DE2336012A1 - Schaltwerk - Google Patents
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- Transmission Devices (AREA)
Description
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Herr Eduard Hermle
73o3 Neuhausen, Kirchstr. 2o
73o3 Neuhausen, Kirchstr. 2o
Schaltwerk
Die·Erfindung betrifft ein Schaltwerk mit einer Schaltwelle
die zur Betätigung von längs der Schaltwelle angeordneten Schaltern mehrere um diese drehbare und den Schaltern zugeordnete
Nockenscheiben trägt,und die mit ihren Enden herausnehmbar zwischen zwei in Lagern des Schaltwerkgehäuses gelagerten
Lagerstummeln aufgenommen und mindestens am einen Lagerstummel
zum Einsetzen bzw. für die Entnahme gegen die Wirkung einer Speicherkraft axial verstellbar ist, wobei mindestens einer
der Lagerstummel antreibbar und die Schaltwelle und mindestens
der antreibbare Lagerstummel an ihren benachbarten Stirnseiten in einer vorbestimmten Stellung zueinander drehsicher
kuppelbar sind.
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Schaltwerke werden zur Steuerung des Arbeitszyklus von Pressen, Montage- oder Verpackungsmaschinen etc. verwendet, wobei sich
durch entsprechende Einstellung ihrer Nockenscheiben ein Schaltprogramm festlegen lässt, das für die Steuerung von,
in einer bestimmten zeitlichen Folge durchzuführenden Arbeitsoperationen für die Bearbeitung bzw. Fertigstellung bestimmter
Gegenstände erforderlich ist.
Sind nun mit einem solchen Schaltwerk ausgestattete Maschinen umzurüsten, so ist auch eine Veränderung in der Einstellung
des Schaltwerkes vorzunehmen, wozu entweder zumindest ein Teil der Nockenscheiben neu einzustellen oder Nockenscheiben, die
für das vorhergehende Programm nicht gabraucht wurden, nunmehr
zu justieren sind.
Um sich bei jedem Wechsel einer Werkstückserie diese Einstellarbeiten
am Schaltwerk zu ersparen, hat man Schaltwerke entwickelt, bei denen sich die die Nockenscheibe tragende Schaltwelle
gegen eine andere austauschen lässt. Bei einer dieser bekannten Konstruktionen ist dabei die Schaltwelle vom Antrieb
und gegebenenfalls von einer weiteren Schaltwelle eines nachgeschalteten Schaltwerkes sowie aus den Lagerschalen des Gehäuses
zu lösen, was deshalb umständlich und zeitraubend ist, weil insbesondere aus antriebstechnischen Gründen die Wellenenden
mit entsprechenden Nuten und Keilen versehen sind, die passgenau ausgebildet und deshalb nur schwierig zusammenzustecken sind.
Eine weitere bekannte Ausführungsform dieser Art betrifft
ein Schaltwerk der gattungsgemässen Art. Bei dieser Konstruk-
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tion kann ein Ausbau der Schaltwelle aus den Gehäuselagern
insofern entfallen, als diese zwischen zwei in den Gehäuselagern gelagerten Stummeln einspannbar ist. In diesem Falle
ist beim Einbau der Schaltwelle lediglich darauf zu achten, dass die einzubauende Schaltwelle in einer vorbestimmten Stel-,
lung in das Schaltwerk eingesetzt wird, um beim Maschinenanlauf hinsichtlich der Nockenscheibenstellung programmässig
mit den einzuleitenden Bearbeitungsoperationen in Obereinstimmung zu sein.
Zu diesem Zweck ist der eine Lagerstummel, der zum Antrieb
der Schaltwelle dient, mit einem Innenflansch ausgestattet, der von seinem Umfang her eine sich radial nach innen erstreckende
verhältnismässig kurze Nut aufweist. Dieser Nut
ist an der Schaltwelle ein aus deren einem Stirnende herausragender Stift zugeordnet, der in eingebautem Zustand in die
Nut eingreift und somit eine vorbestimmte Winkelstellung der Schaltwelle zu den mit dem Antrieb und gegebenenfalls mit dem
Abtrieb gekuppelten und deshalb unverdrehbaren Lagerstummeln
festlegt. Diese Art der Schaltwellenfixierung hat aber den Nachteil, dass aufgrund der beengten Raumverhältnisse innerhalb
des Schaltwerkgehäuses beim Einbau einer Schaltwelle auf die genaue Lage der erwähnten Nut am angetriebenen Lagerstummel geachtet werden muss, um den am entsprechenden Schaltwellenende
vorhandenen Stift mit dieser auf Anhieb in Eingriff zu bringen.
