L1' von Säcken S1, S2 bzw. S1', S2' in der vorgegebenen Packmusterung besetzt ist.
  • Die Schicht LI (oder L1') von Säcken S1, S2 wird sodann in der vorgegebenen Packmusterung von der Zwischenspeicherstelle Z abgenomnien und auf der Palette P abgelegt.
  • Hierfür ist in Fig. Ia schematisch ein Abnahmemittel E eingezeichnet, welches als Abschieber ausgebildet ist.
  • Statt dessen kann jedoch auch ein Rollenteppich, ein Gabelmittel oder dergleichen Verwendung finden.
  • Das als Abschieber ausgebildete Abnahmemittel E schiebt die gemusterte Sackschicht L1 gegebenenfalls über ein Führungsmittel auf die Palette P. Daraufhin kann beispielsweise die Palette um die Höhe einer Sackschicht abgesenkt und in die gestrichelte Stellung nach rechts gebracht werden, woraufhin dann die Sackschicht L1' mittels des Abnahmemittels Er (wobei es sich auch um das nach rechts bewegte Abnahmemittel E handeln kann)auf die auf der Palette P bereits befindliche Sackschicht L1 aufgeschoben wird.
  • Daraufhin wiederholt sich der Vorgang von vorn, d.h.
  • Säcke S1, S2, S1' und S2' werden wieder auf die Zwischenspeicherstation Z übergeben und bis die Palette P vollständig beladen ist und abtransportiert werden kann.
  • Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß dieses Verfahren sowohl bei einer kompakten Packmaschine als auch bei einer Anlage Anwendung finden kann, bei welcher die einzelnen Stationen mehr oder weniger auseinandergezogen sind.
  • Außerdem sei darauf hingewiesen, daß nicht nur die Abnahmemittel ausgebildet sein können, sondern auch das Ablegen der Sackschichten LI, L1' auf der Palette in unterschiedlichster Weise erfolgen kann.
  • So ist es beispielsweise keineswegs erforderlich, daß die zu beladende Palette P in der anhand von Fig. la erläuterten Weise bei ihrer Beladung hin-und herbewegt wird. Eine andere Ausgestaltung, bei welcher das gleiche Verfahren Anwendung findet, kann zum Beispiel darin bestehen, daß die Zwischenspeicherstation Z lediglich aus der in Fig. 1a im linken oder rechten Teil liegenden Hälfte besteht, wobei der Zwischenspeicherstelle das Stückgut dann auf lediglich zwei Förderwegen zugeführt wird. Dabei können dann nacheinander auf der Palette P abzulegende Lagen L1 entweder mit dem Abnahmemittel E abwechselnd um 1800 in der Horizontalen geschwenkt werden, um zu der erstrebten Packmusterung zu kommen, oder es kann beispielsweise die Palette P jeweils um 900 oder 1860 in der Horizontalen verschwenkt werden.
  • Allen diesen und weiteren Möglichkeiten gemeinsam ist das Merkmal, daß das der Zwischenspeicherstelle zugeführte zu palettisierende Stückgut auf mindestens zwei Förderwegen zugeführt wird, wodurch fisch nicht nur eine ganz erhebliche Leistungssteigerung erzielen läßt, sondern womit darüber hinaus auch ein außerordentlich betriebssicheres Verfahren geschaffen worden ist.
  • Nachstehend werden das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Einrichtung anhand der Fig. Ib bis 11 weiter erläutert, wobei diese Erläuterung anhand von erfindungsgemäßen Einrichtungen erfolgt, bei denen die einzelnen Stationen auseinandergezogen sind und nicht in der Art einer Kompaktmaschine nahe beieinanderliegen, was jedoch - wie oben bereits erwähnt - erfindungsgemäß in gleicher Weise möglich ist.
  • Die Fig. Ib bis 11 zeigen eine Einrichtung zum automatischen Palettisieren von gefüllten Zementsäcken 1, also einem im wesentlichen quaderförmigen Stückgut mit untereinander im wesentlichen gleichen Abmessungen.
  • Die Einrichtung besitzt ein Palettenmagazin 2 (s. Fig. 3), von dem jeweils eine zu beladende, leere Palette 3 mittels eines Palettenförderers 4 in Richtung des Pfeiles 6 in Fig. 3 einer im ganzen mit 7 bezeichneten Beladestation zuzuführen ist.
  • Die Beladestation 7 wird weiter unten noch im einzelnen beschrieben. Sie besitzt bei der Ausführung gemäß Fig. Ibeine zweiteilige und bei der Ausführung gemäß Fig. 11 eine einteilige Zwischenspeicherstation 8, die ebenfalls später noch im einzelnen1bescbrieben wird. Die zu palettisierenden Zementsäcke 1 werden der Zwischenspeicherstation 8 über ein ebenfalls noch im einzelnen beschriebenes Zufördermittel 9 zugeführt und dort in einer Schicht bestirimter, vorgegebener Packmusterung angeordnet.
  • An der Beladestation 7 befindet sich ein noch im einzelnen zu beschreibendes Stapelmittel 11 (s. insbesondere Fig. 5), mit dem jeweils eine im vorgegebenen Packmuster angeordnete, zwischengespeicherte Stückgutschicht auf der zu beladenden Palette 3 bzw. der obersten bereits alf der Palette 3' befindlichen Sackschicht 1' (s. Fig. 3) abzulegen ist.
