DE2418154C2 - Schlepperbetriebene Anbau-Mähmaschine - Google Patents
Schlepperbetriebene Anbau-MähmaschineInfo
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- A01—AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
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- A01D34/00—Mowers; Mowing apparatus of harvesters
- A01D34/01—Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus
- A01D34/412—Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus having rotating cutters
- A01D34/63—Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus having rotating cutters having cutters rotating about a vertical axis
- A01D34/64—Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus having rotating cutters having cutters rotating about a vertical axis mounted on a vehicle, e.g. a tractor, or drawn by an animal or a vehicle
- A01D34/66—Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus having rotating cutters having cutters rotating about a vertical axis mounted on a vehicle, e.g. a tractor, or drawn by an animal or a vehicle with two or more cutters
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Description
Die Erfindung betrifft eine schlepperbetriebene Anbau-Mähmaschine nach dem Oberbegriff des Patentanspruches
1.
Bei einer bekannten Mähmaschine dieser Art (DE-AS 12 95 908) besteht das Anbau-Traggestell aus einem in
sich starren Ausleger, an dessen äußerem Ende das Trommelmähwerk in der Betriebsstellung höhenbeweglich
gelagert ist und der mit dem Anbaubock ebenfalls höhenbeweglich verbunden ist. Das mit Gleittellern der
Mähtrommeln auf dem Boden gleitend abgestützte Mähwerk kann infolge seiner Anlenkung an dem Ausleger
Bodenunebenheiten folgen. Es wird zur Umstellung in eine Transportlage um die aufrecht stehende Achse
des Gelenkes, das den Ausleger mit dem Mähwerks-Querträger verbindet, um 180° in die Schlepperspur eingeschwenkt
und an einem in Fahrtrichtung liegenden Zapien des Auslegers verriegelt. Diese eingeschwenkte
Lage ergibt eine für die Straßenfahrt gut geeignete Transportbreite der angebauten Maschine, jedoch sind
dabei Pendelbewegungen des Auslegers einschließlich Mäh werk möglich, die zu Transportschäden führen können,
falls nicht eine zusätzliche Verriegelung gegen solche Schwenkbewegungen um die am Anbaubock vorhandene
Gelenkachse vorgesehen ist
Es ist auch eine Mähmaschine mit Trommelmähwerk bekannt (DE-GM 67 51 867), das außer durch Gleitteller der Mähtrommeln mit einem Laufrad gegen den Boden abgestützt und pendelnd an einem Arm eines zweiteiligen Auslegers angelenkt ist, dessen anderer Arm höhenbeweglich mit einem Anbaubock für die Dreipunkt-Hebevorrichtung eines Schleppers verbunden ist. Die beiden Arme des Auslegers sind durch ein Gelenk mit aufrechtstehender Gelenkachse verbunden, um die der äußere Tragarm um 90° nach hinten geschwenkt werden kann, so daß das mit einem Teilstück seines Querträgers parallel zu diesem Auslegerarm liegende Mähwerk für den Transport in Fahrtrichtung liegt. Die Maschine muß auch in dieser Transportstellung von dem Laufrad gegen den Boden abgestützt werden; ein Zusammenklappen der beiden Teile des Auslegers um 180° ist nicht
Es ist auch eine Mähmaschine mit Trommelmähwerk bekannt (DE-GM 67 51 867), das außer durch Gleitteller der Mähtrommeln mit einem Laufrad gegen den Boden abgestützt und pendelnd an einem Arm eines zweiteiligen Auslegers angelenkt ist, dessen anderer Arm höhenbeweglich mit einem Anbaubock für die Dreipunkt-Hebevorrichtung eines Schleppers verbunden ist. Die beiden Arme des Auslegers sind durch ein Gelenk mit aufrechtstehender Gelenkachse verbunden, um die der äußere Tragarm um 90° nach hinten geschwenkt werden kann, so daß das mit einem Teilstück seines Querträgers parallel zu diesem Auslegerarm liegende Mähwerk für den Transport in Fahrtrichtung liegt. Die Maschine muß auch in dieser Transportstellung von dem Laufrad gegen den Boden abgestützt werden; ein Zusammenklappen der beiden Teile des Auslegers um 180° ist nicht
so vorgesehen und konstruktionsbedingt auch nicht möglich.
