DE2200113A1 - Verfahren zur herabsetzung des gehaltes an organischem kohlenstoff in mit organischen verbindungen verunreinigtem wasser - Google Patents
Verfahren zur herabsetzung des gehaltes an organischem kohlenstoff in mit organischen verbindungen verunreinigtem wasserInfo
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Description
Dipl.-lng. H. MITSCHERLICH 8 MÖNCHEN 22, .
D.pl.-Ing. K. GUNSCHMANN T.lefon: (0811) .29ίί84
Patentanwälte 3. Januar 1972
Dr.Kö/ko
St. Regis Paper Company
15o East 42nd Street
ITew York, N.Y. 1oo17
V.St.Ao
15o East 42nd Street
ITew York, N.Y. 1oo17
V.St.Ao
Verfahren zur Herabsetzung des Gehaltes an organischem Kohlenstoff in mit organischen Verbindungen
verunreinigtem Wasser
Die Erfindung betrifft Verfahren zur Herabsetzung des Gehaltes an organischem Kohlenstoff in mit organischen
Verbindungen verunreinigtem Wasser durch Behandlung mit Aktivkohle, insbesondere von bei der Papierherstellung
anfallenden Abwässern und ähnlichen Industrieabwässern, deren Ableitung ernste Probleme schafft.
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Unter dem Ausdruck "verunreinigtes V/asser"
sollen nachstehend alle Industrieabwässer verstanden werden, die organische Verbindungen oder organische Substanzen enthalten,
welche die Abwässer zur Wiederverwendung ungeeignet machen und die eine Verschmutzung herbeiführen können, sowie
auch jedes andere unreine Wasser, wie z.B. Meerwasser oder frisches Wasser aus Quellen, Tei-chen, Flüssen, Seen
und Behältern, das organische Verbindungen enthält bzw. durch dieselben verunreinigt ist und das sich zur gewerblichen
oder andervartigen Verwendung aufgrund dieser Verunreinigung nicht eignet. Derartig verunreinigtes Wasser
kann zur Verwendung oder Wiederverwendung durch Behandlung gemäß den Verfahren vorliegender Erfindung geeignet gemacht
werden.
Unter der Bezeichnung "organischer Kohlenstoff" soll Kohlenstoff verstanden werden, der als Bestandteil
einer organischen Verbindung oder Substanz vorliegt, wobei Kohlenstoff, der in Form von Kohlendioxyd oder
in Form eines anorganischen Salzes der Kohlensäure vorliegt, ausgeschlossen ist. Der Gehalt an organischem Kohlenstoff
wird nach herkömmlichen analytischen Verfahren bestimmt und basiert gewöhnlich auf den Kohlenstoffgesamtgehalt
(in mg/l Wasser), bestimmt nach einem Verfahren, minus dem Gehalt an anorganischem Karbonat, bestimmt nach
einem anderen Verfahren.
Bisher wurde verunreigtes Wasser gemäß den
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nachstehenden Verfahren mit aktivierten Kohleteilchen behandelt, um den Gehalt des Wassers an organischem Kohlenstoff
herabzusetzen:
1. Pulverisierte Aktivkohle wird dem verunreinigten Wasser in einem Mischbehälter zugesetzt, wonach die
erhaltene Aufschlämmung sich in einem Behälter absetzen gelassen wird, von dessen unterem Teil die verbrauchten
Kohleteilchen abgezogen werden. Bei diesem Verfahren weisen die Teilchen der Aktivkohle im allgemeinen Größen auf,
von denen zumindest 95% durch ein 325 United States-Standard-Sieb
durchgehen, d.s. Siebe mit Maschenweiten von 44 Mikron.
2. Das verunreinigte Wasser, aus dem die suspendierten festen Teilchen zuvor abgetrennt worden waren,
wird kontinuierlich durch eine oder mehrere Säulen oder Filter geleitet, die mit granulierter Aktivkohle gefüllt
sind, deren Teilchen im allgemeinen durch ein Sieb No. 8 mit Maschenweiten von 2380 Mikron hindurchgehen, aber von
einem Sieb No. 30 mit Maschenweiten von 595 Mikron zurückgehalten werden.
