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DE2542263A1 - Marknagel fuer die osteosynthese bei frakturen von roehrenknochen - Google Patents

Marknagel fuer die osteosynthese bei frakturen von roehrenknochen

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Publication number
DE2542263A1
DE2542263A1 DE19752542263 DE2542263A DE2542263A1 DE 2542263 A1 DE2542263 A1 DE 2542263A1 DE 19752542263 DE19752542263 DE 19752542263 DE 2542263 A DE2542263 A DE 2542263A DE 2542263 A1 DE2542263 A1 DE 2542263A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sleeve
nail
spindle
nail according
bone
Prior art date
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Pending
Application number
DE19752542263
Other languages
English (en)
Inventor
Christian Lassen
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE2542263A1 publication Critical patent/DE2542263A1/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods
    • A61B17/56Surgical instruments or methods for treatment of bones or joints; Devices specially adapted therefor
    • A61B17/58Surgical instruments or methods for treatment of bones or joints; Devices specially adapted therefor for osteosynthesis, e.g. bone plates, screws or setting implements
    • A61B17/68Internal fixation devices, including fasteners and spinal fixators, even if a part thereof projects from the skin
    • A61B17/72Intramedullary devices, e.g. pins or nails
    • A61B17/7233Intramedullary devices, e.g. pins or nails with special means of locking the nail to the bone
    • A61B17/7258Intramedullary devices, e.g. pins or nails with special means of locking the nail to the bone with laterally expanding parts, e.g. for gripping the bone
    • A61B17/7266Intramedullary devices, e.g. pins or nails with special means of locking the nail to the bone with laterally expanding parts, e.g. for gripping the bone with fingers moving radially outwardly

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Orthopedic Medicine & Surgery (AREA)
  • Surgery (AREA)
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  • Heart & Thoracic Surgery (AREA)
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
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  • Surgical Instruments (AREA)

Description

  • Marknagel für die Osteosynthese
  • bei Frakturen von Röhrenknochen Die Erfindung betrifft einen Marknagel für die Osteosynthese bei Frakturen von Röhrenknochen.
  • Voraussetzung von Marknägeln zur Erzielung einer stabilen Osteosynthese ist der dauerhafte Sitz des Implantats im Knochengewebe. Wenn zwei gut durchblutete Knochenfragmentenden so ruhiggestellt werden, daß Scher- und Torsionskräfte an der Bruchstelle neutralisiert werden, kommt es nicht zu einer Resorption der Fragmentenden, sondern zu einer ossären Heilung ohne röntgenologisch sichtbare periostale oder endostale Callusbildung.
  • Ein großer Nachteil der zum Stand der Technik gehörenden Marknägel besteht darin, daß vor dem Einbringen eines bisher üblichen Marknagels die Markhöhle, zum Beispiel eines Femur, zylindrisch aufgebohrt werden muß und damit eine erhebliche Traumatisierung zur Folge hat, um eine bilateral über den Ort der Fraktur hinausreichende Anlage des Nagels an die Corticalisinnenwand zu erreichen und somit eine stabile Osteosynthese.
  • Ein weiterer Nachteil der bekannten Nägel ist der, daß ihr Einsetzen eine längere Operationsdauer erfordert.
  • Darüber hinaus zeigen die bekannten Marknägel die Tendenz, im Laufe der Therapiezeit in axialer Richtung zu wandern.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, die zum Stand der Technik gehörenden Nägel zu verbessern.
  • Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der Nagel an seinen beiden Enden spreizbar ausgebildet ist. Bei dieser Ausbildung wird, wie bei den üblichen Marknagelungen, zum Beispiel eines Femur, an üblicher Stelle im Bereich des Trochantamassivs eingegangen, und nachdem die Knochenteile gerichtet sind, der Marknagel durch die Bohrung in den Knochen geschoben bzw. geschlagen. Nach dem Einbringen werden die Enden des Nagels gespreizt, und der Nagel sitzt dann unverrückbar im Knochen fest.
  • Zum Entfernen des Nagels wird die Spreizung rückgängig gemacht, und der Nagel kann wieder entfernt werden.
  • Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, den Marknagel als rotationssymmetrische Spannhülse auszubilden mit konischen und axial geschlitzten Bohrungsenden, vorzugsweise aus Stahl hoher Elastizität, und in der Hülse eine Spindel drehbar zu lagern, welche an ihren Enden im Bereich der Hülsenenden gegenläufige Gewinde trägt, auf denen Muttern angeordnet sind, welche auf die konischen und axial geschlitzten Bohrungsenden der Hülse wirken.
  • Das Äußere der Hülse weist vorteilhaft einen sechseckigen Querschnitt auf, damit sich der Nagel beim Spreizen seiner Enden im Knochen nicht dreht.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist das proximale und aus der Hülse herausragende Ende der Spindel eine Verstärkung auf, welche am hülsenseitigen Ende den Hülsendurchmesser etwas überragt, im übrigen aber zum proximalen Ende des Nagels hin dem entspannten Nagel durchmessergleich ist. Hierdurch wird verhindert, daß die Bohrung im Knochen zum Einführen des Nagels während des Meilungsprozesses zuwächst. Außerdem wird die bei der Spreizung der Hülse entstehende obere oeffnung zumindest teilweise abgedeckt, so daß während des Heilungsprozesses hier kein Knochengewebe in die genannte Öffnung hineinwachsen kann. Gleichzeitig erleichtert die Verstärkung das spätere Herausziehen des Nagels, indem auch dann, wenn nach der Entspannung des Nagels das obere geschlitzte Hülsenende noch etwas erweitert bleibt, also nicht seine ursprüngliche Ausgangslage voll eingenommen hat, dieses Hülsenende sich beim Herausziehen des Nagels nicht im Knochengewebe fängt.
  • Die Spindel selbst ist zweckmäßig gegen axiale Verschiebung in der Hülse gesichert, indem sie beispielsweise mit einer Ausbauchung in eine Ausnehmung der Hülse greift. Die Hülse selbst kann an dieser Stelle teilbar ausgebildet sein, zum Beispiel aus fertigungstechnischen Gründen zusammenschraubbar sein.
  • Die Muttern selbst drehen sich mit der Spindel üblicherweise aufgrund der auftretenden Reibungskräfte nicht. Zur Erzielung einer absoluten Sicherheit gegen Verdrehen der Muttern können diese jeweils wenigstens eine Nase tragen, die dann in wenigstens einen der Schlitze der Hülsenenden greift.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die Spindel mit einer durchgehenden Bohrung versehen, in der ein entsprechend dicker Draht, vorzugsweise aus federhartem Stahl, axial verschiebbar ist. Der Draht wird zunächst in den Knochen eingeführt, und der Marknagel wird auf diesem Draht, der dann als Führung dient, in den Knochen eingeschoben bzw. eingeschlagen.
  • Das Ende der Spindel steht im Laufe der Therapie üblicherweise aus dem Knochen heraus. Es trägt vorteilhaft einen Kopf mit einem Innensechskant oder dergleichen, in den ein Schlüssel für die Betätigung der Spindel einsetzbar ist. Ein zweckmäßig vorgesehener verengter Hals dient dazu, ein Werkzeug zum Herausziehen des Nagels einzusetzen und damit das Herausziehen zu erleichtern.
  • Um den Knochen zum Einführen des Nagels vorzubereiten, bedarf es einer Vorrichtung zum Auffädeln der Fragmente und dem Einbringen des Führungsdrahtes in den Markraum des Röhrenknochens. Außerdem ist eine dem Nageldurchmesser entsprechende Bohrung in den Knochen zu schneiden.
  • Diese Vorrichtung zeichnet sich nach der Erfindung durch ein Schneidwerkzeug aus mit einem vorliegenden längeren Dorn. Bei Verwendung dieser Vorrichtung wird zunächst eine provisorische oeffnung im Knochen geschaffen, durch die der Dorn in den Knochen eingeführt wird. Mit dem Dorn können mit guter Hebelwirkung die Knochenteile ausgerichtet werden. Das nachfolgende Schneidwerkzeug schneidet eine für den Nagel passende Öffnung in das Knochenende.
