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Fahrbares Kran- und Stapelgerät Die Erfindung betrifft ein fahrbares
Kran- und Stapelgerät mit um eine vertikale Drehachse schwenkbarem Aufsatz, auf
dem ein entgegen dem freien Ende eines an ihm mittels Auslegerfußcelenk angelenkten
Auslegers auskragender Auslegerbock angeordnet ist, wobei das Auslegerfußgelenk
in mindestens einem Drittel der Höhe des möglichen Hubweges der Last liegt, und
bei dem der Ausleger wahlweise mit unterschiedlichen Tragwerkzeugen wie Lasthaken,
Lastgabel, Greifer oder dgl. ausrüstbar ist.
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Durch die deutsche Patentschrift Nr. 1 431 575 ist ein mobilkranartiger
Hublader mit um eine vertikale Drehachse schwenkbarem, einen Teleskopausleger tragenden
Aufsatz bekannt geworden, bei dem der Ausleger wahlweise mit unterschiedlichen Tragwerkzeugen
ausrüstbar ist. Dieser Hublader hat in erster Linie den Nachteil, daB eine einwandfreie
Senkrechtführung der am Auslegerkopf angelenkten Lastgabel nur in einem begrenzten
Bereich möglich ist, in dem sie mittels Stützschienen-an der Stirnwand des Fahrzeuges
fest anliegt, während sie im weiteren Hubbereich frei pendelt. Ein weiterer Nachteil
dieses Hubladers ist, daB der Sitz für die Bedienungsperson fest an einer Stirnseite
des Fahrzeugs angeordnet ist, so daR die Bedienungsperson nur einen Teil des Bereiches
übersehen kann, in dem eine angehängte Last bewegbar ist.
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Durch die deutsche Patentschrift Nr. 1 Q28 308 ist ein Aufsetzladegerät
bekannt geworden, bei dem der Sitz für die Bedienungsperson in der senkrechten Drehachse
des rundum schwenkbaren Aufsatzes untergebracht ist, jedoch hat dieses Gerät den
Nachteil, daB bei Anordnung des Auslegerbockes vor oder seitlich der Bedienungsperson
deren Sicht in der Bewegungsrichtung der Last bei angehobenem Ausleger durch diesen
stark eingeschränkt ist. Zwar ist bei diesem Aufsetzladegerat auch ie Möglichkeit
gegeben, diesem Nachteil durch Anordnung des Sitzes der Bedienungsperson oberhalb
des Auslegerbockes zu begegnen, jedoch ist eine solche Anordnung insbesondere dann
von Nachteil, wenn mit dem Gerät niedrige Räume befahren oder durch verhältnismänig
niedrige Einfahrten od. dgl. gefahren werden muß, da in diesen Fällen die Bedienungsperson
durch die erhöhte Anordnung des Sitzes gefährdet ist.
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Weiterhin ist durch die deutsche Patentschrift Nr. 1 092 381 ein Hubstapler
mit um eine vertikale Achse drehbarem Aufsatz bekannt geworden, bei dem der Lastträger
in Laderichtung verschiebbar ist.
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Dieser Hublader weist nicht nur den Nachteil auf, daß der Hubmast
vor der Bedienungsperson angeordnet ist und die Sicht in bestimmte Arbeitsbereiche
des Gerätes behindert, ein wesentlicher Nachteil ist vielmehr, daß die Lastgabel
nur durch Kippen des Hubmastes in einem eng begrenzten Bereich vor und zurück bewegbar
und die Hubhöhe der Last verhältnismäßig gering ist.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die vorgenannten
Nachteile der fahrbaren, als Kran und Hublader verwendba--ren Geräte zu vermeiden
und ein Kran- und Stapelgerät zu schaffen, mit dem Lasten - ohne Änderung des Standortes
des Fahrzeuges -über einen extrem großen Hubweg heb- und senkbar und bei jeder Auslegerneigung
senkrecht sowie waagerecht vor und zurück bewegbar sowie seitlich verschwenkbar
sind, und bei dem die Bedienungsperson den BewegungswEg einer angehängten Last stets
ungehindert beobachten kann. Ausgehend von dem eingangs erwähnten mobilkranartigen
Hublader, wird diese Aufgabe durch ein fahrbares Kran- und Stapelgerät ertlndungsgemäß
dadurch gelöst, daß der Ausleger als im wesentlichen aus zwei Auslegerteilen bestehender,
mit einem an dem Auslegerbock an gelenkten Hydraulik zylinder um das AuslegerfuBgelenk
heb- und senkbarer Knickausleger ausgebildet und der Sitz der Bedienungsperson vor
dem Auslegerfußgelenk auf dem drehbaren Aufsatz angeordnet ist, und daß mindestens
annähernd parallel zu dem vorderen Auslegerteil an dem hinteren Auslegerteil eine
Halte- und Schwenkvorrichtung angeordnet ist, mit der ein am freien Ende des vorderen
Auslegerteils angelenktes Tragwerkzeug parallel zur Fahrebene bewegbar und um seine
Anlenkung schwenkbar ist.
