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DE2363966C3 - Kennzeichnungsreiter - Google Patents

Kennzeichnungsreiter

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Publication number
DE2363966C3
DE2363966C3 DE19732363966 DE2363966A DE2363966C3 DE 2363966 C3 DE2363966 C3 DE 2363966C3 DE 19732363966 DE19732363966 DE 19732363966 DE 2363966 A DE2363966 A DE 2363966A DE 2363966 C3 DE2363966 C3 DE 2363966C3
Authority
DE
Germany
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cam
leg
edge
cams
rider
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19732363966
Other languages
English (en)
Other versions
DE2363966A1 (de
DE2363966B2 (de
Inventor
Ernst 5600 Wuppertal Reich
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Elba-Ordner-Fabrik Kraut & Meienborn & Co 5600 Wuppertal De GmbH
Original Assignee
Elba-Ordner-Fabrik Kraut & Meienborn & Co 5600 Wuppertal De GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Elba-Ordner-Fabrik Kraut & Meienborn & Co 5600 Wuppertal De GmbH filed Critical Elba-Ordner-Fabrik Kraut & Meienborn & Co 5600 Wuppertal De GmbH
Priority to DE19732363966 priority Critical patent/DE2363966C3/de
Publication of DE2363966A1 publication Critical patent/DE2363966A1/de
Publication of DE2363966B2 publication Critical patent/DE2363966B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2363966C3 publication Critical patent/DE2363966C3/de
Expired legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42FSHEETS TEMPORARILY ATTACHED TOGETHER; FILING APPLIANCES; FILE CARDS; INDEXING
    • B42F21/00Indexing means; Indexing tabs or protectors therefor

Landscapes

  • Sheet Holders (AREA)
  • Credit Cards Or The Like (AREA)
  • Labeling Devices (AREA)