  • Mittels eines Abförderers 12, der bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus einer Rollen- bzw. Röllchenbahn 12 besteht (s. Fig. 3), werden die fertigbeladenen Paletten 13 schließlich abgefördert (s. Fig. 3).
  • Das Zufördermittel 9 besteht bei der Ausführung gemäß den Fig. labis 6 aus einer im wesentlichel C-förmigen Fördereranordnung, wobei die Beschickungastelle am Symmetriopunkt des C liegt. Dort erfolgt die Zuführung mit einem Bandförderer 14, der kurz vor seinem Kopfabschnitt mit einem Förderstromteiler 16 versehen ist, mit dem der ankommende, aus in ihrer Längsrichtung zugeführten Zementsäcken 1 bestehende Förderstrom wählbar entweder in Richtung des Pfeiles 17 oder in Richtung des Pfeiles 18 aufzuteilen ist, wobei die Aufteilung des Förderstroms - über einen etwas längeren Zeitraum gezählt - derart erfolgt, daß sowohl in Richtung des Pfeiles 17 als auch in Richtung des Pfeiles 18 jeweils ein im wesentlichen gleichgroßer wörderstrom abgefördert wird.
  • Der an einem T-förmigen Abschnitt 19 des Zufördermittels 9 angeordnete Förderstromteiler 16 besteht aus einem um eine vertikale Achse 21 wahlweise aus der mit ausgezogenen Linien in die mit gestrichelten Linien dargestellten Stellung schwenkbaren Abweiser und zwei Rutschen 22 bzw. 22', von denen die auf dem Bandförderer 14 ankommenden Zementsäcke 1 je nach Stellung des Förderstromteilers 16 entweder auf einen Bandförderer 23 oder auf einen Bandförderer 23' gelangen, die jeweils zueinander flucbten und rechtwinklig zu dem Bandförderer 14 verlaufen.
  • Da die beiden mittels des Förderstromteilers 16 gebildeten Förderstränge 24 bzw. 24' vollkommen spiegelsymmetrisch ausgebildet sind, reicht es aus, wenn nachstehend im wesentlichen lediglich ein Förderstrang beschrieben wird, wobei es sich nachstehend um den Förderstrang 24 (links in Fig. 1b) handelt.
  • Der Förderstrang 24 stellt mithin - mit Ausnahme des Bardförderers 14 - die Hälfte des Zufördermittels 9 dar und beginnt mit der bereits erwähnten Rutsche 22, welche die Zementsäcke 1 auf den Bandförderer 23 leitet, bis diese an einen Abweiser 26 gelangen1 der ähnlich wie der Förderstromteiler 16 aus einem um zwei vertikale Achsen umlaufenden, endlosen Band besteht. Der Abweiser 26 ist aus der ausgezogenen Stellung schwenkbar, so daß ggf. auch eine Abf örderung von Zement säcken 1 in Richtung des Pfeiles 27 möglich ist, wenn Zementsäcke 1 nicht zur Beladestation 7 gelangen sollen.
  • Mittels des Abweisers 26 gelangen die Zementsäcke 1 über eine Rutsche 28 auf einen weiteren Bandförderer 29, wobei der Abweiser 26 und die Rutsche 28 zusammen einen ersten Verbindungsförderer 31 bilden, der in Fig. womit einer strichpunktierten Linie eingerahmt ist.
  • An den Bandförderer 29 schließt sich eine Bandwaage 32 an, die Teil einer Auswurfeinrichtung ist und diese steuert, so daß schadhafte Zementsäcke 1, die das Sollgewicht aufgrund eines Sackbruches nicht aufweisen, an dieser Stelle abgegeben werden, so daß sie überhaupt nicht zur Beladestation 7 gelangen, wie dieses mit einem Pfeil 33 in eig. 1 angedeutet ist und in Fig. 6 in weniger schematischer Weise dargestellt ist.
  • Nichtbeschädigte Zementsäcke 1 gelangen. von der Bandwaage 32 in Richtung des Pfeiles 34 in Förderrichtung weiter auf die Beladestation 7 zu, und zwar auf einen weiteren, als zweiten Verbindungsförderer wirkenden Bandförderer 36, der um seine Hecktrommel 37 zur Horizontalen schwenkbar ist, wie insbesondere aus Fig. 6 erkennbar ist. Diese Schwenkbarkeit dient nicht nur zum Auswerfen beschädigter Zementsäcke 1 (untere gestrichelte Stellung in Fig. 6), sondern vor allem für eine weitere Aufteilung des Förderstranges 24, um zu der vorgegebenen Packmusterung zu gelangen, wie nachfolgend beschrieben ist.
  • In der in Fig. 6 dargestellten oberen gestrichelten Stellung des Bandförderers 36 gelangen die Zementsäcke 1 von dem schwenkbaren Bandförderer 36 auf einen weiteren Bandförderer 35, von dem im Förderstrang 24, d.h. also im linken Teil von Fig. 1 der Zeichnung, nur die Heckstation erkennbar ist, so daß der weitere Verlauf der Zementsäcke 1 zunächst anhand des gleichwirkenden rechten Teils der Zeichnung, also des Forderstranges 24' beschrieben wird.
