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DE2222001C3 - Haarfarbemittel - Google Patents

Haarfarbemittel

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Publication number
DE2222001C3
DE2222001C3 DE19722222001 DE2222001A DE2222001C3 DE 2222001 C3 DE2222001 C3 DE 2222001C3 DE 19722222001 DE19722222001 DE 19722222001 DE 2222001 A DE2222001 A DE 2222001A DE 2222001 C3 DE2222001 C3 DE 2222001C3
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DE
Germany
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hair
color
toupee
german
dye
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DE19722222001
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DE2222001A1 (de
DE2222001B2 (de
Inventor
Johannes 2000 Hamburg Saphir
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Carl Brehmer und Sohn
Original Assignee
Carl Brehmer und Sohn
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Publication date
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Publication of DE2222001B2 publication Critical patent/DE2222001B2/de
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Publication of DE2222001C3 publication Critical patent/DE2222001C3/de
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61KPREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
    • A61K8/00Cosmetics or similar toiletry preparations
    • A61K8/18Cosmetics or similar toiletry preparations characterised by the composition
    • A61K8/19Cosmetics or similar toiletry preparations characterised by the composition containing inorganic ingredients
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61QSPECIFIC USE OF COSMETICS OR SIMILAR TOILETRY PREPARATIONS
    • A61Q5/00Preparations for care of the hair
    • A61Q5/10Preparations for permanently dyeing the hair

