DE2354124C2 - Aus einem Zuschnitt gebildete Faltschachtel zur Aufnahme von flachen Gegenständen - Google Patents
Aus einem Zuschnitt gebildete Faltschachtel zur Aufnahme von flachen GegenständenInfo
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-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine aus einem Zuschnitt gebildete Faltschachtel zur Aufnahme von flachen
Gegenständen, wie Schallplatten cd. dgl., mit einem Boden, je einer daran über Faltlinien angelenkten
oberen und unteren Klappe, die die Gegenstände überdecken, wobei eine der Klappen einen Schlitz aufweist,
in den die flachen Gegenstände einsteckbar sind, wobei auch die obere Klappe, den Gegenstand überdeckend,
einsteckbar ist.
Zur Aufnahme von flachen Gegenständen sind zahlreiche Faltschachteln bekannt, deren Herstellung verhältnismäßig
kompliziert ist, weil der Falzzuschnitt seitlich verklebt oder geheftet sein muß, so daß ein zusatz-
!icher lohnintensiver Fertigungsschritt unvermeidbar ist. Außerdem besteht die Gefahr, daß sich bei Gebrauch
der Faltschachteln diese Verbinduhgsstellen lösen und dadurch die Gegenstände herausfallen.
Ferner ist eine Faltschachtel der eingangs genannten Art bekanntgeworden (DT-Gbm 7 240 013).
Demgegenüber ist es Aufgabe der Erfindung, eine derartige Faltschachtel dahingehend zu verbessern, daß
die flachen Gegenstände bequem tragbar sind und deren Vorhandensein leicht überprüfbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß im Boden und in der oberen Klappe eine Trageöffnung
vorgesehen bzw. angestanzt ist und daß der Boden und/oder mindestens eine der Klappen mit mindestens
einer im zusammengefalteten Zustand freiliegenden Fensteröffnung versehen sind.
Allerdings ist es aber bereits für sich bekannt (DT-Gbm 7 005 838), Faltschachteln mit in den Klappen
angeordneten Trageöffnungen zu versehen sowie Fensteröffnungen anzuordnen, um den zu tragenden
Gegenstand von außen sichtbar zu machen. Patentschutz wird daher für die Kombination aller im Anspruch
enthaltenen Merkmale begehrt.
Die erfindungsgemäße Faltschachtel zeichnet sich gegenüber bereits bekannten Faltschachteln durch au-Berste
Einfachheit aus. Das sichere und bequeme Tragen wird durch die Trageöffnungen im Boden und in
der oberen Klappe, wobei diese Trageöffnungen sich im zusammengefalteten Zustand überdecken, gefördert.
Die Fensteröffnung ist besonders nützlich, wenn z. B. die Gegenstände Scheckvordrucke sind, um deren laufende
Nummern ohne weiteres erkennen zu können.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform befindet sich in an sich bekannter Weise der Schlitz in der unteren
Klappe, durch den hindurch das freie Ende der oberen Klappe gesteckt wird, wenn die Faltschachtel ge
schlossen werden soil. Der Boden der Faltschachtel und die untere Klappe mit dem Schlitz bilden eine Art Tasche,
die jedoch seitlich vollständig offen ist. Die flachen Gegenstände werden — vor dem Einstecken der
oberen Klappe — durch den Schlitz so in die Tasche eingesteckt, daß der untere Teil der Gegenstände von
dieser Tasche aufgenommen wird, während der obere Teil der unteren Klappe (der Teil oberhalb des Schlitzes)
im gefalteten Zustand zwischen dem Boden und den Gegenständen verbleibt. Der linke und der rechte
Steg, die beide durch den Schlitz in der unteren Klappe ausgebildet werden, gewährleisten, daß sich die Gegenstände
seitlich nicht weiter als bis zum linken oder rechten Schlitzrand verschieben können, was ein Herausfallen
wirksam verhindert, auch wenn die seitlichen Begrenzungen der unteren Klappe nicht am Boden befestigt
sind.
Die Schmalseite des Schlitzes ist in an sich bekannter Weise etwas größer gewählt als die Stärke (Dicke) der
aufzunehmenden flachen Gegenstände, ferner ist das in den Schlitz einzuführende freie Ende der oberen Klappe
in seiner Breite kleiner gewählt als die Breitseite des Schlitzes. Wird diese obere Klappe in den Schlitz eingeführt,
so werden die flachen Gegenstände verdeckt und die Faltschachtel wird dadurch geschlossen, so daß
nunmehr die flachen Gegenstände nach allen vier Seiten gesichert sind.
Diie Erfindung wird an Hand der Zeichung näher erläutert.
Es zeigt
F i g. 1 einen Falzzuschnitt eines Ausführungsbeispiels der Faltschachtel in auseinandergefaltetem Zustand,
F s g. 2 die Faltschachtel von F i g. 1 in zusammengefaltetem Zustand und
F i g. 3 eine Seitenansicht entlang der Schnittebene I-! von F ig.2.