Beide der vorstehend genannten Verfahren haben Nachteile deren Überbrückung erwünscht wäre. So ist
es z.B. beim erstgenannten Verfahren, bei dem pulverisierte Kohle verwendet wird, im allgemeinen erforderlich, Koagulierungsmittel
zuzusetzen, um ein hinreichendes Absetzen und Entfernen der Kohleteilchen bzw. die Klärung des behandelten
Wassers zu bewirken. Eine Entwässerung, Trocknung
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und Regenerierung der eingesetzt gewesenen Kohle zwecks Wiederverwendung derselben ist schwierig und kostspielig,
weil die Anlage, welche zur Behandlung von mit pulverisierter Kohle verunreinigtem Wasser erforderlich ist, aufgrund
der geringen Niederschlagsgeschwindigkeit der pulverisierten Kohleteilchen zwangsläufig groß sein muß.
Bei dem zweitgenannten bekannten Verfahren, nach welchem die Verwendung einer Säule mit granulierten
Kohleteilchen erforderlich ist, wird,um ein vorbestimmtes Volumen des verunreinigten Wassers bei einer vorbestimmten
täglichen Durchsatzgeschwindigkeit zu behandeln, eine große Menge an Aktivkohle benötigt, was mit hohen Ausgangskosten
verbunden ist, da die Adsorptionsgeschvindigkeit der organischen
Verbindungen auf den granulierten Kohleteilchen gering ist. Ferner muß das Wasser aufgrund des zwangsläufig
gegebenen hohen Druckabfalles in der Säule durch diese mit mechanischen Pumpen oder anderen Mitteln durchgebracht
werden, um eine entsprechende Strömungsgeschwindigkeit aufrecht-zuerhalten. Die Säulen können mit Schlamm oder
biologischen Kulturen verstopft werden, und wenn nicht alle festen Teilchen vorher aus dem Wasser durch Filtrieren
oder in anderer Weise entfernt worden waren, verstopfen diese die Säulen und verzögern oder verhindern den Strom
der Flüssigkeiten durch dieselben.
Bei dem Verfahren vorliegender Erfindung, welches schematisch in der Zeichnung aufgezeigt ist, wird
das verunreinigte Wasser, dessen Gesamtgehalt an organi-
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schem Kohlenstoff bis zu 500 mg/l betragen oder auch
höher liegen kann, durch.den ersten einer Serie von zwei oder mehreren Behältern geleitet, indem eine Aufschlämmung
von Aktivkohle mit hoher Dichte, z.B. von 50 - 200 g/l Aufschlämmung aufrecht erhalten wird. So hohe Dichten
werden verwendet, um eine maximale Adsorption, ein Minimum an Verweilzeit des Wassers in dem System und ein Minimum
an Kosten der Anla'ge zu ermöglichen.
In der schematischen Aufzeichnung sind
drei Behälter dargestellt. Die Anzahl der verwendeten Behälter und deren Einzelkapazitäten wird aber von der Art'
des zu behandelnden Wassers, dem Ausmaß, bis zu welchem dessen Gehalt an organischem Kohlenstoff herabgesetzt
werden soll, und dem Ausmaß, bis zu welchem die Aktivkohle vor deren allfälligen Regenerierung oder Entfernung eingesetzt
werden soll, abhängig sein.
Das verunreinigte Wasser wird in jedem Behälter kontinuierlich geschüttelt oder gerührt, um die Kohleteilchen
in Suspension zu halten.
Die erfindungsgemäß verwendete Aktivkohle
liegt in Form von Granulaten oder Pulver vor, die bzw. das vorwiegend aus Teilchen bestehen, welche durch ein
No. 40 United-States Standard-Sieb hindurchgehen, d.i. ein Sieb mit Maschenweiten von 420 Mikron, aber von einem
No. 200 Standard-Sieb zurückgehalten werden, d.i. ein Sieb mit Maschenweiten von 74 Mikron; es sind demnach Teilchen
mit Größen von 74 bis 420 Mikron. Granulierte Aktiv-
kohle, die hauptsächlich aus Teilchen besteht, welche durch ein No. 60 Standard-Sieb mit Maschenweiten von 250
Mikron durchgehen, aber auf einem No. 140-Standard-Sieb
mit Maschenweiten von 105 Mikron zurückgehalten werden, d.i. eine granulierte Aktivkohle mit Teilchen von Größen
innerhalb des Bereiches von 105 bis 250 Mikron, ist ein bevorzugtes Adsorptionsmittel zur Verwendung bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren.