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Die Erfindung gestattet es, das Gerät sowohl als normalen Hubstapler
als auch als Kran einzusetzen, je nach dem, welches Lastaufnahmemittel an dem vorderen
Auslegerteil angelenkt ist, beispielsweise eine Lastgabel, ein Kranhaken oder eine
Ladeschaufel. Da der Sitz
der Bedienungsperson auf dem drehbaren
Aufsatz v o r dem Auslegerfußgelenk angeordnet ist, ist deren Sicht in Richtung
der zu bewegenden Last durch den Ausleger oder Auslegerteile nicht behindert.
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Um das Kran- und Stapelgerät auf kleinstem Raum einsetzen zu können
und zu einer kompakten Bauweise zu gelangen, ist in Ausgestaltung der Erfindung
der Auslegerbock als Gegengewicht ausgebildet und vorzugsweise aus einem Stück gegossen,
beispielsweise aus Stahlguß, und der an ihm angelenkte Auslegerteil gabelartig ausgebildet.
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Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, als an dem hinteren
Auslegerteil an gelenkte Halte- und Schwenkvorrichtung für die Tragwerkzeuge einen
Hydraulikzylinder anzuordnen, dessen Druckmittelzu- und -abfluR in Abhängigkeit
von den Schwenkbewegungen der Auslegerteile derart gesteuert sind, daß das am vorderen
Auslegerteil angelenkte Tragwerkzeug einen vorgegebenen Winkel bei Hub- und Senkbewegungen
des Knickauslegers einhält. So ist es z.B. möglich, eine Lastgabel in jeder Auslegerstellung
und bei jeder Auslegerbewegung parallel zur Fahrebene des Gerätes zu führen, unabhangig
davon, ob die Last gehoben, gesenkt, vor- oder zurückbewegt wird.
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Um den Verwendungsbereich des Gegenstandes der Erfindung als Krangerät
zu erweitern, ist es zweckmäßig, den vorderen Auslegerteil des Knickauslegers in
an sich bekannter Weise teleskopierbar auszubilden. Hierbei ist es unerheblich,
ob das Teleskopieren in an sich
bekannter Weise mittels besonderem
Hydraulikzylinder, mechanisch oder von Hand bzw. durch Festhalten des Auslegerkopfes
an einem unbeweglichen Gegenstand und Zurückfahren des Gerätes erfolgt, jedoch muB
in den beiden letztgenannten Fällen Vorsorge getroffen sein, daß zwischen den Teleskopteilen
eine besqndere Verrriegelungsvorrichtung angeordnet ist, beispielsweise ein üblicher
Steckbeizen.
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Selbstverständlich ist es ohne weiteres möglich, fur den Kranbetrieb
am freien Ende des vorderen Auslegerteiles einen Lasthaken zu befestigen. Die Verwendbarkeit
als Krangerät läßt sich aber durch Anordnung eines Seilrollenkopfes am freien Ende
des vorderen Auslegerteiles erweitern; die zugehörige Seilwinde kann sowohl am vorderen
als auch am hinteren Auslegerteil des Knickauslegers angeordnet sein, jedoch ist
deren Lagerung in der Nähe des Auslegerfußgelenkes besonders vorteilhaft, da bei
dieser Anordnung die notwendige Energie durch festverlegte Leitungen zugeführt werden
kann. Da für die Bewegungen des Knickauslegers ohnehin eine Hydraulikanlage auf
dem Kran- und Stapelgerät zur Verfügung steht, empfiehlt es sich, als Antriebsmaschine
für die Seilwinde einen Hydraulikmotor vorzusehen.
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Um die universelle Verwendbarkeit des ierfindungsgemänen Kran- und
Stapelgerätes auszuweiten, ist schließlich an dem Fahrgestell, uorzugsweise in dessen
hinterem Bereich, eine vertikal schwenkbare
und/oder hebbare Plattform
zum Absetzen einer Last vorgesehen.
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In der Zeichnung ist die Erfindung beispielhaft dargestellt.
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Fig. 1 zeigt die Ausrüstung des Kran- und Stapelgerätes mit einer
Lastgabel, die mittels Hydraulikzylinder schwenkbar gehalten ist, und zwar mit der
Lastgabel in unterer Stellung sowie bei hochgeschwenktem Knickausleger; Fig. 2 stellt
ein erfindungsgemäßes Kran- und Stapelgerät mit Greifzange dar; Fig. 3 zeigt ein
erlindungsgemäßes Kran- und Stapelgerät mit Kranausrüstung, bei dem der vordere
Auslegerteil des Knickauslegers teleskopierbar ausgebildet ist; Fig. 4 zeigt das
gleiche Gerät wie Fig. 3J jedoch mit einem Greifwerkzeug für Haufwerk.