Besonders umständlich gestaltet sich deshalb der Schaltwelleneinbau,
wenn der betreffende Lagersturamel in einer solchen
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Stellung verharrt, dass sich die Nut in Bodennähe des Gehäuses
befindet und es nicht immer möglich ist, die betreffende Maschine und damit den Lagerstummel über Handsteuerung in eine
günstige Einbaulage zu takten.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, Schaltwerke
der zuletzt beschriebenen Art konstruktiv so weiterzubilden, dass sich beim Einbau der Schaltwelle die erforderliche Winkelstellung
derselben zum Antriebsstummel ergibt, ohne dass hierauf ein besonderes Augenmerk zu richten ist.
Diese Aufgabe wird bei solchen Schaltwerken dadurch gelöst, dass die eine der Kupplungshälften in Achsrichtung der Schaltwelle
relativ zu dem dieselbe tragenden Seil gegen die Wirkung eines Kraftspeichers verschiebbar ist. Bei dieser Konstruktion
wird beim Einbau der Schaltwelle die gemäss der Erfindung in Achsrichtung bzw. achsparallel zu dem betreffenden
Antriebsstummel verstellbare Kupplungshälfte zwangsläufig so weit axial verlagert, dass sich zwischen den Lagerstummeln
genügend Platz zum Einsetzen der Schaltwelle ergibt. Befindet sich die Schaltwelle ungefähr in einer fluchtenden Lage zu den
Lagerstummeln, lassen sich dann die beiden Kupplungshälften
in einfacher Weise miteinander in Eingriff bringen, indem die Schaltwelle manuell solange verdreht wird, bis sie die Winkellage
erreicht hat, in welcher die gegen, die Wirkung des Kraftspeichers
axial verstellte Kupplungshälfte sich selbsttätig in ihre Kupplungsstellung bewegen kann.
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Durch die Erfindung lassen sich damit die Umrüstzeiten solcher
Schaltwerke erheblich verringern und das umrüsten vereinfachen. Die gemäss der Erfindung relativ zum angetriebenen Lagerstummel bzw. zur Schaltwelle verstellbare Kupplungshälfte kann
hierbei sowohl am Lagerstummel als auch an der Schaltwelle selbst angeordnet sein. Sie kann darüber hinaus in ihrer konstruktiven
Ausbildung beliebig sein, sofern sie nicht nur eine drehsichere Verbindung des angetriebenen Lagerstummels mit der
Schaltwelle sondern auch noch sicherstellt, dass die drehsichere Verbindung dieser Teile nur in einer ganz bestimmten relativen
Lage zueinander gegeben ist. ,
Die Montage der Schaltwelle gestaltet sich dabei besonders leicht, wenn sich diese,nachdem sie in eine fluchtende Lage
mit den Lagerstummeln gebracht worden ist, in noch nicht gekuppeltem
Zustand zwischen den Lagerstummelh selbst hält. Dies lässt sich in einfacher Weise dadurch bewerkstelligen,
dass die Schaltwelle zur Aufnahme zwischen den Lagerstummeln mit jeweils einem stirnseitig angeformten Konus in entsprechende
konische Ausnehmungen der Lagerstummel formschlüssig eingreift. Dadurch, dass beim Einsetzen der Schaltwelle diese zusammen
mit einem Lagerstummel gegen die Wirkung einer Speicherkraft axial verstellbar ist, um die Distanz zwischen de Lagerstummeln
zu vergrössern, wird auch sichergestellt, dass dann,
wenn sie sich in ihrer Einbaustellung befindet, durch die Speicherkraft ein solcher Druck erzeugt wird, der ausreicht,
die Konen der Schaltwelle in den entsprechenden Ausnehmungen
der Lagerstummel zu halten. Diese Konstruktion hat weiter den Vorteil, dass die Konen auch noch zur kraftschlüssxgen Antriebs-
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verbindung der Lagerstuitimel mit der Schaltwelle beitragen
können. Dieser Möglichkeit kommt dann besondere Bedeutung zu, wenn die axial verstellbare Kupplungshälfte gemäss einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung lediglich durch
einen axial verstellbaren, in der konischen Ausnehmung des
einen Lagerstummels exzentrisch angeordneten, abgefederten
Stift gebildet ist, dem in der Stirnseite des entsprechenden Schaltwellenkonus eine Rastausnehmung als weitere Kupplungshälfte zugeordnet ist.