Ausgehend von dem eingangs genannten Stand der Technik (DE-AS 12 95 908, Fig. 17 und 19) liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, die Anbau-Mähmaschine so auszubilden, daß unter Beibehaltung einer guten
Bodenanpassung des Trommel-Mähwerks für dessen Arbeitsstellung die für die Transportstellung vorgesehene
Verriegelung, in der das Mähwerk in die Schlepperspur eingeschwenkt ist, Transportschäden der angebauten
Maschine während der Fahrt verhindert.
Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung nach den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruches 1
gelöst.
Die gewünschte gute Bodenanpassung des Trommel-Mähwerks wird durch die an sich bekannte Anlenkung
von dessen Querträger an dem zum Anbau-Traggestell gehörigen Tragarm mit teilweiser Parallellage von
Tragarm und Querträger ermöglicht, wobei das Mäh-
werk trotz der starren Verbindung des Anbaugestelles mit dem Anbaubock auch insgesamt parallel zu seiner
Ausgangstage nach oben und unten ausweichen kann, da die Schlepper-Hebevorrichtung üblicherweise auf
Schwimmsteliung eingestellt ist Die starre Verbindung ermöglicht andererseits im Zusammenwirken mit der
Lage der Verriegelungsvorrichtung eine Verbindung der beiden Gestellteile des Anbau-Traggestelles und
des Mähwerks-Querträgers zu einer in sich starren Einheit, die id dieser Transportstellung höhenunbeweglich
mit dem Anbaubock verbunden ist, so daß durch diese einzige Verriegelung Pendelbewegungen der angebauten
Maschine und damit Transportschäden verhindert werden.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anbau-Mähmaschine wird im folgenden anhand der Zeichnungen
näher erläutert Es zeigt
Fig.] die an einen Schlepper angebaute Mähmaschine
in Draufsicht, wobei die Arbeitsstellung mit ausgezogenen Linien angegeben und die Transportstellung mit
gestrichelten Linien angedeutet ist,
F i g. 2 eine Teil-Rückansicht des Anbau-Traggestelles mit dem Mähwerk in Arbeitslage.
Die Mähmaschine hat ein Trommel-Mähwerk 2. Ihr Gestell besteht im wesentlichen aus einem zweiteiligen,
ein Anbaugestell I und einen Tragarm 4 aufweisenden Anbau-Traggestell sowie einem zum Mähwerk 2 gehörigen
Querträger 3, der als Hohlbalken ausgeführt und teilweise unterhalb des Tragarmes 4 angeordnet ist. Das
Maschinengestell ist an die heckseitige Dreipunkt-Hebevorrichtung eines Schleppers 5 angebaut Hierfür ist
das Anbaugestell, das im wesentlichen aus einem Querbalken 1 mit Hohlprofil besteht, mit einem Anbaubock
13 starr verbunden. Der Anbaubock ist an dem Querbalken 1 stirnseitig befestigt. Er hat untere Querzapfen 14
und 15 für die Unterlenker 6 bzw. 7 und einen oberen, aus zwei Platten 16 und 17 bestehenden Anschluß für
den längeneinstellbaren Oberlenker 8 der Schlepper-Hebevorrichtung. Die beiden Platten 16 und 17 sind
nach unten bis zu dem Querbalken 1 verlängert und dort angeschweißt. Der Querbalken ist endseitig durch eine
Platte 18 abgeschlossen und erstreckt sich von diesem, in der Nähe des — bezogen auf die Maschinenmitte —
äußeren Unterlenkers 6 liegenden Ende aus seitwärts, so daß sein anderes Ende in der Nähe der dortigen
Schlepperseite liegt (F i g. 1).
An dem Querträger 3 sind zwei Mähtrommeln 9 und 10 um zueinander parallele Achsen 11 und 12 drehbar
gelagert, die in der Betriebsstellung des Mähwerks etwa vertikal ausgerichtet sind oder schräg nach oben und
vorne verlaufen, bezogen auf die Fahrtrichtung A der Maschine.
Das Anbaugestell ist mit dem Tragarm 4 über ein Gelenk verbunden. Hierfür sind an dem dieses Anbaugestell
bildenden Querbalken 1 oben und unten je zwei winklig zueinander liegende Blechstege 19 und 20 befestigt.
Die beiden Stege jedes Stegpaares 19 bzw. 20 liegen deckungsgleich übereinander. Das Stegpaar 19
erstreckt sich schräg nach vorne und das Stegpaar 20 schräg nach hinten jeweils über den Querbalken 1 hinaus.