  • Es ist erkennbar, daß ein Zementsack 1' im Förderstrang 24' von einem weiteren Abweiser 38' in Richtung des Pfeiles 39' geleitet über eine weitere Rutsche 41' auf einen weiteren Bandförderer 42' gelangt, an dessen Kopf sich die Beladestation 7 anschließt. Dabei befindet sich ein der Beladestation 7 zugeführter Zementsack 1' mithin immer noch in einer solchen Stellung, daß er in seiner Längsrichtung bewegt wird.
  • Entsprechendes spielt sich im Förderstrang 24 ab, dessen letzter Abschnitt im linken Teil unten von Fig. Ibwietlerum erkennbar ist. Es ist jedoch aus Fig. Iberkennbar, daß der Bandförderer 42 seitlich zum Bandförderer 42' parallel versetzt angeordnet ist, wobei die Förderrichtungen beider Bandförderer entgegengesetzt zueinander verlaufen.
  • Die Fortsetzung der Beschreibung von Fig. erfolgt nunmehr wiederum anhand des Förderstranges 24t wobei darauf hingewiesen wird, daß entsprechendes auch im Förderstrang 24' erfolgt.
  • Wie bereits angemerkt wurde, ist der Bandförderer 36 aus zweifachem Grunde schwenkbar. Die Schwenkbarkeit aus seiner Horizontalstellung in seine Mittelstellung (s. Fig. 6, dort mit ausgezogenen Linien dargestellt),erfolgt, um einen Vorrat an um 90° gedrehten Zementsäcken 1 an der Beladestation zu erhalten und die gewünschte Packmusterung herstellen zu können.
  • Hierfür schließt sich an den Kopf abschnitt des Bandförderers 36 ein Zwischen-Bandförderer 43 an, welcher Zementsäcke 1 an eine Vorrichtung 44 zum Wechseln der Förderrichtung der Zementsäcke 1 um 900 bei fester Raumlage übergibt. Diese Vorrichtung ist als Kreuzklappenaufgeber 44 ausgebildet und insbesondere aus den Fig. 2, 7 und 8 erkennbar. Wie aus diesen Figuren ersichtlich ist, gelangt ein gefüllter Zementsack 1 von dem Zwischen-Bandförderer 43 in Richtung des Pfeiles 46 in den Kreuzklappenaufgeber 44 und kommt dort auf zwei Klappen 47 zweier gegenläufig rotierender Kreuzklappen 48 zur Auflage bzw. nach einem Drehen der Kreuzklappen 48 in Richtung der Pfeile 49 in Richtung des Pfeiles 50 nach unten auf einen Bandförderer 52, von dem der gefüllte Zementsack 1' in um 90° gedrehter Stellung in Richtung des Pfeiles 53 zur Beladestation 7 gelangt.
  • Ein entsprech<nderfreuzklappenaufgeber 44' befindet sich im Förderstrang 24', so daß auch in diesem Förderstrang letztlich Zementsäcke 1' auf einen entsprechenden Bandförderer 52' gelangen, der sie in Richtung des Pfeiles 53' der Beladestation 7 zuführt. Die Bandförderer 52, 52' sind parallel zueinander versetzt; ihre Förderrichtung ist entgegengesetzt, so daß Jeweils der Bandförderer 52 im wesentlichen zu dem Bandförderer 42' fluchtet und der Bandförderer 42 zu dem Bandförderer 52'.
  • In Fig. 1 umrahmen strichpunktierte Linien Jeweils einen nachstehend auch als Packförderer 54 bzw. 54' bezeichneten Abschnitt des Zufördermittels 9.
  • Die Beladestation 7 umfaßt bei der Ausbildung gemäß den Fig. 1 bis 6 die bereits oben erwähnte Zwischenspeicherstation 8, 8' sowie das ebenfalls bereits erwähnte Stapelmittel 11 und ist wie folgt ausgebildet: Die Zwischenspeicherstation 8 (auch hier wird der Einfachheit halber nicht Jeweils auf die analog ausgebildete Zwischenspcicherstation 8' eingegangen) besteht aus quer zur Förderrichtung gemäß Pfeil 53 liegenden angetriebenen Rollen 56, wie insbesondere aus den Fig. 9 und 10 erkennbar ist. Die Rollen sind angetrieben und bilden gemeinsam eine Rollenbahn. Sie sind Jeweils mit einemPriktionsmantel 57 versehen, der exzentrisch zur Drehachse 58 des Rollenkörpers 59 verläuft und lose auf dessen Mantel aufsitzt.
