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Vorrichtung zum einseitigen Anheben und Lenkbarmachen einer Palette,
insbesondere einer Rollpalette Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum
einseitigen Anheben und Lenkbarmachen einer Palette, insbesondere einer Rollpalette
mit vier starr angeordneten Rädern, bestehend aus einem auf Rollen verfahrbaren
doppelarmigen Kipphebel, der beim Verschwenken mit seinem freien Ende in eine an
der Unterseite der Palette befindliche Mitnehmerpfanne oder dergleichen eingreift
und bei weiterem Verschwenken die Palette anhebt.
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Rollpaletten der vorgenannten Art bieten grosse Vorteile bei der Lagerhaltung
von ISegenständon. Die Rollpaletten sind Wbliche weise auf kurzen Schonen in Regalen
die bis unter die Decke des Lagergebäudes gehen können, angeordnet und werden dort
von RegalbediengerAten bewegt; die zwischen den Regalen und in Vertikalrichtung
verfahrbar sind Da die Rollpaletten - wie gesag - auf Schienen im Regal angeordnet
sind, lassen sie sich in einfacher Weise von Hand aus dem Lagerplatz herausziehen
und anschliessend mittels des Regalbediengerätes auf dem Boden absetzen. Ausserhalb
des Lagers erfolgt der Transport der Rollpaletten
durch sogenannte
Hebelroller, die auf der Stirnseite der Palette unter diese greifen und sie durch'Kippen
der Deichsel anheben. Da der in die an der Unterseite der Palette befindlichen Mitnehmerpfanne
eingreifende Teil des Hebelrollers kugelförmig ausgebildet ist, lasse sich der Hebelroller
und damit auch die mit ihm verbundene.Rollen verschwenken, so dass die einseitig
aufgebockte Rollpalette nunmehr lenkbar ist. Die Rollpalette kann nun von Hand nach
Art eines Handwagens an jeden beliebigen Ort verfahren werden.
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Selbstverständlich ist es auch bekannt, Rollpaletten von vornherein
mit lenkbaren Rädern auszurüsten. Dies stellt aber einen grossen kostenmässigen
und technischen Aufwand dar, der in keiner Weise durch die damit erzielbaren Vorteile
gerechtfertigt ist.
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Ausserdem besteht bei lenkbaren Rädern der Rollpaletten der Nachteil,
dass die lenkbaren Räder. beim Einfahren der Rollpalette in das Lagerregal erst
entsprechend in Richtung der Lagerschienen ausgerichtet werden müssen. Rollpaletten
mit unlenkbaren Rädern sind dagegen einfacher und billiger herzustellen und vermeiden
den vorstehend beschriebenen Nachteil Zum Verfahren der Rollpaletten ausserhalb
des Lagers genügen im übrigen nur wenige der erwähnten Hebelroller, da diese nacheinander
immer wieder einer neuen Verwendung zugeführt werden, d.h. zum Verfahren der nächsten
Rollpalette dienen, können
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist
es, eine Möglichkeit zu schaffen, wie man Rollpaletten mit unlenkbaren Rädern persoflenunabhängig
an jeden gewünschten Platz verfahren kann.
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Nach dem Grundgedanken der Erfindung wird das Problem bei einer Vorrichtung
der eingangs bezeichneten Art dadurch gelost, dass die aus Kipphebel, Rollen und
gegebenenfalls weiteren Teilen bestehende verfahrbare Baueinheit zum Ankuppeln an
eine Transportvorrichtung mit einem an sich bekannten Mitnehmer verbunden ist.
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Es ist zwar an sich bekannt, Paletten oder Palettenwagen an einer
Transportvorrichtung durch Mitnehmer anzukuppeln.
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Es handelt sich dabei aber um komplizierte und aufwendige Wagen mit
lenkbaren Radern, wobei an den Wagen selbst jeweils eine Mitnehmervorrichtung angebracht
ist. Derartige Transportpaletten kommen aber als Lagerpaletten, an die bei der vorliegenden
Erfindung in erster Linie gedacht ist, nicht in Betracht.
