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DE2323210A1 - Vorrichtung zum implantieren eines oder mehrerer kuenstlicher zaehne - Google Patents

Vorrichtung zum implantieren eines oder mehrerer kuenstlicher zaehne

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Publication number
DE2323210A1
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DE
Germany
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column part
jawbone
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plate
column
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Withdrawn
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DE2323210A
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English (en)
Inventor
Jean-Marc Juillet
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
JUILLET JEAN MARC
Original Assignee
JUILLET JEAN MARC
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Filing date
Publication date
Application filed by JUILLET JEAN MARC filed Critical JUILLET JEAN MARC
Publication of DE2323210A1 publication Critical patent/DE2323210A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • A61C8/00Means to be fixed to the jaw-bone for consolidating natural teeth or for fixing dental prostheses thereon; Dental implants; Implanting tools
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  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Dental Prosthetics (AREA)

Description

Dipl.-lng. H. MITSCHERl.IC H 8 MÖNCHEN 22
Diph-lng. K. GUNSCHMANN steinsdorferae«ίο
Dr. rer. not. W. KÖRBER »(«πι)·»«« Dipl.-lng. J. SCHMIDT-EVERS r
„ Ö. rial |7/J
PATENTANWÄLTE
JEAIi-MARO JUILLET - · ' 2323210
rue de Courcelles
Paris 17e» Frankreich
Patentanmeldung Vorrichtung zum Implantieren eines oder mehrerer
künstlicher Zähne
Die Erfindung betrifft eine zum Implantieren eines künstlichen Zahns dienende Vorrichtung mit einem implantierbaren Teil, der sich in Eingriff mit dem Kieferknochen bringen und darin dauerhaft befestigen läßt.
Beim Implantieren eines künstlichen Zahns oder eines G-ebißteils in den Kieferknochen eines Patienten ist es wichtig, dafür zu sorgen, daß der Zahn bzw. das Gebißteil im Kieferknochen in der richtigen lage dauerhaft befestigt wird, so daß Keine Lockerheit in seitlicher .Richtung oder in der Längsrichtung vorhanden ist.
wurde bereits vorgeschlagen, einen künstlichen Zahn oder ein Gebißteil in den Kieferknochen eines Patienten mit Hilfe einer "Vorrichtung zu implantieren, die in der U.S.A.Patentschrift 3 465 441 beschrieben ist} diese bekannte Vorrichtung weist einen dünnen, allgemein plattenförmigen, rasiermesserseharfen Implantierungsteil auf, der mit einer Öffnung versehen ist, sowie einen relativ kräftig ausgebildeten Stützteil, der sich von dem Implantierungsteil aus bis über das Zahnfleisch des Patienten hinaus erstreckt. Um den künstlichen Zahn oder das G-ebißteil an Ort und Stelle zu befestigen, wird der plattenförmige Teil in den Kieferknochen dadurch eingebettet, daß auf den Stützteil eine Kraft aufgebracht wird, die ausreicht, um den plattenförmigen Teil in
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einer genau vorbestimmten Richtung in den Kieferknochen einzutreiben; hierbei kann die scharfe Schneide des plattenförmigen Teils in den Kieferknochen einschneiden und ihn aufspreizen, bis der Stützteil zur Anlage am Zahnfleisch kommt; dann kann der künstliche Zahn an dem Stützteil der Vorrichtung befestigt werden. Anfänglich wird die implantierte Vorrichtung durch den Druck in ihrer Lage gehalten, den das Knochengewebe des Kieferknochens auf die betreffenden Flächen des plattenähnlichen Implantierungsteils ausübt, deren Größe so gewählt ist, daß der Implantierungsteil einwandfrei in seiner Lage gehalten wird, nachdem er z.B. mit Hilfe eines Hammers in den Kieferknochen eingetrieben worden ist. Im Saufe der Zeit wächst Knochenmaterial durch die Öffnung des plattenähnlichen Teils, um diesen Teil im Kieferknochen endgültig festzulegen. Bei dieser bekannten Implantierungsvorrichtung besteht jedoch ein Nachteil darin, daß der Widerstand des Zahnfleisches und der schwache Preßsitz des platten- oder messerförmigen Implantierungsteils nicht ausreichen, um das anfänglich" in den Kieferknochen singebettete plattenähnliche Bauteil in seiner Lage au halten, wenn ea dem Kaudruck ausgesetzt wird, der bewirken kann, daß der plattenförmige Teil etwas tiefer in den Kiefericnochen hineingedrückt wird, so daß bei dieser bekannten. Vorrichtung keine Gewähr dafür besteht, daß sie einen künstlichen Zahn oder ein Gebißteil in der gewünschten Implantierungslage hält.