Die angegebenen Teilchengrößen beziehen sich auf Maschenweiten von USA-Standard-Sieben, durch
welche die Teilchen hindurchgehen oder nicht hindurchgehen und basieren auf Resultaten von Siebversuchen in solchen
Sieben. Ein vollständig rundes Teilchen würde eine seinem Durchmesser entsprechende Größe aufweisen; da jedoch die
meisten Kohleteilchen keine Kugeln sind, ist es klar, daß die angegebenen Größen sich nur auf die Resultate solcher
Siebversuche beziehen können und daher auch Teilchen einschließen,
welche durch die Sieböffnung ihrer Länge nach bzw. längs ihrer größten Dimension und nicht längs ihrer
kleinsten Dimension hindurchgegangen sind.
Frische Aktivkohleteilchen werden kontinuierlich dem letzten Behälter der Serie in einer solchen
Menge oder einer solchen Geschwindigkeit zugesetzt, daß der Gesamtgehalt an organischem Kohlenstoff des eingebrachten verunreinigten Wassers auf den vorbestimmten Wert
herabgesetzt wird. Die verbrauchten Kohleteilchen werden
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von dem ersten Behälter mit im wesentlichen der gleichen Geschwindigkeit entfernt,mit der neue Aktivkohle in den
letzten Behälter eingebracht wird.
Die Behälter sind derart miteinander verbunden, daß das Wasser von dem ersten zu dem letzten Behälter
kontinuierlich fließen kann und Teile des Wassers, die dispergierte Kohleteilchen enthalten und einer Behandlung
unterworfen werden, von jedem der Behälter entfernt und in Gegenstrom zu dem Wasserstrom aus jedem der Behälter
dem vorgereihten Behälter zugeführt werden können, wie in der schematischen Zeichnung gezeigt. Jeder Behälter
ist mit Sieben oder Ablenkplatten versehen, welche einen Klärabschnitt schaffen, in welchem Kohle- oder andere feste
Teilchen, die in der Aufschlämmung dispergiert sind, zurückgehalten,
werden, und welche es dem behandelten Wasser ermöglichen, von einem Behälter sum nächsten zujströmen bzw.
von dem letzten Behälter in Form einer Flüssigkeit abzufließen, welche im wesentlichen frei ist von suspendierter
Kohle oder anderen festen Teilchen«,
Das in dem ersten Behälter eingebrachte verunreinigte Wasser wird in diesem mit Kohle behandelt,
welche längere Zeit in dem System zurückgehalten worden war, wogegen das von dem letzten Behälter abgegebene behandelte Wasser in Kontakt mit frischer Aktivkohle kommt,
sobald es in diesem Behälter eingebracht ist. Auf diese Weise wird die Aktivkohle am wirkungsvollsten eingesetzt.
