DE2113844A1 - Abgabepackung fuer stabfoermige Gegenstaende,insbesondere Zigaretten od.dgl. - Google Patents
Abgabepackung fuer stabfoermige Gegenstaende,insbesondere Zigaretten od.dgl.Info
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Description
- "Abgabepackung für stabförmige Gegenstände, insbesondere Zigaretten od. dgl." Die Erfindung betrifft eine Abgabepackung für stabförmige Gegenstände, insbesondere Zigaretten od. dgl. mit einer umlaufend geschlossenen Packungshülle und einer längs verschieblichen Aufnahmekassette.
- Bei Zigarettenpackungen ist die Anordnung eines kassettenförmigen Aufnahmebehältnisses bereits bekannt, das in einer Papphülle verschieblich untergebracht ist. Die Abgabe von Zigaretten aus diesen Packungen erfolgt durch mehr oder weniger weites Ausschieben der Aufnahmebehältnisse und durch Aufreißen eines stirnseitigen Endes desselben. Zur Vereinfachung der Handhabung von Zigarettenpackungen sind auch Packungen bekannt geworden, deren Aufnahmebehältnisse beim Ausschieben aus der Packungshülle über ein Teilstück abklappbar sind. Durch Zurückschwenken des Teilstückes und Einschieben des Behältnisses in die Packungshülle sind diese Packungen jeweils erneut verschließbar. Es hat sich gezeigt, daß diese Packungen zwar eine verbesserte Abgabe von Zigaretten ermöglichen, aber dennoch nur umständlich zu handhaben sind, da sie zum Halten der Packung und Abschwenken des Teilstückes des Aufnahmebehältnisses eine Zweihandbedienung erfordern.
- Die Erfindung hat die Schaffung von Maßnahmen zum Gegenstand die eine vereinfachte Handhabung, insbesondere von Zigarettenpackungen zum Inhalt haben.
- Erfindungsgemäß ist diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Kassette ein um eine Faltkante abklappbares Teilstück trägt, das über eine Teillänge mit der Kassette außenseitig durch eine gemeinsame flexible Auflage kaschiert ist, die teilstückseitig mit einem Verlängerungsabschnitt lose über die Randkante der Packungshülle zurückgebogen und mit ihrem freien Ende zur Bildung eines zusätzlichen Gelenks für das Teilstück an der Außenseite der Packungshülle festgelegt ist.
- Bei der so gebildeten Abgabe packung können die eingestellten Zigaretten beim Ausschiebevorgang der Aufnahmekassette für diese durch das Abklappen des Teilstückes sicher entnommen werden. Der Abklappvorgang des Teilstückes erfolgt dabei selbsttätig sowohl beim Öffnungs- als auch beim Schließvorgang. Durch die Auflage, insbesondere durch die Anordnung des losen Verlängerungsabschnittes können sich beim Ausschieben der Aufnahmekassette Kassette und Teilstück gemeinsam planparallel über einen Streckenabschnitt bewegen und nach vorbestimmtem Verschiebeweg wird der Klappvorgang des Teilstückes selbsttätig eingeleitet, während beim Schließvorgang der Abgabepackung der Verlängerungsabschnitt als Abstützung für das Teilstück wirkt und auf dieses ein entgegengerichtets Drehmoment ausübt unter dessen Wirkung gegebenenfalls, unterstützt durch Anlaufen des Teilstückes an die Randkante der Packungshülle eine Rückschwenkung des Teilstückes zur Rückführung der Kassette in die Packungshülle erfolgt. Auf diese Weise ist erreicht, daß das Aus-und Einschieben der Kassette und das Öffnen und Schließen derselben durch Einhandbedienung erfolgen kann.
- In Ausgestaltung des Erfindungsgedankens kann die Packungshülle in der der Faltkante für das Teilstück abgewandten Seitenfläche eine eingeschnittene Durchgriffsöffnung aufweisen, die ein Erfaßten der Kassette, z. B. mittels des Daumens, der die Abgabepackung haltenden Hand, zum Zwecke der Verschiebung derselben gestattet. Die Durchgriffsöffnung kann dabei beliebig mit runder und/oder eckiger Querschnittsform und beliebiger Größe ausgeführt sein.
- Weiterhin sieht die Erfindung vor, daß die der Durchgriffsöffnung zugewandte Seite der Aufnahmekassette mit einer sich bis unterhalb der Durchgriffsöffnung erstreckenden Auflage plattiert ist, die ihrerseits eine innerhalb der Durchgriffsöffnung als negative Griffleiste dienende Ausnehmung od. dgl; aufweist. Vorteilhaft trägt die Auflage zusätzlich-zur Verfestigung der Aufnahmekassette bei.