Um hierbei eine wirksame kraftschlüssige Verbindung zwischen der Schaltwelle und den beiden Lagerstummeln herzustellen,
ist es ausserdem günstig, wenn im einen Lagerstummel in bekannter Weise ein zur Aufnahme der Schaltwelle dienendes, an
seiner Stirnseite eine der konischen Ausnehmungen aufweisendes Aufnahmeglied unverdrehbar, jedoch gegen die Wirkung eines
Kraftspeichers axial verschiebbar angeordnet ist, das zur kraftschlüssigen Verbindung der Schaltwelle mit den Lagerstummeln
mittels eines Stellgliedes unter Druck an das entsprechende Stirnende der Schaltwelle anlegbar ist. Auf diese Weise
lässt sich die Schaltwelle zwischen den Lagerstummeln einspannen. Eine vorteilhafte Konstruktion ist hierbei erhältlich,
wenn das Stellglied an die hintere Stirnfläche eines in die konische Ausnehmung aufweisenden Flansches des Aufnahmegliedes
anlegbar ist und durch eine auf einem Gewindeschaft des das Aufnahmeglied -!tragenden Lagerstummels angeordnete Ringmutter
gebildet ist. Hierbei kann der Flansch manuell zur axialen Verstellung des Aufnahmegliedes für das Einsetzen der Schalt-
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welle zwischen die Lagerstummel benutzt werden, weshalb man
zweckmässigerweise den Durchmesser des Flansches im wesentlichen dem Durchmesser der auf der Schaltwelle angeordneten
Nockenscheibe anpassen wird.
Was den Einsatz von Schaltwerken betrifft, so ist es nicht
selten der Fall, dass für die Steuerung sämtlicher Maschinenfunktionen bis zu vierzig und mehr Schalter benötigt werden.
Um nun solche Schaltwerke nicht allzu schwer ausbilden zu müssen, fertigt man üblicherweise Schaltwerke mit einer unterschiedlichen
Anzahl von Schaltern an, wobei maximal zwanzig Schalter üblich sind. Dies bedeutet, dass dann, wenn vierzig
und mehr Schalter zur Erstellung1 eines Steuerprogrammes benötigt
werden, zwei oder mehr Schaltwerke hintereinander gekuppelt werden müssen. Zu diesem Zweck benötigt man Schaltwerke, bei
denen beide Lagerstummel aus dem Schaltwerksgehäuse herausragen, weshalb man normalerweise Schaltweike obligatorisch in dieser
Weise ausführt und den abtriebsseitig vorhandenen Lagerstummel, sofern er nicht benötigt wird, durch eine Abdeckhaube abdeckt.
In diesem Falle muss aber auch die Voraussetzung dafür geschaffen sein, dass dann, wenn zwei oder mehrere Schaltwerke
hintereinander geschaltet sind, der abtriebsseitige Lagerstummel bei einem Schaltwellenwechsel stets wieder die relative
Lage zur neu eingesetzten Schaltwelle einnimmt, die er zuvor zur anderen Schaltwelle innehatte, um sicherzustellen, dass
der Antrieb des nachgeschalteten bzw. eventuell nachzuschaltenden Schaltwerkes programmkonform erfolgt. Aus diesem Grunde
wird man vorteilhaft auch den abtriebsseitigen Lagerstummel
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mit der Schaltwelle formschlüssig kuppelbar ausbilden und eine Kupplungshälfte an ihrem Trägerteil gegen die Wirkung
eines Kraftspeichers entsprechend verschiebbar anordnen, so dass die Kupplung erst dann in Eingriff kommt, wenn durch
Drehen der Schaltwelle diese und die Lagerstummel eine bestimmte relative Winkellage zueinander einnehmen.