Beide Stegpaare haben an ihren äußeren Enden fluchtende Bohrungen 21 bzw. 22, die in der stirnseitigen
Begrenzungsebene des Querbalkens 1 liegen. An dem in der Betriebsstellung mit dem Querbalken 1 fluchtenden
Tragarm 4 sind Stegpaar 25 und 26 befestigt, die schräg nach hinten bzw. vorne gerichtet sind und in die Stegpaare
20 bzw. 19 des Querbalkens 1 gabelartig eingreifen. Die Stegpaare 20 und 25 sind durch eine die Bohrungen
22 durchsetzende Gelenkachse 23 verbunden und bilden mit ihr das Gelenk, das den Tragarm 4 mit
dem Querbalken 1 verbindet In ihrer fluchtenden Be ■ triebsstellung werden diese beiden Teile des Anbau-Traggestelles
1,4 durch einen Steckbolzen 24 gehalten, der die fluchtenden Bohrungen 21 der. Stegpaares 19
und das Stegpaar 26 durchsetzt, so daß diese Stegpaare
ίο 19 und 26 und der Steckbolzen 24 eine lösbare Verbindung
der beiden Teile 1 und 4 des Anbau-Traggestelles bilden.
Der Tragarm 4 liegt neben der Schlepperspur und ist etwas mehr als halb so lang wie der Querbalken 1; das
Längenverhältnis beträgt 55% bis 60%. An dem Tragarm 4 ist mit Abstand von dessen freiem Ende stirnseitig
und rückseitig je eine von zwei senkrecht nach unten gerichteten Halterungsplatten 27 befestigt, die unterhalb
des Tragarmes 4 durch einen Gelenkbolzen 32 mit zwei Halterungsplatten 31 verbunden sind, die vorne
und hinten an dem Querträger 3 des Mähwerks 2 befestigt sind und die beiden Halterungsplatten 27 gabelartig
mit Spiel umfassen. Der Gelenkbolzen 32 liegt in Fahrtrichtung A.
Am Stirnende des Tragarmes 4 ist ein L-förmiges Winkelstück 28 mit seinem vertikalen Schenkel befestigt
Der horizontale Schenkel 29 des Winkelstückes liegt in Verlängerung des Tragarmes 4 und hat eine
Ausnehmung 30, durch die mit Spiel ein auf dem Querträger 3 befestigter Stab 33 hindurchgeführt ist der parallel
zu den Drehachsen 11 und 12 der Mähtrommeln 9 bzw. 10 verläuft. Der Stab 33 endet oben etwa in Höhe
der Oberkante des Tragarmes 4 und ist oberhalb des Schenkels 29 des Winkelstückes 28 von einer Feder 34
umgeben, die zwischen dem Schenkel 29 und einer Ringscheibe 35 abgestützt ist, welche mit einer auf den
Stab 33 aufgeschraubten Mutter 36 gehalten ist. Die Mutter dient auch zum Einstellen der Federvorspannung.
Der Querträger 3 liegt mit etwa einem Drittel seiner Länge unterhalb des Tragarmes 4 und in der Arbeitsstellung
insgesamt neben dem Schlepper 5. Die Achsen 11 und 12 der beiden Mähtrommeln befinden sich nahe
den Enden des Querträgers 3. Dabei liegt die zurTrommelachse
11 senkrechte Achse des Gelenkbolzens 22 im Abstand von etwa einem Viertel bis einem Drittel der
Länge des Tragarmes 4 von dessen freiem Ende entfernt.
Der federbelastete Stab 33 ist im Bereich zwischen den beiden Trommelachsen 11 und 12 angeordnet. Er könnte mit dem Querträger 3 auch gelenkig verbunden sein. Das Gewicht des Querträgers 3 und der an ihm gelagerten Mähtrommeln 9 und 10 kann von dem Tragarm 4 über den Gelenkbolzen 32 und die Feder 34 aufgenommen werden.
Der federbelastete Stab 33 ist im Bereich zwischen den beiden Trommelachsen 11 und 12 angeordnet. Er könnte mit dem Querträger 3 auch gelenkig verbunden sein. Das Gewicht des Querträgers 3 und der an ihm gelagerten Mähtrommeln 9 und 10 kann von dem Tragarm 4 über den Gelenkbolzen 32 und die Feder 34 aufgenommen werden.