- Schließlich ist noch vorgesehen, daß die Packungshülle und/ oder die iRassfsette durch Sappeuschnltte mit um vorbereitete Faltlinien ausstellbare Abschnitte gebildet sind; Der Zu schnitt für die Kassette kann dabei zur Bildung der mit einer Griffleiste ausgestatteten Auflage einen weiteren Abschnitt aufweisen. Es besteht auch die Xöglichkeit eine unabhängige Auflage vorzusehen, die durch Kleben mit dem Pappzuschnitt fest verbunden ist. Fernerhin kann der in der Durdhgriffsöffnung sichtbare Teil der Kassette beliebig einfarbig ausgeführt oder mit Aufdrucken od. dgl. versehen sein, die bevorzugt zu Werbezwecken genutzt werden können.
- Die Erfindung ist in der Zeichnung anhand von Ausführungsbeispielen erläutert.
- Es zeigen: Pig. 1 eine Packung nacb der Erfindung in Seitenansicht, geschlossen, Fig. 2 eine Packung geöffnet, in Seitenansicht, Fig. 3 eine Rückansicht einer Packung, Fig. 4 eine Packung in Vorderansicht, Fig. 5 ein Teilstück einer geöffneten Packung in perspektivischer Darstellung, Fig. 6 eine Packung gemäß einer anderen Ausführungsform im Schnitt, Fig. 7 einen Pappzuschnitt für eine Packungshülle, verkleinert, Fig. 8 einen Pappzuschnitt für eine Aufnahmekassette der Figur 1, verkleinert, Fig. 9 einen Pappzuschnitt für eine Packungshülle gemäß einer anderen Ausführungsform, verkleinert, Fig. 10 einen Pappzuschnitt für eine Aufnahmekassette gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel, verkleinert.
- Die Abgabepackung weist, wie in den Figuren 1 bis 4 erkennbar, eine umlaufend geschlossene Packungshülle 1 und eine Kassette für die Aufnahme von nicht dargestellten Zigaretten od. dgl. auf. Die Kassette 2 ist in der Packungshülle 1 reibungsschlüssig verschieblich abgestützt. An dem köcherförmigen Teil 2' der Kassette 2 schließt sich ein Teilstück 2" an, das durch die Faltkante 3 fest, jedoch abklappbar mit dem Kassettenteil 2' verbunden ist. Das Teilstück 2'' dient als stirnseitiges Verschlußglied der Offenseite der Kassette in der Art eines Klappdeckels.
- Erfindungsgemäß sind der Kassettenteil 2' und das Teilstück 2" auf ihrer Rückseite mit einer gemeinsamen flexiblen Auflage 4, z. B. aus Papier oder einem anderweitigen Werkstoff kaschiert. Die Figur 3 läßt erkennen, daß sich die Auflage 4 dabei nur über einen Abschnitt des Teilstückes 2" erstreckt und mit einer Verlängerung 4' eine Randkante 5 der Packungshülle 1 lose übergreifend mit dem freien Ende an der Außenseite der Packungshüll£ festgelegt ist.
- die Verlängerung 4' ist so bemessen, daß in der Schließstellung der Packung (Figur 1) die Auflage 4 sowie die Verlängerung 4' flach an der Packungshülle 1 bzw. der Kassette 2 anliegen und die innere Endstellung der Kassette 2 in der Packungshülle 1 bestimmt wird. Es versteht sich, daß die Packung in bekannter Weise durch eine, z. B.
- transparente Umhüllung od. dgl. zusätzlich umfaßt sein kann, die vor. Ingebrauchnahme der Packung wenigstens teilweise zu entfernen ist.
- Das Abgeben von Zigaretten erfordert die Verschiebung der Kassette 2 in Richtung auf die obere Blattkante. Hierbei bewegen sich der Kassettenteil 2' und das Teilstück 2'' zunächst planparallel gemeinsam bis zur Strafung der Verlängerung 4'. Unter dem Einfluß weiterer Schiebekraft bewegt sich der Kassettenteil 2' weiter aus der Packungshülle 1 heraus, während das Teilstück 2" durch die als Gelenk wirkende Verlängerung 4' in die Offenstellung (Figur 2) abklappt.
- Nunmehr kann über die Kassettenöffnung 2"' eine Entnahme der Zigaretten aus der Packung erfolgen.
- Bei Zurückbewegen der Kassette 2 stützt sich das Teilstück 2 " auf die Verlängerung 4' ab und wird durch diese entgegen der Uhrzeigerdrehrichtung zurückgeschwenkt, um bei weiterer Rückbewegung gemeinsam mit dem Kassettenteil 2' in die Pakkungshülle 1 einbewegt zu werden. Die Bückschwenkung des Teilstückes 2'' wird durch Anlaufen derselben an die Randkante 5 der Packungshülle 1 unterstUtst Es versteht sich, daß die Ausbildung des Teilstttckes 2", insbesondere der Seitenflächen derselben, beliebig abweichend von den Figuren 1 bis 6 gewählt sein kann, ohne die Punktion der Packung zu ändern.
- Die Frontseite 1' der Packung weist eine Durchgriffsöffnung, insbesondere für den Daumen der die Packung haltenden Hand des Packungsbenutzers auf. Nach dem Erz in der Pakkung kann sich der Daumen z. B. an den Randkanten einer Ausnehmung 14 der Kassette 2 abstützen und eine Verschiebebewegung auf die Kassette ausüben.