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Durch die erfindungsgemässe Zuordnung des an sich bekannten Mitnehmers
zu der verfahrbaren Baueinheit (Hebelroller) ist es nunmehr in einfacher Weise möglich,
jede einfache Lagerpalette mit vier starren Rädern an eine Transportvorrichtung,
zB, eine unter Flur verlegte Trqnsportkette, anzukuppeln, ohne dass jede einzelne
Rollpalette einen Mitnehmer aufzuweisen braucht.
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Geht man beispielsweise von einem bekannten Hebelroller aus, bei dem
der Kipphebel auf zwei Rollen gelagert ist und ein Hebelarm zugleich als Deichsel
dient, so ist es denkbar, den erfindungsgemässen Mitnehmer am freien Hebelarm des
doppelarmigen Kipphebels so zu befestigen, dass die Mitnehmerverv bindung mit dem
Transportmittel (z.B. einer unter Flur angeordneten Transportkette) gleichzeitig
mit dem Anheben der Palette durch die Schwenkbewegung des Kipphebels hergestellt
wird. Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird jedoch vorgeschlagen,
dass die verfahrbare Baueinheit aus einem zur Lagerung des Kipphebels dienenden
Rahmen mit mindestens einer Lenk- und zwei festen Rollen sowie dem Mitnehmer besteht.
Diese Ausführungsform bietet für das angestrebte personenunabhängige Verfahren der
Rollpaletten bessere Voraussetzungen als der bekannte Hebelroller. Sie ermöglicht
ferner vorteilhaft ein vom Kipphebel unabhängiges Befestigen und Betätigen des Mitnehmers
am Rahmen.
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Der Ausbildung und Anordnung des Mitnehmers zum Kuppeln an die Kette
oder an andere Fördermittel sollen durch die Erfindung keine engen Grenzen gesetzt
sein. Man sollte sich hier insbesondere nach der Art der Transportvorrichtung richten,
an die die Rollpalette angekuppelt werden soll. Handelt es sich bei der Transportvorrichtung
z.B. um eine unter Flur verlegte Transportkette, so sieht die Erfindung die bekannte
Ausbildung des Mitnehmers vor, die in einem senkrecht am Rahmen befestigten Rohrteil
besteht, in dem ein Mitnehmerzapfen verschiebbar und verriegelbar gelagert ist.
Zweckmässig ist ferner in bekannter Weise vor der verfahrbaren
Baueinheit
eine Sicherheitsschürze angeordnet und derart mit dem Mitnehmer verbunden, dass
beim Auffahren der Sicherheitsschtirze auf ein Hindernis ein Entkuppeln von Mitnehmer
und Transportvorrichtung erfolgt. kdf diese Weise lassen sich Unfälle beim Verfahren
der Rollpaletten mit Sicherheit vermeiden.
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Das automatische Entkuppeln des Mitnehmers beim Anfahren der Sicherheitsschürze
an ein Hindernis lässt sich jedoch nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung bei
einer gezielten Steuerung der Paletten zu bestimmten Stationen ausnutzen, Der betreffende
erfindungsgemässe Vorschlag zeichnet sich dadurch aus, dass an der Sicherheitsschürze
ein Kontaktstift oder dergleichen - in mehreren Positionen verstellbar -angeordnet
ist und dass an den Stationen, an denen eine Entkupplung der verfahrbaren Baueinheit
von der Transportvorrichtung erfolgen soll, Anschläge entsprechend positioniert
sind, mit denen der Kontaktstift in Eingriff kommt.