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Die erforderliche Dichte der Aufschlämmung
wird in -dem System aufrecht erhalten, indem aus dem ersten Behälter Teile der Aufschlämmung, die verbrauchten Kohleteilchen
und behandeltes Wasser enthalten, in einem solchen Anteil oder einer solchen Geschwindigkeit entfernt werden,
welcher bzw. welche der Menge an frischer Aktivkohle, die kontinuierlich in den letzten Behälter eingebracht wird,
Rechnung trägt. Die verwendete Kohle wird von der Aufschlämmung durch Filtrieren oder in anderer Weise abgeschieden,
wobei das Wasser, das auf diese Weise mit der Aufschlämmung entfernt wird, zwecks weiterer Behandlung
in den ersten oder einen anderen Behälter, der Serie rückgebracht wird. In der Zeichnung wird gezeigt, daß das behandelte
Wasser von der Abscheidevorrichtung in den zweiten Behälter geleitet wird; es kann jedoch auch in einen
der anderen Behälter rückgebracht werden. Die verbrauchte Kohle, die aus dem System in dieser Weise entfernt wird,
kann regeneriert oder als Brennstoff verwendet werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich
ganz besonders zur Herabsetzung des Gehaltes an organischem Kohlenstoff von Abwässern aus Faserbrei verarbeitenden oder
Papierherstellungsanlagen, z.B. auf einen Gehalt von weniger als 50 mg/l oder einen noch niedrigeren KdIenstoffgehalt,
und zwar bei Verwendung von zwei oder mehreren Behältern in einem in Gegenstrom arbeitenden System, bei dem
eine Aufschlämmungsdichte von 50 bis 200 g Aktivkohle der
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angegebenen Teilchengrößen pro Liter Aufschlämmung aufrecht erhalten wird, das Wasser in dem System 5 bis 120
min verbleibt, die frische Aktivkohle mit einer auf das Volumen des eingebrachten Wassers bezogenen Geschwindigkeit
von 0,2 bis 10 g/l Wasser eingebracht wird und die Verweilzeit der Kohle in dem System zwischen 1 und 100
Stunden liegt.
Wenn sich der Gesamtgehalt an organischem Kohlenstoff in dem eingebrachten verunreinigten Wasser
oder die Geschwindigkeit, mit der das Wasser eingebracht wird, ändert, können zum Ausgleich, dieser Veränderungen
entsprechende Korrekturen bei der Zusatzmenge der kontinuierlich eingebrachten frischen Aktivkohle sowie auch
bei der Menge der koritinierlich entfernten,verwendeten
Kohle leicht gemacht werden. Es können erforderlichenfalls auch Änderungen der Aufschlämmungsdichte durch
zeitweilige Änderung der Geschwindigkeit der Entfernung der verwendeten Kohle von dem ersten Behälter ohne Änderung
der Geschwindigkeit, mit der frische Aktivkohle in den letzten Behälter eingebracht wird, vorgenommen werden·
Aus den vorstehenden Darlegungen ist zu ersehen, daß das Verfahren vorliegender Erfindung gegenüber
den vorstehend genannten bekannten Verfahren wesentliche
Vorteile bietet. So ist in Vergleich mit dem weiter oben an zweiter Stelle angeführten bekannten. Verfahren erfindungsgemäß
ein viel geringerem Anteil an Aktivkohle
suit- Behandlung gleichen Volumina-von verunreinigtem Wasser
erforderlich; ferner ist die Menge an Aktivkohle, die zur Erzielung einer vorbestimmten Herabsetzung des Gehaltes
des verunreinigten Wassers an organischem Kohlenstoff erforderlich ist, leichter variierbar und kann die
Größe der erforderlichen Anlage um die Hälfte oder noch veitergehend verringert werden. Desweiteren ist eine
vorhergehende Abtrennung der festen Bestandteile des verunreinigten Wassers, die ein Verstopfen der Säulen
verhindern soll, nicht erforderlich und es vird normalerweise,
um die Aufschlämmung von einem Behälter zu dem anderen zu bringen,eine Pumpentätigkeit benötigt, die
geringer ist als jene, die erforderlich ist, um das verunreinigte Wasser durch eine mit granulierten Kohleteilchen
gefüllte Säule gemäß obigem zweitem bekanntem Verfahren durchzubringen. In Vergleich mit dem erstgenannten
Verfahren kann erfindungsgemäß die verbrauchte Kohle leichter von dem behandelten Wasser abgetrennt werden und
ist diese Kohle aufgrund der Teilchengrößen leichter regenerierbar.
Die nachstehenden Beispiele dienen der Erläuterung der Erfindung in ihrer einfachsten Ausführungsweise,
nämlich in Laboratoriumvorrichtungen und nach Laboratoriumsverfahren. Geeignete Vorrichtungen und Verfahren
für betriebsmäßige Ausführung basieren auf diesen Beispielen.