  • Auf diese Weise kommt es zu einem Transport von Zementsäcken 1,bis diese gegen einen nicht eingezeichneten, dem Anschlag A in Fig. la entsprechenden Anschlag laufen und sich vor dem Anschlag nacheinander anstauen.Dabei ist dann die durch die Gewichtskraft der Zementsäcke 1 auf die Rollen 56 ausgeübte Kraft so groß, daß die Rollenkörper 59 relativ zu ihrem Friktionsmantel 57 durchdrehen, so daß hier gleichsam eine Art Rutschkupplung gebildet wird. Um diesen Effekt bezüglich der beiden Fördergutströme zu erreichen, die mittels des Bandförderers 42 in ihrer Längsrichtung und mittels des Bandförderers 52 in ihrer Querrichtung an die Zwischenspeicherstation herangeführt erden, sind die Friktionsmäntel 57 der Rollen 56 geteilt. Der entstehende Spalt ist in den Fig. 1 und 5 mit 61 bezeichnet. Auf diese Weise kann mithin noch beispielsweise ein Transport von Zementsäcken 1 auf der Zwischenspeicherstation 8 erfolgen, die vom Bandförderer 42 herangeführt werden, während es bezüglich der von dem Bandförderer 52 herangeförderten Zementsäcke 1 bereits zum Stillstand gekommen ist und umgekehrt.
  • An der eine Staustrecke darstellendenzwischenspeicherstation 8, 8' entstehen mithin Packmuster, wie sie in Fig. 4 dargestellt sind, wobei darauf hingewiesen wird, daß sich die Rollen 56 an sich noch bis nahe an die zu beladende Palette 3' heran erstrecken und im letzten Abschnitt lediglich in Fig. Ibfortgelassen worden sind, um das Stapelmittel 11 besser zeigen zu können. Aus Fig. 5 der Zeichnung ist Jedoch erkennbar, daß die aus den Rollen 56 bzw. 6' bestehende Rollenbahn Jeweils länger ist.
  • Es ist überflüssig, darauf hinzuweisen, daß statt des beispielhaft dargestellten Fünfer-Packmusters selbstverständlich auch alle möglichen anderen Packmuster mit der dargestellten Einrichtung zusammengestellt werden können. Dieses richtet sich nach dem Wunsch des Anwenders und nicht zuletzt nach den Abmessurgen der Zementsäcke 1 einerseits und der Größe der Palette andererseits.
  • Das dem Abnahmemittel E, E' in Fig. la entsprechende Stapelmittel 11 besteht bei dieser Ausgestaltung im wesentlichen aus initeinander verbundenen Gabeln 62 (s. insbesondere auch Fig. 5)sowie im Bereich der Palette 3 angeordneten Abstreifbalken 63 andererseits, die den Abmessungen der Gabeln 62 angepaßt sind und sich im wesentlichen vertikal nach oben erstrecken.
  • Die Wirkungsweise der in den Fig. Ibbis 6 dargestellten Einrichtung bzw. das mit dieser Einrichtung durchführbare Verfahren ist wie folgt: Das Stückgut, also die mit Zement gefüllten Zementsäcke 1, gelangt von der Füllmaschine über den Bandförderer 14 zu dem Förderstromteiler 16, wobei dessen Abweiser in der einen oder anderen Stellung stehen kann. Steht er in der in Fig. Ib mit ausgezogenen Linien dargestellten Position, so gelangen Zementsäcke 1 in Richtung des Pfeiles 18 über die Rutsche 22 auf den Bandförderer 23 und mit Hilfe des Abweisers 26 sowie der Rutsche 28 auf den Bandförderer 29. Ueber dem horizontal verlaufenden Bandförderer 29 befindet sich ein geringfügig schräg zur Horizontalen angeordnet es Deckband 64 (s. Fig. 6), welches als Bügelvorrichtung dient und an seiner Kopftrommel 66 zum Obertrum des Bandförderers 29 einen lichten Abstand aufweist, der geringfügig kleiner ist als die Dicke d eines Zementsackes 1* Auf diese Weise gelangen die Zementsäcke 1 jeweils in einen Spalt 67, der sich zwischen dem Obertrum des Bandförderers 29 und dem Untertrum des Deckbandes 64 befindet und werden gleichmäßig und sorgfältig gebügelt, wobei die in den Säcken befindliche Luft aus den Säcken herausgedrückt wird.
  • Vom Bandförderer 29 gelangen die Zementsäcke 1 sodann jeweils auf die Bandwaage 32, weiche das Sollgewicht unter Berücksichtigung einer gewissen Toleranz feststellt. Liegt das Istgewicht unterhalb der unteren Toleranzgrenze. so ist dieses ein Zeichen dafür, daß der betreffende Zementsack 1 schadhaft ist. In einem solchen Fall gibt die Bandwaage 32 ein Steuersignal auf den der Bandwaage 32 in Förderrichtung nachgeordneten Bandförderer 36, woraufhin dieser in seine in Fig. 6 mit gestrichelten Linien eingezeichnete untere Stellung schwenkt und den schadhaften Zementsack 1 nach unten abgibt, so daß dieser nicht zur Beladestation 7 gelangt. Daraufhin schwenkt der Bandftrderer 36 von einem Zeitrelais gesteuert selbsttätig in seine horizontale obere Stellung zurück, wie in Fig. 6 mit gestrichelten Linien dargestellt ist. Weitere Zementsäcke 1 gelangen mithin über den dem Bandförderer 36 in Förderrichtung nachgeordneten Bandförderer 35 zu dem Abweiser 38 und in Richtung des Pfeiles 39 über die Rutsche 41 auf den Bandförderer 42, der Zementsäcke 1 in ihrer Längsrichtung der Beladestation 7 zuführt.