Bei Schaltwerken, deren längs der Schaltwelle angeordneten Schalter auf einer gemeinsamen, dicht neben der Nockenscheibe
angeordneten und diese .gegebenenfalls teilweise übergreifenden Trägerbrücke angeordnet sind, ergibt sich das zusätzliche
Prob Lern, dass aufgrund der genormten Gehäusemasse der oberhalb der Schaltwelle vorhandene freie Raum zwischen der der
Schaltwelle benachbarten Gehäusewand und der Trägerbrücke so schmal ist, dass keine Möglichkeit mehr besteht, zum Ergreifen der
Schaltwelle zwischen diese und die Trägerbrücke einzugreifen, Die ERfindung ermöglicht auch bei solchen Schaltwerkskonstruktionen
ein vorteilhaftes Auswechseln der Schaltwelle, wenn die Trägerbrücke yon ihrer Halterung lösbar und von den Nockenscheiben
wegbewegbar ist. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
ist hierbei die Trägerbrücke um eine parallel zur Schaltwellenachse angeordnete Schwenkachse verschwenkbar und in ihrer Gebrauchsstellung
verriegelbar. Günstigerweise wird man bei .einer solchen Konstruktion die Verriegelungsvorrichtung derart ausbilden,
dass sich manuell, d.h. ohne Werkzeuge gebrauchen zu müssen, die Trägerbrücke entriegeln und Wegschwenken lässt.
Weitere Merkmale und Einzelheiten der Erfindung gehen aus der nun folgenden Beschreibung anhand der Zeichnung hervor, die
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ein mögliches Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemässen
Schaltwerkes darstellt. In der Zeichnung zeigen:
Fig.l einen Längsschnitt eines Schaltwerkes in
verkürzter Darstellung, dessen Schaltwelle herausnehmbar zwischen zwei jeweils aus dem
Gehäuse herausragenden Lagerstummeln angeordnet ist,
Fig.2 einen Querschnitt durch das Schaltwerk,
Fig.3 einen Teillängsschnitt durch das Schaltwerk entlang der Linie 3-3 der Fig.2.
Das in der Zeichnung gezeigte Schaltwerk weist ein von einem abnehmbaren Deckel Io verschlossenes Gehäuse 12 auf. Mit 14
ist als Ganzes eine Schaltwelle bezeichnet, die zwischen zwei im Gehäuse in Kugellagern 16 bzw. 18 gelagerten Lagerstummein
2o,22 gehalten ist. Auf der Schaltwelle ist in bekannter Weise eine Vielzahl von Nockenscheibenpaaren 24 angeordnet, deren
Nockenscheiben 26,28 nach Lösen einer Ringmutter 3o relativ zueinander verdrehbar sind. Jedes Nockenscheibenpaar sitzt
auf einer Flanschhülse 32, die zusammen mit den Nockenscheiben 26,28 einer Zwischenscheibe 29 und der Ringmutter 3o in bekannter
Weise ein Nockenscheibenpaket bildet. Wie Fig.2 zeigt,
ist die Schaltwelle 14 im Gehäuse aussermittig derart angeordnet, dass sich deren Nockenscheibenpakete in verhältnismässig
kleinem Abstand von der einen Gehäuseseitenwand 34 befinden f
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so dass die gegenüberliegende Gehäuseseitenwand 36 von den Nockenscheibenpaaren einen verhältnismässig grossen Abstand
hat. In diesen Zwischenraum ist eine sich entlang der Schaltwelle erstreckende und mit 38 bezeichnete Grägerbrücke eingebaut.
Diese Trägerbrücke trägt je Nockenscheibenpaar einen elektrischen Schalter 4o. Diese sind jeweils über einen in
der Trägerbrücke gegen die Wirkung einer Druckfeder 41 axial verschiebbar gelagerten SChaltstössel 42 betätigbar. Die Schaltstössel
tragen an ihrem freien Ende eine Rolle 44, mit der sie am Umfang des abzutastenden Nockenscheibenpaares abrollen.
Durch entsprechende Einstellung der Nockenscheiben eines jeden Nockenscheibenpaares lässt sich ein Schaltprogramm für an Maschinen
in einer bestimmten zeitlichen Folge durchzuführenden Arbeitsoperationen festlegen. Die Trägerbrücke 38 ist auf zwei
zueinander koaxialen und achsparallel zur Schaltwelle angeordneten Schwenkzapfen 46,47 verschwenkbar gehalten, die ihrerseits
in zwei gehäusefesten Haltebücken 48,5o eingesetzt sind. Diese verschwenkbare Anordnung der Trägerbrücke ist deshalb notwendig,
weil die Trägerbrücke in ihrer normalen Stellung eine solche Lage einnimmt, dass sie geringfügig die Nockenscheibenpaare
schräg übergreift, so dass nich ohne starke Behinderung der Finger zwischen die Trägerbrücke und die Nockenscheibenpaare
24 gegriffen und die Schaltwelle aus dem Raum zwischen der Gehäusewand 34 und der Trägerbrücke 38 entnommen werden kann.
