DE2413201A1 - Rohrverbindung - Google Patents
RohrverbindungInfo
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Description
PIHL.-ING. KUUS PEHN
DIPL-PHYS. ROBERT MÜNZHUBER
DIPL-PHYS. ROBERT MÜNZHUBER
PATENTANWÄLTE iL M1 I O/U |
8 MÜNCHEN 22 Wl DEN MAYERSTRASSE 6 .,,._.. .. _ « 1.
A 6274 HD/Kb
Herr Ray E."SPENDLOVE, Route 2, Box 24, Vernal, Utah 84078, USA
Rohrverbindung
Die Erfindung bezieht sich auf Rohre, genauer auf Verbindungsstücke
und Endkappen für Rohre, insbesondere auf Verbindungsstücke und Endkappen von Abflußkathetern, welche in der
Heilkunde und chirurgischen Behandlung' für Harnblasen verwendet werden.
Hauptaufgabe der Erfindung ist die Schaffung von Verbindungsstücken
und Endkappen für Rohre, welche einen Bestandteil von Kathetern darstellen, wodurch die Sterilität des Katheters
und der Blase im Falle des einfach eingelagerten Katheters gewährleistet ist und auch das geschlossene System des Geräts
für unterschiedliche Zeitspannen abgetrennt und wieder ange-·
schlossen werden kann, während die Sterilität der Blase und des
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Systems trotzdem gewährleistet ist.
Eine weitere Aufgabe dieser Erfindung ist die Schaffung von Verbindungsstücken und Endkappen für Rohre, durch welche .dieser
sterilisierte Sicherheitsmechanismus von dem Urinsammelbehälter abgetrennt werden kann, so daß der Benutzer frei umhergehen, eine
Dusche oder ein Wannenbad nehmen, oder in einem Rollstuhl umherfahren kann, ohne diesen Urinsammelbehälter mit sich herumführen
zu müssen.
Noch eine Aufgabe dieser Erfindung ist die Schaffung von Verbindungsstücken
und Endkappen für Rohre, welche einen einfach eingelagerten Katheter vor Verschmutzung schützen, wenn dieser auf
dem Bett, auf dem Hosenbein des Pyjamas eines Patienten, in einer Bedewanne oder Dusche liegt.
Weitere Aufgaben und Vorteile dieser Erfindung ergeben sich
aus der folgenden Beschreibung und den Ansprüchen. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und
wird im Folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht dieser Erfindung, bei welcher
die beiden Enden eines Katheterrohrs miteinander verbunden sind;
Fig. 2 einen Querschnitt durch die Fig.1 entlang der
Linien 2-2 der Fig. 1 und in der durch die Zeile angezeigten Richtung;
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Pig. 3 eine Seitenansicht dieser Erfindung mit zwei aufgesetzten Endkappen;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht der Fig. 1, bei
der aus Gründen der Klarheit die Endkappen weggelassen sind;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht eines der in Fig. 3 gezeigten Teile.
In den Zeichnungen sind gleiche Teile mit gleichen Bezugsnummern bezeichnet.
Wie aus Fig. 2 zu ersehen ist, besteht diese Erfindung aus einem großen hohlen rohrförmigen Verbindungsstück 10, das an einem
Ende einen sich verjüngenden Abschnitt 11 besitzt, welcher mit einer Muffe 12 endet. Mit dieser paßt das zuvor genannte Verbindungsstück
10 auf ein Ende des Rohres 13* welches zu dem Urinsammelbehälter
führt. Aus Fig. 2 geht weiter hervor, daß das rohrförmige Verbindungsstück 10 einen zentral angeordneten und einstückig
ausgebildeten Rohrstutzen 14 besitzt, dessen Innendurchmesser ebenso groß wie der des Rohres 13 ist. Eine in das Verbindungsstück
10 hineinpassende hohle Endkappe 15 ist mittels eines
Kabels 16 in geeigneter Weise mit dem Verbindungsstück 10
verbunden. Die Endkappe 15 besitzt im Inneren ein in einstückiger
Weise ausgebildetes und zentral angeordnetes Rohr 17, dessen äußeres Ende für die Verbindung mit dem äußeren Ende des Rohrstumpfs
14 des großen hohlen rohrförmigen Verbindungsstücks 10
vorgesehen ist.
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Aus Fig. 2 geht weiter hervor, daß ein einen ähnlichen Aufbau wie das rohrförmige Verbindungsstück 10 besitzendes rohrförmiges
Verbindungsstück 18 dem äußeren Ende I9 des entfernten Endes
eines PcJey-Katheters oder dergleichen angepaßt ist. Der einzige
Unterschied zwischen dem rohrförmigen Verbindungsstück 10 und dem rohrförmigen Verbindungsstück 18 besteht darin, daß der
Durchmesser des rohrförmigen Verbindungsstücks 18 derart ist, daß dieses Verbindungsstück mit seinem äußeren Ende in das äußere
Ende des rohrförmigen Verbindungsstücks 10 hineinpaßt, wie aus Fig. 1 und 4 hervorgeht.
