DE2349065A1 - Verfahren zur wiedergewinnung von papierfasern - Google Patents
Verfahren zur wiedergewinnung von papierfasernInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Wiedergewinnung
in der Papierherstellung wieder verwendbarer Papierfasern
aus Abfallmaterial, das wesentliche Mengen an Fett, Wachs und/oder ähnlichen Materialien enthält, wie besonders aus
Stadtmüll, wie dem Inhalt von Papierkörben. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird ein Schlamm von Cellulosefasern, die mit
Fett und/oder Wachs verunreinigt sind, auf eine erhöhte Temperatur von beispielsweise 82° C (180° F) erhitzt und einer Zentrifugalflotationsbehandlung
in einem zylindrisch-konischen oder in einem konischen Kessel mit einer tangentialen Einlaßöffnung
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und Auslaßöffnungen an seinem Apex und seiner Basis unterzogen,
wobei der Zulauf und der Druck des Kessels ausreichend hoch ge-.halten
werden und die Auslaufströme durch die Auslaßöffnungen
so eingestellt werden, daß ein Auslauf im wesentlichen volumetrischer
Ströme durch, beide Auslaßöffnungen unter Zentrifugalkraftbedingungen
bewirkt werden, welche jenen vergleichbar sind, die bei herkömmlichen Zentrifugalreinigungsverfahren in einer
Vortex-Trennvorrichtung vergleichbarer Größe verwendet werden. Der Auslaufstrom durch die Apexöffnung enthält den Hauptteil der
Pasern mit guter Qualität für die Papierherstellung, während
der Auslaufstrom durch den Basisauslaß (oberen Auslaß) den Hauptteil des Ausschußmaterials enthält, von dem ein wesentlicher
Anteil in Lösungsmittel lösliches Fett-,.'Wachs- oder ähnliches
Material ist. Dieses Verfahren einer heißen Zentrifugalflotation ist auch anwendbar auf andere sekundäre Fasermaterialien,
wie beispielsweise von Druckfarbe befreite Materialien, die noch merkliche Mengen an Fett, Wachs und/oder ähnlichem Material enthalten.
In diesem Zusammenhang wird auf die deutschen Offenlegungsschrif
ten 2 108 829 und 2 305 403 hingewiesen.
Die erste der beiden oben genannten Offenlegungsschriften beschreibt
ein System und Verfahren zur Behandlung von festen Abfallmaterialien
zur Wiedergewinnung wiederverwendbarer Fasern für die Papierherstellung daraus. Typische Abfallmaterialien,
die nach dieser Veröffentlichung behandelt werden, sind Haushaltsmüll, gewerblicher und Industriemüll, die alle unter die
nachfolgend verwendete Bezeichnung "Stadtmüll11 fallen. Stadtmüll
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enthält allgemein Materialien von stark unterschiedlichem Charakter,
wie Glas, Metalle, Tierabfälle und Essensabfälle, Pflanzenteile, Schmutz, Kunststoffe, einen großen Anteil an Papier
und Karton sowie andere faserförmige und faserartige Materialien, wie Textilien aus natürlichen oder synthetischen Pasern.
Das Verfahren und System, die in der deutschen Offenlegungsschrift
2 108 329 beschrieben sind, sind allgemein erfolgreich bei der Abtrennung der Papierfaserbestandteile von Stadtmüll aus wasserlöslichen
Verunreinigungen und auch zur Entfernung der anorganischen festen Verunreinigungen sowie der organischen festen Verunreinigungen
mit wesentlich größeren spezifischen Gewichten als die Fasern, da diese Trennung leicht durch Schwerkraft- oder
Zentrifugalreinigung in einem Flüssigkeitszyklon oder einer ähnlichen Reinigungseinrichtung durchführbar ist. Es gibt jedoch
eine Kategorie von Verunreinigungen, die sich als äußerst schwierig von den Fasern wirksam abtrennbar erwies, und diese
Kategorie umfaßt Fett, wie tierische, pflanzliche und Mineralfette, die unvermeidlich in Papierabfällen sowie in industriellen
und gewerblichen Abfällen, wie Büroabfallen, enthalten sind.
Fett ist nicht nur eine Verunreinigung von Fasern für die Papierherstellung an sich,.sondern es ist weiterhin auch wegen seiner
Neigung, als Klumpen vorzukommen, unerwünscht, an denen Fasern sowie andere Verunreinigungen mit geringem spezifischen Gewicht,
wie Schmutz, Druckfarbe und Asphaltteilchen, anhaften und daher sich bei der Zentrifugalreinigung wie Fasern benehmen. Eine andere
Verunreinigung, die sich sehr ähnlich wie Fett benimmt, umfaßt Wachse, die in Papierabfällen üblich sind und in ähnlicher
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Weise dazu neigen, an Fasern und anderen festen Teilchen anzuhaften.