  • Das Schneidwerkzeug besteht vorteilhaft aus einem Vierkantschaber mit einem bedienungsfreundlichen Griff, so daß die für die Einführung des Nagels erforderliche Bohrung gut axial ausgerichtet erstellt werden kann.
  • Mit den zum Stand der Technik gehörenden Vorrichtungen war diese einfache Handhabung nicht möglich, da sie den längeren Dorn, der gleichzeitig als Führung für das Schneidwerkzeug dient, nicht aufwiesen. Hier mußte von vornherein die Bohrung exakt ausgerichtet eingeschnitten werden.
  • Die Spitze des Dornes ist vorteilhaft als rotationssymmetrisches Paraboloid ausgebildet. Hierdurch werden das Einführen des Dornes in den Knochen sowie seine Bewegung im Knochen zur Ausrichtung der Fragmente erleichtert.
  • Als zweckmäßig hat es sich erwiesen, für den Dorn eine Länge von etwa 500 mm vorzusehen und einen Außendurchmesser von 6 mm, im Dorn selbst eine Bohrung für das Einführen des Drahtes anzuordnen, wobei die Bohrung etwa einen Durchmesser von 2 mm aufweist. Das Schneidwerkzeug ist so ausgelegt, daß es einen Durchmesser in den Knochen schneidet, der die notwendige Weite für das Einführen des Nagels zeigt.
  • Im Vergleich zu den bisherigen Operationsmethoden bei Frakturen von Röhrenknochen ergeben sich durch die Anwendung des erfindungsgemäßen Nagels in Verbindung mit der Vorrichtung zur Vorbereitung der Einführung des Nagels folgende Vorteile: 1. Erhebliche Abkürzung der Operationsdauer durch Wegfall des zeitaufwendigen und traumatisierenden Aufbohrens der Markhöhle; 2. belastungsstabile Osteosynthese nicht nur im medialen Schaftbereich sondern auch bis in die proximalen wie distalen Schaftanteile; 3. Vermeidung der Resorption der Fragmentenden durch Neutralisation von Scher- und Torsionskräften sowie axialer Schub- und Zugkräfte im Bereich der Fraktur durch die sowohl form- als auch kraftschlüssige Verbindung der Fragmente; 4. Vermeidung von Immobilisierungsschäden durch Erzielung einer meist belastungs-, in jedem Fall aber absolut bewegungsstabilen Osteosynthese und der damit verbundenen frühzeitigen, aktiven Mobilisierung von den beteiligten Gelenken, Muskeln und Bändern.
  • Auf der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, und zwar zeigen: Fig. 1 den Marknagel, teilweise geschnitten; Fig. 2 die Vorrichtung zur Vorbereitung des Knochens zum Einführen des Nagels nach Fig. 1; Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie 111-111 der Fig. 1.
  • Der Marknagel 1 (Fig. 1 und 3) besteht aus einer Hülse 2, welche einen sechseckigen Querschnitt aufweist. Die Enden der Hülse 2 tragen Längsschlitze 3 und 4 und an ihren Enden kegelförmige Bohrungsenden 5 und 6. In der flüsse 2 ist eine Spindel 9 drehbar gelagert, welche im Bereich der Ilülsenenden gegenläufige Gewinde 10 und 11 trägt. Auf den Gewinden 10 und 11 sind Muttern 12 und 13 angeordnet, welche mit ihren entsprechend kegelförmigen Außenflächen 14 und 15 auf die kegelförmigen Bohrungsenden 5 und 6 wirken. Die Spindel 9 zeigt in ihrem Kopf 8 eine Ausnehmung 16 für einen Schlüssel.
  • Wird die Spindel 9 gedreht, dann bewegen sich die Muttern 12 und 13 zur Mitte des Nagels hin, und ihre kegelförmigen Außenflächen 14 und 15 pressen die Hülsenenden auseinander. Der sechseckige Querschnitt der Hülse (Fig. 3) verhindert, daß sich bei den auftretenden erheblichen f)rehkräften bei der Spreizung der Hülsenenden diese mitdreht.
  • Damit sich die Spindel in der Hülse 2 in axialer Richtung nicht verschiebt, weist sie eine Ausbuchtung 17 auf, welche in eine Ausnehmung 18 der Hülse greift. Im Bereich der Ausnehmung 18 ist die Hülse mit Hilfe eines Gewindes 20 aus zwei Teilen zusammengeschraubt.