Fig. 2 zeigt auch, daß bei der Verbindung der beiden Verbindungsstücke
10 und 18 der Rohrstumpf 20, der innerhalb des rohrförmigen Verbindungsstücks 18 mit diesem einstückig ausgebildet
ist, eine derartige Länge besitzt, daß das äußere Ende des zuletzt erwähnten Rohrs gleitend in das äußere Ende des
Rohrstumpfs 14 dieser Erfindung hineinpaßt.
Die neue Erfindung besteht aus Plastik, fiummi oder dergleichen
oder aus irgendeinem anderen gewünschten Material. Diese Erfindung stellt offensichtlich eine große Verbesserung an den
Enden des vorliegenden eingelagerten einfachen Katheters dar, dessen Enden einer jeden erdenklichen Form von infektiösen Verunreinigungen
ausgesetzt ist. Die gegenwärtigen geschlossenen Ab-
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flußsysteme haben den Nachteil, daß sie entweder nicht getrennt werden sollten, da eine Verunreinigung unvermeidbar wäre, oder
daß,wenn es unbedingt notwendig ist eine Trennung vorzunehmen damit der Patient ein Sitzbad u.s.w. einnehmen kann, es schwierig
wenn nicht unmöglich ist die Sterilität aufrecht zu erhalten. Alle diese Nachteile werden durch die Benützung dieser Erfindung
deutlich überwunden, wie vom Fachmann zu erkennen ist.
Die Verwendungsweise dieser Erfindung wird durch die Zeichnungen so deutlich dargelegt, daß eine Erklärung in dieser Beschreibung
nicht erforderlich ist.
Die Erfindung kann in allen Abänderungen ausgeführt werden, welche innerhalb des Umfangs und Schutzbereichs der Ansprüche
liegen.
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Claims (12)
1. j Rohrverbindung mit zwei Rohren, deren Enden ineinander
schiebbar sind, gekennzeichnet durch zwei zusammensteckbare Verbindungsstücke (10,18),die im zusammengesteckten Zustand
die Verbindungsstelle der zusammengeschobenen Rohrenden umhüllen, und durch zwei, jeweils mit einem der Verbindungsstükke
über ein Kabel (16) verbundene Kappen (15), die sowohl zusammensteckbar als auch auf die voneinander'getrennten Verbindungsstücke
(10,18) unter Abdecken derselben aufsteckbar sind.
2. Rohrverbindung nach Anspruch ί, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Verbindungsstück (10,18) mit einem damit einstückigen,
zentral angeordneten Rohrstumpf (14,20) versehen ist, dessen Innendurchmesser gleich dem des das Verbindungsstück (10,18)
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genden Rohrs (13*19) ist, wobei nach der Befestigung des Verbindungsstücks
(10,18) am Ende des Rohrs (13,19) der Rohrstumpf (14,20) mit seinem inneren Ende am Ende des Rohrs (14,20) anstößt,
auf dem das Verbindungsstück (10,18) angeordnet ist.
3· Rohrverbindung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
,daß die Kappe (15) ein mit ihr einstückiges, im Inneren zentral
angeordnetes Rohr.(17) hat, welches bei der Anordung der Kappe (15) auf dem Verbindungsstück (1o,i8) in gleitender Einpassung
mit dem Ende des Rohrstumpfs (14,20) steht.
4. Rohrverbindung nach Anspruch 3* dadurch gekennzeichnet,
daß sie aus Plastik, Gummi oder dergleichen besteht.
5. Rohrverbindung nach Anspruch 3* dadurch gekennzeichnet,
daß die an einem Verbindungsstück (10,18) angebrachte Kappe und das zentral angeordnete Rohr (17) mit der entsprechenden Kappe
und dem zentral angeordneten Rohr, welche am anderen Verbindungsstück angebracht sind, gleitend verbindbar sind.
6. Rohrverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die gegenüberliegenden Enden der Rohre (14 bzw. 20) gleitend
ineinander—gepaßt sind und sich gegenseitig abdichten, wenn
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die Verbindungsstücke (10,18) gleitend ineinandergepaßt sind
und sich gegenseitig abdichten.
7. Rohrverbindung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsstücke (10,18) in einem gesonderten Abstand
von den RohrstUmpfen (14 bzw. 20) konzentrisch angeordnet sind
und einen die Rohrstumpfe (14,20) umgebenden ringförmigen Raum
bilden.