Alle diese Arten von Verunreinigungen werden manchmal nachfolgend in die Kategorie der :! lösungsmittellöslichen11 Verunreinigungen
eingruppiert, und sie umfassen einen überraschend großen Anteil der Feststoffe in Stadtmüll, nämlich bis zu etwa
5 % oder 450 kg (100 Pfund) je Tonne.
Die ältere deutsche Patentanmeldung P 23 05 4O8.2 beschreibt
ein Verfahren, bei dem feste Abfallmaterialien, wie besonders Stadtmüll, unter Bildung eines wäßrigen Schlammes behandelt werden, worin die Feststoffe im wesentlichen aus faserförmigen
Materialien und leichten Stoffen der oben beschriebenen Typen bestehen und die im wesentlichen frei von anderen festen Teilchen
mit spezifischen Gewichten wesentlich höher als 1,0 sind. Gemäß dieser älteren Anmeldung können die genannten leichten Materialien
wirksam durch eine Zentrifugalbehandlung, die als "Zentrifugalflotation" bezeichnet wird, beseitigt werden, wobei dieser
Schlamm durch eine tangentiale Einlaßöffnung in einen Kessel konischer Form gerichtet wird und dieser Kessel auch an seinem
Apex und seiner Basis mit Auslaßöffnungen wie in einer üblichen Zentrifugaltrennvorrichtung versehen ist. Der tangentiale Einlauf
ergibt ein kreisendes Fließbild in dem Kessel um dessen Achse, und dieses führt zu einer Trennung der Feststoffe in dem
Kessel in zwei Hauptfraktionen, In der inneren Fraktion umfassen
die Feststoffe vorherrschend die leichten Verunreinigungen, während die äußere Fraktion den Hauptteil der Papierherstellungsfasern
enthält.
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Der konische Kessel, in dem diese Trennung erfolgt, unterscheidet
sich in seinem Aufbau und in seiner Arbeitsweise von herkömmlichen Sentrifugalreinigungseinrichtungen, bei denen die
Auslaßöffnung von der Basis des Kegels aus gewöhnlich etwa die gleiche Größe wie die Einlaßöffnung besitzt, die Auslaßöffnung
vom Apex des Kegels aber so verengt ist, daß der Auslauf aus dieser
öffnung auf ein relativ kleineres Volumen (gewöhnlich weniger als 5 %) als der Einlaßstrom begrenzt ist. Eine solche Teilung
der Auslaßströme ist recht zufriedenstellend, wenn der Zweck darin besteht, körnige Verunreinigungen aus ansonsten relativ
reinen Papierfasern zu entfernen f doch würde eine solche
Teilung keine brauchbaren Ergebnisse zur Lösung des Problems der vorliegenden Erfindung ergeben, da der Hauptteil der Papierfasern
und der leichten Stoffe zusammen durch die Basisauslaßöffnung ausgetragen würde.
Gemäß der älteren deutschen Patentanmeldung P 23 05 408.2 ist die Apexauslaßöffnung wesentlich größer als in einer herkömmlichen
Reinigungseinrichtung, und der Einspeisdruck und der Zulauf werden ausreichend hoch gehalten, um einen Auslauf durch
beide Auslaßöffnungen mit im wesentlichen volumetrischen Geschwindigkeiten und einem Druckgefalle zu bewirken, die gleich
oder wesentlich höher als jene sind, die bei herkömmlichem Arbeiten angewendet wurden. Unter diesen Bedingungen werden die
meisten der Papierherstellungsfasern durch die Apexöffnung mit der äußeren Fraktion, in die der Schlamm in dem Kessel getrennt
wurde, ausgetragen, während die leichten Stoffe mit der inneren Fraktion durch die öffnung an der Basis des Kessels ausgetragen
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werden, welche bei herkömmlichen "entrifugalreinigungsverfahren
die Abnahmeöffnung ist.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wurde nun festgestellt, daß
man überraschenderweise bessere Ergebnisse erzielt, wenn das in der älteren deutschen Patentanmeldung P 23 05 408.2 beschriebene
Verfahren bei erhöhten Temperaturen durchgeführt wird. Besonders wenn ein Schlamm von Papierherstellungsfasern, die mit Müll verunreinigt
sind, durch eine Sentrifugalflotation bei Temperaturen
in der Größenordnung von 71 bis 93° C (160 bis 200° F) behandelt
werden, steigt die Konsistenz des abgenommenen Materials, d.h. des durch die Apexöffnung ausgetragenen Materials, wesentlich
im Vergleich mit den entsprechenden Bedingungen bei Umgebungstemperatur, und der Prozentsatz an abgenommenen Fasern
steigt ebenfalls. Der Prozentsatz an Ausschußmaterial nimmt entsprechend
ab, doch ungeachtet dessen enthält er einen so großen Anteil von Fett und Schmutzteilchen, daß die agenommenen Fasern
merklich reiner als das Produkt sind, das nach dem gleichen Verfahren mit dem gleichen Beschickungsmaterial bei Umgebungstemperatur
erhalten wird.