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Implantieren eines künstlichen Zahns zu schaffen, bei der der beschriebene Nachteil dieser bekannten Vorrichtung vermieden ist, bei der eine Verankerungsplatte vorhanden ist, die geeignet ist, den Kaudruck auf eine Wandfläche einer zu der Verankerungsplatte passenden künstlichen Höhlung oder Aussparung im Kieferknochen zu übertragen, bei der sich die Vorrichtung gleitend allgemein in einer Querrichtung zu dem Kieferknochen in diesen einführen läßt, um eine dauerhafte Befestigung zu ermöglichen, "bei der ferner ein Reibungsscliluß zwischen der Vorrichtung und einer dazu passenden künstlichen
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Höhlung im Kieferknochen des Patienten herbeigeführt wird, so daß die Vorrichtung nach ihrem vollständigen Einführen in die Höhlung genau die gewünschte Lage einnimmt, ohne daß ein Spielraum in seitlicher Richtung oder in der Längsrichtung vorhanden ist, bei der eine außerordentlich zuverlässige Befestigung eines künstlichen Zahns gewährleistet ist, die von einfacher Konstruktion ist und die sich mit geringen Kosten herstellen läßt.
Die Erfindung und vorteilhafte Einzelheiten der Erfindung werden im folgenden anhand schematischer Zeichnungen an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine vergrößerte perspektivische Darstellung einer Ausführungsform einer Vorrichtung zum Implantieren eines künstlichen Zahns;
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung eines Teils eines Kieferknochens, der mit einer künstlichen Höhlung versehen worden ist, und die zeigt, auf welche Weise die Vorrichtung nach Fig. 1 in die Höhlung einzuführen ist;
Fig. 3 und 4 einen Querschnitt bzw. einen Längsschnitt durch die Implantierungsvorrichtung nach dem Einführen in die künstliche Höhlung nach Fig. 2;
Fig. 5 eine vergrößerte perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform einer Vorrichtung zum Implantieren eines künstliehen Zahns; und
Fig. 6 und 7 vergrößerte perspektivische Darstellungen zweier weiterer Ausführuhgsformen von Vorrichtungen zum Implantieren künstlicher Zähne.
In Fig. 1 bis 4 ist eine Vorrichtung 1 zum Implantieren eines künstlichen Zahns dargestellt, die insbesondere dazu bestimmt ist, in den molaren bzw. prämolaren Teil des Kieferknochens eines Patienten implantiert zu werden. Die Vorrichtung 1 ist vorzugsweise als zusammenhängende Konstruktion aus
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Metall ausgebildet; sie weist eine dünne, !"lache Veranke-'rungsplatte 2 von quadratischer oder rechteckiger Form auf, deren Breite geringer ist als der Teil des Kieferknochens, in den die Platte implantiert werden soll; ferner gehört zu der Vorrichtung ein Säulenteil 3> das an der Platte 2 au± ihrer einen Seite und in ihrer Mitte so befestigt ist, daß es sich im wesentlichen im rechten Wime el zu der Platte erstreckt. Die Platte 2 ist mit mehreren Offnungen 2a versehen, und das Säulenteil 3 dient als Träger für einen künstlichen Zahn 9 (Pig· 3)5 der mit dem Säulenteil auf beliebige Weise, z.B. mit Hilfe eines &itts, verbunden werden kann. Um jedoch jede Drehbewegung des künstlichen Zahns 9 gegenüber der Vorrichtung 1 zwangsläufig zu verhindern, hat das Säuienteil 3 vorzugsweise eine vieleckige Querschnittsform, und es ist so bemessen, daß es mit engem Sitz in eine zugehörige Hönlung oder Aussparung in dem dem Zahnfleisch zugewandten Ende des künstlichen Zahns 9 paßt; die Längskanten des Säulenteils 3 sind vorzugsweise -geglättet oder leicht abgerundet. Das Säulenteil kann nohl ausgebildet und mit einer Gewinde bohrung versehen sein, die mit einem Außengewinde pa zusammenarbeitet, mit dem der Schaft einer Schraube zusammenarbeitet, mittels welcher der künstliche Zahn 9 an dem Säulenxeil 3 befestigt werden kann. Um die Schwierigkeiten zu vermeiden, die sich ergeben, wenn mehrere künstliche Zähne in paralleler Lage mit Hilfe einer oder mehrerer getrennter Implantierungsvorrichtungen befestigt werden sollen, kann man einen Abschnitt 5b des Schaftes der Schraube, der sich an den Crewindeabschnitt 5a anschließt, so umbiegen, daß sich der gewünschte Winkel zwischen den Abschnitten 5a und 5b ergibt.