Description

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Die Erfindung betrifft einen Kennzeichnungsreiter nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein solcher Kennzeichnungsreiter ist aus der DE-OS 36 596 bekannt, bei dem der Abstand zwischen dem Nocken und dem unteren Rand des Halteschenkels zum leichten Einführen der Ränder von Mappen, Karteikarten oder dergleichen, um ein Mehrfaches größer ist als die Höhe des Nockens. Der dadurch gebildete breite Einschubspalt für das Einstecken des Karteikartenrandes soll dabei nicht durch die Nocken (Vorsprünge) verengt sein. Daher muß beim Abbiegen des aufgesetzten Reiters die hierbei auftretjnde Biegekraft praktisch ausschließlich von den Rändern der Löcher dieser Karteikarten oder dergleichen aufgenommen werden, so daß sich diese Lochränder nach bereits verhältnismäßig kurzem Gebrauch weiten, wodurch der sichere Sitz der Nocken innerhalb der Ausnehmung beeinträchtigt werden kann. Nachteilig ist noch, daß sich der aufgesetzte Kennzeichnungsreiter leicht und unbeabsichtigt vom zugehörigen Kartcikarlcnrand löst, wenn sich der ursprünglich scharfe, obere Rund der Karteikarte nach längerem Gebrauch abnutzt
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Kennzeichnungsreiter dieser Art so weiterzubilden, daß sich der Reiter auf die Ränder von Mapper, usw. leicht aufsetzen und lösen läßt und ohne Querabbiegen in seiner Längsrichtung leicht verschoben werden kann und dennoch einen sehr sicheren Halt, selbst auf im Gebrauch abgenutzten Rändern von Mappen, Karteikarten od. dgl. hat
Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst
Demnach ist durch das Herunterführen der Längskante des Halteschenkels unmittelbar oberhalb der ihr zugewandten Nockenfläche ein Nockenspalt und zwischen dem Halte- und dem Nockenschenkel ein weiterer, nämlich ein Quetschspalt geschaffen, in den der dazwischenliegende Mappen- oder Karteikartenrand fest eingepreßt werden kann.
Hierdurch wird erreicht, daß unter Beibehaltung der leichten Aufsetzbarkeit des Reiters der Kennzeichnungsreiter selbst auf dem Mappen- oder Karteikartenfand eine genau definierte Lage einnimmt, die er auch bei Benutzung dieser Mappe oder Karteikarte beibehält Dies deshalb, weil der Mappen- oder Karteikartenrand praktisch im unmittelbaren Bereich der Haltenocken nach Art eines Formschlusses durch den Quetschspalt und den Endabschnitt des Kalteschenkels auf dem Rand der Karteikarte gesichert ist Diese formschlußartige Halterung des Reiters verhindert, daß er beim Gebrauch, insbesondere beim unvermeidlichen Abbiegen des Reiters gegenüber der Mappe bzw. Karteikarte selbst nennenswerte Biegemomente auf den schmalen Rand dieser Mappe oder Karteikarte und der Lochöffnung ausübt. Solche Biegekräfte können zu einer stärkeren Verbiegung des Randes und damit zu dessen vorzeitigem Verschleiß und zur Lockerung des Kennzeichnungsreiters auf dem Karteikartenrand führen, wenn keine ausreichende Sicherung geschaffen ist. Vorteilhaft ist außerdem, daß ein unbeabsichtigtes Abziehen des Kennzeichnungsreiters von dem Mappenoder Karteikartenrand nicht möglich ist, weil der Nocken des Nockenschenkels durch die besonders eng benachbarten Schenkel des Kennzeichnungsreiters stets sicher in der Lochung der Karteikarte bzw. der Mappe gehalten werden. Der erfindungsgemäße Kennzeichnungsreiter ist zudem leicht /u handhaben und kann durch die an sich bekannte Ausbildung der Nocken mit schrägem Anstieg mühelos hin- und hingeschoben werden, ohne daß dadurch sein sicherer Halt beeinträchtigt wird oder der Reiter dabei abgebogen werden muß: darüber hinaus kann der Reiter einfach und billig hergestellt werden.
Aus der DE-PS 9 40 892 und der DE-AS 12 65 125 sind ebenfalls Kennzeichnungsreiter mit Nockenschenkeln bekannt. Die Halteschenkel dieser Reiter erstrekken sich aber im Unterschied zum gattungsbildenden Stand der Technik über den Nocken des gegenüberliegenden Nockenschenkels, so daß der Nocken beim Aufsetzen dieser Reiter auf dem zugehörigen Perforationsrand parallel zu den Schenkeln überfahren werden muß. Um dabei eine Beschädigung des Mappen- oder Karteikartenrandes zu vermeiden, müssen die Schenkel weit aufgespreizt werden, und zwar über einen Weg der größer ist als die Nockenhöhe zuzüglich der Dicke des zugehörigen Randes. Hierzu sind zumeist Hilfsmittel erforderlich, um das Aufweiten zu erleichtern. Wegen dieses Aufspreizens der Schenkel ist das Aufstecken dieser Kcnnzcichnungsreiier umständlich und langwic-
rig, insbesondere weil die Schenkel beim Aufsetzen geweitet werden müssen. Em solches Überfahren ist wegen des verkürzten Halteschenkels bei dem erfindungsgemäßen Kennzeichnungsträger jedoch nicht erforderlich. Aus der DE-PS 9 40 892 ist es auch bekanm, die in Öffnungen des Halteschenkels eingreifenden Nocken des Nockenschenkels derart abzuschrägen, deß der Reiter längs der Lochreihe eines Karten-, Mappen- od. dgl. Randes hin und her verschiebbar ist