  • Nachdem eine gewisse, wählbare Anzahl von Säcken 1 auf die vorstehend beschriebene Weise an die Beladestation 7 herangeführt ist, wird der Bandförderer 36 aus seiner in Fig. 6 mit gestrichelten Linien dargestellten horizontalen oberen Stellung in seine mit aus gezogenen Linien dargestellte Mittelstellung geschwenkt, so daß die jetzt ankommenden Zementsäcke 1 von der Bandwaage 32 über den Bandförderer 36 auf den Zwischen-Bandförderer 43 und von diesem zum Ereuzklappenaufgeber 44 gelangen. Im Kreuzklappenaufgeber 44 erfolgt - wie oben bereits unter Bezugnahme auf die Fig.
  • 7 und 8 beschrieben worden ist - ein vertikales Abgeben der Zementsäcke 1 in Richtung des Pfeiles 51 (s. Fig. 6 und 7) nach unten, so daß sich aufgrund der rechtwinkligen Stellung des nachgeschaltenen Bandförderers 52 zum Bandförderer 43 eine bezüglich der Förderrichtung der Zementsäcke 1 um 90° gedrehte Stellung ergibt, ohne daß eine eigentliche Drehmanipulation erforderlich ist. Auf diese Weise gelangen mithin nacheinander Zementsäcke 1 in Querrichtung, d.h. also mit vorrliegender LXngsseite,zur Beladestation 7.
  • An der Beladestation 7 gelangen die Zementsäcke 1 zunächst auf die Rollen 56 der Rollenbahn, genauer gesagt auf die Friktionsmäntel 57 der Rollen 56, und werden in Förderrichtung weitergefördert, bis der vorderste Zementsack 1 an einen Anschlag anschlägt. Die weiteren Zementsäcke 1 laufen dann jeweils gegen den vornlieeenden, gestoppten Zementsack 1 (5. hierzu insbesondere Fig. 5 der ZeichnunO).
  • Es ergibt sich auf die vorstehend beschriebene Weise mithin zwangsläufig ein bestimmtes Packmuster - im dargestellten Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 und 5 eine Fünfer-Packung mit jeweils zwei längsliegenden und drei querliegenden Zementsäcken 1 -, wie dieses schematisch in Fig. 4 dargestellt ist.
  • Die untereinander verbundenen Gabeln 62 des Stapelmittels 11 werden in einer unterhalb der Rollen 56 liegenden Höhenstellung in Richtung des Pfeiles 68 (Fig. 5) horizontal verfahren, bis sie in einer Stellung sind, die in Fig. 5 mit 62" bezeichnet ist. Aus dieser Stellung werden die Gabeln 62 in Richtung des Pfeiles 69 nach oben angehoben, so daß die Zementsäckc 1 von den Rollen 56 abgehoben werden und Auf den Gabeln 62 liegen. Das Anheben in vertikaler Richtung geschieht dabei um eine Höhe, daß die Gabeln 62 bei einem anschließenden Verfahren in Richtung des Pfeiles 71 bezüglich der oberen Endabschnitte der AbstreiSbalk-en 63 frei gehen. In der über der zu beladenen Palette 3 befindlichen Stellung (s. Fig. 1 und 5) werden die Gabeln 62 sodann in Richtung des Pfeiles 72 abgesenkt, bis sie sich kurz oberhalb der Palette 3 bzw. der Oberseite der bereits auf der Palette 3 befindlichen Schicht aus Säcken 1'' befinden.
  • Aus dieser Vertikalstellung der Gabeln 62 erfolgt ein Rückverfahren in Richtung des Pfeiles 73, wobei die Abstreifbalken 63 als Abstreifer dienen, so daß die zuvor auf den Gabeln 62 in vorgegebener Packmusterung befindlichen Säcke 1 auf der Palette 3 bzw. der obersten Schicht aus Säcken 1" abzulegen sind.
  • Nachdem die Gabeln 62 soweit in Richtung des Pfeiles 73 zurückgefahren sind, daß sie bezüglich der Abstreifbalken 63 frei sind, wiederholt sich ein entsprechender Vorgang, wobei jedoch zunächst nicht ein Verfahren der Gabeln in Richtung des Pfeiles 74, sondern in entgegengesetzter Richtung, d.h. also in Richtung des Pfeiles 76erfolgt (s. auch Fig.1b), um anschließend einen analogen Vorgang im anderen Förderstrang24' durchzuführen. Zwischenzeitlich bildet sich in der Zwischenspeicherstation 8 selbsttätig eine neue Packmusterschicht, so daß nach Abschluß des entsprechenden Palettisiervorganges bezüglich des Förderstranges 24' ein Verfahren der Gabeln 62 in Richtung des Pfeiles 74 erfolgen kann, woraufhin sich der Vorgang nach einem Verfahren der Gabeln in ertikaler Richtung (Pfeil 77) von vorn wiederholt.
  • Es sei noch darauf hingewiesen, daß sich unterhalb der Rollen 56 bzw. 56' der Zwischenspeicherstation 8 bzw. 8' Sammeltaschen 78 bzw. 78' befinden (s. Fig. 6), so daß ggf. über den Zwischen-Bandförderer 43 und dem Kreuzklappenaufgeber 44 in Richtung auf die Beladestation 7 gelangender Zement nach unten durch die Zwischenräume zwischen den Rollen 56 durchfallen und von den Sammeltaschen 78 aufgenommen werden kann. Am Auslauf der Sa.nmeltaschen 78 bzw. 78' befinden sich Aufgeber 79 bzw. 79', mit denen sogenanntes Rückmehl, d.h. also loser Zement, über einen Schneckenförderer 81 abtransportiert werden kann. Diese Rückmehlstrecke ist der besseren Ubersicht halber in Fig. 1 aus der Darstellung fortgelassen worden.