- Bevorzugt ist die Packungshülle 1 aus einem Pappzuschnitt 7 (Figur 7) ausgebogen, der um vorbereitete Faltlinien 8 abbiegbare Teilstücke als Wandungen für die Packungshülle aufweist. Wie die Figur 7 weiter zeigt, ist in der Rückseite 1 " der Packungshülle für die Durchführung der Verlängerung 4' eine Ausnehmung 9 eingeschnitten. Bei an sich gleichem Zuschnitt für die Packungshülle 1 kann anstelle der gewählten eckigen Durchgriffsöffnung 6 (Figur 7) auch ein Pappzuschnitt mit kreisrunder Burchgriffßöffnung 6 (Figur 9) Anwendung finden. Die Größe der Durchgriffsöffnung 6 kann beliebig gewählt sein, d. h. die Durchgriffsöffnung kann sich entweder mit geringer Breite über einen Teilabschnitt der Frontseite 1' der Packung erstrecken oder über die ganze Packungsbreite ausdehnen.
- Die Figur 8 zeigt einen Pappzuschnitt 12 mit um Faltlinien ausstellbaren Abschnitten für eine Kassette der Packung der Figuren 1 bis 6. Beim Pappzuschnitt 12 der Figur 10 ist ein zusätzlicher Abschnitt 10 vorgesehen, der, wie in Figur 6 ersichtlich, die vordere Seitenwand des Kassettenteils 2' plattiert und sich unterhalb der Durchgriffsöffnung 6 erstreckt. Der Abschnitt 10 kann einen Ausschnitt tl aufweisen, dessen Randflächen als Griffleisten im Bereich der Durchgriffsöffnung 6 benutzbar sind.
- Gegebenenfalls im Bereich der Durchgriffsöffnung 6 auf dem Kassettenteil 2 bzw. dem Abschnitt 10 angeordnete Aufdrucke 13 (Figur 4) können zu Werbezwecken genutzt werden.
Claims (9)
- Pat entans priicbeAbgabepackung für stabförmige Gegenstände, insbesondere Zigaretten od. dgl. mit einer umlaufend geschlossenen Pakkungshülle und einer längs verschieblichen Aufnahmekassette, dadurch gekennzeichnet, daß die Kassette (2) ein um eine Faltkante (3) abklappbares Teilstück (2) trägt, das über eine Teillänge mit dem Kassettenteil (2') außenseitig durch eine gemeinsame flexible Auflage kaschiert ist, die teilstückseitig mit einem Verlängerungsabschnitt (4') lose über die Randkante (5) der Packungshülle (1) zurückgebogen und mit ihrem freien Ende zur Bildung eines zusätzlichen Gelenks für das Teilstück 2" an der Außenseite der Packungshülle (1) festgelegt ist.
- 2. Abgabepackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der der Faltkante (3) abgewandten Seitenfläche der Packungshülle (1) eine Durchgriffsöffnung (6) eingeschnitten ist.
- 3. Abgabepackung nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchgriffsöffnung (6) beliebig mit runder und/oder eckiger Querschnittsform und beliebiger Größe ausgebildet ist.
- 4. Abgabepackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden-Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kassettenteil (2') im Bereich der Durchgriffsöffnung (6) eine Stützflächen bildende Ausnehmung (14) aufweist.
- 5. Abgabepackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die der Durchgriffsöffnung (6) zugewandte Seite der Kassette (2) mit einer sich bis unterhalb der Durchgriffsöffnung erstreckenden Auflage (10) plattiert ist!und daß die Auflage (10) einen innerhalb der Durchgriffsöffnung (6) als negativa Griffleiste dienenden Ausschnitt (11) od.dgl.aufweist.
- 6. Abgabepackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Pakkungshülle (1) durch einen um vorbereitete Faltlinien (8) ausstellbaren Pappzuschnitt (7) gebildet ist.
- 7. Abgabepackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kassette (2) durch einen Pappzuschnitt (12) mit um vorbereitete Faltlinien abbiegbaren Abschnitten gebildet ist.
- 8. Abgabepackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflage (10) am Kassettenzuschnitt (12) angeschnitten oder durch Kleben mit dem Pappzuschnitt fest verbindbar ist.
- 9. Abgabepackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Anspräche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kassette (2) im Bereich der in der Packungshülle (1) vorgesehenen Durchgriffsöffnung (6) Aufdrucke (133 od. dgl.trägt.L e e r s e i t e
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Cited By (2)
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| DE102005058720A1 (de) * | 2005-12-08 | 2007-06-14 | British American Tobacco (Germany) Gmbh | Rauchartikelpackung mit Ausschiebedurchgang |
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| WO2017108914A1 (en) * | 2015-12-21 | 2017-06-29 | Philip Morris Products S.A. | Container for consumer goods with sliding inner frame |
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