Kennzeichm'ngsreiter, die keinen Nockenschenkel und damit auch keinen querliegenden Nocken aufweisen, weil sie nicht zur Befestigung auf perforierten Rändern von Mappen eder Karteikarten vorgesehen sind, sind aus der AT-PS 3 02 965, US-PS 32 38 947 und DE-GmS 19 59 132 bekannt Wegen dieses gattungsmäßigen Unterschiedes treten nicht die Probleme auf, einerseits trotz vorhandener Nocken ein leichtes Aufschieben zu gewährleisten und gleichzeitig einen sicheren Sitz bei der Handhabung der zugehörigen Mappen- und Karteikarten zu gewährleisten.
Die Erfindung wird anhand zweier in den im wesentlichen maßstabsgerechten Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 einenerfindungsgemäßenKennscichnurigsrei-
ter in Längsrichtung gesehen,
F i g. 2 den Kennzeichnungsreiter nach F i g. 1 in Ansicht von rechts,
F i g. 3 einen Schnitt längs der Linie ΙΙΙ-ΠΙ in F i g. 2. in vergrößerter Darstellung,
F i g. 4 einen Ausschnitt eines anderen erfindungsgemäßen Kennzeichnungsreiters etwa in 6fach vergrößerter Darstellung, wobei der zum Aufstecken auf einen zugehörigen Mappen- oder Karteikartenrand vorgesehene Teil des Kennzeichnungsreiters dargestellt ist,
Fig.5 das untere Ende des Kennzeichnungsreiters nach F i g. 4, in Ansicht von rechts, und
F i g. 6 den Ausschnitt nach F i g. 5 in einer Unteransicht
Der Kennzeichnungsträger nach den F i g. 1 bis 3 besteht aus Kunststoff und hat einen Reiterfuß 1 und einen Kennzeichnungskopf 2, die einstückig als endloser Profilstrang von durchgehend gleichem Querschnitt hergestellt werden. Von dem Profilstrang wird dann je nach der Länge des Kennzeichnungsreiters ein entsprechend langer Strangabschnitt abgetrennt. Der Reiterfuß 1 weist zwei sich gegenüberliegende, im wesentlichen ebene Schenkel, nämlich einen längeren Nockenschenkel 3 und einen kürzeren Halteschenkel 4 auf, die sich über die ganze Länge des Reiters erstrecken. Der Halteschenkel 4 liegt schräg zum Nockenschenkel 3 und seine Innenfläche 7 geht über eine teilkreisförmig gekrümmte Bodenfläche 8 in den Nockenschenkel 3 über, so daß die beiden Schenkel 3 und 4 elastisch gespreizt werden können.
Zwischen der Längskante 5 des Halteschenkels 4 und der ebenfalls ununterbrochen ebenen Längskante 9 des Nockenschenkels 3 sind an diesem in Längsrichtung 10 des Reiters zwei mit Abstand hintereinanderliegende Nocken 11 vorgesehen, die über die Innenfläche 6 des Nockenschenkels 3 ragen. Die beiden Nocken 11 haben jeweils gleiche Abstände von den Endkanten 12 des Reiters, die über viertelkreisförmige Abrundungen in die Längskanten 9 des Nockenschenkels 3 sowie in die davon abgewandte Längskante des Kennzeichnungskopfes 2 übergehen. Der Abstand der Nocken 11 voneinander ist dabei größer als von der zugehörigen Endkante 12. In Ansicht nach Fig.2 hat jeder der Nocken 11 länglich rechteckigen Uniriß, wobei die beiden Nokken in Längsrichtung 10 miteinander fluchten. Die Größe und Form der Nocken kann dabei so gewählt sein, daß sie der Form der Löcher der Randperforation der Mappe oder dergleichen entspricht so daß die Nocken in diese Löcher im wesentlichen spielfrei eingreifen können. Die nach oben und unten weisenden Nockenflächen 13 und 14 sind eben ausgebildet und liegen rechtwinklig zur Innenfläche 6 des Nockenschenkels 3. Diese Ausbildung der Nockenflächen rühn daher, daß die Nocken 11 gleichzeitig beim Abschneiden oder Stanzen des Reiters vom endlosen Profilstrang hergestellt werden, indem sie aus dem noch plastischen Strang quer zu dessen Längsrichtung aus diesem herausgedrückt werden. Hierdurch läßt sich der Reiter trotz seines verhältnismäßig diffizilen Aufbaus in sehr einfacher Weise als Massenartikel unter Verwendung derselben Werkzeuge in beliebiger Länge herstellen. Es ist dadurch ohne weiteres möglich, die jeweils gewünschte Größe des Kennzeichnungsreiters, auch bei verhältnismäßig eng tolerierter Ausbildung, einen noch zu beschreibenden Einführspalt sowie den Nocken den jeweiligen Erfordernissen anzupassen, wie sie von den zu verwendenden Mappen, Karteikarten oder der Ausbildung der Randperforation dieser Teile erfordert werden. Der erwähnte Einführspalt ist dadurch ausgebildet, daß die dem Kennzeichnungskopf 2 zugewandten Nockenflächen 13 und die Längskante 5 des Halteschenkels 4 einen Nockenspalt 19 und der Nockenschenkel 3 und der Halteschenkel 4 einen Quetschspalt 20 begrenzen, der wesentlich kleiner als der Nockcnspalt 19 ist. Wegen des Nockenspalts 19 zwischen dem Halteschenkel 4 und den Nokkenflächen 13 können auch Werkzeuge zur Herstellung der Nocken 11 einfach zwischen die Schenkel gebracht werden. Die ebene, ununterbrochene Längskante 5 des ■Halteschenkels 4 liegt senkrecht zu dessen Längsmittelebene und schließt mit der Innenfläche 6 des Nockenschenkels 3 einen spitzen Winkel ein, so daß sich der Reiterfuß 1 leicht auf den zugehörigen Mappenrand aufschieben läßt und eine feste Klemmung der beiden Schenkel 3 und 4 gegenüber diesem Rand gewährleistet ist. Das über die Nocken 11 ragende Ende 26 des Nokkenschenkels 3 bildet ein Stützglied, mit dem sich der Reiter an der Vorderseite der Mappe, Karteikarte oder dergleichen abstützt.