In Fig. 1 sind zunächst zu sehen ein Boden 1 der
Faltschachtel, eine untere Klappe 2, ein Schlitz 3 und eine obere Klappe 4. Die Klappe 4 besitzt parallele
Seitenkantenstufen 4a, 4b und Seitenkanten 5, 6, die verjüngt ausgebildet sind, so daß die freie Kante 7 kürzer
ist als die Verbindungskante 8, die über eine Falznut Ka die Verbindung der oberen Klappe 4 mit dem
Boden 1 herstellt. Die etwas verjüngte Klappe 2 ist über eine Verbindungskante 9 und eine Falznut 9a mit
dem Boden 1 der Faltschachtel verbunden.
Ferner sind vorhanden angestanzte Trageöffnungen 15a und 156 im Boden 1 bzw. in der oberen Klappe 4
sowie eine Fensteröffnung 16 in der oberen Klappe 4.
Allerdings brauchen die Trageöffnungen nicht voll ausgestanzt zu sein — wie abgebildet —, sondern es
genügt ein Anstanzen auf einem Teil des Öffnungsrandes, so daß bei Gebrauch der Faltschachtel entsprechende
Laschen durchgedrückt werden und die Trageöffnungen freigeben. Selbstverständlich könnte die
oder eine weitere Fensteröffnung auch in der unteren Klappe 2 oder im Boden 1 vorgesehen sein.
In der Darstellung nach F i g. 2 ist die Klappe 4 um die Falzkante 8 geklappt und mit dem freien Ende 7 in
den Schlitz 3 der Klappe 2, die ebenfalls um die entsprechende Kante 9 gefaltet ist, eingesteckt. Aus F i g. 2
ist gut ersichtlich, daß der Übergang zwischen den Seitenkantenstufen 4a, 46 und den Seitenkanten 5, 6 entsprechend
der Lage des Schlitzes 3 gewählt ist.
F i g. 3 zeigt den Schnitt durch eine flache Gegen-
stände in Form zweier Schallplatten 12 aufweisende Faltschachtel längs der Ebene I-I (Fig.2), wobei zur
deutlicheren Darstellung der Falznutep 8a und 9a diese nicht ganz maßstabsgetreu gezeichnet sind. Die Schallplatten
12 sind also so durch den Schlitz 3 gesteckt, daß der untere Teil der Klappe 2 mit liem Boden 1 und der
Falznut 9a eine Tasche ausbildet, bei der die seitliche
Sicherung der Schallplatten 12 durch die Stege 11a, 1 !6
der Klappe 2 (F i g. 1) gewährleistet ist.
Der in der Zeichnung waagerecht und parallel zur Falzkante 9 dargestellte Schlitz 3 kann selbstverständlich
auch gekrümmt, z. B. teilkreisFörmig, sein, ferner
auch schräg zur Falzkante 8, z. B. diagonal, verlaufen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (1)
- Patentanspruch:Aus einem Zuschnitt gebildete Faltschachtel zur Aufnahme von flachen Gegenständen, wie Schallplatten od. dgl, mit einem Boden, je einer daran ober Faltlinien angelenkten oberen und unteren Klappe, die die Gegenstände überdecken, wobei eine der Klappen einen Schlitz aufweist, in den die flachen Gegenstände einsteckbar sind, wobei auch die obere Klappe, den Gegenstand überdeckend, einsteckbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß im Boden (1) und in der oberen Klappe (4) eine Trageöffnung (15a, 156) vorgesehen bzw. angestanzt ist und daß der Boden (1) und/oder mindestens eine der Klappen (2, 4) mit mindestens einer im zusammengefalteten Zustand freiliegenden Fensteröffnungen (16) versehen sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19732354124 DE2354124C2 (de) | 1973-10-29 | 1973-10-29 | Aus einem Zuschnitt gebildete Faltschachtel zur Aufnahme von flachen Gegenständen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19732354124 DE2354124C2 (de) | 1973-10-29 | 1973-10-29 | Aus einem Zuschnitt gebildete Faltschachtel zur Aufnahme von flachen Gegenständen |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2354124B1 DE2354124B1 (de) | 1974-11-07 |
| DE2354124C2 true DE2354124C2 (de) | 1975-06-26 |
Family
ID=5896730
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19732354124 Expired DE2354124C2 (de) | 1973-10-29 | 1973-10-29 | Aus einem Zuschnitt gebildete Faltschachtel zur Aufnahme von flachen Gegenständen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE2354124C2 (de) |
Families Citing this family (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE9409771U1 (de) * | 1994-02-10 | 1994-09-22 | Topac Gesellschaft für Verpackung mbH, 33332 Gütersloh | CD-Klappverpackung |
| DE19647915A1 (de) * | 1996-11-20 | 1998-05-28 | Andreas Drechsler | Schutzhülle für plattenförmige Aufzeichnungsträger, wie Compact Disks, Disketten und dergleichen |
-
1973
- 1973-10-29 DE DE19732354124 patent/DE2354124C2/de not_active Expired
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE2354124B1 (de) | 1974-11-07 |
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