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Weitere Eflnze7heiten und Vorteile der Erfindung können den AnsprUchenF
der Zeichnungt in der Ausführungsbeispiele der Erwindung dargestelld sind, sie der
nachstehenden Beschreibung dieser Ausführungsbeispiele entnommen werden. In der
Zeichnung zeigt Flg, 1 eine Ausführungsforin einer verfahrbaren Baueinheit nach
der Erfindung in Seitenansicht, Fig. 2 die verfahrbare Baueinheit nach Fig, 1 in
Ansicht eines
Pfeiles A'in Fig. 1 Fig.3 eine andere Ausfthrungsform
einer verfahrbaren Baueinheit nach der Erfindung in Seitenansicht und Fig.4 die
Baueinheit nach Fig. 3 in Ansicht eines Pfeiles B in Fig. 3.
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In der Darstellung bezeichnet (10) den Rahmen der verfahrbaren Baueinheit,
der mit zwei starren Rollen (11) und zwei Lenkrollen (12) versehen ist. An dem Rahmen
(10) ist eine vertikale Konsole (13) befestigt, an der mittels Schrauben (14) ein
Trägerteil (15) mit U-Querschnitt montiert ist. Das Trägerteil (15) trägt einen
Mitnehmer (16), der aus einem Rohrteil (17) und einem darin verschiebbaren Mitnehmerzapfen
(18) besteht. Am unteren Ende des -Mitnehmerzapfens (18) ist ei gabelförmiges Kupplungsteil
(19) befestigt, das in der durch strichpunktierte Linien angedeuteten Darstellung
mit einer Transportkette (20) in Eingriff steht. Die Transportkette (20) ist unterhalb
des durch die Linie (21) angeordneten Flurniveaus längs eines bestimmten Weges verfahrbar
angeordnet. Die Transportrichtung deutet ein Pfeil (22) an (Fig.1). Den oberen Abschluss
des aus dem Rohrteil (17) herausragenden Mitnehmerzapfens (18) bildet ein Kugelknauf
(23), welcher zur Betätigung des Mitnehmerzapfens (18) von Hand dient.
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Unterhalb des Kugelknaufs (23) ist der Mitnehmerzapfen (18) von einem
Stift (24) durchsetzt, der zum Verriegeln des Mitnehmer zapfens in seiner angehobenen,
d.h. entkuppelten Stellung dient.
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In der mit der Transportvorrichtung (20)gekuppelten Stellung des Mitnehmerzapfens
(18)rastet der Stift(24)in eine Schlitzführung(25)am Rohrteil (17)des Mitnehmers
(16)ein.Zur Entkupplung ist der Mitnehmerzapfen (18) zunächst anzuheben und dann
um 900 zu drehen,
so dass der Stift (24) - wie in Fig. 1 durch strichpunktierte
Linien angedeutet - auf dem oberen abgesetzten Teil des Rohrteils (17) aufliegt.
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Weiterhin ist am Trägerteil (15) bei (26) eine Sicherheitsschürze
(27) schwenkbar gelagert. Die Sicherheitsschürze (27) weist am oberen Teil ihres
Schwenkarmes (28) eine Gabel (29) auf, die mit einem Stift (30) in Wirkverbindung
steht. Der Stift (30) durchsetzt-den Mitnehmerzapfen (18). Trifft nun die Schürze
(27) beim Verfahren der Baueinheit in Pfeilrichtung (22) auf ein Hindernis, wie
es beispielsweise in Fig. 1 mit Strichpunkten angedeutet und mit (32) beziffert
ist, so führt die Schürze (27) eine Schwenkbewegung in Pfeilrichtung (33) aus und
hebt dabei mittels der Gabel (29) den Stift (30) und damit auch den Mitnehmerzapfen
(18) an. Das Rohrteil (17) ist zu diesem Zweck im Bewegungsbereich des Stiftes (30)
unterbrochen, d.h. zweiteilig ausgebildet, Bei der entriegelten Stellung des Mitnehmerzapfens
(18) befindet sich dann der Stift (30) in der strichpunktiert angedeuteten Lage.