  • Nachdem eine Palette 3 bzw. 3' voll beladen ist, wird sie mittels des Abförderers 12 in Richtung des Pfeiles 82 (s. Fig. 3) abtransportiert, wobei es sich bei dem Abförderer 1? bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel um eine Rollen- bzw. Röllchenbahn handelt, die mit leichter Neigung zur Horizontalen angeordnet ist.
  • Die Zuführung einer leeren Palette 3 zum Mittelpunkt der Beladestation 7 erfolgt mittels des Palettenförderers 4, der beispielsweise als Kettenförderer, Holzlattenförderer oder Rollenbahn ausgebildet sein kann.
  • Fig. 11 zeigt gegenüber der Ausbildung gemäß Fig. in eine Variante, wobei gleiche oder gleichwirkende Teile mit denselben Bezugszeichen versehen sind wie in Fig. 1b.
  • Der wesentliche Unterschied der Einrichtung gemäß Fig. 11 gegenüber der Einrichtung gemäß Fig.1b besteht darin,.
  • daß die Beladestation 7 hier nur einseitig mit Zementsäcken 1 beaufschlagt wird und nicht vcn zwei einander gegenüberliegenden Seiten. Hierfür ist außer dem bereits in der Einrichtung gemäß Fig. 1b vorgesehenen Abweiser 38 am Bandförderer 35 und mit Abstand zu diesem noch ein weiterer Abweiser 83 vorgesehen, der mit eine weiteren Rutsche 84 zusammenwirkt, welcher Zementsäcke 1 auf einen weiteren Bandförderer 86 zu lenken vermag, der auf demselben Höhenniveau liogt wie die beiden Bandförderer 42 und 52 und parallel zu diesen verläuft.
  • Im übrigen ist auch bei dieser Ausgestaltung der Bandförderer 36 um seine Hecktrommel 37 in analoger Weise schwenkbar, wie dieses in Fig. 6 bezüglich der Einrichtung gemäß Fig. Ib dargestellt ist.
  • Die Wirkungsweise der Einrichtung gemäß Fig. 11 ist wie folgt: Wie sich bereits aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, erfolgt bei dieser Einrichtung keine Teilung des Fördergutstroms. Die Zementsäcke 1 kommen vielmehr sämtlichst gemaß dem Pfeil 87 über den Bandförderer 29 an und werdtn von diesem auf die Bandwaage 32 übergeben, die hier in gleicher Weise arbeitet wie bei der Einrichtung gemäß Fig. Ib.
  • Von der Bandwaage 32 gelangen die Zementsäcke 1 sodann auf den um seine Hecktrommel 37 schwenkbaren Bandförderer 36, der sich zunächst in Horizontalstellung befindet, also entsprechend der oberen gestrichelten Stellung in Fig. 6, welche die Einrichtung gemäß Fig. Ibzeigt.
  • Demgemäß gelangen Zementsäcke 1 zunächst mit Hilfe des ersten Abweisers38 in Richtung des Pfeiles 39 über die Rutsche 41 in ihrer Längsrichtung auf den Bandförderer 42, der die Zementsäcke der Beladestation 7 zuführt.
  • Nachdem sich auf dem Bandförderer 42 ein gewisser Vorrat an Zementsäcken befindet, wird der Abweiser 38 in seine in Fig. 11 mit gestrichelten Linien gezeichnete Stellung geschwenkt, so daß ankommende Zementsäcke 1 nunmehr auf dem Bandförderer 35 noch ein Stückchen weiter gefördert werden, bis zum Abweiser 83 gelangen und von dort gemäß dem Pfeil 88 über die Rutsche 84 auf den Bandförderer 86 rutschen, der sie ebenfalls in ihrer Längsrichtung der Beladestation 7 zuführt.
  • Nachdem auf diese Weise auch auf dem Bandförderer 86 ein gewisser Vorrat an Zementsäcken vorhanden ist, wird der Bandförderer 36 um eine Hecktrommel 37 in eine Stellung geschwenkt, wie sie der in Fig. 6 mit ausgezogenen Linien dargestellten Mittelstellung entspricht. In Richtung des Pfeiles 87 ankommende Zementsäcke 1 gelangen nunmehr mithin über einen in Fig. 11 nicht dargestellten Zwischen-Bandförderer 43 zum Kreuzklappenaufgeber W und von dort gemäß dem Pfeil 89 in Querrichtung zur Beledeststion 7.
  • Eingangs der Beladestation 7 bildet sich mithin ein Vorrat aus Zementsäcken 1, bei dem in Zeilen abwechselnd in Längsrichtung, in Querrichtung und wieder in Läffgsrichtung angeordnete Zementsäcke 1 vorhanden sind.