8. Rohrverbindung nach Anspruch 7* dadurch gekennzeichnet,
daß der genannte gesonderte Abstand zur Isolierung des Verbindungsstücks (10,18) vom Rohrstumpf (14 bzw 20) und von der Verbindungsstelle
des Rohrstumpfs (14, bzw. 20) dient,wenn die Verbindungsstücke (10,18) ineinandergepaßt sind.
9. Verfahren zur Aufrechterhaltung der Isolierung einer aus Rohren bestehenden Anordnung, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
zwei Rohre vorgesehen sind, daß jedes Ende der genannten Rohre mit einem Rohrsegment verbunden wird, daß ein erstes Rohrsegment
unter Preßdruck »»4 einem Ende eines zweiten Rohrsegments
gleitend angepaßt und dadurch eine Verbindung zwischen den beiden Rohren geschaffen wird, daß eine geöffnete Umhüllung um jedes
Rohrsegment geschaffen wird, daß jede Umhüllung mit der anderen Umhüllung ineinandergepaßt und dadurch eine abgedichtete Umhüllung
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um die genannte Anordnung der Rohre geschaffen wird, daß eine
Kappe für jede Umhüllung geschaffen wird, daß jede Kappe einen in ihr zentral angeordneten Rohrstumpf besitzt, daß die Kappe
und der Rohrstumpf mit der entsprechenden Umhüllung und dem Rohrsegment ineinandergepaßt und dadurch abgedichtet werden, daß
jede Kappe mit einer Umhüllung an einem Ende eines jeden Rohrs mit einem flexiblen Teil verbunden wird und daß die Kappe der
ersten Umhüllung und die Kappe der zweiten Umhüllung ineinander gepaßt werden.
10. Rohrverbindung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Verbindungsstück (10,18) ein diametral vergrößertes rohrförmiges Verbindungsteil
(11) enthält, welches konzentrisch und in einem gesonderten Abstand von einem zentral angeordneten rohrförmigen Segment (14,-20)
angeordnet ist, daß das erste und zweite Verbindungsstück (10,18) gleichzeitig mit dem zentral angeordneten rohrförmigen
Segmenten (14,20) der Verbindungsstücke (10;, 18) gleitend ineinander
paßbar sind, daß jede Kappe (15) ein diametral vergrößertes rohrförmiges Verbindungselement besitzt, an dem die Kappe (15)
mittels des Kabels (16) befestigt ist und das ein im Inneren zentral angeordnetes rohrförmiges Element (17) hat, welches beim
Aufsetzen der Kappe (15) auf dem Verbindungsstück (10,18) mit " dem zentral angeordneten rohrförmigen Segment (1.4,20) des Ver-
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bindungsStücks (10,18) gleitend ineinander paßbar ist und daß
die Kappe (15) für das erste Verbindungsstück (10) und die Kappe für das zweite Verbindungsstück ebenfalls gleitend ineinander
paßbar sind.
11. Rohrverbindung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, -daß jedes Verbindungsstück (10,18) um einen gesonderten Abstand
von dem zentral angeordneten rohrförmigen Segment (14,20) diametral getrennt ist, wenn die Verbindungsstücke (10,18) gleitend
ineinander gepaßt sind.
12. Rohrverbindung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet daß jede Kappe (15) um einen gesonderten Abstand von den zentral
angeordneten rohrförmigen Elementen (17) diametral getrennt ist, wenn die erste Kappe und die zweite Kappe gleitend ineinandergepaßt
sind.
13· Rohrverbindung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein erstes (10) und ein zweites (18) Verbindungsstück enthält, welche auf die Enden
eines ersten bzw. zweiten Rohrs passen und so ineinanderpassen daß sie eine Verbindung zwischen dem ersten und zweiten Rohr
schaffen, daß jedes Verbindungsstück (10,18) einen vergöjrßerten
rohrförmigen Abschnitt (11) zum Ineinanderpassen mit dem entspre-
- 11 -
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chenden vergrößerten rohrförmigen Abschnitt und zum abdichtenden
Umhüllen der genannten Rohranordnung enthält, daß eine an jedem Verbindungsstück (10,18) befestigte Kappe (15) vorgesehen
ist, daß die Kappe (15) ein vergrößertes rohrförmiges Segment zum Ineinanderpassen mit dem vergrößerten rohrförmigen Abschnitt
(11) und einen in seinem Inneren zentral angeordneten Rohrstumpf
(14) für die Verbindung mit dem genannten Rohr enthält, und daß
die Kappen (15) zur selben Zeit miteinander in Verbindung bringbar
sind., wie das erste (10) und zweite (18) Verbindungsstück.
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