Die Verankerungsplatte 2 kann z.B. eine Länge von 18 bis 28 mm, eine Breite von etwa 7>5 und eine Dicke von etwa 0,5 mm haben; die Länge des Säulenteils 3 kann etwa 12 bis 20 mm betragen, und das Säulenteil kann einen quadratischen Querschnitt haben und so bemessen sein, daß seine vier Seitenflächen jeweils eine Breite von etwa 2 mm haben.
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'//ie erv/üiint, ist die Inr.lantierungsvorrichtung 1 dazu bestimmt, in der querrichtung in eine in dem Kieferknochen geschaffene künstliche Höhlung eingeführt zu werden. 1J'.:. aie^e Höhlung herzustellen, wird das Schleimnautgeweoe am Scheitel des Kieferknochenteils b durchschnitten, in den die Vorrichtung eingepflanzt werden soll; dann wird das G-eweoe mit Hilfe eines entsprechenden Werkzeugs so abgeschabt, daii der darunter liegende vordere oder hintere Teil des Kieferknochens freigelegt wird; hierauf wird der freigelegte hintere oder vordere Teil des KieferknocLens mit der künstlichen Höhlung versehen, zu der eine im wesentlichen waagerechte Nut 7 und eine senkrechte _Iur 6 gehören, die sich an die Hut 7 in der Mitte zwischen ihren Enden anschließt und sich etwa bis zum Scheitel des Kieferknochens 6 erstreckt. Gemäß Fig. 2 dient die Nut 7 zum Aufnehmen der Verankerungsplatte 2, während die Nut δ das Säulenteil 3 der Vorrichtung nach Fig. 1 aufnimmt; die Nut 7 ist in einem solchen Abstand vom Scneitel des Kieferknochens angeordnet, daß die Länge desjenigen Abschnitts des Säulenteils 3, der nach dem Einfünren der Vorrichtung über den Scheitel des Kieferknochens hinausragt, ausreicht, um den künstlichen Zahn 9 gegenüber dem vorspringenden Abschnitt des Säulenteils auszurichten und ihn daran zu befestigen.
Um die Vorrichtung 1 festzulegen, genügt es, den Nuten 7 und 8 solche Abmessungen zu geben, daß sie die Verankerungsplatte 2 bzw. das Säulenteil 3 reibungsschlüssig aufnehmen, so daß die Vorrichtung nach ihrem vollständigen Einführen in die Nuten in dem Kieferknochen zuverlässig verankert wird, ohne daß eine Lockerheit gegenüber dem Kieferknochen in senkrechter Richtung oder in der Längsrichtung oder in der Querrichtung vorhanden ist; diese Wirkung wird nicht nur dadurch erzielt, daß die Vorrichtung zwangsläufig gegen jede Verlagerung in zwei entgegengesetzten senkrechten Eichtungen sowie in drei waagerechten Richtungen festgehalten wird, sondern auch durch das Vorhandensein des Reibungsschlusses, der eine
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Verlagerung in der vierten waagerechten Richtung, d.h. entgegen der Richtung Verhindert, in welcher die Vorrichtung in die Nuten eingeführt worden ist.