  • Die Gabeln 62 des Stapelmittels 11 werden zum Bilden eines 5er-Packnusters zunächst nur so weit unter die angestauten Zementsäcke 1 gefahren, daß sie lediglich von den Förderern 42 und 52 herangeführte Zementsäcke 1 ergreifen, während von dem Förderer 86 zugeförderte Zementsäcke 1 zunächst noch nicht aufgenommen werden.
  • Während des Ablegens der Zementsäcke auf der zu beladenden Palette 3 fördert der Förderer 52 weitere Zementsäcke 1 zur Zwischenspeicherstation 8, wobei der Förderer 43 stillsteht.
  • Die Gabeln 62 werden anschließend entsprechend weit vorgefahren und nehmen nunmehr Zementsäcke 1 ab, die von den Förderern 52 und 86 zugefordert worden sind, Diese Sachlage besteht - im Gegensatz zu der vorher abgenommenen 2längs-3quer-Lage - aus einer 3quer-2längs-Musterung, so daß sich ohne Schwierigkeiten ein Kreuzverband im 5er-Packmuster erzielen läßt, wie sich ohne weiteres aus der schematischen Fig. 11 ergibt.
  • Falls dieses gewünscht ist, können mit der Ausbildung gemäß Fig. 11 selbstverständlich auch andere Packmusterungen verwirklicht werden. So ist beispielsweise ein 7er-Pockmuster (2längs-3quer-2längs) auf einfache Weise dadurch zu erzielen, daß jeweils Zementsäcke 1 abgenommen werden, die von allen drei Förderern 42, 52 und 86 zugefördert worden sind.
  • Der besondere Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Vorrichtung liegt darin, daß aufgrund der vorstehend beschriebenen Gegebenheiten, d.h.
  • also aufgrund der größeren Anzahl der je Zeiteinheit der Zwischenspeicherstation zuführbaren Säcke und des Verzichtes auf einen Drehvorgang der Säcke mit Zwischenverschiebung, eine erheblich größere Durchsatzleistung zu erzielen ist, so daß die vorgegebene hohe Kapazität moderner Sackfüllmaschinen mit der erfindungsgemäßen Einrichtung und dem entsprechenden Verfahren ohne weiteres zu nutzen ist. Die mögliche Kapazität übersteigt sogar die vor vorliegende MxiIflalk5pazität der schnellsten Füllmaschinen mit einer Durchsatzleistung von ca 240-0 Säcken pro Stunde und kann demgemäß auch dann noch optimal verwendet werden, wenn sich die Kapazität der Sackfüllmaschinen zukünftig noch teigern lassen sollte.
  • Darüber hinaus ist die erfindungsgemäße Einrichturg gegenüber den bekannten Vorrichtungen insofern von erheblichem betrieblichen Vorteil, als sie den rauhen Gegebenheiten des praktischen Betriebes besser Rechnung trägt, da keine komplizierten Manipuliermittel u.dgl. vorhanden sind, sondern lediglich robuste Funktionseinheiten, die entsprechenden Beanspruchungen ohne weiteres unterworfen werden können, ohne daß es zu beachtlichen Betriebsausfällen kommt.

Claims (23)

  1. Ansprüche
    = = = = = = = = = = = = = Verfahren zum automatischen Palettisiersn von im wesentlichen quaderförmigem Stückgut mit im wesentlichen gleichen Abmessungen, insbesondere gefüllten Zementsäcken, bei dem zum jeweiligen Bilden eines Packverbandes auf insbesondere einer Palette von einem Stückgutvorrat zugeführtes zu palettisierendes Stückgut vor dem Ablegen auf der Palette unter Bildung einer Schicht vorgegebener Packmusterung zwischengespeichert wird und daraufhin solange Jeweils eine im Packmuster gepackte Stückgutschicht von der Zwischenspeicherstelle abgenommen wird und entweder unmittelbar auf der Palette oder der obersten bereits auf der Palette befindlichen Stückgutschicht abgelegt wird bis die Palette vollständig beladen ist, dadurch gekennzeicheet, daß das zu palettisierende Stückgut der Zwischenspeicherstelle auf mindestens zwei Förderwegen zugeführt wird.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zu palettisierende Stückgut der Zwischen speicherstelle auf mindestens einem ersten Förderweg in seiner Längsrichtung zugeführt wird und auf mindestens einem 7.weiten Förderweg in seiner Querrichtung.
  3. 3. Verfahren nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zu palettisierende Stückgut der Zwischenspeicherelle auf mindestens zwei im wesentlichen zueinander parallelen Förderwegen zugeführt wird.
  4. 4. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zu palettisierende Stückgut der Zwischenspeicherstelle auf mindestens zwei im wesentlichen einander entgegengesetzt gerichteten Förderwegen zugeführt wird.
  5. 5. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zu palettisierende Stückgut der Zwischenspeicherstelle auf mindestens vier Förderwegen zugeführt wird, von denen jeweils zwei Förderwege eines ersten Paares parallel zueinander verlaufen und zwei Förderwege eines zweiten Paares den Förderwegen des ersten Paares entgegengesetzt sind und zu diesen fluchten.
  6. 6. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zu palettisierende Stückgut der Zwischenspeicherstelle auf mindestens zwei im wesentlichen rechtwinklig zueinander gerichteten Förderwegen zugeführt wird.