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Description

Mittel zum Echtfärben von Haar sind in allen möglichen Zusammensetzungen bekannt. Aber die bisherigen Mittel sind besonders für die (Toupet-) Haarfärbung nicht befriedigend, weil sie nur von Fachleuten und auch von diesen nur unter Beachtung schwieriger Manipulationen anwendbar sind.
Die Erfindung betrifft ein Mittel, welches auch von Laien sowohl zum Färben als auch zum Nachfärben von Haaren ohne schwierige Begleitumslände angewendet werden kann. Unter schwierigen Begleitumständen wird verstanden, daß vor jeder Färbung oder Nachfärbung die Mittel erst bereitet, das Haar gewaschen und anschließend auch noch nachgewaschen werden muß, jedenfalls eine besondere meist umständliche und zeitraubende Behandlung erforderlich ist.
Es ist bekannt, daß bei unrichtiger Einschätzung des Farbtons des Haares oft Fehler entstehen, besonders dann, wenn ein eingeklebtes Toupet in Verbindung mit Naturhaar behandelt werden muß. Denn ein zu dunkel echtgefärbtes Toupet ist wertlos und muß durch ein neues Toupet ersetzt werden.
Die vorliegende Erfindung schafft ein in feiner Dosierung anwendbares Echthaarfärbemittel, welches sowohl mit einer Bürste oder auch aus einer Sprühflasche oder -dose, also in Verbindung mit einem Druckmittel, auf das zu färbende Haar aufgebracht werden kann. Dieses Mittel ist eine teils gelöste, und oder als Gemisch hergestellte Flüssigkeit, die teils in die rauhe Oberfläche jedes Haares eindringt und haftet, teils durch Quellen bzw. Anlösen der Haaroberfläche nach Verflüchtigung des Lösungsmittels in der Gesamtheit einen die Ausbleichung ausgleichenden Farbton ergibt.
Muß man eine Nachfärbung zur Anpassung an den genauen Farbton vornehmen, so benutzt man am besten das Färbemittel aus der Sprühdose, weil man es dann hauchdünn auftragen kann, ohne daß noch eine Nachbehandlung, z. B. ein Abwaschen, erforderlich wird. Das neue Färbemittel ist für lebendes und für verarbeitetes Perücken- oder Toupethaar gleich gut verwendbar.
Es ist jedem Perücken- oder Toupeifachmann bekannt, daß Haarteile aus Naüirhaar nach etwa 6 Wochen Tragezeit bereits einem merkbaren f-arbverlusi durch Einwirkung von Licht. Luft. Feuchtigkeit, sowie Reinigimgs- und Pflegemitteln ausgesei/t sind. Man spricht dann von einem verblichenen Haarteil. — Das Färbemittel nach der Erfindung dient der laufenden Wiederherstellung des richtigen Farbtons bzw. dem Nachfärben auch in Selbsthilfe, ohne häufiu /u wiederholende Arbeiten in
Friseur-Fachgeschäft. Man darf auch nicht übersehen, daß das Naturhaar, welches ein Toupet umgibt, etwa 1 cm im Monat nachwächst und deshalb auch diese Zonen eine farbliche Anpassung erfordem, wobei schwierige und zeitraubende Arbeiten möglichst vermieden werden sollen.
Das Nachfärben eines Toupets und/oder der umgebenden Naturhaare ist deshalb besonders schv.i. rig, weil man die bekannten für Frauenhaar geschu.
ίο fenen modeabhängigen Farben nicht verwenden kann. Der Toupelträger muß sicher sein, daß sein Toupet oder Haarersatz nicht erkennbar ist.
Herren- bzw. Männerhaare sind von Natur aus sehr aschig bzw. sehr matt. Man kann sie für die Verarbeitung von künstlichen Haarteilen aber nicht verwenden, da sie zu kurz sind. Es müssen also abgeschnittene Frauenhaare verarbeitet werden. Frauenhaare haben einen größeren Anteil von Rottönen al* Männerhaare. Es ist also notwendig, auf chemischem Wege aschig gefärbte Haare dazwischen zu mischen.
Die Haare von Herrentoupets verfärben sich wesentlich schneller als beispielsweise die Haare von Damenperücken, weil sie dichter auf der zum Teil schwitzenden Kopfhaut aufliegen und aus den oben angeführten Gründen. Darum ist die Nachfärbung von Herren-Toupets ein schwieriges Problem.
Die bekannten echten Friseurhaarfarben lassen sich nicht für Herrentoupets speziell oder auch für Damenperücken verwenden, weil sie mit Oxydationsmitteln angesetzt werden. Oxydationsmittel sind Wasserski! Isuporoxyd u. ä. und bei einer Nachoxydierung wird die Haarfarbe noch schneller hell als dieses normal der Fall ist. Sie kommen also für das Nachfärben von Herrentoupets nicht in Frage.