Die Wirksamkeit des erfindungsgemäßen Verfahrens bei der Abtrennung
von Fett, Wachs und ähnlichen Materialien von Papierherstellungsfasern scheint in Beziehung zu der Tatsache zu stehen, daß
diese in Müll vorhandenen Materialien, da sie einen Erweichungs-: bereich höher als Umgebungstemperatur besitzen, dazu neigen, bei
Umgebungstemperatur als Klumpen oder in und/oder auf den Papierfasern sorbiert aufzutreten. Die Klumpen binden zusammen andere
Verunreinigungen sowie Fasern, und die resultierenden Konglome-
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rate benehmen sich wie Fasern, wenn sie. einer Zentrifugalkraft ausgesetzt werden.
Wenn das mit der Paser sorbierte Fett, Wachs oder ähnliche Material
nicht bei dem vorliegenden Verfahren entfernt wird, stört
es das nachfolgende Kochen, Bleichen und im allgemeinen das Aufbereiten
der Papierfasern einschließlich der Fähigkeit der Bindung
zwischen den Fasern bei der anschließenden Bogenbildung. Wenn das Material ausreichend erhitzt wird, um die Fette, Wachse
und/oder ähnlichen Materialien zu erweichen und die an Fasern gebundenen Materialien zu dispergieren, bekam man bevorzugte
Ergebnisse bei Temperaturen in der Größenordnung von 82° C (ISO F), da dann die Klumpen aufbrechen und, da die erweichten
Materialien im allgemeinen einen niedrigeren Bereich des spezifischen Gewichtes als die Fasern und, was vielleicht noch wichtiger
ist, oberflächenaktive Eigenschaften besitzen, zur Mitte
des zentrifugalinduzierten Vortex oder Strudels und zum Auslaß am oberen Ende des Kegels wandern und mit sich anderes Abfallmaterial,
wie Gras, kleine Stücke von leichtem Filmkunststoff, synthetische Fasern usw. nehmen, die sonst mit den Papierherstellungsfasern
zusammen durch die Spitze des Kegels mit anderem abgenommenem Material entfernt wurden.
Ein zweites Merkmal der Erfindung ist jenes, daß mit dem Steigen
der Temperatur des Beschickungsmaterials die Viskosität der Flüssigkeit (Wasser) abnimmt. Das Mitreißen von Flüssigkeit mit den
Fasern nimmt daher wesentlich ab, und diese bewegen sich entsprechend
schnell zu der Außenseite des Vortex oder Wirbels. Das Fett und die kleinen Faulteilchen und Teilchen niedrigeren spe-..
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zifischen Gewichtes, die einen Teil der fettigen Konglomerate
gebildet hatten, sind daher frei, leer in der Mitte des Wirbels zu bleiben und zusammen mit dem anderen Abfallmaterial nach
oben auszutreten.
Die Anwendung der vorliegenden Erfindung ist daher nicht auf
die Reinigung von Papierherstellungsfasern, die mit öl verunreinigt
sind, beschränkt, obwohl die Erfindung für diesen Zweck große Vorteile bietet. Sie ist auch brauchbar für die Reinigung
anderer sekundärer Fasermaterialien, die Fett und/oder Wachs enthalten, wobei typische Beispiele von Druckfarbe befreite Materialien,
Kohlepapier enthaltende Büroabfälle und Abfallpapier mit wesentlichen Mengen an gewachstem Papier sind.
Die Zeichnung zeigt etwas schematisch ein vollständiges System zur Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung zur Reinigung
von ö!verunreinigten Fasern,
Das in Fig. 1 gezeigte System enthält einen Breianmachbottich 10 für die Abfallbehandlung,, in den feste Abfallmaterialien mit
irgendeiner geeigneten Einrichtung, wie einem Förderband 12, eingespeist werden können. Ein Abfallbeseitiger 13 ist mit dem
Bottich IO verbunden, um relativ unzerbrechliche Materialien daraus zu entfernen, und ein wäßriges Medium, wie Wasser, kann
in den Bottich durch den Abfallentferner 13 mit Hilfe der Leitung 14 eingeführt werden.