Die Stirnflächen 16 der Nocken 11 sind jeweils durch in Ansicht nach F i g. 3 dachförmige, gleiche Schrägflächen 17 gebildet, die über eine teilkreisförmig abgerundete Spitze 18 ineinander übergehen. Infolge dieser Ausbildung läßt sich der Reiter leicht in Längsrichtung 10,10a des Mappenrandes verschieben, da die Nocken selbsttätig aus dem zugehörigen Perforationsloch herausgeschoben werden. Damit die Srhrägflächen 17 harmonisch an die Innenfläche 6 des Halteschenkels 3 anschließen, haben die Nocken in Längsrichtung des Strangabschnittes größere, vorzugsweise etwa 3fach größere Erstreckung als quer dazu. Die Nocken 11 ragen um geringfügig weniger als die Dicke des Nockenschenkels 3 über dessen Innenfläche 6. Hierdurch kann ein ausreichend sicherer Eingriff in die Perforationslöcher sowie ein leichtes Verschieben des Reiters längs des Perforationsrandes der Mappe oder dergleichen erreicht werden.
Der Kennzeichnungskopf 2 weist einen Kennzeichnungsstreifen 21 auf, dessen oberes freies Ende annähernd halbkreisförmig in Richtung des Halteschenkels 4 abgebogen ist, so daß sein streifenförmiges Endteil 22 mit Abstand von der Innenseite des Streifens 21 liegt;
dieser Endteil 22 ist im Vergleich zum übrigen Kermzeichnungsstreifen 21 kurz ausgebildet. Der Kennzeichnungsstreifen 21 ist gegenüber dem Nockenschenkel 3, mit dem er eine stetige Außenfläche des Reiters bildet, geringfügig nach innen, in Richtung des Halteschenkels 4 geneigt. An den Halteschenkel 4 schließt ein Halle-Streifen 23 des Kennzeichnungsstreifens 21 an, der schräg zu diesem verläuft und von dem Endteil 22 Abstand hat. In Richtung der freien Längskante des Haltestreifens 23 nimmt sein Abstand von der Innenfläche des Kennzeichnungsstreifens 21 ab; die Innenfläche geht über eine teilkreisförmige Bodenfläche 24 in die Innenfläche des Haltestreifens 23 über. Der Bereich zwischen den Bodenflächen 8 und 24 des Reiters, deren Abstand voneinander etwa der Dicke des Nockenschenkcls 3 entspricht, bildet eine Wurzel 25 zwischen dem Reilerfuß 1 und dem Kennzeichnungskopf 2. Diese Wurzel 25 gewährleistet, daß der Nockenschenkel 3 und der Halteschenke! 4 sowie der Kennzeichnungsstreifen 21 und der Haltestreifen 23 jeweils elastisch gespreizt werden können. Die Außenflächen des Halteschenkels 4 und des Haltestreifens 23 gehen stetig ineinander über, indem sie einen stumpfen Winkel miteinander einschließen.
Von der Ausführungsform nach den F i g. 1 bis 3 unterscheidet sich der Kennzeichnungsreiter nach den Fig.4 bis 6 dadurch, daß der Nocken lla teilkreisförmig aus dem Nockenschenkel 3a herausgedrückt ist. Dieser Nocken lla hat eine Stirnfläche 16a, die über einen Bogen winkel von kleiner als 180° verläuft und mit größerem Krümmungsradius in die Innenfläche 6a des Nockenschenkels 3a übergeht. Der Nocken lla steht um etwa die doppelte Dicke des Nockenschenkels Ua über dessen Innenfläche 63 vor, wodurch ein besonders sicherer Eingriff in die Perforationslöcher gewährleistet ist.
Ein weiterer Unterschied liegt in der Ausbildung des Halteschenkels 4a, der bis auf seinen unteren Bereich, in dem er annähernd eben ausgebildet ist, gekrümmt in die Wurzel 25a bzw. in den Haltestreifen 23a übergeht. Seine untere Längskante 5a liegt der zugehörigen Nockenfläche 13a mit nur sehr geringem Nockenspalt 19a gegenüber, der nur geringfügig größer als der Quetschspait 20a ist. In Verbindung mit der nachstehend beschriebenen Ausbildung der Längskante 5a des HaI-teschenkels 4a ist der Reiter besonders sicher auf dem zugehörigen Mappenrand verklemmt. Die Längskante 5a liegt nämlich parallel zu den Nockenflächen 13a und schließt daher mit der Innenfläche des Halteschenkels 4a einen spitzen Winkel ein, wodurch eine schneidenartige Quetschkante des Halteschenkels 4a gebildet ist. Die Spalte 19a und 20a ermöglichen zudem, daß die Nocken bei der Herstellung leicht zugänglich sind. Der Halteschenkel 4a kann noch geringfügig dünner als der Nockenschenkel 3a ausgebildet sein, wodurch Material eingespart und eine hohe Elastizität erreicht werden kann.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
60