In ihrer normalen Stellung gemäss Fig.2 ist die Trägerbrücke an
den Halteböcken 48,5o verriegelt, wozu sie an ihrer der Schaltwelle
zugekehrten Flachseite nach unten ragende Anschläge 52,54 aufweist, die im Bereich ihres unteren Endes mit jeweils einer
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Ausnehmung 56 ausgestattet sind. Jedem dieser Anschläge ist ein an den Halteböcken 48,5ο schwenkbar gelagerter Schwenkriegel
58 bzw. 6o zugeordnet, die in der normalen Stellung der Trägerbrücke mit ihrer Riegelnase 62, eine durch die Ausnehmung
56 definierte Kante 64 der Anschläge 52 hintergreifen.
Eine Druckfeder 66 versucht dabei, die Schwenkriegel in ihrer Verriegelungsstellung gemäss Fig.2 zu halten. An ihrem von der
Verriegelungsnase abgekehrten Endstück sind die beiden Schwenkriegel durch ein gemeinsames Verbindungsstück 68 miteinander
verbunden. Zur Entriegelung der Tägerbrücke ist auf dieses Verbindungsstück
ein Druck auszuüben, so dass die Riegel gemeinsam in ihre Entriegelungsstellung geschwenkt und die Anschläge 52,54
bzw. die Trägerbrücke freigegeben werden.
Wie aus Fig.l zu ersehen ist, ragen beide Lagerstummel 2o,22
aus dem Gehäuse heraus und Lagerstummel 22 ist von einer abnehmbaren Abdeckhaube 7o abgedeckt. Während der Lagerstummel 2o
einen Antriebszapfen bildet, kann der Lagerstummel 22 als Abtriebszapfen
verwendet werden, für den Fall, dass an das Schaltwerk mindestens ein weiteres Schaltwerk angekuppelt werden soll.
Innerhalb des Lagerstummels 22 ist axial ein einen Aussenflansch 72 aufweisendes Aufnahmeglied 74 gegen die Wirkung einer Druckfeder
76 unverdrehbar, jedoch axial verschiebbar angeordnet.
Die Drehsicherung ist mittels einer Passfeder 78 bewerkstelligt, die in eine entsprechende Nut eingreift. Die äussere Endstellung
des Aufnahmegliedes wird begrenzt durch eine in den Lagerstummel radial eingeschraubte Anschlagschraube 8o, an der die
Passfeder 78 zur Anlage kommt. Am Aussenumfang des inneren Endstücks trägt der Lagerstummel ein Aussengewinde, auf das eine
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Ringmutter 82 aufgeschraubt ist.
An beiden Stirnenden der Schaltwelle ist je ein sich konisch verjüngender Ansatz 84 bzw. 86 angeformt, denen an der benachbarten
Stirnseite des Lagerstummels 2o bzw. an der vorderen Stirnseite des Flansches 72 des Aufnahmegliedes 74 eine konische
Ausnehmung 87 bzw. 88 zugeordnet ist. Die konischen Ansätze 84,86 dienen zugleich zur kraftschlüssigen Verbindung
der Schaltwelle mit den Lagerstummeln 2o,22, indem in eingesetztem
Zustand der Schaltwelle die Ringmutter 82 an die hintere Stirnfläche des Flansches 72 angelegt und dadurch die
Umfängsflächen der Ansätze 84,86 der Schaltwelle unter Druck
mit den entsprechenden ümfangsflächen der Ausnehmungen 87,88
in Berührung gehalten werden.
Beim Auswechseln einer Schaltwelle gegen eine andere Schaltwelle, deren Nockenscheibenpaare entsprechend einem anderen
Schaltprogramm festgelegt sind, kommt es darauf an, dass die Schaltwellen in eingesetztem Zustand stets die gleiche relative
Lage zu den Lagerstummeln 2o,22 einnehmen, um insbesondere auch bei nachgeschalteten weiteren Schaltwerken stets die
gleiche Ausgangssituation in bezug auf die Schaltfolge zu haben. Erfindungsgemäss ist dies nun dadurch bewerkstelligt, dass
zwischen den Lagerstummeln und der Schaltwelle jeweils Kupplungen zwischengeschaltet sind, die sicherstellen, dass, wenn
die Ringmutter 82 nicht angezogen ist, nur in einer vorbestimmten Stellung eine drehsichere Verbindung zwischen diesen Teilen
zustandekommt. Diese Kupplungen sind beim vorliegenden Ausführungsbeispiel jeweils durch einen achsparallel zu den Lager-
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stummein verschiebbaren und an einer Druckfeder 89,91 anliegenden,
sowie exzentrisch im Lagerstummel 2o bzw. im Aufnahmeglied 74 angeordneten Stift 9o bzw, 92 gebildet,
dessen äussere Stellung durch eine Anschlagschraube 94 bzw. fixiert ist. Diesen Stiften ist an den Stirnseiten der konischen
Ansätze 84,86 der S .haltwelle jeweils eine Bohrung bzw. 98 zugeordnet, in die sie formschlüssig eingreifen.