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Das erfindungsgemäse Kran- und Stapelgerätinach Fig. 1 ist mit einem
um eine vertikale Drehachse 2 schwenkbaren Aufsatz 3 versehen, auf dem ein Auslegerbock
4 angeordnet ist. Dieser Auslegerbock 4 ist als Gegengewicht ausgebildet und besteht
aus einem StahiguBstück, an dem ein im wesentlichen aus einem vorderen Auslegerteil
5 und einem hinteren Auslegerteil 6 bestehender Knickausleger mittels Ausleger
fußgelenk
7 angelenkt ist, um den er mittels an dem Auslegerbock 4 angelenktem Hydraulikzylinder
8 heb- und senkbar ist. Dabei ist der hintere Auslegerteil 6 des Knickauslegers
gabelartig ausgebildet und mit dem entsnrechend gespreizten Ende am Auslegerfußgelenk
7 befestigt. Der Sitz 9 für die Bedienungsperson ist, vom vorderen Auslegerteil
5 her gesehen, vor dem Auslegerfußgelenk 7 auf dem drehbaren Aufsatz 3 angeordnet,
so daß die Bedienungsperson ungehinderte Sicht auf den von der Lastgabel 10 durchfahrbaren
Raum und damit auf die bewegte Last selbst hat. Die Lastgabel 10 ist mittels Anlenkung
11 an dem freien Ende des vorderen Auslegerteiles 5 befestigt und mit einer Halte-
und Schwenkvorrichtung 12 um die Anlenkung 11 schwenk-Die bar sowie parallel zur
Fahrebene 13 bewegbar. Halte- und Schwenkvorrichtung 12 für die Lastgabel 10 besteht'
aus einem an sich bekannten, paral-lel zum vorderen Auslegerteil 5 an dem hinteren
Auslegerteil 6 und der Lastgabel 10 angelenkten Hydraulikzylinder, dessen Druckmittelzu-
und -abfluß in Abhängigkeit von den Schwenkbewegungen der Auslegerteile 5 und 6
derart gesteuert sind, daß das am vorderen Ausleger teil 5 angelenkte Tragwerkzeug,
im Beispiel die Lastgabel 10, einen vorgegebenen Winkel, beispielsweise parallel
zur Fahrebene 13, bei Hub- und Senkbewegungen des Knickauslegerseinhlt. An dem hinteren
Auslegerteil 6 ist in an sich bekannter Weise ein Hydraulikzylinder 14 angelenkt,
dessen Kolben über einen Gelenkbolzen 15 am vorderen Auslegerteil 5 befestigt ist
und mit dessen Hilfe der Knickwinkel zwischen dem vorderen Auslegerteil 5 und dem
hinteren Auslegerteil 6 veränderbar ist. Bei Veränderung der Knickwinkels sind Druckmittelzu
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und -abfluß des Hydraulikzylinders 14 und der Halte- und Schwenkvorrichtung 12 in
Abhängigkeit voneinander derart gesteuert, daß der vorgegebene Winkel der Lastgabel
10 in bezug auf die Fahrebene 13 ungewollt nicht verändert wird. Ein zusätzlich
am freien Ende des vorderen Auslegerteils 5 angebrachter Lasthaken 16 gestattet
das Anhängen von Lasten, ohne daß die Lastgabel 10 abgenommen werden muß.
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Das Kran- und Stapelgerät im Beispiel der Fig. 2 ist im wesentlichen
gleich dem in Fig. 1 dargestellten ausgebildet, jedoch ist am freien Ende des vorderen
Auslegerteils 5 bei dieser Variante der Neuerung als Tragwerkzeug eine Zange 17
befestigt, die mittels Hydraulikzylinder 18 zu betätigen ist. Bei dieser Ausführung
entfällt die im Beispiel der Fig. 1 notwendige Halte- und Schwenkvorrichtung 12.
Zusätzlich ist an dem Fahrgestell eine schwenkbare Plattform 24 zum Absetzen einer
Last angeordnet.
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Auch das Kran- und Stapelgerät im Beispiel der Fig. 3 ist im wesentlichen
in gleicher Weise ausgebildet wie das in Fig. 1 dargestellte, jedoch entfällt auch
bei diesem Ausführungsbeispiel die im Beispiel der Fig. 1 notwendige Halte- und
Schwenkvorrichtung 12. Um eine extrem große Arbeitshöhe für das erfindungsgemäne
Gerät zu erzielen, ist der vordere Auslegerteil 5 durch Anordnung eines ausziehbaren
Verlängerungsstückes 22, das mittels Bolzen 23 verriegelbar ist, teleskopierbar
ausgebildet und an seinem freien Ende mit einem Seilrollenkopf 19 für eine Hakenflasche
20 versehen, für die die zugehörige, in bekannter
Weise hydraulisch
angetriebene Seilwinde 21 in der Nähe des Auslegerfußgelenkes 7 am Auslegerbock
4 gelagert ist.
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Das Ausführungsbeispiel nach fig. 4 unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel
der Fig. 3 lediglich dadurch, daß an Stelle der Hakenflasche ein Greifwerkzeug 25
für Haufwerk angeordnet ist.