Die sogenannten Textilfarbcn werden in das Haarteil durch Kochen aufgebracht. Diese Farben sind sehr gut. Die noch nicht verarbeiteten Haare werden seit langen Jahren damit zur besten Zufriedenheit gefärbt und anschließend dann meliert und geknüpft und in die Montur eingearbeitet. Sobald ein Haarteil jedoch geknüpft ist. also die fertige Arbeit vorliegt, lassen sich diese Kochfarben nur unter sehr großen Schwierigkeiten anwenden. Eine Schwierigkeit ist, daß der Knüpfknoten sich z. B. im Wasser lockert und es somit zu relativ schnellem Haarverlust kommt, der zweite Nachteil ist, daß die Farben, weil das Haar ja gekocht werden muß. auch die Textilien angreifen; das Toupet kann also vorzeitig mürbe werden, und die dritte Schwierigkeit ergibt sich aus der Situation, nämlich daß der Toupetbcsit-7er zu lange wartet, eben wegen der Umständlichkeit, und der Farbunlerschied für den Träger häufig zu groß ist, wenn das ausgewichene Haarteil nachgefärbt wird.
Der Wunsch nach einem echtfärbenden Farbauffrischer, der schon dann angewandt werden kann, wenn das Haarteil nur ganz geringe Farbabweichungen zeigt, ist vorhanden.
6" Fin echtfärbender Farbauffrischer hat den Vorteil, daß er schon geringe Farbabtragungen ausgleichen kann und somit ein krasser Unterschied zwischen Hell und Dunkel gar nicht erst eintritt.
Sogenannte Farbtönungen, die es im Handel gibt,
fi5 haben nur einen augenblicklichen Effekt r.nd bleiben nicht haltbar im Haar haften. Sie verblassen schon nach wenigen lagen. Auch die sogenannten Aufspruhfarben teuer sich nur von außen um das
Haar herum, und lassen sich durch Wasser, also z. B. bei Regen auswaschen.
Die geschilderten Mangel, insbesondere beim Nachfärben von Toupets, werden durch Verwendung eines Haarfärbemittels nach der Erfindung vermieden.
Erfindungsgegenstand ist ein Haarfärbemittel, bestehend aus mindestens einem Oxydationsfarbstoff, Wasser, einem Lösungsmittel, einer Säure oder Base zur Einstellung des pH-Werts, gegebenenfalls einem Verdickungsmittel und gegebenenfalls einem Treibmittel, das dadurch gekennzeichnet ist, daß es zusätzlich eine Metallkomplexverbindung als Katalysator enthält.
Oxydationrfarbstoffe sind:
p-Phenylendianiin und in dunklen Tönen bleibende Derivate, wie
p-Toluylendiamin
p-Aminodiphenyiamin
4,4'-Diaminodiphenylamin
und weitere Oxydationsfarbstoffe, wie sie sich aus der großen Zahl von Vorschlägen der älteren und neueren Literatur, einschließlich der Patentliteratur ergeben, wie z. B. in der deutschen Auslegeschrift 1 Ϊ44 879. in welcher l-Methyl^S-diaminobenzolsulfat neben 1.2.4-Diamino-anisolsulfat genannt werden. Diese Verbindungen sind im Beispiel unter 3. in den Mengen von 0,220 und 0,236 g einsatzfähig. Paare von Oxydationsfarbstoffen, die ebenfulls infolge einer geeigneten Kupplungsfähigkeit an der benannten Stelle stehen können, sind die folgenden:
0.28 g l,4-Diamino-2,5-dioxyhenzol
-0.22 g
oder
0.34 g
-0.28 c
1.3-Dioxybcnzol
1.4-Diamino-2-methoxy-5-meth\i-
benzol
2.4-Diaminoanisol
und weitere,
35
40
die sämtlich nach der Anweisung der deutschen Auslegcschrift 1 145 746 noch mit H2O2 ausgefärbt werden sollen, was gemäß der vorliegenden Anmeldung entfällt. Dasselbe gilt für 2.5-Toluylendiaminsulfat und 2.4-Diaminoanisolsulfat (2,2 g : 2.36 g) im Beispiel der deutschen Auslegeschrift 1 147 353. Aus der neueren Patentlitcratur sollen ferner Diamino-Pyridine It. deutsche Auslcgeschrift 1 149 496, deutsche Auslegeschrift 1 142 045, deutsche Offcnlcgungsschrift 1492 158 und deutsche Offenlcgungsschrift 1 492 175 zumindest als mitverwendbar genannt werden. Auch die folgenden Substanzen sind geeignet:
6.7-Oioxyindazol, das gemäß deutscher Offenlcgungsschrift 1 492 166 mit Natriumbromat ausgefärbt wird. Fluorderivale der bekannten Oxidationsfarbstoffe (deutsche Offenlcgungsschrift 1492 167), Nitro-p-Phenylendianim. das /war als ohne H2O2 auf das Haar aufziehend bekannt ist, aber bei der Mitverwendung im Rahmen der eriindungsgcmäßen MiUeI eine bessere Echtheit zeigt, weitere Nitrofarbstoffe, wie 1 -(2'-Hydroxyäthyl)-amino-2-niiiO-4-aminohenzol. das bei Mitverwendung ein Mahagonibraun ergibt und 2-Nitro-4-nmino-N-niethylanilin, das als Zusatz ein Kastanienbraun bewirkt. Ohne eine vollkommene Liste liefern zu wollen, sollen abschließend Abkömmlinge des Pyrazolons als verwendbare und mitverwendbare Verbindungen (beschrieben in der deutschen Auslegeschrift 1 492 072) unter Punki 3 des Beispiels auf Seite 7 genannt werden.
Als Katalysatoren dienen Metallkomplexverbindungen aus Komplexbildnern und Metallverbindungen, insbesondere Kupferverbindungen, aber auch Eisen-, Mangan-, Kobalt-, Nickel-, Chrom-, Titan-, Hafnium-, Zinn-, Zink-, Vanadium-, Zirkonium-, Molybdänverbindungen.
Zu den Lösungsmitteln gehören auch sogenannte Lösungsvermittler, sowie Quellmittel.
Gegebenenfalls können die erfindungsgemäßen Mittel mit Treibmitteln kombiniert werden zur Benutzung des Mittels aus einer Druckpackung zum Zwecke einer Versprühung, einer Vorratspackung, aus der ohne Sauerstoffzutritt Lösung entnommen werden kann oder zur Entnahme als sogenanntes Schaumaerosol.