Dem Mähwerk 2 sind zwei Schwadbretter 38,39,40,
41 und 44, 45, 46 zugeordnet, die jeweils um eine der beiden Trommelachsen schwenkbar und in verschiedenen
Schwenkstellungen festzulegen sind, wofür auf dem Tragarm 4 eine Stellvorrichtung 37, 42, 43 für das eine
Schwadbrett und auf dem Querträger 3 eine gleiche Stellvorrichtung für das andere Schwadbrett vorgesehen
ist. Mittels der Stellvorrichtungen können die beidei. Schwadbretter auch gehaltert werden, wenn sie in
eine Außerbetriebsstellung nach oben geschwenkt sind (Fig. 2).
Die Mähtrommeln 9 und 10 werden gegensinnig von der Schlepperzapfwelle über ein am Anbaugestell 1 an-
geordnetes Kegelrad-Winkelgetriebe 47, 48, 49, eine Teieskop-Gelenkwelle 50 und ein Zwischengetriebe 51
angetrieben, das die im Querträger 3 befindlichen Getriebe der Trommeln über Verbindungswellen antreibt
und zwei Eingangswellen 52 und 53 hat, so daß durch Umstecken der Gelenkwelle 50 wahlweise Trommel-Drehzahlen
von 240 U/Min oder 1500 U/min bis 2000 U/min bei einer Zapfwellendrehzahl von 540 U/
min erreichbar sind.
An der Rückseite des Querträgers 3 ist im Bereich der
Mähtrommel 10 ein Bügel 54 befestigt, in dessen vertikalen Schenkeln fluchtende Ausnehmungen vorgesehen
sind. Zur Umstellung der Maschine in die Transportlage, die in Fig. 1 gestrichelt eingezeichnet ist, wird der
Stcckbolzen 24 aus den ineinandergreifenden Stegpaaren 19 und 26 herausgezogen und damit die Verbindung
gelöst, welche die beiden Teile 1 und 4 des Anbau-Traggestelles in Strecklage hält. Dann wird der Tragarm 4
zusammen mit dem an ihm gelagerten Querträger 3 um die Gelenkachse 23 geschwenkt, bis die Schenkel des
Bügels 54 das rückwärtige Ende der Platte 18 umgreifen,
die über das Anbaugestell 1 nach hinten übersteht und ein Verriegelungsglied bildet. In dieser Eingriffsstellung
wird ein Riegelbolzen 55 durch die Bügelschenkel und die Platte 18 hindurchgesteckt; diese Teile dienen also
als Verriegelungsvorrichtung, mit der das Anbaugestell 1 und der Tragarm 4 aneinander befestigt werden, die
daher in dieser Transportlage gegen ungewolltes Schwenken gesichert sind.
In der Arbeitslage der Maschine kann der Querträger 3 des Mähwerks 2 um den Gelenkbolzen 32 schwenken,
so daß sich das Mähwerk Bodenunebenheiten anpassen kann, wobei der Querträger 3 durch die Feder 34 am
Tragarm 4 federnd abgestützt wird.
Die Mähtrommeln 9 und 10 haben jeweils einen angetriebenen, von einer Ringscheibe 78 abgedeckten zylindrischen
Hohlkörper 77, an dem unten eine kreisrunde Scheibe 76 befestigt ist die über schräg nach unten und
außen gerichtete Tragrohre 79, weiche einen kegelstumpfförmigen
Tragkörper bilden, eine ebenfalls kreisrunde Scheibe 80 tragen, deren Rand 86 nach unten
abgebogen ist An der unteren Scheibe 80 sind schwenkbar Träger 88 befestigt die je ein lösbar befestigtes
Messer tragen. Die Umlaufbahnen der Mähmesser beider Trommeln überlappen einander.