Gemäß Pig. 3 soll die Hut 7 eine solche Tiefe erhalten, α aß die Veran^erungsplatte 2 nach ihrem .Einfahren in die Nut 7 bis zu ihrer Gebrauchslage vollständig von dem Kieferknochen 6 aufgenommen wird; die Hut 8 muß dagegen eine solche Tiefe erhalten, daß ihre senkrecht verlaufende Bodenfläche von der waagerecht verlaufenden Bodenfläche der Nut 7 durch einen Abstand getrennt ist, der gleicn dem Abstand ist, v/elcher zwischen der Kante der Verankerungsplatte 2, die mit dem Boden der Nut 7 in Berührung- kommen soll, und der Fläche des Säulenteils 3 vorhanden ist, die zur Anlage an der Bodenfläche der Nut S gebracht werden soll.
Nachdem die Vorrichtung 1 in die zu ihr passende Höhlung so eingeführt worden ist, daß- sie ihre Aufgabe erfüllen Kann, ist es nur erforderlich, den freigelegten Teil des Kieferknochens mit dem vorher abgelösten Teil des Schleimhautgewebes zu bedecken und diesen Teil des Gewebes mit den Rändern aes Zahnfleisches zu vernänen, von denen dieser Teil abgetrennt wurde. Schließlich kann man gemäß Pig. 3 und 4· einen Künstlichen Zahn 9 an dem Abschnitt des Säulenteils 3 befestigen, der über den Scheitel des Kieferknochens 6 hinausragt.
Im Laufe der Zeit wächst Knochenmaterial des Kieferknochens 6 durch die Öffnungen 2a der Platte 2, wodurch.eine zusätzliche Verankerung der Vorrichtung 1 bewirkt wird.
Pig. 5 zeigt eine Ausführungsform einer Vorrichtung nach der Erfindung, die insbesondere geeignet ist, in den Schneidezahnbereich, den Eckzahnbereich oder den hinteren Bereich eines Kieferknochens implantiert zu werden. Biese Vorrichtung unterscheidet sich von derjenigen nach Pig. 1 bis 4 nur dadurch, daß die Verankerungsplatte 2 im wesentlichen V-förmig ausgebildet ist, daß der Scheitel der Veramcerungsplatte einen querliegenden Mittelabschnitt der Platte bildet,
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und ciai; das Säulenteil j auf der abgeflachten äußeren oeite dieses LIittelabschnitts und im wesentlichen in seiner Mitte angeordnet ist.
Fig. ο zeigt eine weitere Ausführungsform einer Implantierungsvorrichtung, die allgemein der Vorrichtung nach Fig.1 entspricht, bei der jedoch die VeranKerungsplatte 2 an einer ihrer Flachseiten mit zwei durch einen Längsabstand getrennten Säulenteilen 3 und 3a versehen isx, die sich im wesentlichen parallel zueinander erstrecken, jjie beiden Säulenteile 3 und 3a Können von gleicher Konstruktion sein und die gleiche Länge oder eine unterschiedliche Länge haben; jedes Säulenteil dient dazu, einen Künstlichen Zahn oder ein Gebißteil, z.B. eine Brücke oder dergl., zu befestigen.
Zwar wurde vorstehend eine Verankerungsplatte 2 beschrieben, die eine allgemein quadratische oder rechteckige Grundrißforia üat, doch kann die Verankerungsplatte im Rahmen der Erfindung auch eine andere Grundrißlorm erhalten. ¥enn eine Verankerungsplatte in einen eine erhebliche Krümmung aufweisenden, sich waagerecht erstreckenden Teil eines Kieferknochens implantiert werden soll, kann man z.3. eine flache Verankerungsplatxe 10 nach Fig. Y verwenden, die im Grundriß eine entsprechend gekrümmte Form hat. Hierbei kann eine oder Können Deiae gekrümmten Län^skanten der Verankerungsplatte 10 mit einem Keilförmigen Ausschnitt 11 versehen sein, damit es gegebenenfalls möglich ist, den Krümmungsradius der Verankerungs; latte dadurch zu ändern, daß man die Platte mit der Hand so verformt, daß sich die .Ränder des Ausschnitts 11 einander nähern.