Zum Austauschen einer Schaltwelle ist nach Entfernen des Gehäusedeckels
Io vom Gehäuse 12 die Ringmutter 82 zu lösen, so dass der Flansch 72 des Aufpahmegliedes 74 erfasst und
gemäss.Fig.r nach rechts axial verstellt werden kann, wodurch der Stift 92 des Aufnahmegliedes 74 aus der entsprechenden
Bohrung 98 der Schaltwelle herausgezogen und der Ansatz 86 vom Aufnahmeglied freigegeben wird. Das Aufnahmeglied kann
hierbei um einen solchen Betrag axial verstellt werden, dass sich anschliessend, nachdem die Trägerbrücke verschwenkt worden
ist, die Schaltwelle leicht entnehmen und gegen eine andere austauschen lässt. Beim Einsetzen der neuen Schaltwelle ist
es dabei gleichgültig, welche Lage die Bohrungen 96,98 der Schaltwellenansätze 84,86 zu den entsprechenden Stiften 9o,92
haben. Greifen nämlich die Ansätze 84,86 in die entsprechenden konischen Ausnehmungen 88 des Lagerstummels 2o und des Aufnahmegliedes
74 ein, werden die Stifte 9o,92 gegen die Wirkung der entsprechenden Druckfeder zurückgedrückt. Dabei hält sich
die Schaltwelle selbsttätig zwischen Lagerstummel 2o und Aufnahmeglied 22, indem die Druckfeder 76 das letztere . in Richtung
der Schaltwelle drückt, wodurch deren Ansätze 84,86
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selbsttätig in den entsprechenden Ausnehmungen gehalten werden, Anschliessend kann dann manuell die Schaltwelle solange verdreht
werden, bis die Stifte 9o,92 selbsttätig in die entsprechende
exzentrische Bohrung 96 bzw. 98 einrasten. Hiernach ist dann die Ringmutter 82 anzuziehen, so dass eine kraftschlüssige
Verbindung zwischen Lagerstummel 2o und Aufnahmeglied
74 zustandekommt, wonach schliesslich die Trägerbrücke in ihre in Fig.2 gezeigte Stellung zu schwenken und zu verriegeln
ist. Damit ist das Schaltwerk nach Schliessen des Gehäuses wieder einsatzfähig.
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Claims (10)
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6.7.73Patentansprüche :Schaltwerk mit einer Schaltwelle, die zur Beätigung von längs der Schaltwelle angeordneten Schaltern mehrere um diese drehbare und den Schaltern zugeordnete Nockenscheiben trägt und die mit ihren Enden herausnehmbar zwischen zwei in Lagern des Schaltwerkgehäuses gelagerten Lagerstummeln aufgenommen und mindestens am einen Lagerstummel zum Einsetzen bzw. für die Entnahme gegen die Wirkung einer Speicherkraft axial verstellbar ist, wobei mindestens einer der Lagerstummel antreibbar und die Schaltwelle und mindestens der antreibbare Lagerstummel an ihren benachbarten Stirnseiten in einer vorbestimmten Stellung zueinander drehsicher kuppelbar sind, dadurch gekennzeichnet , dass die eine der Kupplungshälften (9o,96; 92,98) in Achsrichtung der Schaltwelle (14) relativzu dem dieselbe tragenden Teil gegen die Wirkung eines Kraftspeichers (89 bzw. 91) verschiebbar ist. - 2. Schaltwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltwelle (14) zur Aufnahme zwischen den Lagerstummeln (2o,22) mit jeweils einem stirnseitig angeformten Konus (84f86) in entsprechende konische Ausnehmungen (87,88) der Lagerstummel(2o, 22) formschlüssig eingreift.- 16 -409885/0275A 4o o92 b
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6.7.73 - 3. Schaltwerk nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die axial verstellbare Kupplungshälfte (9o,92) durch einen in der konischen Ausnehmung (87) des einen Lagerstummels (2o) exzentrisch angeordneten, abgefederten Stift gebildet ist, dem in der Stirnseite des entsprechenden Schaltwellenkonus (87) eine Rastausnehmung (96) zugeordnet ist.