Alle der obigen Anlagen können von dem Typ sein, der im einzelnen in der USA-Patentschrift 3 549 O92 beschrieben ist, wobei
der Breianmachbottich vorzugsweise die in der USA-Patentschrift
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3 959 488 beschriebene Konstruktion besitzt. Wie in jenen Patenten
im einzelnen beschrieben ist, ist in dem Bottich 10 ein Rotor 15 vorgesehen, der ein strudeiförmiges oder kreisendes
Fließbild erzeugt und das feste Abfallmaterial in dem Bottich zerstörenden hydraulischen und mechanischen Scherkräften unterwirft,
wobei die relativ zerbrechlichen Anteile der Feststoffe auf eine vorbestimmte Größe für eine Absonderung durch eine
Schichtplatte. 16 im Boden des Bottichs mit Perforationen in einem Durchmesserbereich von 1,3 bis 3,8 cm (1/2 bis 1 1/2 Zoll)
zerkleinert werden.
Ein Schlamm, der aus einem Teil des wäßrigen Mediums und relativ zerbrechlichen festen Abfallmaterialien mit ausreichend
verminderter Teilchengröße, um durch die Schichtplatte 16 zu gehen, besteht, wird mit Hilfe der Leitung 18 entfernt und
durch die Pumpe 19 zu einem Zentrifugalreiniger oder einem Flüssigkeitszyklon 20 von relativ großem Ausmaß und relativ großer
Kapazität gepumpt. Dieser Schlamm wird tangential in den Reiniger 20 eingespeist, und die meisten dar körnigen anorganischen
Stoffe werden durch den Apex des Reinigers entfernt, wie durch den Pfeil 22 angezeigt ist.
Der Rest des Schlammes, der etwa 99 % des Gesamtvolumens und etwa 85 % der Feststoffeinspeisung zu dem Reiniger 20 ausmacht,
tritt an der Spitze des Reinigers über die Leitung 24 aus und gelangt zu einer geeigneten Siöbapparatur 25, die vorzugsweise
relativ grob ist und beispielsweise Sieböffnungen mitr einem
Durchmesser von 3 mm (1/8 Zoll) besitzt. Zurückgehaltene Materialien, die aus dem Schlamm in dem Sieb 25 entfernt wurden, wer-
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den über eine Leitung 26 ausgetragen, und die durchgesiebten Materialien werden über Leitung 27 zu einem relativ feinen Sieb
30 für ein weiteres Sieben, beispielsweise durch öffnungen mit
einem Durchmesser von 1,5 mm (1/16 Zoll) geführt.
Die von dem feinen Sieb 30 durchgelassenen Bestandteile werden
mit der Pumpe 31 zu einer weiteren Reinigungseinrichtung geführt, die durch einen Zentrifugalreiniger 33 repräsentiert wird,
wahrend die abgesiebten Bestandteile von dem Sieb 30 über eine
Leitung 34 zu der Abfalleitung 35 gelangen, und der Abfall aus dem Reiniger 33 wird ähnlich über eine Leitung 36 zu der Leitung
35 geführt. Da in den meisten Fällen das von dem Reiniger 33 abgenommene Material noch eine merkliche Menge an feinen
Teilchen organischen Schmutzes enthält, ist es bevorzugt, daß es einer weiteren Reinigungsoperation in diesem Zustand unterzogen
wird, die durch eine Pump« 39 und einen Zentrifugalreiniger 40 repräsentiert wird. Vorzugsweise arbeitet der Reiniger
40 so, daß er eine feinere Reinigung bewirkt als der Reiniger 33, wie beispielsweise durch Verdünnung dee Beschickungsmaterials
auf eine Konsistenz in der Größenordnung von 0,3 % im Vergleich
mit 0,7 % bei dem Reiniger 33 und/oder durch Verwendung eines 15 cm-Reinigers 33 und eines 7,5 cnt-Reinigers 4O. Das abgenommene
Material aus dem Reiniger 40 wird über eine Leitung 41 zu einem Feinstoffentferner 42 gebracht, der als geneigtes Sieb
dargestellt ist, von dem die abgesiebten Feinstoffe über eine Leitung 43 zu der Hauptabfalleitung 35 geführt werden, während
das abgenommene durchgesiebte Material zu einer Bütte 44 geht.