Beispiel
Es wird der Reihe nach in Gewichtsteilen zusammengemischt und gelöst:
1. 15,5 Wasser, sauerstofffrei
2. 1,0 Monoäthanolamin
3. 12,0 5° oige Lösung von p-Aminodiphenyl-
amin in Isopropanol
4. 17,5 Formamid
5. 1,7 Kupferlösung, bestehend aus
4 Kupfersulfat, krist.
4 Weinsäure
4 Monoäthanolamin
88 Wasser, sauerstofffrei
6. ]4,0 4°Ziiige Lösung von Polyvinylpyrrolidon
und in Isopropanol
7. 38.3 Isopropanol
100,0
Die Lösung gemäß Beispiel ist auf die Rückfärbung eines etwa 6 Wochen getragenen hellbraunen Toupets abgestimmt. Für ein Präparat, das bei gleicher Grundfarbe des Toupets alle 14 Tage angewandt werden soll, brauchen die Wirkstoffe der 3. und 5. Ruhe nur ein Drittel zu betragen.
Für die Überführung in eine Aerosoldose zum Zwecke einer Versprühung werden auf die erhaltenen 100 GcwichtsteMe 20.0 Gewichtsteile Treibgas verwendet, in diesem Falle Difluordichlormethan. Die Präparate werden auf das Haar aufgesprüht oder gebürstet oder gekämmt, etwa 20 Minuten liegen gelassen. Bei entsprechend feiner Sprühung und geringer Farbstufc ist das Toupet nunmehr direkt tragbar, bei stärkerem Auftrag oder höherer Farbstufe (Konzentration an Wirkstoffen) kann das Haarteil mit Zellstoff abgetupft oder auch in dünner Shampoolösung leicht ausgeschwenkt werden.
Isopropanol ist gegen andere niedere Alkohole austauschbar. Weitere Lösungsmittel für die VcrwcncUmu im Rahmen dieser Erfindung sind niedere Ester. Äther. Ketone und Säureamidc. Von den letzteren ist mit dem Einsatz des Formamids, das gleieh/eitiü ein Ouellmittel für Keratin darstellt, in dem Beispiel Gebrauch gemacht.
Beansprucht wird also eine Kombination aus an sich bekannten Mitteln, die teils in Lösung und teils als Gemenge als flüssiges und möglicherweise auch pastenförmig oder zähflüssiges Haarfärbemittel anwendbar ist. Am besten aber eignet sich diese
oben beschriebene Kombination in Verbindung mit einem gasförmigen Druckmittel frei von elementarem Sauerstoff. Als Verdickungsmittel können natürliche und synthetische, sowohl anionische, wie auch kationische und nichtionogcne verwendet werden. Zweckmäßig nimmt man solche, die die Färbung unterstützen, wie z. B. die kationischen gemäß deutsche Offenlegungsschrift 1 467 990 und deutsche Offeniegungss"chrfft 1 492 021.
Bei nicht zu hohem Einsatz kann man auf eine ziemlich große Zahl von Verdickungsmittel!! zurückgrceifen, z. B. auch auf Polymerisate und Copolymerisate, wie Polyvinylpyrrolidon und das entsprechende Vinylacetat-Copolymcrisat. Die Lösungsmittel können nach Art und Menge variiert werden, je 1S nach Bedarf für die zu lösenden Verbindungen des erfinduncsgemäßen Mittels, wobei die Homogenität zumindest soweit erreicht werden muß. z. B. durch Schütteln der in einem Behälter vorliegenden beiden Stoffgruppen, daß deren Reaktion miteinander und mit dem Haar gewährleistet ist.
In den deutschen Offenlcgungsschriften 2 02SSlS und 2 120 131 wird die Mitverwendung von Meiallsalzlösunaen für die Haarfärbung Beansprucht. Die Anwendung geschieht Jedoch in zwei Arbeilseängtn, wobei die "Metallsalze zunächst auf die Haare aufgetragen oder die Haare in die Metallsalze enthaltenden Lösungen eingelegt werden. In einem zweiten Arbeitsgang werden dann die Haare in dem einen Falle mit Wasserstoffsuperoxyd allein oder in dem anderen Falle mit einem Gemisch von Wasserstoffsuperov-d und Oxydationsfarbstoffen gebleicht oder nefärbl ' Von beiden vorbekannten Verfahren des wohl neuesten Stands der Technik hebt sich der Anmeldun«sgecenstand durch eine wesentlich einfachere und damit sicherere Arbeitsweise und durch das einfache Mittel ab. Auch bei allen älteren Verfahren und Mitteln der kosmetischen Haarfärbeliteratur liefen deutliche Abweichungen gegenüber dem AnmcldunnsttCEcnstand vor. In vielen Fällen vertragen die imzüVeiKkiulen Farbmischungen auch keine Lagerteil so daß sie in cetrenntcn Gefäßen gelagert werden müssen und erst kurz vor der Anwendung zusammcnecrührt werden dürfen. Andere Mischungen halten sich nur als Pulver, die vor Gebrauch nut warmem Wasser angerührt werden müssen.

Claims (1)

  1. Palentanspruch:
    Haarfärbemittel, bestehend aus mindestens einem Oxydationsfarbstoff, Wasser, einem Lösungsmittel, einer Säure oder Base zur Einstellung -des pH-Werts und gegebenenfalls einem Verdickungsmittel und gegebenenfalls einem Treibmittel, dadurch geke η zeichnet, daß es zusätzlich eine Metallkomplexverbindung als Katalysator enthält.
DE19722222001 1972-05-05 1972-05-05 Haarfarbemittel Expired DE2222001C3 (de)

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