  7. 7. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens einen im wesentlichen horizontal verlaufenden Förderweg.
  8. 8. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens einen im wesentlichen schräg zur Horizontalen verlaufenden Förderweg.
  9. 9. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens einen im wesentlichen vertikal verlaufenden Förderweg.
  10. 10. Einrichtung zum automatischen Palettisieren von im wesentlichen quaderförmigem Stückgut mit im wesentlichen gleichen Abmessur.gen, insbesondere gefüllten Zementsäcken, mit einem Palettenmagazin, von dem jeweils eine zu beladende, leere Palette mittels eines Palettenförderers einer Beladestation zuzuführen ist, die eine Zwischenspeicherstation für das zu palettisierende Stückgut aufweist, in welcher das der Beladestation mittels eines Zufördermittels zugeführte Stückgut in einer Schicht vorgegebener Packmusterung anzuordnen ist; mit einem Stapelmittel, mit dem jeweils eine im Packmuster angeordnete, zwischengespeicherte Stückgutschicht entweder unmittelbar auf der zu beladenden Palette oder auf der obersten bereits auf der Palette befindlichen Stückgutschicht abzulegen ist; und mit einem Abförderer zum Abfördern einer fertig beladenen Palette, dadurch gekennzeichnet, daß das Zufördermittel (9 , 14, 24, 24') zum Beschicken der Zwischenspeicherstation (8, 8') mindestens zwei tibergabestationen (42/8, 52/8; 42'/8', 52'/8') aufweist, an denen zu palettisierendes Stückgut (1, 1') an die Zwischenspeicherstation (8, 8') zu übergeben ist.
  11. 11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß einer Übergabestation (42/8 bzw. 52/8) zur Zwischenspeichersta'ion (8, 8') Jeweils eine weitere Ubergabestation (52'/8' bzw. 42'j8') gegenüberliegt.
  12. 12. Einrichtung nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ier Übergabesfiationen (42/8, 52/8; 42'/8', 52'/8') zur Zwischenspeicherstation (8, 8') vorgesehen sind, die sich eweils paarweise einander gegenüberliegen.
  13. 13. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Zufördermittel (9) zur Beschicken der Zwischenspeicherstation (8, 8') aus mindestens zwei Förderern (42, 52; 42', 52') besteht, wobei mit mindestens einem ersten Förderer (42; 42') zu palettisiereiides Stückgut (1) in seiner Längsrichtung und mit mindestens einem zweiten Förderer (52; 52') zu palettisierendes Stückgut (1) in seiner Querrichtung zuzuführen ist.
  14. 14. Einrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekenn3ei'chnet, daß die Förderrichtungen (39, 53 bzw. 39', 53') mindestens zweier Förderer (42, 52 bzw. 42', 52') des Zufördermittels (9) im wesentlichen parallel zueinander verlaufen und die gleiche Förderrichtung aufweisen.
  15. 15. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderrichtungen (39, 53' bzw. 53, 39') mindestens zweier Förderer (42, 52' bzw. 52, 42') des Zufördermittels (9) an der Übergabestelle zur Zwischenspeicherstation (8, 8') im wesentlichen einander entgegengesetzt verlaufen.
  16. 16. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderrichtung .B. 39) mindestens eines Förderers (z.B. 42) des Zufördermittels (9) an der Übergabe stelle zur Zwischenspeicherstation (8, 8') im wesentlichen horizontal verläuft.
  17. 17. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderrichtung mindestens eines Förderers des Zufördermittels (9) an der Übergabestelle zur Zwischenspeicherstation (8, 8') im wesentlichen schräg zur Horizontalen verläuft.
  18. 18. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderrichtung mindestens eines Förderers des Zufördermittels (9) an der Übergabestelle zur Zwischenspeicherstation (8, 8') ist wesentlichen vertikal verläuft.
  19. 19. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Zufördermittel (9) mindestens einen Förderstromteiler (16) aufweist, mit dem der ankommende Stückgut-Förderstrom an einer mit Abstand zu der Beladestation (7) liegenden Stelle (19) wählbar aufzuteilen ist.
  20. 20. Einrichtung nach Anspruch 19, gekennzeichnet durch einen Förderstromteiler (16), mit dem der ankommende Stückgut-Förderstrom in zwei i im wesentlichen gleichgroße Stückgut-Förderstränge (24, 24') aufzuteilen ist.
  21. 21. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 9 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenspeicherstation (8, 8') als Stauabschnitt ausgebildet ist, an dem zugeführtes Stückgut (1) entsprechend der vorgegebenen Musterung (z.B. 91) zwischenzuspeichern ist.
  22. 22. Einrichtung nach Anspruch 21, gekennzeichnet durch zwei einander gegenüberliegende Stauabschnitte (8, 8').
  23. 23. Einrichtung nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Stauabsehnitt (8, 8') aus einem Rollenförderer gebildet ist, dessen Rollen (56 bzw. 56') in an sich bekannter Weise jeweils mit einem losen, exzentrischen Friktionsmantel (57 bzw.
    57') versehen sind, wobei die Friktionsmäntel (57 bzw.
    57') entsprechend der Breite der vorgeordneten Förderer (42, 52, 42', 52' bzw. 42, 52, 86) quer zu ihrer Längsrichtung geteilt sind.
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