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Die Peststoffe in dem abgenommenen Material aus dem Feinstoffentferner
42 bestehen aus Papierfasern, die hauptsächlich durch lösungsmittellösliche Fette und Wachse, andere faserartige Materialien
und feinteilige Fremdstoffe verunreinigt sind. Gemäß der
vorliegenden Erfindung werden diese Verunreinigungen von den
Papierfasern in der nächsten Station des Systems abgetrennt, doch ist es ein wesentliches Erfordernis der Erfindung, daß das
Material sich auf einer erhöhten Temperatur befindet, wenn diese Trennoperation durchgeführt wird, wobei der bevorzugte Temperaturbereich
für diesen Zweck etwa 79 bis 91° C (175 bis 195° F) beträgt. Um die Wärmevergeudung auf ein Minimum herabzusetzen,
wird das Material am leichtesten durch Verdünnung in der Bütte 44 mit heißem Wasser erhitzt, das von irgendwo in dem System
gewonnen wurde, wie nachfolgend beschrieben wird, und durch direkte Dampfeinbringung in die Bütte 44, wie durch Leitung 45
angezeigt ist.
Eine Leitung 47 und eine Pumpe 48 führen das heiße abgenommene Material aus der Bütte 44 zu einer Zentrifugalflotationsanlage
50, die etwas schematisch kegelstumpfförmig gezeigt ist und eine
tagentiale Einlaßöffnung 51, eine Apexauslaßöffnung 52. und eine Basis- oder obere Auslaßöffnung 53 besitzt. Die Anlage 50 ist
in der Wirkungsweise ein Zentrifugalreiniger spezieller Bauart und Arbeitsweise, der zu einer Trennung des eintretenden Schlammes
in eine äußere, den Hauptteil des Cellulosef asermateri.als enthaltende Fraktion und in eine innere, den Hauptteil der Fette
und Wachse enthaltende Fraktion führt. Außerdem arbeitet die Anlage 50 in der Weise, daß die äußere Fraktion durch die Apex-
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auslaßöffnung 52 zu deren Austragleitung 55 als abgenommenes Material ausgetragen wird, während die die Fette, Wachse und
anderen Verunreinigungen mit niedrigem spezifischem Gewicht enthaltende
Fraktion durch die obere Auslaßöffnung 53 zu deren Austrageleitung 56 als Abfall ausgetragen wird.
Diese Arbeitsbedingungen und -ergebnisse erhält man in der Weise, daß man die verschiedenen öffnungen derart proportioniert
und die Beschickung und den Druck so einstellt, daß die beiden durch die betreffenden öffnungen 52 und 53 austretenden Fraktionen
etwa gleiches Volumen besitzen, und der Druckabfall sollte ausreichen, um Zentrifugalkraftbedingungen zu erzeugen, die
wenigstens äquivalent jenen sind, die für herkömmliche Zentrifugalreinigungsoperationen
verwendet werden. Beispielsweise bekam man zufriedenstellende Ergebnisse bei der Durchführung des
Verfahrens nach der Erfindung, wenn man als Anlage 50 einen Vortexreiniger von 7,5 cm (3 Zoll) Durchmesser verwendete, in
dem die Einlaßöffnung 51 und die obere Auslaßöffnung 53 jeweils einen Durchmesser von 1,3 cm (1/2 Zoll) besitzen, wie dies üblich
ist, bei dem aber die Apexauslaßöffnung 42 einen Durchmesser
von 1,1 cm (7/16 Zoll) besitzt im Vergleich mit einer herkömmlichen Größe eines Durchmessers von 3 mm (1/8 Zoll) für
diese öffnung und ein Einlaßdruck von 3 kg/cm überdruck
(45 psig), ein Rückdruck 0 und eine Temperatur des Materials von 82 bis 85° C (180 bis 185° F) angewendet werden. Die Anlage
50 kann insgesamt kegelförmig sein oder einen üblichen zylindrischen
Abschnitt an ihrem oberen Ende besitzen, wie dies bekannt ist.
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Die oben in Verbindung mit der Verwendung der Anlage 50 angegebenen Werte liefern typische geeignete Betriebsbedingungen für
die Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung, doch gibt es einigen Spielraum in diesen Werten, und es sei festgestellt,
daß die Konsistenz des zu der Anlage 50 zugeführten Schlammes ein wichtiger Paktor ist. Speziell zeigen Versuche, daß die erwünschte
Trennung umso wirksamer erfolgt, je geringer die Konsistenz ist, und die besten Ergebnisse wurden bei Konsistenzen
am unteren Ende des Bereiches von 0,3 bis 0,7 % erzielt. Ein Vorteil., der durch diesen Paktor erreicht wird, ist jener, daß,
da das von dem Feinstoffentferner 42 abgenommene Material eine Konsistenz im Bereich von 2 bis 3 % besitzt, wenigstens etwas
von der in der Bütte 44 erforderlichen Verdünnung mit heißem Wasser erfolgen kann, das von der Anlage 50 durch die Abfallauslaßleitung
46 ausgetragen wird. Dieser Abfallaustrag gelangt zunächst durch einen Wärmeaustauscher 60 und dann zu einem Klärbecken
61 zur Entfernung seines Fett- und Peststoffgehaltes, wie
bei 62 gezeigt ist, und das geklärte Wasser aus dem Klärbecken 61 wird über die Leitung 63 durch den Wärmeaustauscher 60 zu der
Bütte 44 geführt.