Jede Mähtrommel ist von einem Gieitteller 81 abgestützt der nach unten konvex gekrümmt und frei drehbar
auf der angetriebenen Trommelwelle gelagert ist, welche die Trommel durchsetzt und deren Drehachse 11
bzw. 12 bildet. Die Gleitteller 81 sind kugelkalottenförmige,
geschlossene Hohlkörper, deren gedachter Mittelpunkt auf der Drehachse der zugehörigen Mähtrommel
liegt und die jeweils von der unteren Scheibe 80 der Trommel abgedeckt sind. In der Arbeitslage der Maschine
haben die beiden Gleitteller 81 Bodenberührung und drehen sich frei um die Trommelwellen, insbesondere
bei Schrägstellung der Trommelachsen. Sie können leicht über Bodenunebenheiten hinweggleiten, wobei
der Querträger 3 um den Gelenkbolzen 32 schwenkt
60
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Schlepperbetriebene Anbau-Mähmaschine mit neben der Schlepperspur arbeitendem Trommel-Mähwerk,
dessen auf dem Boden gleitende Mähtrommeln an einem in Arbeitsstellung etwa senkrecht
zur Fahrtrichtung ausgerichteten Querträger gelagert sind, der höhenbeweglich mit einem von der
Dreipunkt-Hebevorrichtung des Schleppers aus mittels eines Anbaubocks höhenverstellbaren Anbau-Traggestell
verbunden ist, das ein im Randbereich der Schlepperspur befindliches Gelenk mit aufrechtstehender
Achse aufweist, um die das Mähwerk in eine Transportlage mit einem Schwenkwinkel von
etwa 180° in die Schlepperspur einschwenkbar ist, und die zu dem Querträger des Mähwerks in bezug
auf die Fahrtrichtung derart versetzt angeordnet ist, daß der Querträger beim Verschwenken in die
Transportlage die zur Fahrtrichtung senkrechte, die Gelenkachse enthaltende Ebene passiert, sowie mit
einer das Mähwerk in der Transportlage sichernden Verriegelungsvorrichtung, die den Querträger mit
dem Anbau-Traggestell im Zusammenwirken mit der Gelenkachse in der Transportlage zu einer in
sich starren Einheit verbinden, dadurch gekennzeichnet, daß das Anbau-Traggestell (1,
4) aus zwei durch das Gelenk (20, 23, 25) verbundenen und um dessen Achse (23) in eine zueinander
etwa parallele Lage zusammenklappbaren Teilen (1 und 4) besteht, von denen das eine als Anbaugestell
(1) mit dem Anbaubock (13) für die Dreipunkt-Hebevorrichtung (6,7,8) des Schleppers (5) starr verbunden
und das andere als Tragarm (4) ausgebildet ist, zu dem der an ihm quer zur Fahrtrichtung höhenbeweglich
gelagerte Querträger (3) des durch Federkraft gewichtsentlasteten Mähwerks (2) über ein
Teilstück seiner Länge unmittelbar benachbart und parallel verläuft, und daß das Mähwerk (2) in der
zusammengeklappten Stellung der beiden Teile (1 und 4) des Traggestelles in der Näiie seines dem
Gelenk (20, 23, 25) gegenüberliegenden Endes an dem Anbaugestell (1) mittels der Verriegelungsvorrichtung
(18, 54, 55) zu befestigen ist, die auch die Gestellteile (1 und 4) zu einer in sich starren Einheit
verbindet, die höhenunbeweglich mit dem Anbaubock (13) verbunden ist.
2. Mähmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Mähwerk (2) mittels der Feder
(34) gewichtsentlastet an dem Tragarm (4) des Anbau-Traggestelles (1,4) abgestützt ist.
3. Mähmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Anbaugestell (1)
und dem Tragarm (4) eine lösbare Verbindung (19, 24, 26) vorgesehen ist, welche diese beiden Gestellteile
(1 und 4) in der Arbeitsstellung in einer gegen Schwenkbewegungen um die Gelenkachse (23) gesicherten
Strecklage hält.
4. Mähmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung (18, 54, 55) zur Befestigung des Mähwerks
(2) am Anbaugestell (1) einen am Querträger (3) angebrachten Bügel (54) aufweist, in dem ein am
Ende des Anbaugestelles (1) vorkragend befestigtes Verriegelungsglied (18) in der Verriegelungsstellung
Seiten- und höhenunbeweglich gehalten ist.
5. Mähmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß das Anbaugestell (1)
und der Tragarm (4) in der Arbeitsstellung fluchtend
zueinander angeordnet sind, und daß der Querträger (3) des Mähwerks (2) mit dem Tragarm (4) über einen
Gelenkbolzen (32) verbunden ist, der sich unterhalb des Tragarmes (4) in Fahrtrichtung erstreckt
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|---|---|---|---|
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