  • Damit sich die Muttern 12 und 13 bei der Spreizung des Nagels nicht mitdrehen, tragen sie Nasen 21 und 22, welche in jeweils einen der Schlitze 3 und 4 der Hülse greifen.
  • Die Spindel 9 weist außerhalb der Hülse 2 an ihrem proximalen Ende eine Verstärkung 23 auf, welche sich nach oben auf den Durchmesser des Nagels verjüngt und deren untere Fläche das obere Hülsenende etwas überragt und zwar so weit, daß einerseits auch die beim Spreizen der Hülsenenden sich oben bildende oeffnung nahezu abgedeckt wird und andererseits nach dem Entspannen des Nagels zum Zwecke des-Herausziehens, das Herausziehen nicht dadurch behindert wird, daß sich die Hülsenenden im Gewebe fangen.
  • Die Verjüngung der Verstärkung ist vorgesehen, tlm den Nagel nach seinem Gebrauch relativ leicht aus dem Knochen herausziehen zu können und insbesondere zu verhindern, daß die Einführbohrung während des Heilungsprozesses nicht zuwächst.
  • Die Spindel 9 weist einen Hals 24 auf, in den ein Werkzeug eingesetzt werden kann, um das spätere Herausziehen des Nagels aus dem Knochen zu erleichtern.
  • Die Spreizung des Nagels am unteren Ende muß üblicherweise größer sein als die am oberen Ende, um die typische Sanduhrform zu erreichen. Zu diesem Zwecke ist der Anstellwinkel der konischen Flächen 5, 6 und 14, 15 geeignet gewählt oder aber es weisen die Gewinde 10 und 11 der Spindel unterschiedliche Steigung auf.
  • Die Spindel trägt über ihre gesamte Länge aus noch zu erklärenden Gründen eine Bohrung 19.
  • Fig. 2 zeigt eine Vorrichtung 30, welche der Vorbereitung für das Einsetzen des Nagels 1 der Fig. 1 dient. Die Vorrichtung besteht aus einem Schneidwerkzeug 32, beispielsweise aus einem Vierkantschaber und einem daran angesetzten längeren Dorn 31. Der Dorn 31 läuft an seinem Ende als Rotationsparaboloid 35 aus. Am Schneidwerkzeug 32 befindet sich ein Bedienungsgriff 33. Die Vorrichtung 30 trägt eine Bohrung 34, welche in ihrem Durchmesser der Bohrung 19 der Spindel 9 entspricht.
  • Die Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist folgende: In den Knochen wird zunächst ein Loch gebohrt, so daß der i)orn 31 der Vorrichtung 30 in den Knochen eingeführt werden kann. Mit Hilfe des Dornes 31 werden die Knochenfragmente ausgerichtet, und gleichzeitig wird durch Drehen des Schneidwerkzeuges 32 die erforderliche oeffnung für den Nagel 1 geschaffen. Nachdem die Vorrichtung 30 in den Knochen eingeführt ist, wird durch die Bohrung 34 ein Draht gesteckt und die Vorrichtung 30 über den Draht aus dem Knochen herausgezogen.
  • Nunmehr wird der Nagel 1 mit seiner Bohrung 19 auf den Führungsdraht geschoben, durch die Bohrung in den Knochen eingeführt und erforderlichenfalls eingeschlagen. Das Ende der Spindel ragt nach dem Einführen des Nagels mit seinem Kopf 8 und dem Hals 24 aus dem Knochen heraus und behält diese Lage während des gesamten Heilungsprozesses bei.
  • Nunmehr wird der Kopf 8 der Spindel 9 mit Hilfe des Werkzuges gedreht, bis sich die Enden des Nagels genügend gespreizt haben. Der Nagel sitzt jetzt unverrückbar im Knochen fest.