Ein anderer, wichtiger Kontrollfaktor ist das Verhältnis der
Durchflußfläche der Einlaßöffnung 41 zu derjenigen der Apexauslaßöffnung 52. Bei einem relativ kleinen Reiniger, wie der beschriebenen
7,5 cm-Anlage, sollte dieses Verhältnis 1 : 1 für
eine maximale Ausbeute betragen, doch braucht es nicht wesentlich größer zu sein. So kann der Auslaß 52 einen Durchmesser im
Bereich von 1,1 bis 1,4 cm (7/16 bis 9/16 Zoll) besitzen, wenn
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die Einlaßöffnung einen Durchmesser von 1,3 cm (1/2 Zoll) besitzt.
Für einen größeren Reiniger, wie beispielsweise einen solchen mit einem Durchmesser von 15 cm (6 Zoll),sollte dieses
Verhältnis im Bereich von 1 : 1 bis 1 : 1,5 liegen.
Im allgemeinen kann festgestellt werden, daß eine Faserausbeute der höchsten Qualität aus einer Zentrifugalrotationsanlage er-
halten wird, indem man den Druckabfall erhöht, das abgenommene Volumen vermindert und bei sehr niedrigen Konsistenzen, wie
0,3 %, arbeitet, doch wird diese Ausbeute entsprechend derart vermindert, daß die Abfallfrakton wächst. Die zufriedenstellendsten
Ergebnisse wurden insofern mit einer Anlage von 7,5 cm (3 Zoll), wie oben beschrieben wurde, erhalten, und die obige
Beschreibung bezüglich des Verhältnisses der Einlaßöffnung zu der Apexauslaßöffnung kann angemessen für eine Anlage mit 7,5
cm (3 Zoll) als ein Verhältnis im Bereich von 1 : 0,75 bis 1 ; 1,25 wiederholt werden je nach dem erwünschten Volumen und
der erwünschten Qualität der Ausbeute der abgenommenen Fasern.
Das von der Anlage 50 abgenommene Material, das durch den Apexauslaß
52 austritt, erfordert gewöhnlich noch zusätzliche Behandlung oder Behandlungen, je nach der Verwendung, der es schließlich
zugeführt werden soll. Dementsprechend ist gezeigt, daß das Material über die Leitung 55 weiteren Behandlungsstationen
zugeführt wird. Die wahrscheinlichste weitere Behandlung be-
sch
steht in einem Aufluß, besonders wenn die Faser gebleicht werden
soll. Die Station 65 stellt demnach einen Aufschlußbehälter dar, und zufriedenstellende Ergebnisse können mit irgendeinem
herkömmlichen Aufschlußbehälter erzielt werden, in dem NaOH als
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Chemikalie in Konzentrationen von 1 bis 15 Gewichts-%, bezogen auf die Pulpe, verwendet wird und die Druck- und Temperaturbedingungen
im Bereich von 0,68 at und 115° C bis 6,8 at und 170° C liegen und die Behandlungszeiten bei 5 bis 15 Minuten
liegen.
Die Station 66 stellt eine geeignete Entwässerungsanlage vor dem Aufschlußbehälter dar und kann Konsistenzen so hoch wie 45 %
erzeugen, im Vergleich mit den 0,6 bis 2,0 %, mit denen das abgenommene
Material die Flotationsanlage 50 verläßt, und die Entwässerungsstation 66 dient auch als eine Quelle für erhitztes
Wasser, das für Verdünnungszwecke in der Bütte 44 verwendet werden
kann, wie durch die Leitung 67 gezeigt ist. Eine andere solche Quelle, die noch heißeres Wasser liefert, ist der Blasbehälter,
der durch die Station 70 wiedergegeben ist und in den sich der Aufschlußbehälter 65 entleert, der weiterhin eine Wasserzufuhrleitung
69 besitzt und von dem eine Leitung 71 die Verbindung mit der Leitung 67 herstellt. Die Station 72 stellt
eine Endstation einer Wasch- und Entwässerungsapparatur für das
aufgeschlossene Material dar. Es kann auch erwünscht sein, das von der Anlage 50 abgenommene Material einer herkömmlichen Zentrifugenreinigung
vor dem Aufschluß zu unterziehen, wie durch die Pumpe 75 und die Reinigungseinrichtung 77 angedeutet ist.