Claims (2)

Patentansprüche:
1. Einstückiger, aus Kunststoff bestehender Kennzeichnungsreiter zum Aufsetzen auf mit Randperforationen versehene Ränder von Mappen, Karieikarten od. dgl. mit einem Kennzeichnungskopf und einem Reiterfuß, der einen Halteschenkel und einen mit ihm über eine Wurzel verbundenen, längeren Nockenschenkel hat, zwischen denen der Rand der Mappe, der Karteikarte od. dgL einsteckbar ist, und bei welchem im unteren Teil des Nockenschenkels annähernd senkrecht zu seiner Fläche auf den Halteschenkel zu gerichtete, parallel zur unteren Kante des Halteschenkels liegende Nocken vorgesehen sind, wobei die untere Längskante des Halteschenkels bis auf einen oberhalb der Nocken befindlichen Spalt heruntergeführt ist und oberhalb der Nocken zwischen -den beiden Schenkeln ein lichter Abstand als Aufnahmeöffnung für den Rand von Mappen, Karteikarten od. dgl. vorgesehen ist, d a d u r c h gekennzeichnet, daß die untere Längskante (5, 5a) des Halteschenkels (4, 4a) bis unmittelbar oberhalb der ihr zugewandten Nockenfläche (13, 13a) heruntergeführt ist. derart, daß zwischen ihr und der Nockenflächc ein Nockenspalt (19, !9a) gcbildet ist, und daß der Hallcschenkel (4,4a) von einer Wurzel (25,25a) aus derart schräg auf den Nockenschenkel (3, 3a) zu verläuft, daß die Aufnahmeöffnung zu einem Quetschspalt (20,20a) verengt ist, der kleiner als der Nockenspalt (19, 19a) ist, und daß ferner die Nocken (11, Ha) in Längsrichtung (Pfeil 10,10a) des Kennzeichnungsreiters je zwei dachförmig ansteigende, etwa stumpfwinklig zueinanderliegende Schrägflächen (17) aufweisen.
2. Verfahren zur Herstellung eines Kennzeichnungsreiters nach Anspruch 1, bei dem Reiterfuß und Kennzeichnungskopf als endloser Profilstrang von durchgehend gleichem Querschnitt extrudiert werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Nocken (11 bzw. lla) in dem noch plastischen Strang beim Abschneiden auf endliche Länge des Reiters quer zur Längsrichtung des Stranges aus diesem herausgedrückt werden.
DE19732363966 1973-12-21 1973-12-21 Kennzeichnungsreiter Expired DE2363966C3 (de)

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DE2363966A1 DE2363966A1 (de) 1975-07-03
DE2363966B2 DE2363966B2 (de) 1980-03-13
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