Beispiel 1. Die Vorrichtung, die in diesem und in nachfolgenden Beispielen verwendet wird, besteht aus drei mitein-
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ander in Serie gereihten Eechergläsern, wie sie in der
Zeichnung dargestellt sind. Die Bechergläser sind so angeordnet, daß jedes Glas mit Bezug auf das nächste tiefer
steht, sodaß das Wasser, aus dem ersten Becherglas aufgrund
der Schwerkraft durch ein Rohr in das zweite Glas fließen kann, das überfließende Wasser von dem zweiten in das
dritte und <?as *;berf liegende Wasser von dem dritten Becher
von dem System wegfließen lcann. Jedes der Bechergläser
ist mit einem Rührer und einer aus einem porösen Schaumkunststoff gebildetan Scheibe versehen, die in der Nähe
des oberen Randes des Becherglases befestigt ist und dazu dient, um die Kohleteilchen zurückzuhalten und das Absetzenlassen
derselben zu ermöglichen und zu verhindern, daß diese mit dem aus dem Becherglas fließenden Wasser in
das nächste Glas gelangen. Es könnte auch ein Filter für diesen Zweck verwendet werden; dieses würde jedoch die
Wasserströmungsgeschwinöigkeit in der Vorrichtung herabsetzen.
In festgesetzten Zeitabständen werden vorbestimmte Volumina der die dispergierten Kohleteilchen
enthaltenden Aufschlämmung von jedem Becherglas mittels einer Pipette abgezogen und in das vorgereihte Becherglas
eingebracht, wobei eine äquivalente Gewichtsmenge von frisch
aktivierten Kohleteilchen in das dritte und letzte Becherglas eingeführt wird, um die Kohle zu ersetzen, die diesem ■
Becherglas entnommen worden war5 wenn das vorbestimmte
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Volumen der Aufschlämmung unter Einhaltung des gewählten
Zeitabstandes entfernt wurde. Auf diese Weise wird eine
konstante Dichte der Kohleteilchen in der wässerigen Aufschlämmung in jedem Becherglas sowie ein kontinuierlicher
Strom des behandelten Wassers in dem System aufrechterhalten. Das jeweils aus dem ersten Becherglas
abgezogene Volumen der Aufschlämmung wird auf ein Filter oder eine Vorrichtung zur Abtrennung von Feststoffen aus
Flüssigkeiten gebacht, in der die verbrauchten Kohleteilchen aus dem Wasser abgeschieden werden, wonach das
filtrierte oder in anderer Weise geklärte V/asser in das
erste Becherglas mit dem in dieses eingebrachten, zu behandelnden Wasser rückgebracht wird.
Bei Beginn enthielt jedes Becherglas 16Og frisch aktivierte Kohleteilchen, dispergiert in 1610 ml
Wasser, entsprechend einer Aufschlämmungsdichte von 99,4g Kohle/l. Die Aufschlämmung wird in jedem Becherglas während
der Behandlung kontinuierlich gerührt.
Die verwendete Kohle war granulierte Darco-Aktivkohle der Firma Atlas Chemical Company, Wilming"ton,
Delaware, USA, die zerkleinert und gesiebt wurde, sodaß sie Teilchen von nur solchen Größen enthielt, die durch
ein No. 60 Standard-Sieb hindurchgingen und von einem No. 140 Standard-Sieb zurückgehalten wurden, das sind Teilchen
mit Größen von 105 bis 250 Mikron.
Bei diesem Beispiel wurde ein Abwasser aus
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einer Kraftpapieranlage mit einem Gesamtgehalt an organischem
Kohlenstoff von 220 mg/l und einer Farbtönung entsprechend 1020 APHA Parbeinheiten pro Liter mit einer Geschwindigkeit
von 7700 ml/h kontinuierlich in das erste der drei Bechergläser eingebracht, wobei der Inhalt jedes
der Becher gerührt wurde. Dieses Abwasser wurde durch die drei Becherglä-ser geleitet, wobei das behandelte Wasser
von dem dritten und letzten Becherglas mit derselben Geschwindigkeit abgegeben wurde, mit der das nichtbehandelte
Wasser in das erste Becherglas eingebracht wurde. Die Verweilzeit des Wassers in dem System betrug demgemäß
36 min.