Die durch die verschiedenen Stationen in der Zeichnung dargestellte
Stufenfolge ist bevorzugt, besonders die Aufschlußstation nach der Zentrifugalflotation, und zwar aus praktischen und
wirtschaftlichen Gründen. Wenn der Aufschluß zuerst durchgeführt würde, würde unnötigerweise durch das Fett, Wachs und durch ahn·
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liehe Materialien, die durch die Zentrifugalflotation vor dem
Aufschluß entfernt werden könnten, Ätzalkali verbraucht, und es wäre außerdem erforderlich, das aufgeschlossene Material für die
nachfolgende Stufe der Zentrifugalflotation zu verdünnen. Aus praktischen Erwägungen heraus kann jedoch die Station für die
Durchführung der Zentrifugalflotation nach der Erfindung in irgendeine
der Positionen der Zentrifugalflotationsstation gebracht werden, die in der älteren Anmeldung P 23 05 408.2 gezeigt
sind.
Obwohl die Erfindung besonders in Systemen für die Rückgewinnung von Papierherstellungsfasern aus übermäßig fettigen Abfallmaterialien
geeignet ist, ist sie nicht auf die Behandlung von durch Müll verunreinigtem Abfall beschränkt und kann mit Vorteil
auch zur Behandlung anderer Abfallpapiere benutzt werden, die eine ausreichend hohe Fett- oder Wachsverunreinigung enthalten,
um das der Erfindung zugrundeliegende Problem zu ergeben. Typische Beispiele solcher anderen Abfallpapiere sind von Druckfarbe
befreites Papiermaterial und Abfallpapier, das eine merkliche Menge an Kohlepapier enthält, oder irgendwelche Papier- oder
Kartonarten, die mit Wachs überzogen oder' imprägniert sind. Für solche Verwendungen könnte die Zentrifugalflotationsstufe vorteilhafterweise
auf eine chemische Behandlung folgen, wie beispielsweise in einem Druckfarbeentfernungssystem, oder es kann
auch überhaupt keine chemische Behandlung erforderlich sein.
Die Vorabbehandlung von anderen Materialien sekundärer Faserquellen
als Stadtmüll können gegebenenfalls einige der in der
Zeichnung gezeigten Stufen des Systems nicht erfordern, wobei
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viele solche Behandlungen und Systeme in üblicher Verwendung iind, aber in jedem Fall liefert ein solches System an einen
Mischbehälter oder eine Lagerbütte einen wäßrigen Schlamm, worin die Peststoffbestandteile eine maximale Teilchengröße in
der Größenordnung von Papierfasern besitzen und im wesentlichen aus Papierfasern bestehen, die mit organischen Materialien
aus der Klasse der Fette und Wachse, welche ein niedrigeres spezifisches Gewicht als Papierfasern besitzen, und auch mit
Teilchen kleineren effektiven Durchmessers als Papierfasern verunreinigt sind, besonders wenn ein Feinstoffentferner nicht dem
Behälter 44 vorgeschaltet ist. Die Bütte 44 Inder Zeichnung ist repräsentativ für einen.solchen Mischbehälter oder eine solche
Lagerbütte, und demnach ist jener Teil des in der Zeichnung gezeigten Systems, der mit der Bütte 44 beginnt, repräsentativ
für die Anwendung der Erfindung auf die Behandlung irgendeines Typs eines solchen verunreinigten Papiermaterials.
Der hohe Temperaturbereich in der Größenordnung von 71 bis 93° C (160 bis 200° F), der oben angegeben ist, ist besonders wirksam
zur Beseitigung von Fett aus Papierherstellungsfasern, doch ist das Arbeiten in diesem Bereich weniger wirksam als bei Umgebungstemperatur
für die Entfernung von Nichtcellulosefasern, wie besonders von synthetischen Fasern und Haar. Wenn solche Verunreinigungen
in wesentlichen Mengen vorhanden sind, können sie durch eine Zentrifugalflotation bei Umgebungstemperatur vor der
heißen Flotationsbehandlung entfernt werden, doch für viele Zwecke kann eine zufriedenstellende Beseitigung solcher Verunreinigungen
sowie von Fett bewirkt werden, indem man die Zentri-
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fugalflotationsbehandlung in einem Zwischentereperaturbereich in
der Größenordnung von 49 bis 60° C {120 bis 140° F) durchführt und daran den Aufschluß anschließt, wie er oben bereits beschrieben
wurde.