Bei den Aus-führungsfornien nacn Fig. 6 und 7 kann man ferner die Verankerungsplatte in zwei Hälften unterteilen, von denen jede mit einem sich im rechten ffinkel dazu erstrekkenden Säulenteil versehen ist, so daß man jede Hälfte mit dem zugehörigen Säulenteil so verwenden kann, wie es bezüglich der Vorrichtung nach Fig. 1 anhand von Fig. 2 bis 3 beschrieben wurde.
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Wird eine Verankerungsplatte verwendet, zu der zwei oder mehr in Längsabständen verteilte Säulenteile entsprechend den Säulenteilen 3 und 3a nach J?ig. 6 gehören, ist es natürlich erforderlich, den Kieferknochen an der Rück- oder Torderseite mit einer entsprechenden Anzahl von Nuten 8 nach Fig. 2 zum Aufnehmen der verschiedenen Säulenteile zu versehen.
Eine zuverlässige Verankerung jeder Implantierungsvorrichtung nach der Erfindung wird dadurch gewährleistet, daß der Vorrichtung jeweils Muten 7 und 8 zugeordnet werden, in welche die Vorrichtung eingeschoben wird, wobei die Breite dieser .Nuten der Dicke der Verankerungsplatte bzw. der Säulenteile angepaßt ist, so daß es ohne Schwierigkeiten möglich ist, beim Einführen der Vorrichtung eine reibungsschlüssige Passung herbeizuführen. Sollte es sich herausstellen, daß die Nuten eine etwas zu große Breite haben, so daß der gewünschte Reibungsschluß nicht gewährleistet ist, ist es möglich, dadurch Abhilfe zu schaffen, daß man z.B. bestimmte Längsrandabschnitte der Verankerungsplatte so verforrnt, daß sie gegenüber der Hauptebene der Platte in einem geringen Ausmaß vorspringen..
Gemäß der vorstehenden Beschreibung ist durch die Erfindung eine Vorrichtung geschaffen worden, durch die die Aufgabe der Erfindung gelöst ist, und die in der Praxis zahlreiche Vorteile bietet. Die Vorrichtungen nach der Erfindung lassen sich mit geringen Kosten herstellen, und sie erweisen sich auch bei starker Beanspruchung als dauerhaft. Die Implantierung ist für jeden Zahnarzt oder Chirurgen relativ leicht und einfach durchzuführen.
Ansprüche; 309881/0336

Claims (1)

  1. AFSPHJOHE
    Λ.) Vorrichtung zum Implantieren eines oder mehrerer künstlicher Zähne zum dauerhaften Befestigen in einer dazu passenden, in einem Vorderseitenteil oder einem Rückseitenteil eines Kieferknochens ausgebildeten künstlichen Höhlung oder Aussparung., dadurch gekennzeichnet , daß zu der Vorrichtung eine mit Öffnungen (2a) versehene Verankerungsplatte (2; 10) von allgemein quadratischer oder rechteckiger Grundrißform gehört und daß ein Säulenteil (3; 3a) vorhanden ist, das an der Verankerungsplatte so befestigt ist, daß es gegenüber einem mittleren Teil einer Flachseite der Verankerungsplatte im wesentlichen im rechten Winkel dazu vorspringt, daß die Länge des Säulenteils so gewählt ist, daß sich an dem Säulenteil ein künstlicher Zahn (9) oder ein Gebißteil befestigen läßt, und daß die Abmessungen der Verankerungsplatte und des Säulenteils so gewählt sind, daß sich die gesamte Vorrichtung unter Herbeiführung eines Heibungsschlusses in die künstliche Aussparung allgemein quer zu dem Kieferknochen (6) einführen läßt, so daß das Säulenteil eine im wesentlichen senkrechte Stellung einnimmt, und daß das Säulenteil eine solche Länge hat, daß es über den Scheitel des Kieferknochens, in den es implantiert ist, hinausragt, so daß die Vorrichtung nach dem Einführen in die Aussparung bewirkt, daß beim Gebrauch der Vorrichtung der aufgebrachte Druck über eine Wandfläche der Aussparung verteilt wird, die in Berührung mit der anderen Flachseite der Verankerungsplatte steht.