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Wie weiter insbesondere aus Fig. 1 und 3 hervorgeht, ist am Rahmen
t10) bei (34) ein doppelarmiger Kipphebel (35) schwenkbar gelagert. Das Ende (37)
des Hebelarms (36) des Kipphebels (35) ist rechtwinklig nach oben abgebogen und
kugelförmig ausgebildet. Es weist dort einen Stift (38) auf, an dem eine Zugfeder
(39)
eingreift, deren rückwärtiges Ende bei (40) im Rahmen (10) verankert ist. Die Darstellung
nach Fig. 1 und 3 zeigt weiterhin andeutungsweise das Vorderteil (41) einer Rollpalette
mit vier starren Rädern. Derartige Rollpaletten sind bekannt; es wurde daher auf
eine ausführliche Darstellung und Beschreibung im vorliegenden Fall verzichtet.
Rahmen (10) und Rollen (11) der Baueinheit unterfahren das Vorderteil (41) der Rollpalette
in gezeigter Weise. An der Unterseite weist die Rollpalette (41) eine Mitnehmerpfanne
(42) auf die etwa oberhalb des kugelförmigen Endes (37) des Kipphebels (35) liegt.
Wird nun der Kipphebel (35) im Uhrzeigersinn um seinen Lagerpunkt (34) geschwenkt,
so greift das kugelförmige Ende (37) in die Mitnehmerpfanhe (42) ein und hebt bei
weiterem Schwenken des Kipphebels (35) das Vorderteil (41) der Rollpalette mit ihrem
vorderen Räderpaar (nicht gezeigt) an. Das Schwenken des Kipphebels (35) wird durch
einen Deichselhebel (43) bewerkstelligt, der bei (44) im Rahmen (10) schwenkbar
gelagert ist. Zwischen seinen beiden Lagerpunkten (44) ist der Deichselhebel (43)
mit einer Kurvenscheibe (45) fest verbunden, die mit dem freien Hebelarm (46) des
Kipphebels (35) in Eingriff steht. Wie aus Fig. 2 und 4 hervorgeht, ist der Deichselhebel
(43) gelartig ausgebildet, wobei ein horizontal angeordnetes Griffstück t47) den
oberen Abschluss bildet. Bei der gestrichelten Darstellung von Kürvenscheibe (45)
und Hebelarm (46) des Kipphebels (35), die der in ausgezogenen Linie dargestellten
Lage des Deichselhebels (43) Fig. 1 und 3) entspricht, steht das kugelförmige Ende
(37) des Kipphebels (35) nicht mehr mit der Mitnehmerpf anne (42) der Rollpalette
(41) in Eingriff. Schwenkt
man nun den Deichselhebel (42) gegen
den Uhrzeigersinn nach oben, so führt der Kipphebel (35) eine Schwenkbewegung im
Uhrzeigersinn aus bis er schliesslich die in Fig. 1 und 3 strichpunktiert angedeutete
Endstellung erreicht, bei der die Rollpalette (41) - wie bereits oben erwähnt -
angehoben ist. Der Deichselhebel (43) nimmt dann eine vertikale Stellung ein, wie
sie in Fig. 1 und 3 durch strichpunktierte Linien angedeutet ist. Die Scheibe (45)
ist so gestaltet, dass in der strichpunktiert dargestellten Endstellung der Kipphebel
(35) ein Drehmoment derart auf den Deichselhebel (43) auszuüben vermag, dass der
Deichselhebel gegen einen Anschlag«gedrUckt wird. Kipphebel (35) und Deichselhebel
(43) verbleiben daraufhin ohne besondere Fixiermittel in ihren Endstellungen, die
sie während des gesamten Verfahrvorganges von Baueinheit und Rollpalette beibehalten
werden. Das Entkuppeln von Baueinheit und Rollpalette erfolgt in umgekehrter Weise
durch Schwenken des Deichselhebels (43) 1m Uhrzeigersinn. Während des gesamten Betätigungsvorganges
wird der Kipphebel (35) durch die bereits erwähnte Zugfeder (39) mit der Kurvenscheibe
(45) in Anlage gehalten.