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Claims (9)
1. Verfahren zur Rückgewinnung von Papierfasern aus Abfallmaterial,
das mit Fett und/oder Wachs verunreinigtes Papier enthält, dadurch gekennzeichnet, daß man
a) aus dem Abfallmaterial einen pumpfähigen wäßrigen Schlamm
bildet, worin die Feststoffbestandteile eine maximale Teilchengröße in der Größenordnung von Papierfasern besitzen und
im wesentlichen aus Papierfasern bestehen, die mit organischen Materialien aus der Klasse der Fette und Wachse, die
ein niedrigeres spezifisches Gewicht als Papierfasern besitzen,
verunreinigt sind,
b) den Schlamm auf eine erhöhte Temperatur erhitzt,
c) den erhitzten Schlamm einem konischen Behälter mit einem tangential
. angeordneten Einlaß in der Nähe seiner Basis bzw. des oberen Endes und mit Auslaßöffnungen in seinem Apex und
seiner Basis zuführt, wobei die Einlaßöffnung und die Auslaßöffnung an der Basis im wesentlichen den gleichen Strömungsquerschnitt besitzen und der Strömungsquerschnitt der Auslaßöffnung
am Apex in der gleichen Größenordnung liegt, wie der der
Auslaßöffnung an der Basis, aber wesentlich größer als die Apexauslaßöffnung herkömmlicher Zentrifugalreiniger im wesentlichen
der gleichen Behältergröße ist,
d) den Zufluß zu der Einlaßöffnung ausreichend hoch hält, um in dem Behälter Zentrifugalkraftbedingungen zu erzeugen, die in
den Kessel eins Wirbeltrennung des Schlammes in eine äußere
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Fraktion, die den Hauptteil der Papierfasern enthält, und
eine innere Fraktion, die den Kauptteil der leichten Verunreinigungen
enthält, bewirkt, und
e) die Auslaufströme durch beide Auslauföffnungen in vorbestimmten*
Verhältnis derart hält, daß der Anteil der äußeren Fraktion durch die Apexöffnung als Produktmaterial ausgetragen
wird, das den Hauptteil der in den Behälter eintretenden Papierfasern enthält.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man bei
einer Temperatur im Bereich von 71 bis 93° C (160 bis 200° F) , vorzugsweise von 49 bis 66° C (120 bis 140° F) arbeitet.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß man ein Verhältnis der effektiven Strömungsfläche der Einlaßöffnung
zu der Apexöffnung im Bereich von 1 : 0,75 bis 1 : 1,25 verwendet.
4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß man
im wesentlichen gleiche effektive Strömungsflächen aller öffnungen
und im wesentlichen gleiche Auslaufströme durch die beiden
Auslauföffnungen verwendet.
5. Verfahren nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß man
das Produktmaterial der Stufe e) zusätzlich einem Aufschluß unterzieht.
6. Verfahren nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß man
als Abfallmaterial Stadtmüll verwendet.
7. Verfahren nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß man
als Schlamm von Druckfarbe befreites Altpapier verwendet.
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8. Verfahren nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
man ein Abfallmaterial verwendet, in dem die Fette einen Schmelzbereich
oberhalb Umgebungstemperatur besitzen.
9. Verfahren nach Anspruch 1 bis 8 zur Verarbeitung eines Schlammes,
der zerbrechliche oder unzerbrechliche anorganische Stoffe,
Pflanzenteile, unlösliche anorganische Stoffe, körniges Material und/oder anderen Schmutz enthält, dadurch gekennzeichnet,
daß man den Schlamm vor der Stufe b) unter Entfernung des Hauptteils der anorganischen Stoffe einer Zentrifugalreinigung unterzieht, sodann die größeren Teilchen als Papierfasern durch Grobsieb- und Peinsiebstufen entfernt, die Teilchen mit hohem spezifischen Gewicht durch Zentrifugalreinigung des gesiebten Schlammes entfernt und einen wesentlichen Anteil der feinen Pasern aus dem gesiebten und gereinigten Schlamm beseitigt.
Pflanzenteile, unlösliche anorganische Stoffe, körniges Material und/oder anderen Schmutz enthält, dadurch gekennzeichnet,
daß man den Schlamm vor der Stufe b) unter Entfernung des Hauptteils der anorganischen Stoffe einer Zentrifugalreinigung unterzieht, sodann die größeren Teilchen als Papierfasern durch Grobsieb- und Peinsiebstufen entfernt, die Teilchen mit hohem spezifischen Gewicht durch Zentrifugalreinigung des gesiebten Schlammes entfernt und einen wesentlichen Anteil der feinen Pasern aus dem gesiebten und gereinigten Schlamm beseitigt.
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