    2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Aussparung so geformt und so bemessen ist, daß sie jede senkrechte und seitliche Verlagerung der in sie eingeführten Vorrichtung gegenüber dem Kieferknochen (6) verhindert.
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    3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch g e i. e η η zeicnnet , -daß zu der Aussparung eine im wesentlichen waagerecht verlaufende Nut (7) zum Aufnehmen der Verankerungsplatte (2) sowie eine im wesentlichen senkrecht verlaufende Nut (6) gehören, die dazu dient, das Säulenteil (3) aufzunehmen, und aie sich von der waagerechten nut aus im wesentlichen in der Mitte· zwischen deren Enden zum Scheitel des Kieferknochens (6) erstreckt, und aaß die waagerechte Nut in einem solchen Abstand von dem Scheitel des Kieferknochens angeordnet ist, daß die senkrechte Nut eine geringere Länge nat als aas ciäulenteil.
    4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß die Verankerungsplatte (2) eben ist und zwei voneinander abgewandte Stirnkanten und zwei voneinander abgewandte, im wesentlichen parallele Längskanten aufweist, und daß sie mit mindestens einer Öffnung (2a) versehen ist, die so bemessen ist, daß es dem Knochengewebe des Kieferknochens, in den die Vorrichtung implantiert worden ist, möglich ist, durch die Öffnung hindurchzuwachsen.
    5. ■ Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet , daß das Säulenteil (3) eine vieleckige Querschnittsform hat und so ausgebildet ist, daß es in eine eine entsprechende Form aufweisende Öffnung des künstlichen Zahns (9) paSt, der an dem Säulenteil befestigt werden soll.
    6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch g e k e η η - zeichnet , daß das Säulenteil (3) hohl ist.
    7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet , daß das hohle Säulenteil (3) mit einem Innengewinde versehen ist, das dazu bestimmt ist, mit einem Außengewinde (5a) eines Befestigungsteils für den an dem Säulenteil zu befestigenden künstlichen Zahn (9) zusammenzuarbeiten.
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    6. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet , daß aas Befestigungsteil ein stangenförraiges Bauteil ist, das einen Abschnitt (5a) aufweist, der mit dem Außengewinde versehen ist, sowie einen zweiten Abschnitt (5b), der gegenüber dem mit dem Außengewinde versehenen Abschnitt unter einem vorbestimmten Winkel umgebogen ist.
    9. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet , daß die Verankerungsplatte (2) um eine zwischen ihren Enden quer zu ihrer Längsachse verlaufende Achse so umgebogen ist, daß sie zwei Plattenabschnitte (4a) bildet, die von einem mittleren Querabschnitt (4) aus divergieren, und daß sich das Säulenteil (3) vom mittleren Teil der Außenfläche des Mittelabschnitts aus im wesentlichen im rechten Winkel dazu erstreckt.
    10. Vorriciitung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet , daß die parallelen Längskanten der Verankerungsplatte (10) gekrümmt sind.
    11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet , daß eine der gekrümmten Längskanten der Verankerungsplatte (10) mit einem Ausschnitt (11) versehen ist, der es ermöglicht, die Verankerungsplatte so zu verformen, daß die einander zugewandten Flächen des Ausschnitts einander genähert werden, um den Krümmungsradius der gekrümmten Verankerungsplatte zu ändern.
    12. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet , daß der Durchmesser jeder der Öffnungen (2a) der Verankerungsplatte (2; 10) nicht kleiner ist als 2,5 mm.
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    13. Vorrichtung nach einem der A&sprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet , daß die Yerankerungsplatte (2; 10) eine langgestreckte Form hat und an einer ihrer Flachseiten mit mindestens zwei durch einen längsahstand getrennten Säulenteilen (3> 3a) versehen ist, die sich im wesentlichen im rechten Winkel zu der einen Flachseite erstrecken, und daß sich an jedem Säulenteil ein künstlicher Zahn (9) oder ein G-ebißteil befestigen läßt.
    Der/Patentanwalt:
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DE2323210A 1972-06-12 1973-05-08 Vorrichtung zum implantieren eines oder mehrerer kuenstlicher zaehne Withdrawn DE2323210A1 (de)

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