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Aus Fig. 1 und 2 ist weiterhin erkennbar, dass an der Sicherheitsschürze
(27) ein Gehäuse (48) befestigt ist, das in einer horizontalen Bohrung (49) einen
hin- und herverschiebbaren Rastbolzen (50) enthält.
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Ferner sind in dem Gehäuse (48) eine Längsnut (51) sowie mehrere mit
dieser in Verbindung stehenden Quernuten (52, 53) eingefräst. In die Mitte des Rastbolzens
(50) ist ein Anschlagstift (54) eingeschraubt, der sich bei der Darstellung nach
Fig. 1 und 2 in der mit (4) bezifferten mittleren der Quernuten (52) in einer nach
unten ragenden
Stellung befindet. Der Anschlagstift (54) kommt
in dieser Stellung mit dem entsprechend positionierten Anschlag (32) (Fig. 1) in
Eingriff und bewirkt in oben geschilderter Weise das Entkuppeln des Mitnehmerzapfens
(18) von der Transportvorrichtung (20), Durch entsprechendes Vorwählen der Stellung
des Ansci;iagstiftes (54) in einer der dafür vorgesehenen Quernuten (52) sowie durch
entsprechende Positionierung des Anschlages (32) lässt sich in einfacher Weise an
der dafür vorgesehenen Station die Entkuppelung der Palette (41) von der Transportvorrichtung
(20) selbsttätig bewerkstelligen.
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Die Ausführungsform nach Fig, 3 und 4 untergcheidet sich von der Beschriebenen
nach Fig. 1 und 2 lediglich durch die Ausbildung und Wirkungsweise des hier mit
(16a) bezeichneten Mitnehmers. Der Mitnehmerzapfen (18a) steht an seinem unteren
Ende mit einem Z-förmig abgewinkelten Doppelhebel (55) in Eingriff, der bei (56)
am Rahmen (10) gelagert ist. Wie Fig. (4) zeigt, sind zwei auf einer gemeinsamen
Achse (56) gelagerte Hebel (55) vorgesehen, die oben durch einen Quersteg (57) miteinander
fest verbunden sind. Die hakenförmig nach oben gebogenen Enden (58) der Hebel (55)
dienen zum Kuppeln der verfahrbaren Baueinheit (10,11,12) mit einer weiteren Rollpalette,
die an der rechten Kante von Fig. 3 strichpunktiert angedeutet und mit (59) beziffert
ist. Das nicht gezeigte andere Ende der Rollpalette (59) kann wiederum von einer
Baueinheit (10,11,12) unterstützt sein. Auf diese Weise lassen sich beliebig lange
lenkbare
ZUge von Rollpaletten zusammenstellen die von einer geeigneten Zugmaschine befördert
werden können. Die Zugmaschine kann dabei entweder von Hand gesteuert oder durch
einen z.B.
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unter Flur verlegten Steuerdraht personenunabhängig gelenkt werden.
Die Betätigung der Kuppelvorrichtung (55-58) erfolgt ähnlich wie bei der Äusführungsform
nach Fig. lund 2, d. h.
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zur Entkupplung muss der Mitnehmerzapfen (18a) angehoben und anschliessend
um 900 gedreht werden bis der Stift (24) auf dem oberen Ende des Rohrteils (17)
auf liegt. Sofern der Hebel (55) nicht gelenkig mit dem Mitnehmerzapfen (18a) verbunden
ist, sondern nur lose an diesem anliegt, kann die Rückstellung des Hebels (55) z.B.
durch Eigengewicht oder eine Feder, erfolgen.
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Der Führungsschlitz (25a) ist bei der Ausführungsform nach Fig. 3
und 4 allerdings abgewinkelt abgebildet, so dass vor dem Anheben des Mitnehmerzapfens
(18a) ebenfalls eine Drehung desselben erfolgen muss. Auf diese Weise wird ein unerwünschtes
Entkuppeln der einzelnen Rollpaletten verhindert.
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Patentansprüche;