- 4. Schaltwerk nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass zum Einsetzen bzw. zur Entnahme der Schaltwelle (14) im einen Lagerstummel (22) in bekannter Weise ein zur Aufnahme der Schaltwelle dienendes, an seiner Stirnseite eine der konischen Ausnehmungen (88) aufweisendes Aufnahmeglied (74) unverdrehbar, jedoch gegen die Wirkung eines Kraftspeichers (76) axial verschiebbar angeordnet ist, das zur kraftschlüssigen Verbindung der Schaltwelle (14) mit den Lagerstummeln (2o,22) mittels eines Stellgliedes (82) unter Druck an das entsprechende Stirnende der Schaltwelle (14) anlegbar ist.
- 5. Schaltwerk nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellglied (82) an die hintere Stirnfläche eines die konische Ausnehmung (88) aufweisenden Flansches (72) des Aufnahmegliedes (74) anlegbar ist,
- 6. Schaltwerk nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellglied (82) an die hintere Stirnfläche eines die konische Aufnehmung (88) aufweisenden Flansches (72) des Aufnahmegliedes (74) anlegbar ist.- 17 -409885/0275A 4o o92 b
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6.7.73 - 7. Schaltwerk nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser des Flansches (72) im wesentlichen dem Durchmesser der auf der -Schaltwelle (14) angeordneten Nockenscheiben (26,28) entspricht.
- 8. Schaltwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche,dessen dem antreibbaren Lagerstummel . gegenüberliegender Lagerstummel zum Ankuppeln eines weiteren Schaltwerkes aus dem Gehäuse herausragt, dadurch gekennzeichnet, dass auch der abtriebsseitige Lagerstummel (22) mit der Schaltwelle (14) kuppelbar und die eine Kupplungshälfte (92) an ihrem Trägerteil (74) gegen die Wirkung eines Kraftspeichers (91) entsprechend verschiebbar angeordnet ist.
- 9. Schaltwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dessen längs der Schaltwelle angeordneten Schalter auf einer gemeinsamen, dicht neben den Nockenscheiben angeordneten und diese gegebenenfalls teilweise übergreifenden Trägerbrücke angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerbrücke (38) von ihrer Halterung lösbar und von den Nockenscheiben (26,28) wegbewegbar ist.
- 10. Schaltwerk nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerbrücke (38)eine durch zwei zueinander koaxial angeordnete, gehäusefeste Schwenkbolzen (46,47) definierte, parallel zur Schaltwellenachse angeordnete Schwenkachse verschwenkbar und in ihrer Gebrauchsstellung verriegelbar ist.A09885/0275L e e r s e i t
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| DE19732336012 DE2336012C2 (de) | 1973-07-14 | 1973-07-14 | Schaltwerk |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE19732336012 DE2336012C2 (de) | 1973-07-14 | 1973-07-14 | Schaltwerk |
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| DE2336012C2 DE2336012C2 (de) | 1983-01-05 |
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ID=5887003
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
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|---|---|
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Citations (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US3104298A (en) * | 1958-06-14 | 1963-09-17 | Automatic Electrical Control C | Rotary cams and electric switches incorporating such cams |
| DE1227115B (de) * | 1963-09-04 | 1966-10-20 | Siemens Ag | Elektrischer Nockenschalter, insbesondere Kopierwerkschalter |
| US3373252A (en) * | 1966-07-15 | 1968-03-12 | Gen Electric | Multiple position switch having multiple sets of contacts and cams |
| DE1640341B1 (de) * | 1966-09-10 | 1971-06-09 | Eduard Hermle | Elektrisches nockenschaltwerk |
| DE2132855A1 (de) * | 1970-07-01 | 1972-01-20 | Telemecanique Electrique | Drehschalter |
-
1973
- 1973-07-14 DE DE19732336012 patent/DE2336012C2/de not_active Expired
Patent Citations (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE2336012C2 (de) | 1983-01-05 |
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