Die Farbtönung des Wassers ist in APHA Farbeinheiten /l angegeben, die nach dem Verfahren bestimmt
wurden, das auf Seite 192 ^.es Werkes Standard Methods for
the Examination of Water and Wastewater, gemeinsam veröffentlicht von der American Public Health Association,
American Water Works Association und Water Pollution Control Federation, New York, 12. Auflage 1965, beschrieben ist.
Nach diesem Verfahren entspricht eine Abnahme der Anzahl der Farbeinheiten pro Liter einem Hellerwerden der Farbtönung
des Wassers,
In Abständen von 30 min wurden 160 ml Anteile der Aufschlämmung, die 16g Kohle dispergiert enthielt,
mit einer Pipette aus jedem Becherglas abgezogen und, wie vorstehend beschrieben, in das diesem Becherglas
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vorgereihte Becherglas übertragen, wonach der aus dem ersten Becherglas abgezogene Anteil auf ein Filter gebracht
und, wie vorstehend beschrieben, behandelt wurde, wobei 16g frische Aktivkohle in das letzte Becherglas
nach Ablauf von jeweils 30 min eingebracht wurden. Die Verweilzeit der Kohle in dem System betrug demnach 15
Stunden. "
Nachdem das Gleichgewicht in jedem der
drei Bechergläser hergestellt war, wurde festgestellt, daß das Wasser in jedem dieser Gläser nachstehende Merkmale
aufwies:
Gesamter organischer APHA Farbein-Kohlenstoff mg/l heiten pro Liter
| Nicht behandeltes Wasser | 220 | 1020 |
| Becherglas 1 | 139 | 480 |
| Becherglas 2 | 87 | 226 |
| Becherglas 3 | 55 | 105 |
Beispiel 2. in der gleichen Vorrichtung, wie in Beispiel
1,wurde gleichfalls ein Abwasser aus einer Kraftpapieranlage
mit einem Gesamtgehalt an organischem Kohlenstoff von 220 g/l und einer Farbtönung entsprechend 1100 APHA
Farbeinheiten/l mit Aktivkohle behandelt, deren Teilchen durch ein No. 40 Standard-Sieb hindurchgingen und auf einem
No. 100 Standard-Sieb zurückgehalten wurden, das sind
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Teilchen von 149 bis 420 Mikron.
Das Abwasser wurde mit einer Geschwindigkeit von 2880 ml/h entsprechend einer Verweilzeit von
min eingebracht, wobei 6,7 % frischer Ak tivlcohletei lchen
in Zeitabständen von jeweils 30 min in das dritte Becherglas eingebracht wurden; dies entspricht einer Verweilzeit
von 35h in dem System«
Die Merkmale des Wassers in jedem der drei Bechergläser waren nach Herstellung des Gleichgewichtes„
wie folgt:
Gesamter organischer APHA Farbein-Kohlenstoff mg/l heiten pro Liter
| Nicht behandeltes Wasser | 220 | 1100 |
| Becherglas 1 ' " | 130 | · 483 |
| Becherglas 2 | 77 | 213 |
| Becherglas 3 | . 45 | 90 |
Obgleich die Resultate der in den Beispielen 1 und 2 im wesentlichen dieselben sind» sei festgehalten,
daß die Verweilzeit der Kohle in dem System des Beispiels 2 (35 Stunden) das 2,34-fache der Verweilzeit
(15 Stunden) der Kohle des Beispiels 1 betrug und daß dementsprechend gemäß Beispiel 1 2,34 mal mehr Kohle erforderlich
war, um im v/esentlichen die gleiche Herabsetzung des Gehaltes an organischem Kohlenstoff des Abwassers zu
Verbewirken. In/gleich dazu, sei angegeben, daß mit Bezug auf
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das System des Beispiels 1 ungefähr das 83,3-fache der Kohlemenge erforderlich war, um die gewünschte Herabsetzung
des Gehaltes an organischem Kohlenstoff auf 50 mg/l zu erzielen, wenn ein im wesentlichen gleiches
Abwasser in einer Säule behandelt wurde, die Aktivkohleteilchen enthielt, welche durch ein No. 8 Sieb hindurchgingen,
aber von einem No. 30 Sieb zurückgehalten wurden, das sind Teilchen mit Größen von 595 bis 2380 Mikron, wobei
die Verweilzeit des Wassers in der Säule 12 Stunden und die Verweilzeit der Kohle 1250 Stunden betrug.