  • Ist der lieilprozeß beendet, wird die Spindel 9 in entgegengesetzter Richtung gedreht, so daß sich die Muttern 12 und 13 von den kegelförmigen Bohrungsenden S und 6 der Hülse 2 lösen. Die gespreizten Enden der Hülse wandern annähernd wieder in ihre Ausgangslage (Fig. l) zurück, und der Nagel kann nunmehr mit Hilfe eines Werkzeuges, das in den Hals 24 der Spindel eingesetzt wird, aus dem Knochen herausgezogen werden.
  • Zum Einschneiden des ersten Loches in den Knochen kann ein zum Stand der Technik gehörendes Werkzeug benutzt werden.
  • Leerseite

Claims (19)

  1. Patentansprüche 9 Marknagel für die Osteosynthese bei Frakturen von Röhrenknochen, dadurch gekennzeichnet, daß der Nagel (l) an seinen beiden Enden spreizbar ausgebildet ist.
  2. 2. Nagel nach Anspruch 1 , gekennzeichnet durch eine rotationssymmetrische Spannhülse (2) mit konischen und axial geschlitzten Bohrungsenden, vorzugsweise aus Stahl hoher Elastizität, sowie durch eine in der Hülse (2) drehbar gelagerte Spindel (9) mit gegenläufigen Gewinden (10, 11) im Bereich der Hülsenenden und den Gewinden zugeordnete Muttern (12, 13), welche auf die konischen und axial geschlitzten Bohrungsenden der Hülse (2) wirken.
  3. 3. Nagel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (2) außen einen sechskantigen Querschnitt aufweist.
  4. 4. Nagel nach Anspruch 2, gekennzeichnet dadurch, daß das proximale und aus der Hülse (2) herausragende Ende der Spindel eine Verstärkung (23) aufweist, welche am hülsenseitigen Ende einen etwas größeren Durchmesser als der Nagel aufweist.
  5. 5. Nagel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichjiet, daß die Verstärkung sich zum proximalen Ende der Spindel hin auf den Durchmesser des Nagels (1) verjüngt.
  6. 6. Nagel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindel in der Hülse gegen axiale Verschiebung ge sichert ist.
  7. 7. Nagel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindel (9) eine Ausbauchung (17) trägt, welche in eine Ausnehmung (18) der Hülse greift.
  8. 8. Nagel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (2) aus zwei Teilen besteht, welche an der Stelle der Ausnehmung (18) miteinander verbindbar, vorzugsweise verschraubbar sind.
  9. 9. Nagel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Muttern (12, 13) gegen Drehungen gesichert sind.
  10. 10. Nagel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß jede Mutter (12, 13) mit wenigstens einer Nase (21, 22) in wenigstens einen Schlitz (3, 4) der Hülse (2) greift.
  11. 11. Nagel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindespindel (9) mit einer durchgehenden Bohrung (19) versehen ist, in der ein entsprechend dicker Draht, vorzugsweise aus federhartem Stahl, axial verschiebbar anordbar ist.
  12. 12. Nagel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindel #) an ihrem oberen Ende einen Hals (24) aufweist sowie einen Kopf (8) mit einer Ausnehmung (16) für einen Schlüssel.
  13. 13. Nagel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kegelwinkel der Hülsenenden und der Muttern am oberen und unteren Ende der Hülse unterschiedlich sind.
  14. 14. Nagel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewinde (10, 11) der Spindel (9) im Bereich der Hülsenenden unterschiedliche Steigerung aufweisen.
  15. 15. Vorrichtung zur Vorbereitung des Einbringens des Marknagels nach Anspruch 1 in den Markknochen, gekennzeichnet durch ein Schneidwerkzeug (32) mit einem vorliegenden längeren Dorn (31).
  16. 16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidwerkzeug (32) ein Vierkantschaber mit einem bedienungsfreundlichen Griff (33) ist.
  17. 17. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze des Dornes (31) durch ein rotationssymmetrisches Paraboloid (35) gebildet ist.
  18. 18. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung über ihre gesamte Länge eine Bohrung (34) aufweist.
  19. 19. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Dorn (31) eine Länge von etwa 500 mm aufweist und einen Außendurchmesser von etwa 6 mm, daß die Bohrung im Dorn etwa einen Durchmesser von 2 mm aufweist und daß das Schneidwerkzeug einen Durchmesser hat, der dem Durchmesser des Marknageis (1) entspricht.
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