Da festgestellt wurde, daß die meisten Abwässer von Kraftpapieranlagen eine Wasserstoffionenkonzentration
entsprechend einem pH-Wert von 8,5 aufweisen und daß bei diesem pH-Wert die Adsorptionsgeschwindigkeit der organischen
Verbindungen auf Aktivkohle optimal erscheint, kann es erwünscht sein, die Wasserstoffionenkonzentration
des verunreinigten Wassers mit herkömmlichen Mitteln einzustellen, um eine optimale Adsorptionsgeschwindigkeit zu
erhalten, bevor das verunreinigte Wasser einer erfindungsgemäßen Behandlung mit Kohle unterworfen wird.
Es wurde ferner festgestellt, daß zusätzliche Vorteile erzielt werden können, wenn das verunreinigte Wasser
vor der Behandlung mit Aktivkhle gemäß vorliegender Erfindung mit Kalziumhydroxyd behandelt wird, Wenn z.B. Kalziurahydroxyd
in einem Mengenanteil, entsprechend 200 mg Ca(OH)λ
pro Liter Wasser zugesetzt wurde, das 260 mg organischen
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Kohlenstoff enthielt und das, ohne Zusatz von Kalziumhydroxyd,
bei Ausführung des Verfahrens gemäß vorliegender Erfindung die Verwendung von 5g Aktivkohle pro Liter
zur Herabsetzung des Gehaltes an organischem Kohlenstoff auf 90 ml/l erforderte, wurden lediglich 1,5 g Aktivkohle
pro Liter benötigt, um die gleiche Herabsetzung des Gehaltes an organischem Kohlenstoff auf 90 mg/l zu
erzielen. Vergleichbare Verbesserungen werden erreicht, wenn dem verunreinigten Wasser vor der erfindungsgemäßen
Behandlung mit Aktivkohle pro Liter 100 bis 600 mg Kalziumhydroxyd (berechnet als Ca (OH)2)zugesetzt werden. Das
verunreinigte Wasser, dem auf diese Weise Kalziumhydroxyd zugesetzt worden war, kann direkt der Behandlung mit Aktivkohle
unterworfen werden oder es können die suspendierten Feststoffe, die nach Zusatz des Kalziumhydroxyds niedergeschlagen
werden, zuerst durch Riltrierung, Sedimentation oder in anderer herkömmlicher Weise abgetrennt werden.
Wenn dem verunreinigten Wasser größere Anteile an Kalziumhydroxyd, nämlich bis zu 20.000 mg Kalziumhydroxyd
berechnet als Ca(OH)2, zugesetzt werden und die
niedergeschlagenen Feststoffe abgetrennt werden, so ist die erhaltene'Flüssigkeit im allgemeinen klarer, als diejenige,
welche nach Zusatz kleinerer Anteile von Kalziumhydroxyd erhalten wird. Ein auf diese*Weise klargemachtes
Wasser ist der Behandlung mit Aktivkohle nach vorliegender Erfindung unter Erzielung der gleichen Vorteile, die
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mit kleineren Anteilen an Kalziumhydroxyd erhalten werden, zugänglich. Jedoch enthält das behandelte V/asser, das normalerweise
einen niedrigen Gehalt an organischem Kohlenstoff hat, beträchtliche Anteile von gelöstem Kalziumhydroxyd,
wodurch es für bestimmte Zwecke nicht verwendbar wird. Das gelöste Kalziumhydroxyd kann durch Umsetzung
mit Kohlendioxyd und nach-folgendem Filtrieren als Kalziumkarbonat
ausgefällt und abgetrennt werden und das V/asser auf diese V/eise z.B. in Papierherstellungsanlagen wiederverwendet
werden. Das ausgefällte Kalziumkarbonat sowie auch die Feststoffe und der sich bei Zusatz des Kalziumhydroxyds
vor der Behandlung mit Aktivkohle bildende Schlamm kann zu Kalziumoxyd kalziniert werden, das erfindungsgemäß
wiedereingesetzt oder zur Bildung von Natriumhydroxyd zwecks dessen Verwendung in dem nachfolgenden Papieraufbereitungsverfahren
verwendbar ist.
Vorstehend sind Ausführungsweisen vorliegender Erfindung beschrieben, die zur Erläuterung dienen, auf
die jedoch die Erfindung nicht eingeschränkt werden soll.
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Claims (7)
- Patentansprüche :\J\J Kontinuierliches Verfahren-zur Herabsetzungdes Gehaltes an organischem Kohlenstoff von mit organischen Verbindungen verunreinigtem Wasser, dadurch gekennzeichnet, daß a.) das verunreinigte Wasser kontinuierlich in einen ersten einer Mehrzahl von Behältern eingebracht wird, b.) gleichzeitig und kontinuierlich frische pulverisierte Aktivkohle mit Teilchengrößen von vornehmlich 74 bis 420 Mikron in den letzten der Serie der Behälter mit einer solchen Geschwindigkeit eingebracht wird, daß eine Aufschiämmungsdichte von 50 bis 200g Aktivkohle/l in jedem der Behälter aufrecht erhalten wird, c.) die Aufschlämmung der Kohleteilchen im Wasser in jedem der Behälter kontinuierlich gerührt, d.) Anteile des Inhaltes von jedem der Behälter, die im wesentlichen frei sind von festen Teilchen, entfernt werden und jeder Anteil der Reihe nach in einen der folgenden Behälter der Serie eingebracht wird, e.) das behandelte, im wesentlichen von festen Teilchen freie Wasser von dem letzten Behälter kontinuierlich entfernt wird, f.) von jedem der Behälter Anteile der Aufschlämmung, die aus festen, teilweise oder vollständig verbrauchten, in dem behandeltem Wasser dispergierten Aktivkohleteilchen bestehen, kontinuierlich entfernt werden und jeder Anteil der Reihe nach in den ihm vorgereihten Behälter eingebracht wird und g.) ein Anteil der in309809/1002dem ersten Behälter, befindlichen Aufschlämmung, die aus festen, teilweise oder vollständig verbrauchten in Wasser dispergierten Aktiv-kohleteilchen besteht, kontinuierlich mit einer solchen Geschwindigkeit entfernt wird, daß ein Ausgleich für die kontinuierlich in den letzten Behälter eingebrachten frischen Aktivkohleteilchen geschaffen wird, wodurch die vorbestimmte Aufschlämmungsdichte der Kohleteilchen in allen Behältern aufrecht erhalten wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die verbrauchten Kohleteilchen von den Anteilen der aus dem ersten Behälter entfernten Aufschlämmung abgetrennt werden und das Wasser, aus dem die Kohleteilchen abgetrennt worden waren, in einen der Behälter rückgebracht wird.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 21 dadurch gekennzeichnet, daß Aktivkohle mit Teilchengrößen von 105 bis 250 Mikron verwendet wird.
- 4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das verunreinigte Wasser, das in den ersten der Behälter eingebracht wird, vorerst durch Zusatz von Kalziumhydroxyd behandelt wird.
- 5. Verfahren nach Anspruch 4» dadurch gekennzeichnet, daß dem verunreinigten Wasser, das in den ersten BehiLter eingebracht wird, Kalziumhydroxyd in einem Anteil entsprechend 100 bis 600 mg berechnet als Ca(OH)2 pro Liter zugesetzt wird.309809/1002
- 6. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß nach Zusatz von Kalziumhydroxyd die niedergeschlagenen Feststoffe abgetrennt werden.
- 7. ■ Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis6, dadurch gekennzeichnet, daß die Wasserstoffionenkonzentration des verunreinigten Wassers vor dessen Einführung in den ersten Behälter auf einen pH-Wert von ungefähr 8,5 eingestellt wird.Der Patentanwalt3098097 1002Leerseite
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